{"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=1001310", "name": "Nutzbarmachung des Bowlingtreffs", "reference": "A-00702/14-VSP-001", "date": "2015-10-13", "paper_type": "Verwaltungsstandpunkt", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=1038522&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 62076, "pages": 2, "text": "Seite 1/3\nRatsversammlung\nVerwaltungsstandpunkt Nr. A-00702/14-VSP-001\nStatus: öffentlich\nBeratungsfolge:\nGremium Termin Zuständigkeit\nDienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung\nFachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung\nFachausschuss Stadtentwicklung und Bau 2. Lesung\nFachausschuss Kultur 1. Lesung\nFachausschuss Kultur 2. Lesung\nStadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Anhörung\nRatsversammlung Beschlussfassung\nEingereicht von\nDezernat Wirtschaft und Arbeit\nBetreff\nNutzbarmachung des Bowlingtreffs\nRechtliche Konsequenzen\nDer gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre\nRechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig.\nx Zustimmung Ablehnung\nZustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln\nAlternativvorschlag Sachstandsbericht\nPrüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:\nSeite 2/3\nSachverhalt:\n Die Verwaltung hat den Vorschlag zur Vermarktung des ehemaligen Bowlingtreffs auf dem Wilhelm-\nLeuschner-Platz geprüft.\nIn Abstimmung zwischen den Dezernaten VI und VII besteht inhaltlich Konsens, den Bowlingtreffs \ndurch eine öffentliche Ausschreibung zu vermarkten. Die Ausschreibung ist für das II. Halbjahr 2015 \ngeplant.\nAufgrund der Nutzungsaufgabe ist für die Reaktivierung des Bowlingtreffs ein Baugenehmigungs-\nverfahren zwingend erforderlich. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal. Die Denkmaleigenschaft sowie \ndas öffentliche Erhaltungsinteresse wurden vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen festgestellt.\nVom künftigen Erwerber wird eine weitgehende Erhaltung der Bausubstanz im überirdischen Bereich \nerwartet.", "tokens_cl100k": 500, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=1005329", "name": "Wahl der Kaufmännischen Betriebsleiterin für die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig", "reference": "VI-DS-03433", "date": "2016-11-02", "paper_type": "Beschlussvorlage", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=1218639&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 171358, "pages": 3, "text": "Ratsversammlung\nBeschlussvorlage Nr. VI-DS-03433\nStatus: öffentlich\nBeratungsfolge:\nGremium Termin Zuständigkeit\nDienstberatung des Oberbürgermeisters \nVerwaltungsausschuss \nRatsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung\nEingereicht von\nDezernat Allgemeine Verwaltung\nBetreff\nWahl der Kaufmännischen Betriebsleiterin für die Stadtreinigung Leipzig, \nEigenbetrieb der Stadt Leipzig\nBeschlussvorschlag:\nDie Ratsversammlung wählt und bestellt Frau Elke Franz mit Wirkung vom 1. Januar 2017 zur \nKaufmännischen Betriebsleiterin für die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig.\nPrüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:\n nicht relevant\n \n \nSachverhalt:\n siehe Anlage\nAnlagen:\nBegründung\nLebenslauf\nBegründung\nZur Besetzung der Stelle „Kaufmännische Betriebsleiterin/Kaufmännischer Betriebsleiter“ im \nEigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig erfolgte in der Zeit ab 24. Juni 2016 mit \nAusschreibungsschluss 29. Juli 2016 die Veröffentlichung der Stellenausschreibung in folgenden \nMedien:\n– auf dem Portal der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de,\n– im städtischen Intranet,\n– im Schaukasten im Stadthaus und\n– im Leipziger Amtsblatt.\nAuf die Stellenausschreibung sind insgesamt 29 Bewerbungen eingegangen.\nintern extern\nBewerber/-innen 1 28\ndavon männlich 0 22\ndavon weiblich 1 6\ndavon schwerbehindert/gleichgestellt 0 1\nDie Auswahlkommission bestand aus folgenden Mitgliedern der Fraktionen des Stadtrates und \nVertretern der Verwaltung:\n− Herrn Haas, CDU-Fraktion,\n− Herrn Pellmann, Fraktion DIE LINKE,\n− Herrn Müller, SPD-Fraktion,\n− Frau Körner, Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN,\n− Herrn Kriegel, AfD-Fraktion,\n− Herrn Hörning, Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung,\n− Herrn Rosenthal, Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Sport,\n− Frau Franko, Amtsleiterin Personalamt, und\n− Frau Seyffarth, stellvertretende Frauenbeauftragte im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig\nWeiterhin war in beratender Funktion am Auswahlgespräch beteiligt:\n− Frau Hildebrandt, Referentin im Dezernat Finanzen.\nEs wurden insgesamt sieben Bewerber/-innen in das Auswahlverfahren einbezogen, wobei vier \nBewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben bzw. nicht zum Auswahlgespräch erschienen \nsind.\nIm Ergebnis des Auswahlverfahren schlägt die Auswahlkommission dem Stadtrat\nFrau Elke Franz\nals die geeignetste Bewerberin zur Wahl als Kaufmännische Betriebsleiterin im Eigenbetrieb \nStadtreinigung Leipzig vor.\nDie Vergütung erfolgt außertariflich auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBIV-785/07 (DS-\nNr IV/2197) vom 17. Januar 2007 mit AT I, derzeit in Höhe von monatlich 7.578,53 € brutto.\nLebenslauf\nPersonalien\nName: Franz, Elke\ngeboren: 1965\nAusbildung\n1981 – 1983 Ausbildung zur Köchin,\nRatskeller Merseburg\n1984 – 1988 Diplom-Ökonom,\nHandelshochschule Leipzig\n1989 – 1990 Forschungsstudium an der Sektion Gaststätten- und Hotelwesen,\nHandelshochschule Leipzig\nBerufliche Tätigkeit\n05/1983 – 08/1983 Köchin,\nRatskeller Merseburg\n01/1991 – 06/1992 Management-Trainee,\nMövenpick Restaurants Deutschland, Hannover\n07/1992 – 01/1993 Confiserieleiterin,\nMövenpick Restaurants Am Naschmarkt, Leipzig\n05/1993 – 07/1996 Verkaufsassistentin,\nAuerbachs Keller GmbH, Leipzig\n11/1997 – 12/1998 Controllerin,\nEntwicklungs- und Sanierungsgesellschaft mbH, Böhlen\n01/1999 – 08/2004 Beraterin,\nBeratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Leipzig\n09/2004 – 02/2008 Verwaltungsleiterin im Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt,\nStadt Leipzig, Leipzig\n03/2008 – laufend Abteilungsleiterin im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig,\nStadt Leipzig, Leipzig", "tokens_cl100k": 1200, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=2011269", "name": "Sorgen der Anwohner ernst nehmen - Sicherheitskonzeptes für das Umfeld der\nAsylunterkunft „Kommandant-Prendel-Allee/Kolmstraße“ erstellen!", "reference": "VII-P-08575-VSP-01", "date": "2023-05-31", "paper_type": "Verwaltungsstandpunkt zur Petition", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=3131386&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 172979, "pages": 5, "text": "1/5 \n \n \nRatsversammlung \n \n \n \nVerwaltungsstandpunkt zur Petition-Nr. VII-P-08575-VSP-\n01 \n \nStatus: öffentlich \n \nEingereicht von: \nDezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt \n \nStammbaum: \n \nVII-P-08575 Mathias Arnold \n \n \nVII-P-08575-VSP-01 Dezernat Soziales, \nGesundheit und Vielfalt \n \n \nBetreff: \nSorgen der Anwohner ernst nehmen - Sicherheitskonzeptes für das \nUmfeld der Asylunterkunft „Kommandant-Prendel-Allee/Kolmstraße“ \nerstellen! \n \n \nBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten): \nGremium \nVoraussichtlicher \nSitzungstermin \nZuständigkeit \n \nDienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung \nPetitionsausschuss Vorberatung \nRatsversammlung Beschlussfassung \n \nRechtliche Konsequenzen \n \n \n Zustimmung und Abhilfe x Ablehnung \n \n Berücksichtigung erledigt \n \n Alternativvorschlag \n \n \n \nBeschlussvorschlag \nDie Petition wird abgelehnt \n \nRäumlicher Bezug \nStadt Leipzig \n \n \nZusammenfassung \n \nAnlass der Vorlage: \n \n Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln \n \n \n \nx Sonstiges: VII-P-08575 \n \nDer Verwaltungsstandpunkt schlägt die Ablehnung der Petition vor. \n \n1 von 5 in Zusammenstellung\n2/5 \n \n \nFinanzielle Auswirkungen \nFinanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, \nKostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung \nFolgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung \nHandelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung \n \nIm Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt \nErgebnishaushalt Erträge \n Aufwendungen \nFinanzhaushalt Einzahlungen \n Auszahlungen \nEntstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, nachfolgend angegeben \n \nFolgekosten Einsparungen wirksam von bis Höhe in EUR/Jahr wo veranschlagt \nZu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge \n Ergeb. HH Aufwand \nNach Durchführung der \nMaßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge \n Ergeb. HH Aufwand (ohne \nAbschreibungen) \n Ergeb. HH Aufwand aus \njährl. Abschreibungen \n \nSteuerrechtliche Prüfung nein wenn ja \nUnternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B \nUStG nein ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts \nUmsatzsteuerpflicht der Leistung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung \nBei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen ja nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung \n \nAuswirkungen auf den Stellenplan x nein wenn ja, nachfolgend angegeben \nBeantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: \n \nZiele \nHintergrund zum Beschlussvorschlag: \nWelche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt? \n \n \n2030 – Leipzig wächst nachhaltig! \nZiele und Handlungsschwerpunkte \nLeipzig setzt auf \nLebensqualität \nLeipzig besteht im \nWettbewerb \n Balance zwischen \nVerdichtung und Freiraum \n Positive \nRahmenbedingungen für \nqualifizierte Arbeitsplätze \n Qualität im öffentlichen Raum \nund in der Baukultur \n Attraktives Umfeld für \nInnovation, Gründer und \nFachkräfte \n Nachhaltige Mobilität \n \n Vielfältige und stabile \nWirtschaftsstruktur \n Vorsorgende Klima- und \nEnergiestrategie \n Vorsorgendes Flächen- und \nLiegenschafts-management \n Erhalt und Verbesserung der \nUmweltqualität \n Leistungsfähige technische \nInfrastruktur \n Quartiersnahe Kultur-, Sport- \n \n Vernetzung von Bildung, \n2 von 5 in Zusammenstellung\n3/5 \n \nund Freiraum-angebote \n \nForschung und Wirtschaft \nLeipzig schafft soziale Stabilität Wirkung auf Akteure \nLeipzig stärkt seine \nInternationalität \n Chancengerechtigkeit in der \ninklusiven Stadt \n Bürgerstadt Weltoffene Stadt \n Gemeinschaftliche \nQuartiersentwicklung \n Region Vielfältige, lebendige Kultur- \nund Sportlandschaft \n Bezahlbares Wohnen Stadtrat Interdisziplinäre \nWissenschaft und exzellente \nForschung \n Zukunftsorientierte Kita- und \nSchulangebote \n Kommunalwirtschaft Attraktiver Tagungs- und \nTourismusstandort \n Lebenslanges Lernen Verwaltung Imageprägende \nGroßveranstaltungen \n Sichere Stadt Globales Denken, lokal \nverantwortliches Handeln \n \n Sonstige Ziele \n \nBei Bedarf überschreiben (max. 50 ZML) \nx Trifft nicht zu \n \n \nKlimawirkung \nKlimawirkung durch den Beschluss der Vorlage \nStufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung) \nEingesetzte Energieträger (Strom, \nWärme, Brennstoff) keine / Aussage nicht möglich erneuerbar fossil \nReduziert bestehenden Energie-\n/Ressourcenverbrauch Aussage nicht möglich ja nein \nSpeichert CO2-Emissionen (u.a. \nBaumpflanzungen) Aussage nicht möglich ja nein \nMindert die Auswirkungen des \nKlimawandels (u. a. Entsiegelung, \nRegenwassermanagement) \n Aussage nicht möglich ja nein \nAbschätzbare Klimawirkung mit \nerheblicher Relevanz ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 \nJahre Betriebs- und Nutzungsdauer nein \nVorlage hat keine abschätzbare \nKlimawirkung x ja (Prüfschema endet hier.) \n \nStufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. \nleipzig.de) \n ja nein (Begründung s. Abwägungsprozess) nicht berührt (Prüfschema endet \nhier.) \n \nStufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz \n Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________ \n liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________ \n wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und \nAuslegungsbeschluss) \n \n \n \n3 von 5 in Zusammenstellung\n4/5 \n \n \nSachverhalt \nBeschreibung des Abwägungsprozesses: \n \nEntfällt. \nI. Eilbedürftigkeitsbegründung \n \nEntfällt. \nII. Begründung Nichtöffentlichkeit \n \nEntfällt. \nIII. Strategische Ziele \n \nEntfällt. \nIV. Sachverhalt \n1. Begründung \nDie Notunterkunft in der Kommandant-Prendel-Allee/Kolmstraße dient der Unterbringung von \nGeflüchteten zur Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe. Sie wurde am \n05.04.2023 in Betrieb genommen. \nIn der Notunterkunft Kommandant-Prendel-Allee 63 kommen Sicherungsmaßnahmen zur \nAnwendung, die die Ratsversammlung mit Beschluss RBV-1825/13 vom 21.11.2013 \n(Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem \nAsylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“: Sicherheitskonzepte) beschlossen hat. Die für den \nStandort festgelegten Sicherungsmaßnahmen zielen darauf ab, Konfliktpotenziale innerhalb \nund außerhalb der Unterkunft zu reduzieren. \nEin wesentlicher Kernpunkt dieser Sicherungsmaßnahmen ist der Einsatz eines \nWachunternehmens im Objekt (rund-um-die-Uhr). Zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes \ngehören beispielsweise: \n• Präsenz und permanente Kontrolle im Eingangsbereich, \n• Kontrolle von Ruhe und Ordnung im Objekt und sowie auf dem Gelände, \n• Durchsetzung der Hausordnung, \n• Ausübung des Hausrechtes gegenüber Dritten bzw. Unbefugten, \n• Alarmierung der Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften bei Gefahrensituationen. \nDarüber hinaus ist das Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfestellungen bei der \nBeseitigung und Vermeidung von Konflikten eine Aufgabe der am Standort eingesetzten \nSozialbetreuung. \nDer Bereich um die Notunterkunft in der Kommandant-Prendel-Allee/Kolmstraße wird \nregelmäßig durch den Außendienst des Stadtordnungsdienstes sowie die Operativ-Gruppe \nder Sicherheitsbehörde bestreift. Hierzu bedarf es keines besonderen Sicherheitskonzeptes. \nNeben den durch die Stadt Leipzig eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen erfolgte durch das \nörtlich zuständige Polizeirevier eine Gefährdungsanalyse und eine sich daraus ergebende \nGefährdungsbewertung einschließlich der sich daraus ableitenden Maßnahmen für den \nStandort. Grundlage für diese Bewertung bildet das Sicherheitsrahmenkonzept des \nStaatsministeriums des Innern für Aufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen vom \n27.02.2023. \n4 von 5 in Zusammenstellung\n5/5 \n \nBisher wurden keinerlei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im \nZusammenhang mit der Notunterkunft in der Kommandant-Prendel-Allee festgestellt. \nEtwaige Bedrohungslagen oder Übergriffe gegenüber Besucherinnen und Besuchern der \nSchwimmhalle bzw. der unmittelbar angrenzenden Grundschule sind bisher ebenfalls nicht \nbekannt. \nDie zuständigen Behörden und der Betreiber der Unterkunft stehen in engem Austausch. \nSollten Störungen oder Bedrohungslagen eintreten, werden die konkret notwendigen \nMaßnahmen zwischen den Beteiligten abgestimmt. \nDas subjektive Sicherheitsempfinden der Anwohnerschaft bzw. der Besucherinnen und \nBesucher der Schwimmhalle Südost kann verbessert werden, indem Kontakte zwischen \nBewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft und Menschen in der Nachbarschaft, \nVereinen und Institutionen einschließlich der Schulen und Kindertagesstätten hergestellt \nwerden. Aufgabe der Sozialbetreuung vor Ort ist es, diese Kontakte zu befördern. \nDie Unterkunft ist der reguläre Wohnsitz für die dort untergebrachten Geflüchteten. Es gibt \nkeinerlei rechtliche Grundlage, die Ausgangszeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner \nder Unterkunft zu beschränken. Die Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner der \nUnterkunft allein aufgrund des Wohnens in einer Gemeinschaftsunterkunft einzuschränken, \nwiderspräche den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Grundrechten. \n \nAnlage/n \nKeine \n \n \n \n5 von 5 in Zusammenstellung", "tokens_cl100k": 3000, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=1009447", "name": "Teilaufhebung der Sanierungssatzung \"Kleinzschocher\"", "reference": "VI-DS-05718", "date": "2018-07-25", "paper_type": "Beschlussvorlage", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=1385378&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 10072651, "pages": 25, "text": "1/3\n \n \nRatsversammlung \n \nBeschlussvorlage Nr. VI-DS-05718 \n \nStatus: öffentlich \n \n \n \nEingereicht von \nDezernat Stadtentwicklung und Bau \n \n \n \nBetreff: \nTeilaufhebung der Sanierungssatzung \"Kleinzschocher\" \n \nBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten): \nGremium \nvoraussichtlicher \nSitzungstermin \n \nZuständigkeit \n \nDienstberatung des Oberbürgermeisters \nFA Stadtentwicklung und Bau \nSBB Südwest \nRatsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung \n \n \n \nBeschlussvorschlag: \n \nDie in der Anlage beigefügte Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung \n„Kleinzschocher“ nach § 162 BauGB wird beschlossen. \n \n \n \n \nHinweis: \n \nDer dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil \nder Teilaufhebungssatzung. Bestandteil der Teilaufhebungssatzung ist allein der im \nZeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die \nGrenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in \nverkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage \nwäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der \nTeilaufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 \nKomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen \nEinsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen. \n \n \n \n \n \n2/3\n \nÜbereinstimmung mit strategischen Zielen: \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n3/3\n \n \nSachverhalt: \n \nMit der Beschlussfassung soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebiets \n„Kleinzschocher“ gemäß der Plandarstellung erfolgen. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nAnlagen: \nBegründung \nAnlage 1: Satzung 1. Teilaufhebung \nAnlage 2: verkleinerter Lageplan \nAnlage 3: Zonenübersicht Kleinzschocher \nAnlage 4: Zwischenbilanz \nAnlage 5: Fotos zum 1. Teilentlassungsbereich \n \n \n \n \n1 \n \nBegründung \nDie Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten Teilaufhebung der \nSanierungssatzung \"Kleinzschocher\" und sodann auf die Voraussetzungen der \nTeilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der \nTeilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung \ngehört. \n1. Ausgangssituation \nDie Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, \nin denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen \nsanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt \nwerden. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach \nDurchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. \nZu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm \"Städtebauliche \nSanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen\" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde. \nFörderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr \nmöglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige \nAbrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. \nHinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15 \nSanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am \n15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen \n(Drucksache Nr. V/789). \nFür das Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung \ndurch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde \ndiese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt \nhatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit \nBeschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche \nSanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung \"Kleinzschocher\" (Nr. \nRBV-1642/21) beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig \nvom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. \nNun soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Kleinzschocher“ erfolgen. \n2. Voraussetzung der Teilaufhebung \nNach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die \nSanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich \nfestgelegten Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 \nBauGB für diesen Teil aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die \nSanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher \nMissstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche \nEntwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften \ngewährleistet ist. \nDer für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene östliche und \nsüdliche Bereich des Sanierungsgebiets (s. Anlage 2) erfüllt diese Voraussetzungen. Seit \nBeginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 1990er Jahren wurden aufgrund \nder schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes Fördermittel zur \nInstandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall \n \n2 \n \ndieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub \nausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und \nLebensraum präsentiert. Im Bereich der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung \nbeträgt der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die \nAnzahl der Grundstücke annähernd 79 %. Der besondere Charakter dieses Gebietes wird \ndurch die alte Dorflage Kleinzschocher mit den zahlreichen neuen Einfamilienhäusern am \nKantatenweg und die markante zweitürmige Taborkirche geprägt. Der öffentliche \nStraßenraum ist in diesem Bereich im Wesentlichen saniert bzw. neu gestaltet worden. \nHinzu kommt, dass der Bereich mit seiner direkten Lage am Volkspark Kleinzschocher, den \nSport- und Freizeitflächen um die Förderschule für Lernbehinderte Fritz-Gietzelt und dem \numgestalteten Martinsplatz über attraktive grüne Erholungsflächen verfügt. Die \nstädtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven \nBevölkerungsentwicklung wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2014 hat sich die Zahl der \nEinwohner im Sanierungsgebiet \"Kleinzschocher\" um 50 % erhöht, im zur Teilaufhebung der \nSanierungssatzung vorgesehenen Bereich um 40 %. \nDie Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der \nbesonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete \nstädtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig \nauch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung \nenthält die „Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes \n\"Kleinzschocher\" (s. Anlage 4). \n \n3. Auswirkungen der Teilaufhebung \nMit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status \nals Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die \nGenehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen \nund Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 \nAbs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines \nSanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus \nzwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. \n \nRechtsverbindlich wird die Satzung über die Teilaufhebung mit ihrer öffentlichen \nBekanntmachung. Dazu wird der Satzungstext mit einem verkleinerten Lageplan im \nAmtsblatt der Stadt Leipzig veröffentlicht. Für den Originalplan, der im Maßstab 1 : 1.000 \ngefertigt ist, wird die Form der Ersatzbekanntmachung gewählt, d. h. er wird nach Maßgabe \nder einschlägigen Bestimmungen zur Einsicht durch jedermann bereitgehalten. \nMit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die \nSanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu \nlöschen. \nGleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, \nAusgleichsbeträge zu entrichten. \n \n \n \n \n \n \n3 \n \n3.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen \n§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten \nSanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen \nAusgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des \nBodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge \nentsteht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, also nach Aufhebung der \nSanierungssatzung. Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrages auch vor \nAbschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese \nvorzeitige Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. \nGemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten \nEigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten bei vorzeitiger Ablöse bis zu einem \nJahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass in \nHöhe von 20 Prozent. \n \nDie von der ersten Teilaufhebung der Sanierungssatzung betroffenen Eigentümer wurden \nschriftlich über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Kenntnis \ngesetzt. Hierbei wurde die ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zum geltenden \nStichtag für jedes Grundstück bzw. jeden Miteigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks \nangegeben und der Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent bis zum 30.04.2017 \nangeboten. \nDas Angebot der vorzeitigen Ablösung mit einem Verfahrensnachlass wurde von vielen \nEigentümern genutzt. \n Es wurden seitdem Ausgleichsbeträge i. H. v. ca. 0,337 Mio. EUR \nentrichtet. Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung ca. 0,453 Mio. EUR für dieses \nTeilgebiet eingenommen. \nIm benannten Teilbereich wurden bislang für 87 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und \nTeileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und der Ausgleichsbetrag \nentrichtet. Für die übrigen 13 Prozent der Fälle wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid \nerhoben. \nDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig wird beauftragt für jedes \nGrundstück, das noch nicht vollständig abgelöst ist, ein Einzelgutachten zu erstellen, \nwelches die individuellen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Die Eigentümer werden \ndurch die Verwaltung gem. § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB zunächst im Anhörungsverfahren \nüber die rechtlichen Grundlagen und die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages \nunterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die \nWertermittlung des Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse. Im Anschluss daran fordert die \nVerwaltung den Ausgleichsbetrag durch Bescheid an. \n3.2 Reinvestition der Ausgleichsbeträge \nAusgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie \nsind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im \nSanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme als \nGesamtmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Die im Rahmen der geplanten ersten \nTeilaufhebung der Sanierungssatzung „Kleinzschocher“ zu erwartenden Einnahmen aus \nAusgleichsbeträgen sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im \nverbleibenden Sanierungsgebiet dienen. \n \n \n4 \n \nMit diesen Einnahmen werden nachfolgende Vorhaben finanziert: \n• Straßenraumneugestaltung Hirzelstraße (Abschnitt D ieskaustraße bis Gießerstraße) \n \n• Taborkirche, Windorfer Straße 45a, Sanierung der d enkmalgeschützten Fassade – \nOstturm, Fertigstellung Januar 2018 \n \n• Programmbegleitung (z.B. Faltblatt zur Abschlussdo kumentation) \nDiese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der Sanierungsziele und damit für \nden Abschluss der Gesamtmaßnahme. \n \nAnlage 1: Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung \"Kleinzschocher\" \nAnlage 2: verkleinerter Lageplan \nAnlage 3: Zonenübersicht \nAnlage 4: Zwischenbilanz 1995 bis 2017 \nAnlage 5: Fotos zum Teilentlassungsbereich \n \nAnlage 1 \n \n \nSatzung \nüber die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung \n„Kleinzschocher“ \n \n \nDer Stadtrat der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung am …... auf der Grundlage des § 4 der \nSächsischen Gemeindeordnung, und auf der Grundlage des § 142 des Baugesetzbuches, jeweils \nin der am Tag der Beschlussfassung geltenden Fassung, nachfolgende Satzung beschlossen: \n \n§ 1 \n \nDie Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kleinzschocher“ vom \n14.09.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und \nortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013, wird für den Teilbereich aufgehoben, der in dem als \nAnlage beiliegenden Lageplan schwarz umrandet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. \nBei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der \nim Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinien des Lageplans maßgeblich. \n \n§ 2 \n \nDiese Teilaufhebungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung \nrechtsverbindlich. \n \n \n \n \n \n \nLeipzig, ….............. Burkhard Jung \nOberbürgermeister \n \n \n \nDie Bekanntmachung der vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplanes \nwird angeordnet. \n \n \n \n \n \n \n \nLeipzig, ….............. Burkhard Jung \nOberbürgermeister \n \n \n \nKartengrundlage: Amt für \nGeoinformation und Bodenordnung\nStand: 02/2018 Maßstab 1:5.000\nGebietsgrenze \nSatzung\n1. Teilaufhebung\n(geplant)\nSanierungsgebiet\nKleinzschocher\nAnlage 2:\nverkleinerter Lageplan\n0 250 500125\nMeter\n!\n!\n!\n!\n-Zone IV-\n\u0000(\u00007\u00001\u00003\u00000\u00001\u00002\u00000\u00002\u0000)\n\u0000 \u0000B\u0000 \u0000W\u0000 \u0000W\u0000G\u0000F\u0000Z\u00001\u0000,\u00006\n\u0000S\u0000U\u0000 \u00002\u00007\u00005\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000B\u0000 \u00002\u00009\u00003\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000t\u0000i\u0000c\u0000h\u0000t\u0000a\u0000g\u0000:\u0000 \u00003\u00001\u0000.\u00001\u00002\u0000.\u00002\u00000\u00001\u00007\n-Zone III-\n\u0000(\u00007\u00001\u00003\u00000\u00000\u00005\u00002\u00002\u0000)\n\u0000 \u0000B\u0000 \u0000W\n\u0000S\u0000U\u0000 \u00002\u00003\u00005\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000B\u0000 \u00002\u00005\u00009\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000t\u0000i\u0000c\u0000h\u0000t\u0000a\u0000g\u0000:\u0000 \u00003\u00001\u0000.\u00001\u00002\u0000.\u00002\u00000\u00001\u00007\n-Zone I-\n\u0000(\u00007\u00001\u00003\u00000\u00000\u00005\u00001\u00009\u0000)\n\u0000 \u0000B\u0000 \u0000W\u0000 \u0000g\u0000 \u0000W\u0000G\u0000F\u0000Z\u00001\u0000,\u00006\n\u0000S\u0000U\u0000 \u00002\u00006\u00000\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000B\u0000 \u00002\u00007\u00007\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000t\u0000i\u0000c\u0000h\u0000t\u0000a\u0000g\u0000:\u0000 \u00003\u00001\u0000.\u00001\u00002\u0000.\u00002\u00000\u00001\u00007\n-Zone II-\n\u0000(\u00007\u00001\u00003\u00000\u00000\u00005\u00002\u00001\u0000)\n\u0000 \u0000B\u0000 \u0000W\u0000 \u0000W\u0000G\u0000F\u0000Z\u00002\u0000,\u00000\n\u0000S\u0000U\u0000 \u00003\u00001\u00005\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000B\u0000 \u00003\u00003\u00000\u0000,\u00000\u00000\u0000 ¬\u0000/\u0000m\u0000²\n\u0000S\u0000t\u0000i\u0000c\u0000h\u0000t\u0000a\u0000g\u0000:\u0000 \u00003\u00001\u0000.\u00001\u00002\u0000.\u00002\u00000\u00001\u00007\n\u0000S\u0000a\u0000n\u0000i\u0000e\u0000r\u0000u\u0000n\u0000g\u0000s\u0000g\u0000e\u0000b\u0000i\u0000e\u0000t\n ! Lage des BRW-Grundstücks BRW Zonen Teilaufhebungsgebiet Sanierungsgebiet\nKleinzschocher (Ursprungssatzung) Druckdatum:15.03.2018\n±\nSU und SB durch Gutachterausschuss beschlossen\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nZwischenbilanz \nzur geplanten 1. Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Kleinzschocher“ \n \n \n \n \n \nInhaltsverzeichnis \n \n1. Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Seite 1 \n2. Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck S eite 2 \n3. Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen Seite 3 - 4 \n4. Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Sei te 5 \n5. Sanierungsstand der Grundstücke des Teilaufhebun gsgebiets Seite 6 \n6. Sanierungsstand im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets Seite 7 \n7. Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Te ilaufhebungsgebiets Seite 8 \n8. Geplante Maßnahmen im öffentlichen Raum Seit e 9 \nAnlage 4 \n1 \n1. Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet \n \n \nAufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversam mlung vom 12.09.1990 (Nr. 77/90) \nwurden für das Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ vo rbereitende Untersuchungen zur \nPrüfung der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 14.09.1994 (Nr. 69/94) \nwurde das Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ festgel egt und trat am 01.04.1995 in Kraft, \nzum Zwecke der Herstellung von Rechtssicherheit wur de es erneut am 19.06.2013 (Nr. \nRBV-1642/21) beschlossen. Die Konkretisierung des S anierungskonzeptes erfolgte durch \nBeschluss der Ratsversammlung vom 18.11.1999 (Nr. RB-125/99). \n \n \nGebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Kleinzschoch er“ \n \nGebietsgröße: 31,0 ha \n \nDurchführungszeitraum: 1994 bis voraussichtlich 20 21 \n \nFörderprogramme \n1: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßna hmen \n(SEP) \n \nSumme der Ausgaben 2: 11,12 Mio. € \n \nSumme der Einnahmen \n2: 1,25 Mio. € \n \nSumme der Finanzhilfen \n2: 6,57 Mio. € \n \n \n1 Darüber hinaus wurden im Sanierungsgebiet weitere Fördermittel aus anderen Programmen wie etwa \n„Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) u nd „Stadtumbau Ost Rückbau Aufwertung“ \n(SUO) eingesetzt. \n \n2 Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht Programmjahr 2017; gerundet; \nbis Ende Durchführungszeitraum \nAnlage 4 \n2 \n \n2. Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck 3 \n SEP/LSP (1994-2016) \n \nVorbereitung 682.900 € \nOrdnungsmaßnahmen 4.381.620 € \nBaumaßnahmen 4.181.000 € \nSicherungsmaßnahmen 384.400 € \nSonstige Maßnahmen 338.450 € \nGesamt 9.968.370 € \n \n \n \n \n \nSanierungsgebiet „Kleinzschocher“ \n- Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck – \n \n \n \n \n3 Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 \nAnlage 4 \n3 \n \n3. Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen 4 \n (SEP) 1994-2016 \n \n \nVor bereitung \nVorbereitende Untersuchungen 571.400 € 6 % \nWeitere Vorbereitung 111.500 € 1 % \nOrdnungsmaßnahmen \nUmzug von Bewohnern 149.300 € 2 % \nRückbau privater baulicher Anlagen 1.499.900 € 15 % \nHerstellung / Änderung v. Erschließungsanlagen 2.73 2.420 € 27 % \nBaumaßnahmen \nErneuerung von Gebäuden privater Dritter 4.181.000 € 42 % \nSicherungsmaßnahmen \nPrivate Gebäude 319.900 € 3 % \nGemeindeeigene Gebäude 64.500 € 1 % \nSonstige Maßnahmen \nVergütung für Sanierungsträger/-beauftragte 338.450 € 3 % \nGesamt 9.968.370 € 100,0 % \n \n \n4 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 \nAnlage 4 \n4 \n \nSanierungsgebiet „Kleinzschocher“ \n- Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen - \n \n\nAnlage 4 \n5 \n4. Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen \n \nAnlage 4 \n6 \n5. Sanierungsstand der Grundstücke im 1. Teilaufheb ungsgebiet \n (Stand 02/2018) \n \n \n Grundstücke \ngesamt saniert/neubebaut unsaniert \nFläche 93.159 m² 73.286 m² 19.872 m² \nProzent 100 % 79 % 21 % \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nAnlage 4 \n7 \n6. Sanierungsstand im öffentlichen Raum des 1. Teil aufhebungsgebiets \n (Stand 02/2018) \n \n \n \n \n \n \n \n73% \n27% \nsaniert unsaniert \n \n \n \n öffentlicher Raum \ngesamt saniert unsaniert \nFläche 48.912 m² 35.798 m² 13.113 m² \nProzent 100 % 73 % 27 % \nAnlage 4 \n8 \n7. Maßnahmen im öffentlichen Raum \n \n(ohne private Gebäudemaßnahmen) \nStand: 12/2015 \n Maßnahme Fertigstellung Kosten in € Förderp rogramm \n31.12.2008 274.000,00 SEP \n31.12.2006 425.000,00 EFRE \n01.06.2004 693.500,00 SEP \n01.11.2001 629.100,00 SEP \n01.11.1999 230.700,00 SEP \n31.12.2007 99.000,00 SEP \n01.09.1997 237.000,00 SEP \n01.11.2001 19.420,00 SEP \n31.12.2008 190.000,00 EFRE \n31.12.2006 52.000,00 EFRE \n31.10.2008 220.000,00 EFRE \n31.12.2007 228.000,00 EFRE \n31.12.2006 400.000,00 EFRE \n3.697.720,00 \nSEP – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen \nEFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung \nKleinzschocher, Teilgebiet I: Umgesetzte Fördermaßnahmen \n Kantatenweg im SG \n(Straßenraumumgestaltung) \n Kantatenweg 1. BA \n(Straßenraumumgestaltung \nObstgartenschlippe bis \nAntonienstraße)) \n Windorfer Straße \n(Straßenraumumgestaltung) \n Altranstädter Straße \n(Straßenraumneugestaltung) \n Klarastraße \n(Straßenraumneugestaltung) \n Obstgartenschlippe – Neugestaltung \nWegeverbindung (Flurstück 40) \n Martinsplatz – öffentlicher Grünbereich \n+ Spielplatz \n Kantatenweg 16-20 – Platzgestaltung \n Aufwertung Freiflächen am \nKantatenweg/ Eingang Fritz-Gietzelt \nSchule \nWegeverbindung von \nObstgartenschlippe in Volkspark \nKleinzschocher \n Südlicher Eingangsbereich Volkspark \nKleinzschocher \n Errichtung Mehrzweckspielfeld an der \nFritz-Gietzelt-Schule \n Modernisierung Kindergarten \nKantatenweg 41 \n \n(ohne private Gebäudemaßnahmen) \nStand: 02/2018 \nAnlage 4 \n9 \n8. Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ \nGeplante Maßnahmen im öffentlichen Raum (Stand: 01/2018)\n \n \n \nDas Sanierungsgebiet überdeckt sich mit dem Städtebaufördergebiet „Stadtumbau Leipziger Westen“. Im Bereich des Sanierungsgebiets werden \nbis 2020 noch weitere Maßnahmen realisiert. In diesem Jahr wird der Schulhof des Johannes-Keppler-Gymnasiums mit Mitteln in Höhe von 250 \nTausend Euro fertiggestellt und die Straßenzüge der Rolf-Axen-Straße (Kosten: 1,1 Mio €) und die Gießerstraße (1,26 Mio €) werden neu \nausgebaut und gestaltet. Angrenzend an das Sanierungsgebiet wird ab diesem Jahr an der Rolf-Axen-/Baumannstraße eine 4-zügige Grundschule \nneu gebaut, die mit dem Ausbau der Baumann-Straße und der Neuanlage eines Rad-Fußweges mit dem neuentstandenen Grünzug des \nPlagwitzer Gleisareals optimal angebunden wird. \n \n5 Unter dem Begriff „Programmbegleitung“ werden die unter Abschnitt B Nummer 11 der VwV-StBauE vom 10.09.2009 aufgeführten zuwendungsfähigen Maßnahmen \nzusammengefasst. Darunter fallen u.a.: Vergütungen für Sanierungsträger und andere Beauftragte, Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen, Evaluation, Abrechnung, \nDokumentation, Verfügungsfonds, Städtebauliche Entwicklungskonzepte. \nMaßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ \nlfd. Nr. Sanierungsgebiet Projekt Bemerkung Kosten/ Kalkulation in € \nim ErgHH 2016-2020 \nKosten/ Kalkulation in € \nim InvHH 2017-2020 \n1 Kleinzschocher \nStraßenraumneugestaltung \nHirzelstraße (Abschnitt \nDiskaustraße bis Gießerstraße) \nPlanung 2017/2018, Bau ab 2019 240.000 \n2 Kleinzschocher Taborkirche, Windorfer Straße 45a \nSanierung der \ndenkmalgeschützten Fassade – \nOstturm, Fertigstellung Januar \n2018 \n346.240 \n4 Kleinzschocher Programmbegleitung 5 \n \nz.B. Faltblatt zur \nAbschlussdokumentation 29.760 \n Summe \n \n376.000 240.000 \nAnlage 5 \nFotos zum Teilentlassungsbereich \n \nTaborkirche 2018 mit saniertem Kirchturm \n \n \n\nAnlage 5 \nFotos zum Teilentlassungsbereich \n \nKlarastraße 25 \n 2010 2018 \n \nKlarastraße 26 \n 1999 2018 \n \n\nAnlage 5 \nFotos zum Teilentlassungsbereich \n \n \nKlarastraße 30 \n 1994 2018 \n \n \nWindorfer Straße 1 \n 1999 2018 \n \n\nAnlage 5 \nFotos zum Teilentlassungsbereich \n \nWindorfer Straße 9 \n1994 \n \n \n2018 \n \n \n\nAnlage 5 \nFotos zum Teilentlassungsbereich \n \n \nWindorfer Straße 43 \n 2010 2018 \n \n \nWindorfer Straße 104 \n 2010 2018", "tokens_cl100k": 8001, "masked": true} {"city_slug": "osnabrueck", "oparl_id": "https://www.osnabrueck.sitzung-online.de/oparl/papers/1021260", "name": "Kulturelle Projektförderung - erste Förderrunde 2025 und Vergabe von Restmitteln 2024", "reference": "VO/2024/3709", "date": "2024-11-05", "paper_type": "Mitteilungsvorlage", "source_url": "https://www.osnabrueck.sitzung-online.de/publickiosk/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=1623908&OTYP=41", "pdf_bytes": 1560341, "pages": 23, "text": "Seite: 1/2\nStadt Osnabrück 28.10.2024 \nVorstand für Bildung, Kultur und Familie\nFachbereich Kultur\nMitteilungsvorlage Vorlage-Nr:\nÖffentlichkeitsstatus:\nVO/2024/3709\nöffentlich\nKulturelle Projektförderung - erste Förderrunde 2025 und Vergabe \nvon Restmitteln 2024\nBeratungsfolge:\nGremium Datum Sitzungs-\nart\nZuständigkeit TOP- \nNr.\n Kulturausschuss 14.11.2024 Ö Kenntnisnahme\nDer Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s zentrale/s Handlungsfeld/er:\n Kulturelle Vielfalt weiterentwickeln\nSachverhalt:\nIn jedem Jahr können Anträge in zwei Förderrunden gestellt werden. Die Antragsfrist ist der \n1. März und der 15. September des jeweiligen Jahres.\nZur Antragsfrist am 15. September 2024 sind insgesamt 60 Förderanträge eingegangen. \nDiese wurden nach Eingang gesichtet, aufbereitet und ab dem 1. Oktober 2024 von drei \nFachjurys mit einem Votum versehen.\nDie drei Jurys befassen sich schwerpunktmäßig mit den Bereichen Bildende Kunst, Musik \nund Allgemeine Projektförderung. Letztere Jury berät alle Anträge, die weder der Bildenden\nKunst, noch der Musik zuzuordnen sind wie z.B. Literatur- und Theaterprojekte.\nLaut Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln für kulturelle Vorhaben trifft die \nFachbereichsleitung Kultur unter Würdigung der Förderempfehlung der Jurys abschließend \neine Förderentscheidung. Diese wird dem Kulturausschuss zur Kenntnis gegeben.\nAnträge ab 10.000 € werden dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Über \nAnträge ab 20.000 € entscheidet der Rat der Stadt Osnabrück.\nAnträge mit einer Fördersumme von über 10.000 € haben in dieser Förderrunde keine \nFörderempfehlung aus den Fachjurys erhalten. Somit entfällt die Beschlussfassung durch die \npolitischen Gremien.\nDer Rat hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 den beantragten Haushaltsvorgriff mit 57.300 € \nzugestimmt (vgl. VO/2024/3450).\nDer Fachbereich Kultur bewilligt in der Förderrunde mit Frist zur Einreichung der \nProjektanträge am 15. September 2024 35 Anträge mit einer Fördersumme von insgesamt \n62.450 € für die Umsetzung kultureller Projektvorhaben in der Stadt Osnabrück in 2025.\nDie Fördersumme von insgesamt 62.450 € beinhaltet vorhandene Restmittel im aktuellen \nHaushaltsjahr i.H.v. 4.650 €, welche gezielt für die Förderung von Vorhaben eingesetzt \nwerden, die in 2024 beginnen sowie 500 € aus einer anderweitigen, geeigneten Kostenstelle \ninnerhalb des Kulturhaushaltes zur Förderung eines Projektes mit Schwerpunkt auf Kunst im \nöffentlichen Raum.\n Seite: 2/2\nDie Jurys haben Förderempfehlungen in folgender Anzahl und Höhe empfohlen:\nBereich* Eingegangene \nAnträge \n(Anzahl/Antragshöhe)\n(Teil-\n)Förderempfehlung \nerhalten \n(Anzahl/Fördersumme)\nKeine Förderung \n(Anzahl/Antragshöhe)\nAllgemeine \nProjektförderung\n24 / 106.836 € 12 / 21.700 € 12 / 65.657 €\nMusik 18 / 49.674 € 15 / 26.950 € 3 / 7.310 €\nBildende Kunst 18 / 51.887 € 8 / 13.800 € 10 / 29.687 €\nGesamt 60** / 208.397 €*** 35 / 62.450 € 25 / 102.654 €\n*Hinweis: Anträge, die mehreren Kategorien zugeordnet wurden, werden in der fachspezifischen Kategorie (Musik oder \nBildende Kunst) abgebildet, um Doppelungen zu vermeiden.\n**Hinweis: Die genannte Anzahl von 60 eingegangenen Anträgen beinhaltet einen Kleinstantrag (Antragsumme bis 300 €)\n***Hinweis: Die Differenz i.H.v. 43.293 € zu Spalten „(Teil-)Förderempfehlung erhalten“ und „Keine Förderung“ resultiert aus \nZuschusssummen, die nicht in voller Höhe bewilligt wurden.\nGez. Mersinger\nAnlagen:\nA1: Übersicht „Geförderte Projekte“\nA2: Übersicht „Geförderte Projekte aus anderem Etat“\nA3: Übersicht „Nicht geförderte Projekte“\nA1: Übersicht \"Geförderte Projekte\" Stand: 29.10.2024\nAus Etat \"Kulturelle Projektförderung und Dauerprojektförderung\" geförderte Projekte (Förderrunde mit Frist zum 15.09.2024)\nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n03 Viola Kuch \"7 Leben wünsch ich mir - kein Wunschkonzert\" \n(AT)\nGeplant sind vier Abendveranstaltungen im \nFrühjahr 2025 in der Getrudenkirche und der \nJohannis-Kapelle Osnabrück, in dessen Rahmen \ndem Publikum ein musikalisches und szenisches \nProgramm zum Thema \"Leben\" geboten wird. \nDabei werden Musikstücke und Texte aus den \n20er bis 40er Jahren sowie moderne, eigene \nTexte in einen szenischen Rahmen eingebettet, \nabwechsend realistisch und abstrakt.\n15.09.2024 - \n31.12.2025\n4.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nMusik\n2.500,00 € 2.500,00 € \n04 Osnabrücker \nBluesverstärker e.V.\n29. Osnabrücker Blueslawine\nDer Verein plant die Durchführung der 29. \nOsnabrücker Blueslawine. Das bereits bewährte \nBluesfestival findet mit weiterentwickeltem \nKonzept statt. Erstmalig findet die Osnabrücker \nBlueslawine im Lutherhaus statt. Es werden \nSitzplätze buchbar sein. Zwei Bands (CECILYA & \nTHE CANDY KINGS und N.N. (Ersatz für Band \nLittle Jimmy & The Sleepers) bieten dem \nPublikum hochwertige Konzerte, insb. im Genre \nBlues.\n09.08.2024 - \n31.08.2025\n2.500,00 € 5.000,00 € 12.500,00 € Musik 1.300,00 € 1.300,00 € \n05 Jennifer Schotter Spannende Lesereise mit Pu, dem \nPudelschwein\nDie Autorin Jennifer Schotter möchte ihr erstes \nKinderbuch in Form einer Lesereise an \nverschiedenen Grundschulen anbieten. \nSchüler:innen sollen für die Themen \nAndersartigkeit, Freundschaft, verborgene \nTalente sowie Mobbing und Ausgrenzung \nsensibilisiert werden, durch Lesungen, Austausch \nsowie Bearbeitung von Arbeitsblättern. Geplant \nsind zudem Lesungen in Osnabrücker \nBuchhandlungen.\n14.08.2024 - \n02.07.2025\n3.000,00 € - € 3.000,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n1.500,00 € 1.500,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n06 Verein für Kleinkunst, \nKultur und Bildung e.V.\nKleinkunst mit Tiefgang\nEine Weiterführung der Veranstaltungsreihe \n\"Kleinkunst mit Tiefgang\" im Figurentheater. Die \nVeranstaltungsreihe umfasst eine \nKleinkunstreihe im monatlichen Rhythmus. \nKünstler:innen soll die Möglichkeit geboten \nwerden, ihre Kunst einem Publikum vorzustellen \nund sich mit anderen Kunstschaffenden \nauszutauschen. Schwerpunkte sind der \nAustausch der Osnabrücker Kulturszene mit \nKünstler:innen aus anderen Städten sowie die \ninhaltliche künstlerische Aussage.\n01.01.2025 - \n30.04.2025\n1.300,00 € 2.300,00 € 6.100,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n1.000,00 € 1.000,00 € \n07 LFCT \nLesbenFrauenChöreTreffe\nn e.V.\n24. überregionale LesbenFrauenChöreTreffen \n2025 Osnabrück\nZur Förderung der Chorkultur von Frauen- und \nLesbenchören soll in Osnabrück ein \nüberregionales Treffen mit Chören aus ganz \nDeutschland stattfinden. Höhepunkt der \nVeranstaltung ist ein Galakonzert am \nSamstagabend mit einem zu erwartenden \nEinzugsgebiet von bis zu 100 km. \n01.09.2024 - \n28.02.2026\n1.900,00 € 6.700,00 € 42.350,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nMusik\n1.900,00 € 1.900,00 € \n09 Museums- und \nKunstverein Osnabrück \ne.V.\nKunst-Workshop im Erich-Maria-Remarque-\nHaus\nIn der Erstaufnahmestelle für Geflüchtete soll \nein Kunst-Workshop für Kinder und Jugendliche \nstattfinden. Der Workshop richtet sich an alle \nKinder und Jugendliche aus der Einrichtung. Den \nTeilnehmenden soll mit dem Workshop ein \nRaum gegeben werden, sich auszuprobieren und \nabseits des Alltags in der Unterkunft Spaß zu \nhaben und kreativ zu sein.\n01.01.2025 - \n31.12.2025\n1.600,00 € 1.600,00 € 3.800,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nBildende Kunst\n800,00 € 800,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n10 Carli Quartett Tango Sensations\nDas Carli Quartett plant vier Konzerte in und um \nOsnabrück (Lutherhaus, Tuchmachermuseum \nBramsche, ev. Kirche Bad Rothenfelde, \nGutskirche Arenshorst). Mit \nOriginalkompositionen von Astor Piazzolla und \nGustavo Beytelmann begeben sich die \nZuhörer:innen in die Kombination von Streichern \nund Bandoneon und entdecken unbekannte \nTangokompositionen mit dem Ziel, das \nKlangspektrum des südamerikanischen Tangos \nzu erweitern.\n15.09.2024 - \n01.04.2025\n1.900,00 € 7.500,00 € 12.500,00 € Musik 1.500,00 € 1.500,00 € \n11 Ulf Ronnsiek Wohnzimmerkonzerte Osnabrück\nEine Konzertreihe mit gemütlichem Flair aus \ndem Bereich Pop, Singer/Songwriter, Folks und \nBlues, die monatlich an jedem 1. Sonntag in \nunterschiedlichen Lokalitäten in der Innenstadt \nOsnabrück stattfindet (u.a. Altstädter \nBücherstuben und Café Sophies). \nBesucher:innen erfahren erst nach Ticketkauf, \nwo die jeweiligen Konzerte stattfinden.\n03.09.2024 - \n14.12.2025\n2.700,00 € - € 11.700,00 € Musik 2.250,00 € 2.250,00 € \n13 Philipp Eifler Herz steht Kopf - Konzertabend zur psychischen \nGesundheit\nIm August 2025 soll in der Getrudenkriche in \nKooperation mit der Kulturinitiative \"Trude lädt \nein\" ein Konzertabend stattfinden. Die \nBesucher:innen sollen angeregt werden, offener \nüber psychische Gesundheit zu sprechen. Als \nHauptact ist Enno Bunger geplant, dessen \nSonginhalte sich mit seiner eigenen mentalen \nGesundheit beschäftigen. \n05.09.2024 - \n31.12.2025\n1.200,00 € 2.100,00 € 9.700,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nMusik\n1.000,00 € 1.000,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n14 Erzähltheater OsnabrückEin Himmel voller Sterne - Erzählen gegen das \nVergessen - Erzählwochenende zum 80. \nJahrestag der Befreiung Auschwitz\nEin Erzählwochenende, bestehend aus drei \nVeranstaltungen: Ein Workshop zum Erzählen \ngeschichtlicher Ereignisse, eine \nAbendvorstellung unter dem Arbeitstitel \n\"Himmelsweit\", in der Märchen und Geschichten \nzum Themenkomplex \"Hoffnung - Frieden - \nLiebe\" aus aller Welt gegenübergestellt werden \nsowie eine Familienvorstellung, die das Thema \n\"Nationalsozialismus\" kindergerecht aufgreift, \nmusikalisch begleitet durch das Duo Viva La \nMusica.\n07.09.2024 - \n31.12.2025\n2.430,00 € 300,00 € 4.230,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n1.150,00 € 1.150,00 € \n16 Prinzip Rauschen GbR,\nHans Peters\nRetro - Objekttheater für Kinder ab sechs \nJahren\nGeplant ist die Erarbeitung und Aufführung der \nTheaterinszenierung \"Retro\", die den Wandel im \nSpielverhalten von Kindern über Generationen \nhinweg thematisiert. Der Entwicklungsprozess \ndes Stücks soll von einer Schulklasse der Schule \nin der Dodesheide begleitet werden. Mit den \nKindern sollen u.a. qualitative Interviews, \nWorkshops und Feedbackrunden durchgeführt \nwerden, um ihre Erfahrungen und Wünsche zu \ndiesem Thema aufzunehmen.\n08.09.2024 - \n30.06.2025\n3.000,00 € 41.000,00 € 46.200,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n2.500,00 € 2.500,00 € \n17 Soziale Dienste SKM \ngGmbH\nTeilnahme des abseits-Chores am Deutschen \nChorfest 2025 in Nürnberg\nDer abseits-Chor, bestehend aus 20 \nBesucher:innen der Tageswohnung für \nwohnungslose Menschen sowie fünf \nehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der \nTageswohnung, plant die Teilnahme am Dt. \nChorfest in Nürnberg. Hierzu beantragt der Chor \ndie Übernahme der Teilnahmegebühren für die \n20 Besucher:innen, die sich die Teilnahmegebühr \nselbst nicht leisten können. \n09.09.2024 - \n01.06.2025\n1.000,00 € - € 1.000,00 € Musik 1.000,00 € 1.000,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n20 KlangDuo,\nJörg Kerll und Hilmar \nHajek\nChillin´ Grooves Konzert\nBeantragt wird die Durchführung eines in den \nKontext Natur eingebetteten Konzertes. Für \nZuschauer:innen wird ein Zusammenspiel von \nMusik, Natur und Licht erlebbar gemacht. \nInteressierte haben an zwei Abenden die \nMöglichkeit, sich die Soundperformance im \nBürgerpark anzusehen. \n02.01.2025 - \n01.08.2025\n1.400,00 € - € 1.400,00 € Musik 1.000,00 € 1.000,00 € \n21 Ulrich Prukop Folk meets Osnabrück 2025\nAb April 2025 sollen in Osnabrück in \nverschiedenen Locations fünf Folk-Konzerte \nstattfinden. Verschiedene Subgenres innerhalb \nder Konzertreihe tragen dazu bei, \nunterschiedliche Altersgruppen anzusprechen. \nDie Konzerte sollen im Haus der Jugend, in der \nFriedenskirche sowie im Cafe Shock Records \nstattfinden. Die Locations tragen ebenfalls dazu \nbei, verschiedene Zielgruppen mit der Reihe zu \nerreichen.\n11.09.2024 - \n31.03.2026\n4.500,00 € 4.500,00 € 25.875,00 € Musik 2.700,00 € 2.700,00 € \n24 Musiktheater LUPE Ich bin Paul\nDas Theaterstück \"Ich bin Paul\" zielt darauf ab, \ndas Publikum für nachhaltige Alternativen im \nAlltag zu sensibilisieren. Hierbei stehen die \nThemen Konsum, Upcycling und Menschlichkeit \nim Vordergrund. Das Stück für Familien und \nKinder soll im Zuge des Projekts entwickelt und \nzehn Mal aufgeführt werden. \n15.11.2024 - \n31.12.2025\n5.000,00 € 18.000,00 € 28.575,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n4.000,00 € 4.000,00 € \n28 Stadtspieler OsnabrückSzenische Darstellung des Lebens der \nOsnabrücker und Osnabrückerinnen im \nMittelalter\nGeplant ist die Erarbeitung und Aufführung \nszenischer Darstellungen des Lebens der \nOsnabrücker:innen im Mittelalter, u.a. mit Fokus \nauf das Osnabrücker Frauenleben. Im \nFriedenssaal des Osnabrücker Rathauses sollen \ndie erarbeiteten Szenen an mehreren \nSonntagnachmittagen einem Publikum \npräsentiert werden.\n01.01.2025 - \n30.06.2025\n3.940,00 € - € 3.940,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n800,00 € 800,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n29 Osnabrücker \nMusikfreunde e.V.\nSinfoniekonzerte Frühjahr 2025\nDer Verein plant zum Abschluss der nächsten \nArbeitsphase des Orchesters zwei \nSinfoniekonzerte mit Werken von W.A. Mozart \nund Anton Bruckner, zwei Wiener Komponisten \naus unterschiedlichen Generationen. Die \nKonzerte sollen in der St. Laurentiuskirche \nOstercappeln und in der OsnabrückHalle \nstattfinden.\n08.02.2025 - \n30.06.2025\n2.100,00 € 4.200,00 € 11.700,00 € Musik 1.800,00 € 1.800,00 € \n30 Azim Becker Atelier-Hörspiel-Konzert\nGeplant ist ein Hörspiel-Konzert, begleitet von \nKunstwerken junger Osnabrücker Künstler:innen \nim Atelier des Künstlers Azim Becker. Durch das \nAufeinandertreffen verschiedener Akteur:innen \nder \"neuen Kunstszene\" soll dem Abwandern \nvon Nachwuchskünstler:innen entgegengewirkt \nwerden.\n13.09.2024 - \n24.11.2024\n5.200,00 € - € 5.200,00 € Bildende Kunst, \nMusik\n2.000,00 € 2.000,00 € \n31 \"Powerteam\", \nInteressengemeinschaft \nfür \nGebärdensprachkünstler\nGebärdensprachlicher Kulturtag: Visuell 100 %\nIm Haus der Jugend soll ein Kulturtag für taube, \nhörbehinderte und hörende \nGebärdensprachinteressierte stattfinden. Der \nSchwerpunkt liegt auf Inklusion taubblinder \nMenschen. Durch die Schaffung eines Raums, in \ndem die gebärdensprachliche Kultur gefeiert und \nsichtbar gemacht wird, soll die Teilhabe und das \nSelbstbewusstsein der Teilnehmenden gestärkt \nwerden. Den Teilnehmenden sollen Workshops, \nkünstlerische Darbietungen und ein Markt für \nSelbstgemachtes angeboten werden. \n13.09.2024 - \n02.05.2025\n2.500,00 € 13.500,00 € 31.150,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n1.000,00 € 1.000,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n32 Margit Rusert, Birgit \nKannengießer\nMutationen: Transformation, Kontrollverlust \nund Irreversibilität - Eine künstlerische \nAuseinandersetzung\nFünf Künstler:innen möchten sich mit der \nThematik \"Mutationen\" auseinandersetzen. Zu \ndiesem Thema soll gemeinsam in verschiedenen \nOsnabrücker Insitutionen recherchiert und die \nRecherchen zusammengetragen werden. Die auf \nGrundlage der Ergebnisse entstandenen \nArbeiten sollen anschließend in den Ateliers der \nMartinihöfe und ggf. an weiteren \nAusstellungsorten gezeigt werden. Die \nErgebnisse der Künstler:innengruppe werden in \neiner Broschüre öffentlich zugänglich gemacht.\n01.01.2025 - \n01.01.2026\n1.490,00 € 1.990,00 € 5.680,00 € Bildende Kunst 1.300,00 € 1.300,00 € \n34 Osnabrücker \nStadtstreicher e.V.\n\"Vom Handwerk zur Musik\", Der Geigenbauer \nzu Besuch bei den Osnabrücker \nStadtstreichern. Kinder- und \nJugendorchesterprojekt der Osnabrücker \nStadtstreicher Frühjahr 2025\nGeplant ist eine Zusammenarbeit des \nOsnabrücker Geigenbauers Georg Knauer mit 45 \nKindern und Jugendlichen der Osnabrücker \nStadtstreicher. Neben musikalischen Proben \nsollen die Teilnehmenden praktisch in das \nHandwerk des Geigenbauers eingeführt werden, \ninsb. unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. In \nder Bonnuskirche Osnabrück soll ein \nAbschlusskonzert stattfinden, auf dem die \nhandwerklichen Ergebnisse präsentiert und \nGeorg Knauer von den Kindern und Jugendlichen \ninterviewt wird.\n13.09.2024 - \n30.06.2025\n2.800,00 € 8.930,00 € 16.230,00 € Musik 2.000,00 € 2.000,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n35 Svenja Niepel Die Musen im Blick - Interaktive \nKunstausstellung für Kinder mit Musik und \nLyrik\nDie Antragstellerin plant eine Kunstausstellung \nfür Kinder zwischen 5 und 10 Jahren mit \nkindgerechter Führung, bei der sie auf die \nEntstehung von Bildern, Musik und Texten \neingeht. Neben der Ausstellung ihrer eigenen \nWerke gibt es viele Mitmachaktionen in den \nBereichen Kunst, Musik und Lyrik. Die \nAusstellung soll an 2-3 Terminen in der \nEvangelischen Studierendengemeinde sowie im \nStadtteiltreff Atter gezeigt werden.\n13.09.2024 - \n16.04.2025\n960,00 € - € 960,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nBildende Kunst\n500,00 € 500,00 € \n36 ARTverwandt e.V. vanished pop up exhibition\nIm Rahmen des Projekts sind Pop-Up \nAusstellungen in der Skulpturengalerie sowie im \nAtelier Nobbenburgerstraße 13 geplant. Von \nFreitag bis Sonntag sollen Besucher:innen in den \nGenuss der Arbeiten interessanter und \naufstrebender Künstler:innen aus Osnabrück \nkommen. Das Ausstellugnskonzept sieht vor, \nMerkmalen klassischer Kunstausstellungen \nbewusst zu widersprechen und einen \nniedrigschwelligen Zugang zu bildender Kunst zu \nschaffen. Begleitet werden die Ausstellungen \ndurch elektronische Musik.\n15.09.2024 - \n31.12.2025\n1.650,00 € 2.360,00 € 4.010,00 € Bildende Kunst 1.500,00 € 1.500,00 € \n37 Gay in May e.V.,\nFrank Mayer\nZwischen den Welten. Queeres Literaturfestival \n2025\nGeplant ist ein zweitägiges queeres \nLiteraturfestival in Kooperation mit dem \nLiteraturbüro Westniedersachsen mit dem Ziel, \nden Austausch zwischen queeren und nicht-\nqueeren Menschen zu fördern. Das Festival soll \nRaum geben, aktuelle Themen aufzugreifen und \ndarüber zu diskutieren. Programmatisch steht \nder künstlerisch-experimentielle Charakter im \nVordergrund. Neben Lesungen sollen \nHörstationen, Poetry Clips, Workshops und \nPerfomances angeboten werden.\n03.05.2025 - \n04.05.2025\n4.500,00 € 14.243,00 € 20.883,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n3.500,00 € 3.500,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n39 Jakob Bartnik Arbeitstitel \"Kunst im Käfig\"\nDas eintägige Event verwandelt den \nHoffmeyerplatz und den Bolzplatz im Stadtteil \nWüste in einen temporären Kulturraum. 10-12 \nKünstler:innen präsentieren im Käfig des \nBolzplatzes Malerei, Skulpturen und \nInstallationen und bieten Führungen. Begleitet \nwird die Pop-up-Ausstellung durch Musik, einen \nInfostand sowie einem Foodtruck.\n14.09.2024 - \n31.10.2025\n5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € Bildende Kunst 4.500,00 € 4.500,00 € \n44 Alexej Eisner Rucksackdeutsch-/-Russlanddeutsch - Identität \nund Geschichte im Fokus\nDer Antragsteller plant eine Austellung, eine \nLesung sowie Workshops in der hase29. \nBehandelt werden soll die Thematik der in \nDeutschland lebenden Spätaussielder aus \nRussland. Die jüngste Generation dieser \nBevölkerungsgruppe ist erstmalig vollständig in \nDeutschland aufgewachsen und steht vor der \nHerausforderung, die Vergangenheit der Eltern \nund Großeltern aufzuarbeiten. Die geplanten \nVeranstaltungen sollen dazu beitragen, der \nMehrheitsbevölkerung das Thema \nnäherzubringen. \n25.04.2025 - \n16.05.2025\n6.250,00 € - € 6.750,00 € Bildende Kunst 3.500,00 € 3.500,00 € \n46 Lieko Schulze HIMMELWÄRTS; Figurentheater\nMit dem Stück \"Himmelwärts\" soll ein \nTheaterstück für Kinder ab 9 Jahren entstehen. \nDie Antragstellerin beschäftigt sich bei der \nErstellung des Stücks mit dem Thema \"Tod\" und \nin dessen Verbindung mit der Schönheit und \nUnfassbarkeit des Lebens. Das Stück beruht auf \ndem Manuskript eines Romans, in dem es um \ndie Trauerbewältigung des Mädchens Toni, \ndessen Mutter an Krebs gestorben ist, geht. \n15.09.2024 - \n31.12.2025\n4.500,00 € 45.900,00 € 55.200,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n2.500,00 € 2.500,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n47 Mario Schoo Overlord Report 2.0\nMario Schoo hat 2020 das Projekt \"D-Day A \nhistorical Sound Performance\" durchgeführt. In \ndiesem Rahmen hat er Originaltonaufnahmen \nvon der Landung in der Normandie im zweiten \nWeltkrieg zu einer Soundperformance \nverarbeitet. Das Ergebnis wurde auf der \nKulturnacht in Osnabrück sowie in Museen in \nder Normandie aufgeführt. Seitdem gab es viel \npositives Feedback für das Projekt. Ziel des \nvorliegenden Projekts ist es, das akustische \nMahnmal in Form einer Website, eines \nTonträgers und einer Graphic Novelle zu \nverstetigen. \n15.09.2024 - \n31.12.2025\n2.664,00 € 2.664,00 € 7.828,00 € Musik 2.000,00 € 2.000,00 € \n50 Piesberger \nGesellschaftshaus e.V.\nTANZ BIS IN DIE PUPPEN (AT)\nDieses ab März 2025 zu entwickelnde \nTheaterstück beschäftigt sich mit der Frage, wie \nkünstliche Intelligenz die Arbeitswelt verändern \nkönnte und welche Einflüsse diese Thematik \nallgemein auf die Zukunft haben könnte. Das \nStück soll am Piesberger Gesellschaftshaus und \nggf. auf dem landwirtschaftlichen \nForschungsbetrieb der Hochschule Osnabrück \naufgeführt werden. Für Mai 2025 sind sechs \nAufführungen geplant. \n01.03.2025 - \n30.11.2025\n3.000,00 € 37.280,00 € 59.999,99 € Allgemeine \nProjektförderung\n2.000,00 € 2.000,00 € \n51 FTI e.V. Synthi versus Sampler\nZiel dieses Vorhabens ist es, die Osnabrücker DJ-, \nProducer:innen- und Synthiszene an \nverschiedenen Orten öffentlichkeitswirksam \nzusammenzubringen. Zur Erreichung dieses Ziels \nsind verschiedene Veranstaltungen für Neulinge \nder Sezene sowie Fortgeschrittene in der \nLagerhalle, dem Haus der Jugend und dem KAFF \nam Hafen geplant. Der hiesigen Szene soll so \nSichtbarkeit geboten werden.\n01.02.2025 - \n31.12.2025\n3.000,00 € - € 3.500,00 € Musik 1.000,00 € 1.000,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n53 Emily Witte Ausstellungsprojekt mit Workshop \"Gegen das \nGrau\"\nDrei Osnabrücker Künstlerinnen wollen im Zuge \ndieses Ausstellungsvorhabens Installation, Film, \nZeichnung und Malerei präsentieren. Dies soll in \neinem Osnabrücker Ausstellungsraum sowie \ndem Atelierhaus an der Nobbenburger Straße 13 \ndurchgeführt werden. In der winterlichen Zeit \nsoll Besucher:innen eine farbenfrohe Ausstellung \nals Kontrast zur Wintertristesse geboten \nwerden. \n23.11.2024 - \n05.04.2025\n4.250,00 € - € 4.250,00 € Bildende Kunst 1.200,00 € 1.200,00 € \n55 Manila Bartnik Dream a little Dream\nDie Künstlerin möchte im Zuge dieses Vorhabens \nüber sechs Monate die Träume von etwa 30 \nMenschen mit unterschiedlichen \nLebensentwürfen aufnehmen und künstlerisch \nverarbeiten. Hierbei sollen individuelle und \nkollektive Dimensionen von Träumen erforscht \nwerden. Die verschriftlichten Ergebnisse sollen \nin einem öffentlichen Lesecafé zugänglich \ngemacht werden. An diesem Ort soll ein \nAustausch zwischen den Interessierten \nentstehen.\n15.09.2024 - \n15.09.2025\n7.500,00 € - € 9.230,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n1.500,00 € 1.500,00 € \n58 Gesellschaft der Freunde \nMorgenland Festival \nOsnabrück e.V.\nMorgenland Akademie \"Summer-Music-Camp\"\nDie Morgenland Akademie \"Summer-Music-\nCamp\" ist ein interkulturelles \nmusikpädagogisches Bildungsprojekt, bei dem \ndie Teilnehmer:innen theoretische und \npraktische Einblicke in die Musiktraditionen des \nNahen und Mittleren Osten erhalten. Der \neinwöchige Musikworkshop richtet sich an \nSchüler:innen aus Deutschland, insb. aus \nNiedersachsen sowie an vier Stipendiat:innen \naus Griechenland und der Türkei. Das Projekt \nfindet im Tonstudio Fattoria Musica statt. \n16.09.2024 - \n17.08.2025\n5.000,00 € 25.000,00 € 35.000,00 € Musik 3.000,00 € 3.000,00 € \nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeit-\nraum lt. \nAntrag\nAntragssumme weitere \nbeantragte/bewilligte \nDrittmittel zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe Budget 2024 Budget 2025\n60 Marion Hilkmann Einbildgalerie am Bücherschrank\nAm Standort des Bücherschranks an der \nKiwittstraße, Ecke Rehmstraße ist die Installation \neines Schaukastens zum Zweck der Präsentation \nkünstlerischer Arbeiten geplant. Im \nregelmäßigen Wechsel sollen Fotografien, \nZeichnungen und Malereien von \nAnwohner:innen der Umgebung gezeigt werden.\n01.11.2024 - \n31.10.2025\n509,00 € - € 509,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n250,00 € 250,00 € \n104.743,00 € 257.567,00 € 515.949,99 € 61.950,00 € 4.650,00 € 57.300,00 € \nA2: Übersicht \"Geförderte Projekte aus anderem Etat\" Stand: 29.10.2024\nPFA Antragsteller*in Projekttitel und -beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere beantragte/bewilligte \nDrittmittel zum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten zum \nZeitpunkt der \nAntragstellung\nBereich Förderhöhe\n27 Elisabeth Lumme Vita Dominae - Das Leben der Klosterfrauen\nIm Jahr 2000 hat Elisabeth Lumme auf dem Gelände der \nAMEOS Klink eine künstlerische Installation in Form eines \nWasserspiels geschaffen. Diese Installation ist mittlerweile \nnicht mehr als diese zu erkennen und soll im Rahmen dieses \nVorhabens wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt \nwerden. \n01.04.2025 - \n31.10.2025\n 1.000,00 € 8.000,00 € 9.950,00 € Bildende Kunst 500,00 € \n1.000,00 € 8.000,00 € 9.950,00 € 500,00 € \nProjekte zur Förderrunde mit Frist zum 15.09.2024, welche nicht aus dem Etat der kulturellen Projektförderung gefördert werden.Diese Projektvorhaben werden aufgrund des inhaltlichen Schwerpunktes auf Kunst im öffentlichen Raum aus einer anderweitigen, hierfür geeigneten Kostenstelle innerhalb des Kulturhaushaltes gefördert.\nA3: Übersicht „Nicht geförderte Projekte“ Stand: 29.10.2024\nNicht aus Etat \"kulturelle Projektförderung und Dauerprojektförderung \"geförderte Projekte (Förderrunde mit Frist zum 15.09.2024)\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n01 Tim Roßberg Ausstellung \"Imagined Dimensions\" (Neuauflage)\nEine Neuauflage der Ausstellung \"Imagined Dimensions\" im \nKunsthaus Kloster Gravenhorst (Hörstel), die aufgrund von \nCorona nicht stattfinden konnte. Der Künstler hat nun die \nMöglichkeit, die Ausstellung in aktualisierter Form im Winter \nanlässlich des 20jährigen Bestehens erneut zu präsentieren.\n01.06.2024 - \n31.05.2025\n 2.800,00 € - € 2.800,00 € Bildende Kunst\n02 Bürgerforum für \nUmwelt und Soziales \nAtter e.V.\n\"Lernen mit der Affenbank: Gemeinschaft, Natur und \nNachhaltigkeit\"\nAus einer 500 Jahre alten Eiche aus Atter wurde eine Bank für \nKinder geschnitzt. Das Projekt soll Grundschulkinder \nspielerisch fördern, indem ihnen die Möglichkeit gegeben \nwird, die Bedeutung von Gemeinschaftswerten, den Wert der \nNatur, Bildung über die Umwelt und positive \nNachhaltigkeitsprinzipien (z.B. im Unterrichtsfach \nBiologie/Erdkunde) zu entdecken und zu erleben. \n16.07.2024 - \n16.07.2034\n 3.093,00 € - € 4.427,00 € Allgemeine \nProjektförderung\nIm Rahmen der aktuellen Förderrunde wurden deutlich mehr Anträge eingereicht als Fördermittel zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund konnten nicht alle eingegangenen Anträge gefördert werden.Bei der Priorisierung durch die unabhängigen Fachjurys werden beispielsweise folgende Gründe für die Absagen angeführt: - Formale Gründe: Komptibilität mit Förderrichtlinien nicht gegeben. - Unschlüssiges Konzept.- Einige Projekte wurden als nicht zeitkritisch bewertet, sodass eine Förderung in einer nachfolgenden Förderrunde angestrebt wird.- Der Fokus der kulturellen Projektförderung liegt auf öffentlichkeitswirksamen Vorhaben. Das Budget reicht für die zusätzliche Förderung von Produktionsprojekten nicht aus.\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n08 Rainbow Funsports \nOsnabrück e.V.\nrainbow´s ballroom\nDer Verein veranstaltet im Dezember einen ballroom. \nBesucher:innen haben dort die Möglichkeit, Standard und \nLatein zu tanzen. Musikalisch wird die Veranstaltung von DJ \nDenise aus Hamburg begleitet. Die Veranstaltung soll im Haus \nder Jugend stattfinden. \n26.08.2024 - \n31.01.2025\n 500,00 € - € 883,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n12 Bettina Schüler Märchen für Hoffnung und Frieden \nPrimäres Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines Online-\nKanals mit Märchen für Kinder. Nach Errichtung des Kanals \nsind Veranstaltungen in Kindergärten und Schulen angedacht. \nDer Hauptteil der beantragten Mittel soll zugunsten der \nFinanzierung von Gagen der Märchenerzähler:innen eingesetzt \nwerden.\n15.10.2024 - \n15.10.2025\n 15.000,00 € - € 15.000,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n15 Ensemble TriOsarte Frida - Fridissima - Da capo\nEin musikalisch-lyrischer Abend \"auf den Spuren von Frida \nKahlo\". Durch die Verknüpfung von Kunst, Musik, Wort und \nZeitgeschichte soll das Publikum in die Welt von Frida Kahlo \n\"eintauchen\" und die Auswirkungen ihrer Kunst auf die Welt \nerfahrbar machen. Begleitet wird das Klaviertrio TriOsarte \ndurch eine Sopranistin sowie eine Sprecherin, welche die \nmusikalischen Darbietungen durch Erzählungen über Kahlos \nLeben erweitert. Veranstaltungsort ist der Ledenhof \nOsnabrück.\n08.09.2024 - \n30.11.2024\n 1.050,00 € - € 4.050,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nMusik\n18 Anna Budina Ausstellung \"Licht und Farbe\"\nGeplant ist eine Ausstellung in der Galerie der Katholischen \nFamilien-Bildungsstätte Osnabrück. Es sollen 40 Aquarellbilder \nund Prints von Aquarelloriginalen ausgestellt werden. Den \nMittelpunkt der Exposition bilden Motive aus Osnabrücker \nStadtgebieten, die in der alltäglichen Wahrnehmung zwar als \nnicht besonders attraktiv gelten, in ihrer künstlerischen \nBetrachtung jedoch Faszination entfalten können.\n31.01.2025 - \n24.04.2025\n 2.333,48 € - € 2.333,48 € Bildende Kunst\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n19 KlangDuo Ambient Universe Konzert\nGeplant sind zwei Livekonzerte in meditativer Atmosphäre mit \nelektronischen Surround-Klängen und akustischen \nInstrumenten. Die Musik wird in einem Mehrkanalton-Format \npräsentiert, um für einen ungewohnten Höreindruck aus allen \nRichtungen zu sorgen. Als Veranstaltungsorte angedacht sind \nder Wasserspeicher Westerberg und das Aikido Dojo \nOsnabrück.\n02.01.2025 - \n01.09.2025\n 1.400,00 € - € 1.400,00 € Musik\n22 Schützenverein Atter \nvon 1854 e.V.\nUnterstützung bei der Ausrichtung des traditionellen \nSchützenfestes \nBeantragt werden Mittel zugunsten der Erhaltung des \ntraditionellen Schützenfestes in Atter. Aufgrund von diversen \nKostensteigerungen in den letzten Jahren kann der Verein die \nKosten zur Durchführung des Schützenfestes nicht anderweitig \naufbringen. \n25.11.2024 - \n30.06.2025\n7.500 € - € 19.590 € Allgemeine \nProjektförderung\n23 Nils Stickan - \nTheatermacher \nOsnabrück\nVon der Schreibwerkstatt auf die Bühne\nIn einer Schreibwerkstattt entwickeln Kinder im Alter von 8 bis \n13 Jahren im Rahmen dieses Vorhabens eine Figur. Die \nEntwicklung erfolgt mit Spielen und Übungen aus der \nTheaterpädagogik, dem Improvisationstheater und Mitteln \ndes \"Method Acting\". Den Figuren wird durch Erfahrungen \nund Gefühlen der Kinder eine Persönlichkeit verliehen. \nAnschließend werden die Charaktere in einem Theaterstück in \nZusammenarbeit mit dem Zimmertheater Osnabrück \npräsentiert. \n16.09.2024 - \n31.10.2025\n 7.350,00 € - € 8.650,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n25 Interessengemeinschaf\nt Osnabrücker Altstadt \ne.V.\nKleines Fest in den Höfen\nIm Hegertorviertel werden Innenhöfe geöffnet und durch \nKünstler:innen bespielt. Hierbei finden neben musikalischen \nDarbietungen auch Theater, Literatur und Kleinkunst statt. Das \nFest findet seit Juni 2012 regelmäßig statt und findet guten \nAnklang bei der Bevölkerung. \n02.12.2024 - \n30.09.2025\n 2.300,00 € - € 5.400,00 € Allgemeine \nProjektförderung\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n26 Kunstsprung,\nBirgit Kannengießer \nICH, Lieblingsfarbe - DU, Mustermacher - zusammen sind wir \nunschlagbar (kreativ)\nDieses Kunstprojekt für alleinerziehende Eltern mit Kindern \nsoll den Teilnehmer:innen anhand künstlerischer Methoden \ndie Möglichkeit bieten, Gefühlen und Erlebnissen Ausdruck zu \nverleihen. Durch das positive Erleben sollen die Eltern-Kind \nBeziehnungen gestärkt und vertieft werden. \n14.08.2025 - \n27.11.2025\n 2.943,33 € - € 3.139,33 € Allgemeine \nProjektförderung, \nBildende Kunst\n33 Elisabeth Jacobs Kommunikative Ausstellung \"Flausen im Kopf\"\nGeplant ist eine Ausstellung im Backstein Café & Bistro. Es \nsollen überwiegend kleinformatige Skizzen und Zeichnungen \naus den vergangenen zehn Jahren gezeigt werden. \nBesucher:innen werden ausdrücklich eingeladen, den \nAusstellungsraum als Resonanzraum zu nutzen, Anregungen \nund Anfragen an die Künstlerin zu formulieren und mit der \nKünstlerin ins Gespräch zu kommen.\n06.01.2025 - \n31.05.2025\n 300,00 € - € 300,00 € Bildende Kunst\n38 Kathrin Bramkamp \n(sei.jetzt)\nErweiterung der Plattform www.sei.jetzt für die Kulturszene \nOsnabrück\nBeantragt ist ein Zuschuss für die Erweiterung der \nInternetplattform www.sei.jetzt. Die Plattform bietet \nVeranstalter:innen im Raum Osnabrück eine Möglichkeit der \nBewerbung eigener Angebote und Veranstaltungen. Durch die \nErweiterung der Plattform soll auch die Osnabrücker \nKulturszene vertreten sein. Durch einen sog. Homepage-\nBuilder soll zudem Kulturschaffenden zur eigenen \nInternetpräsenz verholfen werden.\n22.10.2024 - \n18.12.2024\n 2.288,00 € - € 2.288,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n40 Verein der deutsch-\nukrainischen \nZusammenarbeit \n\"Feine Ukraine\" e.V.\nKunstprojekt: \"Osnabrück durch Kinderaugen - Fotocollagen \nvon geflüchteten ukrainischen Kindern\"\nIn Kooperation mit dem Fotostudio \"FOTODESIGN GÜNTNER\" \nsollen, gemeinsam mit ca. 10 Kindern und Jugendlichen \nkünstlerische Fotocollagen erstellt und in der Lagerhalle \nausgestellt werden. Das Kunstprojekt zielt auf die Förderung \nder künstlerischen Bildung und Kreativität von ukrainischen \nSchüler:innen ab.\n01.10.2024 - \n31.03.2025\n 6.560,00 € - € 6.960,00 € Allgemeine \nProjektförderung, \nBildende Kunst\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n41 Maximilian Gerber Exchange - Künstler*innen Reise & Ausstellung\nGeplant ist eine zweiwöchige Kunstreise der beiden \nKünstler:innen Maximilian Gerber und Eva Grüter mit dem Ziel \nder intensiven Auseinandersetzung der eigenen künstlerischen \nPraxis sowie zur Ermöglichung des Austausches zwischen den \nKunstschaffenden. Die Kunstreise soll mit einer Ausstellung \nabgeschlossen werden. Hierbei sollen Erfahrungen und \nErgebnisse, die bei der Reise entstanden sind, präsentiert \nwerden. Reise- und Ausstellungsort stehen noch nicht fest.\n01.12.2024 - \n31.05.2025\n 3.500,00 € - € 3.500,00 € Bildende Kunst\n42 Förderverein Drei \nStufen e.V.,\nMarina Brox\nLettisch-Jüdisch-Deutsche musikalische Begegnung\nGeplant ist eine interkulturelle musikalische Begegnung im \nChorsaal des Doms Osnabrück, bei der deutsch-jüdische \nMusiker:innen gemeinsam mit aus Lettland angereisten \njungen Musiker:innen auftreten. Es werden jüdische Lieder \nund Synagogengesänge sowie traditionelle lettische und \nlettgallische Lieder vorgetragen. Durch die Begegnung sollen \nauf musikalische Weise Barrieren abgebaut werden und die \nhistorische Verbindung der Friedensstadt zu Lettland \npräsentiert werden.\n06.01.2025 - \n12.05.2025\n 4.860,00 € 900,00 € 6.370,00 € Musik\n43 Anja Breer Trude lädt ein\nEin integratives Veranstaltungs- und Community-Building-\nProjekt, durchgeführt durch die AMEOS-Klinik, \nHeilpädagogische Hilfe und das Bistum. Geplant sind u.a. \nKonzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Kaffee- und \ngastronomische Angebote in der Gertrudenkirche. Eingeladen \nsind Menschen mit unterschiedlichen Lebenshintergründen \nmit dem Ziel, Austausch und Begegnung zwischen Patienten \nund Angehörigen des AMEOS mit Anwohner:innen aus der \nNachbarschaft zu schaffen.\n15.09.2024 - \n31.07.2025\n 2.500,00 € 4.500,00 € 18.100,00 € Allgemeine \nProjektförderung\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n45 Jessica Fleming Offenens Outdoor Atelier: Gemeinsam kreativ im Garten!\nIm städtischen Garten an der Limberger Straße soll im Sommer \n2025 ein 5-tägiges Outdoor Atelier durchgeführt werden. \nTeilnehmer:innen können bei dem Workshop verschiedene \nMaterialien nutzen. Ziel des Vorhabens ist es auch, ein \ngemeinsames Gesamtkunstwerk zu erstellen. Die Entstehung \ndes Kunstwerks wird filmisch dokumentiert und soll dem \nProjektbüro zum Zweck der Veröffentlichung bereitgestellt \nwerden. \n01.05.2025 - \n20.07.2025\n 2.750,00 € - € 2.750,00 € Bildende Kunst\n48 Henning LichtenbergDer Akt als Inspiration - Aktzeichnen & Aktmalerei für \nAnfänger und Fortgeschrittene\nIn den Räumlichkeiten des Atelierhauses an der Lotter Straße \nwollen Henning Lichtenberg und Zana Vojvodic kostenfreie Akt-\nKurse für kunstinteressierte Menschen geben. In kreativer \nUmgebung wird ein Ensemble aus zwei Aktmodellen (weiblich \nund männlich) zur künstlerischen Auseinandersetzung \neinladen. In den Workshops für Anfänger:innen sowie \nFortgeschrittene sollen Zeichen- und Malereitechniker \nvermittelt und verfestigt werden.\n15.09.2024 - \n01.08.2025\n 3.000,00 € - € 3.000,00 € Bildende Kunst\n49 Kulturmacher \nOsnabrück e.V.\nProfessionelle Produktion trifft experimentelle \nZugangsstrategien\nDas Vorhaben verfolgt das übergeordnete Ziel, die kulturelle \nTeilhabe aller Menschen in der Region unabhängig von \nsozialer Herkunft, Einkommen, Bildungsgrund oder Alter zu \nstärken. Zur Erreichung dieses Ziels sind Anfang April drei \nAufführungen des modernen Musicals \"1648 - \nMacht.Liebe.Intrige\" im Haus der Jugend geplant. Das Stück \nsoll veschiedenen Zielgruppen zu individuellen vergünstigeten \nPreisen angeboten werden. \n15.11.2024 - \n14.05.2025\n 13.845,00 € 12.000,00 € 31.920,00 € Allgemeine \nProjektförderung\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n52 Thomas Jankowski KUNSTPROJEKT AUSSTELLUNG - Künstler Thomas Jankowski\nInteressierte können sich im Rahmen der Multimedia-\nAusstellung mit der Bedeutung von Liebe in Krisenzeiten \nauseinandersetzen. Thomas Jankowski zeigt in seinem Atelier \nin der Bierstraße Malereien verschiedener Techniken. Die \nArbeiten sind mit Statements zum genannten Thema versehen \nund sollen das Publikum anregen, sich darüber auszutauschen. \nDie Ausstellung wird musikalisch begleitet und die \nBesucher:innen haben die Möglichkeit, selbst künstlerisch \naktiv zu werden. \n15.09.2024 - \n31.03.2025\n3.000,00 € - € 3.950,00 € Bildende Kunst\n54 Gedenkstätten \nGestapokeller und \nAugustaschacht e.V.\nInternationale junge Freiwilligen ergraben NS-Geschichte\nDas ehemalige Gelände des Arbeitserziehungslagers Ohrbeck \nsoll mit bis zu 30 jungen Freiwilligen aus Osnabrück, \nDeutschland, Europa und darüber hinaus archäologisch \nuntersucht werden. Die Grabungsfunde sollen außerdem \naufbereitet werden. Die Grabungen sollen 2025 einen Beitrag \nzum Gedenken an den 80. Jahrestag des Ende des Zweiten \nWeltkrieges leisten und die internationale Zusammenarbeit \nstärken. \n01.01.2025 - \n30.09.2025\n3.700,00 € 9.075,00 € 12.775,00 € Allgemeine \nProjektförderung\n56 Musikschule \nMiaMusica\nKinder, Kunst, Bewegung und Musik - leichter Lernen durch \nkreative Lernpausen\nDie Antragstellerin entwicklet verschiedene Werkzeuge für \nLehrer:innen und Schüler:innen, die dazu beitragen sollen, \nkreative Lernpausen in den Schulalltag zu integrieren. Durch \nden gezielten Einsatz von Lernpausen soll Stress reduziert \nwerden und ein individueller Lernrhythmus gefunden werden. \nDas Projekt ist in Kooperation mit den Klassen 1a und 1b der \nFranz-Hecker-Schule im Stadtteil Nahne geplant.\n18.09.2024 - \n29.01.2025\n3.000,00 € - € 3.000,00 € Allgemeine \nProjektförderung\nPFA Antragsteller*in Beschreibung Projektzeitraum \nlt. Antrag\nAntragssumme weitere Drittmittel \nzum Zeitpunkt der \nAntragstellung\nGesamtkosten \nzum Zeitpunkt \nder \nAntragstellung\nBereich\n57 Dunja Macke Cyanotypie - Ein altes fotografisches Edeldruckverfahren\nDas Projekt besteht aus einem Workshop zur Vermittlung des \nEdeldruckverfahrens \"Cyanotypie\" sowie einer Ausstellung der \nentstehenden Ergebnisse. Den Teilnehmer:innen wird Wissen \nüber dieses Verfahren vermittelt sowie das Material \nbereitgestellt. Unter professioneller Anleitung können \nTeilnehmer:innen selbst Cyanotypien erstellen. Die Ergebnisse \nsollen anschließend in einer öffentlichen Ausstellung \npräsentiert werden.\n06.01.2025 - \n30.09.2025\n2.500,00 € - € 6.025,00 € Bildende Kunst\n59 Dr. Harald Keller Literaturreihe \"Die Lese-Rampe\"\nAutor:innen aus der Region soll ein Forum angeboten werden, \num sich und ihre literarischen Arbeiten in einem intimen \nRahmen vorzustellen und in einen Dialog mit dem Publikum \neinzutreten. Im Unikeller soll Interessierten Einblicke in die \nidividuellen Strategien literarischen Schaffens gewährt werden \nsowie wesentliche Aspekte des Buchmarktes vorgestellt und \ndamit die Wertigkeit des Mediums Buch vermittelt werden.\n01.09.2025 - \n31.12.2025\n4.581,30 € - € 6.261,30 € Allgemeine \nProjektförderung\n 102.654,11 € 26.475,00 € 174.872,11 €", "tokens_cl100k": 15000, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=2004045", "name": "Zweiter Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.10./05.11.2018 zur straßenseitigen Erschließung der Wohnbauvorhaben in der Seehausener Allee (Flurstücke 4/4 bis 4/26 Gemarkung Seehausen)", "reference": "VII-DS-07013", "date": "2022-05-23", "paper_type": "Beschlussvorlage", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=2649457&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 15211388, "pages": 51, "text": "1/7\nDienstberatung des \nOberbürgermeisters\nBeschlussvorlage-Nr. VII-DS-07013\nStatus: öffentlich\nEingereicht von:\nDezernat Stadtentwicklung und Bau\nBetreff:\nZweiter Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.10./05.11.2018 \nzur straßenseitigen Erschließung der Wohnbauvorhaben in der \nSeehausener Allee (Flurstücke 4/4 bis 4/26 Gemarkung Seehausen)\nBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten):\nGremium\nVoraussichtlicher \nSitzungstermin\nZuständigkeit\nDienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussfassung\nFA Stadtentwicklung und Bau Information zur \nKenntnis\nOR Seehausen Information zur \nKenntnis\nDB OBM - Vorabstimmung Vorberatung\nBeschlussvorschlag\nBeschluss des Oberbürgermeisters vom 17.05.2022:\n1. Der beigefügte zweite Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.10./05.11.2018 \nund ersten Vertragsnachtrag vom 21.07.2020 wird mit der Bonava Wohnbau GmbH \nzur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen der \nWohnbauvorhaben in der Seehausener Allee auf den Flurstücken 4/4 bis 4/26 \nGemarkung Seehausen seitens der Stadt abgeschlossen.\n2. Die voraussichtlich ab dem Jahr 2022 ff. jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe \nvon ca. 3.215 Euro werden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt innerhalb seines \nBudgets finanziert und bei der Haushaltsplanung ab 2023 ff. berücksichtigt.\nRäumlicher Bezug\nOT Seehausen\n \n \nZusammenfassung\n \nAnlass der Vorlage: \n \n Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln \n \nX Sonstiges:\n \nAnlass der Vorlage ist der Abschluss des zweiten Vertragsnachtrages gemäß § 11 BauGB \nzum städtebaublichen Vertrag/ ersten Vertragsnachtrag mit der Bonava Wohnbau GmbH zur \nSicherung der Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen der \nWohnbauvorhaben in der Seehausener Allee auf den Flurstücken 4/4 bis 4/26 der \n1 von 51 in Zusammenstellung\n2/7\nGemarkung Seehausen. Der zweite Vertragsnachtrag regelt die Anpassung der \nStraßenentwurfsplanung an die geänderte Bebauungskonzeption, die eine verdichtete \nBebauung vorsieht. \nFinanzielle Auswirkungen\nFinanzielle Auswirkungen nein X wenn ja,\nKostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung\nFolgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung\nHandelt es sich um eine Investition (damit \naktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung\n \nIm Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt\nErgebnishaushalt Erträge \n Aufwendungen \nFinanzhaushalt Einzahlungen \n Auszahlungen \nEntstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein X wenn ja, nachfolgend angegeben\n \nFolgekosten Einsparungen wirksam von bis Höhe in EUR/Jahr wo veranschlagt\nZu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge \n Ergeb. HH Aufwand \nNach Durchführung der \nMaßnahme zu \nerwarten\nErgeb. HH Erträge \n Ergeb. HH Aufwand (ohne \nAbschreibungen)\nab \n2022 \n5 Straßenleuchten\nUnterhaltung 500 \n€/Jahr\nStrom ca.350 €/ \nJahr\n \nUnterhaltung \nStraße/Gehweg\nca. 1.316,90 €/ Jahr\n \nOberflächenent-\nwässerung\nca. 1048,50 €/ Jahr\n1.100.54.1.0.01\nKonto 42711100\n \n1.100.54.1.0.01.09\n \n \n \n1.100.54.1.0.01\n \n \n \n1.100.54.1.0.01\n Ergeb. HH Aufwand aus \njährl. Abschreibungen \n \nSteuerrechtliche Prüfung nein wenn ja\nUnternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und \n2B UStG nein ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts\nUmsatzsteuerpflicht der Leistung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung\nBei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen ja nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung\n \nAuswirkungen auf den Stellenplan X nein wenn ja, nachfolgend angegeben\nBeantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: \n \n2 von 51 in Zusammenstellung\n3/7\nZiele\nHintergrund zum Beschlussvorschlag:\nWelche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?\n \n \n2030 – Leipzig wächst nachhaltig!\nZiele und Handlungsschwerpunkte\nLeipzig setzt auf \nLebensqualität\nLeipzig besteht im \nWettbewerb\n Balance zwischen\nVerdichtung und Freiraum\n Positive \nRahmenbedingungen für \nqualifizierte Arbeitsplätze\nX Qualität im öffentlichen \nRaum\nund in der Baukultur\n Attraktives Umfeld für \nInnovation, Gründer und \nFachkräfte\n Nachhaltige Mobilität\n \n Vielfältige und stabile \nWirtschafts- struktur\n Vorsorgende Klima- und\nEnergiestrategie\n Vorsorgendes Flächen- \nund Liegenschafts-\nmanagement\n Erhalt und Verbesserung \nder\nUmweltqualität\n Leistungsfähige technische \nInfrastruktur\n Quartiersnahe Kultur-, \nSport-\nund Freiraum-angebote\n \n Vernetzung von Bildung, \nForschung und Wirtschaft\nLeipzig schafft soziale \nStabilität Wirkung auf Akteure\nLeipzig stärkt seine \nInternationalität\n Chancengerechtigkeit in der \ninklusiven Stadt\n Bürgerstadt Weltoffene Stadt\n Gemeinschaftliche \nQuartiersentwicklung\n Region Vielfältige, lebendige \nKultur- und Sportlandschaft\n Bezahlbares Wohnen Stadtrat Interdisziplinäre \nWissenschaft und \nexzellente Forschung\n Zukunftsorientierte Kita- und \nSchulangebote\n Kommunalwirtschaft Attraktiver Tagungs- und \nTourismusstandort\n Lebenslanges Lernen Verwaltung Imageprägende \nGroßveranstaltungen\n Sichere Stadt Globales Denken, lokal \nverantwortliches Handeln\n \nSonstige Ziele: bei Bedarf überschreiben (max. 50 ZML) \n Trifft nicht zu \n \n3 von 51 in Zusammenstellung\n4/7\nKlimawirkung\nKlimawirkung durch den Beschluss der Vorlage\nStufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung)\nEingesetzte Energieträger \n(Strom, Wärme, Brennstoff) X keine / Aussage nicht \nmöglich erneuerbar fossil\nReduziert bestehenden \nEnergie-/Ressourcenverbrauch X Aussage nicht möglich ja nein\nSpeichert CO2-Emissionen \n(u.a. Baumpflanzungen) X Aussage nicht möglich ja nein\nMindert die Auswirkungen des \nKlimawandels (u. a. \nEntsiegelung, Regen-\nwassermanagement)\nX Aussage nicht möglich ja nein\nAbschätzbare Klimawirkung mit \nerheblicher Relevanz ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. \n5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer X nein\nVorlage hat keine abschätzbare \nKlimawirkung ja (Prüfschema endet hier.) \n \nStufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. \nleipzig.de)\n ja nein (Begründung s. \nAbwägungsprozess) X nicht berührt (Prüfschema endet \nhier.)\n \nStufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz\n Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________\n liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________\n wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und \nAuslegungsbeschluss)\n \n \nSachverhalt\nBeschreibung des Abwägungsprozesses: \nKein Erfordernis\n \nI. Eilbedürftigkeitsbegründung \nKein Erfordernis\n \nII. Begründung Nichtöffentlichkeit \nKein Erfordernis\n \nIII. Strategische Ziele \nDer Abschluss des Vertragsnachtrages dient auch der Qualitätssicherung im öffentlichen \nRaum und in der Baukultur. Mit Abschluss dieses Vertragsnachtrages zum städtebaulichen \nVertrag verpflichtet sich der Erschließungsträger die Erschließungsanlagen gemäß der \ngenehmigten Straßenentwurfsplanung herzustellen. \n \n4 von 51 in Zusammenstellung\n5/7\nIV. Sachverhalt \n \n1. Anlass \nAnlass der Vorlage ist der Abschluss des zweiten Vertragsnachtrages gemäß § 11 BauGB \nzum städtebaublichen Vertrag/ ersten Vertragsnachtrag mit der Bonava Wohnbau GmbH zur \nSicherung der Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen der \nWohnbauvorhaben in der Seehausener Allee auf den Flurstücken 4/4 bis 4/26 der \nGemarkung Seehausen. Der zweite Vertragsnachtrag regelt die Anpassung der \nStraßenentwurfsplanung an die geänderte Bebauungskonzeption, die eine verdichtete \nBebauung im Wohngebiet vorsieht. \n \n2. Beschreibung der Maßnahme \n \nDas Vertragsgebiet liegt in Leipzig, Seehausen im unbeplanten Innenbereich. \n \nDie Bonava Wohnbau GmbH ist mit Abschluss des ersten Vertragsnachtrages zum \nstädtebaulichen Vertrag vom 21.07.2020 vollumfänglich in alle Verpflichtungen des mit dem \nvorherigen Eigentümer seitens der Stadt abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages \neingetreten, da sie die vertragsgegenständlichen Flurstücke erworben hat. Mit der \nErschließung und Bebauung hat sie nach Erteilung der Baugenehmigung in einem ersten \nAbschnitt begonnen. \n \nDa bei der weiteren Bebauung der Wohnbauflächen von dem vereinbarten städtebaulichen \nKonzept abgewichen werden und das künftige Wohngebiet dichter bebaut werden soll, die \nGesamtanzahl der Wohneinheiten (WE) erhöht sich von 29 WE auf geplante 43 WE, sind auf \nder Grundlage einer neuen Bebauungskonzeption auch die straßenseitigen \nErschließungsanlagen diesen neuen verkehrlichen Anforderungen anzupassen. Dies erfolgt \nmit dem Abschluss dieses zweiten Nachtrages zum städtebaulichen Vertrag, dessen \nVertragsinhalt die am 10.03.2022 genehmigte Straßenentwurfsplanung ist. \n \nZur Sicherung der straßenseitigen Erschließung verpflichtet sich der Erschließungsträger zur \nPlanung und Herstellung der Planstraßen A (künftig öffentliche Straße), B und C als \nPrivatstraßen. Die Planstraße A wird mit einem Gehweg und einer Wendeanlage hergestellt \nund an die Seehausener Allee und den bestehenden Wirtschaftsweg (Flurstück 283/66 \nGemarkung Thekla) angebunden. Entlang der Planstraße A werden 11 heimische \nstandortgerechte Straßenbäume gepflanzt. Im Gebiet werden weitere 5 Bäume gepflanzt.\n \nWegen der geplanten Verdichtung des Wohngebietes erhöht sich der Ziel- und Quellverkehr \nso maßgeblich, dass die Planstraße A nicht mehr als Privatstraße, sondern als künftig \nöffentliche Straße mit einseitigem Gehweg und Wendeanlage hergestellt werden soll. Für die \nWidmung der Planstraße A ist ein entsprechender Stadtratsbeschluss noch herbeizuführen. \nDie Planstraßen B und C bleiben Privatstraßen.\n \n3. Realisierungs- / Zeithorizont \nDer Erschließungsträger hat bereits einen ersten Bauabschnitt gemäß der erteilten \nBaugenehmigung mit Wohnhäusern bebaut und die Erschließungsarbeiten ebenfalls \nbegonnen. Nach Abschluss dieses Vertragsnachtrages werden die Erschließungsarbeiten \ngemäß der am 10.03.2022 genehmigten Entwurfsplanung realisiert. \n \n4. Finanzielle Auswirkungen \nDie straßenseitigen Erschließungsleistungen sind gemäß dem zweiten Nachtrag zum \nstädtebaulichen Vertrag in Höhe von insgesamt 330.000,00 Euro zu erbringen und über eine \nVertragserfüllungsbürgschaft oder die Einzahlung auf das Verwahrkonto der Stadt unter \nBerücksichtigung der bereits erbrachten Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung \n5 von 51 in Zusammenstellung\n6/7\nabzusichern. \n \nDurch die vertragsgemäße Herstellung entstehen der Stadt vorbehaltlich eines noch zu \nfassenden Stadtratsbeschlusses zur Widmung der Planstraße A als öffentliche Straße in \ndem Fall jährliche Folgekosten zur Unterhaltung öffentlicher Verkehrsflächen (ca. 1013 m²) \nund fünf neuer Straßenleuchten in Höhe von insgesamt ca. 3125 Euro. Diese Kosten setzen \nsich zusammen aus aus jährlich 1.316,90 Euro für die Unterhaltung der Verkehrsflächen \n(Planstraße A mit Fahrbahn, Gehweg und Wendeanlage- PSP 1.100.54.1.0.01), 1048,50 \nEuro für die Oberflächenentwässerung (PSP 1.100.54.1.0.01), 500 Euro für die Unterhaltung \nfünf neuer Straßenleuchten (PSP 1.100.54.1.0.01.09) und 350 Euro für den Strom der fünf \nneuen Straßenleuchten (PSP 1.100.54.1.0.01, Konto 42711100). Die voraussichtlich ab dem \nJahr 2023 ff. jährlich anfallenden Folgekosten werden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt \ninnerhalb seines Budgets finanziert und bei der Haushaltsplanung ab 2023 ff. berücksichtigt.\n \n5. Auswirkungen auf den Stellenplan \nKeine\n \n6. Bürgerbeteiligung \n \n bereits erfolgt geplant X nicht nötig\n \n7. Besonderheiten \nKeine\n \n8. Folgen bei Nichtbeschluss \nSollte keine Beschlussfassung erfolgen, kann der zweite Vertragsnachtrag zum \nstädtebaulichen Vertrag/ ersten Vertragsnachtrag gemäß § 11 BauGB nicht abgeschlossen \nwerden. Es ist notwendig, dass die straßenseitigen Erschließungsanlagen an die geänderte \nBebauungskonzeption angepasst werden und in dem Wohngebiet u.a. auch ein Gehweg \nhergestellt wird. \nHinweis zu den Anlagen:\nDie folgenden Anlagen stehen ausschließlich elektronisch zur Verfügung (Anlage 3 – 8). Bei \nBedarf wird nachgedruckt.\nAnlage/n\n1 22.03.2022. Nachtrag Städteb.V. (öffentlich)\n2 Anlage 1a Erschließungsgebiet (öffentlich)\n3 Anlage 1b städtebauliches Konzept (öffentlich)\n4 Anlage 1c Grunderwerbsplan (öffentlich)\n5 Anlage 2a Genehmigung EP (öffentlich)\n6 Anlage 2c Erläuterungen (öffentlich)\n7 Anlage 2d Lageplan (öffentlich)\n8 Anlage 2e Übersichtslageplan (öffentlich)\n9 Anlage 2f Koordinierungsplan (öffentlich)\n10 Anlage 2g Leitungsbelegung 1-1 (öffentlich)\n11 Anlage 2h Leitungsbelegung 2-2 (öffentlich)\n12 Anlage 2i Leitungsbelegung 3-3 (öffentlich)\n13 Anlage 2j Detail Drosselschacht (öffentlich)\n14 Anlage 2k Einzugsgebieteplan (öffentlich)\n15 Anlage 2l Höhenplan (öffentlich)\n16 Anlage 2m Regelquerschnitt A-A (öffentlich)\n17 Anlage 2n Regelquerschnitt B-B (öffentlich)\n6 von 51 in Zusammenstellung\n7/7\n18 Anlage 2o Regelquerschnitt C-C (öffentlich)\n19 Anlage 3 Abnahmedokumentation 2021 (öffentlich)\n20 Anlage 4 Vertragserfüllungsbürgschaft (öffentlich)\n21 Anlage 5 Entwurf Gewährleistungsbürgschaft (öffentlich)\n22 Anlage 6 Abtretung (öffentlich)\n23 Anlage 7 einheimische Gehölze (öffentlich)\n24 Anlage 8 Standards 2019 (öffentlich)\n25 Anlage 9 Entwurf Dienstbarkeit (öffentlich)\n7 von 51 in Zusammenstellung\n1 \n \n(Stand: 22.03.2022) \nZweiter Vertragsnachtrag \n \nzum Städtebaulichen Vertrag vom 25.10./05.11.2018 (wirksam seit 15.11.2018) und \nzum ersten Vertragsnachtrag vom 21.07.2020 \n \n \nDie Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig \nvertreten durch den Oberbürgermeister, \ndieser vertreten durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau, \n \n -nachfolgend Stadt genannt - \nund \n \ndie Firma \nBonava Wohnbau GmbH \nmit Sitz in Fürstenwalde/ Spree (Amtsgericht Frankfurt/ Oder, HRB 15662) \nGeschäftsanschrift: Am Nordstern 1, 15517 Fürstenwalde/Spree \nvertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Helterhoff und den Geschäftsführer \nAndreas Fohrenkamm, \ndiese vertreten durch Frank Schwennicke \n- nachfolgend Erschließungsträger genannt - \n \n \nschließen folgenden zweiten Vertragsnachtrag gemäß § 11 BauGB: \n \n \nPräambel \n \nDie Reinbau GmbH hat als Erschließungsträger mit der Stadt am 25.10.2018/ \n05.11.2018 einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur straßenseitigen Er-\nschließung der Wohnbauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 4/1 Gemarkun g Seehausen \n(Seehausener Allee 58) abgeschlossen, der am 15.11.2018 mit Eingang der vereinbar-\nten Vertragserfüllungsbürgschaft bei der Stadt wirksam geworden ist. Das Flurstück Nr. \n4/1 wurde in die Flurstücke Nr. 4/2 und Nr. 4/3 Gemarkung Seehausen geteilt , wobei \ndas ursprüngliche Flurstück Nr. 4/3 inzwischen in die Flurstücke 4/27 und 4/28 geteilt \nwurde, die nicht Gegenstand des am 15.11.2018 wirksam gewordenen städtebaulichen \nVertrages vom 25.10./05.11.2018 sind. \n \nDas Vertragsgebiet liegt in Leipzig, Seeh ausen und nicht im Geltungsbereich eines \nBebauungsplanes. Die planungsrechtliche Beurteilung der Bauvorhaben erfolgt gemäß \n§ 34 BauGB . Das vom Stadtplanungsamt bestätigte städtebauliche Konzept vom \n01.09.2017 wurde Anlage des städtebaulichen Vertrages vom 25.10.2018/05.11.2018 \nund damit Vertragsinhalt. \n \nMit Kaufvertrag vom 15.02.2019 des Notars Prof. Dr. Matthias Wagner (UR. -Nr. \n767/2019) hat der Erschließungsträger die im städtebaulichen Vertrag betroffenen \nGrundstücke an die Bonava Wohnbau GmbH verkauft. Die Bonava Wohnbau GmbH ist \nmit Abschluss des Vertragsnachtrages zum städtebaulichen Vertrag vom 21.07.2020 \nvollumfänglich in alle Verpflichtungen des städtebaulichen Vertrages eingetreten und \nder Austausch der Vertragserfüllungsbürgschaft surkunden hat sta ttgefunden. Die Bo-\n8 von 51 in Zusammenstellung\n2 \n \nnava Wohnbau GmbH ist Ei gentümerin der Flurstücke 4/4 bis 4/26 der Gemarkung \nSeehausen und Erschließungsträger des geplanten Wohngebietes in der Seehausener \nAllee. \n \nDie Realisierung der Baumaßnahmen im Vertragsgebiet des st ädtebaulichen Vertrages \nhat nach Erteilung der Baugenehmigung im Jahr 2018 in einem ersten Bauabschnitt auf \nden Flurstücken 4/5 bis 4/24 der Gemarkung Seehausen begonnen. Für die Reihen-\nendhäuser 11 und 13 wurde bei der Stadt eine Tektur eingereicht. Von dem vereinbar-\nten städtebaulichen Konzept soll zudem künftig abgewichen werden, da der Erschlie-\nßungsträger eine Verringerung der Hausbreiten zu Gunsten eines einseitigen Gehwe-\nges entlang der Planstraße A und im zweiten Bauabschnitt in der dritten und vierten \nBaureihe statt 10 Einzelhäusern gemäß Baugenehmigung nunmehr 10 Reihenhäuser \nin zwei Zeilen, 12 Doppelhaushälften und zwei Einzelhäuser geplant hat. Damit erhöht \nsich die Gesamtanzahl der Wohneinheiten (WE) von genehmigten 29 WE auf geplante \n43 WE. \n \nDer Erschließungstr äger hat die neue Bebauungskonzeption mit dem Stadtplanungs -\namt der Stadt abgestimmt. Die planungsrechtliche Beurteilung d ieser Bauvorhaben er-\nfolgt gemäß § 34 BauGB und dem städtebaulichen Konzept vom 12.08.2021 (Anlage 1 \nb). Die Stadt stimmt de r neuen städtebaulichen Bebauungskonzeption mit dem \nwirksamen Abschluss dieses Vertragsnachtrages zu. Wegen der geplanten ver-\ndichteten Bebauung des Wohngebietes erhöht sich der zu erwartende Ziel - und \nQuellverkehr in dem Wohngebiet so maß geblich, dass die Planstraße A als künftig \nöffentliche Straße auf einer Teilfläche des Flurstücks 4/4 der Gemarkung Seehausen \nmit einem einseitigen Gehweg und einer Wendeanlage gemäß der genehmigten \nEntwurfsplanung hergestellt werden soll. Für die Widmung der Planstraße A als öffen-\ntliche Straße muss jedoch vorher eine entsprechende Beschlussfassung im Stadtrat \nherbeigeführt werden. Die als Vertragsinhal t des städtebaulichen Vertrages nebst \nseines ersten Vertragsnachtrages am 14.05.2018 bestätigte/ genehmigte \nStraßenentwurfsplanung ist daher an die geänderten Verkehrsbedürfnisse anzupassen \nund entsprechend zu ändern. \n \nZur Sicherung der straßenseitigen Erschließung verpflichtet sich der Erschließungstr ä-\nger hiermit vertraglich zur Planung und Herstellung der Planstraßen A (künftig öffentli-\nche Straße) , B und C als Privatstraßen. Die Planstraße A wird durch den Erschlie-\nßungsträger mit einem einseitigen Gehweg und einer Wendeanlage geplant und herge-\nstellt und an die öffentliche Straße Se ehausener Allee als neue Einmündung und im \nsüdlichen Ber eich an den bestehenden Wirtschaftsweg (Flu rstück 283/66 Gemarkung \nThekla) angebunden. Die Planstraßen B und C gehen von der Planstraße A ab und er-\nschließen das neue Wohngebiet in östl icher und westlicher Richtung. Entlang der Plan-\nstraße A werden im Zuge d er Wohnbebauung elf heimische, standortgerechte Stra-\nßenbäume gepflanzt und der Grünstreifen mit Landschaftsr asen hergestellt. Gemäß \nBebauungskonzept wer den im Wohngebiet fünf weitere h eimische, standortgerechte \nBäume gepflanzt. \n \n§ 1 \nGegenstand des Vertrages \n \n(1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur Herstellung der Erschließungsanlagen \ngemäß § 2 und § 3 dieses Vertrages. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes \nergibt sich aus dem als Anlage 1 a beigefügten Lageplan. \n9 von 51 in Zusammenstellung\n3 \n \n \n(2) Für die Art, den Umfang und die Ausführung der Erschließung ist das städtebaul i-\nche Konzept gemäß beigefügtem Lageplan vom 12.08.2021 (Anlage 1 b) und die von \nder Stadt am 10.03.2022/ 21.03.2022 genehmigte/ bestätigte Entwurfsplanung ( Anlage \n2 a-o) maßgebend. \n \n(3) (3) Der Erschließ ungsträger verpflichtet sich zur Planung und Herstellung der Er-\nschließungsanlagen gemäß §§ 2 und 3 dieses Vertrages. \n \n(4) Die Stadt verpflichtet sich, die öffentlichen Erschließungsanlagen bei Vorliegen der \nin § 8 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Ver-\nkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur \nkosten- und lastenfreien Übertragung der Straßen- und Gehwegflächen der Planstraße \nA (Anlage 1 c- Grunderwerbsplan) in das Eigentum der Stadt, soweit der Stadtrat der \nStadt Leipzig per Beschlussfassung festlegt, dass die Planstraße A als öffentliche Stra-\nße zu widmen ist. Für die Flächen der Wendeanlage der künftig öffentlichen Straße ist \nder Erschließungsträger verpflichtet, vor Widmung der Straße und einem etwaigen Ver-\nkauf dieser Flächen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Anlage 9) zugunsten \nder Stadt Leipzig zur dauerhaften dinglichen Sicherung der Nutzung als öffentliche \nWendeanlage eintragen zu lassen. Die Vorlage des entsprechenden Na chweises die-\nser Eintragung bei der Stadt ist eine Vorau ssetzung der Übernahme gemäß § 8 dieser \nVereinbarung. \n \nWegen der Verpflichtung des Erschließungsträgers zur Grundstücksübertragung an die \nStadt ist der städtebauliche Vertrag notariell zu beurkunden. Alle Kosten der notariellen \nBeurkundung und der damit verbundenen Kosten trägt der Erschließungsträger. \n \nDie im privaten Eigentum verbleibenden Flächen (Privatstraßen/ Grünstreifen mit Bäu-\nmen) werden nicht von der Stadt übernommen und diese trägt hierfür a uch keine Ve r-\nkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten. Der Erschließungsträger hat hierzu ent-\nsprechende Verpflichtungen in geeigneter Form (z. B. über notarielle Verträge) an die \nzukünftigen Eigentümer weiterzuleiten und der Stadt die entsprechenden Nac hweise \nhierüber vorzulegen. \n \n(5) Leitungsgebundene Erschließungsanlagen (Abwasser, Wasser, Strom, Wärme -\n/Kälte­leitungen, Telekommunikation, etc.) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, \nausgenommen künftig öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen. Hierüber hat der Er-\nschließungsträger mit den zuständigen Versorgungsträgern gesonderte Vereinbarun-\ngen zu treffen. Insbesondere ist auch Vorsorge zu treffen für eine Versorgung des Ge-\nbietes mit einer Breitbandinfrastruktur, eine Ausstattung mit Glasfaserkabeln ist vom \nErschließungsträger zu planen und herzustellen inklusive der Anbindung an ein über-\ngeordnetes Netz. Soweit derzeit nachweislich noch keine Anbindung an ein übergeord-\nnetes Netz möglich sein sollte, ist zumindest eine Verlegung entsprechender Leerrohre \nfür die zukünftige Versorgung vorzusehen. In diesem Fall ist der Nachweis der Nicht-\nversorgungsmöglichkeit der Stadt zu übergeben. \n \n(6) Die Stadt Leipzig ist im Rahmen ihrer Haushaltsführung verpflichtet, neue öffentli-\nche Anlagen der Stadt in die Bilanzierung des Anlagevermögens aufzunehmen (§ 36 \nAbs. 1 SächsKomHVO, § 39 AO). Um diese Aufgabe seitens der Stadt erfüllen zu kön-\nnen, hat der Erschließungsträger im Rahmen der Schlussdokumentationsunterlagen \n(vgl. Anlage 3 Abnahme- und Schlussdokumentation zur Ersch ließungsmaßnahme \n10 von 51 in Zusammenstellung\n4 \n \nStraße Ziffer 5, § 8 Übernahme öffentlicher Flächen durch die Stadt Leipzig) das ver-\npreiste Leistungsverzeichnis für die öffentlichen Anlagen inklusive aller diesbezüglichen \nNachträge sowie die dementsprechenden Schlussrechnungen für die ö ffentlichen An-\nlagen im Vertragsgebiet zu übergeben. Dies gilt auch für die Planungskosten. Dabei \nsind folgende Straßenbestandteile grundsätzlich selbständig zu erfassen: Radwege, \nGehwege, kombinierte Rad -/Gehwege, Verkehrslenkungsanlagen, Parkbuchten, Park-\ntaschen, Parkstreifen, Parkplätze, sonstige Plätze, Lärmschutzwände, Verkehrsampeln, \nSignalanlagen und Straßenbeleuchtungsanlagen (Festwert). \n \nDie Übergabe der Unterlagen wird im Rahmen der Freigabe der Sicherheitsleistung be-\nrücksichtigt bezüglich der Höhe des Einbehaltes. Sollten sich aufgrund mangelhafter \noder nicht erfolgter Unterlagenübergabe Mehrkosten für die Stadt aufgrund hierfür er-\nforderlicher Nachbearbeitungen ergeben, sind diese Kosten vom Erschließungsträger \nzu tragen. \n \n(7) Das Stadtgebiet Leipzig gilt als kampfmittelbelastetes Gebiet. Der Erschließungsträ-\nger hat daher die Verantwortung für die Fragen der Kampfmittelberäumung im \ngesamten Vertragsgebiet. Der Erschließungsträger hat beim Ordnungsamt der Stadt \nLeipzig, Gefahrenabwehrbehörde, allg. G efahrenabwehr einen Antrag zur Kampfmit-\ntelbelastungsüberprüfung zu stellen (E -Mail: [E-MAIL ENTFERNT], Tel. [TELEFONNUMMER ENTFERNT] oder -8673). \n \nEs ist der Stadt VTA, SG 66.02 eine schriftliche Bestätigung über die Kampfmittelfrei-\nheit des untersuchten Gebiete s vorzulegen. Im Falle der Kenntnis konkreter Einschlag-\nstellen von Kampfmitteln oder falls eine Belastung nicht auszuschließen ist, hat der \nErschließungsträger den seitens der Gefahrenabwehrbehörde oder vom Kampfmit-\ntelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnah men/Vorgehensweisen/ Auflagen Folge zu \nleisten. \n \n(8) Der Erschließungsträger hat zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Flurstücke \n283/66, 288/37 und 283/67, 288/38 der Gemarkung Thekla jeweils Geh-, Fahr- und Lei-\ntungsrechte im Grundbuch seines Flu rstücks Nr. 4 /4 der Gemarkung Seehausen als \nGrunddienstbarkeiten eintragen lassen. \n \nSoweit die mit diesem zweiten Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vereinbarte ge-\nänderte Bebauungskonzeption eine Änderung bestehender Zuwegungsbaulasten er-\nfordert, verpflichte t sich der Erschließungsträger zur Einräumung der geänderten Zu-\nwegungsbaulasten in gleicher Weise zu den bisher vorhandenen Baulasten. \n \n (9) Eine Absperrung der Privatstraßen mit Pollern, Schranken oder anderen baulichen \nAnlagen ist nicht gestattet. \n \n(10) Der Erschließungsträger verpflichtet sich gemäß seiner mit der Stadt abgestimm-\nten Bebauungskonzeption in dem geplanten Wohngebiet insgesamt 16 standortgerech-\nte, einheimische Bäume zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen gemäß § 3 (1) c) wer-\nden pro Baum 2.000, 00 Euro Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung vereinbart (§ 9). \nNach Vorlage der Pflanznachweise und Feststellung der vertragsgemäßen Pflanzung \ndurch die Stadt wird die Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung gemäß § 9 auf 300,00 \nEuro pro Baum (Pfleg ekosten pro Baum für die vereinbarte Pflegeleistung - Fertigstel-\nlungpflege, 2jährige Entwicklungspflege) reduziert. \n \n11 von 51 in Zusammenstellung\n5 \n \nFür die Grünmaßnahmen ist vom Erschließungsträger eine Ausführungsplanung zu er-\nstellen und mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer abzustimmen. \n \nDie Bäume (Bestands - und Neupflanzungen) sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht \nzu pflegen und bei Abgang adäquat zu ersetzen. \n \n§ 2 \nFertigstellung der Anlagen \n \n(1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in den beigefügten Plänen dargestel l-\nten Straßen- und Wegeflächen , Grünflächen und die Entwässerung (Anlage 2 a-o) in \ndem Umfang herzustellen, der sich aus der von der Stadt am 10.03.2022/21.03.2022 \ngenehmigten/bestätigten Entwurfsplanung und daraus zu entwicke lnden Ausführungs-\nplanung, für die eine Baufreigabe bei der Stadt Leipzig einzuholen ist, ergibt. D ie Er-\nschließungsanlagen müssen zeitlich entsprechend den Erfordernissen der Bebauung \nhergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Bauten benutzbar \nsein. \n \n(2) Erfüllt der Erschließungsträger seine Verpflichtungen nicht oder fehlerhaft, so ist die \nStadt berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der A rbeiten zu \nsetzen. Erfüllt der Erschließungsträger bis zum Ablauf dieser Frist die vertraglichen \nVerpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Erschlie-\nßungsträgers auszuführen, ausführen zu lassen, oder von di esem Vertrag zurückzutre-\nten. \n \n(3) Mit der Fertigstellungsanzeige für die Privatstraßen legt der Erschließungsträger der \nStadt eine Erklärung des bauausführenden Unternehmens vor, welche die ve rtragsge-\nmäße Herstellung der für die Feuerwehr nötigen Flächen, die Beachtung sämtlicher gel-\ntenden brandschutzrechtlichen Regelungen und die Einhaltung der von der Branddirek-\ntion geforderten Auflagen bescheinigt sowie eine Bilddokume ntation zur Beschilderung \ngemäß Brandschutzbestimmungen. \n \n§ 3 \nArt und Umfang der Erschließungsanlagen \n \n(1) Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst: \n \na) die Freilegung der privaten und künftig öffentlichen Erschließungsflächen \n \nb) die erstmalige Herstellung der öffentlichen Straße A einschließlich \n- Fahrbahn mit Wendeanlage \n- einseitiger Gehweg \n- Straßenentwässerung \n- Straßenbeleuchtung \n- Straßennamensschilder \n- Verkehrszeichen und Markierungen \n \nc) die erstmalige Herstellung der privaten Stichstraßen B und C einschließlich \n- Fahrbahnen als Mischverkehrsflächen mit Wendeanlagen \n- Straßenentwässerung \n- Straßenbeleuchtung \n12 von 51 in Zusammenstellung\n6 \n \n- Straßennamensschilder \n- Verkehrszeichen und Markierungen \n- Grünstreifen mit Landschaftsrasen und Pflanzung von 11 privaten Stra-\nßenbäumen entlang der Planstraße A sowie Pflanzung von 5 weiteren \nBäumen im Wohngebiet gemäß der Bebauungskonzeption gemäß § 1 \n(10), der Liste einheimischer Gehölze (Anlage 7) und der Standards für \nStraßenbäume (Anlage 8) \n \nd) die Anbindung der Planstraße A an die öffentliche Straße Seehausener Allee als \nEinmündung und Rückbau der bestehenden zwei Zufahrten zur Seehausener Allee \n \nnach Maßgabe der von der Stadt am 10.03.2022/21.03.2022 mit Bedingungen geneh-\nmigten/bestätigten Entwurfsplanung (Anlagen 2a-o) und daraus zu entwickelnden Aus-\nführungsplanung. \n \nVor Baubeginn ist mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) die Baufre i-\ngabe bei der Stadt (Verkehrs - und Tiefbauamt) zu beantragen. Die Nachweise über die \nErteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für den Staukanal DN 1000 durch die \nUntere Wasserbehörde und die Genehmigung seitens der KWL GmbH für die gedros-\nselte Einleitung des Straßenwassers der künftig öffentlichen Planstraße A nebst Wen-\ndeanlage in den Mischwasserkanal auf der Basis des neuen Bebauungskonzeptes, das \ninsgesamt 43 Wohneinheiten im Gebiet vorsieht, liegen der Stadt vor. \n \nFür alle Verkehrszeichen, dazu gehöre n auch Straßennamensschilder und die Ä nde-\nrung der Bestandsmarkierung der öffentlichen Straße im Bereich der Anbindung der \nPlanstraße A , ist e ine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beim Verkehrs - und Tief-\nbauamt, Abte ilung Straßenverkehrsbehörde/ Verkehrsma nagement mittels Beschilde-\nrungs- und Markierungsplan zu beantragen. \n \nDer Erschließungsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass für alle Verkehrsteilnehmer \nerkennbar ist, wo sich die Privatstraßen befinden, dazu sind z.B. Hinweisschilder an \nden jeweiligen Stellen aufzustellen. \n \nDie Anträge auf Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Aufgrabungszustimmung/ \nSondernutzungserlaubnis) sowie der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maß-\nnahmen sind mindestens sechs Wochen vor Baubeginn beim Verkehrs - und Tiefbau-\namt einzureichen. \n \n(2) Der Erschließungsträger hat notwendige bau -, wasserrechtliche, denkmalschutz-\nrechtliche, naturschutzrechtliche sowie sonstige Genehmigungen bzw. Zustimmungen \nvor Baubeginn einzuholen und der Stadt vorzulegen. \n \n(3) Vor Erteilung einer ersten Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. E rtei-\nlung einer ersten Baugenehmigung ist gegenüber der Stadt nachzuweisen, dass die \nGrundstücke der Bauherren eine gesicherte Zufahrt zur öffentlichen Verkehr sfläche \n(durch Baulasteintragung oder Eintr agung als beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu \nGunsten der Bauaufsichtsbehörde und Grunddienstbarkeiten en tsprechend § 2 Abs. 12 \nSächsBO) haben. \n \n§ 4 \nAusschreibungen, Vergabe und Bauleitung \n13 von 51 in Zusammenstellung\n7 \n \n \n(1) Mit der Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Ersc hließungsanlagen be-\nauftragt der Erschließungsträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro, das die Gewähr für \ndie technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der Baumaßnahme bietet. \n \n(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Bauleistungen nach Aussc hreibung auf \nder Grundlage der Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil C) in \nder bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung ausführen zu lassen. \n \n(3) Die erforderlichen Vermessungsarbeiten (wie Lageplanfertigung, Bauabsteckung, \nGebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster, Bestandsvermessung) werden an \neinen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Auftrag gegeben. Die Vermes-\nsungsarbeiten nach Satz 1 sind mit dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung \nvorher abzustimmen. \n \n§ 5 \nBaudurchführung \n \n(1) Der Erschließungsträger hat durch die Abstimmung mit den Versorgungsträgern und \nsonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen (ausge-\nnommen Hausanschlüsse) für das Erschließungsgebiet (z. B. Kabel für Telefon - und \nAntennenanschluss, Strom -, Gas-, Wasser - und Abwasserleitung) so rechtzeitig in die \nVerkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanla-\ngen nicht behindert und ein Aufbruch fertiggestellter Anlagen ausgeschlossen wird. Das \nGleiche gilt für die Herstellung jeglicher Hausanschlüsse. Die Verlegung von Kabeln \nmuss unterirdisch erfolgen. Für die Leitungseinbindung im öffentlichen Verkehr sraum \nmüssen bei der Stadt Leipzig, Verkehrs - und Tiefbauamt, Anträge auf Tra ssenzustim-\nmung gestellt werden. \n \n(2) Die Herstellung der künftig öffentlichen Straßenbeleuchtung hat der Erschließungs-\nträger in Abstimmung mit dem Verkehrs - und Tiefbauamt der Stadt/Abt. Straßenbe-\nleuchtung zu veranlassen. \n \n(3) Der Baubeginn ist der Stadt, Verkehrs - und Tiefbauamt, vorher schriftlich anzuze i-\ngen. Vor Baubeginn ist eine Vorortbegehung mit dem Verkehrs - und Tiefbauamt, Sach-\ngebiet Straßenunterhaltung zur Beweissicherung des Fahr - und Gehbahnzustandes für \nden angrenzenden öffentlichen Bereich durchzuführen. Alle Schäden, die durch die \nBaumaßnahme des Erschließungsträgers im öffentlichen Bereich verursacht werden, \nsind durch den Erschließungsträger spätestens bis zur Ferti gstellung der Erschlie-\nßungsmaßnahme zu beseitigen. Die Stadt oder ein von ihr b eauftragter Dritter ist be-\nrechtigt, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen und die unver-\nzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen. \n \n(4) Bereits bei der Leitungskoordinierung ist Baumbestand zu berücksichtigen. Ebenso \nsind bei der Pflanzun g von Bäumen vorhandene Leitungen zu beachten. Können ge-\nforderte Mindestabstände nicht eingehalten werden, sind Abstimmungen mit dem Amt \nfür Stadtgrün und Gewässer und den Leitungsträgern durchzuführen und ggf. Leitungs-\nschutzmaßnahmen durchzuführen. \n \n(5) Der Erschließungsträger hat im Einzelfall auf Verlangen der Stadt von den für den \nBau der Anlage verwendeten Materialien nach den hierfür geltenden technischen Richt-\n14 von 51 in Zusammenstellung\n8 \n \nlinien Proben zu entnehmen und diese in einem von beiden Vertragsparteien anerkann-\nten Baustofflaboratorium untersuchen zu lassen sowie die Unters uchungsbefunde der \nStadt vorzulegen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich weiter, Stoffe oder Bauteile, \ndie diesem Vertrag nicht entsprechen, innerhalb einer von der Stadt bestimmten Frist \nzu entfernen. \n \n(6) Vor Beginn der Hochbaumaßnahmen sind die Entwässerungsanlagen und die vo r-\ngesehenen Straßen als Baustraßen herzustellen. Schäden, einschließlich der Straßen-\naufbrüche an den Baustraßen sind vor Fertigstellung der Straßen fachg erecht durch \nden Erschließungsträger zu beseitigen. Mit der Fertigstellung der Erschließungsanlagen \ndarf erst nach Beendigung der Hochbaumaßnahmen (rohbaufertiger Zustand) und mit \nverlegten Hausanschlüssen begonnen werden. \n \n(7) Im Interesse der Vermeidung und M inimierung baubetrieblicher Bodenbelastungen \nsind bei den Bauarbeiten die DIN -Vorschriften 18300 - „Erdarbeiten“, 18915 - „Boden-\narbeiten“, 18920 - „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsfl ächen bei \nBaumaßnahmen“ und 19731 - „Verwertung von Bodenmaterial“ einzuhalten. \n \nMutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und E rschlie-\nßungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu \nerhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. \n \nDas im Verlauf der baulichen Maßnahme anfallende unbelastete Bodenmaterial ist zu \nverwerten. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Abs. 2 Krei slaufwirt-\nschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012). \n \nWerden im Vorfeld oder im Verlauf von Baumaßnahmen altlasten - bzw. umweltrelevan-\nte Sachverhalte festgestellt, ist gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Abfal lwirtschafts- \nund Bodenschutzgesetzes (SächsABG) das Amt für Umweltschutz u mgehend zu infor-\nmieren. Durch das Amt für Umweltschutz werden die erforderlichen Maßnahmen fest-\ngelegt, die vom Erschließungsträger zu realisieren sind. \n \nNichtkontaminierter Bauschutt ist stofflich zu verwerten und nicht als Abfall abzul agern. \nDie Arbeiten dürfen nur durch Fachfirmen, zugelassene Transporteure (si ehe. BefErlV), \nVerwerter bzw. Entsorger erfolgen. Bei den Baumaßnahmen anfallende nicht zum Wie-\ndereinbau geeignete/eingesetzte Abfälle (wie z. B. Betonbruch) sind entspr echend den \nabfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Dabei ist auf die Einhaltung der vorge-\nschriebenen Verwertungs- bzw. Entsorgungswege zu achten (NachweisVO). \n \nKosten im Zuge einer auftretenden Altlastensituation sind durch den Erschließungsträ-\nger zu tragen. Dies ergibt sich aus § 24 BBodSchG, §§ 47, 62 KrWG und § 17 Sächs-\nKrWBodSchG. \n \n(8) Um Verstöße gegen die §§ 30 und 44 des Bundes naturschutzgesetzes zu vermei-\nden, sind vor Beginn der Baufeldfreimachung (Abbruch, Gehölzbeseitigung) die betref-\nfenden Gebäude/Gehölze auf das Vorhandensein von Brutvögeln und Fledermäusen \nsowie deren Lebensstätten zu überprüfen und entsprech ende Vermeidun gs- und Er-\nsatzmaßnahmen vorzusehen. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Amt für Umwelt-\nschutz vorzulegen. Für die Beseitigung von Lebensstätten ist vorab eine artenschutz-\nrechtliche Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes bei der unteren Na-\n15 von 51 in Zusammenstellung\n9 \n \nturschutzbehörde zu beantragen. Dem Antrag ist das artenschutzfachliche Gutachten \nbeizulegen. \n \n(9) Sind im Ausbaubereich Grundwassermessstellen (GWM) vorhanden, sind diese vor \nZerstörung zu schützen. Ist ein Rückbau von GWM erforderlich, ist dies beim Amt für \nUmweltschutz (untere Wasserbehörde) zu beantragen. \n \n(10) Die Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Hydrantennetz (Grundschutz) \nmuss mindestens 48 m3/h über einen Löschzeitraum von 2 Stunden betragen. \n \n§ 6 \nHaftung und Verkehrssicherung \n \n(1) Vom Tag e des Beginns der Erschließun gsarbeiten an übernimmt der Er -\nschließungsträger im gesamten Erschließungsgebiet die Verkehrssicherungspflicht. \n \n(2) Der Erschließungsträger haftet bis zur Übernahme der Anlagen gemäß § 8 für jeden \nSchaden, der durch die Verlet zung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Ver-\nkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge der Erschließungs-\nmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder ansonsten verursacht werden. Der \nErschließungsträger stellt die Stadt insow eit von allen Schadensersatzansprüchen frei. \nDiese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. Vor Beginn der Baumaß-\nnahmen ist das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen. \n \n§ 7 \nGewährleistung, Feststellung der vertragsgemäßen Fertigstellung und \nAbnahme der öffentlichen Erschließungsanlagen \n \n(1) Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der \nAbnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den aner-\nkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, \ndie den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck \naufheben oder mindern. \n \nFür die privaten Baumpflanzungen findet keine Abnahme, sondern lediglich eine Fest-\nstellung der Fertigstellung statt. Diese wird in folgenden Schritten durchgeführt: \n \n- Technische Kontrollprüfung unmittelbar nach ihrer Herstellung als ordnungsgemä-\nße Anlage, \n- Abnahme (Anwuchs- und Austriebskontrolle) nach absolvierter Fertigstellungspfle-\nge ab 30. September nach der Pflanzung (gemäß ZTV La StB 05) \n- Schlussabnahme nach Beendigung der Entwicklungspflege (Dauer 2 Jahre). \n \n(2) Die Gewährleistung für die künftig öffentlichen Erschließungsanlagen r ichtet sich \nnach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird für diese Anlagen auf \n5 Jahre festgesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der einzelnen künftig öffentlichen, \nmangelfreien Erschließungsanlage durch die Stadt , wenn die Beschlussfassung des \nStadtrats zur öffentlichen Widmung der Planst raße A erfolgt ist. \n \n(3) Der Erschließungsträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße Herstellung der künftig \nöffentlichen Anlagen und den Termin der endgültigen Fertigstellung privaten Erschlie-\n16 von 51 in Zusammenstellung\n10 \n \nßungsanlagen schriftlich an. Die Stadt vereinbart einen Abnahm etermin innerhalb von \nvier Wochen nach der Anzeige. \n \nDie Bauleistungen sind von der Stadt und dem Erschließungsträger gemeinsam abzu-\nnehmen. Das Ergebnis dieser Abnahme ist zu protokollieren und von beiden Vertrags-\nparteien zu unterzeichnen. Für die private n Erschließungsanlagen erfolgt keine Ab-\nnahme durch die Stadt, sondern die Feststellung der vertragsgemäßen mangelfreien \nHerstellung der Erschließungsanlagen, die gleichfalls zu protokollieren ist. \n \nWerden bei der Abnahme / Feststellung der vertragsgemäßen H erstellung Mängel fest-\ngestellt, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist durch den Erschließungsträ-\nger zu beseitigen. Im Falle des Verzuges ist die Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten \ndes Erschließungsträgers beseitigen zu lassen. \n \n§ 8 \nÜbernahme der öffentlichen Erschließungsanlagen \n \n(1) Im Anschluss an die Abnahme der mangelfreien Erschließungsanlagen übernimmt \ndie Stadt die öffentlichen Erschließungsflächen in ihre Baulast, wenn die Beschlussfas-\nsung des Stadtrats zur öffentlichen Widmung der P lanstraße A erfolgt ist , sie Eigentü-\nmerin der öffentlichen Erschließungsanlagen geworden ist , d er Nachweis der Eintra-\ngung der b eschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Wendeanlage gemäß § 1 Abs. \n4 dieser Vereinbarung gegenüber der Stadt erbracht und der Erschließungsträger vor-\nher \n \na) eine Mehrfertigung der vom Ingenieurbüro sachlich, fachtechnisch und rechnerisch \nrichtig festgestellten Schlussrechnungen einschließlich der Bestandspläne übergeben \nhat, \n \nb) die Schlussvermessung durchgeführt und eine Besch einigung eines öffentlich be-\nstellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Grenzen übergeben hat, aus \nder sich weiterhin ergibt, dass sämtliche Grenzzeichen sichtbar sind sowie einen Be-\nstandsplan (Topografie) zur Dokumentation der öffentlichen/priv aten Straßen und Er-\nschließungsflächen in analoger und digitaler Form, abgestimmt auf das bei der Stadt \nvorhandene grafische Informationssystem und dessen Inhalt, übergeben hat. Der Er-\nschließungsträger trägt auch die Kosten, die der Stadt durch die Übertrag ung der gelie-\nferten Vermessungsdaten in die digitale Stadtkarte entstehen. \n \nc) nur auf Anforderung der Stadt Nachweise erbracht hat über Untersuchungsbefunde \nder nach der Ausbauplanung geforderten Materialien. \n \nSollten die nach Abs. 1b) geforderten Unterla gen nicht in der abgestimmten Form \nübergeben werden, sind die dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung durch die \nNachbearbeitung entstehenden Mehrkosten vom Erschließungsträger an die Stadt \nnach Aufforderung zu erstatten. \n \nDie Vertragsparteien vereinbar en die Übergabe sämtlicher vorgenannten Unterlagen \nals Bestandteile der gemäß § 3 der Stadt zu übergebenden Schlussdokumentation ( An-\nlage 3). \n \n(2) Vorgelegte Unterlagen und Pläne werden Eigentum der Stadt. \n17 von 51 in Zusammenstellung\n11 \n \n \n(3) Die Stadt bestätigt die Übernahme der Erschlie ßungsanlagen in ihre Verwaltung \nund Unterhaltung schriftlich. \n \n(4) Die Widmung der öffentlichen Straße (Planstraße A mit Wendeanlage) erfolgt durch \ndie Stadt nach der hierzu notwendigen Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt gemäß \nden vertraglichen Regelun gen dieses zweiten Vertragsnachtrags . Der Erschließungs-\nträger stimmt bereits hiermit unwiderruflich der Widmung der Planstraße A nebst Wen-\ndeanlage als öffentliche Straße zu. \n \n§ 9 \nSicherheitsleistungen \n \n(1) Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für de n Erschließungsträger ergeben-\nden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von 330.000,00 Euro (in Worten: \ndreihundertdreißigtausend Euro) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldneri-\nschen Bürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines Kreditversic herungsunternehmens \noder Einzahlung dieses Betrages auf das Ve rwahrkonto der Stadt unter Angabe des \nVertragsgegenstandes: VG 5.8052.000212.6. \n \nDer Erschließungsträger hat gemäß dem Vertragsnachtrag zum städtebaulichen Ver-\ntrag vom 21.07.2020 bereits eine S icherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von \n186.000,00 Euro (in Worten: einhundertsechsundachtzigtausend Euro) durch Überga-\nbe einer u nbefristeten selbstschuldnerischen Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank, \nSparkasse oder eines Kreditversicherungsunternehmens erbracht. \n \nDa für die Vertragserfüllungsbürgschaft eine strenge Akzessorietät zur Hauptforderung \nbesteht, ist die vorliegende Bürgschaftsurkunde gegen eine Vertragserfüllungsbürg-\nschaftsurkunde auszutauschen, die sich auf den städtebaulichen Vertrag, den ersten \nund diesen zweiten Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag und den hier vereinbarten \nLeistungsumfang bezieht. Es ist nach Satz 1 auch die Einzahlung des gesamten Siche-\nrungsbetrages auf das Verwahrkonto der Stadt möglich. Die Stadt gibt Zu g um Zug die \nVertragserfüllungsbürgschaft vom 14.08.2020 der Atradius Kreditversicherung mit Sitz \nin Köln (B418879) an den Bürgen zurück. \n \nDie Bürgschaft wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt freigegeben unter \nBerücksichtigung des Erfüllung sstandes aller vertraglichen Leistungen. Bis zur Vorlage \nder Gewährleistungsbürgschaft erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der \nBürgschaftssumme nach Satz 1. \n \n(2) Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsträgers ist die Stadt berechtigt, \nnoch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Erschließungsträger für Leistungen \naus diesem Vertrag aus der Bürgschaft zu befriedigen. \n \n(3) Nach Abnahme der öffentlichen Erschließungsanlagen und Vorlage der Schluss-\nrechnungen mit Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleis-\ntungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen. Nach Eingang wird die \nverbliebene Vertragserfüllungsbürgschaft freigegeben. Der Erschließungsträger kann \ndiesbezüglich auch seine Gewährleistungsansprüche ge gen das ausführende Unter-\nnehmen an die Stadt abtreten. Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Er-\nschließungsträger bleiben bestehen. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsan-\n18 von 51 in Zusammenstellung\n12 \n \nsprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nach vorheriger Rückabtret ung der \nvom Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt (vgl. \nMuster Abtretungserklärung Anlage 4). \n \nDie Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung sind entsprechend dieser \nVereinbarung beig efügten Entwürfen ( Anlage 4 und Anlage 5) auszustellen, d ie ein-\nvernehmlich verhandelt wurden. \n \n(4) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der \nvertraglichen Verpflichtungen. \n \n§ 10 \nBestandteile des Vertrages \n \nBestandteile dieses Vertrages sind: \n \na) der Lageplan mit den Grenzen des Erschließungsgebietes (Anlage 1 a), \n \nb) das städtebauliche Konzept gemäß Bauantrag (Anlage 1 b), \n \nc) der Grunderwerbsplan Planstraße A (Anlage 1 c), \n \nd) die von der Stadt genehmigte/bestätigte Entwurfsplanung \n (Anlage 2) bestehend aus: \n \n Anlage 2 a – Genehmigung vom 10.03.2022 \n Anlage 2 b – Bestätigung Genehmigung vom 21.03.2022 \n Anlage 2 c – Erläuterungsbericht \n Anlage 2 d – Lageplan \n Anlage 2 e – Übersichtslageplan \n Anlage 2 f – Koordinierungsplan \n Anlage 2 g – Leitungsbelegung 1-1 \n Anlage 2 h – Leitungsbelegung 2-2 \n Anlage 2 i– Leitungsbelegung 3-3 \n Anlage 2 j– Detail Drosselschacht \n Anlage 2 k– Plan Einzugsgebiete \n Anlage 2 l – Höhenplan \n Anlage 2 m–Regelquerschnitt A-A \n Anlage 2 n– Regelquerschnitt B-B \n Anlage 2 o– Regelquerschnitt C-C, \n \ne) Anforderungen Schlussdokumentation von 2021 (Anlage 3), \n \nf) der Entwurf der Vertragserfüllungsbürgschaft (Anlage 4), \n \ng) der Entwurf der Gewährleistungsbürgschaft (Anlage 5), \n \nh) das Muster der Abtretungserklärung (Anlage 6), \n \ni) Liste einheimischer Gehölze (Anlage 7), \n \n19 von 51 in Zusammenstellung\n13 \n \nj) die Standards der Stadt Leipzig für Straßenbegleitgrün von 2019 (Anlage 8). \n \nk) der Entwurf der Dienstbarkeit für die Wendeanlage der Planstraße A (Anlage 9). \n \n§ 11 \nSchlussbestimmungen \n \n(1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der \nSchriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die \nStadt und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung. \n \n(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen \nRegelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame \nBestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages \nrechtlich und wirtschaftlich entsprechen. \n \n§ 12 \nWirksamwerden \n \nDer Vertrag tritt in Kraft, wenn \n \n- die Beschlussfassung zu diesem Vertrag durch das gemäß Hauptsatzung der Stadt \nLeipzig zuständige Gremium erfolgt ist und \n \n- gemäß § 9 dieses Vertrages der Betrag für die Siche rheitsleistung für Vertragser-\nfüllung auf dem städtischen Verwahrkonto eingegangen ist oder die vereinbarte \nVertragserfüllungsbürgschaft bei der Stadt vorliegt. \n \n \n \n \nLeipzig, den................................ Leipzig, den....................................... \n \n \n \n \n \n................................................... .......................................................... \nFür die Stadt Leipzig Für den Vertragspartner \n Frank Schwennicke \n20 von 51 in Zusammenstellung\n21 von 51 in Zusammenstellung\n22 von 51 in Zusammenstellung\nZum Gut \nZum Gut \nZum Gut Zum Gut \nZum Gut Zum Gut \nD\nen\nkm\nal \nSeehausener Allee\n3\n173 3\n7/2 \n6/1 \n283/56 \n283/66 \nHAR \nHAR HAR \nHAR \nHAR \nHAR \nHAR \nHAR \n14 \n13 12 11 10 9\n8 7\n6\n5\n32119 18 17 \n16 \n15 \n4\nHAR \nHAR \nHAR HAR HAR \nHAR \nHAR \nHAR HAR \nHAR \nHAR \nPlanstraße A \nPlanstraße B \nPlanstraße C \nPlanstraße C \nPlanstraße A \nPlanstraße B \n39 40 41 42 43 20 21 22 23 24 \n30 29 28 27 \n34 33 32 31 \n38 \n37 \n36 \n35 \n25 \n26 \n1\n1\n3\n5\n6\n42\n16 18 20 17 15 13 \n7\n9\n11 14 \n12 \n10 \n8\nHAR \nHAR \nHAR \nHAR \nHWR \nHWR \nHWR \nHWR \nHAR \nHAR \nHAR HWR \nHWR \nHAR \nHAR \nHAR HWR \nHWR \nHWR HWR \nHWR HWR HWR HWR \nGarage \n4\nGrunderwerbsplan \nGenehmigungsplanung \nBlattnr.: GEW-30-01 Maßstab: 1:250 \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 765x550 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \nVorhaben: \nAuftraggeber: \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \nBonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \ningenieurbüro hirsch \nWilke/Fechner \nFechner \nJakobeit \nund Bauüberwachung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\LP_SEEH_GP.dwg \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nVorhaben: \nBonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig 17.02.2022 \n17.02.2022 \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] \n[E-MAIL ENTFERNT] 04317 Leipzig \nDredsner Straße 53 \nwww.ib-hirsch.com \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \n17.02.2022 \n10.06.2021 Bornschein Jakobeit A Anpassung Standort Müll- und Parkstellflächen, Gehweg \n(Planungsgrundlage Konzept 2. Hof 25.06.2021 Index A 05.07.21) \n26.08.2021 Eglitz Jakobeit B Anpassung Einzugsflächen, Gehweg, Lage Stellplätze privat und Straße, Haus 25+26,35-38 ;\n1\n1 - 20 \n07.12.2021 Eglitz Jakobeit C Anpassung Straße, Privatparkplatz, Gehweg \n23 von 51 in Zusammenstellung\n24 von 51 in Zusammenstellung\n25 von 51 in Zusammenstellung\n Leipzig, den 17.02.2022 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nObjekt: Erschließung Wohnbebauung \n Seehausener Allee in Seehausen \n 1. und 2. Bauabschnitt \nLeistungsphase: Genehmigungsplanung \nAuftraggeber: Bonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nErläuterungsbericht \n1. Zweck und Umfang des Vorhabens \nDas zu erschließende Plangebiet befindet sich im Norden von Leipzig im Stadtteil \nSeehausen auf dem Flurstück 4/1. \nGrundlage der Planung sind die genehmigte Bauvoranfrage, die seitens der \nBONAVA übergebenen Hochbau-Grundrisse und die Ausführungsplanung zur äuße- \nren Erschließung des Ingenieurbüro Messmer Consult vom 15.01.2019. \nDie vorliegende Unterlage enthält die Genehmigungsplanung zur Erschließung von \n43 Grundstücken. \nZur verkehrs- und versorgungstechnischen Erschließung erfolgt die Anbindung an \ndie Seehausener Allee. Die geplante Wohnbebauung soll in 2 Bauabschnitten er- \nschlossen werden. \n2. Bestehende Verhältnisse \n2.1 Lage des Vorhabens \nDer Baubereich für den Neubau der 43 Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser hat eine \nGröße von 1,44 ha \nNördlich grenzt das Areal an die Seehausener Allee, von wo aus es erschlossen \nwird. \nDie Geländehöhen bewegen sich zwischen 131,10 m NN und 131,70 m NN. \nDie Haupterschließungsstraße ist Planstraße A, die perspektivisch fortgeführt werden \nsoll. \n26 von 51 in Zusammenstellung\n 2 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nBauabschnitt 1 umfasst die Erschließung entlang Planstraße B. Im 2. Bauabschnitt \nerfolgt die Erschließung entlang Planstraße C. Diese bleiben als Privatstraßen in der \nBaulast der anliegenden Grundstücksbesitzer. Die Nutzung der Privatstraßen für die \nVersorgungsleitungen wird grunddienstlich gesichert. \nDie vorliegende Planung beinhaltet die Erschließung der geplanten Grundstücke. \nDies umfasst die Herstellung von Erschließungsstraßen, die Verlegung von Regen-, \nSchmutz- und Mischwasserleitungen und die Koordinierung der Verlegung der Haus- \nanschlüsse für Gas, Trinkwasser, Strom und Telekom von der Hauptleitung bis zu \nden Hausanschlussräumen. \n2.2 Untergrundverhältnisse \nIm Rahmen der Planung durch das Ingenieurbüro Messmer Consult GmbH wurde \n2017 das Baugrundinstitut Richter mit der Durchführung einer Baugrunduntersu- \nchung beauftragt. \nZusätzlich erfolgte im Auftrag des neuen Erschließungsträgers durch das Ingenieur- \nbüro für Umwelt- und Hydrogeologie GmbH im April 2020 eine aktuelle Baugrundun- \ntersuchung. \nZum Baugrundaufschluss wurden 18 Kleinbohrungen (RKS) sowie 8 schwere \nRammsondierungen (DHP) durchgeführt. \nUnterhalb der Auffüllung folgen mit humosen Anteilen durchsetzte Tone. Die Unter- \ngrenze der Tone liegt in Tiefen zwischen ca. 1,5 m und 2,4 m. Darunter steht bis \nüber die Endteufe der Bohrungen hinaus Geschiebemergel an. \nIn den Geschiebemergel sind in vertikal und horizontal regelloser Verbreitung Sande \nin unterschiedlicher Mächtigkeit eingelagert. \nDie angetroffenen Wasserstände können maßgebend als Schichtenwasser bzw. auf- \nstauendes Sickerwasser gewertet werden. Weitere Wasseranschnitte sind maßge- \nbend an wassererfüllte Sandeinlagerungen gebunden. Ein Einfluss grundwasserlei- \ntender Horizonte ist nicht gänzlich auszuschließen. \nAus dem Abgleich der langfristigen Beobachtungsdaten mit den dokumentierten \nMesswerten können folgende Bemessungsangaben festgelegt werden: \nMittlerer Grundwasserstand (MW): 130,00 NHN \nMittlerer Höchster Grundwasserstand (MHW): 130,50 NHN \nHöchster Grundwasserstand (HW): 131,00 NHN \nDie Betonaggressivität der untersuchten Wasserprobe ist anhand des Analysewertes \nfür Sulfat als stark angreifend, Expositionsklasse XA2, zu beurteilen. \nDie angetroffenen Baugrundschichten können wie folgt unterteilt werden: \n1a Auffüllung, nicht bindig \n1b Auffüllung, gemischtkörnig – bindig \n1c Mutterboden \n27 von 51 in Zusammenstellung\n 3 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \n \n2 Abschlämmmassen \n3a Geschiebemergel \n3b Sand \nDie anstehenden Baugrundschichten wurden nach DIN 18300 entsprechend ihrer Ei- \ngenschaften für Erdarbeiten in 5 Homogenbereiche aufgeteilt. \nDie Planumsebene befindet sich im Bereich des Tones, teilweise auch im Bereich \nder Auffüllungen und kann somit hauptsächlich der Frostempfindlichkeitsklassen F 3 \nzugeordnet werden. Die gemäß ZTVT-StB geforderte Planumstragfähigkeit von \nEv2>= 45 MPa ist auf diesen Böden kaum erreichbar. Zur Gewährleistung ausrei- \nchender Tragfähigkeiten wird eine Bodenverbesserung durch Bodenaustausch in ei- \nner Höhe von 30 cm empfohlen. \nDas Planum ist vor Niederschlagswasser zu schützen. Für eine dauerhafte Entwäs- \nserung des Oberbaus ist das Planum mit Quergefälle und Drainage auszubilden. \nDie Sohle der Leitungsgräben kommt überwiegend in den Tonen bzw. Geschiebe- \nmergel zu liegen. Im Geschiebemergel sind für die Verlegung der Rohrleitungen aus- \nreichende Tragfähigkeiten vorhanden. Im humosen Ton wird eine zusätzliche Sohl- \nstabilisierung empfohlen (bis DN 250 = 20 cm, bis DN 500 = 30 cm). In größeren \nTiefen ist mit Wasseranfall zu rechnen. Hier ist eine offene Wasserhaltung erforder- \nlich. \nFür die Verfüllung der Leitungsgräben sind die Aushubmassen nicht wiederverwend- \nbar. Die Gräben sind mit verdichtungsfähigen Böden der Bodengruppe SW, SU, GW \noder GU zu verfüllen. \nZur Beurteilung der Zuordnungswerte gemäß LAGA wurden an Mischproben der ein- \nzelnen Bodenschichten Schadstoffuntersuchungen durchgeführt. Die Analyseergeb- \nnisse der einzelnen Mischproben ergaben Zuordnungswerte von Z0 für die Sande bis \nZ2 für die Baugrundschichten 1b, 1c und 2. Generell empfiehlt sich für repräsentati- \nvere Ergebnisse die Durchführung von baubegleitenden Haufwerksbeprobungen \ngem. LAGA PN 98 zur abschließenden Deklaration der Aushubmaterialien. \n2.3 Bestehende Ver- und Entsorgungsanlagenf \nSämtliche Medien sind in der angrenzenden Straße vorhanden. Es liegen die Be- \nstandsunterlagen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig und anderer Versorgungs- \nunternehmen vor. \nZur Erschließung des neuen Wohngebietes sind Leitungen für Trink- und Schmutz-, \nRegen- und Mischwasser sowie Gas, Energie- und Telekommunikationskabel zu ver- \nlegen. Die Anschlussstellen befinden sich in der Seehausener Allee. \nDie Ableitung des Oberflächenwassers der Erschließungsstraßen erfolgt über Stra- \nßenabläufe in den geplanten Regenwasserkanal. \nFür die Ver- und Entsorgungsleitungen in den Privatstraßen sind Dienstbarkeiten zu \nvereinbaren. \n28 von 51 in Zusammenstellung\n 4 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \n3. Technische Grundlagen \n3.1 Grundlagen der Verkehrserschließung \nFür die verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes ist der Anschluss der Fahr- \nbahn an die Seehausener Allee mit dreigeteiltem Bogen herzustellen. Weiterhin er- \nhält das Wohngebiet entlang der Erschließungsstraße einen 2,50 m breiten Gehweg. \nIm Baugebiet sind 4 Stellplätze vorgesehen. Zusätzlich sind auf 36 Grundstücken \neine Garage oder Carport und mindestens 1 Stellplatz geplant. \nDie Erschließungsstraßen sind nach RASt 12 als Wohn- und Sammelstraßen in den \nBelastungsklassen Bk 0,3 und Bk 1,0 zu befestigen. \nDie Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. \nDer Nachweis der Befahrbarkeit der Erschließungsstraße erfolgte mittels Schleppkur- \nven (Ausgabe 2001). Als Bemessungsfall ist das 3-achsige Müllfahrzeug zu betrach- \nten. \nAlle Zuwegungen und Zufahrten sind an die vorhandenen Straßenborde anzubinden. \n3.2 Grundlagen der Entwässerung \n3.2.1 Entwässerungsverfahren und -system \nEs ist vorgesehen, das Mischwasser des zukünftigen Wohngebietes in den anliegen- \nden öffentlichen Mischwasserkanal in der Seehausener Allee zu entsorgen. \nIm unmittelbaren Wohngebiet ist der Ausbau eines Trennsystems notwendig, da die \nEinleitung des Regenwassers in den vorhandenen Mischwasserkanals nur gedros- \nselt erfolgen kann. \nDie Einleitmenge ist auf 55l/s beschränkt. \nDer Regenwasserkanal in der geplanten Erschließungsstraße A wird öffentlich. Der \nStaukanal DN1000 in Stahlbeton hat eine Länge von 101 m und erhält am End- \nschacht vor der Einbindung in das Mischwasserkanalsystem einen Abflussbegrenzer \nder Fa. Biogest. \nDer Ausbau des Schmutzwasserkanals erfolgt in PP DN 250 mit einer Gesamtlänge \nvon ca. 114m. Auch dieses Kanalsystem ist als öffentliche Anlage geplant. \nAn der Einmündung in das Wohngebiet wird das gedrosselte Oberflächenwasser und \ndas Schmutzwasser in einem Mischwasserkanal zusammengefasst und in einer Hal- \ntung PP DN300 dem vorhandenen Kanal Ei 700/1050 SB in der Seehausener Allee \nzugeführt. \nDie Ableitung des Oberflächenwassers der Anwohnerstraßen erfolgt über Straßenab- \nläufe in den geplanten öffentlichen Regenwasserstaukanal. \n29 von 51 in Zusammenstellung\n 5 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nDie geplanten Schmutz- und Regenwasserleitungen auf den Grundstücken sind als \nprivates Leitungssystem geplant. Die geplanten Misch-, Schmutz- und Regenwasser- \nkanäle im Verkehrsraum sind nach Fertigstellung den Kommunalen Wasserwerken \nLeipzig zu übergeben. \nDas gesamte neue Leitungssystem wird im freien Gefälle verlegt. \n3.2.2 Ausgangswerte für die Bemessung und hydraulis chen Nachweise \nSchmutzwasser \nZur Ermittlung des Schmutzwasseranfalls entsprechend dem Regelwerk der KWL ist \nein täglicher Schmutzwasseranfall von 120 l/s und ein Spitzenabfluss als Bruchteil \ndes Tageswertes von 0,125 l/E*d anzusetzen. Unter Berücksichtigung eines \n20 %igen Fremdwasseranteils ergibt sich für die 43 geplanten Wohneinheiten ein \nSpitzenabfluss von 0,54 l/s. \nRegenwasser \nAls Einzugsgebiet für die Regenwasserermittlung wurden alle abflussrelevanten Flä- \nchen im Plangebiet betrachtet. Damit ergab sich insgesamt eine angeschlossene \nFläche A red von 5.950 m². \n Die Bemessung des Staukanals ergab bei einem Dross elabfluss von 55 l/s \nund einem 10jährigen Regenereignis eine Auslastung von 90 %. \nMischwasser \nDie Eingangswerte für die Mischwasserleitung ergeben sich aus den hydraulischen \nDaten des Schmutzwasserkanals sowie des angeschlossenen Drosselabflusses des \nRegenwasserkanals . \nTrinkwasser \nDie Ermittlung des Trinkwasserbedarfes mit Qm = 120 l/E*d ergab einen durch- \nschnittlichen Stundenverbrauch von 0,54 m³/h und einen größten Stundenverbrauch \nvon 2,96 m³/h. \nFür die Wohneinheiten wurde von einem Richtwert von 2,5 Einwohner/WE ausge- \ngangen. \n4. Bauliche Gestaltung, Ausrüstung und Betrieb \n4.1 Verkehrsanlagen \n4.1.1 Linienführung \nDie Länge der geplanten Erschließungsstraße A beträgt ca. 122 m, der Ausbau er- \nfolgt in Asphaltbeton. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50m mit einseitig angeordnetem \n2,50m breitem Gehweg. \n30 von 51 in Zusammenstellung\n 6 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nDie Anwohnerstraßen haben eine Länge 35 bis 40 m und sind mit einer Breite von \n5,50m als Mischflächen und mit Deckenschluss in Betonpflaster auszubauen. \n4.1.2 Querschnittsgestaltung \nDer Ausbau der geplanten Erschließungsstraßen erfolgt auf der Grundlage der RStO \n12, Tab. 2 als Wohnstraße in der Belastungsklasse Bk0,3 und als Sammelstraße in \nder Bk1,0. \nFür die Festlegung der Dicke des frostsicheren Oberbaus wurden die Frostempfind- \nlichkeitsklasse F3 und die Frosteinwirkungszone II zugrunde gelegt. Unter Berück- \nsichtigung aller Mehr- und Minderdicken entsprechend RStO 12, Tab. 7 ergibt sich \nein erforderlicher frostsicherer Oberbau: \n \n \nWohnstraße \n \nSammelstraße \n \nRichtwert nach Tabelle 6 \nbei - Frostempfindlichkeitsklasse F3 \n \n50 cm \n \n60 cm \nFrosteinwirkung \n - Zone II \n \n+ 5 cm \n \n+ 5 cm \nKleinräumige Klimaunterschiede \n - keine besonderen Klimaeinflüsse \n \n± 0 cm \n \n± 0 cm \nWasserverhältnisse im Untergrund \n - Schichtenwasser zeitweise höher als 1,5m \n unter Planum \n \n+ 5 cm \n \n+ 5 cm \nLage der Gradiente \n - in Geländehöhe \n \n± 0 cm \n \n± 0 cm \nAusführung der Randbereiche \n- mit Entwässerungseinrichtungen \n \n- 5 cm \n \n- 5 cm \n \nFrostsicherer Oberbau \n \n55 cm \n \n65 cm \n \nFolgender Aufbau kommt zur Anwendung: \nA u f b a u F a h r b a h n – A s p h a l t \nBauweise: grundhafter Ausbau \nBk 1,0 4 cm Asphaltbeton AC 11 D N \n 14 cm Asphalttragschicht AC 22 T N \n 47 cm Frostschutzschicht \n _____________________________________ \n 65 cm Gesamtdicke \n31 von 51 in Zusammenstellung\n 7 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nA u f b a u F a h r b a h n – B e t o n p f l a s t e r \nBauweise: grundhafter Ausbau \nBk 0,3 8 cm Betonpflaster \n 4 cm Bettung \n 15 cm Schottertragschicht \n 28 cm Frostschutzschicht \n _____________________________________ \n 55 cm Gesamtdicke \nA u f b a u G e h w e g / Ü b e r f a h r u n g \nBauweise: grundhafter Ausbau \n 8 cm Betonpflaster \n 4 cm Bettung \n 15 cm Schottertragschicht \n 28 cm Frostschutzschicht \n _____________________________________ \n 55 cm Gesamtdicke \nA u f b a u G e h w e g \nBauweise: grundhafter Ausbau \n 8 cm Betonpflaster \n 4 cm Bettung \n 18 cm Frostschutzschicht \n _____________________________________ \n 30 cm Gesamtdicke \nDie Fahrbahn erhält ein einseitiges Gefälle von 2,5%. Die seitliche Einfassung erfolgt \nmit Rund- bzw. Hochbord. \nGenerell ist auf dem Straßenbauplanum ein Verformungsmodul von 45 MPa nachzu- \nweisen. Die Nachweise sollten vorzugsweise durch Plattendruckversuche erfolgen. \n4.1.3 Oberflächenentwässerung \nDas Oberflächenwasser der Erschließungsstraßen wird über Straßenabläufe dem \ngeplanten Regenwasserkanal zugeführt. Der Anschluss erfolgt mit Zuleitungen aus \nPP DN 150. \n4.1.4 Beschilderung \nDie Planstraße A ist entsprechend dem vorliegenden Lageplan mit einem Vorfahrt- \nschild sowie als Sackgasse, „Zone 30“ und mit Straßennamen zu beschildern. Die \nAnwohnerstraßen werden als Privatstraßen beschildert. \n32 von 51 in Zusammenstellung\n 8 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \n4.2 Entwässerungsanlagen \n4.2.1 Schmutzwasserkanal \nFür die Ableitung des Schmutzwassers ist die Anbindung des Schmutzwasserkanals \nan den öffentlichen Mischwasserkanal vorgesehen. \nDer Anschluss am geplanten Mischwasserschacht M1 ist 5 cm über Rohrsohle her- \nzustellen. \nDie Schmutzwasserleitung in der Planstraße A ist in DN 250 auszubilden. \n Für die \nSchmutzwassersammler der Planstraßen B und C sind Leitungen DN 200 vorgese- \nhen. Direkte Hausanschlussleitungen sind in DN 150 auszubilden. Hausanschlüsse \nmit Nacheinleitern erhalten einen Querschnitt DN200. \nAlle Leitungen sind aus Hochlast-Vollwandrohren aus Polypropylen. \nFür die Ausbildung der Schächte sind Fertigteile nach DIN 4034, Teil 1 vorgesehen. \nDie Schachtunterteile sind mit eingebautem GU-Gerinne und Trittsicherung herzu- \nstellen. \nAlle Schächte erhalten eine Schachtabdeckung D 400 mit Einstiegshilfe. \nDas Gefälle der Schmutzwasserleitungen liegt zwischen 0,4 und 1,0%, auf den \nGrundstücken wurde ausgehend vom vorhandenen Übergabeschacht mit 1% ge- \nplant. \n4.2.2 Regenwasserkanal \nFür die Ableitung des Oberflächenwassers ist die Anbindung der Regenwasserleitun- \ngen an den Staukanal vorgesehen. \nAls Rohrmaterial für den Staukanal kommt Stahlbetonrohr DN 1000 zum Einsatz. Für \ndie Ausbildung der Schächte sind Fertigteile nach DIN 4034, Teil 1 vorgesehen. Die \nSchachtunterteile sind mit eingebautem Beton-Gerinne und Trittsicherung herzustel- \nlen. \nDie Nennweite der Schächte im Staukanal beträgt 1500 mm. \nAlle Schächte erhalten eine Schachtabdeckung D 400 mit Einstiegshilfe. \nDas Regenwasser wird gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal abgeleitet. \nAls Drosselschacht ist ein Beton-Fertigteilschacht DN 1500 vorgesehen in den ein \nauf den Sollwert eingestellter Abflussbegrenzer der Fa. BIOGEST, für die kontrol- \nlierte Ableitung einer definierten Abflussmenge, einzubauen ist. Die Drossel kann \nüber eine Gewindestange eingestellt werden. \nDer Anschluss am geplanten Mischwasserschacht M1 ist sohlgleich herzustellen. \nDie Regenwasserableitung auf den Grundstücken erfolgt als Sammelleitung von den \nFallrohren an der Hausvorder- bzw. -hinterseite bis zum Übergabeschacht. \n33 von 51 in Zusammenstellung\n 9 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nAls Rohrmaterial auf dem Grundstück kommt PVC-Rohr DN 200 zum Einsatz. \nDas Gefälle der Leitungen wurde mit 0,5% geplant. \n4.2.3 Mischwasserkanal \nFür die Ableitung des Mischwassers ist die Anbindung an den öffentlichen Sammler \nEi 700/1050 SB in der Seehausener Allee vorgesehen. \nAls Rohrmaterial kommt PP-Rohr DN 300 zum Einsatz. \n4.3 Wasserversorgung \nDie Trinkwasserversorgung erfolgt über eine zu verlegende Leitung DN 100 von der \nSeehausener Allee. Als Rohrmaterial ist PE-HD 110 x 6,6 vorgesehen. Es sind 2 \nneue Unterflurhydranten im Erschließungsgebiet vorgesehen. \nDie private Stichstraße erhält eine Trinkwasserleitung PE-HD 63 x 5,8 mit Gartenhyd- \nrant am Haltungsende. \n4.4 Fernmelde-, Energie- und Gasversorgung \nFür die Gas-, Fernmelde- und Energieversorgung sind durch die Versorgungsunter- \nnehmen die Anschlüsse bis zur Hausanschlusssäule oder bis in den Hausanschluss- \nraum zu verlegen. \nDie Trassierung wurde im Koordinierungsplan vorgesehen. \n4.5 Straßenbeleuchtung \nFür die Straßenbeleuchtung wurde im öffentlichen Bereich eine Trasse mit 4 Lampen \nvorgesehen. Die Elektrotechnische Planung und Abstimmung erfolgt in einer separa- \nten Ausführungsplanung. \n4.6 Grünflächen und Baumpflanzungen \nDie im Lageplan dargestellten Grünflächen und Baumpflanzungen werden im Zuge \nder Erschließungsmaßnahme mit hergestellt. \nEntlang der Planstraße A sind 6 Bäume entsprechend den Standards der Stadt \nLeipzig für Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum zu pflanzen. \n4.7 Natur und Landschaft \nMit der Errichtung des Wohngebietes werden die örtlichen Verhältnisse insgesamt \nverbessert. Alte Bebauung wurde bereits abgerissen und ein brach liegendes Grund- \nstück wird somit wieder genutzt. \n34 von 51 in Zusammenstellung\n 10 \nErläuterungsbericht Erschließung Wohnbebauung Seehaus ener Allee in Seehausen Genehmigungsplanung \nDa für den Eingriff in den Naturhaushalt entsprechende grünordnerische Ersatzmaß- \nnahmen vorgenommen werden, erhält das Gesamtgebiet, welches zum Teil brach- \nliegt sowohl eine architektonische als auch ökologische Aufwertung und gibt damit \nauch dem Stadtbild positive Impulse. \n4.8 Öffentliche Sicherheit \nDurch die geplanten Maßnahmen wird die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. Die \nherzustellenden Erschließungsanlagen sind so konzipiert, dass davon ausgegangen \nwerden kann, dass von allen Anlagen der Erschließung keine Schäden an vorhande- \nner bzw. neu entstehender Bebauung ausgehen. \n5. Rechtsverhältnisse \nDas komplette Kanalsystem wird durch die LWW übernommen. Die Haupterschlie- \nßungsstraße sollen öffentlich gewidmet werden. Für die Ver- und Entsorgungsleitun- \ngen in den Privatstraßen werden Grunddienstbarkeiten vereinbart. \nLediglich die Leitungen in den privaten Grundstücksflächen verbleiben privat. \n \n \nAngela Fechner \nDipl.-Ing. (FH) \n35 von 51 in Zusammenstellung\n36 von 51 in Zusammenstellung\nZum Gut \nZum Gut \nZum Gut Zum Gut \nZum Gut Zum Gut 4 29 4 30 \n4 31 \n4 37 \n4 36 \n4 43 \n4 42 \n4 35 \n4 41 \n4 34 \n4 39 \n4 33 \n4 38 \n4 40 \n4 32 \n4 44 \n4 45 \n4 46 \n4 47 \n4 48 \n4 49 4 50 \n4 51 4 52 \n4 53 \n4 54 \n4 55 \n4 56 4 57 \n4 58 4 59 \n4 60 \n4 61 \n4 62 \n4 63 \n4 64 \n4 65 \n4 66 \n4 67 \n4 68 4 69 \n4 70 4 71 \n4 72 \n4 73 4 74 \n4 75 4 76 \n4 77 \n4 78 \n4 79 \n4 80 \nD\ne\nn\nkm\nal \nSeehausener Allee \n3\nHinter der Kirche \n173 3\n7/13 \n7/2 \n6/1 \n283/56 \n283/66 288/37 \n14 \n13 12 11 10 9\n8 7\n6\n5\n32119 18 17 \n16 \n15 \n4\nPlanstra\nße A \nPlanstraße B \nPlanstraße C \nPlanstraße C \nPlanstra\nße A \nPlanstraße B \n39 40 41 42 43 20 21 22 23 24 \n30 29 28 27 \n34 33 32 31 \n38 \n37 \n36 \n35 \n25 \n26 \n1\n1\n3\n5\n6\n42\n16 18 20 17 15 13 \n7\n9\n11 \n14 \n12 \n10 \n8\n4\ningenieurbüro hirsch \nÜbersichtslageplan - Bauabschnitte \nGenehmigungsplanung \nBlattnr.: PA-20-01 Maßstab: 1:500 \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 580x297 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nFechner \nEglitz \nJakobeit \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \nund Bauüberwachung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\LP_SEEH_GP.dwg \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nVorhaben: \nAuftraggeber: \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \nBonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig 17.02.2022 \n17.02.2022 \n17.02.2022 \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] \n[E-MAIL ENTFERNT] 04317 Leipzig \nDredsner Straße 53 \nwww.ib-hirsch.com \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \n(Planungsgrundlage Konzept 2. Hof 25.06.2021 Index A 05.07.21) \n26.08.2021 Eglitz Jakobeit A Anpassung Gehweg, Lage Stellplätze privat und Straße, Haus 25+26,35-38; \n1\n1 - 20 \n07.12.2021 Eglitz Jakobeit B Anpassung Straße, Privatparkplatz, Gehweg \n4\n77 \n37 von 51 in Zusammenstellung\n38 von 51 in Zusammenstellung\ningenieurbüro hirsch \nBlattnr.: LT-50-01 Maßstab: 1:50 \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 580x297 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nFechner \nEglitz \nJakobeit \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \nVorhaben: \nund Bauüberwachung \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nAuftraggeber: Bonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \n17.02.2022 \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] \n[E-MAIL ENTFERNT] 04317 Leipzig \nDresdner Straße 53 \nwww.ib-hirsch.com \n17.02.2022 \n17.02.2022 \nGenehmigungsplanung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\RP_SEEH_GP.dwg \nLeitungsbelegung 1 - 1 \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \n07.12.2021 Eglitz Jakobeit A Anpassung Leitungen \n39 von 51 in Zusammenstellung\ningenieurbüro hirsch \nBlattnr.: LT-50-02 Maßstab: 1:50 \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 420x297 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nWilke \nWi \nJakobeit \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \nVorhaben: \nund Bauüberwachung \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nAuftraggeber: Bonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \n17.02.2022 \n[E-MAIL ENTFERNT] \nwww.ib-hirsch.com \n17.02.2022 \n17.02.2022 \nGenehmigungsplanung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\RP_SEEH_GP.dwg \nLeitungsbelegung 2 - 2 \n(Planstraße C) \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] Leipzig \nDresdner Straße 53 \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \n07.12.2021 Eglitz Jakobeit A Anpassung Leitungen \n40 von 51 in Zusammenstellung\ningenieurbüro hirsch \nBlattnr.: LT-50-03 Maßstab: 1:50 \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 420x297 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nWilke \nWi \nJakobeit \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \nVorhaben: \nund Bauüberwachung \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nAuftraggeber: Bonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \n17.02.2022 \n[E-MAIL ENTFERNT] \nwww.ib-hirsch.com \n17.02.2022 \n17.02.2022 \nGenehmigungsplanung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\RP_SEEH_GP.dwg \nLeitungsbelegung 3 - 3 \n(Planstraße C) \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] Leipzig \nDresdner Straße 53 \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \n07.12.2021 Eglitz Jakobeit A Anpassung Leitungen \n41 von 51 in Zusammenstellung\nD 131.55 \nSchnitt B-B Schnitt A-A \nStraßenkappe \nLieferumfang) \n(kein BIOGEST \nAussparung nach Montage \nbauseits verfüllen. \nDN300 \nAlpheus Standard \nDN300 \nSchieber \nDN200 \nDN1000 \nAlpheus Standard \nDN300 \nAdapter \nSchieber \nDN200 \nAA\nB\nB\nDN300 \nDN1000 \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\DT_DS_SEEH_GP.dwg \ningenieurbüro hirsch \nDetail Drosselschacht \n(R6-DS) \nBlattnr.: Maßstab: \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nJakobeit \nund Bauüberwachung \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nVorhaben: \nAuftraggeber: \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \nBonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \n[E-MAIL ENTFERNT] \nwww.ib-hirsch.com \nGenehmigungsplanung \nWilke/Fechner \nWi/Eg \n17.02.2022 \n17.02.2022 \n17.02.2022 \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] Leipzig \nDredsner Straße 53 \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \nLT-70-01 1:25 \n420x297 \nSA 129.01 \nOK Gelände \nD 131.55 \nOK Gelände \nSA 129.01 \nSE 129.09 \n42 von 51 in Zusammenstellung\n43 von 51 in Zusammenstellung\ningenieurbüro hirsch \nBlattnr.: Maßstab: \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 900x480 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nund Bauüberwachung \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nVorhaben: \nAuftraggeber: \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \nBonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \n[E-MAIL ENTFERNT] \nwww.ib-hirsch.com \nGenehmigungsplanung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\HP_SEEH_GP.dwg \n17.02.2022 \n17.02.2022 \n17.02.2022 \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] Leipzig \nDredsner Straße 53 \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \nHöhenplan \nSB-40-01 1:250/25 \nFechner \nFechner \nJakobeit \n10.12.2021 Eglitz Jakobeit A Anpassung Gradiente \n44 von 51 in Zusammenstellung\ningenieurbüro hirsch \nBlattnr.: SB-50-01 Maßstab: 1:50 \nLagesystem: \nObjektnummer: 1823 SEEH Format: 600x297 \n- Höhensystem: -\nbearbeitet: \ngezeichnet: \ngeprüft: \nDatum Name \nDatum: Bearbeiter: gesehen: Index: Änderungen: \nVorhaben: \nund Bauüberwachung \nPlanung im Tief- & Straßenbau, Stadthydrologie \nAuftraggeber: Bonava Deutschland GmbH \nRegion Sachsen \nAtriumstraße 3 \n04315 Leipzig \nErschließung Wohnbebauung \nSeehausener Allee in Seehausen \nTelefon [TELEFONNUMMER ENTFERNT] \n[E-MAIL ENTFERNT] 04317 Leipzig \nDresdner Straße 53 \nwww.ib-hirsch.com \nRegelquerschnitt A - A \nTeilobjekt: 1. und 2. Bauabschnitt \n07.07.2021 Eglitz Jakobeit A Parkstellfächen wegfallend; Einarbeitung Müllstellfläche + Hecke \n10.12.2021 Eglitz Jakobeit B Anpassung Fahrbahn, Müllstellfläche \nWilke/Fechner \nEglitz \nJakobeit \n17.02.2022 \n17.02.2022 \n17.02.2022 Genehmigungsplanung \nh:\\CAD\\ACAD_DWG\\1823SEEH\\GP\\RP_SEEH_GP.dwg \n45 von 51 in Zusammenstellung\n46 von 51 in Zusammenstellung\n47 von 51 in Zusammenstellung\n1 \n \nAnlage 9 \n \n(Vertragsentwurf LA Stand 17.03.2022 mit der Bitte um Ergänzung durch das VTA, ggf. um \nÄnderung und Abstimmung technischer Details zwischen VTA u. Fa. Bonava) \n \n \nBefristete Gestattung einer herzustellenden Wendeanlage für \nden öffentlichen Verkehr (Geh- und Fahrrecht ohne Parkrecht) und \nBestellung einer befristeten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit \nfür die Stadt Leipzig \n \nzwischen Stadt Leipzig \n vertreten durch den Oberbürgermeister \n dieser vertreten durch Frau Sandra Kemkemer, \n Justitiarin im Liegenschaftsamt, \n aufgrund der mit Dienstsiegel der Stadt Leipzig \n versehenen Vollmacht vom 30.03.2006 \n dienstansässig: 04109 Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6 \n \n - im Folgenden auch „Stadt“ genannt - \n \n \nund der Bonava Wohnbau GmbH \n vertreten durch den Geschäftsführer ***, \n geschäftsansässig: 15517 Fürstenwalde/Spree, Am Nordstern 1, \n \n - in Folgenden auch kurz einheitlich der „Eigentümer“ genannt - \n \n \n§ 1 \nGrundstück, Eigentumsverhältnisse \n \n1. Die Bonava Wohnbau GmbH ist Eigentümer des im Grundbuch von Seehausen Blatt 1278 \neingetragenen Grundstücks Flurstück 4/4, Gemarkung Seehausen, im Folgenden dienendes \nGrundstück genannt. \n \n2. Die Abteilungen II ist wie folgt belastet: \n \n lfd. Nr. 2 der Eintragungen: \n Nur lastend am ehem. Flst. 4: \n Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zur Betreibung und Unterhaltung einer \nHochdruckgasleitung mit Steuerkabel und Zubehör (TN 101.00.00); Schutzstreifenrecht mit \nEinwirkungsbeschränkung) für MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle; gemäß \nLeitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 12.06.2006 \nund 04.04.2007 (Reg.-Nr. 14-0531.72-295) nach § 9 Abs. 5 GBBerG i.V.m. § 8 SachenR-DV im \nWege der Grundbuchberichtigung, eingetragen am 26.04.2007 und hierher von Bl.328 \nmitübertragen am 17.06.2020. \n Gleichrang mit Abt.II/3 \n \n lfd. Nr. 3 der Eintragungen: \n Nur lastend an ehem. Flst. 4: \n Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zur Betreibung und Unterhaltung einer \nHochdruckgasleitung mit Steuerkabel und Zubehör (TN 101.15.00); Schutzstreifenrecht mit \nEinwirkungsbeschränkung) für MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle; \n gemäß Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung des Regierungspräsidiums Leipzig vom \n12.06.2006 und 04.04.2007 (Reg.-Nr. 14-0531.72-295) nach § 9 Abs. 5 GBBerG \n48 von 51 in Zusammenstellung\n2 \n \n i.V.m. § 8 SachenR-DV im Wege der Grundbuchberichtigung, eingetragen am 26.04.2007 und \nhierher von Bl. 328 mitübertragen am 17.06.2020. Gleichrang mit Abt.II/2; \n \n lfd. Nr. 4 der Eintragungen: \n Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge) für die \nStadt Leipzig; gemäß Bewilligung vom 12.12.2018 (UR-Nr. 5584/2018, Notar Prof. Dr. Matthias \nWagner in Leipzig); eingetragen am 13.06.2019 und 16.06.2020 und aus Bl. 328 hierher \nübertragen am 17.06.2020. \n \n lfd. Nr. 7 der Eintragungen: \n Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht; Recht zur Verlegung, Benutzung, Instandsetzung und \nErneuerung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen aller Art; Fahrtrecht für Feuerwehr, \nRettungsfahrzeuge und Anliegerverkehr) für den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, Flste. \n4/5, 4/6, 4/7, 4/8, 4/9, 4/10, 4/11, 4/12, 4/13, 4/14, 4/15, 4/16, 4/17, 4/19, 4/20, 4/21, 4/22, 4/23, \n4/24, 4/25 und 4/26 von Seehausen, Blatt 1278 als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB; \n bedingt; gemäß Bewilligung vom 23.07.2020, 12.01.2021 (URNrn. 0489/2020, 28/2021 je Notar \nJens Deichsel in Leipzig); eingetragen am 09.02.2021. \n Gleichrang mit Abt.II/10 und 11; \n \n lfd. Nr. 10 der Eintragungen: \n Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht; Recht zur Verlegung, Benutzung, Instandsetzung und \nErneuerung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen aller Art) für den jeweiligen \n Eigentümer der Grundstücke, Flste. 283/66 und 288/37 von Thekla, Blatt 2075 als \nGesamtberechtigte gem. § 428 BGB; gemäß Bewilligung vom 23.07.2020, 12.01.2021 (URNrn. \n 0489/2020, 28/2021 je Notar Jens Deichsel in Leipzig); eingetragen am 09.02.2021. \n Gleichrang mit Abt.II/7 und 11; \n \n lfd. Nr. 11 der Eintragungen: \n Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht; Recht zur Verlegung, Benutzung, Instandsetzung und \nErneuerung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen aller Art) für den jeweiligen \n Eigentümer der Grundstücke, Flste. 283/67 und 288/38 von Thekla, Blatt 1657 als \nGesamtberechtigte gem. § 428 BGB; gemäß Bewilligung vom 23.07.2020, 12.01.2021 (URNrn. \n 0489/2020, 28/2021 je Notar Jens Deichsel in Leipzig); eingetragen am 09.02.2021. \n Gleichrang mit Abt.II/7 und 10; \n \n Diverse Auflassungsvormerkungen für Erwerber der Anliegergrundstücke. \n \n Die Abteilung III ist lastenfrei. \n \n \n§ 2 \nBefristete Gestattung einer herzustellenden Wendeanlage für \nden öffentlichen Verkehr (Geh- und Fahrrecht ohne Parkrecht) und \nBestellung einer befristeten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit \nfür die Stadt Leipzig, Grundbuchanträge \n \n1. Sachstand: Auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages vom 25.10.2018/ 05.11.2018, des \nersten Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag vom 26.06.2020/ 02.07.2020/ 21.07.2020 und des \nzweiten Nachtrags vom … ist die Bonava Wohnbau GmbH verpflichtet die Erschließungsanlagen \nim Vertragsgebiet herzustellen. Nach Herstellung der Verkehrsflächen soll eine Teilfläche des \nprivaten Flurstückes 4/4 als öffentliche V erkehrsfläche gewidmet und anschließend in das \nEigentum an die Stadt Leipzig übertragen werden. Diese Teilfläche ist in der beigefügten Anlage \nmarkiert und als Planstraße A bezeichnet. \n \nKünftige Änderung der Straßenführung: Aufgrund der künftig geplante n Änderung der \nStraßenführung ist aus verkehrlicher Sicht bis zu ihrer Fertigstellung außerdem befristet eine \nWendeanlage für den Straßenverkehr erforderlich. Zur Sicherung der Nutzung der durch die \n49 von 51 in Zusammenstellung\n3 \n \nBonava Wohnbau GmbH herzustellenden Wendeanlage treffen die Parteien die nachfolgenden \nVereinbarungen: \n \n2. Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber der Stadt, auf dem dienenden Grundstück Folgendes \nzu gestatten: \n \nBefristete Nutzung der in der Anlage beschriebenen noch herzustellenden Wendeanlage im \nFolgenden „Wendeanlage“ als Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit ohne Parkrecht für den \nZeitraum bis zur Herstellung einer Fortführung der Ersc hließungsstraße auf den südöstlich \nangrenzenden Flurstücken 283/66 und 288 /37 der Gemarkung Thekla mit einer weiteren \nWendeanlage, nach bestandskräftiger öffentlicher Widmung und Verkehrsfreigabe dieser \nVerkehrsflächen durch die Stadt Leipzig. \n \n \n Die Parteien vereinbaren, dass die Ausübung der Dienstbarkeit auf die Fläche der Wendeanlage \nwie in der Anlage beschrieben beschränkt ist und der Berechtigten hierfür als Nebenpflicht die \nbauliche Unterhaltungspflicht obliegt, nicht jedoch die Verkehrssicherungspflicht. \n \n Die Pflicht zur vorstehenden Gestattung und die Pflicht zur baulichen Unterhaltung erlöschen, \nsobald die Planstraße A in ihrer o.g. Erweiterung fertig gestellt, von der Stadt in ihre Baulast und \nVerkehrssicherungspflicht übernommen, als öffentliche Straße bestandskräftig gewidmet und \ndem öffentlichen Verkehr freigegeben ist. \n \n3. Der Eigentümer bestellt hiermit für die Stadt lastend auf dem dienenden Grundstück eine \nbeschränkt persönliche Dienstbarkeit mit dem in § 2 Ziffer 2 genannten Inhalt. \n \n Der Eigentümer bewilligt und beantragt die Eintragung der beschränkt en persönlichen \nDienstbarkeit im Grundbuch von Seehausen Blatt 1278 im Rang nach den in § 1 aufgeführten \nRechten in Abteilung II sowie den im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkungen für \nDritte und hinsichtlich der Abteilung III des Grundbuches an erster Rangstelle. \n \n Der Eigentümer verpflichtet sich, die Rangrücktrittserklärung en etwaiger vorrangig Berechtigter \nin grundbuchmäßiger Form einzuholen und ihren Vollzug im Grundbuch zu beantragen. \n \n \n§ 3 \nBeginn der Gestattung, Besitzübergang, Lasten, Haftung, keine Gegenleistung \n \n1. Ab Fertigstellung der Wendeanlage und Übernahme durch die Stadt gehen für die Wendeanlage \nder Besitz, Nutzen und sämtliche anfallenden öffentlichen und privaten Lasten im Sinne der \nBetriebskostenverordnung in ihrer jeweiligen Fassung auf die Stadt über mit Ausnahme der \nKosten, welche den Eigentümer aus den jeweils geltenden Anliegerpflichten t reffen; letztere hat \nder Eigentümer zu tragen. \n \n Mit dem Besitz geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Unt ergangs der \nWendeanlage auf die Stadt über sowie die Unterhaltungspflicht für deren baulichen Zustand. Die \nStadt haftet für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht entstehen. \n \n Die jeweils gültigen Anliegerrechte und -pflichten der Eigentümer und / oder weiterer Anlieger \nbleiben von den vor stehenden Vereinbarungen unberührt, insbesondere Winterdienst - und \nReinigungspflichten nach den jeweils gültigen städtischen Satzungen. \n \n2. Zu einer Vermessung der Wendeanlage sind die Parteien nicht verpflichtet. \n \n3. Die Bestellung der Dienstbarkeit erfolgt unentgeltlich. \n \n4. Für den Fall der Veräußerung des dienenden Grundstückes verpflichtet sich der Eigentümer, \n50 von 51 in Zusammenstellung\n4 \n \njedem Erwerber die schuldrechtlichen Verpflichtungen dieser Vereinbarung mit erneuter \nWeitergabeverpflichtung aufzuerlegen. \n \n \n§ 4 \nKosten \n \nSämtliche durch den Abschluss und Vollzug dieser Vereinbarung veranlassten Kosten trägt der \nEigentümer, insbesondere der notariellen Unterschriftsbeglaubigungen und der Grundbucheintragung. \n \n \n§ 5 \nSchriftform, Salvatorische Klausel \n \nJede Änderung sowie die Aufhebung des Ver trages und dieser Klausel bedürfen der Schriftform; \nNebenabreden wurden nicht getroffen. \n \nSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, \nbleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Die unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften \nBestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, die dem Gewollten in zulässiger Weise möglichst \nnahekommen. \n \nDer Wert der Dienstbarkeit beträgt 200 Euro. \n \n \n \n \nLeipzig, Leipzig, \n \n \n \n \n \n \n…................................................................ …................................................................ \nBonava Wohnbau GmbH Stadt Leipzig \n \n \n \nAnlage \nGrunderwerbsplan \n51 von 51 in Zusammenstellung", "tokens_cl100k": 30003, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=2019385", "name": "Bebauungsplan Nr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung\nStadtbezirk: Südost, Ortsteil: Probstheida; \nSatzungsbeschluss", "reference": "VII-DS-10735", "date": "2024-10-10", "paper_type": "Beschlussvorlage", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=3815223&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 3128339, "pages": 46, "text": "1/4 \n \n \nRatsversammlung \n \n \n \nBeschlussvorlage-Nr. VII-DS-10735 \n \nStatus: öffentlich \n \nEingereicht von: \nDezernat Stadtentwicklung und Bau \n \n \nStammbaum: \n \nVII-DS-10735 Dezernat Stadtentwicklung \nund Bau \n \nBetreff: \nBebauungsplan Nr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \nStadtbezirk: Südost, Ortsteil: Probstheida; \nSatzungsbeschluss \n \n \nBeratung im Gremium \n(Änderungen vorbehalten) \n \nVoraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit \nDB OBM - Vorabstimmung Vorberatung \nDienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung \nFA Umwelt, Klima und Ordnung 22.10.2024 1. Lesung \nFA Stadtentwicklung und Bau 29.10.2024 1. Lesung \nFA Umwelt, Klima und Ordnung 05.11.2024 2. Lesung \nSBB Südost 12.11.2024 Anhörung \nFA Stadtentwicklung und Bau 12.11.2024 2. Lesung \nRatsversammlung 21.11.2024 Beschlussfassung \n \nAuswirkungen auf Strategie, Haushalt \nund Stadtraum \n \n \nZiele „Leipzig-Strategie 2035“ Zukunftsorientierte Kitas, Schul- und Bildungsangebote und Lebenslanges Lernen \nKlimawirkung nein \nAuswirkung auf bezahlbares Wohnen nein \nFinanzielle Auswirkungen nein \nAuswirkung auf den Stellenplan nein \nRäumlicher Bezug Südost \n \n \nBeschlussvorschlag \n1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen hat die \nRatsversammlung mit dem Ergebnis geprüft, sie in der Art und Weise zu berücksichtigen, \nwie es in Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem beiliegenden \nAbwägungsvorschlag angegeben ist. \n2. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. \n3. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. \nHinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgebend ist das zum \nZeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Dokument. \n \nZusammenfassung \n \nAnlass der Vorlage: \n \nx Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln \n \nx Sonstiges: Bauleitplan-Verfahren \n \nDurch die Ergänzung des Katalogs der zulässigen Gemeinbedarfsnutzungen können die \nbislang in der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche liegenden, ungenutzten städtischen \n1 von 46 in Zusammenstellung\n2/4 \n \nFlächen für weitere Gemeinbedarfsnutzungen aktiviert werden. Mit dieser Vorlage soll die 1. \nÄnderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen werden. \n \nBeschreibung des Abwägungsprozesses \nHier geht es um die Darstellung des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses. Dieser hat \nstattgefunden. Es sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen mit der Folge \ninhaltlicher Zielkonflikte aufgetreten. \n \nI. Eilbedürftigkeitsbegründung \nNicht erforderlich \n \nII. Begründung Nichtöffentlichkeit \nEs handelt sich um eine öffentliche Vorlage. \n \nIII. Strategische Ziele \nMit der Änderung des Bebauungsplanes wird insbesondere das strategische Ziel \n„Zukunftsorientierte Kitas, Schul- und Bildungsangebote und Lebenslanges Lernen“ im \nHandlungsfeld „Stadtgesellschaft zusammenhalten“ gestärkt. \n \nInnerhalb der schon festgesetzten \nGemeinbedarfsfläche sollen auch \nGebäude und Einrichtungen realisiert \nwerden können, die sozialen Zwecken \ndienen und so geeignet sind, \nBenachteiligungen abzubauen und \nAngebote im Quartier für alle Alters- und \nEinkommensgruppen bieten. Hierzu \nkönnen z.B. auch Kindertagesstätten \noder auch Wohnstätten für notleidende \nMenschen gehören. \n \n \nIV. Sachverhalt \n1. Anlass \nDer Planungsanlass für die Änderung \ndes Bebauungsplanes Nr. 197 lag in der \nbeschlossenen Schul- und \nKitabaustrategie (VII-DS-07361) und den \ndarin verankerten Standorten \nder Auslagerungsobjekte für die stadtweit zu sanierenden Kindertagesstätten. Mit \ndem Beschluss wurden für eine solche Auslagerungsstätte auch die im Eigentum der Stadt \nLeipzig befindliche Fläche am Buckyweg im Versorgungsraum Ost/Südost bestätigt, da \nalternative Grundstücke im Versorgungsraum nicht zur Verfügung stehen. Wegen des 2006 \nim Ausgangsbebauungsplan zu eng gefassten Rahmens für die innerhalb der \nGemeinbedarfsfläche zulässigen Nutzungen muss jedoch zunächst der bislang bestehende \nRahmen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben erweitert. \n \nZwischenzeitlich wurde jedoch im Rahmen der Fortschreibung der Beschlussvorlage-Nr. VII-\nDS-07361-NF-04-DS-02 die Kita-Auslagerungsstrategie für den Versorgungsraum \nOst/Südost überprüft. Im Ergebnis soll die Baumaßnahme Kita Buckyweg nicht wie \nursprünglich geplant umgesetzt werden. \n \nDas Planverfahren zur Änderung des B-Planes soll dennoch mit dem Satzungsbeschluss \nzum Ende geführt werden, da die unabhängig von der jüngeren Entscheidung zur Kita \nBuckyweg grundsätzlich auf der bereits festgesetzten Gemeinbedarfsfläche bestehenden \nBaupotenziale für „Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“ gehoben und \ngesichert werden sollen. Ferner können nur so die bestehenden Gehölzstrukturen in den \n2 von 46 in Zusammenstellung\n3/4 \n \nRandbereichen der Gemeinbedarfsflächen dauerhaft erhalten und geschützt werden. \n \n2. Beschreibung der Maßnahme \nMaßnahme ist die Aufstellung des Bebauungsplans bzw. die Änderung des bestehenden \nBebauungsplan Nr. 197 „Curschmannstraße – Nord“. Innerhalb der festgesetzten Fläche für \nGemeinbedarf soll Festsetzungen entfallen bzw. ergänzt werden. Die Planänderung \nbeinhaltet a) die Rücknahme der Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, der \nFläche für Stellplätze, der Zahl der Vollgeschosse sowie die südlich gelegene Umgrenzung \nvon Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen \nUmwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes und b) die Ergänzung \ndes Symbols „Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“ und der \n„Umgrenzung von Flächen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern“ in der \nPlanzeichnung. \n \nAuf Grundlage der Planänderung können dann „Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und \nEinrichtungen“ errichtet werden. Hierbei kann es sich um sehr unterschiedliche \ngemeinwohlorientierte Angebote für Senioren, Kinder und Jugendliche handeln. Nachdem \ndie ursprünglich angestrebte Interims-Kita nicht mehr errichtet werden soll, verbleibt die \nFläche zunächst im derzeitigen Zustand. \n \nFür Musikstätten/-clubs und sonstige Kultureinrichtungen sowie für die Umsetzung der \nBeschlüsse VI-A-06751 „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung \nintegrieren!“ und VII-A-08767-NF-03 „Clubs are Culture“ hat diese Planung absehbar \nkeinerlei Bedeutung. Begründet ist dies damit, dass diese im Gebiet zuvor bereits nicht \nzulässig waren. Weiterer Aussagen dazu bedarf es nicht. \n \nMit dem Beschluss dieser Vorlage wird die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung \nbeschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB). \n \n3. Zeitplan \nDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: \nNach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat \nStadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt \nmachen. \n \n4. Finanzen und Personal (Details) \nFinanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten. \n \nSteuerrechtliche Prüfung nein X wenn ja \nUnternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG X nein ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts \nUmsatzsteuerpflicht der Leistung X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung \nBei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen ja nein, siehe Anlage zur Begründung \n \n5. Klimawirkung (Details) \nDie vorgeschlagene Maßnahme \nmindert den Ausstoß von Treibhausgasemissionen ja nein \nfördert die Erzeugung von erneuerbarer Energie ja nein \nFördert die Anpassung an den Klimawandel (bspw. Hitzeschutz durch \nEntsiegelung) \nja nein \nGrundsätzlich können Klimawirkungen nicht durch die vorgeschlagene Maßnahme, die des \nBauleitplans, sondern erst durch die Umsetzung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für \ndie Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie er sich nach Abschluss des Verfahrens ergibt, \nentstehen. \n \nZum Ausstoß von Treibhausgasemissionen und inwieweit diese aus der Umsetzung der \nPlanung entstehen können, sind keine Aussagen möglich. Dies ist von der Art und Weise der \nx\nx\nx\n3 von 46 in Zusammenstellung\n4/4 \n \ntechnischen Umsetzung der baulichen Anlagen und der Gebäudetechnik sowie der von den \nNutzern gewählten Art der Mobilität abhängig. \n \nDer Plan berührt die Förderung erneuerbarer Energien nicht. \n \nZur Anpassung an den Klimawandel trägt vor allem die Festsetzung von Flächen zum Erhalt \nvon Bäumen und Sträuchern bei, weil dadurch die Auswirkungen von nachteiligen \nKlimawirkungen gemindert werden können. \n \nWeitere Informationen können der Begründung zur Bebauungsplan-Änderung und darin vor \nallem den Kapiteln zu den Themen „Luft und Klima“ entnommen werden. \n \n6. Auswirkung auf bezahlbares Wohnen (Details) \nEine Auswirkung auf bezahlbares Wohnen ist nicht zu erwarten. \n \n7. Bürgerbeteiligung \nbereits erfolgt geplant nicht nötig \n \nDie Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Laufe des Verfahrens nach den Anforderungen \ndes BauGB. Im Rahmen der Beteiligung gingen einige Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit \nein, vornehmlich von Bürgerinnen und Bürgern aus der Nachbarschaft. \n \nEs wurden keine Änderungen des Planinhaltes nach den Beteiligungen zum Entwurf \nvorgenommen. Näheres zu den Ergebnissen der Beteiligungen siehe den beigefügten \nAbwägungsvorschlag sowie den Kapiteln 4 und 8 der Begründung zum Bebauungsplan. \n \n8. Besonderheiten \nWährend des Planverfahrens wurde eine Petition eingereicht. Die Petition wurde mit Verweis \nauf das laufende Planänderungsverfahren sowie die „Schul- und Kitabaustrategie“ (VII-DS-\n07361) abgelehnt (VII-P-07797-DS-02). Dennoch wurden die in der Petition vorgebrachten \nPunkte (Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen aufgrund des Eingriffs in den \nBaumbestand, befürchtete Auswirkungen auf das Mikroklima sowie befürchtete erheblichen \nAuswirkungen auf die Verkehrssicherheit aufgrund der schlechten verkehrlichen Anbindung) \nin die planerische Abwägung eingestellt, führten jedoch nicht zur Änderung des Planinhaltes. \nNäheres siehe im Kapitel 8.1 der Begründung zum Bebauungsplan. \n \n \n9. Folgen bei Nichtbeschluss \nIm Falle eines Nichtbeschlusses wird die Planänderung nicht wirksam, d.h. es bleibt bei der \nfestgesetzten Gemeinbedarfsfläche und den innerhalb dieser Fläche zulässigen Schul- und \nSportnutzungen. Andere am gemeinwohlorientierte und „Sozialen Zwecken dienenden \nGebäude und Einrichtungen“ könnten nicht zugelassen werden. \n \nAnlage/n \n1 Übersichtskarte (öffentlich) \n \n2 Abwägungsvorschlag (öffentlich) \n \n3 Namens- und Adressenliste zum Abwägungsvorschlag - Aus \nDatenschutzgründen nicht zur Veröffentlichung freigegeben! (nichtöffentlich) \n \n4 Bebauungsplan Teil A: Planzeichnung, Planzeichenerklärung (öffentlich) \n \n5 Begründung zum Bebauungsplan (öffentlich) \n \n \nX\n4 von 46 in Zusammenstellung\nÜbersichtskarte – Lage des Plangebietes \nfür die Vorlage \n \nBebauungsplan Nr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n \n \n \nDatengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 :10000, Stand: 07/2022 \nHerausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung \n \n \n Grenze des Plangebietes Nr. 197 \n \n \n Grenze Änderungsbereich - 1. Änderung \n \n5 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 1 von 15 \n16.08.2024 \nAbwägungsvorschlag zum \nB-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderu ng \n \nIn diesem Abwägungsvorschlag sind aufbereitet: \no die wesentlichen Inhalte der im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen \n - der Träger öffentlicher Belange (TöB) – nur, sow eit es einer Abwägungsentscheidung bedarf – und \n - aus der Öffentlichkeit, \no die Beschlussvorschläge (BV) zu den einzelnen, in den Stellungnahmen genannten Inhalten sowie \no die Begründungen der Stadt zu den Beschlussvorschlägen – soweit erforderlich –. \n \nWeitere Ergebnisse der Beteiligungen sind Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen. \n \nErläuterung der Beschlussvorschläge: \n \nberück-\nsichtigt Beschlussvorschlag (BV) Erläuterung \nJ N \nX Wird berücksichtigt Der genannte Sachverhalt wird durch Änderung oder Er gän zung \nvon Inhalten des Planes und/oder seiner Begründung ganz oder \nteilweise berücksichtigt. \nAuf Art und Weise bzw. Fundstelle der vorgeschlagenen Berück-\nsichtigung wird in der Begründung des BV hingewiesen. \n X Wird nicht berücksichtigt Der genannte Sachverhalt wird nicht berücksichtigt und führt so- \nmit nicht zu Änderungen oder Ergänzungen von Inhalten des Pla- \nnes und/oder seiner Begründung. \nDie maßgeblichen Gründe sind in der Begründung des BV darge- \nlegt. \n- Ist bereits berücksichtigt Der genannte Sachverhalt führt nicht zu Änderungen oder Ergän -\nzungen von Inhalten des Planes und/oder seiner Begründung, weil \nder jeweilige Sachverhalt darin bereits ausreichend berücksichtigt \nist. \nAuf Art und Weise bzw. Fundstelle der gegebenen Berücksichti-\ngung wird in der Begründung des BV hingewiesen. \n - Ist nicht Gegenstand dieses \nPlanverfahrens \nDer genannte Sachverhalt ist nicht Gegenstand dieses Bau leit plan -\nverfahrens, sondern bezieht sich auf Sachverhalte außerhalb des \nräumlichen Geltungsbereiches, ist inhaltlich nicht relevant oder \nwidersprüchlich für das vorliegende Bauleitplanverfahren, ist Sa- \nche anderer oder späterer Genehmigungs- oder Planverfahren, o- \nder dieser Bauleitplan steht einer entsprechenden Realisierung \nnicht entgegen. \nDie maßgeblichen Hintergründe sind – soweit erforderlich – in der \nBegründung des BV dargelegt. \n \n \n \n \n \n6 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 2 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nI-1 Kommunale Wasserwerke GmbH, Stellungnahme vom 15.11.2023 \nI-1.1 Inhalt der Stellungnahme: \nIm Kapitel 10 der Begründung wird ausgeführt, dass der Änderungsbereich vollständig \ndas Flurstück 163/20 der Gemarkung Probstheida umfassen würde. Hingegen ist in der \nvorgelegten Planzeichnung nur eine Teilfläche des Flurstückes 163/20 der Gemarkung \nProbstheida im Geltungsbereich dargestellt. Es fehlt ein Streifen im Westen. Im Bebau- \nungsplan Nr. 197 wurde hier ein „Fuß- und Radweg in öffentlicher Grünfläche“ festge- \nsetzt. Wir bitten um Prüfung und Anpassung der BEGRÜNDUNG oder der Planzeich- \nnung. \n \nBV: wird berücksichtigt \n \nBegründung: \nDie Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf die im Bebauungsplan festgesetzte \nFläche für Gemeinbedarf und nicht auf die ebenfalls festgesetzte Fläche eines „Fuß- und \nRadweg in öffentlicher Grünfläche“, welcher sich ebenfalls innerhalb des angegebenen \nFlurstücks 163/20 befindet. \n \nDie Aussagen in der Begründung wurden an der angegebenen Stelle redaktionell überar- \nbeitet und richtiggestellt. \nX \nI-1.2 Inhalt der Stellungnahme: \nDurch die Festsetzung des „Gesamtgrundstücks“ als G emeinbedarfsfläche ohne \nEinschränkungen (Baugrenzen o.ä.), wäre eine Überbauung oder Bepflanzung der im \nsüdlichen Teil des Änderungsbereichs gelegen Trinkwasserleitung VW 150 GGG sowie \ndes Schutzstreifens nach den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. Wir bitten \ndeshalb um Darstellung der Leitung mit Schutzstreifen (jeweils 2 m links und rechts der \nRohrachse) in der Planzeichnung und Kennzeichnung/Festsetzung als nicht überbau- \nbarer und bepflanzbarer Bereich (z.B. durch Darstellung einer Baugrenze oder eines \nLeitungsrechtes) und entsprechende textliche Festsetzung. \n \nBV: wird nicht berücksichtigt \n \nBegründung: \nEntsprechend der Aussagen in der Stellungnahme ist im Grundbuch bereits eine \nentsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH \neingetragen. Danach darf die Leitung und der Schutzstreifen weder überbaut noch be- \npflanzt werden. Damit ist dem Schutzanspruch in hinreichendem Maß entsprochen. \nWeiterer Darstellungen im Plan oder der vorgeschlagenen Festsetzungen bedarf es nicht. \n \nZudem befindet sich die benannte Leitung innerhalb eines im Zuge des Schulneubaus \nrealisierten öffentlichen Fußweges. Im Zuge der Planänderung war diesbezüglich auch \ngeprüft worden, ob es notwendig und zweckdienlich ist, eine Anpassung der \nGemeinbedarfsfläche und z.B. durch Festsetzung einer z.B. öffentlichen Verkehrsfläche \nfür eine Klarstellung der Flächennutzung zu sorgen. Im Ergebnis war dies nicht \nerforderlich. \n X \nI-1.3 Inhalt der Stellungnahme: \nEs werden Hinweise zum Umgang mit dem Schmutz- und \nNiederschlagswasserentsorgung sowie zur Starkregenvorsorge gegeben. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens \n \n - \n7 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 3 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nBegründung: \nEs handelt sich um eine Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für den \nbereits im ausreichend Maß entsprechende Regelungen getroffen wurden bzw. die im \nRahmen der Umsetzung des B-Planes ausreichend berücksichtigt wurden bzw. werden \nkönnen. Im Rahmen der beabsichtigten Änderung wird lediglich die \nNutzungsmöglichkeit innerhalb der grundsätzlich einer Bebauung zugänglichen \nfestgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf um „Sozialen Zwecken dienenden Gebäuden \nund Einrichtungen“ ergänzt. Diese Ergänzung steht einem Umgang mit anfallenden \nSchmutz- und Niederschlagswasser in der bisherigen Form nicht entgegen oder \nbeeinträchtig bereits jetzt mögliche Maßnahmen zur Starkregenvorsorge. \nI-2. Industrie- und Handelskammer, Stellungnahme vom 15.12.2023 \nI-2.1 Inhalt der Stellungnahme: \nDa vor Ort ein hoher Verkehr zu Stoßzeiten bemerkbar ist, sind verkehrsrechtliche und \nverkehrsorganisatorische Maßnahmen festzulegen um somit die Sicherheit und den Ver- \nkehrsfluss zu gewährleisten. Denkbar sind verteilte Kurzzeitparkplätze („Kiss and Ride-\nAnlagen“) die zum schnellen Absetzen und Abholen der Schüler im Einzugsbereich der \nSchule errichtet werden können. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens \n \nBegründung: \nDie Anordnung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen obliegen der zuständigen \nBehörde. Diese sind nicht Gegenstand der bauplanungsrechtlichen \nSteuerungsmöglichkeiten eines Bauleitplanverfahrens. \n - \nI-2.2 Inhalt der Stellungnahme: \nIm Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Da- \nmit wird dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht entsprochen. An \ndieser Stelle ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans notwendig. \n \nBV: Ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung: \nDer FNP wird im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V .m. § 13a Abs. 4 \nBauGB) angepasst. Näheres siehe Kap. 6.1.2 und Anhang I dieser Begründung. \n- \nI-3. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme v om \n18.12.2023 \n \nInhalt der Stellungnahme: \nZum vorliegenden V orhaben bestehen derzeit keine Bedenken. Jedoch sind im Rahmen \nweiterer Planungen zur Bebauung die nachfolgenden Anforderungen zum Radonschutz \nzu beachten \n \nBV: wird berücksichtigt \n \nBegründung: \nDie Begründung wurde entsprechend angepasst. Im Anhang II Hinweise sind die \nAusführungen und Anforderungen an dem Radonschutz aus der Stellungnahme \nwiedergegeben. \nX \n \n8 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 4 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nII -1. Stellungnahme vom 15.11.2023 \nII-1.1 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wurde eingewendet, dass die weitestgehende Versiegelung der Grünfläche und die \ndamit verbundene Vernichtung einer Lebensgrundlage für zahlreiche und zum Teil sel- \ntene sowie schützenswerte Tierarten entschieden gegen den Willen der V ortragenden ist. \n \n \nBV: ist nicht Gegenstand dieses Planverfahren \n \nBegründung: \nDie Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich nicht auf Festsetzungen zur Regelung \nzulässigerweise zu bebauender/zu versiegelnder Flächenanteile. Hierzu traf der B-Plan \n197 innerhalb der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche keine Festsetzungen. Tatsächlich \nwerden mit der Änderung die noch bestehenden Gehölzbestände auf Erhalt festgesetzt \nund so bestehende Lebensräume für die verschiedensten Tierarten erhalten und ge- \nschützt. \n \nGrundsätzlich bestand schon vor der Planänderung die Möglichkeit, bauliche Anlagen \nfür schulische oder sportliche Zwecke an jeder Stelle innerhalb der festgesetzten Ge- \nmeinbedarfsfläche zu errichten. Mit der Planänderung wird jedoch das Spektrum mögli- \ncher, dem Gemeinbedarf dienender Nutzungen um die „sozialen Zwecken dienende Ge- \nbäude und Einrichtungen“ erweitert. \n - \nII-1.2 Inhalt der Stellungnahme: \nAußerdem wurde vorgetragen, dass die Bebauung an geplanter Stelle negative \nAuswirkungen auf das Mikroklima und die Durchlüftung haben würde. Obwohl diese \nStelle noch nicht zugebaut und versiegelt ist, bestünde dort bereits eine hohe \nWärmebelastung. Es wurde der Bereich des Geltungsbereichs aus der graphischen \nDarstellung der Stadtklimaanalyse gezeigt. \n \nZusätzlich wurde folgender Abschnitt der Stadtklimaanalyse zitiert: „In der 1. Phase \nder Stadtklimaanalyse wurde die stadtklimatische Funktionalität für alle Grünflächen \nim Stadtgebiet beschrieben. Die zweite Phase nimmt nun noch weitere Kriterien in die \nBetrachtung. Für die Tag-Situation ist die Lage zu den oben beschriebenen \nKlimasanierungsbereichen, die Grünflächenversorgung im Gebiet und die Nähe zu \nbesonders vulnerablen, also gefährdeten Gruppen, zu denen vor allem Kleinkinder und \nältere Menschen zählen, entscheidend. Nachts kommt anstelle der \nGrünflächenversorgung die Funktion innerhalb der Kaltluftprozesse zum Tragen. \nFlächen, die einen effektiven Beitrag zur Durchlüftung der Stadt leisten, sind bei der \nNachverdichtung besonders zu schützen. Eine Übersicht dieser wichtigen Flächen \nvermittelt die Karte zu den Klimasanierungsgebieten schützenswerter Grünflächen \n(PDF 9,9 MB).“ \n \nBV: ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung: \nEs wurde bereits während der frühzeitigen Beteiligung die Befürchtung geäußert, die \nPlanänderung würde Auswirkungen auf das Mikroklima und die Durchlüftung haben. \nDie Auswirkungen der Planänderung wurden daraufhin nochmals geprüft. Im Ergebnis \nist festzustellen, dass gegenüber den Festsetzungen des Ausgangs-Bebauungsplanes Nr. \n197keine erheblichen Auswirkungen auf das Klima resultieren, da lediglich eine \nErweiterung des bisherigen Nutzungsspektrums innerhalb der Gemeinbedarfsfläche \nermöglicht werden soll. \n- \n9 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 5 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nLeitziel aus der Aufstel lung des Bebauungsplanes Nr. 197 in 2006 war es, die \nWärmespeicherung von versiegelten und überbauten Flächen zu minimieren. Dies \nwurde durch eine intensive Durchgrünung des Plangebietes und die Anlage des jetzt \nöstlich an das Änderungsgebiet angrenzenden Grünzuges erreicht. Hier wurde eine für \ndie Kaltluftentstehung wichtige Fläche erhalten. Im Rahmen der Stadtklimaanalyse \n2019 wurden zudem auch im Plangebiet Bereiche mit einer Bedeutung für die \nFrischluftproduktion identifiziert. \n \nDurch die mit der Planänderung angestrebte Festsetzung von Flächen zur Erhaltung von \nBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen können diese positiven klimatischen \nFunktionen der Flächen erhalten werden. Zusätzlich können im Falle der Errichtung von \nbaulichen Anlagen, die im Flächenverbrauch auf das angemessene und notwendige Maß \nzu begrenzen sind, durch die Baukörperstellung und durch eine entsprechende \nBauausführung z.B. mit Gründach, wenig versiegelten Flächenanteilen und einer \nintensiven Begrünung sowie der Verschattung von Aufenthaltsbereichen negative \nAuswirkungen der Bebauung auf die lokalen klimatischen Bedingungen minimiert \nwerden. \nII-1.3 Inhalt der Stellungnahme: \nFerner wurden Bedenken hinsichtlich der Verkehrsraumsituation geäußert. Hierzu wurde \nvorgetragen, dass „ die bereits errichtete 31. Grundschule der Stadt Leipzig zu einer \nerheblichen V erkehrsmehrbelastung im Siedlungsgebiet geführt hat. Auf den sehr engen \nStraßen zwischen Franzosenallee, Prager Straße und Zuwegung zur 31. Grundschule \npassen PKW mitunter nicht mal aneinander vorbei, weil die Fahrbreite nur für ein \nKraftfahrzeug ausreicht. So zum Beispiel in Bereichen der Thierschstraße, Credner \nStraße und Wilhelm-His-Straße. In den Stoßzeiten des Bring- und Abholverkehrs kommt \nes immer wieder zu chaotischen Zuständen auf den Straßen rund um die Schule. Da \nschreien sich Autofahrer auf den Kreuzungen an, weil kein Durchkommen ist, da werden \nGrundstücks- und Garageneinfahrten von Anwohnern durch Eltern, die Kinder zur \nSchule bringen, zugeparkt, obwohl die Anwohner gerade offensichtlich rausfahren \nwollen. Es herrscht ein feindseliges Klima. Diese Situation wird sich noch mehr \nverschärfen, wenn die V erkehrsdichte durch die Eltern, die ihre Kinder zur KITA \nbringen, weiter zunimmt.“ \u0001… \u0003 \nEinige der Zubringerstraßen wurden damals bei Errichtung des Wohngebiets nur als \nAnliegerstraßen für Anwohnende konzipiert, zum Beispiel Thierschstraße und \nBuckyweg. Jetzt sollen diese Straßen die V erkehrsströme des Bringe- und Abholverkehrs \neiner großen Grundschule und einer KITA aufnehmen obgleich diese Straßen kapazitiv \ndafür völlig ungeeignet sind. Im dreigliedrigen Buckyweg gibt es nicht mal einen \nFußweg, außer dem neu errichteten Fußweg schulseitig entlang der 31. Grundschule. \nSollte der Buckyweg jetzt von den Eltern, die ihre Kinder zur KITA bringen, als \nbevorzugte Anfahrtsstraße genutzt werden, sehen wir erhebliche Sicherheitsrisiken für \ndie Schulkinder, die mit den Fahrrad, Roller oder zu Fuß zur und von der Schule gehen \n– ebenso auch für alle anderen Fußgänger. Denn durch das Nichtvorhandensein eines \nFußweges und der Tatsache, dass es nur für Anwohner Sinn macht, den Buckyweg zu \nbefahren, hat der Buckyweg einen verkehrsberuhigten Charakter, der geradezu \neinladend ist, um dort Roller, Fahrrad und dergleichen relativ gefahrlos zu fahren, was \nin dieser immer mehr verdichteten Stadt ja schon und leider eine Seltenheit ist. \nDarum bitten wir erneut die vorhandene V erkehrsraumsituation in der Planung kritisch \nzu prüfen und in der konkreten V orhabenplanung genau zu überdenken, wie die \nZuwegung konfliktfreier für alle Beteiligten gelöst werden kann. Die Aussage, dass die \nInterims-KITA noch einigermaßen gut mit dem ÖPNV oder Rad zu erreichen sei, \nentspringt aus unserer Sicht eher dem Wunschdenken der Stadt Leipzig als der \nRealität.“ \n- \n10 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 6 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nBV: Ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung: \nDie Verkehrsraumsituation wurde unter Würdigung der bestehenden Verkehrssituation \nim Zuge des Planverfahrens kritisch geprüft. Im Ergebnis kann davon ausgegangen \nwerden, dass die mit der Planung ermöglichte Erweiterung des bisherigen \nNutzungsspektrums innerhalb der Gemeinbedarfsfläche nicht zu einer erheblichen \nVeränderung gegenüber der heutigen Situation führen wird. Insbesondere ist zu \nberücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei einer zwar \ngrundsätzlich möglichen maximalen Auslastung einer, auf Grundlage der Planänderung \nmöglichen Kita mit 165 Kindern zeitgleich alle Kinder mit dem Pkw zur Kita gebracht \nwerden. \nVielmehr ist davon auszugehen, \n- dass sich Bringe- und Abholvorgänge zeitlich wese ntlich entzerren, \n- dass auch ein Teil der Kinder aus dem näheren Umf eld kommen wird und die \n Kita zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht wird, \n- dass die Erreichbarkeit der Kita auch von Norden vom Gildemeisterring über \n den vorhandenen beleuchteten Gehweg durch den Grün zug gegeben ist \n \nErgänzend wird darauf verwiesen, dass bei der zum Zeitpunkt der Planaufstellung \nbestätigten Schul- und Kitabaustrategie zwei der drei derzeit bekannten auszulagernden \nKita deutlich weniger als 165 Plätze aufweisen (vgl. Kap. 8.1). Daher sind die \nmöglichen verkehrlichen Auswirkungen weniger groß, als befürchtet. \n \nGegenwärtig wird eine konkrete Planung für die Kita erarbeitet. Nach jetzigem Stand \nwerden auf dem Kita-Grundstück auf der Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt \nLeipzig die bauordnungsrechtlich erforderlichen Pkw-Stellplätze einschl. \nBehindertenstellplatz auf dem Kita-Grundstück berücksichtigt. Um einen Synergieeffekt \nzu erreichen, wird für Schule und Kita die heute vorhandene Feuerwehr- und Pkw-\nStellplatzzufahrt gemeinsam genutzt. V on wem die Stellplätze der Kita (Personal oder \nEltern) genutzt werden, muss von der Kita selbst entschieden werden. Für die konkrete \nPlanung wird dann ein Bauantrag eingereicht, geprüft und vom Amt für Bauordnung \nund Denkmalpflege eine Baugenehmigung erteilt. Erst mit Erteilung der \nBaugenehmigung ist konkret festgelegt, wie das Kita-Grundstück bebaut und \nerschlossen wird. \n \nGgf. werden bei Bedarf im laufenden Betrieb verkehrsorganisatorische Maßnahmen \ngeprüft. \n \nDes Weiteren führen die Einwender auf, dass z. B. in den Bereichen der Thierschstraße, \nCredner Straße und Wilhelm-His-Straße die Straßen so eng sind und die \nFahrbahnbreiten nur für ein Kfz ausreichen. Und gleichzeitig wird beschrieben, dass \nsich die Fahrzeugführer während der Stoßzeiten der Schule zum Holen und Bringen \nnicht an die Verkehrsregeln der StVO halten. \n \nHierzu ist auszuführen, dass für Grundschulen das Ziel verfolgt wird, dass diese von den \nSchülerinnen und Schülern mit oder ohne Begleitung der Eltern gut zu Fuß, mit dem \nFahrrad oder dem ÖPNV erreicht werden können. Unter diesem Ansatz werden auch die \nSchulbezirksgrenzen definiert und grundsätzlich keine Hol- und Bringezonen vor \nGrundschulen eingerichtet. \nDie aufgeführten Straßen Credner Straße, Thierschstraße (westlich Curschmannstraße) \nund Wilhelm-His-Straße befinden sich nicht in einem B-Plan-Gebiet und entsprechen \n11 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 7 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \ndamit einem historisch gewachse nen Gebietscharakter. Die Fahrbahnbreiten sind \nteilweise so, dass in Teilbereichen kein Begegnungsverkehr möglich ist und das Gebot \nder gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. An dieser Stelle wird auf § 1 der StVO \nverwiesen. \nIn anderen Teilbereichen dieser Straßen und der Straßen, die innerhalb des \nrechtskräftigen B-Plans Nr. 175 liegen, ist die Fahrbahnbreite so, dass sowohl ein \nBegegnungsverkehr aber auch ein einseitiges Parken möglich ist, sofern dies nicht durch \nanderweitige Beschilderung (z. B. Halteverbot) oder Grundstückszufahrten aufgehoben \nwird. Auch hier wird auf die gegenseitige Rücksichtnahme verwiesen. \nII -2. Stellungnahme vom 15.11.2023 i. v. m, Stellungnahme vom 02.10.2022 \nII-2.1 Inhalt der Stellungnahme: \nDer Einwender trägt vor, dass durch den (bereits realisierten… Anmerkung der Redak- \ntion) Schulneubau und die damit verbundene Rodung des Großteils der Bäume bereits \nviele Tiere vertrieben worden seien, da sie kein ausreichendes Rückzugsgebiet mehr hät- \nten. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens \n \nBegründung: \nDie Einwendung bezieht sich auf die Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes \nund ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens. Im Übrigen ist es leider nicht \nvermeidbar, dass sich Lebensräume von Tieren aufgrund einer baulichen Entwicklung in \nangrenzende Gebiete verlagern. Tatsächlich wird durch die angestrebte Festsetzung von \nFlächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen V orsorge \ngetroffen, Lebensräume im Plangebiet zu erhalten. Dies stellt gegenüber der \nursprünglichen Planung eine Verbesserung dar, da zuvor die Möglichkeit bestanden \nhatte, bauliche Anlagen für schulische oder sportliche Zwecke an jeder Stelle innerhalb \nder festgesetzten Gemeinbedarfsfläche zu errichten. \n - \nII -2.2 Inhalt der Stellungnahme: \nAußerdem wird angemerkt, dass die vorhandenen Bäume und Sträucher aufgrund ihres \nAlters und Ausprägung nicht einfach zu ersetzen sein. Insbesondere wird dargelegt, dass \nBäume, Grünflächen und Hecken eine große Bedeutung hätten, um den Klimawandel \naufzuhalten. \n \nBV: Ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung: \nDie vorhandenen Gehölzstrukturen werden durch die neu hinzutretende Festsetzung von \nFlächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen in einem \nUmfang von ca. 5.100 qm dauerhaft geschützt. Gegenüber der bisherigen Situation wird \ndamit auf der Ebene des Bebauungsplanes noch stärker den Belangen zum Schutz der \nUmwelt entsprochen. \n- \nII-2.3 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wird eingewendet, dass sich durch den Schulneubau der Geräuschpegel enorm erhöht \nhätte und Bedenken bestehen würden, dass sich dieser durch den Bau der Kita nochmal \nintensiviert. In diesem Zusammenhang wird angeregt, die örtlichen Begebenheiten zu \nberücksichtigen, da aus Sicht des Einwenders das bestehende Wohngebiet zu klein sei \nund zwei Einrichtungen (bestehende Schule und geplante KITA Anm. der Redaktion) für \ndie Anwohner nicht zumutbar sei. Außerdem wird vorgebracht, dass durch die Umset- \n- \n12 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 8 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nzung des Beba uungsplanes der Geräuschpegel soweit ansteig en würde , dass die s zu Ver- \ndrängung der gegenwärtig auf dem Areal lebenden Tiere führen würde. \n \nBV: ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung \nDer teilweise Wegfall der Festsetzungen zur Umgrenzung von Flächen für besondere \nAnlagen und V orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne \ndes Bundesimmissionsschutzgesetztes hat keine erheblichen Auswirkungen auf die \nUmweltbelange. Denn nach den geltenden Regelungen des \nBundesimmissionsschutzgesetzes, sind Geräuscheinwirkungen, die von \nKindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie \nbeispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine \nschädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen \nImmissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass die \nvon Kindern ausgehenden Geräuscheinwirkungen als sozial angemessen hinzunehmen \nsind. Besondere Schutzmaßnahmen sind daher gegenüber z.B. Kindertageseinrichtungen \nregelmäßig nicht (mehr) erforderlich. Der teilweise Wegfall dieser Festsetzungen kann \ndaher auch nicht zu erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange führen, so dass \ndazu im Rahmen dieses Planverfahrens keine weiteren Ermittlungen und Bewertungen \nzum Schutzgut Mensch erforderlich sind. \n \nAuf der Grundlage des bestehenden B-Planes wurden weitere gemeinbedarfsorientierte \nAngebote wie z.B. Sportflächen für die nördlich gelegene Berufsschule oder Anlagen \ndes Freizeitsports (z.B. Streetballanlage) seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Jahr \n1997 durch die Stadt Leipzig nicht realisiert. Mit der nunmehr angestrebten Erweiterung \ndenkbarer gemeinbedarfsorientierter Nutzungen wird der ursprünglich angestrebte \nNutzungszweck und die darauf aufbauenden Entwicklungsziele gestärkt. \nII-2.4 Inhalt der Stellungnahme: \nAußerdem wird vorgetragen, dass eine umfassende Prüfung im Sinne des Umwelt- und \nNaturschutzes fehlen würde. Dies wird damit begründet, dass aufgrund der Verfahrens- \nwahl auf Grundlage des § 13a BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet wurde. \n \nBV: ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung \nEs handelt sich um eine Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für den \nbereits Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen getroffen und umgesetzt wurden. \nIm Rahmen der nun beabsichtigten Änderung wurde die Nutzungsmöglichkeit innerhalb \nder grundsätzlich einer Bebauung zugänglichen festgesetzten Fläche für den \nGemeinbedarf um „Sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ ergänzt. \n \nAußerdem sind die Flächen für Stellplätze entfallen und die Begrenzung der \nüberbaubaren Grundstücksfläche herausgenommen worden um eine flexiblere bauliche \nNutzung des Grundstücks zu gewährleisten. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf \ndie zulässigen Grundflächen gem. § 19 BauNVO (GRZ). Die V oraussetzungen für die \nDurchführung im beschleunigten Verfahrens sind gemäß § 13a BauGB geben. Die \nAnwendung des beschleunigten Verfahren entspricht explizit den V orgaben und Zielen \ndes Baugesetzbuches. Im Übrigen werden die Auswirkungen der Planung auf Umwelt \nuntersucht und bewertet. Näheres dazu im Kapitel 7 der Begründung zum Bebungsplan. \n- \nII -2.5 Inhalt der Stellungnahme: - \n13 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 9 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nEs wird befürchtet, dass durch die Versiegelung weiterer Flächen im Plangebiet das Re- \ngenwasser zunehmend schwerer versickern würde. Insbesondere im Hinblick auf Stark- \nregen und Überschwemmungen müssten viele wertvolle Böden erhalten bleiben. Dem \nBodenschutz würde eine hohe Effektivität gerade in einer möglichen Verringerung der \nbaulichen Flächeninanspruchnahme zukommen, weil diese mit Bodenverlusten durch \nVersiegelung, Abgrabung, Aufschüttung u. ä. mit negativen Folgewirkungen für die ge- \nsamte Umwelt verbunden sein. V orhandener Boden stelle eine unverzichtbare Lebens- \ngrundlage dar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Durch Versiegelung \nvon Bodenfläche bei baulichen Maßnahmen würde die natürliche Bodenfunktion beein- \nträchtigt. Gerade in Sachsen würde der prozentuale Anteil versiegelter Fläche in den \nletzten Jahren extrem ansteigen. \n \nBV: ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung \nGegenüber den Festsetzungen des Ausgangs-Bebauungsplans Nr. 197 ergeben sich \ndurch die Planänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden \nund Wasser. Im Ausgangs-Bebauungsplan ist der Anteil der durch bauliche Anlagen zu \nüberdeckenden Grundstücksfläche nicht über entsprechende Festsetzungen, z.B. zur \nGRZ geregelt. Lediglich der Bereich, in denen die baulichen Anlagen für eine Schule \nkonzentriert werden sollen, war durch die Festsetzung der überbaubaren \nGrundstücksfläche bestimmt. Dort wurde letztlich auch die Schule einschließlich der \nSporthalle errichtet. Darüber hinaus waren jedoch weitere Versiegelungen in nicht \nquantifizierten Maß für die „Sportlichen Zwecken di enenden Gebäude und \nEinrichtungen“ mangels sonstiger begrenzender Festsetzungen zulässig. Mit der \nangestrebten Planänderung wird der zulässige Anteil der durch bauliche Anlagen zu \nüberdeckenden Grundstücksfläche nicht geändert, d.h. es werden keine Festsetzungen \ngetroffen, die sich unmittelbar auf den zulässigen Anteil versiegelter bzw. nicht \nversiegelter Flächen auswirken. Gleichwohl wird durch die Festsetzung einer ca. 5.100 \nqm umfassenden Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern der Bereich eingeengt, \nin dem künftig bauliche Anlagen errichtet werden können. Dadurch wird die \nVersiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt und die Funktionen des \nBodens und des Bodenwasserhaushalts können erhalten werden. \nII -2.6 Inhalt der Stellungnahme: \nAus Sicht des Einwenders besteht kein Bedarf für eine KITA in Probstheida, da ausrei- \nchend Plätze in den Einrichtungen in der näheren Umgebung vorhanden sein. Außerdem \nwird angeregt, die KITA in dem Stadtteil zu errichten, wo ein konkreter Mangel an Plät- \nzen vorhanden ist, um kurze Wege zu gewährleisten. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens \n \nBegründung \nTatsächlich besteht in Probstheida bzw. im südöstlichen Stadtgebiet aufgrund der jüngst \nerrichten Kitas zum Zeitpunkt der Planaufstellung kein zusätzlicher Bedarf. Gleichwohl \nweisen zahlreiche im genannten Stadtgebiet liegende Kitas einen erheblichen \nSanierungsstau auf, so dass es geboten ist, diese Kitas in den nächsten Jahren zu \nsanieren. Mit Beschluss zur Schul- und Kitabaustrategie (VII-DS-07361) vom \n13.10.2022 hat der Stadtrat die hierfür notwendigen Weichen gestellt. Um zügig die \nSanierungen durchführen zu können und zugleich die Versorgung mit ausreichend Kita-\nPlätzen zu gewährleisten, müssen Auslagerungsstandorte geschaffen werden. \n \nMit der Planänderung wird das Spektrum der zulässigen gemeinbedarfsorientierten \n - \n14 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 10 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nNutzungen innerhalb der schon festgesetzten Gemeinbedarfsfläche um „ sozialen \nZwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ erweitert. Zu diesen Anlagen gehören \nauch Kindergärten. Somit kann, wenn der Bedarf an Auslagerungsstandorten nicht \nanderswo nachgewiesen werden kann, innerhalb des Plangebiets für den Zeitraum der \nerforderlichen Sanierungen ein Interimsbau errichtet werden. \nII-2.7 Inhalt der Stellungnahme: \nIm Weiteren wird eingewendet, dass der Bau einer neuen Kita nicht erforderlich sei. \nDies wird damit begründet, dass an der Franzosenallee ein Gebäude in modularer Con- \ntainerbauweise derzeit als Interimsschulgebäude genutzt, aber voraussichtlich in abseh- \nbarer Zeit leer stehen wird. Dieses Gebäude soll nach Auffassung des Einwendenden aus \nUmweltschutz und Kostengründen als Kita weitergenutzt werden, damit im Plangebiet \nkein Neubau errichtet werden muss. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens \n \nBegründung \nEs wurde bereits während der frühzeitigen Beteiligung vorgeschlagen, die ehemalige \n„Containerschule“ als Auslagerungsstandort für eine Kita zu nutzen. Der V orschlag \nwurde nochmals geprüft, kann jedoch im Ergebnis nicht aufgegriffen werden. Die \n„Containerschule wird als Interimsobjekt für ebenfalls notwendige Schulsanierungen \nbenötigt. Es wurde daher auch geprüft, ob das Objekt wechselweise für eine Kita-oder \nSchulnutzung beansprucht werden könnte. Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass \nSchul- und Kitanutzungen jeweils sehr unterschiedliche Anforderungen an die \njeweiligen Gebäude stellen. Es kann daher nicht ohne Weiteres zwischen den jeweiligen \nInterimsnutzungen (Schule bzw. Kita) gewechselt werden, insbesondere weil das als \nInterim zu nutzende Gebäude jeweils an die temporär unterzubringende Schul- oder \nKindergartennutzung angepasst werden müsste. Ein solches Wechselmodell würde daher \nerhebliche Mehrkosten generieren und die geplanten Zeiträume der beabsichtigten \nSanierungen mehr als verdoppeln. \n - \nII -3. Stellungnahme vom 16.11.2023 \nII-3.1 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wird eingewendet, dass es unverständlich sei, dass im Zeitalter des Klimawandels, \ndes Artensterbens, der immer weiteren Zersiedelung und Versiegelung unserer Natur die \nBaumaßnahme im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden \nsoll. \n \nBV: Ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung \nEs handelt sich um eine Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, wo bereits \nAusgleichs- und Kompensationsmaßnahmen getroffen wurden. Im Rahmen der nun \nbeabsichtigten Änderung wurde die Nutzungsmöglichkeit der festgesetzten Fläche für \nden Gemeinbedarf um „Sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und \nEinrichtungen“ ergänzt. Die Erweiterung bislang schon möglicher \ngemeinwohlorientierter Nutzungen innerhalb einer Fläche, die grundsätzlich der \nBebauung zugänglich ist, steht im Einklang mit den im § 13 a Baugesetzbuch genannten \nV oraussetzungen, hier der Nachverdichtung. Da auch im Weiteren die V oraussetzungen \nfür die Durchführung im beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB geben sind, \nwurde dieses Verfahren angewandt. \nIm Übrigen werden die Auswirkungen der Planung auf Umwelt untersucht und \nbewertet. Näheres dazu im Kapitel 7 der Begründung zum Bebungsplan. \n- \n15 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 11 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nII -3.2 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wird die Frage gestellt, weshalb der artenschutzrechtliche Fachbetrag nicht bereits im \nRahmen des Bauleitplanverfahren, sondern erst im nachgelagerten Genehmigungsver- \nfahren erarbeitet werden soll. \n \nBV: ist nicht Gegenstand des Planverfahrens \n \nBegründung \nDie Erfassung geschützter Tierarten dient der Ermittlung der Auswirkungen der Planung \nauf den Besatz und – soweit erforderlich – der Fest legung geeigneter \nSchutzmaßnahmen. Dies erfolgt mittels eins „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags“. Da \nsich Lebensräume und die Zusammensetzung der Tierarten im Laufe der Zeit jedoch \nändern können, sollten entsprechende Fachbeiträge aktuell gehalten sein. V orliegend \nkonnte auf einen 2018 im Rahmen des Schulneubaus erstellten artenschutzrechtlichen \nFachbeitrag zurückgegriffen werden. Der Untersuchungsraum umfasste damals die \ngesamte Gemeinbedarfsfläche. Nachgewiesen wurden zahlreiche europäische \nBrutvogelarten, wobei nur der Kuckuck unmittelbar betroffen war. Säugetiere, Reptilien \nund Wirbellose nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden nicht gefunden. Für \nAmphibien (Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch) war keine weitere Betrachtung nötig. \nVerbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG konnten durch \nVermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. \n \nDie Planungsziele dieses Planverfahrens sind vorwiegend auf die Erweiterung der \ninnerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf zulässigen Anlagen ausgerichtet. \nAllein die Ergänzung des bereits festgesetzten Katalogs grundsätzlich zulässiger \nAnlagen oder Nutzungen hat noch keine erheblichen Auswirkungen auf die im Gebiet \nvorkommenden Arten. Die Auswirkungen resultieren aus der Realisierung. \nDa Bebauungspläne zeitlich unbegrenzt gültig sind, kann ein Bauvorhaben auch nach \nvielen Jahren beginnen, wobei sich die Tierarten im Gebiet geändert haben könnten. \n \nUnmittelbare Auswirkungen aus der Planänderung auf Lebensräume und bestimmte, im \nGebiet vorkommende Tiere waren und sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus \ndem vorliegenden Artenschutzfachbeitrag aus 2018 sowie einem in 2023 fertiggestellten \nArtenschutzgutachten nicht zu erwarten. \n \nAuch ein im November 2023 fertiggestelltes Artenschutzgutachten für die Fläche \nkommt zu dem Ergebnis, dass vermutlich auch wegen des hohen Prädationsdrucks durch \nHunde und Katzen im Gebiet keine Reptilien nachgewiesen werden konnten. Im Fazit \ndes Gutachtens wird festgestellt, dass unter Einhaltung der darin festgelegten \nVermeidungsmaßnahmen für die vorkommenden V ogelarten sowie die \nAusgleichsmaßnahmen für Wildbienen und Hummeln der Artenschutz gemäß § 44 Abs. \n1 BNatSchG gewährleistet werden kann. \n - \nII-3.3 Inhalt der Stellungnahme: \nSeitens des Einwenders werden, entgegen der Darstellung in der Begründung, erhebli- \nche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Bäume, Tiere \nund Menschen gesehen. Dies wird nicht näher begründet. \n \nBV: Ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung \nEs handelt sich um eine Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, für den \nbereits Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen getroffen wurden. Im Rahmen der \n- \n16 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 12 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nnun beabsichtigten Änderung wurde die Nutzungsmöglichkeit der bereits festgesetzten \nFläche für den Gemeinbedarf um „Sozialen Zwecken di enenden Gebäuden und \nEinrichtungen“ ergänzt. Außerdem sind die Flächen für Stellplätze entfallen und die \nBegrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche herausgenommen worden um eine \nflexiblere bauliche Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten. Damit der vorliegenden \nÄnderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes lediglich eine größere Flexibilisierung \nin der baulichen Nutzung und eine Erweiterung des Nutzungskatalogs um Anlagen für \nsoziale Zwecke erfolgen soll, sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. \nIm Übrigen wurden die Auswirkungen der Planung auf Umwelt untersucht und \nbewertet. Näheres dazu im Kapitel 7 der Begründung zum Bebauungsplan. \nII-3.4 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wird die Auffassung des Einwenders vorgetragen, dass die bereits vorhandene Con- \ntainerschule weiterhin genutzt werden und auch aufgestockt werden kann. Dadurch wird \nnach Ansicht des Verfassers ein Neubau obsolet und die vorgesehene Fläche kann als \nSchulgarten, Blühwiese oder Streuobstwiese genutzt werden. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand der Planung \n \nBegründung \nDie Auffassung, die nicht zur Änderung der Planinhalte führt, wurde bereits im Rahmen \nder frühzeitigen Beteiligung vorgetragen. Neben einem Interimsbau für zu sanierende \nKindergärten ist die „Containerschule“ weiterhin al s Interim für Schulen erforderlich. \nSchul- und Kitanutzungen haben unterschiedliche Anforderungen, weshalb ein Wechsel \nder Interimsnutzung nicht ohne weiteres möglich ist. Anpassungen an die jeweilige \nNutzung würden erhebliche Mehrkosten verursachen und die Sanierungszeiträume \ndeutlich verlängern. Näheres dazu im Kapitel 2 und 8 der Begründung zum \nBebauungsplan. \n - \nII-4. Stellungnahme vom 16.11.2023 \nII -4.1 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wurde vorgetragen, dass sich die Einwender weiteren, nicht näher benannten \nEinwendern anschließen und ebenfalls Einspruch gegen die Regelungen zum Arten- und \nKlimaschutz einlegen. Dies wurde nicht weiter begründet, sondern es wurde sich auf die \nBegründung zu ähnlich vorgetragenen Einwendungen abgestellt. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand der Planung \n \nBegründung \nZur V ermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf die Ausführungen unter \nPunkt II-1.2, II-2.4, II-3.1 und II-3.2 verwiesen sowie ergänzend auf die Ausführungen \nim Kapitel 7 der Begründung zum Bebauungsplan. \n - \nII-4.2 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wurde darauf hingewiesen, dass das Wohngebiet „Sonnenpark“ teils schmale \nZufahrtsstraßen und Anliegerstraßen ohne Gehwege aufweist, die von Autos, \nFußgängern und Schulkindern genutzt werden und angezweifelt, dass mit der \nangestrebten Erweiterung der zulässigen Nutzungen bzw. einer Kita mit bis zu 165 \nPlätzen nur wenig zusätzlicher Verkehr verbunden sei. Da die meisten Eltern als \nBerufstätige oft auf das Auto angewiesen sein, sei insbesondere zu Bring- und \nAbholzeiten eine starke Frequentierung der umliegenden Straßen zu erwarten. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand der Planung \n - \n17 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 13 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nBegründung \nDie Verkehrsraumsituation wurde unter Würdigung der bestehenden Verkehrssituation \nim Zuge des Planverfahrens kritisch geprüft. Im Ergebnis kann davon ausgegangen \nwerden, dass die mit der Planung ermöglichte Erweiterung des bisherigen \nNutzungsspektrums innerhalb der Gemeinbedarfsfläche nicht zu einer erheblichen \nVeränderung gegenüber der heutigen Situation führen wird. Insbesondere ist zu \nberücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei einer zwar \ngrundsätzlich möglichen maximalen Auslastung einer auf der Grundlage der \nPlanänderung möglichen Kita mit 165 Kindern zeitgleich alle Kinder mit dem Pkw zur \nKita gebracht werden. \nVielmehr ist davon auszugehen, \n- dass sich Bringe- und Abholvorgänge zeitlich wese ntlich entzerren, \n- dass auch ein Teil der Kinder aus dem näheren Umf eld kommen wird und die \n Kita zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht wird, \n- dass die Erreichbarkeit der Kita auch von Norden vom Gildemeisterring über \n den vorhandenen beleuchteten Gehweg durch den Grün zug gegeben ist \n \nErgänzend wird darauf verwiesen, dass zum Zeitpunkt der Planaufstellung nach der \nSchul- und Kitabaustrategie 2 der drei auszulagernden Kitas deutlich weniger als 165 \nPlätze aufweisen (vgl. Kap. 8.1). Daher sind die möglichen verkehrlichen Auswirkungen \nweniger groß, als befürchtet. \n \nNach jetzigem Stand werden auf der Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig \ndie bauordnungsrechtlich erforderlichen Pkw-Stellplätze einschl. Behindertenstellplatz \nauf dem Grundstück berücksichtigt. Um einen Synergieeffekt zu erreichen, ist es \ndenkbar, dass die heute vorhandene Feuerwehr- und Pkw-Stellplatzzufahrt gemeinsam \ngenutzt wird. \nII-5. Stellungnahme vom 06.11.2023 \nII-5.1 Inhalt der Stellungnahme: \nEs wurde vorgetragen, dass durch die Inbetriebnahme der bereits errichteten Schule, der \nGeräuschpegel in den angrenzenden Wohngebieten stark zugenommen habe, was lt. \nAussage der V ortragenden auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnte. \nIm Hinblick auf die geplante 1. Änderung des Bebauungsplanes besteht die Befürch- \ntung, dass der Geräuschpegel durch die Errichtung einer zusätzlichen Kita weiter ver- \nstärkt würde. \n \nBV: ist nicht Gegenstand des Planverfahrens \n \nBegründung \nNach den geltenden Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, sind \nGeräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und \nähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder \nhervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der \nBeurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht \nherangezogen werden. Dies bedeutet, dass die von Kindern ausgehenden \nGeräuscheinwirkungen als sozial angemessen hinzunehmen sind. Besondere \nSchutzmaßnahmen sind daher gegenüber z.B. Kindertageseinrichtungen regelmäßig \nnicht (mehr) erforderlich. Der teilweise Wegfall dieser Festsetzungen kann daher auch \nnicht zu erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange führen, so dass dazu im \nRahmen dieses Planverfahrens keine weiteren Ermittlungen und Bewertungen zum \nSchutzgut Mensch erforderlich sind. Auf der Grundlage des bestehenden B-Planes \n - \n18 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 14 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nwurd en weitere gemeinbedarfsorientierte Angebote wie z.B. Sportflächen für die \nnördlich gelegene Berufsschule oder Anlagen des Freizeitsports (z.B. Streetballanlage) \nseit Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Jahr 1997 durch die Stadt Leipzig nicht \nrealisiert. Mit der nunmehr angestrebten Erweiterung denkbarer \ngemeinbedarfsorientierter Nutzungen wird der ursprünglich angestrebte Nutzungszweck \nund die darauf aufbauenden Entwicklungsziele gestärkt. \nII -5.2 Inhalt der Stellungnahme: \nAußerdem wird davon ausgegangen, dass die die vorhandenen Kapazitäten an Kita- \nplätze im Wohngebiet vollständig den Bedarf für das Gebiet decken würden, so dass \neine Kita in den Gebieten errichtet werden soll, wo ein Mangel an Kitaplätzen herrscht. \n \nBV: Ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens \n \nBegründung \nTatsächlich besteht zum Zeitpunkt der Planaufstellung in Probstheida bzw. im \nsüdöstlichen Stadtgebiet aufgrund der jüngst errichten Kitas kein zusätzlicher Bedarf. \nGleichwohl weisen zahlreiche im genannten Stadtgebiet liegende Kitas einen \nerheblichen Sanierungsstau auf, so dass es geboten ist, diese Kitas in den nächsten \nJahren zu sanieren. Mit Beschluss zur Schul- und Kitabaustrategie (VII-DS-07361) vom \n13.10.2022 hat der Stadtrat die hierfür notwendigen Weichen gestellt. Um zügig die \nSanierungen durchführen zu können und zugleich die Versorgung mit ausreichend Kita-\nPlätzen zu gewährleisten, müssen Auslagerungsstandorte geschaffen werden. \n - \nII -5.3 Inhalt der Stellungnahme: \n \nDer weitere Inhalt der Stellungnahme ist mit II-2 identisch, deshalb wird auf den Ab- \nschnitt II-2 verwiesen. \n \n \nII-6. 19.10.2024 \nII -6.1 Inhalt der Stellungnahme: \nDer Einwender trägt vor, dass das Plangebiet nur durch Nebenstraßen erschlossen sei. \nDurch die bereits errichtete Grundschule hätte das Verkehrsaufkommen stark zugenom- \nmen und es werden Bedenken vorgetragen, dass mit der Errichtung der Kita die Belas- \ntungsgrenze der Straßen überschritten würde, da sie lt. Aussage des V ortragenden nicht \nfür diese Kapazität ausgelegt sei. \n \nBV: ist bereits berücksichtigt \n \nBegründung \nDas Plangebiet ist im Südwesten über die Prager Straße und den dort verkehrenden \nÖPNV (Straßenbahn und Bus) sowie über die Russenstraße und Franzosenallee und der \ndort verkehrenden Buslinie sehr gut an das bestehende Verkehrsnetz der Stadt Leipzig \nangebunden. \nDer Änderungsbereich ist durch eine direkte Anbindung an die Curschmannstraße, \nThierschstraße bzw. den Buckyweg bereits erschlossen. Zudem bestehen über den west- \nlich gelegenen Fuß- und Radweg auch Anbindungen in nördliche Richtung zum Gilde- \nmeisterring sowie über den Fußweg in Verlängerung des Buckywegs Anbindungen an \ndas innerhalb des Grünzugs gelegen Wegenetz. Dadurch ist das Plangebiet in ausrei- \nchendem Maße an das Verkehrswegenetz angebunden, so dass die verkehrliche Erschlie- \nßung geben und gesichert ist. \n \n- \n19 von 46 in Zusammenstellung\nAbwägungsvorschlag zum B-Plan Nr. 197.1 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung Seite 15 von 15 \n16.08.2024 \nLfd. \nNr . \nInhalt der Stellungnahme, \nBeschlussvorschlag (BV) mit Begründung \nberück-\nsichtigt \nJ N \nIm Übrigen wird auf die Ausführungen unter II -4.2 sowie ergänzend auf die Ausführun- \ngen im Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan. \nII-6.2 Inhalt der Stellungnahme: \nWeiter wird ausgesagt, dass die nächste Fläche des Sonnenparks bebaut wird und \ndadurch sich der Parkcharakter des Gebietes ändern würde, was nicht im Sinne der Be- \nwohnerschaft sei. \n \nBV: ist nicht Gegenstand der Planung \n \nBegründung \nDie bauliche Nutzung des gesamten Grundstückes bzw. der im Bebauungsplan \nfestgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf war bereits vor dieser 1. Änderung des \nBebauungsplanes möglich, wurde aber nicht ausgenutzt. \nDie Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet maßgeblich den Wegfall der bislang \nfestgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche bzw. der Fläche für Stellplätze. Dies \nführt zu einer Flexibilisierung der baulichen Nutzung des Grundstückes, da aufgrund \ndes Wegfalls der überbaubaren Grundstücksfläche künftig überall im Änderungsbereich \nGebäude oder bauliche Anlagen entstehen können, jedoch war dies grundsätzlich auch \nvorher möglich, soweit es sich um Gebäude oder bauliche Anlagen für schulische oder \nsportliche Zwecke handelte. Lediglich wurde die Lage des Schulgebäudes durch die \nfestgesetzte überbaubare Grundstücksfläche im westlichen Teilbereich und dem darin \nliegenden Symbol „Schule“ konkretisiert. \n - \n \n20 von 46 in Zusammenstellung\n3414\n20\n27\n37323\nHsNr.3HsNr.3\n11\n12\n28\n22HsNr.3\n23\n8\n52\n16\n5\n1 4\n15 4\n28\n4829 44 56\n37\n40\n31\n38\n18 30 6\n3026 42\n5\n34\n24\n31\n152\n33\n26\n9\n33\n13\n50\n4\n35\n7\n21 54\n3\n60\n32 135\n58\n86\n4a\n5\n222\n43\n2\n32 46\n41\n19\n399\n36\n17\n34\n20\n25\nBuckywegThierschstraßeCurschmannstraße Gebrüder-Weber-Weg\nGildemeisterring\n27486\n159163\n90163\n58486\n96163166163\n86163143163\n486\n234861548620486\n163/142\n29486\n83163\n26486\n163/136 84163\n65486\n144163\n68486\n98163\n17486 40164\n89163\n18486\n138163\n67486\n81163\n7048630486\n78163\n19486\n75163 88163\n486/63\n30\n486/62\n20163\n74163145163\n76163163/9724163\n35164\n26163\n31486\n28\n71486\n163/160\n25486\n163163\n163\n163\n147\n163167\n486\n16379\n4865948614\n48622\n163/141\n16433\n16380\n48664486/60\n163151\n16438\n163/139\n16385\n164/5848616 16434486/6148613\n16392\n164\n163/140 163/149 16391\n4862448621\n16382\n1643928486\n8716377163 10,0 m\n20,0 m15,0 m\n20163\nM 1 : 1000102050\nN\nTeil A: Planzeichnung\nB-Plan Nr. 197 \"Curschmannstraße Nord\", 1. Änderung Leipzig Stadtplanungsamt Stand: 04/2023\nI. Festsetzungen1.Flächen für den Gemeinbedarf [§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB]Fläche für den GemeinbedarfPlanzeichenerklärung [entsprechend PlanZV]\nDarstellungen der Plangrundlage (Auszug)Flurstücksgrenze mit FlurstücknummernGebäudebestand III.16320\n3.Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereichs(§ 9 Abs. 7 BauGB) \nSchuleSportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen \nUmgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes(§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)Darstellung ohne Normcharakter II.10,0 mMaßangaben (in m) z.B. 10,0\n2.Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB]Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen \n21 von 46 in Zusammenstellung\n \n \n \n \n \nBegründung zum \nBebauungsplan Nr. 197 \n„Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n \n Stadtbezirk: Südost \n Ortsteil: Probstheida \n \n \n Grenze des räumlichen \n Geltungsbereiches \n \n \n 1. Änderung \n \n \n \n Dezernat Stadtentwicklung und Bau \nStadtplanungsamt \nPlanverfasser: Stadtplanungsamt 03.09.2024 \n \n1. \n22 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 1 \n03.09.2024 \n \nINHALTSVERZEICHNIS \nA. EINLEITUNG ................................ ................................ ................................ ....................... 2 \n1. Lage und Größe des Plangebietes ................................ ................................ ...................... 2 \n2. Planungsanlass und -erfordernis ................................ ................................ ......................... 2 \n3. Ziele und Zwecke der Planung ................................ ................................ ............................ 4 \n4. Verfahrensdurchführung ................................ ................................ ................................ ...... 5 \nB. GRUNDLAGEN DER PLANUNG ................................ ................................ ......................... 6 \n5. Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes................................ ......................... 6 \n5.1 Topografie ................................ ................................ ................................ ........................... 6 \n5.2 Vorhandene Bebauung und Nutzungen ................................ ................................ ............... 7 \n5.3 Vorhandene Wohnbevölkerung ................................ ................................ ........................... 7 \n5.4 Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung ................................ ................................ ........... 7 \n5.5 Soziale Infrastruktur ................................ ................................ ................................ ............. 8 \n5.6 Technische Infrastruktur: Verkehrsinfrastruktur................................ ................................ .... 8 \n5.7 Technische Infrastruktur: Ver- und Entsorgungsanlagen ................................ ..................... 8 \n6. Planungsrechtliche und sonstige planerische Grundlagen ................................ ................... 8 \n6.1 Planungsrechtliche Grundlagen ................................ ................................ ........................... 8 \n6.1.1 Raumordnung ................................ ................................ ................................ ...................... 8 \n6.1.2 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ................................ .......... 9 \n6.1.3 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ .................. 9 \n6.1.4 Zulässigkeit von Bauvorhaben ................................ ................................ ............................. 9 \n6.2 Sonstige Planungen ................................ ................................ ................................ .......... 10 \n6.2.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept ................................ ................................ ............... 10 \n7. Umweltbelange ................................ ................................ ................................ .................. 10 \n8. Ergebnisse der Beteiligungen ................................ ................................ ............................ 13 \n8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ................................ ................................ ........... 13 \n8.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ................................ .................. 15 \n8.3 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf ................................ ................................ ......... 16 \n9. Städtebauliches Konzept ................................ ................................ ................................ ... 18 \nC. INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES ................................ ................................ .............. 18 \n10. Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ................................ ................................ ..... 18 \n11. Fläche für Gemeinbedarf ................................ ................................ ................................ ... 19 \n12. Auswirkungen der Änderung................................ ................................ .............................. 20 \n \nAnhänge \n23 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 2 \n03.09.2024 \nA. EINLEITUNG \n1. Lage und Größe des Plangebietes \nDas Plangebiet dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südost und \ndort im Ortsteil Probstheida. \nEs umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha und wird umgrenzt von \n der Doppelhausbebauung des Gildemeisterrings im Norden, \n dem Grünzug im Osten, \n der Reihenhausbebauung der Thierschstraße und des Buckywegs im Süden und \n der Kleingartenanlage „Alt-Probstheida“ im Westen. \nDie räumliche Lage des Plangebietes ist aus der Abbildung auf dem Deckblatt bzw. aus der Plan-\nzeichnung zu ersehen. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches und d as \nbetroffene Flurstück können aus der Planzeichnung bzw. aus dem Kap. 10 dieser Begründung ent-\nnommen werden. \n2. Planungsanlass und -erfordernis \n \nDerzeit stehen über 130 Gebäude für Kindertageseinrichtungen im Eigentum der Stadt Leipzig. Über \n90 dieser Einrichtungen haben einen sehr komplexen Sanierungsbedarf. Eine Sanierung der Kitas ist \nim laufenden Betrieb nicht möglich, so dass zwingend eine Auslagerung der jeweiligen Einrichtung \nwährend der Bau- und Sanierungsphase erforderlich ist. \nIn der vom Stadtrat am 13.10.2022 beschlossenen Schul - und Kitabaustrategie (VII -DS-07361) \nwurde davon ausgegangen, dass insgesamt bis zu 13 Auslagerungsstandorte stadtweit zur Verfügung \nstehen müssen, um die notwendigen Sanierungen in mehreren Gebäuden gleichzeitig durchführen zu \nkönnen und um eine weitgehend standortnahe Auslagerung zu gewähr leisten. Die Schul- und Kita-\nbaustrategie wird fortlaufend fortgeschrieben. \nMit dem Beschluss wurde auch der Standort Buckyweg als Auslagerungsobjekt für die notwendigen \nAuslagerungen der Sanierungsobjekte im Versorgungsraum Ost/Südost bestätigt. Folgende Kinderta-\ngeseinrichtungen sollten in die Interimskita Buckyweg ausgelagert werden: \n- Kita Schönbachstraße 63, Komplexsanierung, ab 2025 \n- Kita Kurt-Tucholsky-Str. 12, Innere Sanierung, ab 2028 \n- Kita Holsteinstraße 62 – 64, Innere Sanierung, ab 2031 \n- und weitere Kitas unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Kita-Bedarfsplanung. \nDie Prüfung alternativer Flächen oder geplanter V orhaben im vertretbaren Umkreis zu den zu sanie-\nrenden Objekten blieb ebenfalls erfolglos. Geprüft wurden der geplante Kindergartenstandort im Wie-\nsenblumenweg in Zuckelhausen, die Kindertagesstätte in der „Parkstadt Dösen“, die Flächen an der \nAugustinerstraße, die Grünfläche an der Chemnitzer Straße/Prager Straße sowie Flächen im Bereich \nder ehemaligen Friedhofsgärtnerei an der Prager Straße. Es konnten im Ergebnis keine anderen Flä-\nchen oder V orhaben identifiziert werden, die \na) im Eigentum oder der Trägerschaft der Stadt Leipzig waren, \nb) die aus immissionsschutzrechtlicher Sicht den Anforderungen entsprechen, \nc) die notwendige Flächengröße aufweisen und \nd) für die erforderliche Nutzung geeignet sind. \nEbenso steht die sogenannte „Containerschule“ an der Strümpellstraße, die bis zur Inbetriebnahme \nder Grundschule an der Thierschstraße 2021 als Grundschule im „Sonnenpark“ gedient hat, nicht zur \n24 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 3 \n03.09.2024 \nVerfügung. Derzeit ist in dieses Objekt die Heinrich -Mann-Schule ausgelagert. Im Anschluss wird \nder Standort für weitere Schulsanierungsmaßnahmen (Grundschule Connewitz, Grundschule Mari-\nenbrunn) bis mindestens 2031 benötigt. V oraussichtlich wird der Standort auch noch danach für wei-\ntere Schulsanierungsmaßnahmen erforderlich sein. \nZwischenzeitlich wurde jedoch im Rahmen der Fortschreibung der Beschlussvorlage -Nr. VII-DS-\n07361-NF-04-DS-02 die Kita-Auslagerungsstrategie für den Versorgungsraum Ost/Südost überprüft. \nIm Ergebnis soll die Baumaßnahme Kita Buckyweg nicht wie ur sprünglich geplant umgesetzt wer-\nden. \nDas im Eigentum der Stadt Leipzig befindliche Änderungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsberei-\nches des am 29.07.2006 in Kraft getretenen B-Planes Nr. 197 „Curschmannstraße Nord“. Es ist dort \nals Fläche für Gemeinbedarf mit den zulässigen baulichen Anlagen und Einrichtungen „Schule“ und \n„Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen “ festgesetzt. Im Westen dieser Fläche \nwurde u.a. eine überbaubare Grundstücksfläche sowie im Norden und Süden „Umgrenzungen von \nFlächen für besondere Anlagen und V orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-\ngen“ festgesetzt. Die Zahl der V ollgeschosse wurde mit III festgesetzt. \nAuf der Grundlage des Bebauungsplanes wurde in den vergangenen Jahren eine vierzügige Grund-\nschule einschließlich notwe ndiger Hortfreiflächen sowie zugehöriger Sporthalle und notwendigen \nSportfreiflächen errichtet und mit Beginn des Winterhalbjahres 2021 in Betrieb genommen. \nAufgrund der kompakten und flächensparenden Anordnung der Gebäude und Freira umnutzungen \nverblieb innerhalb der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche an deren östliche m Rand, angrenzend an \nden dort verlaufenden und im B-Plan festgesetzten Grünzug, eine ca. 6.000 m² große, bislang brach-\nliegende Fläche. \nUnabhängig von der jüngeren Entsc heidung zur Kita-Auslagerungsstrategie und der Streichung der \nursprünglich angestrebten Interims -Kita Buckyweg sollen die bestehenden Flächenpotenziale für \n„Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“ gesichert werden. \nPlanungsanlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 197 war die angestrebte Errichtung einer \nKindertagesstätte für bis zu 165 Kinder als Auslagerungsobjekt (Interim) innerhalb der nicht zur \nGrundschule gehörenden festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf. \nAlternative Grundstücke im Eigentum der Stadt stehen innerhalb zumutbare r Entfernungen zu den \njeweils zu sanierenden Kitas nicht zur Verfügung. \nDas Planungserfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet e sich insbesondere \ndaraus, dass die bestehenden Festsetzungen zu den zulässigen baulichen Anlagen und Einrichtungen \ninnerhalb der Fläche für Gemeinbedarf („Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und \nEinrichtungen“) zum Zeitpunkt der Planaufstellung (2006) zu eng gefasst wurden. Gleiches gilt auch \nfür die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche. Mit der damaligen Festsetzung eines „Bau-\nfensters“ in der westlichen Hälfte der Fläche für Gemeinbedarf – innerhalb dessen befinden sich heute \ndie Schul- und Turnhallengebäude – fehlt nunmehr die rechtliche Grun dlage für eine Bebauung in \nder östlichen Hälfte. \nGrundsätzlich wären dem Gemeinbedarf dienende Kitas oder andere soziale Einrichtungen bei weiter \ngefassten Festsetzungen innerhalb einer Fläche für Gemeinbedarf zulässig. Aufgrund der beschriebe-\nnen eng g efassten Festsetzungen könnten auch i.V .m. einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB \nsolche Anlagen derzeit jedoch nicht rechtssicher zugelassen werden. Die Prüfung im V orfeld ergab, \ndass solche V orhaben den (eng gefassten) Grundzug der Planung (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) berühren \nwürden, da sie weder innerhalb des festgesetzten Baufenster realisiert werden könnten noch unter den \nzulässigen baulichen Anlagen und Einrichtungen aufgeführt sind. \nUnabhängig von der Entscheidung, die ursprünglich angestrebte Interims-Kita Buckyweg nicht mehr \nrealisieren zu wollen, bleibt im Hinblick auf eine angestrebte Erweiterung des Nutzungskatalogs der \n25 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 4 \n03.09.2024 \ninnerhalb der Gemeinbedarfsfläche zulässigen, gemeinwohlorientierten Nutzungen das grundsätzli-\nche Planerfordernis bestehen, da nu r so die bestehenden Flächenpotenziale für „Sozialen Zwecken \ndienenden Gebäude und Einrichtungen“ gesichert werden können. \nNur auf der Grundlage des durchgeführten Bauleitplanverfahrens konnte gewährleistet werden, dass \ndie bestehende Rechtsgrundlage, der B-Plan Nr. 197, zweckentsprechend geändert und in diesem \nZusammenhang die öffentlichen wie auch privaten Belange angemessen berücksichtigt und abgewo-\ngen sind. \nFür das Erreichen der nachfolgend skizzierten Planungsziele und der hierfür notwendigen Schaffung \nder planungsrechtlichen V oraussetzungen war es daher gemäß § 1 Abs. 3 BauGB geboten und erfor-\nderlich, ein Bebauungsplanverfahren zur Änderung des B-Plans 197 durchzuführen, über das \n- der bislang bestehende bauplanungsrechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben im \nPlangebiet so verändert werden konnte, dass das Erreichen der zugrundeliegenden Planungsziele \nermöglicht wird und \n- städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden werden und die notwendigen, verbindlichen plane-\nrischen V orgaben für eine angemessene städtebauliche und freiräumliche Gesamtlösung sicher-\ngestellt sind. \n \n3. Ziele und Zwecke der Planung \nMit der Änderung des Bebauungsplanes wurden ausschließlich folgende Ziele und Zwecke verfolgt: \n Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung der beschlossenen Schul- und Kitabaustra-\ntegie um weiterhin im Versorgungsraum Südost die notwendigen Kitaplätze vorhalten zu \nkönnen. \nNach dem weitgehenden Abschluss des Neubauprogramms für Kindertagesstätten rückt die notwen-\ndige Kapazitätssicherung zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge in den Fokus der städtischen Maß-\nnahmen. Diese umfassen insbesondere die mittelfristige Sanierung der bestehenden, unsanierten Ge-\nbäude um deren Betrieb zu sichern und ein Defizit an Plätzen langfristig zu vermeiden. Hierzu hat \nder Stadtrat die Schul- und Kitabaustrategie beschlossen (VII-DS-07361). Diese beinhaltet Realisie-\nrungszeiträume und entsprechende Baumaßnahmen, welche in gegenseitigen Abhängigkeiten stehen. \nDie Änderung der Planinhalte war zweckmäßig und V oraussetzung für die Umsetzung der beschlos-\nsenen Strategie. \n Änderung der bestehenden Festsetzungen in der Fläche für Gemeinbedarf zur Schaffung \nder planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit auch anderer dem Gemeinbe-\ndarf dienender Einrichtungen, z.B. eines Kita-Neubaus als Interim \nAuf der Grundlage dieser Baumaßnahme könn ten dann notwendige Sanierungsmaßnahmen für die \nim südöstlichen Stadtgebiet gelegenen Kitas vorgenommen werden. Durch die Sanierung dieser Kitas \nwird der Fortbestand einer ausreichenden und gut erreichbaren Bildungsinfrastruktur in der Stadt und \nden Ortsteilen gesichert und ein wichtiger Beitrag zur sozialen Stadtentwickl ung geleistet. Zugleich \nwäre die V oraussetzung geschaffen, auch andere soziale Einrichtungen innerhalb des derzeit nicht \nausgenutzten Grundstücks anzusiedeln. \n Überprüfung und Anpassung der bestehenden Festsetzungen im Hinblick auf deren weitere \nErforderlichkeit und Zweckdienlichkeit zur Erreichung der städtebaulichen Entwicklungs-\nziele des B-Planes Nr. 197 \nInsbesondere vor dem Hintergrund der Realisierung der Grundschule und der dort getroffenen Ent-\nscheidungen zur Flächennutzung, der in diesem Zusammenhang errichteten Verkehrsflächen und zwi-\nschenzeitlich wirksam gewordenen Änderungen der Rechtslage (z.B. Bundes -Immissionsschutzge-\nsetz), waren die bisherigen Planinhalte im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf auf deren weiteren \n26 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 5 \n03.09.2024 \nErhalt hin zu überprüfen. So hat sich z.B. aus der zwischenzeitlichen Fortentwicklung der Rechtspre-\nchung zum Immissionsschutz, insbesondere zu den Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesein-\nrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen , ein weiterer Änderungsbe-\ndarf, z.B. Wegfall der bisherigen Festsetzungen ergeben, weil es an der Erforderlichkeit für eine sol-\nche Festsetzung fehlt . Andererseits blieben Schutzansprüche gegenüber z.B. Freizeitaktivitäten auf \nden Schulsportflächen bestehen. \n Prüfen erforderlicher Festsetzungen zum Erhalt bestehender Gehölzstrukturen \nInsbesondere in den östlichen Teilbereichen, angrenzend zum öffentlichen Grünzug haben sich Ge-\nhölzstrukturen auch während der Bauzeit der Schule erhalten, welche einen wichtigen Lebens - und \nRückzugsraum für Vögel und andere Tierarten bilden. V or dem Hintergrund der Erweiterung des \nmöglichen Nutzungsspektrums, welches auch mit einer Intensivierung der Flächennutzung verbun-\nden sein kann, war zu prüfen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zum Schutz der bestehenden \nGehölzstrukturen erforderlich werden und wie diese verbindlich geregelt werden können. \n \n4. Verfahrensdurchführung \nFolgende Verfahrensschritte wurden zur V orbereitung des Satzungsbeschlusses durchgeführt: \nAufstellungsbeschluss vom \nBeschluss Nr. VII-DS-07509, \nbekannt gemacht im Elektronisches Amtsblatt Stadt Leipzig Nr. 20/22 \nvom 29.10.2022 \n13.10.2022 \nBekanntmachung zum beschleunigten Verfahren \nBekanntmachung nach § 13a Abs. 3 BauGB \na) zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sowie \nb) zur Möglichkeit der Unterrichtung und Äußerung für die Öffentlichkeit, \nbekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 20/22 erfolgte verbunden mit \nder Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses \n13.10.2022 \nBeteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf \n(§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie \nUnterrichtung der Naturschutzvereinigungen \nüber die öffentliche Auslegung (§ 33 Abs. 2 Satz 2 SächsNatSchG), \nmit Schreiben vom \n \n \n \n \n27.11.2023 \nÖffentliche Auslegung des Entwurfes \n(§ 3 Abs. 2 BauGB), bekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 18/2023 \nvom 30.09.2023 \n17.10.2023 bis \n17.11.2023 \nFolgende Besonderheiten der Durchführung des Verfahrens sind zu nennen: \n Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) \nFür die Änderung des Bebauungsplanes kam das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB zur \nAnwendung. \nDie im § 13a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 BauGB genannten V oraussetzungen sind wie folgt erfüllt \no Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Nachverdichtung. Inner-\nhalb der als Gemeinbedarfsfläche festgesetzten Fläche soll en weitere Bebauungen für soziale \nZwecke, z.B. in Form einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Näheres siehe Kap. 2. \n27 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 6 \n03.09.2024 \no Es wird einem Bedarf an Investitionen zur Verwirklichung von dringend benötigten sozialen Inf-\nrastrukturvorhaben Rechnung getragen, indem z.B. die V oraussetzungen geschaffen werden kön-\nnen, andere im näheren Umfeld gelegene Kindertagesstätten zu sanieren. Damit kann die zukünf-\ntige Versorgung mit den erforderlichen Angeboten in den dicht bebauten Stadtgebieten gewähr-\nleistet werden. Näheres siehe Kap. 2. \no Der zulässige Größenwert von 20.000 m² zulässiger Grundfläche wird nicht erreicht. Die Fläche \ndes Änderungsbereiches beträgt insgesamt ca. 23.000 qm, wobei d ie für zusätzliche Gemeinbe-\ndarfseinrichtungen grundsätzlich zur Verfügung stehende Fläche ca. 6.000 qm bemisst. Die Frei-\nflächenanteile innerhalb des bestehenden und von der angestrebten Entwicklung nicht betroffenen \nSchulgrundstücks betragen ca. 4.500 qm. Allein dadurch ist gewährleistet, dass die Schwelle des \nzulässigen Größenwertes innerhalb des Änderungsbereiches nicht erreicht wird. \no Die Zulässigkeit von V orhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-\nprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Landesrecht unterliegen, \nwird nicht vorbereitet oder begründet. Die Änderung des Bebauungsplanes dient der geplanten \nErrichtung sozialer Einrichtungen (z.B. Kita) innerhalb der bereits heute schon als Gemeinbe-\ndarfsfläche festgesetzten Fläche. \no Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten \nSchutzgüter bestehen nicht. Da sich keine derartigen Gebiete im Plangebiet selbst oder in rele-\nvanter Umgebung befinden, sind Beei nträchtigungen der oben genannten Schutzgüter nicht zu \nerwarten. Mit der Änderung sollen die heute schon zulässigen baulichen Anlagen und Einrich-\ntungen innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf um die „Sozialen Zwecken dienenden bauliche \nAnlagen“ (z.B. Kindertagesstätte) ergänzt und die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücks-\nfläche wie auch der Fläche für Stellplätze entfallen. Näheres siehe Kap. 7. \no Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Aus-\nwirkungen von schwer en Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes -Immissionsschutzgesetzes zu \nbeachten sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), bestehen nicht. Der gesamte Geltungsbereich des Be-\nbauungsplanes, wie auch der Änderungsbereich, befinden sich nicht in der Nähe eines Betriebes \nnach der Störfall -Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissions-\nschutzgesetzes). Der nächste Betriebsbereich einer Anlage nach der Störfall-Verordnung befindet \nsich in südlicher Richtung, in einer Entfernung von ca. 3 km an der Güldengossaer Straße (Bio-\ngasanlage der Wachauer Agrar und Transport GmbH). \n Absehen von den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der TöB \nV on den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger \nöffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde unter Anwendung des § 13a Abs. 2 \nNr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. \n Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung \nDer FNP wird im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V .m. § 13a Abs. 4 BauGB) ange-\npasst. Näheres siehe Kap. 6.1.2 und Anhang I dieser Begründung. \n \nB. GRUNDLAGEN DER PLANUNG \n5. Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes \n5.1 Topografie \nDas Plangebiet des B -Plan 197 ist praktisch eben. Es ste igt leicht von 146,7 NN im Südosten auf \n147,8 NN im Nordwesten. Dies gilt grundsätzlich auch für den Änderungsbereich, wobei davon aus-\ngegangen werden kann, dass das Areal des heutigen Schulgrundstücks nahezu eben ist. \n28 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 7 \n03.09.2024 \nIm Plangebiet stehen unterhalb des Bodens mit nicht auszuschließenden Auffüllungen saalezeitliche \nGeschiebemergel und Lehme mit Mächtigkeiten über 5 m an. Darunter folgen pleistozäne Kiese. Ab \netwa 10 m Tiefe sind tertiäre schluffige bis tonige Bodensedimente zu erwarten. \n5.2 Vorhandene Bebauung und Nutzungen \nDer Bebauungsplanes Nr. 197 ist Bestandteil des über 46 ha großen, seit Mitte der 1990 Jahre reali-\nsierten Wohngebiets „Sonnenpark“, welches in mehreren Bauabschnitten planmäßig entwickelt \nwurde. Insgesamt sind in dieser Zeit ca. 500 Mietwoh nungen im Geschosswohnungsbau und etwa \n450 Wohneinheiten in Einzel -, Reihen- und Doppelhäuser entstanden. Zugleich sind soziale Infra-\nstruktureinrichtungen (Grundschule, Kindergarten und Seniorenwohnen) sowie Handels- und Gewer-\nbeflächen errichtet worden. \nErst jüngst wurden die bestehenden Handelsflächen an der Franzosenallee erweitert und der im Än-\nderungsgebiet dieses B-Planes gelegene Neubau der Grundschule an der Thierschstraße zum Winter-\nhalbjahr 2021 in Betrieb genommen. \n5.3 Vorhandene Wohnbevölkerung \nIn dem Gebiet zwischen Prager Straße, Strümpelstraße und Russenstraße, im Süden begrenzt durch \ndie Landwirtschaftsflächen, lebten 2021 insgesamt etwa 3.900 Personen. Davon wohnten innerhalb \ndes Geltungsbereichs des B-Planes 197 ca. 210 Personen. \nIn den Doppel- und Reihenhäusern der unmittelbar angrenzenden Thierschstraße, Buckyweg und Gil-\ndemeisterring leben etwa 40 Familien. \nInnerhalb des B-Plan-Änderungsbereiches befindet sich keine Wohnnutzung. \n5.4 Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung \nVerbunden mit der baulichen Entwicklung des „Sonnenparks“ war die Anlage und Entwicklung ei-\nnes großzügig geplanten, von Nord nach Süd verlaufenden öffentlichen Grünzugs. Dieser Grünzug \nverbindet die nördlich und südlich des „Sonnenparks“ gelegenen Landschaftsräume über vielfältige \nWegebeziehungen und unterschiedlich entwickelte Gehölzbestände und Wiesenflächen. \nBis zur Realisierung der Grundschule ab 2019 war auch das Änderungsgebiet, die fe stgesetzte Ge-\nmeinbedarfsfläche, nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Jahr 2000 Teil des Land-\nschaftsraums im „Sonnenpark“. Es grenzt westlich an den Grünzug an. \nDie Fläche wurde nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung der Sukzession ü berlassen. \nDadurch konnten sich bis zur Realisierung der Grundschule ab 2019 Gehölze wie Birke, Walnuss, \nHasel, Weide und Kirschpflaume ansiedeln. Im nördlichen Bereich sind auf Grund von Gartennut-\nzungen durch die nördlichen Anrainer einzelne Nutzobstgehöl ze vorhanden. Im Westen und Nord-\nwesten hatten sich ausgedehnte Brombeerbestände entwickelt. Offene Bereiche waren durch Gold-\nrute und andere Ruderalpflanzen sowie durch ruderalisierte Glatthaferbestände geprägt. \nFür den Schulneubau wurde der vorhandene junge Baumbestand weitgehend entfernt und große Teile \nder Fläche mit den Grundflächen des Schulgebäudes, der Sporthalle, des Sportfeldes sowie den Pau-\nsen- und Hofflächen überdeckt. Innerhalb des Schulgeländes befinden sich einzelne, gärtnerisch an-\ngelegte Grünflächen sowie solitär stehende junge Bäume. \nAuf der nicht zum Schulgrundstück gehörenden Fläche ist entlang des äußersten östlichen Rand s \numlaufend ein ca. 20 m breiter Gehölzs treifen erhalten geblieben, der im Gebiet einen wichtigen \nLebens- und Rückzugsraum für verschiedene Tierarten bildet. \nInnerhalb dieses Gehölzstreifens, i n der südöstlichen Ecke des Plangebietes, befindet sich am \nBuckyweg eine mehrstämmige Salweide, die aufgrund ihres Wuchses und Zustands nach der Offen-\nlage des Planentwurfs als Biotop (höhlenreicher Einzelbaum) unter der Nummer 32034.E registriert \nwurde. \n29 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 8 \n03.09.2024 \nDie übrigen, an das Schulgrundstück unmittelbar angrenzenden Flächen, dienten zwischenzeitlich \nder Baustelleneinrichtung. Hier haben sich bis heute wieder ruderale Grasflächen gebildet. \n5.5 Soziale Infrastruktur \nInnerhalb des „Sonnenparks“ befinden sich die schon erwähnte Grundschule mit der Sporthalle an \nder Thierschstraße, die sogenannte „Containerschule“ an der Franzosenallee , die als Interim für zu \nsanierende Schulobjekte genutzt wird, eine Kindertagesstätte am Mattheuerbogen und eine Berufs-\nschule zwischen Crednerstraße und Zweifelstraße. \nNördlich des „Sonnenparks“ liegt der Klinikstandort Probstheida mit der Herzklinik, der Somatischen \nKlinik sowie der Soteria-Klinik und der Psychatrischen Klinik. \nWeitere soziale Einrichtungen liegen im Bereich des im STEP Zentren als D-Zentrum Franzosenallee \ndargestellten zentralen Versorgungsbereichs an der Prager Straße. Neben Lebensmittelmarkt, klein-\nteiligen Läden und Gewerbeein heiten befindet sich dort ein Seniorenheim des Arbeiter-Samariter-\nBundes einschließlich Sozialstation und die schon erwähnte Kindertagesstätte des gleichen Trägers. \n5.6 Technische Infrastruktur: Verkehrsinfrastruktur \nDer „Sonnenpark“ ist im Südwesten über die Prager Straße und den dort verkehrenden ÖPNV (Stra-\nßenbahn und Bus) sowie über die Russenstraße und Franzosenallee und der dort verkehrenden Bus-\nlinie sehr gut an das bestehende Verkehrsnetz der Stadt Leipzig angebunden. \nDer Änderungsbereich ist durch eine direkte Anbindung an die Curschmannstraße, Thierschstraße \nbzw. den Buckyweg bereits erschlossen. Zudem bestehen über den westlich gelegenen Fuß- und Rad-\nweg auch Anbindungen in nördliche Richtung zum Gildemeisterring sowie über den Fußweg in Ver-\nlängerung des Buckywegs Anbindungen an das innerhalb des Grünzugs gelegen Wegenetz. \n5.7 Technische Infrastruktur: Ver- und Entsorgungsanlagen \nDer Änderungsbereich ist über die bestehenden Anlagen und Netze der medientechnischen Ver- und \nEntsorgungsträger erschlossen. \nInnerhalb des Änderungsbereiches verlaufen in den bereits hergestellten öffentlichen Verkehrsflächen \nauf der Nordseite der Thierschstraße sowie innerhalb des nicht zum Änderungsbereich gehörenden \nBuckywegs Leitungen der Stadtwerke Leipzig GmbH (Strom und Gas) sowie der Kommunalen Was-\nserwerke Leipzig mbH. Die Leitungen sind bereits durch entsprechende Dienstbarkeiten in den \nGrundbüchern gesichert. Eine Überbauung oder Bepflanzung der Leitungen ist nicht zulässig. \n \n6. Planungsrechtliche und sonstige planerische Grundlagen \n6.1 Planungsrechtliche Grundlagen \n6.1.1 Raumordnung \nDer Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP) stellt die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und \nLandesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen dar. Er ist seit \ndem 31.08.2013 verbindlich. \nDer Regionalplan Leipzig-Westsachsen stellt den verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung \nund Entwicklung der Region Westsachsen dar. Er ist seit dem 16.12.2021 verbindlich. Die Ziele und \nGrundsätze des Regionalplans sind von allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Pla-\nnungen und Maßnahmen zu beachten. \nSowohl im Hinblick auf den LEP als auch den Regionalplan sind keine raumordnerischen Ziele und \nGrundsätze ersichtlich, welche der Änderung des Bebauungsplanes entgegenstehen. \n30 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 9 \n03.09.2024 \nDie Änderung des Bebauungsplanes ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung ange-\npasst und steht im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. \n6.1.2 Flächennutzungsplan \nAufgrund der Änderung des B-Planes ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. \nDie Darstellung des FNP wird im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr . 2 i.V .m. § 13a Abs. 4 \nBauGB) angepasst in: „Fläche für Gemeinbedarf“ ergänzt mit den Symbolen „Bildung / Schule“ und \n„Sportliche Einrichtung“. Weiteres siehe Anhang I dieser Begründung. \n6.1.3 Landschaftsplan \nGemäß § 11 BNatSchG ist für die örtlichen Ziele des Umweltschutzes im Stadtgebiet Leipzig ein \nLandschaftsplan als ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan aufgestellt worden (bestä-\ntigt durch den Stadtrat am 16.10.2013). Er enthält neben den Zielen die für ihre Verwirklichung er-\nforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. \nFür den Bereich der Änderung stellt das Integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes fol-\ngendes dar: \n \nIm Landschaftsplan (LP) der Stadt Leipzig wird das Änderungsgebiet als Grünfläche dem Bereich \ndes landschaftsräumlichen Leitbildes (LB 5) „Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingartenparke, weitgehend \nunbebaute Sportflächen / Natur- und Freibäder“ zugeordnet. Im Fokus steht hierbei die Entwicklung, \nWiederherstellung sowie der Erhalt großer, zusammenhängende r, städtischer Freiräume mit Nut-\nzungsvielfalt, stadtbildprägendem Charakter sowie stadtstruktureller Bedeutung. Angestrebt werden \nsoll die Vernetzung zu einem Radial- und Ringsystem von Grünräumen und die Stärkung ihrer Stel-\nlung im Biotopverbund. \nDie Zuordnung sowie die Entwicklungsziele für den Geltungsbereich der 1. Änderung basieren auf \nden Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan sowie der in 2013 aktuellen Flächennutzung. Erst \nim Jahr 2020 ist der westliche Abschnitt des Geltungsbereiches mit einer Grundschule (auf Grundlage \ndes rechtskräftigen B-Planes Nr. 197) bebaut worden und mit der 1. Änderung soll nun eine Bebauung \neines Teilbereiches für den Zweck soziale Einrichtung (z.B. Kita) ermöglicht werden. Eine Anpas-\nsung des Landschaftsplanes korreliert mit der Anpassung des Flächennutzungsplanes und wird im \nNachgang erfolgen. \n6.1.4 Zulässigkeit von Bauvorhaben \nDie Zulässigkeit von Bauvorhaben ergibt sich aus den Festsetzungen des bestehenden rechtskräftigen \nB-Plan Nr. 197 und richtet sich somit nach § 30 BauGB. Im Zuge der Realisierung der Grundschule \nwurden mehrere Befreiungen für die Abweichungen von Festsetzungen des B-Planes erteilt. Diese \n31 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 10 \n03.09.2024 \nbetrafen sowohl die Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen als auch die \nZahl der V ollgeschosse. \nDie angestrebte Errichtung einer z.B. Kindertagesstätte im östlichen Teilbereich der festgesetzten Ge-\nmeinbedarfsfläche wäre auf der Grundlage von Befreiungen nach § 31 BauGB nicht zulässig, da dies \ndie Grundzüge der Planung berühren würde. \nAuch nach Inkrafttreten der Änderung ist die Zulässigkeit von V orhaben weiterhin nach § 30 BauGB \nzu beurteilen. \n6.2 Sonstige Planungen \nDie Änderung des Bebauungsplanes hat keine Relevanz für die Inhalte der Stadtentwicklungspläne \nWohnen, Zentren, gewerbliche Bauflächen sowie Verkehr und öffentlicher Raum. \nSonstige städtische Planungen sind für diesen Bebauungsplan ausschließlich wie folgt relevant: \n6.2.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept \nDas am 31.05.2018 vom Stadtrat beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 \n(INSEK) stellt ein ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept und städtebauliches Ent-\nwicklungskonzept dar. Relevant für das Plangebiet ist insbesondere folgender Handlungsschwerpunkt \naus den strategischen Zielen: \n„Zukunftsorientierte Kitas, Schul - und Bildungsangebote und Lebenslanges Lernen “: Eine ausrei-\nchende und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur ist sowohl eine Pflichtaufgabe als auch eine wich-\ntige Grundbedingung für soziale Stabilität und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Ziel ist es, \nein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesstätten und Schulen zu schaffen, das sich an den Bedürf-\nnissen der Familien orientiert, aber auch zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beiträgt. \n7. Umweltbelange \nDie Änderung des Bebauungspla nes Nr. 197 w urde im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) \ndurchgeführt (s. auch Kap. 4). Da im beschleunigten Verfahren die V orschriften des vereinfachten \nVerfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB gelten, war die Durchführung einer Umweltprüfung und \ndie Erstellung eines Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB) nicht erforderlich. \nInhalt der Planänderung war der teilweise Wegfall der bislang innerhalb der festgesetzten Fläche für \nGemeinbedarf geltenden Festsetzungen (u.a. überbaubare Grundstücksfläche, Fläche für Stellplätze) \nbzw. die Erweiterung der Zulässigkeit baulicher Anlagen und Einrichtungen soweit sie sozialen Zwe-\ncken dienen. Ergänzt wurde ebenfalls eine Festsetzung zum Erhalt der bestehenden Gehölzstrukturen \nentlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze. \nMit der Planänderung ändern sich die grundsätzlichen städtebaulichen Entwicklungsziele für diese \nFläche nicht. Wie auch schon vorher, können innerhalb der Fläche bauliche Anlagen und Einrichtun-\ngen errichtet werden. \nGegenüber den Festsetzungen des Ausgangs-Bebauungsplans Nr. 197 ergaben sich durch die Planän-\nderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser. Im Ausgangs-Be-\nbauungsplan war der Anteil der durch bauliche Anlagen zu überdeckenden Grundstücksfläche nicht \nüber entsprechende Festsetzungen, z.B. zur GRZ geregelt. Lediglich der Bereich, in denen die bauli-\nchen Anlagen für eine Schule konzentriert werden sollen, war durch die Festsetzung der überbaubaren \nGrundstücksfläche bestimmt. Dort wurde letztlich auch die Schule einschließlich der Sporthalle er-\nrichtet. Darüber hinaus waren jedoch weitere Versiegelungen in nicht quantifizierten Maß für die \n„Sportlichen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“ mangels sonstiger begrenzender Fest-\nsetzungen zulässig. Mit der Planänderung wurde der zulässige Anteil der durch bauliche Anlagen zu \nüberdeckenden Grundstücksfläche nicht geändert, d.h. es wurden keine Festsetzungen getroffen, die \nsich unmittelbar auf den zulässigen Anteil versiegelter bzw. nicht versiegelter Flächen auswirken. \n32 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 11 \n03.09.2024 \nGleichwohl wurde durch die Festsetzung einer ca. 5.100 qm umfassenden Fläche zum Erhalt von \nBäumen und Sträuchern der Bereich eingeengt, in dem künftig bauliche Anlagen errichtet werden \nkönnen. Dadurch wird die Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt und die Funk-\ntionen des Bodens und des Bodenwasserhaushalts können erhalten werden. \nAuch zum Schutzgut Klima ergaben sich keine erheblichen Auswirkungen gegenüber den Festset-\nzungen des Ausgangs-Bebauungsplanes Nr. 197, da lediglich eine Erweiterung des bisherigen Nut-\nzungsspektrums innerhalb der Gemeinbedarfsfläche ermöglicht wurde. Leitziel aus der Aufstellung \ndes Bebauungsplanes Nr. 197 in 2006 war es, die Wärmespeicherung von versiegelten und überbauten \nFlächen zu minimieren. Dies wurde durch eine intensive Durchgrünung des Plangebietes und die \nAnlage des jetzt östlich an das Änderungsgebiet angrenzenden Grünzuges erreicht. Hier wurde eine \nfür die Kaltluftentstehung wichtige Fläche erhalten. Im Rahmen der Stadtklimaanalyse 2019 wurden \nzudem auch im Plangebiet Bereiche mit einer Bedeutung für die Frischluftproduktion identifiziert. \nDurch die Festsetzung der das Plangebiet umfassenden Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträu-\nchern und sonstigen Bepflanzungen können diese positiven klimatischen Funktionen der Flächen er-\nhalten werden. Zusätzlich können im Zuge der Errichtung von baulichen Anlagen, die im Flächen-\nverbrauch auf das angemessene und notwendige Maß zu begrenzen sind sowie durch die Baukörper-\nstellung und durch eine entsprechende Bauausführung z.B. mit Gründach, wenig versiegelten Flä-\nchenanteilen und einer intensiven Begrünung sowie der Verschattung von Aufenthaltsbereichen die \nAuswirkungen der Bebauung auf die lokalen klimatischen Bedingungen minimiert werden. \nDer östliche Bereich der von der Änderung betroffenen Fläche wurde seit Beschluss des B-Planes Nr. \n197 im Jahr 2006 nicht bebaut, so dass sich hier, wie auch auf der heutigen Schulfläche, eine Sukzes-\nsionsfläche mit jungen Bäumen und einem Unterwuchs aus Hochstaudenfluren, Brombeeren und \nGräsern entwickelt hat te. Im Rahmen des Schulneubaus wurde 2018 ein „Artenschutzrechtlicher \nFachbeitrag“ (hensen - Büro für Naturschutz, Cospudener Straße 2 in 04416 Markkleeberg-Zöbigker) \nerstellt. Der Untersuchungsraum erstreckte sich über die gesamte, im B-Plan festgesetzte Gemeinbe-\ndarfsfläche und damit auch auf den heute noch unbebauten östlichen Bereich . Im Rahmen der Be-\nstandserfassung konnten 2018 zahlreiche europäische Brutvogelarten nachgewiesen werden, wobei \neine unmittelbare Betroffenheit nur für den Kuckuck festgestellt wurde. Das Eintreten von Verbots-\ntatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG konnte jedoch durch Vermeidungsmaßnahmen (keine \nFällung von Gehölzen und keine Baufeldfreimachung zwischen 01. März und 30. September, Prüfung \nauf Nester unmittelbar vor der Baufeldfreimachung) ausgeschlossen werden. Für die im Gebiet nach-\ngewiesenen Amphibien (Erdkröte, Grasfrosch und Teichfrosch) war keine weiter e artenschutzrecht-\nliche Betrachtung erforderlich. Säugetierarten, Reptilien und Wirbellose nach Anhang IV der FFH -\nRichtlinie wurden 2018 nicht nachgewiesen. \nEs ist möglich, dass durch die fortschreitende Sukzession im Plangebiet neben den in 2018 erfassten \nArten weitere, nach europäischem Recht geschützte Brutvogelarten sowie ggf. auch Reptilien und \ngeschützte Insekten (Wildbienen, Hummeln, Kreiselwespen, Hornissen) vorkommen können. Um bei \nder Realisierung der angestrebten Kita oder sonstigen sozialen Einr ichtung das Eintreten von arten-\nschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sicher auszuschließen zu können, wurde nach Offenlage des \nPlanentwurfs ein Artenschutzgutachten erarbeitet. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass unter Ein-\nhaltung der darin festgelegten Vermeidungsmaßnahmen für die vorkommenden V ogelarten sowie die \nAusgleichsmaßnahmen für Wildbienen und Hummeln der Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG \ngewährleistet werden kann. Damit sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere durch die \nPlanänderungen nicht zu erwarten. \nDie untere Naturschutzbehörde geht davon aus, dass einige Bäume dem gesetzlichen Schutz nach \n§ 30 BNatSchG unterliegen. Konkret wurde das V orhandensein einer gesetzlich geschützten Weide \nunweit des Buckywegs durch die untere Natursc hutzbehörde angegeben. Mittlerweile ist der Baum \nals höhlenreicher Einzelbaum als geschütztes Biot op erfasst (32034.E). Dieser liegt innerhalb der \nfestgesetzten Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, so dass keine \nBetroffenheit entsteht. Eine darüber hinaus gehende Dokumentation zu weiteren geschützten Bäumen \n33 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 12 \n03.09.2024 \nliegt nicht vor. Aufgrund des recht jungen Alters der Sukzessionsflächen und des dort entstandenen \nGehölzbestandes (ca. 15-20 Jahre) ist jedoch nur von einer geringen Anzahl von weiteren Biotopbäu-\nmen auszugehen. Der Baumbestand hat sich überwiegend an der nördlichen, östlichen und südlichen \nPlangrenze etabliert. Durch die Festsetzung einer ca. 5.100 qm großen Fläche zum Erhalt der aufge-\nwachsenen Gehölze in diesen Bereichen kann deren Bestand ebenso wie der der nicht besonders ge-\nschützten Gehölze langfristig erhalten und entwickelt werden. Da für die übrigen Flächen darüber \nhinaus keine konkreten Bereiche für eine Bebauung vorgesehen werden, kann im Bedarfsfall auf der \nEbene der V orhabenrealisierung auf das V orhandensein von Biotopbäumen reagiert werden. Erhebli-\nche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen sind daher durch die Planänderung nicht zu erwarten. \nAuch der teilweise Wegfall der Festsetzungen zur Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen \nund V orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissi-\nonsschutzgesetztes hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange, die im Rahmen die-\nses Planverfahrens zu ermitteln und zu bewe rten waren. Denn nach den geltenden Regelungen des \nBundes-Immissionsschutzgesetzes, sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, \nKinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder \nhervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der \nGeräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden . Dies \nbedeutet, dass die von Kindern ausgehenden Geräuscheinwirkungen als sozial angemessen hinzuneh-\nmen sind. Besondere Schutzmaßnahmen sind daher gegenüber z.B. Kindertageseinrichtungen regel-\nmäßig nicht (mehr) erforderlich. Der teilweise Wegfall dieser Festsetzungen kann daher auch nicht \nzu erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange führen, so dass dazu im Rahmen dieses Plan-\nverfahrens keine weiteren Ermittlungen und Bewertungen zum Schutzgut Mensch erforderlich wa-\nren. \nAuf der Grundlage des bestehenden B-Planes wurden weitere gemeinbedarfsorientierte Angebote wie \nz.B. Sportflächen für die nördlich gelegene Berufsschule oder Anlagen des Freizeitsports (z.B. Street-\nballanlage) seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Jahr 199 7 durch die Stadt Leipzig nicht reali-\nsiert. Mit der Erweiterung denkbarer gemeinbedarfsorientierter Nutzungen wird der ursprünglich an-\ngestrebte Nutzungszweck und die darauf aufbauenden Entwicklungsziele gestärkt. \nIm Falle einer Nichtdurchführung dieser Planung würde die heute bestehende Gemeinbedarfsnutzung \nuneingeschränkt fortbestehen. Gleichzeitig könnten auf dieser Grundlage sowohl bauliche V orhaben \nals auch sonstige dem Gemeinwohl dienende Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Festsetzungen \nüberall innerhalb der festgesetzten Gemeinbedarfsnutzung umgesetzt werden. \nMit der getroffenen Festsetzung zu m Erhalt der Bäume und Sträucher entlang der nördlichen , östli-\nchen und südlichen Plangebietsgrenze werden bestimmte Bereiche vor einer baulichen Nutzung und \neiner intensiven Beanspruchung durch benachbarte Nutzungen bewahrt. Die bestehenden Gehölz-\nstrukturen können weiterhin als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen erhalten werden \nund sich entsprechend fort entwickeln. Weitergehende Darlegungen zur Entwicklungsprognose bei \nNichtdurchführung der Planung erübrigten sich. \nIm Rahmen der Planänderung gab es keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. \n6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Derartige Schutzgüter existieren weder im Plan-\ngebiet noch in dessen näheren Umfeld. \nIm Ergebnis der durchgeführten Ermittlung zu den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt-\nbelange waren keine weiteren Ermittlungen zu Umweltbelangen erforderlich. Dies begründet sich \nim Wesentlichen daraus, dass \na) sich das Maß der baulichen Nutzung der Fläche grundsätzlich nicht ändert, \nb) die baulichen Maßnahmen, die den Umweltzustand verändern können grundsätzlich heute schon \nmöglich sind und \n34 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 13 \n03.09.2024 \nc) die Planung und Realisierung von konkreten Bauvorhaben nicht Inhalt des Änderungsverfahrens \nwar. \n \n8. Ergebnisse der Beteiligungen \n8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit \nDa im beschleunigten Verfahren die V orschriften des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Satz \n1 gelten, konnte von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung gemäß § 3 Abs. \n1 BauGB abgesehen werden. \nEntsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20/22 vom 29.10.2022 wurde der Öffentlichkeit \nGelegenheit gegeben, sich für die Dauer von 14 Tagen nach der Bekanntmachung über die allgemei-\nnen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie sich zur \nPlanung zu äußern (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB). V on dieser Möglichkeit wurde während dieses \nZeitraums kein Gebrauch gemacht. \nUnabhängig davon wurde vorab durch eine Person schriftlich am 02.10.2022 vorgetragen. \n Der geplante Bau der Kita sei nicht erforderlich, da die „Containerschule“ als Auslagerungs-\nobjekt für Schul- und Kindergartensanierungen nutzbar wäre und dies durch eine optimierte \nTerminplanung auch gewährleistet werden kann. \nDiese Äußerung führt nicht zu Ä nderung von Planinhalten. Dies ist damit zu begründen, dass \nneben einem möglichen Interimsbau für zu sanierende Kindergärten im Ortsteil die „Container-\nschule“ auch weiterhin als Interim für zu sanierende Schulen erforderlich ist. Da Schul- und \nKitanutzungen jeweils sehr unterschiedliche Anforderungen an die jeweiligen Gebäude stellen , \nkann nicht ohne Weiteres zwischen den jeweiligen Interimsnutzungen (Schule bzw. Kita) gewech-\nselt werden. Vielmehr wäre es erforderlich, dass ein als Interim zu nutzendes Gebäude jeweils an \ndie temporär unterzubringende Schul- oder Kindergartennutzung angepasst werden müsste. Ein \nsolches Wechselmodell, wenn es denn überhaupt möglich wäre, würde erhebliche Mehrkosten \ngenerieren und die geplanten Zeiträume der beabsichtigten Sanierungen mehr als verdoppeln. \n Die geplante Errichtung der Kita und deren Nutzung würde zu einem weiteren Verlust wert-\nvoller Grünstrukturen mit erheblichen Folgen für das lokale Klima führen, notwendige Rück-\nzugsräume für wildlebende Tierarten vernichten und wichtige Lebensgrundlagen für Mensch \nund Tier würden verloren gehen. \nDie Äußerung führte zur Änderung bisheriger Planinhalte. Zum Schutz der im östlichen Teilbe-\nreich vorhandenen Gehölzstruktur wird eine ca. 5.100 qm umfassende Fläche zum Erhalt der \nBäume und Sträucher festgesetzt. Im Rahmen der mehr als 20 Jahre andauernden Entwi cklung \ndes Sonnenparks, deren Bestandteil von Beginn an auch die Gemeinbedarfsfläche war, wurden \ngroßräumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen angelegt, welche die Eingriffe in die ehe-\nmals landwirtschaftlich genutzten Flächen kompensieren. In diesem Rahmen wurden auch durch \nentsprechende Pflanzmaßnahmen von Heckenstrukturen notwendige Rückzugsräume für die \nTierwelt angelegt. Innerhalb der noch nicht der Schulnutzung dienenden Fläche ist die westliche \nTeilfläche nicht mit Bäumen bestanden. Die östlichen, mit Bäumen und Gehölzen bestandene n \nBereiche sollen vor einer intensiven Beanspruchung durch die angrenzende Schulnutzung bzw. \neine angestrebte zusätzliche, sozialen Zwecken dienende Einrichtung wie z.B. eine Kita geschützt \nwerden. So können die Auswirklungen auf den Grünbestand minimiert und ein wertvoller Beitrag \nzum Erhalt der Lebensräume geleistet werden. Ergänzend kann durch die konkrete V orhabenpla-\nnung zusätzlich Einfluss auf den Erhalt der Gehölzstrukturen genommen werden. Weiteres siehe \nKap. 11 dieser Begründung. \n35 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 14 \n03.09.2024 \nZudem wurden ebenfalls vorab insgesamt zwei Petitionen mit Datum vom 26.09.2022 bzw. \n05.10.2022 (einschließlich einer Unterschriftenlisten mit ca. 75 Unterschriften) an den Petitionsaus-\nschuss übergeben (VII-P-07797). Darin wurde sich gegen die geplante Errichtung der Kindertages-\nstätte gewandt und vor allem vorgetragen: \n Die geplante Errichtung der Kita würde zu erheblichen Eingriffen in den vorhandenen Baum-\nbestand führen und diese Eingriffe stünden im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielstel-\nlungen der Stadt Leipzig. \nDie Äußerung führt zur Änderung von Planinhalten. Grundsätzlich werden mit der Rücknahme \nder unter Kap. 11 beschriebenen Festsetzungen keine Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand \nermöglicht, welche nicht schon heute auf der Grundlage dieses B -Planes möglich wären. Auch \ndie Ergänzung der grundsätzlich zulässigen „Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrich-\ntungen“ führt nicht dazu, dass über das schon heute mögliche Maß in den Baumbestand einge-\ngriffen werden kann. Dennoch soll der vorhandene Baum- und Gehölzbestand, der sich vornehm-\nlich entlang der östlichen Plangebietsgrenze entwickelt hat, mittels einer F estsetzung erhalten \nund geschützt werden. \nAuch wenn die angestrebte Errichtung einer sozialen Zwecken dienende n Einrichtung wie z.B. \neiner Kita nicht zwangsläufig zu erheblichen Eingriffen in den Baumbestand führen muss, ge-\nwährleistet die Festsetzung auf insgesamt ca. 5.100 qm einen Schutz der Gehölze vor einer Be-\nanspruchung im Rahmen der möglichen gemeinbedarfsorientierten Nutzungen. Im Übrigen kön-\nnen durch eine entsprechend angepasste Lage baulicher Anlagen und deren Bauausführung wei-\ntere Beeinträchtigungen des Grünbestandes minimiert oder vermieden werden. Dies ist jedoch \nnicht Gegenstand dieses Änderungsverfahrens, sondern der konkreten V orhabenplanung und der \nFreiflächengestaltung. Weiteres siehe Kap. 11 dieser Begründung. \n Die geplante Baumaßnahme würde unmittelbar an einen Grünzug grenzen, der sowohl einen \nhohen Erholungswert hätte und einen unerlässlichen Beitrag für das Stadtklima leisten würde. \nAuch wenn nicht direkt in den Grüngürtel eingegriffen würde, wären Auswirkungen auf die \nDurchlüftung der Stadt und das Mikroklima zu befürchten. \nDie Äußerung führte zur Änderung der angestrebten Planinhalte. Die nochmalige Auseinander-\nsetzung mit dem Gehölzbestand führt zur Festsetzung einer Fläche, innerhalb der Bäume und \nSträucher erhalten werden sollen. Auch wenn mit den angestrebten Änderungen keine V orgaben \nzur möglichen Lage der angestrebten sozialen Zwecken dienenden Einrichtung wie z.B. eine r \nKita verbunden sind, gewährleistet diese Festsetzungen den dauerhaften Erhalt dieser Gehölz-\nstrukturen und somit den Erhalt der Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tierarten. Än-\nderungen bestehender Abgrenzungen, z.B. zur festgesetzten Grünfläche sind nicht Gegenstand \ndieser Planänderung. Es ist daher nicht absehbar, dass der Freizeit - und Erholungswert der an-\ngrenzenden Grünflächen verringert wird oder der Beitrag der Grünfläche zum Stadtklima durch \ndie Planänderung gemindert wird. \nDen befürchteten Auswirkungen auf die Frischluftversorgung ist entgegenzuhalten, dass auf-\ngrund zu erwartender geringer Grundflächen möglicher baulicher Anlagen diese einen kaum \nmessbaren Einfluss ha ben, insbesondere nicht, weil durch eine mögliche Neubebauung die im \nStrömungsfeld vorherrschende Windrichtung (aus Süden) nicht beeinträchtigt wird. Klimaas-\npekte sind großräumiger wirksam und eine Überhitzung im hier maßgeblichen Wirkungsbereich \nist aufgrund des angrenzenden Grünzugs nicht zu erwarten. \nIm Übrigen können durch eine angepasste Lage einer sozialen Zwecken dienenden Einrichtung \nwie z.B. einer Kindertagesstätte und deren Bauausführung Beeinträchtigungen auf die genannten \nBelange minimiert oder vermieden werden. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieses Änderungs-\nverfahrens, sondern der konkreten V orhabenplanung. \n36 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 15 \n03.09.2024 \n Schon der Schulneubau habe zu einer erheblichen Verkehrsbelastung in der als Anliegerstraße \nkonzipierten Thierschstraße geführt. Diese Situation würde durch den zu erwartenden zusätz-\nlichen Verkehr erheblich verschlechtert, da die Kinder aus weiter entfernten Stadtgebieten von \nden Eltern überwiegend mit dem PKW gebracht und geholt würden. Im Ergebnis wären cha-\notische Zustände mit einer steigenden Gefährdung der Gesundheit und Leben der Kinder, El-\ntern und Anwohnern zu erwarten. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass es \nkeine sinnvolle Alternative zu dem hier angestrebten Standort der möglichen Kindertagesstätte \nim Versorgungsraum Südost gibt (siehe dazu Kap. 11 dieser Begründung). Ergänzend wird ein-\ngeschätzt, dass die befürchtete Steigerung des Verkehrsaufkommens aufgrund der „Überlage-\nrung“ der verschiedenen Hol- und Bringeverkehre weniger stark ist, da die Hol- und Bringezeiten \nzwischen Schule und Kindertagesstätte sehr variieren und es nur eine zeitlich geringe Über-\nschneidung unmittelbar vor Schulbeginn gibt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht jede der \ntemporär ausgelagerten Kindertagesstätten die max. zur Verfügung stehende Kapazität von 165 \nPlätzen ausschöpfen wird. Beispielsweise beträgt die Platzkapazität der auszulagernden Kita \nSchönbachstraße 63 lediglich 63 Plätze und die Kita Kurt-Tucholsky-Straße 119 Plätze. \nUnabhängig davon ist der Standort auch z.B. über den Gildemeisterring mit den dort befindlichen \nöffentlichen Abstellplätzen und einen Fußweg von ca. 180 m durch den östlich angrenzenden \nGrünzug zu erreichen. Ferner können verkehrsrechtliche und verkehrsorganisatorische Maßnah-\nmen im Zuge der Rea lisierung der Kindertagesstätte erarbeitet und angeordnet werden, welche \nim Zusammenhang mit einem verantwortungsbewussten Handeln der Eltern das notwendige Maß \nan Verkehrssicherheit für alle Betroffenen gewährleistet. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieses \nÄnderungsverfahrens, sondern der konkreten V orhabenplanung. \nFerner liegen einige der auszulagernden Kitas in einer solchen Entfernung zum Interimsstandort, \ndie mit dem ÖPNV oder Fahrrad noch gut bewältigt werden kann. Die insgesamt zu beobachten-\nden stadtweiten Veränderungen im Hinblick auf die stärkere Nutzung aktiver Mobilitätsformen, \nz.B. Fahrrad kann dazu führen, dass in Verbindung mit dem guten Anschluss an das Fuß - und \nRadwegenetz die befürchteten Auswirkungen im motorisierten Hol- und Bringeverkehr weniger \nstark sind. \n \n8.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf \nWichtigste Ergebnisse sind: \n Es wird die Klarstellung der tatsächlichen Abgrenzung des Änderungsbereiches gefordert, da die \nAussagen in der Begründung mit der Planzeichnung nicht übereinstimmen. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass in der \nBegründung der Sachverhalt klargestellt wurde. Weiteres siehe Kap. 10 dieser Begründung. \n Es wird gefordert, zum Schutz der vorhandenen Trinkwasserleitung VW 150 GGG diese als Lei-\ntung mit einem beidseitigen Schutzstreifen darzustellen und als nicht überbaubaren oder bepflanz-\nbaren Bereich durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen oder Flächen, die mit \nLeitungsrechten zu belegen sind, zu schützen. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass im \nGrundbuch bereits eine entsprechende Dienstbarkeit eingetragen ist. Zudem liegt die Leitung \nweitestgehend innerhalb des im Rahmen des Schulneubaus hergestellten öffentlichen Gehwegs. \nDer geforderten Festsetzungen bedarf es daher nicht. Weiteres siehe Kap. 5.7 dieser Begrün-\ndung. \n37 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 16 \n03.09.2024 \n Es wurde darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan das Änderungsgebiet als Grünfläche \ndarstellt und die Planänderung somit nicht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB \nentsprechen würde. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Der FNP wird im Rahmen der Be-\nrichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V .m. § 13a Abs. 4 BauGB) angepasst. Weiteres siehe Kap. 6 \ndieser Begründung. \n Es wird die Klarstellung der tatsächlichen Abgrenzung des Änderungsbereiches gefordert, da die \nAussagen in der Begründung mit der Planzeichnung nicht übereinstimmen. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass in der \nBegründung der Sachverhalt klargestellt wurde. Weiteres siehe Kap. 10 dieser Begründung. \n Es wurden Hinweise zur Radonsituation und zum vorsorgenden Radonschutz gegeben. Näheres \nsiehe Anhang II: Hinweise. \n8.3 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf \nDie Äußerungen erfolgten insbesondere vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Beteiligung \nnoch angestrebten Errichtung einer Interims-Kita, welche als Auslagerungsstandort für im Stadtbe-\nzirk zu sanierende Kitas dienen sollte. Die Äußerungen richteten sich daher im Wesentlichen auf ein \nkonkretes V orhaben und weniger auf die inhaltlichen Änderungen des B-Planes. \nWichtigste Ergebnisse sind: \n Es wurde mehrfach vorgetragen, dass die Planänderung zu einer weitgehenden Versiegelung der \nbestehenden Grünfläche mit der damit einhergehenden Vernichtung der Lebensgrundlage für die \ndort lebenden schützenswerten Tierarten führen würde. In diesem Zusammenhang wurde kritisiert, \ndass während der Planänderung kein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet wurde. \nDie Äußerung, die in ähnlicher Form bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getätigt \nwurde, führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass die Planän-\nderung selbst, sich nur auf die Ergänzung der im Änderungsgebiet bereits zuvor schon zulässi-\ngen baulichen Anlagen für soziale Zwecke bezieht. Aus der Erweiterung der grundsätzlich zu-\nlässigen Nutzungen resultieren nicht die befürchteten Auswirkungen. Tatsächlich werden mit \nder Planänderung die bestehenden Gehölzbestände bis zu einer Breite von 20 m auf Erhalt ge-\nsetzt. Diese Maßnahme dient dem Erhalt der Lebenswelten und Rückzugsräume für die vorhan-\ndenen Tiere. Weiteres siehe Kap. 7, 8.1, 11 und 12 dieser Begründung. \n Es wurde mehrfach vorgetragen, dass die mit der Planänderung angestrebte Bebauung negative \nAuswirkungen auf das Mikroklima haben würde und die bestehende klimatische Situation verschär-\nfen würde. Zudem würde sich durch eine weitere Bebauung der parkartige Charakter des „Sonnen-\nparks“ verändern. \nDie Äußerung, die in ähnlicher Form bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getätigt \nwurde sowie Inhalt der Petition (VII-P-07797) war, führte nicht zur Änderung von Planinhalten. \nDies wird damit begründet, dass die Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums keine Aus-\nwirkungen auf die klimatische Situation hat, zumal auch vor der Planänderung eine bauliche \nNutzung innerhalb der Gemeinbedarfsfläche zulässig gewesen ist. Die für die Kaltluftentste-\nhung wichtigen Flächen im Sonnenpark sind nicht Gegenstand dieser Planänderung. Weiteres \nsiehe Kapitel 7 und 12 dieser Begründung. \n Es wurde mehrfach vorgetragen, dass die mit der Planänderung angestrebte Nutzung einer Inte-\nrims-Kita zu einer erheblichen Steigerung der Verkehrsbelegung der Straßen kommen würde. Schon \nder Hol- und Bringeverkehr der Grundschule sei zu viel. Die angrenzenden Straßen seien dafür \nnicht ausgelegt, teilweise fehlt der Fußweg, so dass die Sicherheit der verschiedenen Verkehrsteil-\n38 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 17 \n03.09.2024 \nnehmer nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der Lage und der angestrebten Interims-Nutzun-\ngen würde zudem der Hol- und Bringeverkehr überwiegend nicht mittels ÖPNV oder Fahrrad abge-\nwickelt. \nDie Äußerung, die in ähnlicher Form bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getätigt \nwurde sowie Inhalt der Petition (VII-P-07797) war, führte nicht zur Änderung von Planinhalten. \nDies wird damit begründet, dass die Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums zunächst \nkeine tatsächlichen Auswirkungen auf die bestehende verkehrliche Situation hat. Zudem könnte \nauf der Grundlage der Planänderung zwar eine Kita mit 165 Plätzen errichtet werden, jedoch \nweisen die auszulagernden Kitas zumeist geringere Platzzahlen auf. Ferner sind die Zeiträume \ndes Hol- und Bringeverkehrs aufgrund der in einer Kita weniger eng als in Grundschulen. Zu-\nletzt stehen im weiteren Umfeld des Änderungsbereiches in erheblichem Umfang Stellplätze \nzur Verfügung, z.B. am Gildemeisterring oder dem Einkaufszentrum an der Franzosenallee. \nWeiteres siehe Kap. 8.1 dieser Begründung. \n Es wurde vorgetragen, dass mit dem Schulneubau sich der Geräuschpegel im Gebiet enorm erhöht \nhätte und durch die angestrebte Kita-Nutzung eine weitere Zunahme befürchtet wird. Den Bewoh-\nnerinnen des Gebietes seien die beiden Einrichtungen (Grundschule + Kita) wegen der damit ver-\nbundenen Geräuschpegel nicht zuzumuten. Im Übrigen würden die Geräuschpegel zur Vertreibung \nder vorhandenen Tiere führen. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass der \nGesetzgeber mit der Fortentwicklung der Rechtsprechung und der Anpassung der rechtlichen \nV orschriften davon ausgeht, dass die von Kindern ausgehenden Geräuscheinwirkungen als so-\nzial angemessen hinzunehmen sind. Besondere Schutzmaßnahmen sind daher gegenüber z.B. \nKindertageseinrichtungen regelmäßig nicht (mehr) erforderlich. In den vorliegenden Arten-\nschutzgutachten wurden im Hinblick auf die Auswirkungen einer Schule oder Kindergartens auf \ndie Ruhebedürftigkeit von Tiere keine besonderen Schutzmaßnahmen für erforderlich gehalten. \nWeiteres siehe Kap. 7, 11 und 12 dieser Begründung. \n Es wurde die Befürchtung vorgetragen, dass eine weitere Versiegelung des Bodens Auswirkungen \nauf die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers hätte bzw. die natürlichen Bodenfunkti-\nonen durch die Planänderung gestört würde. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass sich \ndurch die Planänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Was-\nser ergeben. Im Ausgangs-Bebauungsplan war der Anteil der durch bauliche Anlagen zu über-\ndeckenden Grundstücksfläche nicht über entsprechende Festsetzungen, z.B. zur GRZ geregelt, \nso dass auch ohne die Planänderung weitere bauliche Anlagen innerhalb der Gemeinbedarfsflä-\nche hätten errichtet werden können. Die Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums hat \nkeine Auswirkungen auf den Erhalt der Bodenfunktionen. Unabhängig davon führt jedoch die \nmit der Planänderung einhergehende Festsetzung einer ca. 5.100 qm umfassenden Fläche zum \nErhalt von Bäumen und Sträuchern dazu, dass der Bereich erheblich eingeengt, in dem künftig \nbauliche Anlagen errichtet werden können. Dadurch wird im Sinne der Einwendung dem Erhalt \nder Bodenfunktionen und des Bodenwasserhaushalts entsprochen. Weiteres siehe Kap. 7 und 11 \ndieser Begründung. \n Es wurde mehrfach vorgetragen, dass in Probstheida kein Bedarf für eine weitere Kita bestehen \nwürde und die Planänderung somit nicht erforderlich wäre. Zudem würde sich die ehemalige Con-\ntainerschule an der Franzosenallee als Interim-Nutzung anbieten. Die Nachnutzung dieses Gebäu-\ndes wäre im Sinne der Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz zu favorisieren. \nDie Äußerung, die in ähnlicher Form bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getätigt \nwurde, führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass trotz des tat-\nsächlich im südöstlichen Stadtgebiet nicht vorhandenen Bedarfs, zahlreiche im genannten \nStadtgebiet liegende Kitas einen erheblichen Sanierungsstau aufweisen. Um diese Kitas in den \n39 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 18 \n03.09.2024 \nnächsten Jahren sanieren zu können, sind entsprechende Ausweichstandorte erforderlich. Hier-\nfür sind auch Neubauten zu errichten. Mit Beschluss zur Schul- und Kitabaustrategie (VII-DS-\n07361) vom 13.10.2022 hat der Stadtrat die hierfür notwendigen Weichen gestellt. Weiteres \nsiehe Kap. 2 dieser Begründung. \nDie vorgeschlagene Nutzung der ehemaligen Containerschule als Interim ist nicht möglich, da \ndieses Gebäude als Ausweichquartier für ebenfalls zu sanierende Grundschulen erforderlich ist. \nZudem kann nicht ohne Weiteres zwischen den jeweiligen Interimsnutzungen (Schule bzw. \nKita) gewechselt werden, insbesondere weil das als Interim zu nutzende Gebäude jeweils an die \ntemporär unterzubringende Schul- oder Kindergartennutzung angepasst werden müsste. Ein sol-\nches Wechselmodell würde daher erhebliche Mehrkosten generieren und die geplanten Zeit-\nräume der beabsichtigten Sanierungen mehr als verdoppeln. Weiteres siehe Kap. 2 und 8.1 die-\nser Begründung. \n Es wurde mehrfach vorgetragen, dass die Anwendung des beschleunigten Verfahrens vor dem \nHintergrund der befürchteten Auswirkungen der Planänderung auf den Klimawandel und das Arten-\nsterben unverständlich sein und eine umfassende Umweltprüfung fehlen würde. \nDie Äußerung führte nicht zur Änderung von Planinhalten. Dies ist damit begründet, dass die \nvom Gesetzgeber definierten V oraussetzungen für die Durchführung des sogenannten beschleu-\nnigten Verfahren nach § 13 a BauGB vorliegen. Da keine Erweiterung des Maßes der baulichen \nNutzung oder eine grundsätzlich andere Flächennutzung mit der Planänderung verfolgt wurde, \nresultieren daraus auch keine Auswirkungen auf die bereits erfolgten Ausgleichs- und Kompen-\nsationsmaßnahmen des Ausgangs-Planes. Weiteres siehe Kap. 4 und 12 dieser Begründung. \n \n9. Städtebauliches Konzept \nDas grundsätzliche städtebauliche Konzept des B -Plan Nr. 197 wird durch die beabsichtigte Ände-\nrung nicht in Frage gestellt, da sich die Planänderungen nur auf die Fläche für Gemeinbedarf bezieht. \nInnerhalb dieser Fläche für Gemeinbedarf wurde im östlichen Teilbereich die III-geschossige Grund-\nschule mit der östlich a ngrenzenden, etwas niedrigeren Sporthalle errichtet. Östlich der Sporthal le \nliegt das Kunstrasenfeld. Der Pausenhof liegt im nördlichen Bereich des Schulgrundstücks, hinter der \nSporthalle und dem Kunstrasenfeld, südlich angrenzend an die Einfamilienhausbebauung des Gilde-\nmeisterrings. \nInnerhalb der zwischen Schulgrundstück und dem östlich angrenzenden Grünzug gelegenen Restflä-\nche der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf kann nunmehr in deren südlichen Teilbereich eine \nzusätzliche, sozialen Zwecken dienende Einrichtung wie z.B. eine Kindertagesstätte errichtet werden. \nDie im Osten des Plangebietes vorhandenen Gehölzstrukturen werden durch eine entsprechende Fest-\nsetzung im Bestand erhalten und grenzen die Gemeinbedarfsfläche gegenüber den Grünflächen ab. \nC. INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES \n10. Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches \nDie Grenze des räumlichen Geltungsbereiches dieser 1. Änderung umfasst nahezu vollständig das \nFlurstück 163/20 der Gemarkung Probstheida. Nicht Bestandteil der 1. Änderung ist der ebenfalls auf \ndem genannten Flurstück verlaufende Fuß- und Radweg der als solcher im Bebauungsplan 197 fest-\ngesetzt ist („Fuß- und Radweg in öffentlicher Grünfläche“). \nDer Änderungsbereich ist identisch mit der bislang festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf und so \nbemessen, dass die Planungsziele – die Schaffung der planungsrechtlichen V oraussetzungen zur Er-\nrichtung einer Kindertagesstätte innerhalb des als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzten Gebietes – \nerreicht werden können. \n40 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 19 \n03.09.2024 \n11. Fläche für Gemeinbedarf \nEs war erforderlich, dass mit diesem Änderungsverfahren innerhalb der bereits festgesetzten und im \nEigentum der Stadt Leipzig befindlichen Fläche für Gemeinbedarf die V oraussetzungen geschaffen \nwurden, sozialen Zwecken dienende Einrichtungen wie z.B. eine Kita als Ausweichstandort für an-\ndere, im angrenzenden Stadtgebiet liegende und zu sanierende Kindertagesstätten realisieren zu kön-\nnen. \nMit der 1. Änderung erfolg ten daher Änderungen innerhalb der bereits festgesetzten Fläche für Ge-\nmeinbedarf, da weiterhin an der Gemeinbedarfsnutzung festgehalten wird. Damit wird den weiterhin \nbestehenden Anforderungen an die Flächenvorsorge für Gemeinbedarfsnutzungen im Geltungsbe-\nreich des Bebauungsplanes sowie des Stadtteils und des Stadtbezirks entsprochen. \nErhalten blieben vor diesem Hintergrund die Festsetzungen zu baulichen Anlagen und Einrichtungen \n„Schule“ sowie „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. Hierdurch wird klar-\ngestellt, dass die heutige Flächennutzung auch künftig Bestand haben und fortgesetzt werden soll. \nUm neben der bereits zulässigen und ausgeübten Schul - und Sportnutzung auch die Errichtung und \nNutzung von sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen wie z.B. einer Kindertagesstätte zu ermög-\nlichen, wurde im Katalog der innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf zulässigen Nutzungen die „So-\nzialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ ergänzt. \nMit der Realisierung einer Kindertagesstätte wäre gewährleistet, dass für die anstehenden Sanierun-\ngen der im Stadtteil und im Stadtbezirk liegenden und dringend sanierungsbedürftigen städtischen \nKindertagesstäten ein entsprechendes Angebot an Ausweichplätzen vorgehalten werden könnte, da \nansonsten die Unterbringung der betreuungsbedürftigen Kinder nicht gewährleistet wäre. \nZugleich wurden mit dieser Ergänzung die V oraussetzungen geschaffen, dass in Abhängigkeit beste-\nhender Bedarfe auch andere sozialen Zwecken dienende Einrichtungen errichtet oder bestehende Nut-\nzungen entsprechend erweitert werden können. Darunter fallen z.B. Einrichtungen für ältere Men-\nschen oder für Menschen, die sich in sozialen Notlagen befinden. \nZum Schutz der vorhandenen Gehölzstrukturen entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Plan-\ngebietsgrenze wurde eine Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern ergänzt. Auf die-\nser Grundlage soll der dauerhafte Fortbestand dieser Grünkulisse als Lebens- und Rückzugsraum für \nPflanzen und Tiere gesichert werden. Die Fläche wird im Norden durch die Einzäunung des Schul-\ngrundstücks begrenzt, hat im Osten eine Tiefe von 20 m und entlang des Buckywegs von 15 m. Die \nFestsetzung dient insbesondere auch dazu, die durch die möglichen Gemeinbedarfsnutzungen inten-\nsiver zu nutzenden Bereiche von den weniger zu beanspruchenden (Rand)Bereichen abzugrenzen und \njene der stärkeren natürlichen Entwicklung zu überlassen. \nNicht mehr erforderlich sind die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Flä-\nche für Stellplätze sowie zur Zahl der Vollgeschosse (bislang III). Die Festsetzungen sollen nicht \nlänger Bestandteil der Planinhalte sein. \nMit der Realisierung der Grundschule sind diese Festsetzungen einerseits nicht länger erforderlich . \nAndererseits besteht innerhalb festgesetzter Flächen für den Gemeinbedarf nicht die Notwendigkeit \nfür eine solche Festsetzung; hier muss sich die Gemeinde nicht selbst unnötig binden. \nDarüber hinaus sind durch den Wegfall keine planungsrechtlich relevanten nachbarschaftlichen oder \nprivatrechtlichen Belange berührt, da diese Festsetzungen nicht drittschützend wirken. \nTeilweise erhalten bleiben die festgesetzten Umgrenzungen von Flächen für besondere Anlagen \nund Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn e des Bun-\ndesimmissionsschutzgesetztes. Während die nördliche Festsetzung zur Umgrenzung solcher \nFlächen erhalten bleibt, soll die südliche Fläche entlang der Thierschstraße bzw. des Buckywe-\nges entfallen. \nDer unterschiedliche Umgang mit dem Fortbestand di eser Festsetzungen ist dem Umstand geschul-\ndet, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des B-Planes Nr. 197 im Hinblick \n41 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 20 \n03.09.2024 \nauf die Beurteilung von Emissionen, die durch Kinder begründet sind, erheblich verändert haben. So \nhat sich seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes eine immer größere Toleranz gegenüber „Kin-\nderlärm“ gesetzlich und auch rechtlich durch gesetzt. Mit der Änderung des Bundes -Immissions-\nschutzgesetztes 2012 werden die durch Kinder verursachten Geräusch einwirkungen nicht als belas-\ntender (störender) Lärm, sondern als normale Begleiterscheinung des sozialen Lebens angesehen und \nbewertet. Dies bedeutet, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindern ausgehen keine schädlichen \nUmwelteinwirkungen nach dem Bundesimmissionsschutz darstellen, sondern als sozial angemes-\nsen hinzunehmen sind und besondere Schutzmaßnahmen gegenüber z.B. Kindertageseinrichtungen \nregelmäßig nicht (mehr) eingefordert werden können . Damit entfällt im Sinne der Festsetzung die \nanzuwendende Rechtsgrundlage für die hier festgesetzten Umgrenzungen von Flächen für besondere \nAnlagen und V orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bun-\ndesimmissionsschutzgesetztes. \nDennoch wurde die Festsetzung entlang der nördlichen Plangebietsgrenze beibehalten. Denn auch \nwenn seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes die Geräuscheinwirkungen von Kindern anders \nbewertet werden, als zum Zeitpunkt der Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption zum B-Plan 197 \nund den darauf aufbauenden Festsetzungen, war die V erortung der Flächen darauf ausgelegt, ggf. \nentstehende Konfliktsituationen zu minimieren. Die Umgrenzungen von Flächen für besondere An-\nlagen und V orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bun-\ndesimmissionsschutzgesetztes haben im Hinblick auf den Schutz der angrenzenden Nachbarn vor \nunzumutbaren „Kinderlärm“ auch weiterhin Bestand. \nDarüber ist der Erhalt der Festsetzung damit begründet, dass damit auch die notwendige Flächenvor-\nsorge getroffen ist, um z.B. bei Öffnung des Schulhofes für Freizeitaktivitäten und damit ggf. einher-\ngehenden störenden Geräuscheinwirkungen diesen angemessen begegnen zu können. \nZusammengefasst bestehen künftig für die festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf folgende Festset-\nzungen zu zulässigen Einrichtungen und Anlagen: a) Schule, b) Sozialen Zwecken dienende Gebäude \nund Einrichtungen sowie c) Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Zusätzlich \nwird die nördliche Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und V orkehrungen zum Schutz \nvor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes erhalten so-\nwie entlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze zum Schutz und Erhalt der d ort vorhan-\ndenen Gehölzstrukturen eine Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern ergänzt. Durch die \nErgänzung und Klarstellung der zulässigen Einrichtungen und Anlagen wurde der konkrete gemein-\nbedarfsorientierte Nutzungszweck dieser Fläche fest umrissen. \n12. Auswirkungen der Änderung \nMit Inkrafttreten der Planänderung wird auch weiterhin an der Gemeinbedarfsnutzung der Fläche \nfestgehalten und das Angebot zulässiger Gebäude und Einrichtungen um jene erweitert, die „Sozialen \nZwecken dienen“, z.B. eine Kinde rtagesstätte. Die Planung und Genehmigung der möglichenNut-\nzungen sowie die Beurteilung von sonstigen V orhaben erfolgt weiterhin auf der planungsrechtlichen \nGrundlage nach § 30 BauGB. \nDie Auswirkungen der Änderung des Bebauungsplanes , der Wegfall der bislang festgesetzten über-\nbaubaren Grundstücksfläche bzw. der Fläche für Stellplätze führen nicht zu Beeinträchtigungen, wel-\nche über das V orhandene hinausgehende konkrete planerische Bewältigung erfordern. Zwar können \naufgrund des Wegfalls der überbaubaren Grund stücksfläche künftig überall im Änderungsbereich \nräumlich wirksame Gebäude oder bauliche Anlagen entstehen, jedoch war dies grundsätzlich auch \nvorher möglich, soweit es sich um Gebäude oder bauliche Anlagen für schulische oder sportliche \nZwecke handelte. Lediglich wurde die Lage des Schulgebäudes durch die festgesetzte überbaubare \nGrundstücksfläche im westlichen Teilbereich und dem darin liegenden Symbol „Schule“ konkreti-\nsiert. \n42 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 21 \n03.09.2024 \nDie Reduzierung der Festsetzung ermöglicht nunmehr auch die Errichtung von weiteren Gebäuden \ninnerhalb der verbleibenden, bislang noch nicht baulich genutzten Teilfläche der Fläche für Gemein-\nbedarf. Hierdurch sind jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die angrenzenden Reihenhäuser \nsüdlich des Buckywegs oder die Doppelhäuser südlich des Gildemeisterrings durch die Errichtung \neiner baulichen Anlage oder eines Gebäudes zu erwarten. Die weiterhin bestehende Festsetzung einer \nFläche für besondere Anlagen und V orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen \nentlang der n ördlichen Plangebietsgrenze setzt möglichen baulichen Entwicklungen weiterhin eine \nGrenze in diese Richtung und somit in Richtung der unmittelbar angrenzenden Wohnnutzungen und \nderen Gartenbereiche. \nMit der Planänderung sind keine Auswirkungen auf die ehe mals vorgenommene Eingriffs -/Aus-\ngleichsbilanzierung zu erwarten. Im Zuge der Realisierung des B-Plan Nr. 197 wurde auch der östlich \nangrenzende Grünzug angelegt. Dieser beinhaltet die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für \ndie mit dem B -Plan Nr. 197 ver bundenen Eingriffe in Natur und Landschaft , d.h, auch für die zu \nerwartenden Eingriffe innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf . Die Rücknahme der überbaubaren \nGrundstücksfläche führt nicht zur Erhöhung der Eingriffe und zu einem zusätzlichen Kompensati-\nonsbedarf, da diese Festsetzung nur dem Zweck diente, eine räumliche „Konzentration“ der für eine \nSchule notwendigen B aumassen im östlichen Teilbereich der Fläche für Gemeinbedarf zu gewähr-\nleisten. Auf eine entsprechende Festsetzung die die zulässige Grundfläche der baulichen Nutzungen \nbeschränken würde, wurde schon damals verzichtet. Die getroffene Festsetzung zum Erhalt der \nBäume und Sträucher gewährleistet für eine Fläche von ca. 5.100 qm, dass diese der möglichen Ver-\nsiegelung durch bestimmte bauliche Anlagen grundsätzlich entzogen ist. \nMit der Erweiterung des Nutzungsspektrums durch die künftige Zulässigkeit von „Sozialen Nutzun-\ngen dienenden Gebäude und Einrichtungen “ ist nicht zwangsläufig eine Erhöhung der Eingriffe in \nNatur und Landschaft verbunden, da auch mit den bislang zulässigen „Sportlichen Nutzungen die-\nnenden Gebäuden und Einrichtungen“ grundsätzlich bauliche Anlagen verbunden waren, die ggf. mit \nEingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Auch für diese Anlagen wurde auf eine Festset-\nzung verzichtet, die deren zulässige Grundfläche beschränken würde. \nMit der Planänderung sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das lokale Klima zu erwarten. Ent-\nsprechend der Festsetzung im B-Plan Nr. 197 ist auch eine Bebauung der Fläche zugunsten sportlicher \nAnlagen zulässig, unabhängig davon ob diese unmittelbar der Schulnutzung zugeordnet sind. Durch \ndie in Verantwortung der Stadt Leipzig zu errichtenden baulichen Anlagen für soziale Zwecke kann \ndurch einen viel geringeren Überbauungsgrad und eine entsprec hende Baukörperanordnung ein \nGroßteil des Baumbestandes erhalten werden. Durch z.B. eine Nord-Süd-Ausrichtung eines Baukör-\npers und die Herstellung eines Gründaches einschließlich des weitgehenden Erhalts des vorhandenen \nGrünbestands entlang der östlichen Grenze des Änderungsgebietes wird die Durchströmung des Ge-\nbiets mit Frischluft aus der vorherrschende Windrichtung (aus Süden) im Wesentlichen nicht beein-\nträchtigt bzw. die Kaltluftproduktion nicht merklich gestört. \nDie Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden, wie in Kap. 7 beschrieben, durch die Än-\nderung der Zweckbestimmung für die Gemeinbedarfsfläche und die damit verbundene Festsetzung \nzum umfassenden Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen am Rand des Plan-\ngebietes im Wesentlichen nicht berührt. Im Rahmen der konkreten Bauausführung können Maßnah-\nmen zur Dachbegrünung, einem sorgsamen Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser sowie \nder behutsame Umgang mit dem vorhandenen Grünbestand bei der Gartengestaltung und Gartennut-\nzung umfassend Berücksichtigung finden. \nDennoch sind Auswirkungen mit der zum Zeitpunkt der Planaufstellung angestrebten gegenständli-\nchen Umsetzung der Kindertagesstätte, für die diese Planänderung die planungsrechtlichen V oraus-\nsetzungen schafft, verbunden. Konkret stehen diese mit der spezifischen Nutzungsart (Interim für die \nin Sanierung befindlichen Kindertagesstätten im Stadtteil) im Zusammenhang. Insbesondere betrifft \ndies voraussichtlich eine in geringem Maß höhere Verkehrsbelastung der schmalen Wohngebietsstra-\nßen. \n43 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Seite 22 \n03.09.2024 \nDamit einhergehende Beeinträchtigungen der heutigen Verkehrsabläufe sowie damit eine ggf. per-\nsönlich empfundene Störung der privaten Wohnruhe sind nicht Gegenstand bzw. relevante Auswir-\nkung dieses Änderungsverfahrens. Sie sind im Einzelfall Teil der konkreten V orhabengestaltung und \ndaher auf anderer rechtlicher Grundlage im Rahmen des dazu erforderlichen Baugenehmigungsver-\nfahrens zu untersuchen und zu lösen. \nEbenso sind die vorgebrachten Befürchtungen zu den Auswirkungen auf die heutige Klimasituation \ndurch eine entsprechend sorgfältige und angepasste Planung eines konkreten V orhabens zu minimie-\nren. Dies betrifft sowohl die konkrete Lage eines Gebäudes, dessen Ausrichtung und Höhe, aber auch \nden Umgang mit den Freiflächen und den Erhalt der dort schon vorhandenen Grünstrukturen. \n \n \nDr.-Ing. Brigitta Ziegenbein \nAmtsleiterin \nAnhang \n44 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Anhang I: Darstellung zur Berichtigung des FNP , Seite 1 \n \n03.09.2024 \n45 von 46 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 197 „Curschmannstraße Nord“, 1. Änderung \n Anhang II: Hinweise, Seite 1 \n \n03.09.2024 \nVorsorgender Radonschutz \nDas Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mit Stellungnahme vom 18.12.2023 \nmitgeteilt: \n \nDas Plangebiet befindet sich \n- in keiner radioaktiven Verdachtsfläche und gegenwärtig liegen uns auch keine Anhaltspunkte über \nradiologisch relevante Hinterlassenschaften vor, \n- außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes und nach unseren Erkenntnissen in einer als \nunauffällig bezüglich der zu erwartenden durchschnittlichen Radonaktivitätskonzentration in der \nBodenluft charakterisierten geologischen Einheit. \nZum vorliegenden V orhaben bestehen derzeit keine Bedenken. Jedoch sind im Rahmen weiterer \nPlanungen zur Bebauung die nachfolgenden Anforderungen zum Radonschutz zu beachten. \n \nAufgrund der Verabschiedung des neuen Strahlenschutzgesetzes und der novellierten Strahlen-\nschutzverordnung gelten seit dem 31. Dezember 2018 erweiterte Regelungen zum Schutz vor Ra-\ndon (§§ 121 – 132 StrlSchG / §§ 153 – 158 StrlSchV). \nErstmalig wurde zum Schutz vor Radon ein Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-\n222-Aktivitätskonzentration in der Luft vom 300 Bq/m³ für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in \nInnenräumen festgeschrieben. \nWer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen \nzu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschwe-\nren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik er-\nforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. \nWer im Rahmen baulicher Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen \nMaßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die \nDurchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnah-\nmen erforderlich und zumutbar sind. \n \nWeiteres siehe: www.umwelt.sachsen.de >> Strahlenschutz >> Radon. \n46 von 46 in Zusammenstellung", "tokens_cl100k": 45035, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=1002554", "name": "Bebauungsplan Nr. 350 \"Wohngebiet an der grünen Ecke\";\nStadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida;\nSatzungsbeschluss", "reference": "VI-DS-01753", "date": "2015-12-18", "paper_type": "Beschlussvorlage", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=1041673&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 11258621, "pages": 82, "text": "Ratsversammlung\nBeschlussvorlage Nr. VI-DS-01753\nStatus: öffentlich\nBeratungsfolge:\nGremium Termin Zuständigkeit\nDienstberatung des Oberbürgermeisters\nFachausschuss Stadtentwicklung und Bau \nFachausschuss Umwelt und Ordnung \nStadtbezirksbeirat Leipzig-Südost \nRatsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung\nEingereicht von\nDezernat Stadtentwicklung und Bau\nBetreff\nBebauungsplan Nr. 350 \"Wohngebiet an der grünen Ecke\";\nStadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida;\nSatzungsbeschluss\nBeschlussvorschlag:\n1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten \nStellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der \nStadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es im Kapitel 8 der \nBegründung zum Bebauungsplan angegeben ist.\n2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächGemO beschließt die \nRatsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) \nund dem Text (Teil B), als Satzung.\n3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.\nHinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des \nBeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.\nPrüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:\n Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.\n Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe \nAnlage Prüfkatalog)\n1 von 82 in Zusammenstellung\n \nSachverhalt:\n Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.\nAnlagen:\n1 Prüfkatalog\n2 Beschreibung des Sachverhaltes\n3 Übersichtskarte\n4 Übersichtsplan\n5 Namens- und Adressenliste – Aus Datenschutzgründen nicht zur Veröffentlichung freigegeben!\n6 Bebauungsplan Teil A: Planzeichnung\n7 Bebauungsplan, Planzeichenerklärung\n8 Bebauungsplan Teil B: Text\n9 Begründung zum Bebauungsplan\n2 von 82 in Zusammenstellung\nB E S C H L U S S A U S F E R T I G U N G \nRatsversammlung vom 16.12.2015 \nzu \n18.15 \nBebauungsplan Nr. 350 \"Wohngebiet an der grünen Ecke\"; \nStadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida; \nSatzungsbeschluss \nVorlage: VI-DS-01753 \nBeschluss: \n1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwur fs des Bebauungsplanes vorgebrachten \nStellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die \nRatsversammlung der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu \nberücksichtigen, wie es im Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan angegeben ist. \n2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächGemO beschließt die \nRatsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung \n(Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. \n3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. \nHinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Z eitpunkt \ndes Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. \nAbstimmungsergebnis: 52/0/1 \nBurkhard Jung \nOberbürgermeister \nLeipzig, den 17. Dezember 2015 \nSeite: 1/1 \n3 von 82 in Zusammenstellung\nPrüfkatalog \nPrüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine \nausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien \nmit Kindern aus. \nWenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: \nIndikatoren verbessert \nauf \nbisherigen \nNiveau \nverschlechtert keine \nAuswirkung \nBegründung in \nVorlage Seite \n1\n1 Vorschulische Bildungs- \nund Betreuungsangebote \n(Qualität, Vielfalt, \nErreichbarkeit, \nQuantität/Umfang) \n      \n2 Schulische \nBildungsangebote, \nAusbildung und Studium \n(Qualität, Vielfalt, \nErreichbarkeit, \nQuantität/Umfang) \n      \n3 Wohnbedingungen für \nKinder, Jugendliche und \nFamilien (Angebot, \nAttraktivität, Vielfalt, \nInfrastruktur) \n      \n4 Kultur- und \nFreizeitangebote, \nMöglichkeiten zum \nSpielen, Sporttreiben und \nTreffen sowie \nNaturerfahrungen für \nKinder, Jugendliche und \nFamilien \n       \n5 Gesundheit und Sicherheit \nvon Kindern und \nJugendlichen/Schutz vor \nGefahren \n      \n6 Integration von Kindern \nund Jugendlichen mit \nBehinderungen oder \nMigrationshintergrund \n      \n7 Finanzielle Bedingungen \nvon Familien \n      \nIndikator hat stattge- \nfunden \nist \nvorgesehen \nist nicht vorgesehen Begründung in \nVorlage, Seite \n1\n8 Beteiligung von Kindern, \nJugendlichen und Familien \nbei der zu treffenden \nEntscheidung \n      \n1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher fr eigestellt. \nStadt Leipzig \n01.15/016/01.12 \n4 von 82 in Zusammenstellung\nBeschreibung des Sachverhaltes \nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke“ \nSatzungsbeschluss \nMit dieser V orlage soll der Satzungsbeschluss über den Beba uungsplan (B-Plan) Nr. 350 \n„Wohngebiet an der grünen Ecke“ herbei geführt werden. \nEs wurde keine Änderung des Planinhaltes nach den Beteiligungen zum Entwurf vorgenommen. \nÜbereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: \n• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen \nIn Folge der Aufstellung des B-Planes können im Plangebiet E inzelhäuser errichtet werden. Für die \nNeuschaffung von Arbeitsplätzen sind die Ziele des B-Planes nicht relevant. \n• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur \nIn Folge der Aufstellung des B-Planes besteht die Möglichke it Wohnraum für Familien zu schaffen \nund damit zu einer günstigeren Generationsmischung und ausgeglicheneren Alterstruktur im Ortsteil \nbeizutragen. \nDie Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. \nDer Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost hat den Entwurf des B-Plans in seiner Sitzung am \n24.02.2015 \n behandelt und die Planung befürwortet. \nMaßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten , die infolge der Aufstellung \ndes B-Planes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen Flächen \nzum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelu ng nach dem Bundes- \nnaturschutzgesetz), sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. \nDie Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der externen Ausgleichsmaßnahmen \nwerden vom V orhabenträger gemäß dem wirksamen städtebaulichen Vertrag übernommen. \nFlächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung im Hinblick auf die externen \nAusgleichsmaßnahmen betroffen. Näheres siehe Kap. 7.4 der Begründung zum B-Plan. \nDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: \nNach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird d as Dezernat Stadtentwicklung und \nBau, Stadtplanungsamt, der Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. \nDem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost wird die V orlage du rch das Büro für Ratsangelegenheiten \nunmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. \n07.09.2015 \n5 von 82 in Zusammenstellung\nAnlage 1\nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke“\nÜbersichtskarte – Lage des Plangebietes\nDatengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5.000, Stand: 20.01.2014\nHerausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung\n Grenze des Plangebietes \n \n6 von 82 in Zusammenstellung\nAnlage 2\nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke“\nÜbersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches\nDatengrundlage: Liegenschaftskarte Leipzig (ALK), M 1 : 2000, Stand: 20.01.2014\nHerausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung\n Grenze des Plangebietes \n \n7 von 82 in Zusammenstellung\n8 von 82 in Zusammenstellung\n9 von 82 in Zusammenstellung\nTeil B: Text \nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 1\nTeil B: Text \nDie der Planzeichnung zugrunde liegenden Vorschriften (Ge setzte, Verordnungen, Erlasse, \nDIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelung en) können bei der Stadt Leipzig im \nNeuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Sta dtplanungsamt, Zimmer 499, \nwährend der Sprechzeiten eingesehen werden. \nI. FESTSETZUNGEN \n[§9 Abs. 1, 1a, 3 und 4 BauGB i. V. m. § 89 SächsBO] \n1. Planungsrechtliche Festsetzungen \n[§ 9 Abs. 1, 1a und 3 BauGB] \n1.1 Art der baulichen Nutzung \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 BauNVO] \nIn den gemäß Planzeichnung festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind die \ngemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen \n- Betriebe des Beherbergungsgewerbes \n- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe \n- Anlagen für Verwaltungen \n- Gartenbaubetriebe \n- Tankstellen \nnicht zulässig und somit nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. \n(§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) \n1.2 Maß der baulichen Nutzung \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB] \n1.2.1 Traufhöhe \nDie Höhe der Traufe (TH), gemessen an der Schnittlinie von Außenkante Außenwand \nund Oberkante Dachhaut über der jeweiligen Bezugshöhe, darf 6,50 m nicht \nüberschreiten. Zur Bezugshöhe gilt die textliche Festsetzung Nr. 1.2.2 entsprechend. \n(§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) \n1.2.2 Höhenlage baulicher Anlagen \nDie Höhe der Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens darf 0,50 m über der \nBezugshöhe nicht überschreiten. Bezugshöhe ist die mittlere Höhe der Oberkante der \nan das Baugrundstück angrenzenden Straßenverkehrsfläche, gemessen an den \nEndpunkten der anliegenden Grenze des Baugrundstücks. \n(§ 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB) \n1.3. Überbaubare Grundstücksfläche \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO] \n1.3.1 Baulinien \nDie in den WA-Gebieten gemäß Planzeichnung festgesetzten Baulinien können für der \nFassade untergeordnete bauliche Elemente wie Vordächer, Gesimse, Freitreppen und \ndergleichen um bis zu 1,00 m überschritten werden. \n(§ 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO und § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO) \n1.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garage n \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB] \n1.4.1 Nebenanlagen \nIn den Baugebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den \nfestgesetzten Flächen für Nebenanlagen keine Nebenanlagen zulässig. \nAusgenommen davon sind die unter 1.6.1 Vorgärten festgesetzten Einfahrten, Wege \n07.09.2015 \n10 von 82 in Zusammenstellung\nTeil B: Text \nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 2\nund Mülltonnenstellplätze sowie die unter 2.5 Einfriedung festgesetzten Anlagen. \n(§ 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO) \n1.4.2 Garage / Stellplätze \nGaragen (einschließlich Carports) und Stellplätze sind nur auf den in der \nPlanzeichnung festgesetzten Flächen für Garagen und Stellplätze sowie innerhalb der \nüberbaubaren Grundstücksfläche zulässig. \n(§ 12 Abs. 6 BauNVO) \n1.5 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entw icklung von \nBoden, Natur und Landschaft \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB] \n1.5.1 Flächen für Zufahrten, Stellplätze, Wege \nDie Befestigung von privaten Stellplätzen, Zufahrten und Wege ist so auszuführen, \ndass das auf den jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend \ninnerhalb dieser Flächen versickern kann. \nAlternativ kann das anfallende Regenwasser auch entsprechend der Festsetzung \n1.5.2 gesammelt, verwendet oder versickert werden. \n1.5.2 Versickerung von Niederschlagswasser \nDas auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht für \nBrauchwasserzwecke (z.B. Gartenbewässerung) verwendet wird, auf dem jeweiligen \nBaugrundstück zu versickern. \nVon der vollständigen Versickerung kann insoweit abgesehen werden, wie \nnachgewiesen wird, dass die Versickerung des Niederschlagswassers aufgrund der \nBodeneigenschaften des Baugrundstücks nur mit unvertretbar hohem Aufwand \nmöglich wäre. \nDie Möglichkeit der Herstellung eines Überlaufes mit Anschluss an die öffentliche \nRegenentwässerung bleibt von Satz 1 und 2 unberührt. \n1.6 Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen \nBepflanzungen \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB] \n1.6.1 F 1 - Vorgärten \nDie zwischen der öffentlichen Straßenverkehrsfläche und der nächstliegenden \nfestgesetzten Baulinie oder Baugrenze bzw. deren gradliniger Verlängerung bis zu den \nseitlichen Grundstücksgrenzen gelegenen Flächen (Vorgärten) der Baugrundstücke \nsind in ihrer Gesamtheit zu begrünen. \nAbweichend davon sind in diesen Vorgartenflächen zulässig: \na) je Baugrundstück eine Einfahrt zu Garagen (einsch ließlich Carports) oder \nStellplätzen \nb) sonstige Grundstückszuwegungen mit einer Breite v on insgesamt bis zu maximal \n1,50 m je Baugrundstück \nc) notwendige Mülltonnenstellplätze, sofern diese du rch Begrünung (auch mit \nEinhausung) gegen die Einsicht von öffentlichen Flächen geschützt sind. \n1.6.2 F 2 - Straßenbegleitende Hausbäume \nEntlang der Planstraße 1 sind auf den nach F1 festgesetzten Vorgartenflächen der \nBaugebiete WA1 und WA3 je Baugrundstück mindestens 1 großkroniger, \neinheimischer Laubbaum in einem Abstand von 3-4 m zur nächstliegenden \nStraßenbegrenzungslinie und unter Berücksichtigung der Lage der \nGrundstückszufahrten zu pflanzen, dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu \nersetzen. \n07.09.2015 \n11 von 82 in Zusammenstellung\nTeil B: Text \nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 3\n1.6.3 F 3 - Hausgärten \nDie Baugrundstücke sind je angefangene 250 m² mit einem einheimischen, \nstandortgerechten Laubbaum oder einem hochstämmigen Obstbaum zu bepflanzen. \nDie nach F2 anzupflanzenden Bäume können dabei angerechnet werden. \nAuf mindestens 8% der Baugrundstücksflächen sind Strauchpflanzungen anzulegen, \ndauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen. \n1.6.4 F 4 - Fassadenbegrünung / Begrünung von Nebena nlagen und Garagen \nFenster- und öffnungslose Haus- und Garagenwände ab 15 m² Flächengröße sind mit \neiner Fassadenbegrünung zu versehen. Dabei ist pro laufendem Meter 1 Pflanze zu \nsetzen. \n1.6.5 F 5 – Dachbegrünung Garagen (auch Carports) \nDie Dachflächen von Garagen (auch Carports) sind mindestens extensiv zu begrünen. \n(siehe auch Örtliche Bauvorschriften 2.3) \n1.6.6 F 6 - Externe Ausgleichsmaßnahmen \n[§ 9 Abs. 1a i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB] \nZuordnungsfestsetzung: \nDem Eingriff im Plangebiet auf den Flurstücken des Geltungsbereiches werden die \nfolgenden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes zugeordnet: \nE1: Abbruch, Entsiegelung, Bepflanzung am Standort Südfriedhof, \nFlurstück 193/1 und 193a, zugeordneter Wertpunkteanteil von 11.986 Punkten \nE2: Aufforstung, Maßnahme in Leipzig-Sommerfeld „Wi llwisch“, \nFlurstück 263/12 mit zugeordnetem Wertpunkteanteil von 35.959 Punkten \n(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB) \n2. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN \n[§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 SächsBO] \n2.1. Dachneigung \nIn den Baugebieten sind für die Wohngebäude nur Satteldächer (Sd) mit einer \nDachneigung zwischen 35 – 40 Grad zulässig. \n2.2 Dachdeckung \nInnerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind für die Farbgebung der \nDacheindeckungen nur rote bis rotbraune, nicht glänzende Materialien zulässig. \nDies gilt nicht für Solarenergieanlagen. \n2.3 Garagen und Nebenanlagen \nIn allen Baugebieten sind für Garagen (auch Carports) und Nebenanlagen nur \nFlachdächer sowie flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 10 Grad zulässig. \nCarports sind Garagen in Form von Stellplätzen mit Schutzdächern ohne Wände. \n(Hinweis: siehe auch textliche Festsetzung F5 zur Dachbegrünung von Garagen) \n2.4 Dachaufbauten \nZwischengiebel, Gauben und Erker dürfen mit einer von der Hauptfirstrichtung \nabweichenden Firstrichtung sowie abweichender Dachneigung ausgeführt werden. Die \nSumme der Länge von Zwischengiebeln, Gauben und Erkern darf 50 v. Hundert der \nTrauflänge nicht überschreiten. \n2.5 Einfriedungen \nEinfriedungen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind nur in Form von \nHecken bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Die Hecken können entlang der \nGrundstücksgrenze von Stabgitterzäunen bis zu einer Höhe von 0,80 m begleitet \nwerden. \n07.09.2015 \n12 von 82 in Zusammenstellung\nTeil B: Text \nBebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 4\nEntlang der gartenseitigen Grundstücksgrenzen sind Hecken bis zu einer Höhe von \n1,80 m zulässig, die von einem Maschendrahtzaun oder einem Stabgitterzaun mit \neiner maximalen Höhe von 1,00 m begleitet werden können. \nBezugshöhe ist die Höhe der tatsächlichen Geländeoberfläche. \nII. HINWEISE \n1. Archäologische Funde \nVor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten muss im von Ba utätigkeit betroffenen \nAreal durch das Landesamt für Archäologie eine archäologis che Grabung \ndurchgeführt werden. Diese besteht in der Abtragung des Obe rbodens mittels eines \nGroßgerätes (Hydraulikbagger mit glattem Böschungshobel ). Zur Überwachung der \nFlächenabtragung muss ein Facharchäologe des Landesamtes für Archäologie \nständig zugegen sein. Auftretende Befunde und Funde sind sa chgerecht auszugraben \nund zu dokumentieren; Bauverzögerungen sind dadurch nicht auszuschließen. Der \nTermin für die Grabung ist mit dem Landesamt für Archäologie mindestens acht \nWochen vor Beginn abzusprechen oder schriftlich mitzuteil en. In der Bauanzeige \nwerden die ausführenden Firmen, der verantwortliche Baule iter und die jeweiligen \nTelefonnummern genannt. \nDas Ergebnis der Grabung kann entweder die Erhaltung der arc häologischen \nSubstanz nach § 8, Abs. 1, SächsDSchG oder weitere archäolog ische \nUntersuchungen erforderlich machen. Für die Grabung ist zw ischen dem Bauherrn \nund dem Landesamt für Archäologie eine Vereinbarung abzusc hließen, die den Zeit- \nund Kostenrahmen benennt. \nDer Bauherr kann im Rahmen des Zumutbaren an den Kosten der Gr abung beteiligt \nwerden (§ 14, Abs. 3 SächsDSchG). \n2. Baugrunduntersuchung \nIm Hinblick auf die Versickerung von Oberflächenwasser auf privaten \nGrundstückflächen wird empfohlen, im Zuge der konkreten Ba uplanung \ngrundstücksbezogene Baugrunduntersuchungen durchzufüh ren. Außerdem wird \ndarauf hingewiesen, dass Niederschlagswasser, das geziel t mit besonderen Anlagen \noder Einrichtungen (Mulden, Rigolen, Sickerschächte) ver sickert wird, als Einleitung in \nein Gewässer gilt und einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die untere \nWasserbehörde bedarf (§ 2 i.V.m. §§ 3 und 7 Wasserh aushaltsgesetz). \n3. Bauantrag \nIm Rahmen des Bauantrags sind u.a. folgende Nachweise vorzulegen: \n• Grundstückserschließung: Breite und Anordnung der Grunds tückszufahrt sowie \nDarstellung von befestigten Wegen und sonstigen befestigten Flächen \n• Niederschlagswasser (Verwendung/Versickerung): Darste llung der gewählten \nMaßnahme zur Verwendung oder Versickerung des anfallenden Niederschlags- \nwassers (z.B. Zisterne, Versicherungsanlagen, Brauchwas sernutzung) entspre- \nchend der textlichen Festsetzung 1.5.2. Die Rückhaltevorr ichtungen können mit \neiner gedrosselten Ableitung an die öffentliche Regenentw ässerung (Überlauf) \nangeschlossen werden. \n• Hausbäume F2: Im Lageplan Angabe des Standortes und der gewä hlten Baumart \neinschließlich Angabe des erwarteten, ausgewachsenen Kronendurchmessers. \nZur Auswahl standortgerechter Pflanzarten im Plangebiet w ird auf die \nPflanzempfehlungen im Anhang 3 der Begründung zum B-Plan hingewiesen. \n07.09.2015 \n13 von 82 in Zusammenstellung\n \nBegründung zum\nBebauungsplan Nr. 350 \n„Wohngebiet an der grünen Ecke“ \nStadtbezirk: Südost \nOrtsteil: Probstheida \nÜbersichtskarte: \nUmgebung des Bebau-\nungsplangebietes und \nanschließende Bebau-\nungspläne \n(soweit vorhanden) \n \nDezernat Stadtentwicklung und Bau \nStadtplanungsamt \nPlanverfasser: \nUnterplan Baubetreuung GmbH \n04289 Leipzig, Franzosenallee 25 \nin Kooperation mit \nPlanungsgruppe Unterberger \nI-39012 Meran, M.-Trost-Straße 19/A \n07.09.2015 \n14 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 2\n \nA EINLEITUNG \n1. Lage und Größe des Plangebietes ….............…........ ........................................................................................ 3\n2. Planungsanlass und –erfordernis ..................... ...............................…................... ........................................... 4\n3. Ziele und Zwecke der Planung …......................... ............................................................................................. 4\n4 Verfahren …........................................ .............................................................................................................. 5\nB GRUNDLAGEN DER PLANUNG \n5. Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes ....... ............................................................................... 6\n5.1 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet .................. ............................................................................................ 6\n5.2 Topografie und Baugrundverhältnisse ................ ............................................................................................... 6\n5.3 Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes ............ .................................................................................... 8\n5.4 Technische Infrastruktur ......................... .......................................................................................................... 8\n5.5 Soziale Infrastruktur ............................. ........................................................................................................... 10 \n5.6 Archäologische Denkmalpflege ...................... ................................................................................................. 10 \n6. Planerische und rechtliche Grundlagen ................ ........................................................................................... 11 \n6.1 Planungsrechtliche Grundlagen ..................... ................................................................................................. 11 \n6.2 Sonstige Planungen …................................ .................................................................................................... 13\n7. Umweltbericht …................................... .......................................................................................................... 15 \n7.1 Einleitung …...................................... ............................................................................................................. 15 \n7.2 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erhebl ichen Umweltauswirkungen der Planung ....... 18 \n7.3 Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen ….... .............................................................................. 33 \n7.4 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich …............... ........................................................................................ 33 \n7.5 Zusammenfassung …................................ ..................................................................................................... 3 4 \n8. Ergebnisse der Beteiligungen …........................ .............................................................................................. 35 \n8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentw urf …............................................... ............................ 35 \n8.2 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf ........................................................ 36 \n8.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwu rf …................................................ ......................38 \n8.4 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf …........... ........................................................................................39 \n9. Städtebauliches Konzept …............................ ................................................................................................. 42 \n9.1 Gliederung des Gebietes ….......................... ................................................................................................... 42 \n9.2 Bebauungs-/Nutzungskonzept …...................... .............................................................................................. 43 \n9.3 Grünplanerisches Konzept …........................ .................................................................................................. 43 \n9.4 Verkehrskonzept …................................ .......................................................................................................... 43 \nC INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES \n10. Geltungsbereich …................................ .......................................................................................................... 45 \n11. Gliederung des Plangebietes …....................... ................................................................................................ 45 \n12. Baugebiete …...................................... ............................................................................................................. 45 \n12.1 Art der baulichen Nutzung …......................... ................................................................................................. 45 \n12.2 Maß der baulichen Nutzung …........................ ............................................................................................... 46 \n12.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Stellung ba ulicher Anlagen ...................................... .............. 48 \n12.4 Flächen für Nebenanlagen …........................ ................................................................................................. 49 \n12.5 Garagen/Stellplätze …............................ ...................................................................................................... 50 \n13. Straßenverkehrsfläche …........................... ...................................................................................................... 50 \n14. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklu ng von Boden, Natur, Landschaft …....... 50 \n14.1 Flächen für Zufahrten, Stellplätze, Wege …........... ...................................................................................... 50 \n14.2 Rückhaltung von Niederschlagswasser …............. ........................................................................................ 51 \n15. Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und so nstigen Bepflanzungen ............................... 5 2 \n15.1 F1 Vorgärten …................................... ......................................................................................................... 52 \n15.2 F2 Straßenbegleitende Hausbäume ….................. ...................................................................................... 52 \n15.3 F3 Hausgärten ….................................. ....................................................................................................... 53 \n15.4 F4 Fassadenbegrünung / Begrünung von Nebenanlagen und G aragen …............................................ ...... 53 \n15.5 F5 Dachbegrünung Garagen (auch Carports) ….......... ............................................................................... 53 \n15.6 F6 Externe Ausgleichsmaßnahmen ….................... ..................................................................................... 53 \n16. Örtliche Bauvorschriften …......................... ..................................................................................................... 5 4 \n16.1 Dachformen und -neigungen …....................... .................................................................................................. 54 \n16.2 Dachdeckungen …................................. ......................................................................................................... 54 \n16.3 Garagen und Nebenanlagen …........................ .............................................................................................. 54 \n16.4 Dachaufbauten …................................. ............................................................................................................. 55 \n16.5 Einfriedungen ….................................. .............................................................................................................. 55 \nD STÄDTEBAULICHE KALKULATION \n17. Flächenbilanz des Plangebietes ….................... ............................................................................................... 56 \n18. Kosten / Städtebaulicher Vertrag ….................... ........................................................................................ 56 \nANHANG \nI Bestand \nII Gestaltungsplan \nIII Pflanzempfehlungen \nIV Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz \nV Externe Ausgleichssmaßnahmen \n07.09.2015 \n15 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 3\n \nA EINLEITUNG \n1. Lage und Größe des Plangebietes \nDas Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Leipzig-Südos t im Ortsteil Probstheida, hat eine Grö-\nße von ca. 0,6 ha und umfasst das Flurstück 162/61 der Gemarku ng Probstheida. Als ehemaliges \nmit Gewächshäusern bestandenes Gärtnereigelände stellt d as Areal am Beginn der Planung eine \nBrache und einen städtebaulichen Mißstand dar. Im Vorgriff auf die geplante Entwicklung wurde \ndie Fläche nach dem Aufstellungsbeschluss zwischenzeitli ch von den zerstörten Gewächshäu-\nsern, Gruben und sonstigen Rückständen beräumt. \nDas Plangebiet wird im Norden durch die Kleingartenanlage „An der grünen Ecke“ und im Westen \ndurch eine öffentliche Parkanlage begrenzt. Östlich angre nzend befinden sich 2 von der Russen-\nstraße aus erschlossene neu errichtete Geschosswohnbaute n. Die Südgrenze bildet das B-Plan-\ngebiet Nr. 287 „Russenstraße 31“, dass baulich vollständig entwickelt ist. \nDie stadträumliche Lage des Plangebiets ist im Lageplan dargestellt: \nWeitere Informationen zum Flurstück und zur räumlichen Lag e des Geltungsbereichs sind der Vi-\ngnette auf der Planzeichnung und dem Kapitel 10 der Begründung zu entnehmen. \n07.09.2015 \n16 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 4\n \n2. Planungsanlass und -erfordernis \nAllgemeines planerisches Ziel ist es, die Entwicklung des S tadtteils Probstheida zu steuern, ange-\nmessen zu ergänzen und städtebauliche Konflikte zu minimieren. \nVor diesem Hintergrund ist in Abstimmung mit den Zielen der Stadtentwicklung die Aufstellung des \nBebauungsplans erforderlich, um die planungsrechtlichen Grundlagen und den städtebaulichen \nRahmen zur langfristigen Entwicklung im Plangebiet zu scha ffen. In Verbindung mit dieser Flä-\nchenentwicklung steht die erfolgte Beseitigung der zerstö rten Gewächshäuser und die Behebung \ndes städtebaulichen Mißstands im Plangebiet. \nPlanungsanlass ist ein entsprechender Antrag der Unterplan Baubetreuung G mbH (UPB) an die \nStadt Leipzig, auch diesen Teilabschnitt im Rahmenplangebiet Probstheida-Curschmannstraße mit \nBezug auf die mit der Stadt Leipzig geschlossene Rahmenvere inbarung (Beschluss Nr. 364/95 \nvom 25.10.1995) zu entwickeln. Diesem Antrag wurde mit dem A ufstellungsbeschluss vom \n28.10.2009 durch die Ratsversammlung entsprochen. \nUPB möchte mit der Überplanung des ehemaligen Gärtnereigel ändes die baulichen Entwicklun-\ngen im Bereich um die Katzstraße B-Plan Nr. 287 „Russenstraß e 31“ und B-Plan Nr. 313 „Katz-\nstraße“ komplettieren und der vorhandenen Nachfrage nach E igenheimen am Standort entspre-\nchen. Gleichzeitig kann die mit den B-Plänen Nr. 141, 175, 19 7, 287 und 351 bereits geschaffene \ntechnische Infrastruktur besser ausgelastet werden.\nDas Erfordernis zur Aufstellung des B-Planes ergibt sich aus den bereits im R ahmenplan formu-\nlierten städtebaulichen Zielen für das Plangebiet. Den geg enüber 1995 veränderten stadtpoliti-\nschen Zielen und Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes wird mit dem vorliegenden Pla-\nnungsvorschlag durch eine Ausweisung als Eigenheimstando rt statt der im Rahmenplan in den \n1990er Jahren hier vorgesehenen Geschosswohnungsbauten entsprochen. \nDa das Plangebiet derzeit planungsrechtlich zum Außenbere ich gemäß § 35 BauGB gehört, ist \nplanungsrechtlich vor der Umsetzung der Bauvorhaben einen Bebauungsplan aufzustellen. \nZur Vertiefung der städtebaulichen Planung wird auf die Kapitel 3 und 9 ff. hingewiesen. \n3. Ziele und Zwecke der Planung \nInsbesondere folgende Ziele und Zwecke sind mit der Planung verbunden: \n• Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Bebau ung des Plangebietes, um unter \nEinbeziehen des städtebaulichen Rahmenplans Probstheida -Curschmannstraße eine ange-\nmessene Entwicklung des Gebietes zu sichern. \n• Beseitigung des städtebaulichen Missstands, der durch Van dalismus an den ehemaligen Ge-\nwächshäusern entstanden ist und durch die Beräumung und bau liche Entwicklung der Fläche \nbehoben werden kann. \n• Ordnen der städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet sowo hl innerhalb der Fläche als auch \nim Hinblick auf die Verknüpfung mit den Nachbarschaften. \nZiel der Planung ist es, die bauliche Ergänzung des Rahmenpl angebietes Probstheida – Cursch-\nmannstraße auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen UPB und Stadt Leipzig fortzu-\nsetzen, die von der Planung berührten Belange zu ermitteln u nd auf deren Grundlage die pla-\nnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung de r Vorhaben zu schaffen. Der Vorhaben-\nträger beabsichtigt sowohl die eigenständige Realisierung von Eigenheimen als auch die Veräuße-\nrung baureifer Grundstücke. \nIm Hinblick auf die genannten Ziele wurde daher dieser B-Pla n aufgestellt und durch einen städte-\nbaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB ergänzt. \n07.09.2015 \n17 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 5\n \n4. Verfahren \nFolgende Verfahrensschritte wurden zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses durchgeführt: \nAufstellungsbeschluss vom \nBeschluss Nr. IV-1755/09, \nbekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 21/2009 vom 07.11.2009 \n28.10.2009 \nfrühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) \n(§ 4 Abs. 1 BauGB) \nmit Schreiben vom 19.04.2013 \nfrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit \n(§ 3 Abs.1 BauGB), \nbekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 7/2013 vom 06.04.2013 \n16.04. – 15.05.2013 \nöffentliche Auslegung des Entwurfs \n(§ 3 Abs. 2 BauGB), \nbekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 5/2015 vom 07.03.2015 \n17.03. - 16.04.2015 \nBeteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf \n(§ 4 Abs. 2 BauGB) \nmit Schreiben vom 04.03.2015 \n07.09.2015 \n18 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 6\n \nB GRUNDLAGEN DER PLANUNG \n5. Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes\nDas Plangebiet gehört zur südöstlichen Stadtrandzone, die durch den Übergang zu ländlichen \nSiedlungsstrukturen, größeren, teilweise landwirtschaftlich genutzten Flächen und die unmittelbare \nNachbarschaft zum Medizinisch-Wissenschaftlichen Zentrum geprägt ist. \nDie an den Geltungsbereich grenzenden Flächen stellen sich wie folgt dar: \n• im Norden die Gärten des Kleingartenvereins „Grüne Ecke“, \n• im Süden das Gebiet des B-Plans 287 „Russenstraße 31“ mit Einfamilienhausbebauungen, \n• im Osten private Flurstücke entlang der Russenstraße mit 2-3 geschossigen Wohngebäuden, \n• im Westen die öffentliche Grünfläche des B-Plans Nr. 197 „Curschmannstraße Nord“. \n5.1 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet \nBei dem Plangebiet handelt es sich um eine ehemals mit Gewächshäusern bestandene Gärtnerei-\nfläche, die aufgrund der Nutzungsaufgabe und der nachfolge nd eingetretenen Zerstörungen der \nBehebung eines städtebaulichen Missstandes bedurfte. \nNach dem Aufstellungsbeschluss und im Vorgriff auf die weitere Bauleitplanung erfolgte durch den \nVorhabenträger im September/Oktober 2012 die Beräumung de r Ruinen, Altlasten und Altablage-\nrungen, um das vorhandene Gefahrenpotential zu beheben. \nIm Zuge der Bestandsaufnahme wurden u.a. Reste eines Brunne ns gefunden. Der Bedarf an Si-\ncherungsmaßnahmen wurde von Seiten des Vorhabenträgers vor Beginn der Beräumung mit dem \nSG Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz abgeklärt. Der Rüc kbau des Brunnens wurde bei \nder unteren Wasserbehörde der Stadt Leipzig angezeigt (§ 45 i.V.m. § 94 des Sächs. Wasserge-\nsetzes – SächsWG) und fachgerecht durchgeführt. Im Einzeln en kam folgende Technologie zum \nEinsatz: Auffüllung mit Kies bis t=-3,25m, mit Tongranulat bis t=-2,75m, mit Kies bis t=-0,50m und \nMutterboden bis Geländehöhe. \nWichtig für die vorliegende Planung ist zudem, dass die grün ordnerische Aufnahme und Bewer-\ntung vor der Beseitigung der baulichen Rückstände erfolgte . Die Vegetation im Plangebiet wurde \nzuerst im Rahmen der Vermessung durch das VB Scheffer, Chris tianstraße 21, 04105 Leipzig er-\nfasst und anschließend durch das Landschaftsplanungsbüro Seelemann Hauptstraße 9, 04416 \nMarkkleeberg für eine Erstfassung der Eingriffs-Ausgleic hs-Bilanz und Baumbestandserfassung \nvertieft. \n5.2 Topografie, Baugrundverhältnisse, Altlasten, Rad on \nGeologische Einordnung \nDas Plangebiet ist nahezu eben mit einer Geländehöhe von ca. 145-147 m ü. NHN. \nDas Plangebiet liegt innerhalb der Leipziger Tieflandsbuc ht, die durch mächtige Lockersediment-\nablagerungen des Quartär und Tertiär geprägt ist. Im Unters uchungsgebiet steht oberflächennah \nSaale-I Geschiebemergel an, der von Elster-I Geschiebemer gel unterlagert wird. Diesen beiden \nHorizonten sind elster- bis saalekaltzeitliche Schmelzwasserablagerungen zwischengeschaltet, die \nim engeren Untersuchungsgebiet den oberen Grundwasserlei ter bilden. Der tiefere Untergrund \nwird aus tertiären Sedimenten mit eingeschalteten Braunkohleflözen gebildet. \nBaugrundverhältnisse \nDas Ingenieurbüro für Umwelt- und Hydrogeologie GmbH Halle (IUH) hat mit Datum 08.07.2013 \nein umfassendes Baugrundgutachten erstellt, mit Aussagen zu den geologischen Verhältnissen \nbzw. zur Baugrundschichtung, den Grundwasserständen bzw. zum Bemessungswasserstand, den \nbodenmechanischen Kennwerten der angetroffenen Erdstoff e, der Klassifizierung der Baugrund-\nschichten, der Ausführung einer wirtschaftlichen und sich eren Gründung, Hinweisen zum Kanal- \nund Straßenbau, zur vorläufigen zulässigen Bodenpressung , zur Ausführung von Baugrubenbö-\nschungen, zur Wasserhaltung, möglichen Bodenkontamination, Betonaggressivität des Grundwas-\nsers und zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes. \nAus dem Baugrundgutachten geht hervor, dass der Untergrund als Baugrund geeignet ist. In Sa-\n07.09.2015 \n19 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 7\n \nchen Betonaggressivität wird die Grundwasserprobe aufgru nd ihres Sulfatgehalts von 1600 mg/l \ndem Betonangriffsgrad XA2 nach DIN 4030 zugeordnet. Organo leptisch auffällige Bodenzonen im \nHinblick auf mögliche Kontaminationen wurden keine festgestellt. \nGemäß Baugrundgutachten und nach Betrachtung und Auswertu ng des darin abgebildeten Profil-\nschnittes durch die RKS 1, RKS 2 und RKS 3 im Bereich der geplan ten Zufahrtsstraße, ist mit \nStaunässe auf dem hängenden, schwach durchlässigen Geschi ebemergel zu rechnen. Der Ge-\nschiebemergel weist einen geschätzten Durchlässigkeitsb eiwert von k f = 1 x 10 -7 bis 1 x 10 -8 m/s \nauf. \nAußerdem unterliegt das Schichtenwasser starken saisonalen Schwankungen und das Grundwas-\nser steht jahreszeitlich bedingt sehr oberflächennah an. E s liegen je nach Baugrundprofil freie \noder gespannte Grundwasserverhältnisse vor. Aufgrund der begrenzten räumlichen Ausdehnung \nist ein relativ großer Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels zu erwarten, so dass sich bei \nhohem Wasserangebot ein sehr oberflächennaher Grundwasse rstand einstellen kann. Der Be-\nmessungswasserstand wir auf etwa 1 m unter dem bestehenden Gelände geschätzt. Aufgrund der \ngrundwasserstauenden Eigenschaften des Geschiebemergel s können darüber hinaus Staunässe \nund Schichtwasser oberflächennah auftreten. \nDie oben angeführten Faktoren haben Einfuss auf das Versick erungsverhalten. Es kann davon \nausgegangen werden, dass eine unmittelbar vollständige Ve rsickerung des Oberflächenwassers \nnach größeren Regenereignissen nicht zu erwarten ist. Im Hi nblick auf die Option der Ableitung \nvon anfallendem Niederschlagswasser nicht nur von den öffe ntlichen sondern auch den privaten \nGrundstücken (z.B. Überlauf), wurde daher vom Vorhabenträ ger vorsorglich der hydrologische \nNachweis erbracht, dass das vorhandene Entwässerungssyst em in Form von Gräben in den be-\nnachbarten öffentlichen Grünflächen für die Aufnahme auch aus diesem B-Plangebiet ausgelegt \nund geeignet ist. Den Kommunalen Wasserwerken liegt dieser Nachweis vor. \nAltlasten \nDas Flurstück war im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) unter der Kennziffer 65322851 regis-\ntriert. Inzwischen ist die Fläche aus dem Kataster entlassen. \nGrund für die Eintragung war die frühere Nutzung des Standor tes als Gärtnerei und der damit zu-\nsammenhängende Verdacht auf eventuelle Schadstoffanreic herungen durch Düngemittel sowie \nHerbizide bzw. Pestizide. \nDie nötigen Erhebungen und Nachforschungen für die fachgut achterliche Bodenbewertung nach \nAnhang 1 und 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverord nung (BBodSchV) vom 12. Juli \n1999 wurden ebenfalls durch IUH betrieben mit dem Ergebnis, dass eine Gefährdung über den \nWirkungspfad Boden-Mensch (Direktkontakt) ausgeschloss en ist. Die Wirkungspfade Boden- \nGrundwasser-Mensch bzw. Boden-Bodenluft-Mensch sind nic ht relevant, da keine signifikante \nschädliche Bodenveränderung vorlag. Im Ergebnis wurde fes tgestellt, dass die Prüfwerte für \nWohngebiete eingehalten werden. Die Parameter (Blei 202 mg /kg) und die Summe der Polyzykli-\nschen aromtischen Kohlenwasserstoffe (3,4 mg/kg) sind lei cht erhöht. Die Sulfatkonzetration in \nder genommenen Mischprobe 1 ist mit 450 mg/l etwas hoch. \nRadon \nDas Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat m it Stellungnahme vom 19.04.2013 \nmitgeteilt: Es liegen keine \nAnhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassens chaften im \nPlangebiet vor. Aus strahlenschutzfachlicher Sicht bestehen keine rechtlichen Bedenken. Im Rah-\nmen der weiteren Planungen zur Bebauung wird von dieser Behö rde jedoch empfohlen, die fachli-\nchen Hinweise zum vorsorgenden Radonschutz zu beachten. \nDas Plangebiet liegt nach den uns bisher vorliegenden Kenntnissen in einem Gebiet, in dem wahr-\nscheinlich erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft vorhanden sein können. Es ist nicht mit \nSicherheit auszuschließen, dass auf Grund lokaler Gegebenheiten und der Eigenschaften des Ge-\nbäudes hinsichtlich eines Radonzutrittes erhöhte Werte de r Radonkonzentration in der Raumluft \nauftreten können. „Zum vorsorgenden Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung durch Zutritt von Ra-\ndon in Aufenthaltsräumen empfehlen wir, bei geplanten Neub auten generell einen Radonschutz \nvorzusehen oder von einem kompetenten Ingenieurbüro die ra diologische Situation auf dem \n07.09.2015 \n20 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 8\n \nGrundstück und den Bedarf an Schutzmaßnahmen abklären zu la ssen.\" (Zitat aus der Stellung-\nnahme des LfULG). \nHinweise: Bei Fragen besteht die Möglichkeit, sich an die Radonberatungsstelle des LfULG unter \nEmail: [E-MAIL ENTFERNT] oder www.strahlenschutz.sachsen.de zu wenden. \n5.3 Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes \nDas Plangebiet ist Teil des Rahmenplangebietes Probstheid a-Curschmannstraße und gehört zur \nsüdöstlichen Stadtrandzone, die durch den Übergang zu länd lichen Siedlungsstrukturen und grö-\nßere, teilweise noch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt ist. Die Nähe zu den Naherho-\nlungsgebieten Lößnig-Dölitz und Naunhof sowie der neu ents tehenden Seenlandschaft im Leipzi-\nger Südraum ist ein weiterer, die Qualität des Standortes be stimmender Faktor. Das gilt ebenso \nfür den nördlich des Gebietes liegenden denkmalgeschützte n Dorfkern von Probstheida und die \nnordöstlich unweit vom Plangebiet liegende Niederung der östlichen Rietzschke, Merkmale, die et-\nwas vom Charakter der Landschaft vor den Stadterweiterunge n der vergangenen 100 Jahre ver-\nmitteln. \nDie an den Geltungsbereich grenzenden Flächen stellen sich wie folgt dar: \n• im Westen befinden sich die mit den baulichen Entwicklungen seit 1995 bereits gestalteten öf-\nfentlichen Grünflächen und ein direkt an das Plangebiet gre nzender öffentlicher, baumbestan-\ndener Gehweg. \n• im Norden liegen die Flächen des Kleingartenvereins „Grüne Ecke“, deren Kleingärten über \neinen zentralen, in O-W Richtung verlaufenden Weg erschlos sen sind. Die einzelnen Gärten \nsind nach einem weitgehend ähnlichen Prinzip genutzt, wona ch vom Eingang aus betrachtet \ndie Gartenhütte generell im hinteren Teil des Kleingartens steht. Aufgrund dieser Bebauungsty-\npologie befindet sich die südliche Hälfte der Gartenhütten in unmittelbarer Nähe der Nordgren-\nze des B-Plangebietes. \n• im Osten befinden sich private Flurstücke entlang der Russe nstraße mit 2-3 geschossigen \nWohngebäuden und, in etwas größerer Entfernung, das Medizi nisch-Wissenschaftliche Zen-\ntrum, dessen Entwicklung zum Cardio-Leipzig-Innovationc enter (CLI) parallel zu diesem B- \nPlans vorbereitet wird. \n• im Süden schließt das Gebiet des B-Plans 287 „Russenstraße 31“ mit seinen Einfamilienhaus-\nbebauungen und öffentlichen Straßenverkehrsflächen an. I n Vorbereitung der Erschließung \ndes B-Plan-Gebietes Nr. 350 wurden bereits im B-Plan Nr. 287 „Russenstraße 31“ zwei Stra-\nßenanschlüsse vorgesehen. \n5.4 Technische Infrastruktur \n5.4.1 Verkehrsinfrastruktur \n5.4.1.1 Straßenverkehr \nDie äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt ausgehen d von der Russenstraße über die im \nB-Plangebiet Nr. 287 „Russenstraße 31“ hergestellte Katzstraße. Im Zuge der Entwicklung des B- \nPlan-Gebietes Nr. 313 „Katzstraße“ ist langfristig jedocheine Haupterschließung des Plangebietes \nausgehend von der Franzosenallee beabsichtigt. Über beide straßenseitigen Anbindepunkte kön-\nnen in nördlicher Richtung der Ortskern von Probstheida und das Stadtzentrum erreicht werden; in \nsüdlicher Richtung besteht über den Anschluss an die Prager Straße die Verbindung mit dem \nSüdraum und die Autobahn A 38. \nDie unmittelbaren Straßenanschlüsse liegen im B-Plan Nr. 2 87 „Russenstraße 31“ in Form von \nvorbereiteten Mischverkehrsflächen an und implizieren einen ca. 220 m langen Bogenschluss. \n5.4.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) \nDerzeit wird der Standort ÖPNV-seitig primär durch die im 20 -Minuten-Takt verkehrende Buslinie \n76 mit Haltestellen an der Russenstraße und am Schweizer Bog en angedient. Im Ortskern von \nProbstheida besteht zudem die Möglichkeit zum Umstieg in die Straßenbahn: Mit den Linien 2 und \n15 besteht der Anschluss an die Innenstadt bzw. Anbindung an die Regionalbuslinien. \nInsgesamt ist der Vorhabenstandort an den öffentlichen Per sonennahverkehr sehr gut angebun-\nden, zumal derzeit eine Taktverdichtung der Busanbindung v orbereitet wird. Zudem besteht lang-\nfristig die Möglichkeit einer ÖPNV-Netzerweiterung, mit e iner Linienführung ausgehend von der \nPrager Straße durch die Franzosenallee und Feldstraße zur Erschließung des Klinikstandortes. \n07.09.2015 \n21 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 9\n \n5.4.2 Ver- und Entsorgungsmedien \n5.4.2.1 Äußere medientechnische Erschließung \nAufgrund der im Stadtgebiet integrierten Lage ist der Entwi cklungsstandort grundsätzlich als er-\nschlossen anzusehen. Die Anschlüsse für die medientechnis che Erschließung des Plangebietes \nliegen in den hergestellten Anschlüssen der Katzstraße vor. \n5.4.2.2 Innere medientechnische Erschließung \nDie innere Erschließung ist entsprechend der Parzellierun g des Plangebietes derart zu planen, \ndass jedes Grundstück eine eigene Anschlussleitung mit nac hfolgender Zählerstelle erhält. Die \nAnschlussleitungen sollen gradlinig, rechtwinklig und au f kürzestem Weg von der Grundstücks-\ngrenze zum Gebäude geführt werden und enden an den Zähleranl agen. Dies ist Gegenstand der \nnachfolgenden Erschließungsplanung. \nEnergieversorgung \nDie Anschlusspunkte befinden sich südlich des Plangebietes in den angrenzenden Mischverkehrs-\nflächen. Fernwärme ist in diesem Bereich der Stadt Leipzig nicht vorhanden. Das vorhandene Nie-\nderspannungsnetz kann entsprechend den Erfordernissen un d dem Realisierungsfortschritt erwei-\ntert werden. \nSchmutzwasserentsorgung \nDie abwasserseitige Erschließung erfolgt im Trennsystem u nd ist innerhalb des Plangebietes neu \nanzulegen. Anbindemöglichkeiten an das vorhandene Schmut zwassernetz befinden sich in den \nbeiden Mischverkehrsflächen am südlichen Plangebietsrand. \nDie Leitungsverlegung wird im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen. \nRegenwasserentsorgung \nUnter dem Aspekt eines ökologisch-naturschutzfachlich angemessenen Umgangs mit anfallendem \nNiederschlagswasser wurde im Rahmen des B-Planverfahrens folgendes Konzept für den Um-\ngang, die Verwendung und teilweise Ableitung des anfallenden Regenwassers erarbeitet: \n• Das auf der Planstraße anfallende Regenwasser wird über Ein laufschächte und im Straßen-\nquerschnitt verlaufende Regenwasserkanäle gesammelt und abgeleitet. Diese ergänzende \nRegenentwässerung knüpft analog den anderen Medien an die i m südlich angrenzenden B- \nPlangebiet Nr. 287 bereits vorhandene Leitung an, die das of fene Grabensystem südlich der \nFranzosenallee speist. Das Regenwasser wird in das naturna h angelegte Regenrückhaltebe-\ncken an der Preußenstraße geleitet. Die Kapazitätsreserven sind hydraulisch nachgewiesen. \n• Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser ist entsprechend den textlichen \nFestsetzungen 1.5.1 und 1.5.2 zum Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu sammeln \nund zeitversetzt zu verwenden oder zu versickern. Im Hinbli ck auf starke Regenereignisse be-\nsteht zudem die Möglichkeit, einen Überlauf an die öffentli che Regenentwässerung anzubin-\nden. \nZiel der Planung ist es, auf den privaten Grundstücken einen Beitrag zum nachhaltigen Umgang \nmit der Ressource Wasser zu leisten. Dabei steht die Wahl der Maßnahme zur Rückhaltung, Ver-\nwendung oder Versickerung des Oberflächenwassers den Bauh erren frei (z. B. Brauchwasseran-\nlage, Zisterne, Versickerungsanlagen), ist jedoch im Baua ntrag anzugeben. Ein grundstücksbezo-\ngener Abgleich mit den Ergebnissen der Baugrunduntersuchu ngen wird je nach Wahl der Maß-\nnahme den Bauherren empfohlen. \n07.09.2015 \n22 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 10 \n \n5.5 Soziale Infrastruktur \nGrundsätzlich zeichnet sich der Standort durch seine stadt räumlich integrierte Lage aus, mit der \nauch eine gute Erreichbarkeit der sozialen Infrastruktur einhergeht. \nIn Bezug auf die tägliche Nahversorgung und Dienstleistung en ist auf das Nahversorgungszen-\ntrum „Sonnenpark“ an der Franzosenallee, Ecke Prager Straße und die Angebote im Ortskern von \nProbstheida in einer Entfernung von jeweils ca. 900 m hinzuweisen. \nDie nächstgelegenen Kindertagesstätten befinden sich an d er Russenstraße 135 ca. 1 km (Ge-\nmarkung Holzhausen) und am Tirolerweg (Einzugsbereich „So nnenpark“). Die Entfernung zur im \nangrenzenden Park gelegenen Grundschule und zum Jugendfre izeitzentrum beträgt rund 300 m. \nDas nächste Gymnasium Neue Nikolaischule, in der Schönbach straße, liegt in ca. 2 km Entfer-\nnung. Die nächstgelegenen Mittelschulen liegen in Stötter itz, in ca. 2,5 km, bzw. in Liebertwolk-\nwitz, in ca. 4 km Entfernung. \nIm Hinblick auf mögliche Betreuungs- und Versorgungsangeb oten im höheren Alter sind u.a. die \nAngebote des Betreuten Wohnens und der Pflege im Bereich der Nahversorgungspunkte um den \nSonnenpark und den Ortskern Probstheida anzuführen. \nFür die sportliche und freiräumliche Betätigung ist zunäch st auf die vielfältigen Möglichkeiten in \nden angrenzenden Grünzügen aber auch auf die Schwimmhalle a n der Kolmstraße (2,5 km) und \ndas Bruno-Plache-Stadion in ca. (1,5 km Entfernung hinzuweisen. \n5.6 Archäologische Denkmalpflege \nDas Plangebiet ist Teil eines fundreichen Altsiedelgebietes. Im direkten Umfeld befinden sich zahl-\nreiche archäologische Kulturdenkmale. Sie zeigen die hohe archäologische Relevanz des gesam-\nten Gebietes und sind nach § 2 SächsDschG Gegenstand des Denkmalschutzes. \nVor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten muss im von Ba utätigkeit betroffenen Areal durch \ndas Landesamt für Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt werden. Diese besteht \nin der Abtragung des Oberbodens mittels eines Großgerätes ( Hydraulikbagger mit glattem Bö-\nschungshobel). Zur Überwachung der Flächenabtragung muss ein Facharchäologe des Landes-\namtes für Archäologie ständig zugegen sein. Auftretende Be funde und Funde sind sachgerecht \nauszugraben und zu dokumentieren; Bauverzögerungen sind d adurch nicht auszuschließen. Der \nTermin für die Grabung ist mit dem Landesamt für Archäologie mindestens acht Wochen vor Be-\nginn abzusprechen oder schriftlich mitzuteilen. In der Bau anzeige werden die ausführenden Fir-\nmen, der verantwortliche Bauleiter und die jeweiligen Telefonnummern genannt. \nDas Ergebnis der Grabung kann entweder die Erhaltung der arc häologischen Substanz nach \n§ 8, Abs. 1, SächsDSchG oder weitere archäologische Untersu chungen erforderlich machen. Für \ndie Grabung ist zwischen dem Bauherrn und dem Landesamt für A rchäologie eine Vereinbarung \nabzuschließen, die den Zeit- und Kostenrahmen benennt. \nDer Bauherr kann im Rahmen des Zumutbaren an den Kosten der Gr abung beteiligt werden \n(§ 14, Abs. 3 SächsDSchG). \nUnter II. Hinweise, Archäologische Funde, wurde ein Hinweis Bestandteil der Planzeichnung. \n07.09.2015 \n23 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 11 \n \n6. Planerische und rechtliche Grundlagen \n6.1 Planungsrechtliche Grundlagen \n6.1.1 Landesentwicklungsplan \nDer Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zusammenfassend e, überörtliche und fachübergreifen-\nde landesplanerische Gesamtkonzept der Landesregierung z ur räumlichen Ordnung und Entwick-\nlung des Freistaates Sachsen. Im Landesentwicklungsplan s ind die Ziele und Grundsätze der \nRaumordnung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des F reistaates Sachsen auf der \nGrundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung \nfestgelegt. \nRaumordnerisch von Bedeutung sind für diese Planung die obe rzentrale Funktion der Stadt Leip-\nzig und die den Oberzentren zugeordneten Entwicklungsfunk tionen und Handlungsfelder im Frei-\nstaat Sachsen. Nachfolgende Ziele des LEP (Stand 2013) find en im Bebauungsplan Nr. 350 Be-\nachtung bzw. sind in die Planung wie folgt eingestellt: \nZ 2.2.1.3 „Die Festsetzung neuer Wohnbaugebiete soll in zumutbarer E ntfernung zu den Versor-\ngungs- und Siedlungskernen erfolgen.“ i.V.m. \nZ 2.2.1.4 „Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei-\nle ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn innerhalb dieser Ortsteile nicht ausreichend Flächen in \ngeeigneter Form zur Verfügung stehen. Solche neuen Baugebiete sollen in städtebaulicher Anbin-\ndung an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgesetzt werden.“ \nEntsprechend den Stadtentwicklungsplanungen stellt der B ebauungsplan den Siedlungsabschluss \nin diesem Bereich dar. Vor dem Hintergrund vertraglicher Ve reinbarungen und erbrachter Vorleis-\ntungen z.B. im Bereich der verkehrsseitigen und medientech nischen äußeren Erschließung des \ngesamten Rahmenplangebietes und im Zusammenhang mit dem ge planten Nutzungsspektrum \nund der vorhandenen Nachfrage nach Baugrundstücken bzw. Mi etwohnraum ist die Entwicklung \ndes Standortes stadtplanerisch angemessen und notwendig. \nZ 2.2.1.6 „Eine Siedlungsentwicklung, die über den aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, \naus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße Wohnverhältnisse sowie den An-\nsprüchen ortsangemessener Gewerbebetriebe und Dienstlei stungseinrichtungen entstehenden \nBedarf (Eigenentwicklung) hinausgeht, ist nur in den Zentr alen Orten gemäß ihrer Einstufung und \nin den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion zulässig.“ \nDer Bebauungsplan steht in Übereinstimmung mit den Zielen d er Stadtentwicklung. Zudem wurde \nim Vergleich zu den ursprünglichen Konzepten der Rahmenplanung die bauliche Dichte und damit \ndas Maß der Versiegelung erheblich reduziert und somit auf d as unbedingt notwendige, durch \nNachfrage gedeckte Maß begrenzt. \nDas nach BauNVO maximal zulässige Maß der baulichen Dichte w ird nicht annähernd ausge-\nschöpft und ist Ausdruck dessen, nur eine dem Standort und de m Siedlungsrand angemessene \nbauliche Entwicklung zuzulassen. Dem Aspekt der Durchgrünung und der Einbindung in die Land-\nschaft trägt insbesondere das grünordnerische Konzept Rechnung. \nZ 2.2.1.10 „Die Siedlungsentwicklung ist auf die Verknüpfungspunkte des ÖPNV zu konzentrie-\nren. “\nDas Plangebiet stellt nicht nur die bauliche Fortsetzung bz w. Komplettierung der südlich und west-\nlich angrenzenden Wohngebiete dar, sondern leistet durch d ie Verknüpfung bestehender Stich-\nstraßen einschließlich der Aufnahme von Fuß- und Radwegver bindungen zum Grünzug und in die \nnähere bzw. weitere Umgebung einen nutzungsseitigen Beitr ag für den Stadtteil. Die Anbindung \nan den ÖPNV ist fußläufig in mehreren Richtungen gegeben. \nG 4.1.2.4 „Bei der Erschließung von Siedlungs- und Verkehrsflächen sollen zur Verbesserung des \nWasserhaushaltes (Grundwasserneubildung) und der Verrin gerung von Hochwasserspitzen ver-\nstärkt Maßnahmen der naturnahen Oberflächenentwässerung umgesetzt werden.“ \nIm Zuge der Planerarbeitung wurde in Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Versorgungs- \nunternehmen eine Konzeption für das anfallende Oberfläche nwasser aufgestellt, das Festsetzun-\ngen zur Rückhaltung, Verwendung und Versickerung von anfallendem Regenwasser auf den Bau-\ngrundstücken vorsieht. \n07.09.2015 \n24 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 12 \n \nZusammenfassung \nDie Stadt Leipzig verzeichnet im Gegensatz zur übrigen Regi on Westsachsen seit mehreren Jah-\nren erheblich ansteigende Einwohnerzahlen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung \nzielt das vorliegende Vorhaben auf die Verbesserung der fun ktionalen, sozialen und wirtschaftli-\nchen Vielfalt und Qualität des städtischen Lebensraumes ab. Unter dieser Prämisse und im Ergeb-\nnis der Prüfung im Raumordnungskataster ergaben sich für di ese Planung keine Konflikte und /\noder Überschneidungen mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. \n6.1.2 Regionalplan \nG 2.1.5 „Die Belange der Siedlungstätigkeit, der Freiraumsicheru ng und der Infrastrukturentwick-\nlung sollen unter Berücksichtigung der spezifischen raumstrukturell en Bedingungen und des de-\nmografischen Wandels so miteinander abgestimmt werden, da ss sie der harmonischen Gesamt-\nentwicklung der Region dienen.“ \nEntsprechend den Stadtentwicklungsplanungen stellt der B ebauungsplan den Siedlungsabschluss \nin diesem Bereich dar. Die bauliche Entwicklung des Plangeb ietes und die Einbindung der neuen \nBaugebiete in die bestehende Siedlungsstruktur wurde in einer Rahmenvereinbarung mit der Stadt \nLeipzig festgehalten und in den einzelnen Bebauungsplänen fortgeschrieben und jeweils an die \naktuellen Erfordernisse angepasst. \nG 4.3.1.6 „Bei der Planung von Baugebieten sollen die wirtschaftliche n Möglichkeiten zur Versicke-\nrung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswas ser ausgeschöpft werden, soweit dies \ndie Bodeneigenschaften und geologischen Bedingungen zula ssen. Bei Entwässerungsplanungen \nvon Baugebieten sollen die natürlichen Wasserscheiden eingehalten werden.“ \nIm Zuge der Planerarbeitung wurde eine Konzeption für das an fallende Oberflächenwasser aufge-\nstellt, das Festsetzungen zur Rückhaltung, Verwendung und Versickerung von anfallendem Re-\ngenwasser auf den Baugrundstücken vorsieht. \nZ 4.4.1 „Bodenverbrauchende Nutzungen sollen auf das unabdingbarnotwendige Maß beschränkt \nwerden. Durch Trassenbündelung, Flächenrevitalisierung brachliegender Industrie- und Gewer-\nbeareale, die Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme durch vorrangige Nutzung des vor-\nhandenen innerörtlichen Bauflächenpotenzials und die Ums etzung eines Verwertungsgebots im \nZuge von Baumaßnahmen ist auf den sparsamen Umgang mit Fläch en und Bodenmaterial hinzu-\nwirken.“ \nDurch den Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Missstan d beseitigt. Die frühere Gärtnerei war \nin einem ruinösen Zustand und stellte ein erhebliches Gefäh rdungspotential für die Anwohner dar. \nZudem wurde im Vergleich zu den ursprünglichen Konzepten de r Rahmenplanung die bauliche \nDichte und damit das Maß der Versiegelung erheblich reduzie rt und somit auf das unbedingt not-\nwendige, durch Nachfrage gedeckte Maß begrenzt. \nZ 5.1.2 „Bei Neubebauung ist eine den natürlichen und siedlungsstr ukturellen Gegebenheiten an-\ngepasste bauliche Dichte anzustreben. Auf eine angemessene Durchgrünung und nachhaltig wirk-\nsame Einbindung in die Landschaft ist hinzuwirken.“\nDer Bebauungsplan stellt den nördlichen Abschluss des Plan gebiets dar und vervollständigt damit \nden begonnenen Siedlungsbau. In der Struktur wurde die klei nteilige Bebauung der Umgebung \nmit Einfamilienhäusern aufgenommen und durch die Gartenfl ächen konnte der Übergang zu der \nangrenzenden Kleingartenanlage bzw. dem Grünzug erreicht werden. \n6.1.3 Flächennutzungsplan \nIm wirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. \n07.09.2015 \n25 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 13 \n \n6.1.4 Bebauungspläne \nDas Plangebiet ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. \nFür das Vorhaben sind folgende Vorhaben- und Erschließungs - bzw. Bebauungspläne in der nä-\nheren Umgebung von Bedeutung: \nB-Plan Nr. 287 „Russenstraße 31“ in Kraft \nB-Plan Nr. 141 „Neubaugebiet Probstheida-Curschmannstraße BA 4,2“ “ \nB-Plan Nr. 175 „Franzosenallee“ “ \nB-Plan Nr. 197 „Curschmannstraße Nord“ “ \nB-Plan Nr. 120 „Preußenstraße / Russenstraße“ Aufste llungsbeschl. \nB-Plan Nr. 313 „Katzstraße“ Vorentwurf \nB-Plan Nr. 351 „Tiroler Weg“ in Kraft \n6.1.5 Zulässigkeit von Bauvorhaben \nDas Plangebiet gehört derzeit planungsrechtlich zum Außenbereich gem. § 35 BauGB. \n6.2 Sonstige Planungen \n6.2.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (SEKo) \nDas SEKo ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 11 vom \nStadtrat beschlossen worden (RB IV – 1595-09). \nIm SEKo wird eine fachübergreifende Stadtentwicklungsstr ategie für die Stadt Leipzig bis 2020 \nformuliert. Auf Basis der Vernetzung sektoraler Planungen (Stadtentwicklungspläne und Fachpla-\nnungen) benennt es inhaltliche und stadträumliche Ziele un d Handlungsschwerpunkte sowie zen-\ntrale Maßnahmeschwerpunkte zu deren Umsetzung. \nDie Zielstellung des Bebauungsplanes entspricht den im SEK o formulierten gesamtstädtischen \nZielen – insbesondere will die Stadt Leipzig mittels einer a ktiven, nachhaltigen Flächenpolitik die \nEigentumsbildung stärken und Leipzig als familienfreundl ichen und generationenverbindenden \nWohnort profilieren. \n6.2.2 Stadtentwicklungsplan „Wohnungsbau und Stadter neuerung“ \nDer STEP W+S RB III-432/00 vom 18.10.2000 legt die mit Priori tät zu entwickelnden Standorte \nsowohl des Wohnungsneubaus als auch der Stadterneuerung in jeweils entsprechenden Teilplä-\nnen fest und verortet die erhaltungs- bzw. umbauorientierten Ansätze der Bestandsentwicklung. \nFür den Neubau von Wohnungen liefert der Teilplan (TP) Wohnungsbau die analytischen Grundla-\ngen und entwickelt strategische Aussagen zur Wohnbaufläch enentwicklung. Er benennt die fach-\nlich geeigneten Wohnungsneubauflächen und leitet hieraus sowie aus der rechtlichen Situation \nseine Zielkategorien für die Standortentwicklungen ab. Di e grundlegenden Aussagen des Inte-\ngrierten Stadtentwicklungskonzeptes und des Wohnungspolitischen Konzeptes für die Inanspruch-\nnahme neuer Wohnbauflächen wurden mit der Neufassung des TP Wohnungsbau konkretisiert. \nDer TP Wohnungsbau wurde im April 2011 von der Leipziger Rats versammlung (RBV-771/2011) \nbeschlossen. \nIm TP Wohnungsbau wurde das Plangebiet anhand seiner Versor gungsqualitäten als insgesamt \ngünstig beurteilt und als Standort mit Entwicklungspriori tät eingestuft. Damit entsprechen die Ziele \nund Inhalte des B-Plans den Belangen des STEP W+S, Teilplan Wohnungsbau. \n6.2.3 Stadtentwicklungspläne „Zentren“, „Gewerbliche Ba uflächen“, „Öffentlicher Raum \nund Verkehr“ \nIn diesen Stadtentwicklungsplänen sind keine für das B-Pla n-Gebiet relevanten Aussagen enthal-\nten. \n07.09.2015 \n26 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 14 \n \n6.2.4 Rahmenplan Probstheida - Curschmannstraße \nDas Plangebiet ist Bestandteil des Rahmenplans „Probsthei da-Curschmannstraße“ aus dem Jahr \n1995, der in seinen Grundzügen in den Flächennutzungsplan ü bernommen wurde. Der Rahmen-\nplan bildet eine Grundlage für die Schaffung von Planungsre cht und ist in insgesamt 5 Planungs-\nabschnitte gegliedert. Für die ersten 3 Planungsabschnitt e wurden inzwischen die B-Pläne 141, \n175, 197, 287 und 351 als Satzung beschlossen und von UPB realisiert. \nDer vorliegende B-Plan stellt einen weiteren Schritt in der Umsetzung der Vorgaben aus dem Rah-\nmenplan dar und rundet den in Entwicklung befindlichen Sied lungsbereich um die Katzstraße im \nNorden ab. \n07.09.2015 \n27 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 15 \n \n7. Umweltbericht \n7.1 Einleitung \n7.1.1 Rechtliche Grundlagen \nZiel des vorliegenden Bebauungsplanes ist die Umwandlung d er ehemaligen Gärtnereifläche \nwestlich der Russenstraße in ein Wohngebiet. Voraussetzun g dafür ist die Schaffung von Bau-\nrecht auf dem bisher dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnenden Areal. \nIn diesem Zusammenhang ist daher im Rahmen der Aufstellung d es Bebauungsplans für das \nPlangebiet gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzu führen, deren Ergebnisse im \nvorliegenden Umweltbericht dokumentiert sind. Im Umweltb ericht werden die einzelnen Schutzgü-\nter im Plangebiet beschrieben und bewertet, die Umweltausw irkungen bei Durchführung des Be-\nbauungsplanes prognostiziert, Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich \nvon Beeinträchtigungen genannt sowie ein Vergleich der Pla nungssituation mit der prognostizier-\nten Entwicklung des Bestands ohne das Vorhaben durchgeführ t. Berücksichtigt werden dabei alle \nSchutzgüter, so auch der Mensch und die Kultur- und Sachgüter. \n7.1.2 Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung)\n7.1.2.1 Wichtigste Ziele des Planes \nDem vorliegenden Bebauungsplan liegen folgende wesentlic he bzw. umweltrelevante Ziele zu-\ngrunde: \n• Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwick lung im Plangebiet selbst als auch \nhinsichtlich der Wechselwirkung und Verknüpfung mit der Umgebung \n• Beseitigung des städtebaulichen Missstandes, der durch Va ndalismus an den ehemaligen Ge-\nwächshäusern entstanden ist und durch die Beräumung und bau liche Entwicklung der Fläche \nbehoben werden kann ist 09-10/2012 (im Vorgriff bereits erfolgt) \n• Entwicklung eines stark durchgrünten Wohnstandorts mit ho her ökologischer Wertigkeit und \nhoher Wohn-, Aufenthalts- und Naherholungsqualität \nEine vollständige Auflistung der Planungsziele ist im Kapitel 3 „Ziele und Zwecke der Planung“ ent-\nhalten. \n7.1.2.2 Inhalte des Planes \nDie für die Umweltprüfung relevanten Inhalte des Planes lauten: \n• Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes mit der zugehörigen Verkehrserschließung \n• Festsetzungen zur Verwendung von wasserdurchlässigen bzw. wasseraufnehmenden Materia-\nlien für die Befestigung von privaten Stellplätzen, Grundstückszufahrten und Wegen sowie von \nöffentlichen Straßen und eigenständigen Gehwegen \n• Festsetzungen zur Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken \n• Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken \n• Festsetzungen zur Begrünung von Nebenanlagen und Fassaden \n• Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung \n• Begrenzung des Einsatzes fester Brennstoffe zur Beheizung von Gebäuden \nWeitere Ausführungen zur Bestandssituation und zur Planungsabsicht sowie die konkreten Maß-\nnahmen werden im Kapitel C \"Inhalte des Bebauungsplanes\" der Begründung ausführlich erläu-\ntert. \n7.1.3 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachlich e Grundlagen \nDie allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaft spflege im besiedelten und unbesie-\ndelten Bereich sowie die Grundsätze des Naturschutzes und d er Landschaftspflege sind in den \n§§ 1 und 2 BNatSchG aufgestellt. Die Verpflichtung zur Berüc ksichtigung landschaftspflegerischer \nZiele ist in den §§ 1, 1a und 9 BauGB festgelegt. Die Belange de s Umweltschutzes, einschließlich \ndes Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind bei der A bwägung der öffentlichen und priva-\nten Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB gleichrangig zu berücksichtigen. \n7.1.3.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte \na) Natura-2000-Gebiete \nDas Plangebiet berührt weder ein Europäisches Vogelschutz gebiet (gemäß EU-Richtlinie \n79/409/EWG) noch ein Flora-Fauna-Habitat ([FFH]-Gebiet SCI gemäß EU-Richtlinie 92/43/EWG). \n07.09.2015 \n28 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 16 \n \nb) Geschützte Teile von Natur und Landschaft gemäß SächsNatSchG \nIm Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung befinden s ich keine Naturschutzgebiete, \nLandschaftsschutzgebiete und Flächennaturdenkmale sowi e keine gemäß § 21 SächsNatSchG \ngeschützten Biotope. \n7.1.3.2 Sonstige Ziele des Umweltschutzes \na) Landschaftsplan \nGemäß § 11 Abs. 1 BNatSchG bzw. § 7 Abs. 1 SächsNatSchG wurde für die örtlichen Ziele, Erfor-\ndernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaf tspflege in der Stadt Leipzig ein \nLandschaftsplan als ökologische Grundlage für den Flächen nutzungsplan aufgestellt. Er enthält \nneben den Zielen die für ihre Verwirklichung erforderliche n Maßnahmen des Naturschutzes und \nder Landschaftspflege. Das Plangebiet ist im Landschaftsp lan als Wohn- und Mischgebiet ausge-\nwiesen. Zudem wird die Erhaltung von Frisch- und Kaltluften tstehungsgebieten (Schutzgut Klima/ \nLuft) innerhalb des Plangebietes festgeschrieben. \nb) Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig \nDie Stadt Leipzig hat zur Verbesserung der Umweltsituation in der Stadt Umweltqualitätsziele erar-\nbeitet, die im Juni 1996 vom Stadtrat beschlossen wurden. Die Beschlussvorlage wurde unter dem \nTitel „Umweltqualitätsziele und –standards für die Stadt L eipzig“ zusammen mit einem Erläute-\nrungsteil Ende 1996 veröffentlicht. Nach Überarbeitung un d Aktualisierung wurde im Juni 2003 die \naktuelle Fassung der Umweltqualitätsziele und –standards durch den Stadtrat beschlossen. \nNachstehend werden die das Plangebiet betreffenden Umweltqualitätsziele aufgelistet: \n• Schutzgut Flora/ Fauna \nDas Vorkommen aller im Stadtgebiet wildlebenden Pflanzen- und Tierarten ist zu sichern und \nweitest möglich zu entwickeln. Dazu zählen nichtheimische Arten nur dann, wenn von ihnen \nkeine Beeinträchtigung der heimischen Fauna und Flora zu erwarten ist. Gesetzlich geschützte \nBiotope sind durch fachgerechte Pflege bzw. Bewirtschaftu ng zu erhalten. Alle in Leipzig exis-\ntierenden Biotoptypen sind in einem repräsentativen Umfang zu erhalten und zu entwickeln. \n• Schutzgut Boden \nVorrangiges Ziel des Bodenschutzes ist es, die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig zu si-\nchern bzw. wiederherzustellen. Der anthropogen bedingte Eintrag von Schadstoffen in den Bo-\nden ist zu vermeiden. Ferner sind die natürlich gewachsenen Böden als Wert an sich zu erhal-\nten. Nicht überprägte/ unbelastete Böden sind gegenüber üb erprägten/ belasteten Böden vor-\nrangig zu schützen. \n• Schutzgut Wasser \nDie vorhandenen Grundwasserleiter sind in ihrem natürlich en Zustand (Schichtenaufbau, Po-\nrenvolumen, Grundwasserstand, -fließrichtung und -fließgeschwindigkeit) weitgehend zu erhal-\nten. Der Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser ist grundsätzlich auch außerhalb beste-\nhender Schutzzonen zu vermeiden. \n• Schutzgut Luft – Minderung von Schadstoffemissionen\nAlle notwendigen Wege in der Stadt sollen vorzugsweise zu Fu ß, mit dem Fahrrad oder mit öf-\nfentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) zurückgelegt werden kö nnen. Umweltgerechte Verkehrsar-\nten sind gegenüber dem individuellen motorisierten Verkeh r vorrangig zu entwickeln. Als Jah-\nreszielwerte für die maximale Luftbelastung im Jahr 2015 si nd für Stickstoffdioxid (NO \n2) und \nFeinstaub (PM 10 ) 20 µg/m 3 vorgesehen. \n• Schutzgut Klima \nDas Lokalklima in der Stadt ist so zu beeinflussen, dass eine anthropogen-klimatische Stress-\nbelastung für den Menschen weitgehend reduziert wird. Dazu sind für den Abbau von Überhit-\nzung und Wärmestau der Erhalt aller wichtigen Kaltluftents tehungsflächen sowie die Freihal-\ntung dazugehöriger Kaltluftabflussbahnen und sonstiger F rischluftschneisen festgesetzt. Der \nAnteil versiegelter Flächen ist auf ein Minimum zu reduzier en. Für den Flächennutzungstyp \nWohngebiete mit aufgelockerter Bebauung ist eine maximale durchschnittliche Versiegelung \nvon 40 % vorgesehen. \n07.09.2015 \n29 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 17 \n \n• Schutzgut Landschaft \nDie typischen Landschaftsteile des Leipziger Landes sind z u erhalten oder tendenziell wieder-\nherzustellen. Für die städtischen Grünflächen sind sowohl der Aufbau und die Erhaltung einer \nökologisch funktionsfähigen Vernetzung zwischen Grünstr ukturen aller Größenordnungen als \nauch die Auswahl überwiegend einheimischer und standortge rechter Arten bei neu anzupflan-\nzenden Gehölzen vorgesehen. \n• Schutzgut Mensch \nAls Zielwerte für die maximale Verkehrslärmbelastung sind gemäß Tabelle 4 der Umweltquali-\ntätsziele bei der Neuplanung von Wohngebieten auf bisher un bebauten Flächen die in der DIN \n18005 „Schallschutz im Städtebau“ genannten Orientierungswerte von 55 (dBA) tags und 45 \n(dBA) nachts einzuhalten. \n7.1.3.3 Sonstige fachliche Grundlagen \na) Grünordnungsplan (GOP) \nGemäß § 11 Abs. 1 BNatSchG bzw. § 7 Abs. 2 SächsNatSchG erarbei tete das Landschaftspla-\nnungsbüro Dr. Bormann & Partner im Jahr 1994 für das Rahmenpl angebiet Leipzig-Probstheida- \nCurschmannstraße einen Grünordnungsplan, der aufgrund de r mittlerweile vergangenen Zeit und \nder veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen als überh olt angesehen werden muss. Des-\nhalb wurde begleitend zum Bebauungsplan, vom Landschaftsa rchitekturbüro Seelemann ein ge-\nsonderter Grünordnungsplan (Entwurf, Stand 21.05.2014) für das Plangebiet aufgestellt. Der GOP \nbewertet den Zustand der Natur und Landschaft im Plangebiet . Auf dieser Grundlage wird ein \ngrünordnerisches Konzept für das Plangebiet und zum Ausgle ich der Eingriffe entwickelt. Für die \nMaßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Natur schutzes und der Landschaftspflege \nwerden grünordnerische Festsetzungen vorgeschlagen. Die wesentlichen Inhalte wurden in die \nvorliegende Begründung zum Bebauungsplan integriert. \nb) Eingriffsregelung \nEingriffe in Natur und Landschaft sind in § 14 BNatSchG, die Zulässigkeit von Eingriffen in \n§ 15 BNatSchG definiert. Bei einem Eingriff, der aufgrund e ines Bauleitplanes zu erwarten ist, wird \nüber Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschrifte n des BauGB entschieden \n(§ 18 BNatSchG). Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit \ndes Naturhaushaltes sind entsprechend § 1a Abs. 3 BauGB ausz ugleichen. Beeinträchtigungen \nvon pauschal nach § 30 BNatSchG und § 21 SächsNatSchG unter Sc hutz stehenden Biotopen \nsind nach § 30 Abs. 3 BNatSchG auszugleichen bzw. nach § 21 Abs. 4 SächsNatSchG durch Aus-\ngleichs- oder Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 10 Abs. 2 und Abs. 3 SächsNatSchG zu kompen-\nsieren. Ein Ausgleich ist erfolgt, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine erhebliche oder nach-\nhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückblei bt und das Landschaftsbild wiederherge-\nstellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet ist. \nDas Plangebiet erfordert durch die Inanspruchnahme von Flä chen des Außenbereiches mit Schaf-\nfung des Baurechts die Erarbeitung einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. \nc) Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – Lärmbewertung \nNach § 1 Abs. 5 BauGB sind die Belange des Schallschutzes bei d er Bauleitplanung zu berück-\nsichtigen. \nDie bestehende Verkehrslärmsituation im Plangebiet wurde auf Grundlage der Lärmkartierung der \nStadt Leipzig (2012) ausgewertet. \nDie Lärmkartierung der Stadt Leipzig stellt für das Plangeb iet eine maximale Verkehrslärmbelas-\ntung (Straßenverkehr) von überwiegend 46-50 (dBA), im Rand bereich zur Russenstraße 51-55 \n(dBA), tags und 36-40 (dBA), im Randbereich zur Russenstraß e 41-45 (dBA), nachts dar. Die \nschalltechnischen Orientierungswerte (SOW) für Allgemeine Wohngebiete gemäß DIN 18005 bzw. \ndie Zielwerte für die maximale Verkehrslärmbelastung für W ohngebiete gemäß der städtischen \nUmweltqualitätsziele und –standards von 55 (dBA) tags und 4 5 (dBA) nachts werden somit im Ta-\nges- und Nachtzeitraum eingehalten. \nSomit sind für die geplante Bebauung keine aktiven und/ oder passiven Schallschutzmaßnahmen \nvorzusehen. \n07.09.2015 \n30 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 18 \n \nd) Datengrundlagen und Fachliteratur \nFolgende Datengrundlagen wurden für die Bearbeitung des Umweltberichts verwendet: \n• Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann (1994): Grünordnung splan für das Rahmenplangebiet \nLeipzig-Probstheida-Curschmannstraße \n• Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz (2008): Lärmkartierun g für die Stadt Leipzig, Lärmart \nStraßenverkehr (Tages- und Nachtzeitraum) \n• Stadt Leipzig (2013): Landschaftsplan Leipzig \n• Stadt Leipzig 1994, (Fortschreibungsstand 2013): Flächennutzungsplan Leipzig \n• Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz (2002): Leipziger Bewertungsmodell, 2. Auflage \n• Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz (2003): Umweltqualitätsziele und –standards für die Stadt \nLeipzig \n• Steinicke & Streifeneder (1997): Stadtklimauntersuchung Leipzig, im Auftrag der Stadt Leipzig, \nAmt für Umweltschutz \n• Dr. R. Schnabel (2001): Neubewertung der Böden im Stadtgebi et Leipzig, im Auftrag der Stadt \nLeipzig, Grünflächenamt \n• Dr. R. Schnabel (14.06.2010): B-Plan Nr. 350 Leipzig, Russe nstraße, Ornithologische Erfas-\nsung \n• Dr. R. Schnabel (14.06.2010): Potenzialabschätzung B-Plan Nr. 350 Leipzig Russenstraße \n• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geol ogie (2007): Bodenatlas des \nFreistaates Sachsen, (Maßstab 1:200.000 BAS 200) \n• Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz (2009): Luftreinhalte plan der Stadt Leipzig inklusive der \nEmissionskarten des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie \n• Ingenieurbüro für Umwelt- und Hydrogeologie GmbH (17.04.2 014); Abschlussbericht zur fach-\ngutachterlichen Begleitung, Altstandort „Gärtnerei Helmrich“ in Leipzig \nFür die Bewertung wurde auf folgende Fachliteratur zurückgegriffen: \n• Kaule, G. (1991): Arten- und Biotopschutz, Stuttgart \n7.2 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erhe blichen Umweltauswir-\nkungen der Planung \n7.2.1 Tiere \n7.2.1.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEigene Bestandsaufnahmen zur Fauna erfolgten vor der Erste llung des Umweltberichts nicht. In \nder Brutsaison 2010 wurde der Vogelbestand alle hör- und sic htbaren Vögel (insbesondere Brut-\nvögel) im Plangebiet durch einen artenschutzfachlichen Gu tachter erfasst. Die Kartierung erfolgte \nin mehrmaliger Begehung witterungsabhängig von Anfang Apr il bis Anfang Juni 2010. Ergänzend \ndazu wurde eine Potenzialabschätzung für weitere Tierarte ngruppen beauftragt und durchgeführt. \nDiese umfasste eine Überprüfung anhand vorhandener Daten, inwieweit Reproduktions-, Nah-\nrungs- oder Aufenthaltsstätten durch die geplante Maßnahme beeinflusst werden können. Vor-Ort- \nErfassungen der angegebenen Tierartengruppen waren dabei nicht vorgesehen, jedoch die Einbe-\nziehung von Beobachtungen im Rahmen der Brutvogelerfassung. \nWeitergehende Aussagen beschränken sich auf Abschätzunge n auf Grundlage der Ausstattung \ndes Gebietes sowie der Biotop- und Nutzungstypenkartierung. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nDas Plangebiet mit seinem überwiegenden Anteil an struktur armen Vegetationsbeständen Ru-\nderalfluren mit unterschiedlicher Dominanzausprägung vo n Kanadischer Goldrute (Solidago cana-\ndensis) , Brennnessel (Urtica dioica ) oder Brombeere ( Rubus spec. ) wird insgesamt als von gerin-\nger Bedeutung als Lebensraum für Tiere eingeschätzt. Aller dings sind Ruderalfluren für die Arten-\ngruppe der Insekten und der Bestand an heimischen Einzelbäumen für die Avifauna bedeutsam. \nDie ornithologische Erfassung weist im Plangebiet ledigli ch 9 Vogelarten überwiegend (Ubiquis-\nten), von denen nur 5 im Gebiet brüten, nach. Demnach ist das P langebiet im Vergleich zum Um-\n07.09.2015 \n31 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 19 \n \nland als Brutplatz für Vögel nur wenig bedeutsam. Schwerpun kte der ornithologischen Besiedlung \nsind vielmehr die angrenzenden Garten- und Siedlungsberei che, deren Hecken Brutplätze in grö-\nßerer Zahl bieten. Im Baumbestand des Plangebietes sind kei ne Höhlenbäume enthalten. Aller-\ndings dienen die Bäume als Sitz- und Singwarten für aus dem Um feld einfliegende Vögel. Der or-\nnithologisch wertvollste Bereich (siehe Plandarstellung zum Bestand im Anhang I) befindet sich an \nder nördlichen Ecke des Plangebietes (Baumgruppe).\nFür die Potenzialabschätzung, welche aus dem Umfeld des Plangebietes nach 1990 insgesamt 26 \nBrutvogelarten, darunter 6 Arten der Roten Listen, benennt , ist lediglich eine Art der Roten Liste \nder BRD relevant: \n• Haussperling Passer domesticus – RL (D: Vorwarnliste) sporadischer Nahrungsgast aus den \numliegenden Sieldungsgebieten, brütet nicht im Plangebiet. \nDie Potenzialabschätzung nennt aus dem weiteren Umfeld des Plangebietes 30 Säugetierarten, \ndie nach 1990, teilweise allerdings nur aus Einzelbeobacht ungen, nachgewiesen wurden. Davon \nsind 7 Fledermausarten, welche in der FFH-Richtlinie und/ o der der Roten Listen der BRD bzw. \nSachsens aufgeführt sind, relevant: \n• Wasserfledermaus Myotis daubentonii – FFH IV; (Einzelexemplare) \n• Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus – FFH: IV; RL D: 3, (RL SN: 2; Einzelexemplare) \n• Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii – FFH: IV; RL D: G; (RL SN: R) \n• Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus – FFH: IV) \n• Großer Abendsegler Nyctalus noctula – RL D, (RL SN: 3) \n• Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus – FFH: IV; (RL D: Vorwarnliste; RL SN: 3) \n• Braunes Langohr Plecotus auritus – FFH: IV; (RL D: Vorwarnliste) \nDas gelegentliche Vorkommen dieser Fledermausarten, beso nders von Gebäude bewohnenden \nArten, ist im Plangebiet wahrscheinlich. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevantes Ziel des Umweltschutzes für das Schutzgut Tiere ist es, das Vorkommen aller im \nStadtgebiet wildlebenden Tierarten zu sichern und weitest möglich zu entwickeln. Dazu zählen \nnichtheimische Arten nur dann, wenn von ihnen keine Beeintr ächtigung der heimischen Fauna zu \nerwarten ist. \n7.2.1.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Pla nung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung wird insgesamt nicht von einer erheblichen Veränderung des \nheute vorhandenen Tierarteninventars ausgegangen, insbesondere nicht von einer kurz- bis mittel-\nfristigen Erhöhung der Bedeutung des Plangebietes für beso nders bedeutende Arten der Flo-\nra-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, der Roten L isten sowie nach Bundesartenschutzver-\nordnung. Langfristig ist jedoch die Etablierung wertvolle r oder sogar gesetzlich geschützter Arten \nauf den sich durch Sukzession weiterentwickelnden Ruderalflächen nicht auszuschließen. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung wird sich das Artenspektrum vo n Arten der Ruderalflächen in Rich-\ntung von Arten der Gärten und Gehölzflächen verschieben. Ei ne erhebliche Verschlechterung der \nheutigen Situation wird dadurch insgesamt nicht erwartet. Durch den Erhalt von Einzelbäumen \nkönnen abgesehen von den Ruderalfluren, die vorhandenen, a ls für das Schutzgut Tiere bedeut-\nsam eingestuften Biotoptypen zum Teil am Ort bzw. an anderer Stelle in Plangebiet erhalten wer-\nden. \nMit der Anlage artenreicher Hausgärten (Baum- und Strauchp flanzungen) und der Strukturierung \ndes Plangebietes mit Baumpflanzungen wird die Strukturvie lfalt des Gebietes im Vergleich zum \nBestand deutlich erhöht. Dadurch und durch unterstützende Maßnahmen (Nisthilfen, Fledermaus-\nquartiere an Gebäuden, Bauwerksbegrünung) ist die Einwand erung weiterer, u. a. auch geschütz-\nter Arten, wie z. B. der Haussperling, sehr wahrscheinlich. \nMit der Baumaßnahme gehen allerdings die Nahrungsflächen f ür einfliegende Vögel sowie der or-\nnithologisch wertvolle Bereich in der nördlichen Ecke des P langebietes verloren. Die zu erwarten-\nde Einschränkung des Nahrungshabitats bzw. der Verlust an Brutmöglichkeiten wird als nicht Exis-\n07.09.2015 \n32 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 20 \n \ntenz bedrohend eingeschätzt, da die Möglichkeit zum Auswei chen nach Norden und Süden, auf \ndie in etwa 600m Entfernung gelegenen Acker- und Wiesenfläc hen und benachbarte Gehölzbe-\nstände besteht. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Voraussicht nach \neingehalten werden. Dem Ziel, das Vorkommen aller im Stadtg ebiet wildlebenden Tierarten zu si-\nchern und weitest möglich zu entwickeln, steht das Vorhaben nicht entgegen. \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nAus der Gegenüberstellung zwischen a) und b) bzw. c) sind durch das Vorhaben voraussichtlich \nkeine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere zu erwarten .\n7.2.1.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes und Regelungen im Städtebaulichen Vertrag: \n• Straßenbegleitende Baumpflanzungen auf privaten Grundst ücksflächen mit hoher Pflanzquali-\ntät mit heimischen, standortgerechten, hochstämmigen Bäumen als neuer Lebensraum \n• Strukturierung von Hausgärten durch die Anpflanzung von he imischen, standortgerechten und \nhochstämmigen Laub- oder Obstbäumen (ein Baum je angefange ne 250 m² Grundstücksflä-\nche) in Kombination mit heimischen Sträuchern (Flächenanteil 8 %) als neuer Lebensraum \n• Eingrünung von Carports (Garagen) und Müllstandplätzen mi t Rank-, Schling- oder Kletter-\npflanzen bzw. mit einer immergrünen Laubhecke \n• Begrünung von fensterlosen Hauswänden ab 15 m² Flächengröß e mit 1 kletternden, ranken-\nden oder selbstklimmenden Pflanzen pro Laufmeter \n• Anlage von extensiven Dachbegrünungen (Mindestsubstratschicht 5 cm) auf flachen oder flach \ngeneigten Dächern Carports (Garagen) \n• Als unterstützende Maßnahmen zur Herstellung bzw. Verbesserung der Strukturvielfalt für das \nSchutzgut Tiere wird im städtebaulichen Vertrag vorgesehe n, an geeigneten Bäumen entlang \ndem Arlandbogen Nistkästen für potenzielle Brutvögel anzubringen. Zusätzlich wird empfohlen, \nan geeigneten Gebäuden künstliche Fledermausquartiere vo rzusehen. Eine entsprechende \nAbstimmung mit einem Fachplaner (z. B. artenschutzfachlic her Gutachter) muss im Genehmi-\ngungsverfahren erfolgen. \nWeitere Maßnahmen / Empfehlungen: \n• Teilweiser Erhalt des Baumbestands \n• Bauzeit: Einsatz lärm- und abgasarmer Baufahrzeuge, Beschränkung der Bauzeit \n• Beseitigung des ornithologisch wertvollen Bereiches nach der Brutsaison \n7.2.2 Pflanzen \n7.2.2.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nVon Mai bis Juni 2009 wurde eine eigene Erfassung der Nutzung s- und Biotoptypen des Plange-\nbietes einschließlich des Einzelbaumbestands, deren Lage in der beiliegenden Plandarstellung \nzum Bestand ( Anhang I ) nachvollzogen werden kann, durchgeführt. Eine Kartierun g der Flora \nbzw. einzelner Pflanzenarten mit Ausnahme der Erfassung vo n Einzelbäumen, vgl. Baumbe-\nstandsliste ( Anhang I ) erfolgte nicht. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nNach eigenen Kartierungen wurden im Untersuchungsraum kei ne FFH-Lebensraumtypen und kei-\nne Biotoptypen oder Pflanzengesellschaften der Roten Listen nachgewiesen. \nFolgende flächige Nutzungs- und Biotoptypen wurden kartiert: \n07.09.2015 \n33 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 21 \n \nNutzungs- und Biotoptype Fläche in m² \nHochwüchsige/ mehrjährige Ruderalfluren, baumarm, Goldrutendominanz 2.085 \nHochwüchsige/ mehrjährige Ruderalfluren, baumarm, Brennnesseldominanz 1.067 \nHochwüchsige/ mehrjährige Ruderalfluren, baumarm, Brombeerdominanz 606 \nHochwüchsige/ mehrjährige Ruderalfluren, baumreich 124 \nNiederwüchsige/ kurzlebige Ruderalfluren 969 \nruderale Wiese 325 \nFlächenanteile vorhandener baulicher Anlagen und befestigter Flächen 806 \nSumme 5.982 \nEinzelbäume 24 Stück \nGroßsträucher 2 Stück \nDas Plangebiet zeichnet sich nur durch wenige natürlich gew achsene, vor allem aber durch an-\nthropogen geschaffene Biotopstrukturen aus. Insgesamt wi rd das Plangebiet von strukturarmen \nVegetationsbeständen geprägt. Es handelt sich überwiegen d um hochwüchsige, mehrjährige Ru-\nderalfluren mit unterschiedlicher Dominanzausprägung Ka nadische Goldrute ( Solidago canaden-\nsis) , Brennnessel ( Urtica dioica ) oder Brombeere ( Rubus spec. ), aber auch um kurzlebige Ru-\nderalgesellschaften oder ruderalisierte Wiesen. Auffall end ist der hohe Anteil an stickstoffzeigen-\nden Arten z. B. Gänsedistel ( Sonchus oleraceus ), Klettlabkraut ( Galium aparine ), weißer Gänse-\nfuß (Chenoposium albus ). Hervorzuheben ist lediglich der Bestand an jungen, heimi schen Laub-\nbäumen vgl. Baumbestandsliste (Anhang I) im Alter von etwa 2 0-30 Jahren. Die insbesondere im \nornithologisch wertvollen Bereich vorhandenen Altbäume u nd Obstbäume sind deutlich älter und \nweisen zum Großteil eine geringe Lebenserwartung durch erh ebliche Vorschäden oder Vergrei-\nsung auf. Aufgrund seiner Strukturarmut und der Dominanz vo n z. T. nicht heimischen, invasiven \nNeophyten bzw. standortfremden Arten wird das Plangebiet a ls von geringer Bedeutung für das \nSchutzgut Flora eingeschätzt. Lediglich der Bestand an hei mischen Einzelbäumen weist eine mitt-\nlere bis hohe Bedeutung bzw. ökologische Wertigkeit auf. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevantes Ziel des Umweltschutzes für das Schutzgut Pflan zen ist es, das Vorkommen aller im \nStadtgebiet wildlebenden Pflanzenarten zu sichern und wei test möglich zu entwickeln. Dazu zäh-\nlen nichtheimische Arten nur dann, wenn von ihnen keine Beei nträchtigung der heimischen Flora \nzu erwarten ist. Zudem sind gesetzlich geschützte Biotope d urch fachgerechte Pflege bzw. Bewirt-\nschaftung zu erhalten und alle in Leipzig existierenden Bio toptypen sind in einem repräsentativen \nUmfang zu erhalten und zu entwickeln. \n7.2.2.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Pla nung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung wird insgesamt nicht von einer erheblichen Veränderung der \nheute vorhandenen Nutzungs- und Biotoptypen und des Pflanz enarteninventars ausgegangen, \ninsbesondere nicht von einer kurz- bis mittelfristigen Erh öhung der Bedeutung des Plangebietes \nfür als besonders bedeutend eingestufte Lebensraumtypen n ach Anhang 1 der Flora-Fauna-Habi-\ntat-Richtlinie, Biotoptypen und Pflanzengesellschaften . Langfristig ist jedoch die Entstehung wert-\nvoller Biotopstrukturen und die Ansiedlung wertvoller ode r sogar gesetzlich geschützter Pflanzen-\narten auf den sich durch Sukzession weiterentwickelnden Ruderalflächen nicht auszuschließen. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung wird sich das Artenspektrum vo n Arten der Ruderalflächen in Rich-\ntung von Arten der Gärten und Gehölzflächen verschieben. Di e Vegetationsflächen werden sich \naufgrund der Neuversieglung durch Bebauung insgesamt verr ingern. Eine erhebliche Verschlech-\nterung der heutigen Situation wird allerdings nicht erwart et. Durch den Erhalt von Einzelbäumen, \ndie Anlage artenreicher Hausgärten (Baum- und Strauchpfla nzungen) und die Strukturierung des \nPlangebietes mit Baumpflanzungen können die vorhandenen, als für das Schutzgut Pflanzen be-\ndeutsam eingestuften Biotoptypen zum Teil am Ort bzw. an and erer Stelle in Plangebiet erhalten \nwerden. \n07.09.2015 \n34 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 22 \n \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Voraussicht nach \neingehalten werden. Durch den Erhalt eines nichtheimischen Baumes Nr. 18, (Robinie) ist keine \nBeeinträchtigung der heimischen Flora zu erwarten. \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nAus der Gegenüberstellung zwischen a) und b) bzw. c) sind durch das Vorhaben voraussichtlich \nkeine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen zu erwarten .\n7.2.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes: \n• Straßenbegleitende Baumpflanzungen auf privaten Grundst ücksflächen mit hoher Pflanzquali-\ntät mit heimischen, standortgerechten, hochstämmigen Laubbäumen \n• Strukturierung von Hausgärten durch die Anpflanzung von st andortgerechten und hochstäm-\nmigen Laub- oder Obstbäumen (ein Baum je angefangene 250 m²) in Kombination mit heimi-\nschen Sträuchern Flächenanteil 8 %) \n• Eingrünung von Carports (Garagen) und Müllstandplätzen mi t Rank-, Schling- oder Kletter-\npflanzen bzw. mit einer immergrünen Laubhecke \n• Begrünung von fensterlosen Hauswänden ab 15 m² Flächengröß e mit 1 kletternden, ranken-\nden oder selbstklimmenden Pflanzen pro Laufmeter \n• Anlage von extensiven Dachbegrünungen (Mindestsubstratschicht 5 cm) auf flachen oder flach \ngeneigten Dächern von Carports Garagen. \nWeitere Maßnahmen / Empfehlungen: \n• Teilweiser Erhalt des Baumbestands \n7.2.3 Boden \n7.2.3.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nDie Kurzbeschreibung und Bewertung der vorhandenen Böden i m Plangebiet erfolgt auf Grundla-\nge der Bodendaten aus dem Bodenatlas des Freistaates Sachsen BAS 200, 2007), der Bodenkar-\ntierung der Stadt Leipzig 2001) und Angaben des Baugrundgut achten, erstellt vom Ingenieurbüro \nfür Umwelt- und Hydrogeologie GmbH Halle, vom Juli 2013). \nDa die ehemalige Gärtnerei im Sächsischen Altlastenkatast er geführt wird (unter Nr. 65322851), \nwurde eine fachgutachterliche Untersuchung zu Altlasten beauftragt. \n2012 erfolgte eine aufwändige Beräumung des Grundstücks mi t Beprobung der Abbruchmateriali-\nen. Der Abschlussbericht dazu wurde vom Büro IUH am 17.04.2014 übergeben. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nIm Bodenatlas des Freistaates Sachsen werden für das Plangeb iet die Bodentypen Pseudo-\ngley-Parabraunerde und Hortisol sowie in der Stadtbodenka rtierung als Leitbodenart Hortisol mit \ndeutlichen Staunässeerscheinungen und als Begleitbodenart sickerwasserbeeinflusster Lessivé-P-\nseudogley ausgewiesen. \nDie geologischen Untersuchungen zum Baugrundgutachten er mitteln unter der Mutterboden-\nschicht überwiegend Geschiebemergel, der im westlichen un d mittleren Grundstücksteil oberflä-\nchennah ansteht. Nach Nordosten hin werden Schmelzwassersande nachgewiesen. \nDer Natürlichkeitsgrad der vorhandenen Böden wird in der Bo denkartierung der Stadt Leipzig als \nnaturnah bzw. Hortisol auf gewachsenen Substraten bewerte t. Weder die in der städtischen Bo-\ndenkartierung noch die im Bodenatlas des Freistaates Sachs en ausgewiesenen Bodentypen sind \nin der Stadt Leipzig als selten anzusehen. Schutzwürdige Böden sind nicht vorhanden. \nAufgrund der früheren intensiven gärtnerischen Nutzung si nd die Böden im Plangebiet anthropo-\ngen überprägt und deren Nährstoffgehalt verändert Stickstoffzeiger (vgl. Kapitel 7.2.2). \nDie Bestandsbilanzierung enthält rund 700qm versiegelte F läche, die aus Gebäude-, Mauer- oder \nFundamentresten sowie mit befestigten Flächen (Ortbeton) der ehemaligen Gärtnerei bestehen. \n07.09.2015 \n35 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 23 \n \nDies sind etwa 12% des Plangebietes. Mit der Versiegelung de r Böden sind die natürlichen Bo-\ndenfunktionen zerstört. Nach dem Zerfall der Gewächshäuse r und Frühbeetfenster war der Ober-\nboden großflächig mit Glasscherben durchsetzt und damit nicht weiter verwendbar. \nEnde 2012 hat der Vorhabenträger Unterplan Baubetreuung Gm bH auf Druck der Anwohner und \nzur Beseitigung dieses städtebaulichen Missstandes eine Beräumung des Grundstücks vorgenom-\nmen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Plangebiet der art stark mit Bauschutt, Betonauf-\nbruch, Fundamenten, Glasscherben und verunreinigtem Bodenmaterial belastet war, dass sich ein \nBodenabtrag von durchgängig 40 cm erforderlich machte. Dam it musste praktisch die gesamte \nMutterbodenschicht entfernt werden. \nZudem wurden beim Bodenabtrag Bauschutt und Bauwerksreste in erheblichen Mengen freige-\nlegt, die zur Bestandserfassung nicht erkennbar waren. \nDas Abbruchmaterial wurde im Labor beprobt und entsprechen d entsorgt; ebenso die stark mit \nGlas und Schutt durchsetzte Mutterbodenschicht, die ohne diese stofflichen Verunreinigungen wie-\nder verwendbar gewesen wäre. \nDer Altlasten-Ergebnisbericht zur fachgutachterlichen U ntersuchung der Gärtnereifläche vom Au-\ngust 2013 stellt fest, dass die Prüfwerte für Wohngebiete ei ngehalten werden. Die Parameter Blei \n(202 mg/kg) und die Summe der Polyzyklischen Aromatischen K ohlenwasserstoffe (PAK \n3,4mg/kg) sind leicht erhöht. Die Sulfatkonzentration in d er Mischprobe 1 ist mit 450mg/l etwas \nhoch. \nDie auf dem Gelände ggf. noch vorhandenen Abfälle (z.B. Glas scherben) sind durch Fachfirmen \nordnungsgemäß aufnehmen zu lassen und in dafür zugelassene n Anlagen zu entsorgen (§ 7 in \nVerbindung mit § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG vom 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212) in der \nz.Zt. gültigen Fassung. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevante Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut Boden sind sowohl der Erhalt der natürlich \ngewachsenen Böden als auch der vorrangige Schutz von nicht ü berprägten/ unbelasteten Böden \ngegenüber überprägten/ belasteten Böden. Ferner sind die n atürlichen Bodenfunktionen nachhal-\ntig zu sichern bzw. wiederherzustellen und der anthropogen bedingte Eintrag von Schadstoffen in \nden Boden zu vermeiden. \n7.2.3.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Pla nung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussich tlich keine wesentlichen Änderungen \nder heutigen Situation. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung sind Eingriffe in das Schutzgu t Boden insbesondere durch Inan-\nspruchnahme und Versiegelung bisher unversiegelter Böden und dem damit verbundenen Verlust \nder Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BBodSchG zu e rwarten. Insgesamt werden \netwa 1.602 qm vollversiegelt, was einem Flächenanteil von r und 27% entspricht. Teilversiegelt \nwerden zudem etwa 1.177 qm (Flächenanteil 20 %). Unter Berücksichtigung der bereits vorhande-\nnen Vollversiegelung von etwa 700 qm beträgt die Neuversieg elung etwa 900 qm Vollversiege-\nlung) bzw. 2.079 qm Vollversiegelung einschl. Teilversieg elung), was einem Flächenanteil von \n15 % bzw. 35 % entspricht. \nZudem kommt es auf den durch Baubetrieb temporär beanspruchten Flächen zu einer Verdichtung \ndes Oberbodens mit Störung des Gas- und Wasserhaushaltes. I m Gegensatz zum totalen Funkti-\nonsverlust bei direktem Flächenverbrauch, kann hier jedoc h von einer zeitlich begrenzten Funkti-\nonseinschränkung gesprochen werden, die durch geeignete M aßnahmen, wie beispielsweise \ndurch Tieflockerung, rückgängig gemacht werden kann. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach nur bedingt eingehalten werden, da insbesond ere durch Neuversiegelung Böden \n07.09.2015 \n36 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 24 \n \nüberprägt und damit die natürlichen Bodenfunktionen auf diesen Flächen zerstört werden. \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nAufgrund der geplanten Versiegelung bisher unversiegelte r Böden und dem damit verbundenen \nVerlust der Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BBod SchG können durch das Vorha-\nben erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht ausgeschlossen werden. \n7.2.3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFür den zu erwartenden Eingriff in das Schutzgut Boden sind i m Rahmen der Erarbeitung von \nKompensationsmaßnahmen insbesondere Möglichkeiten von E ntsiegelung zu prüfen (vgl. 7.4). \nDemnach ist bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen a uf externen Ausgleichsflächen \nausgehend vom Umfang der im B-Plan vorgesehenen Versiegelu ng vorrangig ein möglichst hoher \nAnteil an Entsiegelungsmaßnahmen vorzunehmen. Soweit ein vollständiger Ausgleich durch Ent-\nsiegelungsmaßnahmen nicht möglich ist, sind an dafür geeig neten Kompensationsstandorten die \nnatürlichen Bodenfunktionen möglichst umfassend aufzuwerten. \nDie zurückzubauenden und zu entsiegelnden Flächen sind so z u gestalten, dass die natürlichen \nBodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG wieder hergest ellt werden. Das dort aufzubrin-\ngende standortfremde Bodenmaterial muss den Anforderungen von § 12 BBodSchV entsprechen. \nFestsetzungen des Bebauungsplanes und Regelungen im städtebaulichen Vertrag: \n• Weitgehende Minimierung der (Voll-)Versiegelung durch Fe stsetzung der Grundflächenzahl \nGRZ auf max. 0,25 zzgl. einer 50%-igen Überschreitungsmögl ichkeit gemäß § 19 Abs. 4\nBauNVO \n• Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenz en (§ 1a Abs. 2 BauGB) z.B. \ndurch Beschränkung der erforderlichen neu anzulegenden Verkehrsflächen auf ein Minimum \n• Befestigung von privaten Stellplätzen, Zufahrten und Wege n auf den Baugrundstücken mit \nwasserdurchlässigen bzw. wasseraufnehmenden Materialie n z.B. wassergebundene Decke, \nSchotterrasen, Rasengittersteine, breitfugiges Pflaste r, Fahrstreifen, Ökopflaster (mit einer \nVersickerungsrate von mind. 40 %). Die Befestigung ist so au szuführen, dass das auf den Flä-\nchen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend inner halb dieser Flächen versickern \nkann. \n• Aufzubringende, standortfremde Bodenmaterialien müssen den Anforderungen gemäß \n§ 12 BBodSchV entsprechen \nWeitere Maßnahmen / Empfehlungen: \n• Bauzeit: benötigte Lagerflächen sollten, wenn möglich, au f bereits versiegelten bzw. verdichte-\nten Flächen im Umfeld eingerichtet werden \n7.2.4 Wasser \n7.2.4.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nDie Kurzbeschreibung und Bewertung der Grundwasserverhäl tnisse im Plangebiet erfolgt auf der \nGrundlage der Bodenkartierung der Stadt Leipzig (2001) und des Baugrundgutachten von IUH \nHalle vom Juli 2013 (siehe Punkt 7.2.3). \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nDie in der Bodenkartierung der Stadt Leipzig ausgewiesene L eitbodenart Horisol weist deutliche \nStaunässeerscheinungen auf. Die Begleitbodenart Lessivé -Pseudogley wird als sickerwasserbe-\neinflusst ausgewiesen. \nDas Plangebiet befindet sich in keinem gemäß § 100 Abs. 3 des S ächsischen Wassergesetzes \nSächsWG) festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Trinkwasserschutzgebiete sind im Plangebiet \nnicht ausgewiesen. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. \nDie geologischen Untersuchungen zum Baugrundgutachten er mitteln unter der Mutterboden-\nschicht überwiegend Geschiebemergel, der im westlichen un d mittleren Grundstücksteil oberflä-\n07.09.2015 \n37 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 25 \n \nchennah ansteht. Nach Nordosten hin werden Schmelzwassersande nachgewiesen. \nDie unterhalb der Quartärbasis (etwa 130m NHN) anstehenden tertiären Schichten des Miozän bis \nOligozän stellen den Hauptgrundwasserleiter dar. Der mittlere Grundwasserstand liegt nach hydro-\ngeologischem Kartenwerk bei etwa 116 m NHN. \nMit dem Schmelzwassersand wurde auch ein oberflächennaher Grundwasserleiter angetroffen, \nder mit wechselhafter Mächtigkeit im vorliegenden Baugrun d verbreitet ist. Je nach Lage der \nSchicht im Baugrundprofil liegen freie oder gespannte Grun dwasserverhältnisse vor. Der Grund-\nwasserdruckspiegel liegt lokal innerhalb des schwach durchlässigen Geschiebemergels. \nFür die Schmelzwassersande im nordöstlichen Teil der Unter suchungsfläche wird ein geschätzter \nDurchlässigkeitsbeiwert kf von > 5x10 \n-4 bis 1x10 -4 m/s angegeben. Allerdings ist von einer saisona-\nlen Wasserführung der Schmelzwassersande auszugehen, d. h. bei hohem Wasserdangebot kann \nsich ein oberflächennaher Grundwasserstand einstellen. \nDer Bemessungswasserstand wird auf etwa 1 m unter bestehend es Gelände geschätzt. Aufgrund \nder grundwasserstauenden Eigenschaften des Geschiebemer gels können darüber hinaus \nStaunässe und Schichtenwasser oberflächennah auftreten. Für den Geschiebemergel wird ein \nDurchlässigkeitsbeiwert kf von 1 x 10 -7 bis 1 x 10 -8 m/s geschätzt. Frostempfindlichkeit und Was-\nserveränderlichkeit sind sehr groß. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevante Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut Wasse r sind sowohl die grundsätzliche \nVermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser auc h außerhalb bestehender Schutzzo-\nnen als auch der weitgehende Erhalt der vorhandenen Grundwa sserleiter in ihrem natürlichen Zu-\nstand (Schichtenaufbau, Porenvolumen, Grundwasserstand , -fließrichtung und -fließgeschwindig-\nkeit). \nDie Baugrundverhältnisse stellen sich im Plangebiet heter ogen dar. Zu erwarten ist allerdings, \ndass gerade nach intensiven Niederschlagsereignissen kei ne unmittelbare Versickerung des an-\nfallenden Regenwassers, insbesondere der Dachflächen, au f den Baugrundstücken möglich sein \nwird. Insofern wird erwartet, dass Einrichtungen zur Regen rückhaltung bzw. zur Regenwassernut-\nzung vorgesehen werden. Ein Anschluss dieser Anlagen mitte ls Überlauf an die öffentliche Re-\ngenentwässerung ist möglich. \nDie Versickerung des Niederschlagswassers von Wegen und Te rrassenflächen in den Freiflächen \nerscheint dagegen ohne weitere technische Maßnahmen möglich. \nZiel im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit anfallen dem Regenwasser ist es, auf den pri-\nvaten Grundstücken einen Beitrag zur Rückhaltung oder Verw endung zu leisten. Dabei steht die \nWahl der Maßnahme zur Rückhaltung, Verwendung oder Versick erung des Oberflächenwassers \nden Bauherren frei (z. B. Brauchwasseranlage, Zisterne, Ve rsickerungsanlagen), ist jedoch im \nBauantrag z.B. als Eintrag im Lageplan anzugeben. \n7.2.4.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Pla nung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussich tlich keine wesentlichen Änderungen \nder heutigen Situation. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung ist aufgrund der Neuversiegel ung mit einer Verringerung der Versi-\nckerung und der Verdunstung des Niederschlagswassers zu re chnen. Wesentliche Unterschiede \nin der Versickerungsrate und der Grundwasserneubildungsr ate sowie in der Qualität des Grund-\nwassers ergeben sich nicht. Ein relevanter Schad- und Nährs toffaustrag aus dem Plangebiet ist \nnach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. \nNiederschlagswasser, das in Zisternen oder auf andere Weise zurückgehalten wird, kann umfäng-\nlich zur Bewässerung der Hausgärten oder zur Brauchwassernutzung Verwendung finden. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach eingehalten werden. \n07.09.2015 \n38 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 26 \n \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nDa die umweltrelevanten Ziele eingehalten werden können, s ind durch das Vorhaben keine er-\nheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten .\n7.2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes: \n• Weitgehende Minimierung der (Voll)Versiegelung durch Fes tsetzung der Grundflächenzahl \nGRZ auf max. 0,25 zzgl. einer 50%-igen Überschreitungsmögl ichkeit gemäß § 19 Abs. 4\nBauNVO \n• Bodenversiegelungen und die damit verbundene Verringerun g der Versickerung und der Ver-\ndunstung des Niederschlagswassers sind auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2\nBauGB) z.B. durch Beschränkung der erforderlichen neu anzu legenden Verkehrsflächen auf \nein Minimum \n• Befestigung von privaten Stellplätzen, Zufahrten und Wege n auf den Baugrundstücken mit \nwasserdurchlässigen bzw. wasseraufnehmenden Materialie n z.B. wassergebundene Decke, \nSchotterrasen, Rasengittersteine, breitfugiges Pflaster, Fahrstreifen (Ökopflaster mit einer Ver-\nsickerungsrate von mind. 40 %). Die Befestigung ist so auszu führen, dass das auf den Flä-\nchen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend inner halb dieser Flächen versickern \nkann. \n• Verwendung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschl agswassers für Brauchwasser-\nzwecke \n• Rückhaltung, Versickerung oder Verdunstung von anfallendem Niederschlagswasser, das nicht \nfür Brauchwasserzwecke verwendet wird, auf dem Grundstück \n• Speicherung und Verdunstung des Niederschlagswassers durch die intensive Bepflanzung der \nNebenanlagen \n• Anlage von extensiven Dachbegrünungen (Mindestsubstratschicht 5 cm) auf flachen oder flach \ngeneigten Dächern von Carports (Garagen) \n7.2.5 Luft \nMit der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft fü r Europa (RL 2008/50/EG) vom 21. Mai \n2008 werden u. a. Luftqualitätsziele (u. a. für Feinstaub PM 10 und PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid \n(NO 2) - zur Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die mensch-\nliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt festgelegt. Die U msetzung dieser Richtlinien in deut-\nsches Recht erfolgte durch Novellierung des Bundes-Immiss ionsschutzgesetzes (BImSchG aktu-\nelle Fassung: 11. August 2010) und der 22. Verordnung zum BIm SchG, die mittlerweile durch die \n39. Verordnung zum BImSchG (aktuelle Fassung: 02. August 2010) außer Kraft gesetzt wurde. \nFolgende Grenzwerte gelten gemäß § 4 der 39. BImSchV für Feinstaub PM \n10 :\n Mittelungszeitraum Beurteilungswert \n1 Tag 50 µg/m³ max. 35 Überschreitungen im Ka-\nlenderjahr \n1 Jahr 40 µg/m³ \nFolgende Grenzwerte gelten gemäß § 5 der 39. BImSchV für Feinstaub PM \n2,5 ( ab 01.01.2015): \n Mittelungszeitraum Beurteilungswert \n1 Jahr 25 µg/m³ \nFolgende Grenzwerte gelten gemäß § 3 der 39. BImSchV für NO 2:\n Mittelungszeitraum Beurteilungswert \n1 Stunde 200 µg/m³ max. 18 Überschreitungen im Ka-\n07.09.2015 \n39 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 27 \n \nlenderjahr \n1 Jahr 40 µg/m³ \n7.2.5.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nZur Dokumentation der Vorbelastung des Plangebietes mit Luftschadstoffen wurde der Luftreinhal-\nteplan der Stadt Leipzig (2009) einschließlich der Emissio nskarten des Sächsischen Landesamts \nfür Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu den Jahresmitte lwerten der Stickstoffdioxid (NO \n2)- \nund Feinstaub (PM 10 )-Belastung herangezogen. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nLaut Luftreinhalteplan (Emissionskarten 1 bis 8) sind im en tsprechenden, das Plangebiet umfas-\nsenden Rasterquadranten (Rastergröße 1 km x 1 km) für die Emi ssion von Stickoxiden (NO \nx) ge-\nnehmigungsbedürftige Anlagen mit Pflicht zur Emissionser klärung mit 5 – 10 t/km 2* a und für die \nEmission von Feinstaub (PM 10 ) der Schienen- und Straßenverkehr (inkl. Aufwirbelung und Abrieb) \nentlang der Prager Straße mit 0,25 – 0,5 t/km 2* a als Hauptverursacher zu betrachten. Im gesamt-\nstädtischen Vergleich sind die Emissionsraten von NO x und PM 10 im entsprechenden Quadranten \nals mittel bzw. gering einzustufen. Hausbrand und Kleinver braucher sowie Pflanzenbau und Tier-\nhaltung spielen als Emittenten von NO x und PM 10 für diesen Bereich nur eine untergeordnete Rol-\nle. \nGemäß dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologi e wurden von 2001 bis 2005 fol-\ngende Immissionswerte (Jahresmittel) ermittelt (Emissio nskarten 10 und 12): NO \n2 : ≤ 20 µg/m 3\nund PM 10 : 20 – 24 µg/m 3. Diese Werte sind im gesamtstädtischen Vergleich als niedr ig bis mittel \neinzustufen und liegen deutlich unter den laut EU-Richtlinie festgelegten Jahresgrenzwerten von je \n40 µg/m³. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevantes Ziel des Umweltschutzes für das Schutzgut Luft ist die Minderung der Luftschadstoffe-\nmissionen, die vorrangige Entwicklung umweltgerechter Ve rkehrsarten gegenüber dem individuel-\nlen motorisierten Verkehr sowie die Erreichbarkeit aller n otwendigen Wege in der Stadt, vorzugs-\nweise zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). \n7.2.5.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Pla nung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussich tlich keine wesentlichen Änderungen \nder heutigen Situation. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung ist ein geringfügiger Anstieg der Luftschadstoffbelastung durch den \nZiel- und Quellverkehr im Plangebiet sowie durch Heizungsa bluft zu erwarten. Die laut EU-Richtli-\nnie festgelegten Jahresgrenzwerte werden voraussichtlic h auch weiterhin eingehalten. Ob die für \ndas Jahr 2015 mit den Umweltqualitätszielen und –standards für die Stadt Leipzig angesetzten \nJahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO \n2) und Feinstaub (PM 10 ) von je 20 µ g/m³ ebenfalls unter-\nschritten werden können, lässt sich mit dem jetzigen Kenntn isstand nicht feststellen. Die momen-\ntane Situation lässt vermuten, dass auch zukünftig zuminde st der Grenzwert für Stickstoffdioxid \n(NO2) eingehalten werden könnte. Ferner ist durch die gute A nbindung des Plangebietes an den \nöffentlichen Personennahverkehr lediglich mit einem geringen Aufkommen an Individualverkehr zu \nrechnen. Durch den Einsatz von Gas zur Wärmeversorgung sowi e durch den individuellen Einsatz \nvon Solaranlagen zur Warmwasser- bzw. Elektroenergieerze ugung kann zudem die Luftver-\nschmutzung begrenzt bzw. vermindert werden. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach eingehalten werden. \n07.09.2015 \n40 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 28 \n \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nDurch das Vorhaben sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut \nLuft zu erwarten .\n7.2.5.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes: \n• Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt fü r neue oder wesentlich geänderte \nFeuerungsanlagen für feste Brennstoffe eine abweichende F estlegung zu den in der Ersten \nVerordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine \nund mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2 010 (BgBl. I S. 38) genannten \nEmissionsgrenzwerten für Staub. Danach dürfen die staubfö rmigen Emissionen im Abgas aller \nFestbrennstoff-Feuerungsanlagen die Massenkonzentrati onen der Stufe 2 der 1. BImSchV \nnicht überschreiten. \nZudem wirken sich die festgesetzten Maßnahmen zur Minderun g der Eingriffsfolgen für die \nSchutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Klima posit iv auf die klimatisch-lufthygienische \nSituation im Plangebiet aus. \n7.2.6 Klima \n7.2.6.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nFür die Kurzbeschreibung des Schutzgutes Klima werden Anga ben aus dem Landschaftsplan der \nStadt Leipzig 1999, (Fortschreibungsstand 2007) und der St adtklimauntersuchung Leipzig (1997) \nausgewertet. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nIm Landschaftsplan der Stadt Leipzig Karte „Zielkonzept Klima/ Luft“ wird das Plangebiet als Land-\nwirtschaftsfläche bzw. Kaltluftgebiet mit guten bis sehr guten Kaltluftentstehungsbedingungen aus-\ngewiesen. Die Klimafunktionskarte der Stadtklimakartier ung weist den überwiegenden Teil des \nPlangebietes als Kaltluftfläche mit mittlerer bis starker Abkühlung aus. Die im Süden angrenzen-\nden Flächen sind ebenfalls als Kaltluftfläche mit mittlere r bis starker Abkühlung bekannt. Mittler-\nweile ist dieses Areal relativ dicht mit Einfamilienhäuser n bebaut und somit heute vermutlich eher \nder Kategorie schwache Kaltluftfläche mit geringer Abkühl ung oder schwache Wärmeinsel zuzu-\nordnen. Die nördlich, westlich und östlich anschließenden Flächen sind als schwache Kaltluftfläche \nmit mittlerer bis starker Abkühlung und die östlich gelegene Russenstraße als schwache Wärmein-\nseln benannt. Luftleitbahnen oder Kaltluftabflüsse sind im Plangebiet sowie im näheren Umfeld \nnicht vorhanden. In der Bewertungskarte der Stadtklimakar tierung wird dem gesamten Plangebiet \neine sehr hohe klimatisch-lufthygienische Ausgleichsfun ktion zugesprochen. Die umliegende Be-\nbauung wird dem Gartenstadtklima bzw. Stadtrand- und Siedl ungsklima mit mittlerer Empfindlich-\nkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung (Bebauungsverdichtung, Flächenversiegelung) sowie \neiner geringen bis mäßigen klimatisch-lufthygienischen Vorbelastung zugeordnet. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevante Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut Klima sind insbesondere der Erhalt aller \nwichtigen Kaltluftentstehungsflächen sowie die Freihalt ung dazugehöriger Kaltluftabflussbahnen \nund sonstiger Frischluftschneisen. Der Anteil versiegelt er Flächen ist auf ein Minimum zu reduzie-\nren. Für den Flächennutzungstyp Wohngebiete mit aufgelock erter Bebauung ist eine maximale \ndurchschnittliche Versiegelung von 40% vorgesehen. \n7.2.6.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Pla nung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen. \n07.09.2015 \n41 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 29 \n \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung werden die im Plangebiet vorha ndenen Kaltluftflächen zerstört. \nDurch Versiegelung und Heizungsabluft ist mit einer Versch lechterung der klimatisch-lufthygieni-\nschen Situation und ggf. mit einem geringfügigen lokalen Te mperaturanstieg zu rechnen. Erhebli-\nche Unterschiede der klimatisch-lufthygienischen bzw. th ermischen Situation des Gebietes sind \nnach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund der Kleinräumigk eit des Vorhabens und der gering ver-\ndichteten Bebauung mit starker Durchgrünung allerdings nicht zu erwarten. \nDer Gebäudeenergiebedarf kann zudem zum Schutz des globale n Klimas durch geeignete bauli-\nche Maßnahmen möglichst gering gehalten werden. Durch eine südliche Ausrichtung der Haupt-\nwohnräume kann ein hoher Anteil der benötigten Energie für R aumwärme durch passive Sonnen-\nenergienutzung bereitgestellt werden. Neben der Nutzung v on Solarenergie ist durch die zukünfti-\ngen Grundstückseigentümer im Interesse des Klimaschutzes über die Verwendung weiterer alter-\nnativer bzw. erneuerbarer Energieträger (z.B. Erdwärme) z u entscheiden. Durch die Anwendung \nenergetischer Standards (z.B. Passivhausstandard) kann der erforderliche Energiebedarf reduziert \nwerden. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die oben genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach nur bedingt eingehalten werden. Das Umweltqu alitätsziel der Stadt Leipzig Kaltluf-\ntentstehungsflächen zu erhalten, wird mit Durchführung de r Planung nicht erreicht. Die Kaltluftent-\nstehungsflächen im Plangebiet werden zerstört. Unter Berü cksichtigung der bereits vorhandenen \nVollversiegelung kann der Zielwert für die maximale durchs chnittliche Versiegelung für Wohnge-\nbiete mit aufgelockerter Bebauung von 40% mit 40% eingehalt en werden. Da dieser Wert die ma-\nximal mögliche Überbauung der Baugrundstücke wieder gibt und diese erfahrungsgemäß in Reali-\ntät deutlich weniger überbaut werden als in der städtebauli chen Kalkulation angesetzt, ist davon \nauszugehen, dass der Zielwert für die maximale durchschnit tliche Versiegelung für Wohngebiete \nmit aufgelockerter Bebauung von 40% unterschritten wird. \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nTrotz der Zerstörung von Kaltluftentstehungsflächen sind aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorha-\nbens keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten .\n7.2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes und Regelungen im städtebaulichen Vertrag: \nDie festgesetzten Maßnahmen zur Minderung der Eingriffsfolgen für die Schutzgüter Tiere, Pflan- \nzen, Boden, Wasser und Luft wirken sich positiv auf die klima tisch-lufthygienische Situation im \nPlangebiet aus. \nWeitere Maßnahmen/Empfehlungen: \n• Verwendung von hellen Oberflächenbelägen (Reduzierung der Aufheizung) \n7.2.7 Landschaft \n7.2.7.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nDie Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes erfo lgt verbal-argumentativ auf Grundla-\nge der im Rahmen der Erfassung der Nutzungs- und Biotoptypen durchgeführten Ortsbegehungen \nsowie Einstufungen gemäß der Landschaftsbildbewertung des Leipziger Bewertungsmodells. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nDas Plangebiet wird von stark ruderalisierten, ehemals gär tnerisch genutzten Flächen geprägt. \nGroßflächige Brennnessel-/ Brombeer-/ Goldruten-Bestän de, Schuttablagerungen sowie verfalle-\nne Gebäude (z. B. ehemalige Gewächshäuser), Mauer- und Fund amentreste beeinflussen das \nLandschaftsbild negativ und stellen einen städtebaulichen Missstand dar. Unzählige Glasscherben \nund offene Gruben bergen trotz der Sicherung des Grundstück s gegen Betreten durch den Eigen-\ntümer ein erhebliches Gefahrenpotenzial. \nGemäß dem Leipziger Bewertungsmodell ist das Plangebiet de m Landschaftsbildtyp Industrie- \n07.09.2015 \n42 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 30 \n \nund Gewerbeflächen zuzuordnen. Aufgrund der weniger vielf ältigen und naturnahen Vegetations- \nund Biotopstrukturen, der Verbrachung und Verwahrlosung s owie der vollständigen Überformung \ndes natürlichen Geländeverlaufes durch die ehemalige gärt nerische Nutzung ist das Landschafts-\nbild insgesamt als stark beeinträchtigt einzustufen. \nZur Ermittlung und Bewertung des Bestands wird der Zustand d es Geländes von 2009 / 2010 zu-\ngrunde gelegt. 2012 erfolgte eine Beräumung des Grundstücks (siehe auch Kapitel 7.2.3). \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevante Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut Lands chaft sind die Erhaltung oder ten-\ndenzielle Wiederherstellung der typischen Landschaftste ile des Leipziger Landes. Für die städti-\nschen Grünflächen sind sowohl der Aufbau und die Erhaltung e iner ökologisch funktionsfähigen \nVernetzung zwischen Grünstrukturen aller Größenordnunge n als auch die Auswahl überwiegend \neinheimischer und standortgerechter Arten bei neu anzupflanzenden Gehölzen vorgesehen. \n7.2.7.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Plan ung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nDie Durchführung der Planung (Bebauung mit Einfamilienhäusern) hat eine Neustrukturierung des \ngesamten Plangebietes und somit eine Überformung des bestehenden Landschaftsbildtyps zur \nFolge. Der Landschaftscharakter verändert sich von den Industrie- und Gewerbeflächen hin zu \nden Siedlungsgebieten der Einfamilien- und Reihenhäuser. \nAufgrund des hohen Durchgrünungsgrads mit prägendem Baumbestand, eines geringen Bebau-\nungsanteils bzw. Versieglungsgrads, einer attraktiven und raumwirksamen Grünstruktur und der \nguten Zugänglichkeit und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kann gemäß dem \nLeipziger Bewertungsmodell von einer idealen Ausprägung des Landschaftsbildtyps Siedlungsge-\nbiete der Einfamilien- und Reihenhäuser gesprochen werden. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach eingehalten werden. Die geplante Neubebauung fügt sich städtebaulich und funktio-\nnal schlüssig in den bestehenden Siedlungskörper ein und ve rvollständigt die im Süden bereits \nvorhandene Bebauung und Verkehrserschließung. \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nDurch das Vorhaben sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf das Schutz-\ngut Landschaftsbild zu erwarten .\n7.2.7.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes und Regelungen im städtebaulichen Vertrag: \n• Gehölzneupflanzungen mit überwiegend heimischen und standortgerechten Arten \n• Neuanlage von strukturreichem Großgrün (Hausgärten, Hausbäume) \n• Eingrünung von Carports (Garagen) und Müllstandplätzen mi t Rank-, Schling- oder Kletter-\npflanzen bzw. mit einer immergrünen Laubhecke \n• Begrünung von fensterlosen Hauswänden ab 15 m² Flächengröß e mit 1 kletternden, ranken-\nden oder selbstklimmenden Pflanzen pro Laufmeter \n• Anlage von extensiven Dachbegrünungen (Mindestsubstratschicht 5 cm) auf flachen oder flach \ngeneigten Dächern von Garagen und Carports \n07.09.2015 \n43 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 31 \n \nWeitere Maßnahmen/Empfehlungen: \n• Teilweiser Erhalt bestehender, raumwirksamer Strukturen (Einzelbäume) \n7.2.8 Biologische Vielfalt \n7.2.8.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nDie Untersuchung der Biologischen Vielfalt erfolgt anhand der vorliegenden ornithologischen Er-\nfassung und der Potenzialabschätzung für weitere Tiergruppen sowie Abschätzungen auf Grundla-\nge der Ausstattung des Gebietes bzw. der Biotop- und Nutzungstypenkartierung. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nDie ornithologische Erfassung wie auch die Potenzialabsch ätzung für weitere Tiergruppen weisen \ndas Plangebiet, abgesehen von dem nördlichen Randbereich, aufgrund seiner Strukturarmut als \nwenig bedeutsam für die Tierwelt aus. Der überwiegende Teil der dort nachgewiesenen Arten sind, \n(abgesehen vom Haussperling sporadischer Nahrungsgast) u nd der einfliegenden Fledermäuse, \nAllerweltsarten (vgl. Kapitel 7.2.1). \nDas Plangebiet zeichnet sich nur durch wenige natürlich gew achsene, vor allem aber durch an-\nthropogen geschaffene Biotopstrukturen aus. Insgesamt wi rd das Plangebiet von strukturarmen \nVegetationsbeständen geprägt, die als von geringer Bedeut ung für das Schutzgut Flora einge-\nschätzt werden. Lediglich der Bestand an heimischen Einzelbäumen weist, trotz der eingeschränk-\nten Vitalität vieler Altbäume, eine mittlere bis hohe Bedeutung bzw. ökologische Wertigkeit auf. \nInsgesamt kann von einer geringen Bedeutung des Plangebiet es für die biologische Vielfalt Leip-\nzigs gesprochen werden. \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nDie relevanten Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut B iologische Vielfalt entsprechen den \nfür die Schutzgüter Pflanzen und Tiere benannten Zielen. De mnach ist das Vorkommen aller im \nStadtgebiet wildlebenden Pflanzen- und Tierarten zu siche rn und weitest möglich zu entwickeln. \nDazu zählen nichtheimische Arten nur dann, wenn von ihnen ke ine Beeinträchtigung der \nheimischen Fauna und Flora zu erwarten ist. Gesetzlich gesc hützte Biotope sind durch \nfachgerechte Pflege bzw. Bewirtschaftung zu erhalten. All e in Leipzig existierenden Biotoptypen \nsind in einem repräsentativen Umfang zu erhalten und zu entwickeln. \n7.2.8.2 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Plan ung \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussich tlich keine wesentlichen Änderungen. \nInsgesamt wird nicht von einer kurz- bis mittelfristigen Er höhung der Bedeutung des Plangebietes \nfür das Schutzgut Biologische Vielfalt ausgegangen, zumal das Plangebiet auch weiterhin von \nstrukturarmen Nutzungs- und Biotoptypen mit Dominanz von n icht heimischen, invasiven Neophy-\nten bzw. standortfremden Arten geprägt sein wird. Langfris tig ist jedoch die Entstehung von be-\ndeutsamen Biotopstrukturen und die Ansiedelung wertvolle r oder sogar gesetzlich geschützter Ar-\nten auf den sich durch Sukzession weiterentwickelnden Ruderalflächen nicht auszuschließen. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung ist die Biologische Vielfalt f ür die Garten- und Gehölzflächen des \nPlangebietes abhängig von der konkreten Ausgestaltung, Differenzierung und Pflegeintensität. Für \ndie gesamte Fläche des Plangebietes ergibt sich durch die ge plante Entwicklung und Neugestal-\ntung bei Durchführung der Planung eine Artenverschiebung, aber keine Abnahme der biologischen \nVielfalt. Durch den Erhalt von für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen als bedeutsam eingestuften \nBiotoptypen bzw. den Ersatz an anderer Stelle im Plangebiet, die Anlage artenreicher Hausgärten, \ndie Strukturierung des Plangebietes mit Baumpflanzungen a us überwiegend heimischen Arten \nwird die Vielschichtigkeit von Lebensräumen für Tiere und P flanzen im Plangebiet sowie dessen \nökologische Wertigkeit im Vergleich zum Bestand zunehmen. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die oben genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach eingehalten werden. \n07.09.2015 \n44 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 32 \n \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nDurch das Vorhaben sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf das Sc hutz-\ngut Biologische Vielfalt zu erwarten .\n7.2.8.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nFestsetzungen des Bebauungsplanes und Regelungen im städtebaulichen Vertrag: \n• siehe Schutzgüter Pflanzen und Tiere \n7.2.9 Menschen \n7.2.9.1 Bestandsaufnahme \na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nAbgesehen von der Schallimmission sind weitere relevante B eeinträchtigungen von Menschen \ndurch das Vorhaben nicht zu erwarten. \nGrundlage der Bewertung der Verkehrslärmsituation im Plan gebiet bildet die Lärmkartierung der \nStadt Leipzig aus 2008. \nb) Ermittlung und Bewertung des Bestands \nDas Plangebiet wird bis heute nicht von Menschen bewohnt. Ei ne Vorbelastung durch Lärm im \nSinne der Überschreitung der schalltechnischen Orientier ungswerte (SOW) für Allgemeine Wohn-\ngebiete gemäß DIN 18005 bzw. die Zielwerte für die maximale V erkehrslärmbelastung für Wohn-\ngebiete gemäß der städtischen Umweltqualitätsziele und –s tandards von 55 (dBA) tags und 45 \n(dBA) nachts besteht nicht (vgl. Kapitel 7.1.3.3 c). \nc) Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nRelevantes Ziel des Umweltschutzes für das Schutzgut Mensch ist die Einhaltung der Zielwerte für \ndie maximale Verkehrslärmbelastung bei der Neuplanung von Wohngebieten auf bisher unbebau-\nten Flächen gemäß Tabelle 4 der Umweltqualitätsziele bzw. der in der DIN 18005 „Schallschutz im \nStädtebau“ genannten Orientierungswerte von 55 (dBA) tags und 45 (dBA) nachts. \n7.2.9.2 Entwicklungsprognose/Auswirkungen der Planun g \na) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Nichtdurchführung der Planung \nBei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussich tlich keine wesentlichen Änderungen \nder heutigen Situation. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestands bei Durchführung der Planung \nBei Durchführung der Planung ist mit einem geringfügigen An stieg der Lärmbelastung durch Stra-\nßenverkehr (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen. Aufgrund d er Kleinräumigkeit des Vorhabens \n(maximal 10 Baugrundstücke) und der nicht vorhandenen Vorb elastung durch Lärm können die o. \ng. schalltechnischen Orientierungswerte vermutlich auch weiterhin eingehalten werden, so dass \nfür die geplante Bebauung weder aktive noch passive Schalls chutzmaßnahmen vorzusehen sind \n(vgl. Kapitel 7.1.3.3 c). \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Plandurchführung \nBei Plandurchführung können die o.g. genannten relevanten Ziele des Umweltschutzes aller Vor-\naussicht nach eingehalten werden. \nd) Prognose der Auswirkung der Planung \nDurch das Vorhaben sind voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf \ndas Schutzgut Menschen zu erwarten .\n7.2.9.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich nachteiliger Auswir-\nkungen \nMaßnahmen/Empfehlungen des Bebauungsplanes: \n• Bauzeit: Einsatz lärm- und abgasarmer Baufahrzeuge, Beschränkung der Bauzeit \n07.09.2015 \n45 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 33 \n \n7.2.10 Kultur- und sonstige Sachgüter \nIm Plangebiet sind keine relevanten Kultur- und Sachgüter v orhanden. Eine Beeinträchtigung \nmöglicher, in der Nachbarschaft vorhandener Kultur- und Sa chgüter erfolgt durch die Durchfüh-\nrung der Planung nicht. \nDamit sind durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutz-\ngut Kultur- und Sachgüter zu erwarten .\n7.2.11 Wechselwirkungen zwischen den o.g. Belangen \nIm Plangebiet sind zum derzeitigen Kenntnisstand keine übe r die üblichen Wechselbeziehungen \nzwischen den einzelnen Bestandteilen des Naturhaushaltes hinausgehenden besonderen Wech-\nselbeziehungen zu berücksichtigen und zu bewerten. \nWechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schu tzgütern Boden (als Standort/Sub-\nstrat) und Pflanzen, zwischen Pflanzen und Tieren als voneinander in vielfältiger Weise abhängige \nlebendige Bestandteile der Natur, zwischen Klima bzw. Luft und den Menschen, für die diese Na-\nturhaushaltskomponenten erhebliche Bedeutung in Bezug au f gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-\nnisse haben, sowie auch zwischen Pflanzen, Tieren, der Land schaft und den Menschen, dessen \nOptimum ein naturverträgliches, für den Menschen landscha ftlich attraktives und für Tiere und \nPflanzen vielfältigen Lebensraum bietendes grünes Wohnumfeld ist. \n7.3 Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen \nDie Stadt Leipzig ist verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchfüh-\nrung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige \nAuswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein , geeignete Maßnahmen zur Abhilfe \nzu ergreifen (§ 4c BauGB). \nIm Rahmen der Umweltprüfung für diesen Bebauungsplan wurde festgestellt, dass lediglich für \ndas Schutzgut Boden erhebliche Umweltauswirkungen nicht a usgeschlossen werden können, da \nbis zu 40% der Böden im Plangebiet teil- bzw. vollversiegelt werden. Der Umfang der Bodenver-\nsiegelung wird anhand der Anzeige von Baumaßnahmen bekannt . Besondere Wechselwirkungen \nmit anderen Schutzgütern werden nicht erwartet. \nDaher sind neben der großräumigen laufenden Umweltüberwac hung in der Stadt Leipzig Luft-\nschadstoffmessungen, Beobachtungen (von Grundwasserstä nden etc.) keine besonderen Über-\nwachungsmaßnahmen für das Plangebiet selbst vorgesehen. \nSollte es bei der Durchführung der Planung Hinweise auf unvorhergesehene Umweltauswirkungen \ngeben, werden erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen. \n7.4 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich \nDie Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für das Plangebie t wurde nach dem Leipziger Bewertungs-\nmodell (2002) durchgeführt. Dabei ist für die Ermittlung de r festzusetzenden Ausgleichsmaßnah-\nmen der Zustand vor Beginn des Eingriffs dem zu erwartenden Z ustand durch die Schaffung des \nBaurechts gegenüber zu stellen. Die Vergleichskriterien s ind die Schutzgüter Boden, Wasser, Kli-\nma, Pflanzen- und Tierwelt sowie das Landschaftsbild. Die P landarstellungen zum Bestand (ein-\nschließlich Baumbestandsliste) und zur Planung sowie die t abellarische Übersicht zur Eingriffs- \nAusgleichs-Bilanzierung sind als Anhang I bis V dieser Begründung beigefügt. \nDie Auswertung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung er gibt eine Differenz zwischen Bestand und \nPlanung von 47.945 negativen Wertpunkten . Somit kann der Eingriff nicht innerhalb des Plange-\nbietes kompensiert werden. Zum vollständigen Ausgleich si nd unter Anwendung des \n§ 1a Abs. 3 BauGB geeignete externe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. \nDie Ursache dafür liegt hauptsächlich im höheren Versiegel ungsgrad gegenüber dem derzeitigen \nZustand. \nFür die Realisierung externer Ausgleichsmaßnahmen sind üb licherweise Flächen zur Entsiege-\nlung, mindestens in Höhe der Neuversiegelung vorzusehen. B ei diesem Vorhaben wurde bei der \nPunkteverteilung berücksichtigt, dass der Vorhabensträg er im Plangebiet bereits erhebliche Auf-\nwendungen geleistet hat, um auf dem ehemaligen Gärtnereige lände das Schutzgut Boden wieder \nso herzustellen, dass für Menschen keine Gefahr besteht (vg l. Kapitel 7.2.3.1 b). Das Verhältnis \nvon Entsiegelung/ Neuaufforstung beträgt bei diesem Vorha ben 25 % (Entsiegelung) zu 75 %\n07.09.2015 \n46 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 34 \n \n(Aufforstung). Die Auswahl der Flächen und die Art der Ausgl eichsmaßnahmen erfolgte in Zusam-\nmenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, SG Flächenmanagement. \nFolgende Maßnahmen sind vorgesehen: \n1. Entsiegelung von Flächen (Gebäudeabbruch) mit anschlie ßender Begrünung: Maßnahmen auf \ndem Südfriedhof Leipzig mit zugeordnetem Wertpunkteanteil: 11.986 \n2. Aufforstung: Maßnahme in Leipzig-Sommerfeld mit z ugeordnetem Wertpunkteanteil: 35.959 \nDer Textteil des Grünordnungsplanes erläutert die Maßnahmen näher. \nBei der Punkteverteilung wurde berücksichtigt, dass der Vo rhabenträger im Plangebiet bereits er-\nhebliche Aufwendungen geleistet hat, um auf dem ehemaligen Gärtnereigelände das Schutzgut \nBoden wieder so herzustellen, dass für Menschen keine Gefahr besteht (vgl. Kapitel 7.2.3.1 b). \nDie Umsetzung der Maßnahmen wird in einem städtebaulichen V ertrag zwischen Vorhabenträger \nund der Stadt Leipzig geregelt, welcher noch abzuschließen ist. \nStandort Maßnahmen zugeordneter \nWertpunkteanteil \nSüdfriedhof \nFlurstücke193/1, 193a Gemarkung Probstheida \nEntsiegelung von Flächen mit \nanschließender Begrünung \n11.986 WP \nWillwisch \nFlurstück 263/12 Gemarkung Sommerfeld \nAufforstungsmaßnahme 35.959 WP \nUnter Berücksichtigung aller Planungsbelange kann das Def izit der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzie-\nrung damit als ausgeglichen angesehen werden. \n7.5 Zusammenfassung \nZiel des vorliegenden Bebauungsplanes ist die Umwandlung d er ehemaligen Gärtnereifläche \nwestlich der Russenstraße in ein Wohngebiet. Voraussetzun g dafür ist die Schaffung von Bau-\nrecht auf dem bisher dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnenden Areal. \nIm Ergebnis des Umweltberichtes wurden eine Vielzahl plane rischer umweltrelevanter Einzela-\nspekte erarbeitet, die in die Festsetzungen des Bebauungsp lans aufgenommen wurden bzw. in \nden städtebaulichen Vertrag aufzunehmen sind, um somit die notwendige planerische und natur-\nschutzfachliche Ausgewogenheit für dieses Plangebiet und in diesem Planverfahren sicherzustel-\nlen. \nNegative Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes stellen bei Plandurchführung ins-\nbesondere die Inanspruchnahme und Neuversiegelung bisher unversiegelter Böden dar, so dass \nfür das Schutzgut Boden bei Durchführung der Planung erhebl iche Umweltauswirkungen nicht \nausgeschlossen werden können. Den nachteiligen Umweltaus wirkungen auf die naturbezogenen \nSchutzgüter kann durch entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-\ngleich nachteiliger Auswirkungen im Plangebiet begegnet w erden. Allerdings können die Beein-\nträchtigungen des Naturhaushaltes trotz der Aufwertungsm aßnahmen nicht vollständig innerhalb \ndes Plangebietes ausgeglichen werden. Die Auswertung der f ür das Plangebiet erarbeiteten Ein-\ngriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach dem Leipziger Model l ergibt eine Differenz zwischen Bestand \nund Planung von 47.945 negativen Wertpunkten und erfordert somit die Realisierung externer \nAusgleichsmaßnahmen. \nDer Ausgleich erfolgt auf Flächen des Leipziger Südfriedho fs und dem Willwisch Leipzig-Sommer-\nfeld (Aufforstung). Näheres dazu regelt ein städtebaulicher Vertrag. \n07.09.2015 \n47 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 35 \n \n8. Ergebnisse der Beteiligungen \n8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum V orentwurf \nDie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab s. 1 BauGB wurde im Leipziger Amts-\nblatt Nr. 7/2013 vom 06.04.2013 bekannt gemacht. Die Planun terlagen haben in der Zeit vom \n16.04.2013 bis 15.05.2013 im Stadtplanungsamt ausgelegen. \nIm Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 2 Stellungnahmen. Darin wurden fol-\ngende Aspekte vorgebracht: \nBürger/Dritte Anregungen oder Bedenken zur Planung \nplanerischer Umgang im B-Plan \n1. Stellungnahme \nBürger \nGrundstückszufahrt mit 3,50 m Breite führt zur Reduzierung von \nStellplätzen im öffentlichen Straßenraum sowie zu einem hi ntereinan-\nder Parken auf den Grundstücken \nDie Festsetzung der Zufahrtsbreiten wurde zum Entwurf hin e ntfernt. In \nVerbindung mit der GRZ und einen schonenden Umgang mit dem Sc hutz-\ngut Boden wird im Regelfall jedoch ein hintereinander Aufst ellen der Fahr-\nzeuge auf den privaten Grundstücken zu erwarten sein \nPlanstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstr aße“) zu \nkennzeichnen; verkehrsberuhigende Maßnahmen einplanen \nDie verkehrsorganisatiorische Kennzeichnung des Straßen raums ist Auf-\ngabe der nachfolgenden Erschließungsplanung. Aufgrund de r gewählten \nFahrbahnbreite, der vergleichsweise kurzen Ausbaulänge u nd diese i.V.m. \nden Grundstückszufahrten sind keine bauliche Maßnahmen zu r Verkehrs-\nberuhigung erforderlich \nHohe Hecken entlang öffentlicher Straße behindern die Sicht und füh-\nren zur Gefährdung der Verkehrsteilnehmer \nDie Höhe der Heckenpflanzungen ist entsprechend der textli chen Festset-\nzung entlang der öffentlichen Straßen auf 1,20 m begrenzt; \nHinweise zum Straßenzustand außerhalb des Plangebietes \nIst nicht Gegenstand dieses planungsrechtlichen Verfahrens \nMülltonnenleerrung aus dem Plangebiet an der Katzstraße vermutet \nDie Planstraße ist auf eine Befahrung mit einem Müllfahrzeug ausgelegt \n2. Stellungnahme \nBürgerverein \nWohnbauentwicklung grundsätzlich am Standort abgelehnt d a eine \ngenerelle Verschlechterung der Lebens- und Umweltqualitä t für alle \nBewohner mit der Ausweitung der Siedlungsentwicklung einhergeht. \nEntwicklung des Plangebietes steht in Übereinstimmung mit dem Flächen-\nnutzungsplan, dem Landschaftsplan, den weiteren Stadtent wicklungsplä-\nnen und wird auch seitens der Landesdirektion und Raumordnu ng befür-\nwortet. In Bezug auf die Verkehrserschließung liegt für die Stadt Leipzig \nein Gesamtkonzept vor, das eine Erschließung dieses Bereic hs berück-\nsichtigt. Die im Zuge der Klinikerweiterung erfolgte Überp rüfung der Leis-\ntungsfähigkeit der angrenzenden Haupterschließungsstra ßen steht einer \nEntwicklung dieses Bereichs nicht entgegen. Zudem ist im Zu ge der Ent-\nwicklung des B-Plans Nr. 313 „Katzstraße“ ein Hauptanschluss ausgehend \nvon der Franzosenallee geplant, so dass die verkehrsseitig en Auswirkun-\ngen auf die Russen- und Strümpellstraße gering sind. \nZudem wurden 3 Umweltverbände beteiligt, ohne jedoch eine Stellungnahme einzureichen. 07.09.2015 \n48 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 36 \n \n8.2 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf \nMit Schreiben vom 19.04.2013 wurden die Träger öffentliche r Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB \nüber die Planung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. \nEs wurden 18 Träger öffentlicher Belange beteiligt.\nVon diesen gaben folgende 2 Träger keine Stellungnahme ab: \n- Industrie- und Handelskammer zu Leipzig \n- Landesamt für Denkmalpflege Sachsen \nDie 7 folgenden Träger öffentlicher Belange äußerten keine planungsrechtlich relevanten Anregun-\ngen oder erklärten ihr Einverständnis mit der Planung: \n- LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH \n- Envia Verteilnetz GmbH \n- Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH \n- Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH \n- Sächsisches Oberbergamt Leiter PGAC \n- VNG - Verbundnetz Gas AG/GDMcom \n- Polizeidirektion Leipzig \nNachfolgende 9 Träger öffentlicher Belange brachten Anreg ungen und Hinweise zum Vorentwurf \nvor, die wie folgt in die Planung eingestellt wurden: \nTöB Anregungen oder Bedenken zur Planung \nplanerischer Umgang im B-Plan \nLandesamt für Ar-\nchäologie / \n07.05.13 \naktualisierter Passus zur obligatorischen Durchführung a rchäologi-\nschen Grabung vor Beginn jeglicher Erschließungs- /Bauarbeiten \nHinweis auf Planzeichnung und Begründung unter Kapitel 5.6 aktualisiert \nLandesdirektion \nSachsen / 23.05.13 \nHinweis, dass Bestandsbäume innerhalb der Baufenster darg estellt \nsind, die lt. Begründung möglichst zu erhalten sind; Doppel festset-\nzung widerspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz eines B-Planes. \nIm Bestand werden auf der Planzeichnung Baumstandorte darg estellt, die \nje nach Grundstückszuschnitt und Anordnung der Gebäude erh alten wer-\nden können, für die jedoch kein städtebaulich notwendiger Erhalt aus dem \nKonzept heraus besteht. Die Bäume können erhalten werden, m üssen je-\ndoch nicht und wurden entsprechend dazu in der Ausgleichsbi lanzierung \nherausgerechnet. \nHinweis auf Altlastenstandort (Kennziffer 65322851 – Gärt nerei Hel-\nmich) \nDem Hinweis wurde gutachterlich nachgegangen und die Fläch e inzwi-\nschen aus dem Sächs. Altlastenkataster entlassen; \nsiehe dazu Begründung unter Kapitel 5.2. \nKommunale Was-\nserwerke Leipzig \nGmbH /16.05.13 \nHinweise zum medientechnischen Bestand, den Anschlussbereichen \nund zu Aspekten der nachfolgenden Erschließungsplanung \nBegründung wurde unter Kapitel 5.4 erweitert \nEs ist ein Nachweis zur Versickerung durch den Erschließung sträger \nzu führen und mit der zuständigen Behörde abzustimmen \nBaugrundgutachten liegt vor, der geforderte Nachweis der v orhandenen \nKapazität des Regenrückhalteteiches im Bereich des BP 141 w urde be-\nreits im Vorfeld erbracht und abgestimmt. \nRegenwasserentsorgung: Der in den textlichen Festsetzung en aus-\ngewiesene Not \nüberlauf für die Ableitung des Regenwassers der \nGrundstücke wird von KWL nicht mitgetragen; Bestandteil de r Bau-\ngenehmigungsverfahren der einzelnen Grundstückseigentü mer ist \nauch der Antrag auf Ableitung des Regenwassers. \nAbstimmung zwischen Vorhabenträger und KWL erfolgt; gedro sselte Ab-\nleitung des Regenwassers ist möglich; der Begriff „Notüberlauf“ auf „Über-\nlauf“ reduziert; siehe auch Kapitel 5.4.2.2 und 14.2 der Begründung \n07.09.2015 \n49 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 37 \n \nLeipziger Verkehrs-\nbetriebe LVB / \n21.05.13 \nHinweis auf laufende Untersuchungen zur Straßenbahnnetze rweite-\nrung im Stadtgebiet Südost \nParallel zur Planaufstellung wurde vom Stadtrat 2014 der Be schluss zur \nBerücksichtigung einer Vorhaltefläche für eine spätere ÖP NV-Trasse ent-\nlang der Franzosenalle/Feldstraße gefasst; siehe auch Kap itel 5.4.1.2 der \nBegründung. \nRegionaler Pla-\nnungsverband \nWestsachsen Re-\ngionale Planungs-\nstelle / 15.05.13 \nKeine grundsätzlichen Bedenken aus regionalplanerischer Sicht. Be-\nzüglich der planungsrelevanten Daten für den Umweltberich t wird \nauf den Regionalplan Westsachsen 2008 und den Fachbeitrag N atur-\nschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan R egion \nWestsachsen verwiesen. \nDaten im aktualisierten Umweltbericht unter Kapitel 7 eingearbeitet. \nSächsisches Lan-\ndesamt für Umwelt \nund Geologie \n(LfUG) Amtsteil \nFreiberg / 23.05.13 \nHinweis zu Radon in der Bodenluft \nHinweis unter Kapitel 5.2 aufgenommen. \nHinweise zur Geologie \nMit erfolgten Baugrunduntersuchungen qualifiziert in Kapitel 5.2 \nÜbergabe der geologogischen Untersuchungen (Baugrundgut achten \nAltastenuntersuchung) an das LfULG, Abteilung Geologie \nUnterlagenübergabe erfolgt mit der Beteiligung zum Entwurf \nStadtverband Leip-\nzig der Kleingärtner \ne.V. / 15.05.13 \nHinweis, dass die gem. textlicher Festsetzungen außerhalb der Bau-\nfenster zulässigen untergeordneten Nebenanlagen dem Abst andsflä-\nchengebot (§ 6 SächsBO) unterliegen müssen. \nIm Zuge der Planfortschreibung wurden die Errichtung von Ne benanlagen \ngemäß der Festsetzung 1.4.1 auf das Baufenster konzentriert. \nStadtwerke Leipzig \nGmbH / 21.05.13 \nDie energieseitige Versorgung des Standortes ist unter Berücksichti-\ngung der Netzerweiterung im Gebiet möglich; Hinweise für na chfol-\ngende Erschließungsplanung \nHinweise wurden dem Vorhabenträger übermittelt \nStadtreinigung \nLeipzig, Abt. Abfall-\nentsorgung / \n13.05.13 \nHinweis auf notwendige Befahrbarkeit der Planstraße für 3- achsige \nMüllfahrzeuge; bei befahrbarer Breite von 5,00 m können kei ne Stell-\nplätze für den ruhenden Verkehr vorgesehen werden \nBreite der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung dieser Hinweise mit dem \nVerkehrs- und Tiefbauamt abgestimmt mit dem Ergebnis einer Verbreite-\nrung des neuen Straßenquerschnitts auf der geraden Hauptlä nge auf eine \nbefahrbare Breite von 5,50 m. \n07.09.2015 \n50 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 38 \n \n8.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf \nMit Schreiben vom 04.03.2015 wurden die Träger öffentliche r Belange (TöB) nach § 4 Abs.2 \nBauGB über die Planung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. \nEs wurden 9 Träger öffentlicher Belange beteiligt. \nVon den TöB haben die Folgenden keine Stellungnahme eingere icht bzw. ihre Zustimmung zur \nPlanung erklärt: \n- Netz Leipzig GmbH \n- Stadtreinigung Leipzig GmbH \n- Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. \nNachfolgende 6 Träger öffentlicher Belange haben Hinweise zum Entwurf vor gebracht, die wie \nfolgt in die Planung eingestellt wurden: \nTöB Anregungen oder Bedenken zur Planung \nplanerischer Umgang im B-Plan \nKommunale Was-\nserwerke Leipzig \nGmbH / 02.04.15 \nRedaktionelle Hinweise zur Regenwasserentsorgung \nDie Erschließungskonzeption ist zwischen dem Vorhabenträ ger und den \nKWL grundsätzlich abgestimmt. Innerhalb der Begründzung z um B-Plan \nwird auf die Kapitel 5.4 und hier insbesondere 5.4.2.2 und 14.2 verwiesen. \nInhaltlich wurden in der Stellungnahme keine neuen Sachver halte vorge-\nbracht. \nLandesamt für Ar-\nchäologie / \n17.03.15 \nHinweis bezgl. archäologischer Funde bei Bauarbeiten \nIst bereits berücksichtigt und Bestandteil der Planzeichn ung und Begrün-\ndung \nLandesdirektion \nSachsen / 16.04.15 \nHinweise zur redaktionellen Aktualisierung der Begründun g bezgl. \nder Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) sowie Regiona lplans \nWestsachsen (RPlWS) in den aktualisierten Fassungen\nDie Aktualisierungen wurden redaktionell in den Kapiteln 6.1ff der Begrün-\ndung eingearbeitet. \nPolizeidirektion \nLeipzig / 13.04.15 \nHinweis zur Erschließungsplanung bzgl. der Anordnung der Lampen-\nstandorte im öffentlichen Straßenraum \nDer Hinweis ist Gegenstand der nachfolgenden Erschließungsplanung. \nAllerdings wird darauf hingewiesen, dass seitens der Verke hrsplanung die \nbeabsichtigte Lampenanordnung durchaus eine übliche Lösu ng darstellt \nund insofern kein Änderungsbedarf für die Leuchten gesehen wird. \nRegionaler Pla-\nnungsverband \nWestsachsen / \n14.04.15 \nredaktionelle Hinweise zur Aktualisierung der Aussagen zu m Lan-\ndesentwicklungsplan (LEP), zum Inkrafttreten des BP 351 \nDie Kapitel 4, 6.1.1 und 6.1.3 wurden aktualisiert.\nSächs. Landesamt \nfür Umwelt, Land-\nwirtschaft und Geo-\nlogie / 13.04.15 \nHinweise zur Geologie, Radiologie und die Weitergabe von Gu tach-\nten \nMit erfolgten Baugrunduntersuchungen und den bereits aufg enommenen \nHinweisen ausreichend in Kapitel 5.2 sind die vorgebrachten Hinweise be-\nreits berücksichtigt. \nVorliegende Gutachten wurden dem Landesamt zugestellt. \n07.09.2015 \n51 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 39 \n \n8.4 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf \nDie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wur de im Leipziger Amtsblatt Nr. \n5/2015 vom 07.03.2015 bekannt gemacht. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 17.03.2015 \nbis 16.04.2015 im Stadtplanungsamt öffentlich ausgelegen. \nIm Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 3 Stellun gnahmen von Umweltverbänden ein. \nDarin wurden folgende Aspekte vorgebracht: \nBürger/Dritte Anregungen oder Bedenken zur Planung \nplanerischer Umgang im B-Plan \n1. + 3. \nStellungnahme \n(identischer Inhalt) \nDie Planung wird in der vorliegenden Form abgelehnt, da durc h die \nbeabsichtigte Bebauung Lebensraum von Tieren und Pflanzen verlo-\nren geht bzw. durch das schon im Vorgriff erfolgte Entfernen der be-\nstehenden Gehölze bereits verloren gegangen ist. \nDurch die Bebauung gehen Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren, \nes werden jedoch auch neue geschaffen. Im Umweltbericht wer den die \ndamit verbundenen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische \nVielfalt ausführlich dargestellt und im Ergebnis festgest ellt, dass keine er-\nheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind ( vgl. Kapitel \n7.2.1, 7.2.2 und 7.2.8). \nAnnahme, dass die Baufeldfreimachung teilweise innerhalb der Ve-\ngetationsperiode erfolgte; Prüfauftrag an die Verwaltung \nDie Baufeldfreimachung erfolgte im Februar 2012 (Gehölze) und Winter \n2012/2013 (Fundamentabbruch, Bodenabtrag). Weitere Fäll ungen folgten \nim Februar 2015 außerhalb der Vegetationsperiode. In der Be gründung \nwurden jedoch die Aussagen zum Baumbestand aktualisiert. \nAnnahme, dass in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz die gefä llten Bäu-\nme und die erfolgte Baufeldfreimachung keine Berücksichti gung ge-\nfunden haben. Folglich sind die Vermeidungs- und Ausgleich smaß-\nnahmen sowie die Kompensationsmaßnahmen unzureichend. \nDie Annahme, dass die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung fe hlerhaft sei, ist \nunbegründet. Die Ausgangsbewertung und Punkteverteilung der Schutz-\ngüter nach dem Leipziger Bewertungsmodell wurde korrekt un ter Zugrun-\ndelegen der Ausgangssituation am Beginn des Planungsproze sses und \ndamit auch vor den genannten Beräumungen erhoben. Für die Pl anung \nwird in der Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung ferner anges etzt, dass struktur-\nreiche Hausgärten neu angelegt werden (s.a. textliche Fest setzungen \n1.6.3 ff). Dafür können vorhandene Bäume erhalten oder neue Bäume an-\ngepflanzt werden. Die erfolgte Beseitigung des Gehölzbest andes wurde \ndaher als möglicher Abgang bilanzseitig in die Planung eing estellt und \nsteht der Entwicklung der strukturreichen Hausgärten nicht entgegen. \nDie Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung ist daher nicht zu überarbeiten. Die zu-\ngeordneten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind a ngemes-\nsen. \nAnnahme, dass in der Ausgleichsbilanzierung Aufwendungen des \nVorhabenträgers im Zuge der Beseitigung der Gewächshäuser un-\nsachgemäß angerechnet wurden. Hinweis auf gesetzliche Pfl ichten \ndes Grundstückseigentümers nach BBodSchG. \nDie betreffenden Ausführungen in der Begründung zum B-Plan waren in \nder Tat missverständlich und wurden redaktionell in Kap. 7. 4 der Begrün-\ndung zum B-Plan aktualisiert. \nIm Rahmen des Planverfahrens wurde die sehr umfangreiche un d kosten-\nintensive Beräumung der Plangebietsfläche in der Form aner kannt bzw. \n„angerechnet“, dass bei der Wahl der externen Maßnahmen ein kleinerer \nAnteil an (teureren) Entsiegelungsmaßnahmen und ein größe rer Anteil an \n(relativ günstigen) Aufforstungsmaßnahmen zugeordnet wurde. \n07.09.2015 \n52 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 40 \n \nBürger/Dritte Anregungen oder Bedenken zur Planung \nplanerischer Umgang im B-Plan \nFortsetzung Der durch den B-Plan hervorgerufene Eingriff w ird naturschutzfachlich ins-\ngesamt zu 100 % ausgeglichen. Eine naturschutzfachliche Be günstigung \nerfolgte nicht. \nEs ist ferner klarzustellen, dass Anlass der Beräumung Hinw eise aus der \nBevölkerung waren. Die Beseitigung solcher Verletzungs- o der Unfallge-\nfahren auf brachgefallenen Grundstücken ist keine Gefahre nabwehr i.S.v. \n§ 4 BBodSchG, die v.a. auf Gefahren durch Bodenverunreinigu ngen (Alt-\nlasten) zielt. Die Beräumung war eine freiwillige Maßnahme des Vorha-\nbenträgers. \nHinweis darauf, dass die im nördlichen Teil des Plangebiete s gelege-\nnen Baumbestände, die laut Umweltbericht als ornithologis ch hoch-\nwertig anzusehen sind, bereits komplett entfernt sind \nEs ist richtig, dass der angeführte Bestand entfernt ist. Kl arzustellen ist je-\ndoch, dass der Hinweis aus dem Zusammenhang gelöst wurde: Das Plan-\ngebiet ist im Vergleich zum Umland als Brutplatz für Vögel nu r wenig be-\ndeutsam. Schwerpunkte der ornithologischen Besiedlung si nd vielmehr \ndie angrenzenden Gärten und Grünflächen, deren Bäume und He cken \nBrutplätze in großer Zahl bieten. Damit wird festgestellt, dass innerhalb \nwenig bedeutender Flächen die nordöstlichste Teilfläche im Plangebiet am \nehesten bedeutend war. Insgesamt sehr viel bedeutender ble iben jedoch \ndie das Plangebiet umgebenden Flächen. \nMit Umsetzung des B-Planes und der Anlage der Gärten wird sic h die \nStrukturvielfalt im Gebiet tendentiell erhöhen und damit a uch die Bedeu-\ntung als Quartier für Vögel steigen (siehe dazu Punkt 7.2.1.3.). \nHinweis, dass der Abschluss des städtebaulichen Vertrags v or dem \nBeschluss des B-Plans erfolgen muss, auch um die externen Ko m-\npensationsmaßnahmen zu gewährleisten \nEntspricht dem üblichen Verwaltungshandeln \nAnbringen von Nistkästen als Teilaspekt im städtebaulichen Vertrag \nDas Anbringen von Nistkästen ist Bestandteil des städtebau lichen Ver-\ntrags. Allerdings ist klarzustellen, dass es sich hierbei u m eine freiwillige \nMaßnahme des Vorhabenträgers handelt. \n2. Stellungnahme Im Zuge der Planung werden erhebliche Eingriffe und Verände run-\ngen für die biologische Vielfalt befürchtet, insbesondere für Fleder-\nmäuse. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die vorgesehe nen \nNist-, Brut- und Schlafmöglichkeiten für den Zeitraum nach der Rea-\nlisierung und auch für die Zwischenzeit sichergestellt wer den sollen, \nso dass keine Abwanderung erfolgt bzw. diese gering gehalte n wird. \nFerner wird daran erinnert, die Realisierung der Hilfen nic ht nur in \nVerträgen abzusichern, sondern die Umsetzung auch zu überw achen \nist. \nIm Jahr 2010 wurde die ornithologische Erfassung und eine Po tentialab-\nschätzung für das Bebauungsplangebiet erstellt. Aufgrund der vergleichs-\nweise geringen Größe des Gebiets (6.000 m²) ist eine Potenti alabschät-\nzung ein übliches Verfahren zur Feststellung der potentiell möglichen Tier-\narten. Die Potentialabschätzung wurde durch eine ornithol ogische Erfas-\nsung vertieft. Ergebnis ist, dass das Plangebiet struktura rm und ohne \nBaumbestand mit Quartiereigenschaften für Fledermäuse und andere der-\nartige Strukturen nutzende Arten ist (keine Höhlenbäume). \nSehr viel bedeutender, gerade auch für Vögel, sind hingegen die das \nPlangebiet umgebenden Flächen. Die Schwerpunkte der ornit hologischen \nBesiedlung sind die angrenzenden Gärten und Grünflächen, deren Bäume \nund Hecken Brutplätze in großer Zahl bieten. Mit der Umsetzung des \n07.09.2015 \n53 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 41 \n \nBürger/Dritte Anregungen oder Bedenken zur Planung \nplanerischer Umgang im B-Plan \nFortsetzung B-Plans durch Bebauung, aber auch mit Gärten in Kombination mit den \nNisthilfen und Fledermauskästen, wird sich die Strukturvi elfalt im Gebiet \nselbst verbessern und damit auch die Bedeutung als Quartier für Vögel \nusw.. Für die Zeit der Bebauung und nachfolgenden Vegetatio nsentwick-\nlung sind am Standort keine weiteren Maßnahmen erforderlic h, da ausrei-\nchend Sitz- und Singwarten im Umfeld vorhanden sind. \nBezüglich der Nistkästen ist klarzustellen, dass es sich um eine freiwillige \nMaßnahme des Vorhabenträgers handelt. \nBezüglich des städtebaulichen Vertrags wird angemerkt, da ss die Umset-\nzung der Maßnahmen durch eine Bürgschaft abgesichert wird. Die Rück-\nzahlung der Bürgschaft erfolgt, nachdem die Umsetzung der M aßnahmen \ndurch den Vorhabenträger angezeigt und von der Stadt geprüf t wurde. \nEine weitergehende Überwachung wird weder für erforderlich noch für an-\ngemessen erachtet. \nMit den eingegangenen Stellungnahmen wurden keine Hinweise vorgebracht, die zu einer Ände-\nrung der Planinhalte führen. \n07.09.2015 \n54 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 42 \n9. Städtebauliches Konzept \n9.1 Gliederung des Gebietes \nMit dem Bebauungsplan soll das in der Umgebung entstehende Siedlungsgefüge um die Katzstra-\nße (B-Plan Nr. 287 „Russenstraße 31“, B-Plan Nr. 313 „Katzstraße“) unter Beachtung der Vorga-\nben des Rahmenplanes Probstheida-Curschmannstraße komplettiert werden. \nFür den städtebaulichen Entwurf wurden dabei folgende Kriterien beachtet: \n• Lage direkt am öffentlichen Grünzug \n• Lage an der Südgrenze der Kleingartenanlage \n• Bebauungsdichte der umliegenden Bauflächen \n• Verkehrserschließung über die öffentlichen Straßenverke hrsflächen des B-Plangebietes Nr. \n287 „Russenstraße 31“ \nAus diesen Rahmenbedingungen wurden folgende Planungsentscheidungen abgeleitet: \n• Abrundung des Siedlungskörpers durch Entwicklung von ca. 1 0-12 Grundstücken mit 2-ge-\nschossigen Einzelhäusern \n• Ergänzung grünordnerischer Strukturen \n• Ringförmige Straßenführung (Arlandbogen), die an die Stra ßenenden im B-Plangebiet Nr. 287 \n„Russenstraße 31“ anschließt \n07.09.2015 \n55 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 43 \n9.2 Bebauungs- / Nutzungskonzept \nDer hier behandelte Bereich wird als Wohnbauflächenabrundung des B-Plangebietes Nr. 287 \n„Russenstraße 31“ betrachtet, von dem ausgehend das Verkehrs- und Infrastruktursystem kom-\nplettiert wird. Die neuen Bauflächen lassen sich daher wie folgt gliedern: \n• Bereich am Südrand des Plangebietes bzw. östliche Lückenschließung \nMit der hier geplanten Bebauung wird auf den südlich angrenz enden Gebäudebestand einge-\ngangen. Die neu geplanten Baukörper sollen seitlich verset zt zum Bestand angeordnet wer-\nden, so dass die bestehenden Straßen- und Hofräume nach Nord en hin abgeschlossen wer-\nden.Die geplanten Firstrichtungen und Zweigeschossigkeit greift jene des südlichen Bestandes \nauf und verläuft parallel zur Achse der neuen Straßenfläche . Diese Anordnung sichert, dass \ndie neue Bebauung sich gut an den Bestand fügt und die stadträ umliche Qualität der Siedlung \nfortgesetzt wird. \n• Bereich am öffentlichen Grünzug bzw. der Kleingartenanlage \nAufgabe dieses Bereichs ist die Ausbildung der Siedlungska nte gegenüber dem grünen Frei-\nraum bzw. der Kleingartenanlage. Städtebaulich erfolgt di ese Randausbildung durch eine Par-\nallelstellung der Gebäude und Firstrichtungen analog den benachbarten Baugebieten am Sied-\nlungsrand. Hinzu kommt eine städtebaulich moderate Dichte mit einer GRZ von 0,25, die mög-\nlichen Nutzungskonflikten vorbeugt. \n9.3 Grünplanerisches Konzept \nDie Grünordnungsplanung hat neben der Aufgabe des ökologis chen Ausgleichs die Funktion der \nfreiräumlichen Aufwertung und der strukturellen Verknüpf ung mit den angrenzenden Grün- und \nGartenflächen der Umgebung. Unter dem Leitbild eines durch grünten Wohnstandortes mit hoher \nökologischer Wertigkeit und hoher Wohn- und Aufenthaltsqu alität soll die Entwicklung des Gebie-\ntes erfolgen. An erster Stelle ist hier das grünordnerische Anlegen der Hausgärten, der Vorgärten \nsowie ortsbildprägendem Baumbestand anzuführen. Die Plan ung folgt der Umsetzung der Um-\nweltqualitätsziele und –standards der Stadt Leipzig. \n9.4 Verkehrskonzept \nDie äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt ausgehen d von der Russenstraße über die \nKatzstraße und davon abzweigend über zwei bereits hergeste llte Mischverkehrsflächen im Gel-\ntungsbereich des B-Planes Nr. 287 „Russenstraße 31“. \nDie gewählte Form der inneren Erschließung ergibt sich aus d er handtuchartigen Proportion des \nPlangebietes; durch die in Längsachse annähernd zentrale A nordnung der Planstraße 1 (Arland-\nbogen) entstehen Baugrundstücke mit ähnlicher Tiefe von rd . 18/20 m, die sich für die Bebauung \nmit Eigenheimen gut eignen. Die beiden Äste der Mischverkeh rsflächen, die im Bestand eine \nFahrbahnbreite von 5,00 m + 2 x 0,25 m = 5,50 m aufweisen, werde n im vorliegenden B-Plange-\nbiet miteinander verbunden, so dass aus den beiden Sackgass en ein Straßenring von insgesamt \nca. 220 m Länge entsteht (Arlandbogen). Die Tempo 30-Regelu ng soll auf den gesamten Ring \nausgedehnt werden. \nMit dem Verkehrs- und Tiefbauamt wurden zuletzt am 02.09.20 13 folgende Regelquerschnitte für \ndie oben beschriebene Verkehrsfläche abgestimmt: \nMischverkehrsfläche \nPlanstraße 1 gerader Straßenbereich von \nrd. 100 m Länge \nGesamtbreite \nPlanstraße 1 schmale Anschlussbereiche an \nden Straßenbestand von je rd. 25 m Länge \nGesamtbreite \nFahrbahnbreite netto \nRandstein beidseitig \nFahrbahnbreite netto \nRandstein beidseitig \n5,50 m \n2 x 0,25 m \n6,00 m \n5,00 m \n2 x 0,25 m \n5,50 m \nDer Regelquerschnitt in den breiten Straßenabschnitten wi rd folgend dargestellt. Nachgewiesen \nwird damit auch, dass die Netto-Straßenbreite durch die Straßenlampen nicht beschnitten wird. \n07.09.2015 \n56 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 44 \nRegelquerschnitt Mischverkehrsfläche – gerader Teil Arlandbogen \n(ohne Maßstab) \n07.09.2015 \n57 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 45 \nC INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES \n10. Geltungsbereich \nDer Geltungsbereich umfasst das Flurstück 162/61. \n11. Gliederung des Plangebietes \nIn Umsetzung der planerischen Konzepte zur städtebauliche n Struktur, zur Verkehrserschließung, \nzur Grünplanung und unter Berücksichtigung der vorgegeben en Planungsrestriktionen gliedert \nsich das Plangebiet planungsrechtlich in die folgenden Teilflächen: \nBaugebiete Allgemeine Wohngebiete WA1-WA3 \nVerkehrsflächen Allgemeine Straßenverkehrsfläche \n12. Baugebiete \n12.1 Art der baulichen Nutzung \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB] \nZur Arrondierung der Wohnbebauung im südlich angrenzenden B-Plangebiet Nr. 287 „Russenstra-\nße 31“ sind im Plangebiet allgemeine Wohngebiete WA 1 bis WA 3 festgesetzt. \nIn den gemäß Planzeichnung festgesetzten Allgemeinen Wohn gebieten (WA) sind die gemäß \n§ 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen \n• Betriebe des Beherbergungsgewerbes \n• sonstige nicht störende Gewerbebetriebe \n• Anlagen für Verwaltungen \n• Gartenbaubetriebe \n• Tankstellen \nnicht zulässig und somit nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) \n07.09.2015 \n58 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 46 \nBegründung: \nAufgrund der integrierten Lage des Plangebietes in das von W ohn- und Freiflächennutzung be-\nstimmte Umfeld, erfolgt die Festsetzungen zur Art der bauli chen Nutzung als allgemeines Wohn-\ngebiet. Das Gebiet soll vorrangig Wohnzwecken dienen. Um ei ne vorwiegende Wohnnutzung si-\ncherzustellen und Nutzungskonflikten in dieser Siedlungs randlage vorzubeugen, setzt der B-Plan \nfest, dass die nach § 4 Abs. 3 Nr. 2-5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Anlagen für Verwaltun-\ngen, Tankstellen und sonstige nicht störende Gewerbebetri ebe nicht zulässig sind. Diese Ein-\nschränkung dient dem Schutz der Wohnruhe, soll zusätzliche Belastungen durch den motorisier-\nten Individualverkehr vermeiden und ermöglicht eine geord nete städtebauliche Siedlungsergän-\nzung. Für die Ansiedlung der hier ausgeschlossenen Nutzungen stehen im Übrigen in der näheren \nund weiteren Umgebung bzw. in den angrenzenden Ortsteilen a usreichend Angebote zur Verfü-\ngung. \n12.2 Maß der baulichen Nutzung \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB] \n12.2.1 Grundflächenzahl GRZ \n[§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m. § 16, 19 BauNVO] \nDie Grundflächenzahl wird gemäß Planzeichnung in allen Bau gebieten mit 0,25 festgesetzt. Zu-\nsätzlich wird eine zulässige Überschreitung der festgeset zten Grundfläche um 50 % gemäß § 19 \nAbs. 4 BauNVO durch Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen festgesetzt. \nBegründung: \nUnter Berücksichtigung der unter Punkt 9 entwickelten Leit linien (Siedlungsrandergänzung) und \nder dazu im Gestaltungsplan ausgearbeiteten Grundstücksg rößen wurde die für eine angemesse-\nne Nutzung und Bebauung der einzelnen Baugrundstücke notwe ndige Grundfläche ermittelt und \nderen Summe auf das jeweilige Teilbaugebiet übertragen. Au fgrund der einheitlichen Nutzung als \nEigenheimstandort und ähnlicher Grundstückgrößen war ein e weitere Differenzierung nicht not-\nwendig. Im Ergebnis wurde die GRZ mit 0,25 festgesetzt und da mit das nach BauNVO zulässige \nHöchstmaß für Wohngebiete nicht ausgeschöpft. \nDa die ermittelte und für die Errichtung der Hauptnutzungen (Wohngebäude) festgesetzte GRZ \nvon 0,25 noch nicht ausreichend die erforderlichen Flächen für Stellplätze und Garagen berück-\nsichtigen kann, wurde unter Anwendung des § 19 Abs. 4 BauNVO d as Versiegelungsmaß durch \nNebenanlagen wie Garagen, Stellplätze, Zufahrten mit der A ngabe der Überschreitung der GRZ \num maximal 50 Prozent festgesetzt. Hier wurde die nach BauNV O maximal zulässige Überschrei-\ntung der GRZ ausgeschöpft, was sich im wesentlich aus der Lag e der Gebäude auf den Grund-\nstücken begründet. \nInsgesamt ergibt sich mit diesen Festsetzungen zur maximal en Versiegelung der Baugrundstücke \nein vergleichsweise genaues Bild der baulichen Entwicklungen im Plangebiet. Die zugrunde geleg-\nten maximalen Versiegelungsanteile sind folgend Grundlag e der grünordnerischen Bilanzierung. \nErkennbar ist, dass mit diesem maßvollen Verdichtungsansatz dem Leitgedanken des § 1a Abs. 2\nBauGB bezüglich des schonenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen wird. \nFolgende bespielhafte Flächenverteilung liegt der GRZ-Ermittlung zugrunde: \nGrundstücksgröße 470,00 m² \nGRZ: 0,25 \nzul. Überschreitung nach § 19 BauNVO: 50 % \n117,50 m² \n58,75 m² \nSumme der baulichen Nutzflächen: 176,25 m² \nHauptnutzungen \nGrundfläche Wohngebäude mit 2 Vollgeschossen und Sattel-\ndach (dazugehörige Wohnfläche ca. 140 m²) \nTerrasse \n75,00 m² \n20,00 m² \n07.09.2015 \n59 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 47 \nNebenanlagen \nPKW-Stellplätze (3 m x 10 m) und Zufahrt 45,00 m² \nKellerersatzraum Nebenanlage (2 m x 3 m) 6,00 m² \nZugang Haus (1,5 m x 11,6 m) 17,00 m² \nMülltonnenstellplatz (2 m x 1 m) 2,00 m² \nGesamtfläche der Haupt- und Nebenanlagen 165,00 m² \nLAGEPLAN 12.2.2 Zahl der Vollgeschosse \nFür die neuen Baugebiete WA 1 – WA 3 werden zwingend 2 Vollgeschosse festgesetzt. \n(§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m. § 20 BauNVO) \nBegründung: \nDie Festsetzung von zwingend 2 Vollgeschossen resultiert i n aus der Fortsetzung der südlich an \ndas B-Plangebiet angrenzenden Wohnbebauung mit überwiege nd 2 Vollgeschossen und ent-\nspricht damit der typischen geringen Höhenentwicklung ein er Bebauung mit Eigenheimen ohne \neinen Höhenversatz am Siedlungsrand auszubilden. \n12.2.3 Höchstzahl der Wohnungen in Wohngebäuden \nAuf allen Baugrundstücken wird die Zahl der Wohnungen je Wohngebäude auf max. 2 beschränkt. \n(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) \nBegründung: \nDamit soll die Gebietscharakteristik eines Eigenheimstan dortes erzielt und einer sukzessiven Ver-\ndichtung vorgebeugt und damit langfristig die Dichte am Standort verträglich definiert werden. \n12.2.4 Höhenlage baulicher Anlagen \nDie Höhe der Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens darf 0 ,50 m über der Bezugshöhe nicht \nüberschreiten. Bezugshöhe ist die mittlere Höhe der Oberka nte der an das Baugrundstück an-\ngrenzenden Straßenverkehrsfläche, gemessen an den Endpun kten der anliegenden Grenze des \nBaugrundstücks. \n(§ 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB) \n07.09.2015 \n60 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 48 \nBegründung: \nDamit sollen im Zuge der Bebauung gartengestalterische Maß nahmen hinsichtlich der Topogra-\nphie auf ein vertretbares Maß begrenzt und unverhältnismäß ige, ortsuntypische Auf- und Anschüt-\ntungen unterbunden werden. Diese Festsetzung steht zudem i m Verbund mit den Festsetzungen \nzur Traufhöhe, Dachgestaltung etc. und leistet ihren Beitrag zur Sicherung des gewünschten Orts-\nbildes. \n12.2.5 Traufhöhe \nDie Höhe der Traufe (TH), gemessen an der Schnittlinie von Außenkante Außenwand und Ober-\nkante Dachhaut über der jeweiligen Bezugshöhe, darf 6,50 m nicht überschreiten. \nZur Bezugshöhe gilt die textliche Festsetzung Nr. 1.2.2 entsprechend. \n(§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) \nBegründung: \nLeitbild des städtebaulichen Entwurfs ist die Anlage einer Gebäudegruppe, die in der Summe der \nEinzelgebäude ein städtebaulich angemessenes und in der Hö henentwicklung geordnetes Sied-\nlungsbild ergibt. Mit der Festsetzung zu den Traufhöhen sol len erhebliche Höhenunterschiede in \nder baulichen Ausbildung der Gebäude unterbunden werden. Z iel ist, dass die städtebauliche Hö-\nhenentwicklung des Gebietes entsprechend dem städtebauli chen Entwurf und im Hinblick auf die \nSiedlungsrandausbildung als Ensemble vollzogen wird. \n12.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Stell ung baulicher Anlagen \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22, 23 BauNVO] \n12.3.1 Baulinien \n[§ 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO] \nIn der Planzeichnung werden die durch Gebäude und Garagen überbaubaren Grundstücksflächen \ndurch Baugrenzen und an städtebaulich bedeutsamen Bereich en durch Baulinien festgesetzt. \nDazu tritt die Festsetzung: \nDie in den WA-Gebieten gemäß Planzeichnung festgesetzten B aulinien können für der Fassade \nuntergeordnete bauliche Elemente wie Vordächer, Gesimse, Freitreppen und dergleichen um bis \nzu 1,00 m überschritten werden. \n(§ 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO und § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO) \nBegründung \n:\nDie Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (Bau fenster) sichert grundsätzlich die An-\nordnung der Baukörper im Plangebiet entsprechend dem städt ebaulichen Konzept. Die gewählten \nAbmessungen gewährleisten eine flexible Bebaubarkeit der Grundstücke innerhalb der einzelnen \nBaufenster und stellen gleichzeitig den baulichen Rahmen f ür die Gebäudeanordnung des Sied-\nlungsensembles. \nDie Abgrenzung der Baufenster durch Baulinien und Baugrenz en sichert die Umsetzung des städ-\ntebaulichen Konzeptes im Hinblick auf die gewünschten Lage n und Strukturen der einzelnen Teil-\nbaugebiete. Die Festsetzung der Baulinien entlang der Süds eite der Planstraße unterstützt den \ngewünschten, straßenbegleitenden Charakter an dieser Str aße. Die Festsetzung der Baulinien \nverhindert den stadträumlich nicht gewünschten Versatz der Häuserfronten in diesem Bereich und \norientiert damit auf gut nutzbare Gartenbereiche im WA2. Di e in der textlichen Festsetzung formu-\nlierte Überschreitung der Baulinie für die genannten, der F assade untergeordneten Bauteile, steht \nim Verbund mit den Festsetzungen zu den Dachformen, Traufhö hen, Höhe des Erdgeschossroh-\nfußbodens etc. und stellt eine für die Funktionalität der Ge bäude sinnvolle Ergänzung dar, die das \nstädtebauliche Konzept nicht konterkariert und daher zulässig sein soll. \n07.09.2015 \n61 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 49 \n12.3.2 Baugrenzen \n(§ 23 Abs. 3 BauNVO) \nIn der Planzeichnung werden die durch Gebäude überbaubaren Grundstücksflächen mittels Bau-\ngrenzen definiert. \nBegründung: \nAufgrund der insgesamt geringen Größe des Plangebietes und der zentralen Anordnung der Stra-\nßenverkehrsfläche, entstehen für die Bebauung mit Eigenhe imen günstig proportionierte Bauflä-\nchen. Durch die Anordnung der Baugrenzen ist die städtebaul iche Ordnung ausreichend und zu-\ngleich flexibel für die Nutzer gesichert. \n12.3.3 Bauweise \n(§ 22 BauNVO) \nInnerhalb der neuen Wohngebiete wird Einzelhausbebauung festgesetzt. \nBegründung: \nDie Festsetzungen zur Bauweise stehen in Ergänzung und Fortsetzung der südlich angrenzenden, \nvorhandenen Wohnbebauung im Gebiet des B-Plans Nr. 287 „Rus senstraße 31“ und ergänzt da-\nmit diesen Gebäudebestand. Ausgehend von der realisierten Bebauung, der städtebaulichen Lage \nund im Sinne städtebaulicher Kontinuität ist die gewählte Festsetzung zur Bauweise angemessen. \n12.3.4 Stellung baulicher Anlagen - Hauptfirstricht ungen \nIn den Baugebieten WA1 – WA3 werden gemäß Eintragung in der Pl anzeichnung die jeweiligen \nHauptfirstrichtungen festgesetzt. \nBegründung \n:\nDie nach § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB festgesetzten Stellungen der ba ulichen Anlagen, hier durch die \nVorgabe der Hauptfirstrichtungen, stehen planerisch im en gen Zusammenhang mit den Festset-\nzungen zur Bauweise, zu den Dachformen und zur Lage der jewei ligen Baufenster. Die Festset-\nzungen sind in Bezug auf das gewünschte Siedlungsbild nicht voneinander zu trennen und werden \ndaher folgend zusammen aufgeführt. Die Begründung der Dach formen ist anschließend dem Ka-\npitel 16.1 Dachformen zu entnehmen. \nWA1 / WA2 : Hauptfirstrichtung parallel zum Siedlungsrand am Grünzug und zur Straßenachse \nIm Baugebiet WA1 sieht das städtebauliche Konzept die Anord nung der Häuserfirste und -traufen \nparallel zum Straßenverlauf vor. Damit ist die überwiegend e Zahl der Dachflächen optimal für die \nkünftige Nutzung von Sonnenenergie ausgerichtet. Gleichz eitig sichern die straßenseitig durchge-\nhend traufständigen Gebäude einen einheitlichen Siedlung scharakter der auf der zum Grünzug \ngerichteten Häuserfront fortgesetzt wird. Auch die nördli ch an das Plangebiet angrenzende Klein-\ngartenanlage profitiert von der Festsetzung durch minimierte Verschattungsbereiche. \nWA3 : Hauptfirstrichtung senkrecht zur Straßenachse \nDas westseitig erschlossene Baugebiet WA3 besteht aus ledi glich einem Gebäude in einem von \nder Firstrichtung heterogenen Umfeld. Hier wurde die First richtung aus WA1 und WA2 übernom-\nmen, die auch in diesem Fall optimale Nutzung von Sonnenenergie ermöglicht. \n12.4 Flächen für Nebenanlagen \n(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) \nIn den Baugebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundst ücksflächen und den festgesetzten \nFlächen für Nebenanlagen keine Nebenanlagen zulässig. Aus genommen davon sind die unter \n1.6.1 Vorgärten festgesetzten Einfahrten, Wege und Mülltonnenstellplätze sowie die unter 2.5 Ein-\nfriedung festgesetzten Anlagen. \n(§ 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO) \n07.09.2015 \n62 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 50 \nBegründung: \nMit dieser Festsetzung soll die Zulässigkeit von baulichen Nebenanlagen, wie z.B. Geräteschup-\npen, Gartenpavillons, Wasserbecken, überdachte Sitzplät ze oder Fahrradschuppen auf den \nGrundstücken geregelt werden. Die Begrenzung der Nebenanl agen auf den Bereich innerhalb der \nüberbaubaren Grundstücksfläche dient der Begrenzung der V ersiegelung auf den Grundstücken, \nrespektiert die angrenzenden, freiräumlichen Nachbarsch aften, dient dem Bodenschutz sowie der \nVorbeugung bodenrechtlicher Spannungen, die im Zuge einer zunehmenden „Möblierung“ der \nFreiflächen nicht auszuschließen sind. Zugleich wird mit d ieser Festsetzung der städtebaulich \nnicht gewünschten sukzessiven baulichen Verdichtung der G rundstücke mit negativen Auswirkun-\ngen auf das Stadt- und Landschaftsbild entgegen gewirkt. \n12.5 Garagen / Stellplätze \nGaragen (einschließlich Carports) und Stellplätze sind nur auf den in der Planzeichnung festge-\nsetzten Flächen für Garagen und Stellplätze sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche \nzulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO) \nBegründung: \nZiel dieser Festsetzung ist es, einer ungeordneten Überbau ung der Grundstücksflächen, insbe-\nsondere der Gartenbereiche, durch Garagen/Carports und St ellplätze entgegen zu wirken. Die \nWahl der Bauherren, Garagen im Wohngebäude oder als eigenst ändige Anlage auszuführen wird \ndamit nicht grundsätzlich sondern nur flächenbezogen fest gelegt. Ziel dieser Festsetzung ist es, \nauf jedem Baugrundstück die erforderlichen Stellplatzflä chen zu sichern, städtebaulich zu ordnen, \ndie Versiegelung auf den Grundstücken zu begrenzen und zusa mmenhängende Freiflächen bzw. \nGartenstrukturen zu sichern. \nMit der Festsetzung wird daher auch ein Beitrag zur Sicherun g der Begrünung in Verbindung mit \nden grünordnerischen Festsetzungen des Gebietes geleistet. \n13. Straßenverkehrsfläche \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB] \nGemäß zeichnerischer Darstellung in der Planzeichnung erf olgt die Festsetzung der öffentlichen \nStraßenverkehrsfläche einschließlich der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“. \nBegründung: \nDie als Straßenverkehrsfläche festgesetzte Planstraße 1 ( Arlandbogen) stellt die Fortsetzung des \nsüdlich angrenzenden Straßengefüges dar und ermöglicht al s Teil des öffentlichen Straßennetzes \neine effiziente öffentliche Erschließung des Plangebietes. Die Aufweitung des Straßenquerschnitts \nauf der rund 100 m langen Geraden auf 5,50 m (netto) Fahrbahnb reite ermöglicht die Durchfahrt \ndes Müllfahrzeugs auch bei einseitig parkenden PKWs und sic hert damit die Erschließungsfunkti-\non der Mischverkehrsfläche. \n14. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwic klung von Boden, \nNatur, Landschaft \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB] \n14.1 Flächen für Zufahrten, Stellplätze, Wege \nDie Befestigung von privaten Stellplätzen, Zufahrten und W egen ist so auszuführen, dass das auf \nden jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser we itestgehend innerhalb dieser Flächen \nversickern kann. \nAlternativ kann das anfallende Regenwasser auch entsprech end der Festsetzung 1.5.2 gesam-\nmelt, verwendet oder versickert werden. \nBegründung: \nDurch wasserdurchlässige Flächenbeläge kann die Versiege lung und die Störung der Bodenfunk-\ntionen verringert werden. Als Befestigungsformen sind z.B . wassergebundene Decke, Schotterra-\nsen, Rasengittersteine, breitfugiges Pflaster, Ökopflas ter mit einer Versickerungsrate von mind. \n07.09.2015 \n63 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 51 \n40% möglich. Analog zum übrigen auf dem Grundstück anfallen den Oberflächenwasser ist auch \nhier eine Versickerung vor Ort anzustreben. \nEs wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bauantrags die gesamte Breite der Zufahrt (kei-\nne Reduktion auf lediglich Fahrspuren) bei der Ermittlung d er GRZ und deren Überschreitung an-\nzusetzen ist. In diesem Sinne wurde die GRZ einschließlich 50% Überschreitung auch bilanziert. \n14.2 Rückhaltung von Niederschlagswasser \nDas auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser is t, soweit es nicht für Brauchwasser-\nzwecke (z.B. Gartenbewässerung) verwendet wird, auf dem je weiligen Baugrundstück zu versi-\nckern. \nVon der vollständigen Versickerung kann insoweit abgesehe n werden, wie nachgewiesen wird, \ndass die Versickerung des Niederschlagswassers aufgrund d er Bodeneigenschaften des Bau-\ngrundstücks nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich wäre. \nDie Möglichkeit der Herstellung eines Überlaufes mit Ansch luss an die öffentliche Regenentwäs-\nserung bleibt von Satz 1 und 2 unberührt. \nBegründung: \nZiel dieser Festsetzungen ist es, das Niederschlagswasser dezentral zurückzuhalten und zu ver-\nwenden, um es sukzessessiv dem Erdkörper wieder zuzuführen . Hier steht es der Grundwasser-\nneubildung zur Verfügung. Im Hinblick auf das Schutzgut Bod en, die Grundwasserneugewinnung \nsowie einen schonenden Umgang mit der Ressource Wasser, sin d die Möglichkeiten der individu-\nellen Vorratshaltung zur Gewinnung bzw. Sammlung, Verwend ung und Versickerung des Nieder-\nschlagswassers bedarfsgerecht zu nutzen und im Zusammenha ng mit dem Bauvorhaben z.B. in \nForm von Zisternen, Brauchwasseranlagen oder andere Anlag en der Regenrückhaltung zu be-\nrücksichtigen. Je nach Anlage kann das Wasser für die Bewäss erung des Hausgartens bzw. zum \nGrundstück gehörender Grünanlagen oder für die häusliche B rauchwassernutzung verwendet \nwerden. Je nach konkreter Baugrundbeschaffenheit können zudem auch entsprechende Versicke-\nrungsanlagen vorgesehen werden. \nDiese Maßnahme zur Minderung des Eingriffs in das Schutzgut Boden ist in Verbindung mit stand-\nortkonkreten hydrogeologischen Untersuchungen unter Bea chtung des Arbeitsblattes ATV-DVWK- \nA 138 für die Niederschlagswasserversickerung zu prüfen. Insofern wird eine grundstückbezogene \nBaugrunduntersuchung zur näheren Quantifizierung der ört lichen Baugrundverhältnisse in Zuge \nder Einzelbauvorhaben empfohlen. \nEs ist klarzustellen, dass der Hintergrund dieser Festsetz ung nicht ein möglicher Kapazitätseng-\npass im Entsorgungsnetz ist. Aufgabe dieser Festsetzung is t es, auch auf den Baugrundstücken -\nund hier insbesondere auch in der Summe der Baugrundstücke - einen flächenwirksamen Beitrag \nzur Grundwasserneubildung und zum ökologisch sinnvollen U mgang mit der Ressource Wasser \nund dem Schutzgut Boden zu leisten. \nWird im Einzelfall nachgewiesen, dass eine Versickerung au ch zeitverzögert nicht möglich ist, und \nder Sonderfall der besonderen Härte z.B. eines Felsuntergr undes geltend gemacht, so kann im \nEinzelfall von dieser Festsetzung abgewichen werden. Es wi rd darauf hingewiesen, dass in der \nUmgebung bislang in keinem Fall eine besondere Härte attest iert werden konnte, so dass im Re-\ngelfall von einer (wenn auch zeitverzögerten) Verwendung o der Versickerung des Regenwassers \nausgegangen werden kann. \nUnabhängig davon besteht die Möglichkeit, für eine Teilmen ge des Niederschlagswassers, einen \nÜberlauf an die öffentliche Regenentwässerung herzustell en. Die dafür im Niederschlagsfall not-\nwendigen Kapazitätsreserven im Regenrückhaltebecken an d er Preußenstraße wurden hydrau-\nlisch nachgewiesen. \nErgänzende Hinweise für potentielle Bauherren \n: \nDie Baugrundverhältnisse stellen sich im Plangebiet, bezo gen bereits auf das Einzelgrundstück, \nvergleichsweise heterogen dar. Zur Orientierung für die sich anbietende Auslegung der Vorratshal-\ntung des Niederschlagswassers innerhalb der Allgemeinen W ohngebiete soll informativ auf ähnli-\nche Standorte im Stadtgebiet hingewiesen werden. Die überschlagsweise Ermittlung für das anfal-\n07.09.2015 \n64 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 52 \nlende Niederschlagswasser ergab dort einen Regenwasserab fluss je Baugrundstück eines Einfa-\nmilienhauses von rund 6,0 l/s, davon von den maximal versieg elbaren Flächen ca. 5,3 l/s. Daraus \nresultieren z.B. Zisternen mit Mindestvolumina von rd. 5 m³ , die in dieser Größenordnung vom \nHandel angeboten werden. \nIm Hinblick auf besonders starke oder langanhaltende Niede rschlagsereignisse und die vorhande-\nne öffentliche Regenentwässerung in den neuen Planstraßen , besteht im Plangebiet die Möglich-\nkeit, einen Notüberlauf an die öffentliche Regenentwässer ung anzuschließen. Diesbezüglich ist \ndie Abstimmung mit dem Entsorgungsträger, den Kommunalen W asserwerken Leipzig GmbH, zu \nsuchen. \nHinsichtlich der häuslichen Brauchwassernutzung und die E rrichtung von Versickerungsanlagen \nwird auf das Technische Regelwerk der Kommunalen Wasserwer ke Leipzig (KWL) „Schutz des \nTrinkwassernetzes bei Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser“ und „Planung, Bau und Be-\ntrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ verwiesen. \n15. Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuch ern und \nsonstigen Bepflanzungen \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB] \n15.1 F1 Vorgärten \nDie zwischen der öffentlichen Straßenverkehrsfläche und der nächstliegenden festgesetzten Bauli-\nnie oder Baugrenze bzw. deren geradliniger Verlängerung bi s zu den seitlichen Grundstücksgren-\nzen gelegenen Flächen (Vorgärten) der Baugrundstücke sind in ihrer Gesamtheit zu begrünen. \nAb weichend davon sind in diesen Vorgartenflächen zulässig: \na) je Baugrundstück eine Einfahrt zu Garagen (einsc hließlich Carports) oder Stellplätzen; \nb) sonstige Grundstückszuwegungen mit einer Breite von insgesamt bis zu maximal \n1,50 m je Baugrundstück; \nc) notwendige Mülltonnenstellplätze, sofern diese durch Beg rünung (auch mit Einhausung) \ngegen die Einsicht von öffentlichen Flächen geschützt sind. \nBegründung: \nZiel dieser Festsetzungen ist die Umsetzung der Umweltqual itätsziele und -standards der Stadt \nLeipzig. In Verbindung mit den Hausgärten (F3) soll der Gebietscharakter als begrüntes Ensemble \nin Siedlungsrandlage angelegt werden. Die Baum- und Strauchpflanzungen der Haus- und Vorgär-\nten tragen neben der grünordnerischen und freiraumgestalt erischen Funktion zudem zur Verbes-\nserung des Klimas, des Naturhaushaltes und der Luftreinhaltung und Artenvielfalt bei. \nZugleich wird mit der Festlegung von je einer Zufahrt je Baug rundstück die Grundanlage der Vor-\ngartenbereiche definiert, grün- und ortsbildplanerisch angelegt und die Versiegelung minimiert. \n15.2 F2 Straßenbegleitende Hausbäume \nEntlang der Planstraße 1 sind auf den nach F1 festgesetzten V orgartenflächen der Baugebiete \nWA1 und WA3 je Baugrundstück mindestens 1 großkroniger, ein heimischer Laubbaum in einem \nAbstand von 3-4 m zur nächstliegenden Straßenbegrenzungsl inie und unter Berücksichtigung der \nLage der Grundstückszufahrten zu pflanzen, dauerhaft zu un terhalten und bei Abgang zu erset-\nzen. \nBegründung: \nDie Planstraße (verlängerter Arlandbogen) stellt die Haup terschließung des neuen Siedlungsbe-\nreichs dar und ist räumlich sowohl im Hinblick auf die Straße nraumgestaltung als auch auf die \ngrünordnerische Typologie der Baugrundstücke adäquat anzulegen. \nUnter Einbeziehen der angrenzenden privaten Grundstücksflächen werden daher auf den nördlich, \nöstlich und westlich liegenden Baugrundstücken stadtbild prägende Baumpflanzungen festgesetzt. \nIm Unterschied zu anderen Baugebieten soll jedoch in diesem Bereich nicht die Art und der Stand-\nort abschließend festgelegt werden, sondern dies der Wahl d er Bauherren und Grundstückseigen-\ntümer überlassen werden. Hintergrund dieser geänderten Vo rgehensweise ist die Feststellung, \ndass z.B. die im südlich angrenzenden B-Plan-Gebiet festge setzten und gepflanzten Hainbuchen \nvon den Grundstückseigentümern nur bedingt angenommen werden. \n07.09.2015 \n65 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 53 \nIm Übrigen sind diese Baumpflanzungen im Rahmen der Ausglei chsbilanzierung zum Plangebiet \nberücksichtigt und damit Teil des grünordnerischen Ausgle ichs für den mit den Baumaßnahmen \neinhergehenden Eingriff. \n15.3 F3 Hausgärten \nDie Baugrundstücke sind je angefangene 250 m² mit einem einh eimischen, standortgerechten \nLaubbaum oder einem hochstämmigen Obstbaum zu bepflanzen. Die nach F2 anzupflanzenden \nBäume können dabei angerechnet werden. \nAuf mindestens 8% der Baugrundstücksflächen sind Strauchp flanzungen anzulegen, dauerhaft zu \nunterhalten und bei Abgang zu ersetzen. \nBegründung: \nDas Plangebiet soll vom Gebietscharakter her als begrüntes Ensemble in Siedlungsrandlage an-\ngelegt werden. Die privaten Gartenflächen stellen ca. 54% d er Plangebietsfläche dar, deren Be-\npflanzung mit Bäumen und Sträuchern im Hinblick auf den grün ordnerischen Ausgleich als Min-\ndestforderung geregelt wird. Die Baum- und Strauchpflanzu ngen tragen neben der grünordneri-\nschen und freiraumgestalterischen Funktion zudem zur Verb esserung des Klimas, des Naturhaus-\nhaltes und der Luftreinhaltung bei. \n15.4 F4 Fassadenbegrünung/Begrünung von Nebenanlagen und Garagen \nFenster- und öffnungslose Haus- und Garagenwände ab 15 m² Fl ächengröße sind mit einer \nFassadenbegrünung zu versehen. Dabei ist pro laufenden Meter 1 Pflanze zu setzen. \nBegründung: \nDas Plangebiet soll vom Gebietscharakter her als durchgrün tes Ensemble in Siedlungsrandlage \nangelegt werden. Die Kletterpflanzen absorbieren Schall, binden Staub, sind kleinklimatisch wirk-\nsam, bilden einen Wetterschutz für die Außenwandkonstrukt ion und machen sie optisch attrakti-\nver. Im Sinne der Stadtökologie sind begrünte Fassaden ein Zugewinn. \n15.5 F 5 Dachbegrünung Garagen (auch Carports) \nDie Dachflächen von Garagen (auch Carports) sind mindestens extensiv zu begrünen. \n(siehe auch Örtliche Bauvorschriften 2.3) \nBegründung: \nDie Eingrünung von Garagen sowie Carports steht im Dienst de r angemessenen Entwicklung des \nSiedlungsbildes und der Straßenraumgestaltung dieses Geb ietes. Sie ist im Zusammenhang mit \nden Festsetzungen zur Anlage und Gestaltung von Nebenanlagen, Garagen, Carports, Einfriedun-\ngen etc. zu sehen und leistet ihren Beitrag für ein stadträum lich wesentliches Detail im Siedlungs-\nbild und für die luftklimatische Verbesserung im Gebiet. Di e Maßnahme ist im Zusammenhang mit \nden anderen Festsetzungen zur Begründung oder auch der Vers ickerung/Verwendung von Ober-\nflächenwasser zu sehen und leistet ihren Beitrag als stadtr äumliches Detail zur luftklimatischen \nVerbesserung von Siedlungsgebieten. Die Maßnahme ist zudem Bestandteil der grünordnerischen \nAusgleichsbilanzierung und im Bauantrag mit darzustellen bzw. auch im Falle der späteren Errich-\ntung einer Garage / eines Carports zu beachten. \n15.6 F 6 Externe Ausgleichsmaßnahmen \n[§ 9 Abs. 1a i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB] \nZuordnungsfestsetzung: \nDem Eingriff im Plangebiet auf den Flurstücken des Geltungsbereiches werden die folgenden Aus-\ngleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets zugeordnet: \nE1: Abbruch, Entsiegelung, Bepflanzung am Standort Südfriedhof, \nFlurstücke 193/1 und 193a, zugeordneter Wertpunkteanteil von 11.986 Punkten \nE2: Aufforstung, Maßnahme in Leipzig-Sommerfeld „Willwisch“, \nFlurstück 263/12 mit zugeordnetem Wertpunkteanteil von 35.959 Punkten \n07.09.2015 \n66 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 54 \nBegründung: \nNach § 1a Abs. 3 BauGB ist zum Schutz der Umwelt ein Ausgleich d er zu erwartenden Eingriffe in \nNatur und Landschaft zu erbringen. Dies kann auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs er-\nfolgen. \nFür die Kompensation des nicht im Geltungsbereich des B-Planes auszugleichenden ökologischen \nDefizits werden daher die oben aufgeführten externen Fläch en vorgesehen und vertraglich mit \ndem Vorhabenträger vereinbart. \nIm Verlauf der Entwurfsplanung wurden verschiedene Möglic hkeiten des externen Ausgleichs un-\ntersucht, wobei zuerst die Nähe zum Eingriffsort als wichtiges Kriterium beachtet werden sollte. \nFür das Ergebnis ist es wesentlich, dass die gewählten Kompe nsationsflächen den schutzgutbe-\nzogenen Ausgleich (siehe auch Kapitel 7.2.3 bzw. 7.4 Umwelt bericht) Neuversiegelung durch Ent-\nsiegelung, Neuanlage von vegetationsbestandenen Flächen in Verbindung mit der Maßgabe der \nverhältnismäßigen räumlichen Nähe zum Eingriffsort (1-3 km) planerisch unmittelbar nachgeht. \nDas Kompensationsvorhaben sind Maßnahmen aus dem Kompensa tionsflächenpool der Stadt \nLeipzig. Bei dem Vorhaben handelt es sich in beiden Fällen um eine flächen- und kostenseitige \nBeteiligung an größeren grünplanerischen Gesamtvorhaben , die auf Basis einer Gesamtbilanzie-\nrung und Querschnittsbildung anteilig verschiedenen Vorhaben zugeordnet werden. \n16. Örtliche Bauvorschriften \n[§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 SächsBO] \n16.1 Dachformen und -neigungen \nIn Verbindung mit der Eintragung in der Planzeichnung sind i n den Baugebieten für die Wohnge-\nbäude nur Satteldächer (Sd) mit einer Dachneigung zwischen 35 – 40 Grad zulässig. \nBegründung: \nIm Bereich der Wohnbebauung mit Eigenheimen soll die Festse tzung einer einheitlichen Dach-\nform städtebauliche Kontinuität in Bezug auf die Dachforme n im Plangebiet herstellen. In diesem \nSinne wurde auch die Dachneigung mit einem gewissen Toleranzbereich limitiert. \nDie Interessen des Vorhabenträgers sowie der einzelnen Bauherren an einer weitergehenden indi-\nviduellen Gestaltungsfreiheit ihrer Gebäude wurden in die Entwurfsentscheidung eingestellt. Dem \nInteresse an der Wahrung eines geschlossenen Stadtbildes m it ähnlichem Dachabschluss wurde \njedoch gegenüber privaten Interessen der Vorrang eingeräumt. \n16.2 Dachdeckungen \nInnerhalb der allgemeinen Wohngebiete sind für die Farbgeb ung der Dacheindeckungen nur rote \nbis rotbraune, nicht glänzende Materialien zulässig. Dies gilt nicht für Solarenergieanlagen. \nBegründung: \nRote bis rotbraune, nicht glänzende Dachdeckungen prägen d ie Wohnbebauung der maßgebli-\nchen Umgebung, insbesondere in den vom Vorhabenträger bere its realisierten Bauabschnitten \ndes Rahmenplangebietes \"Probstheida–Curschmannstraße\" . Sie werden daher festgesetzt, um \ndiese Gebietscharakteristik fortzusetzen und zu stärken. \nAusgenommen von den Vorgaben zur Dachdeckung sind Solarenergieanlagen (z.B. Solarkollekto-\nren, Fotovoltaikanlagen), die als Einzelanlagen auf der Da chhaut, als Teil der Dachhaut oder als \ngesamte Dachfläche unabhängig von Material und Farbe der Dacheindeckungen installiert werden \nkönnen, da sie einen besonderen, zeitgemäßen Beitrag zum kl imagerechten Bauen und zur alter-\nnativen Energieerzeugung leisten. \n16.3 Garagen und Nebenanlagen \nIn allen Baugebieten sind für Garagen (auch Carports) und Ne benanlagen nur Flachdächer sowie \nflach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 10 Grad zulässig. \nCarports sind Garagen in Form von Stellplätzen mit Schutzdächern ohne Wände. \n(Hinweis: siehe auch textliche Festsetzung F5 zur Dachbegrünung von Garagen) \n07.09.2015 \n67 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 55 \nBegründung: \nAufgrund der Anzahl und des sich damit in der Summe ergebende n Bauvolumens stellen auch \nGaragen, Carports und überdachte Stellplätze ein wesentli ches Merkmal für das städtebauliche \nErscheinungsbild einer Siedlung dar. Die städtebauliche R ahmengebung ist daher auch für diese \nAnlagen erforderlich, nicht zuletzt um einer negativen Siedlungsbildentwicklung vorzubeugen. \nMit diesen bauordnerischen Festsetzungen wird zur Einhalt ung der städtebaulichen Ordnung \ndurch eine gleichmäßige, ungebrochene Gebäudekubatur ent sprochen. Dem Interesse an der \nWahrung eines harmonischen Erscheinungsbildes bei Gebäud en ohne seitlichen Grenzabstand \nund damit des gesamten Plangebietes wurde gegenüber privat en Interessen einer maximalen Ge-\nstaltungsfreiheit von Gebäudeabschnitten Priorität eingeräumt. In vorliegendem Fall steht die Fest-\nsetzung zur Dachneigung von Garagen und Nebenanlagen zudem im Verbund mit der Festset-\nzung F 5, wonach diese Dachflächen mindestens extensiv zu begrünen sind. \n16.4 Dachaufbauten \nZwischengiebel, Gauben und Erker dürfen mit einer von der Ha uptfirstrichtung abweichenden Fir-\nstrichtung sowie abweichender Dachneigung ausgeführt wer den. Die Summe der Länge von Zwi-\nschengiebeln, Gauben und Erkern darf 50 v. Hundert der Trauflänge nicht überschreiten. \nBegründung: \nZiel dieser Festsetzung ist, dass die Abweichung von den in d er Planzeichnung festgesetzten Fir-\nstrichtungen und Dachneigungen untergeordneter Bauteile und Gestaltungselemente zwar zuge-\nlassen werden sollen, in der Summe dieser Elemente jedoch ke ine das einzelne Gebäude domi-\nnierende und damit das Siedlungsbild beeinträchtigende Au sprägung folgen kann. Diese Festset-\nzung dient vor allem auch einer langfristigen Wahrung des st ädtebaulichen Erscheinungsbildes, \nso dass auch bei nachfolgenden Ausbauten die Grundtypologi e der Gebäude erhalten wird und \ndas Siedlungsgepräge gewahrt bleibt. \n16.5 Einfriedungen \nEinfriedungen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsf lächen sind nur in Form von Hecken bis \nzu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Die Hecken können entlang d er Grundstücksgrenze von Stab-\ngitterzäunen bis zu einer Höhe von 0,80 m begleitet werden. \nEntlang der gartenseitigen Grundstücksgrenzen sind Hecke n bis zu einer Höhe von 1,80 m zuläs-\nsig, die von einem Maschendrahtzaun oder einem Stabgitterz aun mit einer maximalen Höhe von \n1,00 m begleitet werden können. \nBezugshöhe ist die Höhe der tatsächlichen Geländeoberfläche. \nBegründung: \nAuch diese Regelung unterstützt die städtebauliche Kontinuität in den Wohngebieten, die Entwick-\nlung eines einheitlichen Siedlungsgefüges sowie eines gem einsamen straßenräumlichen Erschei-\nnungsbildes und entspricht damit dem gewünschten Charakte r und Konzept einer durchgrünten \nStadtrandsiedlung. \nHinzu kommt, dass die Strukturvielfalt erhöht wird, was sic h auf die ökologische Vielfalt positiv \nauswirkt. Die Einfriedungen bleiben für Kleinsäuger und Re ptilien durchgängig. Die Zulässigkeit \nder Zäune sollte auf der Innenseite der Hecken erfolgen, um d en Eindruck eines grünbestimmten \nOrtsbildes hervorzuheben, aber auch dem Sicherheitsbedür fnis der Eigentümer Rechnung zu \ntragen. Gleichzeitig sind mit dieser Festsetzung geschlos sene Mauern oder sonstige baulich \ngeschlossene Wände, mit Ausnahme der festgesetzten Lärmsc hutzwände, als Einfriedung nicht \nzulässig, was dem bereits mehrfach beschriebenen städteba ulichen und grünplanerischen \nKonzept entspricht. \n07.09.2015 \n68 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Seite 56 \nD STÄDTEBAULICHE KALKULATION \n17. Flächenbilanz des Plangebietes \nWohngebiete MFG maßgebliche \nGrundstücksfläche \nm² \nGRZ zulässige \nGR \nm² \nzulässige \nÜberschrei-\ntung \n%\nzulässige \nÜberschreitung \nm² \nmax. zulässige \nbauliche Nutzflä-\nchen \nm² \nWA 1 \n2.820 0,25 705 50% 353 1.058 \nWA 2 1.827 0,25 457 50% 228 685 \nWA 3 479 0,25 120 50% 60 180 \nSumme 5.126 0,25 1.282 50% 641 1.922 \nSumme MGF (Nettobauland) 5.126 m² = 86 % \nSumme Straßenflächen \n 856 m² = 14 % \nGesamtfläche B-Plangebiet Nr. 350 5.982 m² = 100 % \n18. Kosten / Städtebaulicher Vertrag \nParallel zur Bauleitplanung wurde ein städtebaulicher Ver trag zur straßenseitigen Erschließung \nund zur Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen zwisch en der Stadt Leipzig und dem \nVorhabenträger abgeschlossen. In diesem wurde die Kostenübernahme für die Planungen und die \nHerstellung der Erschließungsanlagen geregelt. \nLeipzig, den 05.10.2015 \ngez. Jochem Lunebach \nLeiter des Stadtplanungsamtes \nAnhang \nI Bestand \nII Gestaltungsplan \nIII Pflanzempfehlungen \nIV Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz \nV Externe Ausgleichsmaßnahmen \nVI Zusammenfassende Erklärung \n07.09.2015 \n69 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang I: Bestand Seite 1\nAnhang I Bestand: Planzeichnung \nohne Maßstab \n07.09.2015 \n70 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang I: Bestand Seite 2\nAnhang I: Bestand Baumbestandsliste \nAlle Baumstandorte sind in der Plandarstellung maßstab sgetreu eingetragen und mit der Angabe der laufenden \nBaumnummer in Übereinstimmung mit dieser Liste verse hen. \nAnmerkun-\ngen: Spalte 3 Stammzahl: bei mehrstämmigen Bäumen ist die Anzahl der Stämmlinge an-\nzugeben. \nSpalte 4 Stammdurchmesser: \nGemessen in 1,30m Höhe über dem Erdboden; bei mehrstämmigen Bäumen \nist der stärkste Stämmling zu messen und anzugeben.\nSpalte 8 F Fällung \nE Erhalt wünschenswert \nSpalte 9 A Gefährdung der Verkehrssicherheit \nB Baumaßnahme \nC abgängig / geringe Lebenserwartung durch erhebliche Vorschäden \nlfd. \nNr. \nBaum- \nart Abk. \nBot. Name Dt. Name Stam-\nm-zahl \nStamm- \numfang \nKronen-\ndurch- \nmesser \nHöhe Bemerkungen Maßnahme \nin cm in m in m Begründung \n1 2 3 4 5 6 7 8 9\n1 PSP Prunus spec. Süß-Kirsche 1 70 8 10 vergreist F B\n2 SAL Salix alba Silber-Weide 2 150 8 12 \nbaumfremder Be-\nwuchs; Schadin-\nsekten (Splintkä-\nferbefall); Fäule im \nZwiesel; Verletzun-\ngen durch An-\nschnitt \nF B/C \n3 PAB Picea abies Fichte 1 95 6 14 \nbaumfremder Be-\nwuchs; Fehlent-\nwicklung Krone \nF B\n4 PSP Prunus spec. Süß-Kirsche 1 62 2 6 vergreist; Fehlent-\nwicklung Krone F B/C \n5 SVU Syringa vulga-\nris \nGewöhlicher \nFlieder 4 5\nGroßstrauch; \nstrauchfremder Be-\nwuchs \nF B\n6 PSP Prunus spec. Süß-Kirsche 1 155 8 14 \nvergreist; Kronen-\nzwiesel; Fehlent-\nwicklung Krone \nF B/C \n7 PYSP Pyrus spec. Birne 1 120 6 12 \nvergreist; viel Tot-\nholz; Vitalität be-\neinträchtigt \nF B/C \n8 USP Ulmus spec. Ulme 2 110 8 14 \nKernfäule; Schief-\nstand; Astwunden; \nAbbrüche in der \nKrone \nF B/C \n9 QRO Quercus robur Stiel-Eiche 1 150 8 14 \nartuntypischer \nWuchs, verkahlte \nKrone \nF B\n10 FEX Fraxinus excel-\nsior Esche 1 95 7 10 F B\n11 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 69 5 14 baumfremder Be-\nwuchs E\n12 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 75 5 14 baumfremder Be-\nwuchs E\n13 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 91 6 16 F B\n14 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 58 5 14 Stammverletzung F B/C \n15 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 72 5 14 Schiefstand F\n07.09.2015 \n71 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang I: Bestand Seite 3\n16 FEX Fraxinus excel-\nsior Esche 1 55 6 12 F B\n17 FEX Fraxinus excel-\nsior Esche 1 49 4 8 F B\n18 RPS Robinia pseu-\ndoacacia Robinie 3 48 6 10 E\n19 FEX Fraxinus excel-\nsior Esche 1 78 6 8 Schiefstand F B\n20 PTR Populus tremu-\nla Zitter-Pappel 1 105 8 16 F B\n21 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 87 6 16 F B\n22 BPE Betula pendula Sand-Birke 1 66 5 10 Schiefstand F B\n23 FEX Fraxinus excel-\nsior Esche 1 55 4 12 viel Totholz F B\n24 SNI Sambucus ni-\ngra \nSchwarzer \nHolunder 4 6 Großstrauch F B\n25 PPU Picea pungens \n'Glauca' \nBlaue Stech- \nFichte 1 35 4 8 F B\n26 STO Salix 'Tortuosa' Korkenzieher- \nWeide 3 30 5 7 F B\n07.09.2015 \n72 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang II: Gestaltungsplan Seite 1\nAnhang II: Gestaltungsplan \nohne Maßstab \n07.09.2015 \n73 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang III: Pflanzempfehlungen Seite 1\nAnhang III: Pflanzempfehlungen \nFür Pflanzungen im Plangebiet werden die folgenden standortgerechten Arten empfohlen: \nBaumpflanzungen \nQualität: Hochstämme, 4 x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 20–25 cm. \nArten Laubbäume: \nAcer campestre - Feld-Ahorn \nBetula pendula - Hänge-Birke \nCarpinus betulus - Hainbuche \nCrataegus laevigata - Rotdorn \nMalus sylvestris - Wild-Apfel \nMalus-Hybriden - Apfel-Zierformen \nPyrus pyraster - Wild-Birne \nPrunus avium - Vogel-Kirsche \nPrunus-Hybriden - Kirsch-/Pflaume-Zierarten \nSorbus aucuparia - Eberesche \nTilia cordata - Winter-Linde \nUlmus minor - Feld-Ulme \nFagus sylvatica - Rot-Buche \nArten Obstbäume: \nApfel: Cox’ Orange \nBlenheim \nGrosser Rhein’scher \nBohnapfel \nJacob Lebel \nKanadarenette \nKaiser Wilhelm \nHalberstädter Jungfernapfel \nRote Sternrenette \nRoter Boskoop \nLandsberger Renette \naußerdem möglich: \nAlbrechtapfel \nNordhausen \nKrügers Dickstiel \nBitterfelder \nJakob Fischer \nZabergäu Renette \nWinterrambour \nPflaume: The Czar \nCacacs Schöne \nWangenheim \nGroße Grüne Reneklode \nNancymirabelle \nBirne: Madame Verte \nGellerts Butterbirne \nNordhäuser Winterforelle \nPoiteau \nKöstliche von Charneu \naußerdem möglich: \nAlexander Lukas \nGute Luise \nJeanne d’ Arc \nPhillipsbirne \nGute Graue \nMarianne \nPetersbirne \nAmanlis Butterbirne \nClapp´s Liebling \nSüßkirsche: Altenburger Melonenkirsche \nBadeborner \nGrosse Germersdorfer \nGrosse Schwarze Knorpel \nSchneiders Späte Knorpel \nTeickners Schwarze Herzkirsche \nBüttners Rote Knorpel \nSauerkirsche: Ungarische Traubige \nKönigin Hortense \nKöröser \nStrauch- und Heckenpflanzungen \nQualität und Größenbindung: Strauch, 2 x verpflanzt, 60 – 100 cm hoch. \nBlutroter Hartriegel - Cornus sanguinea \nGemeine Hasel - Corylus avellana \nEingriffliger Weissdorn - Crataegus monogyna \nEuropä. Pfaffenhütchen - Euonymus europaeus \nRote Heckenkirsche - Lonicera xylosteum \nSchlehe - Prunus spinosa \nEchter Kreuzdorn - Rhamnus cartharticus \nHundsrose - Rosa canina agg. \nHimbeere - Rubus idaeus \nEchte Brombeere - Rubus fruticosa agg. \nGemeiner Schneeball - Viburnum opulus \nKlettergehölze \nEchte Weinrebe - Vitis vinifera \nWilder Wein - Parthenocissus sp. \nEfeu - Hedera helix \nWald-Geißblatt - Lonicera periclymenum \nKnöterich - Fallopia aubertii \n07.09.2015 \n74 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang IV: Eing riffs-Ausgleichs-Bilanz Seite 1\nAnhang IV: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz \n07.09.2015 \n75 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang IV: Eing riffs-Ausgleichs-Bilanz Seite 2\n07.09.2015 \n76 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang IV: Eing riffs-Ausgleichs-Bilanz Seite 3\n07.09.2015 \n77 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang IV: Eing riffs-Ausgleichs-Bilanz Seite 4\n07.09.2015 \n78 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang V: Exter ne Ausgleicshsmaßnahmen Seite 1\nAnhang V: Externe Ausgleichsmaßnahmen \nInsgesamt beträgt das rechnerische Defizit der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung 47.945 Wert-\npunkte. \nFür die Realisierung externer Ausgleichsmaßnahmen sind üb licherweise Flächen zur Entsiege-\nlung, mindestens in Höhe der Neuversiegelung vorzusehen. D ie Auswahl der Flächen und die Art \nder Ausgleichsmaßnahmen erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, \nSG Flächenmanagement. Folgende Maßnahmen sind vereinbart: \n• Entsiegelung von Flächen (Gebäudeabbruch) mit anschließender Begrünung: Maßnahmen auf \ndem Südfriedhof Leipzig mit zugeordnetem Wertpunkteanteil: 11.986 \n• Aufforstung: Maßnahme in Leipzig Sommerfeld mit zugeordnetem Wertpunkteanteil: 35.959 \nBei der Punkteverteilung wurde berücksichtigt, dass der Vo rhabenträger im Plangebiet bereits er-\nhebliche Aufwendungen geleistet hat, um auf dem ehemaligen Gärtnereigelände das Schutzgut \nBoden wieder so herzustellen, dass für Menschen keine Gefah r besteht (vgl. Kapitel 7.2.3.1 b Be-\ngründung BPL). \nAbb. 1: Übersicht Lage des B-Plangebietes und der Komp ensationsmaßnahmen; Luftbild Quelle: Stadt Leipzig \n07.09.2015 \n79 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang V: Exter ne Ausgleicshsmaßnahmen Seite 2\n1. Kompensationsmaßnahme E1 Südfriedhof Leipzig ( Flurstücke 193/1 und 193a) \nAbb. 2: Kompensationsmaßnahme E1 Südfriedhof Leipzig; Luftbild Quelle: Stadt Leipzig \nDie Entsiegelung auf dem Gelände des Südfriedhofs Leipzig, Gemarkung Probstheida, umfasst \ndrei Einzelmaßnahmen, die vom Vorhabenträger insgesamt ausgeführt werden. Nach Prüfung \ndurch das Amt für Stadtgrün und Gewässer ergibt das Gesamtpaket der drei Einzelmaßnahmen \n121.043 Wertpunkte . Davon werden anteilig 11.986 WP zur Kompensation für den B-Plan Nr. 350 \nverwendet. Die übrigen Punkte sollen einem anderen Vorhaben des Trägers zugeordnet werden \n(B-Plan Nr. 313 Katzstraße). \nDie Einzelmaßnahmen bestehen aus: \n• Abbruch einer Baracke neben dem Verwaltungsgebäude am Haupteingang und nachfolgende \nNeuordnung als extensive Wiese mit Obstgehölzen. Abbruch und Pflanzung sind bereits reali-\nsiert worden. Es erfolgt die Refinanzierung. \nFlächengröße 346 qm \nAufwertungspotential (mit Bonus) 24.298 WP \n• Abbruch eines Krematoriums neben der Kapellenanlage und Entsiegelung einer Betonfläche; \nnachfolgende Rasenansaat und Baumpflanzungen \nFlächengröße 1.090 qm \nAufwertungspotential (mit Bonus) 81.033 WP \n• Entsiegelung einer Platzfläche an der Wegegabelung XVII, XIV, XXI und Urnenhain; nachfol-\ngende Rasenansaat und Baumpflanzungen \nFlächengröße 314 qm 314 qm \nAufwertungspotential (mit Bonus) 15.712 WP \n07.09.2015 \n80 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang V: Exter ne Ausgleicshsmaßnahmen Seite 3\n2. Kompensationsmaßnahme E2 Willwisch III Leipzig - Sommerfeld ( Flurstück 263/12) \nAbb. 3: Kompensationsmaßnahme E2 Willwisch III; Luftbi ld Quelle: Stadt Leipzig \nDie externe Kompensationsmaßnahme E 2 betrifft Flächen im B ereich der Autobahnauffahrt Leip-\nzig Ost an der BAB 14, genauer östlich der Bundesautobahn sow ie nördlich und südlich der Bun-\ndesstraße 6 zwischen Paunsdorf und Pantizsch. \nAuf insgesamt 14,48 ha steht durch Aufforstung von Ackerlan d mit heimischen, standortgerechten \nGehölzen ein Gesamtpotenzial von 7.059.000 Wertpunkten im Kompensationsflächenpool der \nStadt Leipzig zur Verfügung. Aus dieser Maßnahme werden dem B-Plan Nr. 350 35.959 Wert-\npunkte auf dem Flurstück 263/12 der Gemarkung Sommerfeld zugeordnet. 07.09.2015 \n81 von 82 in Zusammenstellung\nBegründung zum Bebauungsplan \nNr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke\" Anhang VI:Zusam menfassende Erklärung Seite 1\nAnhang VI: Zusammenfassende Erklärung \n[gemäß § 10 Abs. 4 BauGB] \nDem Bebauungsplan ist nach § 10 Abs. 4 des Baugesetzbuches (B auGB) eine zusammenfassen-\nden Erklärung beizufügen. Darin sind folgenden Fragen zu beantworten: \na) Auf welche Art und Weise wurden die Umweltbelange in diese m Bebauungsplan berücksich-\ntigt? \nb) Auf welche Art und Weise wurden die Ergebnisse der Beteili gung der Öffentlichkeit sowie der \nBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in diesem Bebauungsplan berücksichtigt? \nc) Aus welchen Gründen wurde der Plan nach Abwägung mit den ge prüften, in Betracht kom-\nmenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt? \nDabei wird im Folgenden auch angegeben, an welchen Stellen i n der Begründung zum Bebau-\nungsplan vertiefende Informationen zu den einzelnen Aspekten zu finden sind. \nzu a) Eine Berücksichtigung von Umweltbelangen und entspre chende Anpassungen sind im Ver-\nlauf des Planverfahrens umfassend erfolgt, u. a. durch folgende Maßnahmen: \n• Zunächst wurde im Zuge der Planung die Beseitigung städtebaulicher Missstände ermöglicht. \n• Auf den privaten Grundstücken wurden neben verschiedenen B aum- und Strauchpflanzungen \nauch Maßnahmen zur Verwendung des anfallenden Niederschla gswassers sowie die Dachbe-\ngrünung von Garagen und Carports in die Planung eingebracht . Die Umsetzung dieser Maß-\nnahmen wird im bauordnungsrechtlichen Verfahren begleitet. \n• Es wurden anteilig externe Kompensationsmaßnahmen dem Vor haben zugeordnet, vertraglich \ngeregelt und inzwischen durch den Vorhabenträger umgesetzt. \nFür weitere Ausführungen wird auf die Kapitel 7, 8, 9 und 14 ff. der Begründung hingewiesen. \nzu b) Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligunge n der Öffentlichkeit, der Behörden und \nTräger öffentlicher Belange erfolgte auf folgende Art und Weise: \n• Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die planungsrelevanten Hinweise \naus dem Vorentwurf wurden in die Planung eingestellt und hab en z.B. zu einer Qualifizierung \nder Erschließungskonzeption und Fortschreibung der Begrünung geführt. \n• Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung wurden keine Hinweise vorgebracht, die zu einer Än-\nderung der Festsetzungsinhalte führten. \nNäheres siehe vor allem Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplans. \nzu c) Die Wahl des Bebauungsplanes erfolgte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommen-\nden anderweitigen Planungsmöglichkeiten aus folgenden Gründen: \n• Nur mit dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form können die dem Bebauungsplan zu-\ngrunde liegenden Ziele und Zwecke (siehe Kapitel 2 und 3 der B egründung zum Bebauungs-\nplan) erreicht werden. \n• Sowohl bei Nicht-Aufstellung des Bebauungsplanes als auch bei seiner Aufstellung nur für \neinen räumlichen Teilbereich oder mit anderen Festsetzungen wäre das Erreichen der dem Be-\nbauungsplan zugrunde liegenden Ziele und Zwecke in Frage gestellt. \nDie Notwendigkeit und Akzeptanz der Planung zeigt sich zule tzt auch drin, dass im Plangebiet inzwi-\nschen nahezu alle Baugrundstücke veräußert und bauordnungsrechtlich genehmigt sind. \n07.09.2015 \n82 von 82 in Zusammenstellung", "tokens_cl100k": 69986, "masked": true} {"city_slug": "osnabrueck", "oparl_id": "https://www.osnabrueck.sitzung-online.de/oparl/papers/1012843", "name": "Kompetenzzentrum Wasserstoff in Osnabrück - Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen", "reference": "VO/2019/3910", "date": "2019-05-17", "paper_type": "Antrag", "source_url": "https://www.osnabrueck.sitzung-online.de/publickiosk/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=1350732&OTYP=41", "pdf_bytes": 14329316, "pages": 79, "text": "Seite: 1/2\nFraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen 06.05.2019 \nAntrag Vorlage-Nr:\nÖffentlichkeitsstatus:\nVO/2019/3910\nöffentlich\nKompetenzzentrum Wasserstoff in Osnabrück - Fraktionen von \nCDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen\nBeratungsfolge:\nGremium Datum Sitzungs-\nart\nZuständigkeit TOP- \nNr.\n Verwaltungsausschuss 28.05.2019 N Vorberatung\n Rat der Stadt Osnabrück 28.05.2019 Ö Entscheidung\nBeschluss:\nDer Rat möge beschließen:\nDer Rat der Stadt Osnabrück unterstützt den Aufbau eines Kompetenzzentrums \nWasserstoff in der Stadt Osnabrück und beauftragt die Verwaltung, auf Basis des \nbeigefügten Konzepts, sich beim Land Niedersachsen für eine entsprechende \nFinanzierung einzusetzen. Eine Einbindung des Landkreises Osnabrück sowie \nweiterer Akteure aus Stadt und Landkreis Osnabrück in einen gemeinsamen Antrag \nist klimapolitisch sinnvoll und ausdrücklich gewünscht. Die Landtagsabgeordneten \nder Region werden gebeten, sich für diese gemeinsame Initiative einzusetzen.\nDer Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:\nSachverhalt:\nLeitbild für die deutsche Klimaschutzpolitik sind die Vereinbarungen der UN-Klima-\nrahmenkonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle wie das Kyoto-Protokoll oder die \nÜbereinkommen von Paris und Katowice aus den Jahren 2015 und 2018. Im \nKlimaschutzplan 2050 bestätigte die Bundesregierung auch die Minderungsziele von \nmindestens 55 % bis 2030 und von mindestens 70 % bis 2040. Der Klimaschutzplan \nverankert zudem das Leitbild, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu \nwerden.\nUm ihren Klimaschutzverpflichtungen nachzukommen, hat die Stadt Osnabrück zahl-\nreiche Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen angestoßen. Mit den \nMasterplänen „100 % Klimaschutz“ und „Green City“ hat die Stadt Osnabrück sich \nselber weitreichende Ziele gesetzt und erste wichtige Schritte hin zu einer \nökologischen und ökonomischen zukunftsfähigen Stadt auf den Weg gebracht. \nIm Hinblick auf die Realisierung dieser ambitionierten Klimaschutzziele stellt sowohl \nnational als auch auf regionaler Ebene in Stadt und Landkreis Osnabrück die \nwasserstoffbasierte Sektorenkopplung der Bereiche Energie, Wärme, Verkehr und \nIndustrie eine ökologisch notwendige und ökonomisch attraktive Ergänzung zu den \nbestehenden Maßnahmen dar.\nIn Ergänzung zu einer „All-Electric-World“ kann die Wasserstofftechnologie mittel- bis \nlangfristig ein zukunftsweisendes Potential für die Realisierung dieser \n Seite: 2/2\nSektorenkopplung im Spannungsdreieck von politischen Klimaschutzzielen, \nWirtschaftlichkeit und Ökologie darstellen.\nFür die Stadt Osnabrück ist es sinnvoll zu prüfen, inwiefern die zahlreichen Initiativen \nund Förderprojekte zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Landesebene als \nChance zur Lösung von Herausforderungen im Klimaschutz und Stärkung der \nansässigen Wirtschaft in Stadt und Landkreis Osnabrück genutzt werden können. \nZiel des beigefügten Konzeptvorschlags ist es, über ein durch das Land \nNiedersachsen gefördertes Kooperationsprojekt mit den Projektpartnern ECOS, \nStadtwerke Osnabrück, Ludwig Bölkow Systemtechnik und BBH ein umfassendes \nKonzept für eine wasserstoffbasierte Sektorenkopplung in der Stadt Osnabrück zu \nerarbeiten. Dieses Konzept soll die Basis für ein Kompetenzzentrum Wasserstoff \ndarstellen und den weiterführenden Transformationsprozess legen. Im Rahmen \ndieses Vorhabens sollen, auf Basis einer gemeinsamen Vision, einzelne Projekte (in \neiner ersten Abschätzung 6 bis 12 Einzelprojekte) mit lokalen Akteuren (LoI’s im \nAnhang) technisch, wirtschaftlich und rechtlich entwickelt und zu einem schlüssigen \nGesamtkonzept (System) zusammengefügt werden. \nSowohl die systemische Analyse der Verbraucherseite bei der Sektorenkopplung in \nStadt und Landkreis Osnabrück als auch die Bandbreite der beteiligten Unternehmen \nund Sektoren (Stadtwerke, Agrarindustrie, Wohnungswirtschaft, \nWissenschaftsbetriebe, Automobilindustrie, etc.) in unserer Region bilden ein landes- \nund bundesweites Alleinstellungsmerkmal. \nAuf Basis einer 100%igen Finanzierung des Projektes durch das Land liegt, wie in \nder Anlage 1 näher beschrieben, der geplante Projektzeitraum bei rund 12 Monaten \nund die Fördersumme bei rd. 776 – 964 Tsd. € in Abhängigkeit von zu entwickelnden \nProjekten.\ngez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde gez. Frank Henning gez. Volker Bajus\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \n \n \n \n \nKONZEP\nTEN\nTW\nURF\n \n \nf\nür\n \nde\nn\n \nA\nu\nfb\nau ei\nn\nes\n \n \nH2\n \nKo\nmp\net\nen\nzz\ne\nntrum\n \nin\n \nOsn\na\nbrü\nck\n.\n \n \n \n \n \n \nE\nin \nK\no\nnzept v\non \n \n \n \n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nU\nrh\neb\ner\nre\nc\nh\nt\n \nDie \nB\nec\nke\nr \nB\nü\ntt\nn\ner\n \nH\neld\n \nCon\nsulti\nn\ng \nA\nG\n \n(\nB\nB\nH\nC) \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nE\nCO\nS \nCon\ns\nu\nl\nt \nsi\nn\nd\n \nUr\nh\neber \nd\nes\n \nv\no\nrli\neg\ne\nn\nd\ne\nn\n \nK\no\nn\n-\nze\npt\nes\n. \nDie \nWei\nter\ngabe \nan\n \nDr\ni\ntte\n,\n \nd\ni\ne \nVe\nröff\nen\ntli\nc\nhu\nn\ng \nod\ner\n \nd\ni\ne \nVe\nrv\ni\nelf\näl\ntigu\nn\ng \nd\nes\n \nK\non\nze\np\nte\nn\ntw\nu\nrf \n„\nH\n2\n \nK\nom\npe\nte\nn\nzz\nen\nt\nru\nm\n \nOs\nn\na\nb\nrü\nc\nk: \nK\no\nn\nze\npt \nzu\n \nein\nem \ni\nn\nte\ngr\ni\ner\nt\nen\n \nE\nn\ne\nrg\ni\nesys\nt\nem\n \nu\nn\nte\nr \nE\ni\nn\nb\ni\nn\nd\nu\nn\ng \nd\ner\n \nH\n2 \nTechn\nol\nogi\nen\n \nd\nu\nrch \nd\nritte\n \nu\nn\nd\n/\nod\ne\nr \nd\ni\ne \nWei\nter\nv\ner\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ng \nb\nz\nw\n.\n \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nh\ne \nNu\ntz\nu\nn\ng \nd\nu\nrch \nd\nritte\n,\n \ni\nst\n \nn\nu\nr \nmi\nt \nd\ner\n \nsc\nhrif\ntli\nc\nhen\n \nZu\nsti\nmm\nu\nn\ng \nd\ne\nr \nUr\nh\neber\n \nz\nu\nl\näss\ni\ng.\n \nE\ni\nn\ne \nZu\nsti\nmm\nu\nn\ng \ni\nst \nd\nan\nn\n \nn\ni\nc\nht \ner\nfo\nrde\nrli\nc\nh, \nw\ne\nn\nn\n \nein\ne \nVe\nr\nv\ni\nelf\näl\ntigu\nn\ng \nod\ner\n \nWei\nter\ngabe \nan\n \nD\nritte \nd\ner\n \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\ngsf\ni\nn\nd\nu\nn\ng \nü\nb\ner\n \nd\ni\ne \nB\neau\nft\nrag\nu\nn\ng\n \nb\nzw\n.\n \nF\ni\nn\nan\nzieru\nn\ng d\ne\nr \ni\nm \nK\non\nze\npt\n \nv\no\nrg\nesc\nhl\na\nge\nn\ne\nn\n \nP\nrojek\nt\nu\nms\net\nzu\nn\ng d\nu\nrch \nd\ni\ne Ur\nhebe\nr d\ni\nen\nt\n.\n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n3\n \n/ \n38\n \nIn\nh\na\nlt\nsverzei\nch\nni\ns\n \n1\n \nV\nora\nna\nly\nse\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n............................\n \n4\n \n1\n.1\n \nA\nusgangss\nitua\ntio\nn in \nO\nsn\na\nbr\nüc\nk\n \n................................\n................................\n.............\n \n4\n \n1\n.2\n \nSta\nk\neh\nold\ner\n-\nP\nroze\nss\n \n................................\n................................\n..............................\n6\n \n2\n \nL\nösungsansa\ntz\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n..................\n \n10\n \n3\n \nMeth\nod\nik\n d\nes T\nra\nnsfor\nm\na\ntions\np\nroze\nsses\n \n................................\n................................\n................................\n..\n \n13\n \n3.1\n \nA\nk\nzept\na\nnz\n \n................................\n................................\n................................\n...........\n \n13\n \n3.2\n \nV\nisio\nn\n................................\n................................\n................................\n..................\n \n17\n \n3.3\n \nEinz\nel\np\nroj\nek\ntent\nwic\nk\nlu\nn\ng\n \n................................\n................................\n.....................\n \n18\n \n3.4\n \nSy\nstem\nk\nonze\np\nti\nonier\nun\ng\n................................\n................................\n......................\n \n20\n \n3.5\n \nRea\nlisier\nung\nsp\nh\na\nsen\n \n................................\n................................\n............................\n \n20\n \n4\n \nHa\nnd\nlu\nng\nsem\np\nfe\nh\nlu\nng\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n...\n \n22\n \nA\nnla\ng\nen:\n \nI.\n \nP\nroj\nek\ntstruk\nturpla\nn\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n.........\n \n24\n \nII.\n \nP\nrogra\nm\nm\norganisa\nt\nion u\nnd\n Steue\nru\nng\n \n................................\n................................\n................................\n.....\n \n25\n \nIII.\n \nRolle\nn und\n V\ner\na\nn\ntwortun\ng\nen\n \n................................\n................................\n................................\n.......................\n \n29\n \nECO\nS \nC\nonsul\nt (E\nCOS\n)\n \n................................\n................................\n................................\n....\n \n30\n \nB\necke\nr B\nüttner\n He\nld\n C\non\ns\nul\nting\n A\nG (BB\nH\nC)\n \n................................\n................................\n.....\n \n31\n \nL\nud\nwig\n-\nB\nölk\no\nw\n-\nSy\nstem\nt\nech\nnik\n Gmb\nH (\nL\nB\nST\n)\n \n................................\n................................\n \n32\n \nI\nV\n.\n \nZ\neit\n-\n \nund\n A\nbl\na\nuf\np\nla\nn\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n.......\n \n34\n \nV.\n \nKostena\nbsch\nä\ntzun\ng\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n........\n \n35\n \nV\nI\n.\n \nA\nbsichtse\nrk\nlä\nru\nng\nen\n \n................................\n................................\n................................\n................................\n.......\n \n38\n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n4\n \n/ \n38\n \n1\n \nV\nora\nn\na\nlyse\n \n1\n.1\n \nA\nusgangss\nitua\ntio\nn in \nO\nsn\na\nbr\nüc\nk\n \nLeitb\ni\nl\nd\n \nu\nn\nd\n \nM\naßs\ntab\n \nfür \nd\ni\ne \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntzp\nol\ni\ntik \nd\ner\n \nB\nu\nn\nd\nes\nre\ngie\nru\nn\ng \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne \nVe\nre\ni\nn\nb\nar\nu\nn\nge\nn\n \nd\ner\n \nUN\n-\nK\nl\ni\nma\nrahme\nn\nko\nn\nv\ne\nn\ntio\nn\n \ns\now\ni\ne \ni\nhre\nr \nZ\nu\nsatzp\nrotok\nol\nl\ne \nw\ni\ne \nd\nas \nK\nyoto\n-\nP\nroto\nkoll\n \nod\ner\n \nd\nie\n \nÜber\nein\nkomm\ne\nn\n \nv\non\n \nP\naris\n \nu\nn\nd\n \nK\nato\nw\ni\nc\ne \nau\ns\n \nd\nen\n \nJ\nahre\nn\n \n20\n15\n \nu\nn\nd\n \n20\n1\n8\n. \nI\nn\n \nd\ni\ne\nsem \nR\nahm\nen\n \nha\nt \nsi\nc\nh \nDe\nu\ntsc\nhl\na\nn\nd\n \nzu\nr \nR\ned\nu\n-\nzieru\nn\ng \ns\nein\ne\nr \nCO2\n-\nE\nmi\nss\ni\non\ne\nn\n \nu\nm \n4\n0\n \n% \nb\ni\ns \nzu\nm \nJ\nah\nr \n20\n20\n \nv\ne\nrp\nfl\ni\nc\nhte\nt\n \n(\nB\nasi\nsj\na\nhr \n19\n90\n)\n.\n \nTrotz\n \nd\ni\nv\ner\ns\ner\n \nB\ne\n-\nmühu\nn\ng\nen\n \n(\nre\nc\nh\ntli\nc\nhe Vor\ngaben\n,\n \nF\nörde\nrp\nr\nogr\nam\nm\ne, \nE\nxp\ne\nrim\ne\nn\ntier\nklausel\nn\n \netc.\n)\n \nw\ne\nrde\nn\n \nd\ni\ne Kli\nma\nziel\ne f\nü\nr\n \n20\n20\n \nal\nl\ner\n \nVor\naussi\nc\nht \nn\nac\nh \nn\ni\nc\nht \ne\nrr\neic\nht\n,\n \nso \nd\nass\n \na\nk\ntu\nell\ne \nS\ntu\nd\ni\ne\nn\n \nv\non\n \nein\ner\n \nZi\nelv\ner\nf\nehlu\nn\ng \nv\no\nn\n \nr\nu\nn\nd\n \n8\n \n% \naus\nge\nhe\nn\n1\n.\n \nA\nu\nc\nh \nd\ni\ne \nE\nmpf\nehlun\ng\ne\nn\n \nd\ner\n \nsog\nen\na\nn\nn\nte\nn\n \nK\nohl\nek\no\nmm\ni\nss\ni\non\n \nv\nom\n \nJ\na\nn\nu\nar \n20\n1\n9\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nn\ni\nc\nht \nz\nu\n \nein\ner\n \nk\nu\nrz\nfri\nsti\ng\nen\n \nE\nrr\neic\nh\nu\nn\ng \nd\ner\n \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz\nziel\ne \nführ\ne\nn\n.\n \nAl\ns \nd\nritt\ngr\nö\nßte\nn\n \nC\nO2\n-\nE\nmi\ntt\nen\nte\nn\n \nu\nn\nte\nr \nd\ne\nn\n \nB\nu\nn\nd\nesl\nä\nn\nd\ner\nn\n \ntrif\nft \nd\nas \nLan\nd\n \nN\ni\nedersac\nhs\nen\n \nein\ne \nb\neson\nd\ne\nre\n \nV\ner\npfl\ni\nc\nhtu\nn\ng\n,\n \nM\naßn\nahm\nen\n \ng\neg\nen\n \nd\ni\ne \nZiel\n-\nv\ner\nf\nehlu\nn\ng \na\nn\nzu\nst\noße\nn\n.\n \nI\nn\nsb\neson\nd\ne\nre\n \ni\nm \nB\ner\neic\nh \nSt\nr\nom\ner\nze\nu\ng\nu\nn\ng \nn\ni\nmm\nt \nNi\ned\ner\nsac\nhse\nn\n \nb\ner\neits \nei\nn\ne \nVor\n-\nre\ni\nter\nroll\ne \nein\n.\n \nM\ni\nt \nein\ner\n \ni\nn\nstal\nl\ni\ner\nten\n \nLeist\nu\nn\ng \nv\non\n \nc\na.\n \n11\n \nG\nW \nan\n \nWi\nn\nd\nkr\naf\ntan\nl\na\nge\nn\n \nOn\nshore \ngil\nt \nNi\nedersac\nh-\nsen\n \nal\ns \nWi\nn\nd\nen\ner\ngiel\na\nn\nd\n \nNu\nmm\ner\n \nei\nn\ns.\n \nA\nu\nc\nh \ni\nm \nB\ner\neic\nh \nOf\nfs\nhore\n-\nWi\nn\nd\ne\nn\ner\ngie\n \nsi\nn\nd\n \nc\na.\n \n3\n \nG\nW \ni\nn\nstal\nl\ni\ner\nte\n \nLeistu\nn\ng \nan\n \nNi\nedersac\nhse\nn\n \nan\nge\nb\nu\nn\nd\ne\nn\n.\n \nE\nxp\ner\nte\nn\n \nsi\nn\nd\n \nsi\nc\nh\n \njed\noc\nh\n \nein\ni\ng, \nd\nass\n \nein\ne \nsekt\no\nre\nn\nü\nb\ne\nrg\nr\neif\nen\nd\ne\n \nOpti\nmi\ner\nu\nn\ng d\ner\n \nSystem\ne v\non\n \nSt\nrom,\n \nVe\nrk\nehr\n,\n \nWärm\ne un\nd\n \nI\nn\nd\nu\nstrie \ner\nfo\nl\ng\nen\n \nmuss,\n \nu\nm \nd\ni\ne gesteckte\nn\n \nK\nl\ni\n-\nma\nziel\ne \nzu\n \ner\nr\neic\nhen\n.\n \nDie\ns\ne \nE\nrk\nen\nn\nt\nn\ni\nss\ne \naus \nd\ner\n \nWi\ns\nsen\nsc\nhaf\nt \ng\nre\ni\nft \nd\nas \nLa\nn\nd\n \nNi\nedersac\nhse\nn\n \nauf \nu\nn\nd\n \ni\nn\ni\nt\ni\n-\ni\ner\nt \nein\ne \nViel\nzahl \nv\no\nn\n \nP\nrojek\nte\nn\n,\n \nu\nm \nd\ni\ne \nkli\nma\npoli\ntis\nc\nhen\n \nu\nn\nd\n \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhe\nn\n \nChan\nc\ne\nn\n \naus \nd\ner\n \nSe\nk\ntore\nn\n-\nkop\nplu\nn\ng \nz\nu\n \nn\nu\nt\nze\nn\n.\n \nH\ner\nv\norz\nu\nh\nebe\nn\n \nsi\nn\nd\n \nhi\ner\n \nu\nn\nt\ner\n \nan\nd\ner\nem \nd\ni\ne \nI\nn\ni\ntia\ntive\n \nei\nn\ne \nWas\nserstoff\nstrat\neg\ni\ne\n2\n \nfür\n \nNordd\neu\ntsc\nhl\na\nn\nd\n \nzu\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nn\n \nsow\ni\ne \nein\n \nv\no\nn\n \nd\nen\n \nB\nu\nn\nd\nesl\nän\nd\ner\nn\n \nNi\nedersac\nhse\nn\n \nu\nn\nd\n \nNordrhei\nn\n-\nWestf\nal\ne\nn\n \nfo\nrci\ner\nter\n \nB\nesc\nhl\nu\nss\n \nd\nes \nB\nu\nn\nd\nes\nrate\ns \nu\nm \n„\nSt\nrom\n-\n \nu\nn\nd\n \nG\nasne\ntz \nsy\nst\nemd\ni\nen\nl\ni\nc\nh \nzu\n \nko\npp\nel\nn\n,\n \nu\nm \nd\ni\ne \nSe\nk\ntor\n-\nkop\nplu\nn\ng \nz\nu\n \nstärke\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \ngu\nt \nausg\nebaut\ne \nG\nasi\nn\nfra\nstru\nk\ntu\nr \nz\nu\n \nn\nu\nt\nze\nn\n“\n3\n.\n \nZiel\n \nd\ni\neser\n \nu\nn\nd\n \nw\neite\nre\nr \nP\nrojek\nte \ni\nst \nes, \nNi\nedersac\nhse\nn\n \nv\nom\n \n„\nWi\nn\nd\nen\ner\ngiel\na\nn\nd\n“\n \nz\nu\nm \n„\nE\nn\ner\ngiel\nan\nd\n“\n \nz\nu\n \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nn\n,\n \nu\nm \nCha\nn\nc\nen\n \nfür \nK\nl\ni\nma\n \nu\nn\nd\n \nl\nokale\n \nWi\nrtschaf\nt \nzu\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nziere\nn\n \nu\nn\nd\n \nw\nahrz\nu\nn\nehm\ne\nn\n.\n \nUm \ni\nhre\nn\n \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz\nv\ner\np\nfl\ni\nc\nhtu\nn\nge\nn\n \nn\nac\nhz\nu\nkomm\ne\nn\n,\n \nhat \nd\ni\ne \nSt\nad\nt \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \neben\nfa\nl\nl\ns \nM\naßn\na\nhme\nn\n \nz\nu\nr\n \nR\neduk\ntio\nn\n \nv\no\nn\n \nCO\n2\n-\nE\nmi\nss\ni\non\ne\nn\n \nan\ng\nestoß\nen\n.\n \nM\ni\nt \nd\nen\n \nM\naste\nrp\nl\nän\nen\n \n„\n10\n0\n \n% \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz“ \nu\nn\nd\n \n„\nG\nre\ne\nn\n \nCi\nty“\n \nhat \nsi\ne \ner\nste \nw\ni\nc\nhtig\ne\n \nSchri\ntte\n \nhi\nn\n \nzu\n \nei\nn\ner\n \nö\nkologi\nsc\nh\nen\n \nu\nn\nd\n \nöko\nn\nom\ni\nsc\nhe\nn\n \nzu\nk\nu\nn\nfts\nfä\nhi\ng\nen\n \nSt\nad\nt \nan\nge\nst\no-\nßen\n.\n \nE\ns \ni\nst \njed\noc\nh\n \nzu\n \nb\nefür\nc\nhte\nn\n,\n \nd\nass\n \nd\ner\n \nein\nge\nsc\nhl\nag\nen\ne \nWe\ng \nal\nl\nein\ne \nn\ni\nc\nht \nausr\neic\nhen\n \nw\ni\nrd,\n \nu\nm \nökologi\nsc\nh\n \nzu\n \nha\nn\nd\neln\n \nu\nn\nd\n \nöko\nn\nom\ni\nsc\nhe \nP\notenti\nal\ne \nzu\n \nheb\nen\n.\n \nU\nm \nd\ni\nese \nA\nu\nfgab\ne \nstru\nkt\nu\nri\ner\nt \nu\nn\nd\n \nga\nn\nzhe\ni\ntli\nc\nh \nv\no\nrz\nu\n-\nb\ner\neite\nn\n,\n \nw\nu\nrde\nn\n \nd\ni\ne \nb\ni\nshe\nrigen\n \nM\na\nßn\na\nhme\nn\n \nan\nal\nys\ni\ner\nt \nu\nn\nd\n \nn\neu\ne, \ner\ngän\nze\nn\nd\ne \nSchw\ner\np\nu\nn\nktt\nh\neme\nn\n \nab\nge\n-\nl\neitet. \n \nDie \nA\nn\nal\nys\ne d\nes \nM\naster\npla\nn\ns \nze\ni\ngt \nz\nu\nm \nei\nn\ne\nn\n,\n \nd\nass\n \nd\ni\ne \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n \nz\nu\nr St\neige\nr\nu\nn\ng d\ner\n \nE\nn\ne\nrg\ni\nee\nff\ni\nzie\nn\nz\n \nal\ns\n \näuße\nrs\nt \nam\nb\ni\ntio\nn\ni\ner\nt\n \nein\nz\nu\nstufe\nn\n \nsi\nn\nd\n.\n \nSo \nw\ni\nrd \nei\nn\ne\n \nV\nol\nl\nsanier\nu\nn\ngsr\nate\n \nv\non\n \nb\ni\ns \nz\nu\n \n3\n \n%/\na \nab\n \nd\nem \nJ\nahr \n20\n3\n0\n \nu\nn\nt\ner\nst\nell\nt\n.\n \nDie \naktu\nell\ne \nSa\nn\ni\ner\nu\nn\ngsrat\ne \nDe\nu\ntsc\nhl\na\nn\nd\ns\n \nl\ni\neg\nt \njed\noc\nh \nb\nei\n \nkn\napp \n1\n \n%\n/\na\n4\n \nu\nn\nd\n \nze\ni\ngt \nzu\nr\nze\ni\nt \nke\ni\nn\n \npr\nogr\nessi\nv\nes \nVe\nrhalte\nn\n.\n \nDahe\nr \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne A\nn\nn\nahm\ne\nn\n \nzu\n \nd\nen\n \nSan\ni\ne\nru\nn\ngsr\nate\nn\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nmi\nt \nein\ner\n \ng\ner\ni\nn\ng\ne\nn\n \nE\ni\nn\ntritts\nw\nah\nrsc\nhein\nl\ni\nc\nhk\neit\n \nzu\n \nb\ne\nw\ne\nrte\nn\n.\n \nDies \nf\nü\nhrt\n \nd\nazu\n,\n \nd\nass\n \nv\no\nrn\nehml\ni\nc\nh \nfür \nd\nen\n \nB\ner\neic\nh \nd\ner\n \nR\nau\nmwä\nr-\nmev\ne\nrsorg\nu\nn\ng\n \nn\nebe\nn\n \nE\nff\ni\nz\ni\nen\nzmaß\nn\nahm\nen\n \na\nu\nc\nh \nsol\nc\nhe \nM\na\nßn\nah\nme\nn\n \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt \nw\ne\nrde\nn\n \nmüsse\nn\n,\n \nd\ni\ne \nei\nn\ne\n \nDe\nka\nrbon\ni\nsi\ner\nu\nn\ng d\ne\nr\n \nE\nn\ne\nr\ngieträg\ner\n \ner\nm\nögli\nc\nhen\n.\n \nDar\nü\nb\ner\n \nhi\nn\na\nu\ns \nze\ni\ngt \nd\ni\ne \nA\nn\nal\nys\ne \nd\nes \nM\naste\nrp\nl\na\nn\ns\n,\n \nd\nass\n \nn\ni\nc\nht \nal\nl\ne \ntechn\ni\nsc\nhen\n \nO\nption\ne\nn\n \nb\ner\nü\nc\nksi\nc\nhtigt \nw\nu\nr\n-\nd\nen\n.\n \nSo \nw\nu\nrde\nn\n \nd\ni\ne \nP\no\nten\ntia\nl\ne \nd\ner\n \nS\nek\ntor\ne\nn\nko\npp\nl\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nal\nter\nn\nati\nv\ne\nr\n \nA\nn\ntriebs\ntechn\nol\nogie\nn\n \ni\nm \n \n \n \n1\n \nhttps\n:/\n/www.ta\nge\ns\ns\nc\nhau.\nd\ne\n/\ni\nn\nl\na\nn\nd\n/t\nrei\nb\nhaus\nga\ns\ne\nmis\ns\ni\none\nn\n-\n101.htm\nl\n \n2\n \nD\ni\ne\n \nBe\ngri\nf\nf\ne\n \nWas\ns\ne\nrs\ntof\nf\n \nun\nd\n \nH\n2\n \nw\ne\nrd\ne\nn\n \ni\nm \nFol\ng\ne\nn\nd\ne\nn\n \ns\nyn\nonym\n \nv\ne\nrw\ne\nn\nd\ne\nt\n \n3\n \nhttps\n:/\n/www.b\nun\nd\ne\ns\nra\nt.\nd\ne\n/S\nhar\ne\nd\nD\noc\ns\n/d\nru\nc\nk\ns\na\nc\nhe\nn\n/\n2\n0\n19\n/0\n0\n0\n1\n-\n0\n100\n/13\n-\n19\n(B).pd\nf\n;js\ne\ns\ns\ni\no-\nn\ni\nd\n=\nB3C\n7\n50\n0\n55\nA\nE\n6\n8\n6\nD\nE\n2\n59\nFE\n6\n8\nF1B36\nA\n156\n.2\n_\nc\ni\nd\n3\n6\n5?_\n_\nb\nl\no\nb\n=\npu\nb\nl\ni\nc\na\nti\nonFil\ne\n&\nv\n=\n1\n \n4\n \nv\ngl\n. \nd\ne\nn\na\n-\nLe\ni\nts\ntu\nd\ni\ne\n \n2\n0\n18: \n11\n6\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n5\n \n/ \n38\n \nVe\nrk\nehr\nsb\ner\neic\nh\n,\n \nw\ni\ne \nz.\n \nB\n.\n \nWas\nserstoff\nz\nü\nge\n,\n \nOb\ner\nl\neitungs\n-\nL\nK\nW \nn\ni\nc\nht \nod\ne\nr \nn\nu\nr \na\nn\nsatz\nw\neis\ne \ni\nn\n \nB\net\nracht \nge\n-\nzoge\nn\n.\n \nDieser\n \nUms\ntan\nd\n \ni\nst\n \nsi\nc\nher\n \nauch \nd\nem \nZe\ni\ntpu\nn\nkt \nd\ner\n \nE\nrstell\nu\nn\ng \nd\nes \nM\nast\ner\npla\nn\n \n10\n0\n \n% \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz \n(\n20\n10\n)\n \ng\nesc\nhu\nl\nd\net, \nz\nu\n \nd\nem \nein\ni\nge\n \nT\nechn\nol\no\ngien\n \nn\noc\nh \nke\ni\nn\ne \nM\na\nrk\ntr\neif\ne \ner\nl\na\nn\ngt h\natten\n.\n \nI\nn\ns\nge\nsam\nt \nsc\nh\nein\nt \ne\ns \nab\ner\n \nziel\nfüh\nre\nn\nd\n,\n \nd\nas \nv\ner\nfü\ngbare \nT\nechn\nol\no\ngiepor\ntfol\ni\no \nfür \nei\nn\ne \nSystemo\nptim\ni\ner\nu\nn\ng \nu\nm \nal\nl\ne \na\nktu\nell\n \nv\ne\nrfü\ng-\nb\nare\nn\n \nkli\nma\nsc\nho\nn\ne\nn\nd\ne\nn\n \nTe\nc\nhn\nol\nogie\nn\n \nzu\n \ner\ngä\nn\nz\nen\n.\n \nN\neben\n \nö\nkologi\nsc\nhe\nn\n \nE\nff\nek\nte\nn\n \nb\ni\nete\nt \nd\ni\ne \nE\nr\npr\nob\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nNu\ntz\nu\nn\ng vo\nn\n \nn\ne\nu\ne\nn\n \nTech\nn\nol\nogien\n \nd\ni\ne Mö\ngli\nc\nhke\ni\nt, \nn\ne\nu\ne G\nesc\nhäf\ntsm\nod\nell\ne f\nrü\nhz\neiti\ng zu e\nn\ntw\ni\nc\nk\neln\n.\n \nA\nu\nc\nh \nw\ner\nd\nen\n \nd\ni\ne \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nan\nsäs\nsi\nge\nn\n \nF\ni\nrmen\n5\n, \ndie\n \nim \nE\nu\nrop\näi\nsc\nhe\nn\n \nE\nmi\nss\ni\non\n \nTradi\nn\ng \nSyst\nem\n \n(\nE\nU\n-\nE\nTS\n)\n \nv\ner\ntre\nt\nen\n \nsi\nn\nd\n, \nn\ni\nc\nht\n \ni\nn\n \nd\ne\nr\n \nCO2\n-\nB\ni\nl\na\nn\nzier\nu\nn\ng vo\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nb\ner\nü\nc\nksi\nc\nhtigt\n.\n \nDie \nü\nb\ner\n \nd\nas \nE\nTS a\nb\nge\nd\neck\nte\nn\n \nF\ni\nrmen\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nv\ner\nu\nrsac\nhe\nn\n \njed\noc\nh \n27\n \n% \nd\ne\ns \nge\nsam\nten\n \nE\nn\nd\ne\nn\ner\ngiev\ner\nb\nra\nu\nc\nhes \nd\ner\n \nWi\nrtschaf\nt\n \n(\n66\n5\n \nG\nWh/\na)\n \nu\nn\nd\n \nhab\ne\nn\n \nsom\ni\nt \nein\ne\n \nhoh\ne \nB\ned\neu\nt\nu\nn\ng \nfür \nd\ni\ne \nl\nokalen\n \nE\nmi\nss\ni\non\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nsol\nl\nten\n \nd\nah\ner\n \ni\nn\n \nein\ne\n \nSysteml\nösu\nn\ng \ni\nn\nte\ngr\ni\ner\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n,\n \nauch \nw\ne\nn\nn\n \nd\ni\ne \nE\nmi\ns\nsi\non\nen\n \nb\ni\nl\nan\nziel\nl\n \nn\ni\nc\nht \nOs\nn\na\nb\nrü\nc\nk \na\nn\nge\nre\nc\nh\nn\net \nw\ne\nrde\nn\n.\n \nSchl\ni\neßli\nc\nh \nw\neis\nen\n \nsi\ne \nein\ne\n \nsy\nstemi\nsc\nh\n \nre\nl\nev\nan\nte \nG\nrö\nße \nauf \nu\nn\nd\n \ner\nmö\ngli\nc\nhen\n \nb\ne\ni\nspi\nels\nw\neis\ne\n \nd\nu\nrch\n \nd\ni\ne \nNu\nt\n-\nzu\nn\ng er\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nr G\nase \nd\ni\ne Skali\ner\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \nd\nesse\nn\n \nP\nroduk\ntio\nn\n.\n \n \nWei\nter\nhi\nn\n \nze\ni\ngt \nd\ni\ne \nA\nn\nal\nys\ne\n,\n \nd\nass\n \nd\ne\nm \nE\nn\ne\nrg\ni\net\nräge\nr\n \nE\nrdgas\n \nhe\nu\nt\ne \nu\nn\nd\n \ni\nn\n \nZu\nku\nn\nft \nn\noc\nh \nstärk\ner\n \nei\nn\ne \nhe\nrau\ns\n-\nrage\nn\nd\ne \nSt\nell\nu\nn\ng \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk\n \nzu\nkomm\nt\n6\n. \nI\nm \nB\ner\neic\nh\n \nH\nause\nn\ne\nrg\ni\ne \nw\ni\nrd \nc\na.\n \n60\n \n% \n(\n1\n.\n000\n \nG\nWh/\na)\n \nd\ne\ns \nVe\nr-\nb\nrau\nc\nhs \nd\nu\nrch \nE\nrdg\nas \nab\nge\nd\neckt. \nWi\nrd\n \nd\nav\non\n \naus\nge\ngan\ng\nen\n,\n \nd\nass\n \nH\neizöl\n \nzu\nkü\nn\nfti\ng \nv\ner\nme\nhrt\n \nd\nu\nrch \nG\nas \nb\na-\nsi\ner\nte \nTech\nn\nol\nogie\nn\n \nsubs\nti\ntu\ni\ner\nt \nw\ni\nrd,\n \nso \ner\nhöht \nsi\nc\nh \nd\ner\n \nVe\nrbra\nu\nc\nh \nauf \nb\ni\ns \nzu\n \n7\n7\n \n% \n(\nc\na.\n \n1\n.\n3\n0\n0\n \nG\nWh/\na)\n.\n \nA\nu\nf-\ngr\nu\nn\nd\n \nd\nes \nhöher\ne\nn\n \nSt\nrom\nb\nedarf\ns \ner\ngib\nt \nsi\nc\nh \ni\nm \nSe\nktor\n \n„\nWi\nrtschaf\nt“\n \nein\ne \nan\nd\ner\ne \nVe\nrte\ni\nl\nu\nn\ng\n:\n \nE\nrdgas \nd\neckt\n \nhi\ner\n \nc\na.\n \n3\n8\n \n% \n(\nc\na.\n \n7\n0\n0\n \nG\nWh\n/\na)\n \nd\nes \nE\nn\nd\nen\ner\ngieb\nedarf\ne\ns \nab\n.\n \nUn\nter\n \nd\ne\nr \nA\nn\nn\nahm\ne\n,\n \nda\ns\ns \nSt\nein\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nra\nu\nn\nkoh\n-\nl\nean\nw\ne\nn\nd\nu\nn\nge\nn\n \nso\nw\ni\ne \nH\neizöl\n \nzu\nk\nü\nn\nfti\ng \neb\nen\nfa\nl\nl\ns \nv\ne\nrstärk\nt \nd\nu\nrch \ng\nasb\nasi\ner\nt\ne\n \nTechn\nol\nogi\nen\n \nsubs\ntit\nu\ni\ne\nr\nt\n \nw\ner\nd\nen\n,\n \ner\ngib\nt \nsi\nc\nh \nein\n \nE\nrdgasa\nn\nt\neil\n \nv\non\n \n54\n \n% \n(\n1\n.\n000\n \nG\nWh/\na)\n.\n \nI\nn\n \nSu\nmm\ne \ner\ngib\nt \nsi\nc\nh\n \nsom\ni\nt \nein\n \nE\nrdgasve\nr\n-\nb\nrau\nc\nh \nv\no\nn\n \n1\n.\n7\n0\n0\n \nG\nWh/\na \nb\nzw\n.\n \nu\nn\nte\nr \nB\ne\nrü\nc\nksi\nc\nhtig\nu\nn\ng \nd\ner\n \nge\nt\nroff\ne\nn\ne\nn\n \nA\nn\nn\na\nhm\nen\n \nb\ni\ns \nzu\n \n2\n.\n3\n0\n0\n \nG\nWh/\na\n.\n \nDie\ns \nen\ntsp\nric\nht \n34\n \n% \n(\nb\nzw\n.\n \n51\n \n%\n)\n \nd\nes \nge\nsam\nte\nn\n \nE\nn\nd\ne\nn\ner\ngi\nebeda\nrfes \n(\nc\na.\n \n4\n.\n990\n \nG\nWh/\na)\n \nv\no\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk\n7\n.\n \nDie \nA\nn\nal\nys\ne d\nes \nM\nast\ner\npla\nn\ns \nze\ni\ngt s\nom\ni\nt \nv\ni\ne\nr gru\nn\nd\nsä\ntzli\nc\nhe A\nn\nkn\nü\npf\nu\nn\ngsp\nu\nn\nkt\ne a\nu\nf:\n \n \n\n \nA\nmb\ni\ntio\nn\ni\ner\nte Vol\nl\nsani\ner\nu\nn\ngsrate\nn\n \nv\no\nn\n \nb\ni\ns \nzu\n \n3\n \n%/\na,\n \n\n \nd\ni\ne f\nehlen\nd\ne \nI\nn\nt\neg\nratio\nn\n \nv\no\nn\n \nTechn\nol\nogie\nn\n \nd\ner\n \nSe\nktor\nen\nk\noppl\nu\nn\ng,\n \n\n \nd\ni\ne \nNi\nc\nht\nb\ner\nü\nc\nksi\nc\nhtig\nu\nn\ng d\ner\n \nd\nre\ni\n \nE\nTS\n-\nU\nn\nte\nrn\nehme\nn\n \nsow\ni\ne\n \n\n \nein\n \nhohe\nr\n \nVe\nrb\nr\nauch \nd\nes \nfo\nss\ni\nl\nen\n \nE\nn\ner\ngiet\nräg\ner\ns \nG\nas.\n \n \nDar\nü\nb\ner\n \nhi\nn\na\nu\ns \nze\ni\ngt \nd\ni\ne \nVor\nan\nal\nys\ne, \nd\nass\n \nd\ni\ne \nP\noten\nzial\ne \nzu\nm \nA\nu\nsb\nau \nv\non\n \nE\nr\nn\ne\nu\ner\nb\nare\nn\n \nE\nn\ner\ngi\nen\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\n-\nrü\nc\nk \naus \nb\nauli\nc\nhe\nn\n \nG\nrü\nn\nd\ne\nn\n \n–\n \nw\ni\ne \nb\nei \nn\nahe\nzu\n \nal\nl\nen\n \nS\nt\näd\nten\n \n–\n \nstark \nb\ne\ngr\ne\nn\nzt \nsi\nn\nd\n.\n \nDe\nmnach \nw\ni\nrd \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk\n \nauch \nl\nan\ngfr\ni\nsti\ng \nv\non\n \nE\nn\ner\ngiei\nmporte\nn\n \na\nu\ns \nd\nem \nUmk\nre\ni\ns \nsow\ni\ne \nü\nb\ner\nre\ngio\nn\nal\ne\nn\n \nQ\nu\nell\nen\n \nab\nhä\nn\ngig\n \nsei\nn\n.\n \nN\nebe\nn\n \nd\ner\n \nR\neduk\ntio\nn\n \nd\nes \nE\nn\ner\ngie\nv\ner\nb\nrau\nc\nhs \nw\ni\nrd \nauch \nein\ne \nUmstell\nu\nn\ng \nauf \n„\ngr\nü\nn\ne“ \nE\nn\ner\ngiei\nmpo\nrte\n \ne\nn\ntsc\nheid\ne\nn\nd\n \nzu\nr V\ner\nmei\nd\nu\nn\ng \nv\non\n \nCO\n2\n-\nE\nmi\nss\ni\non\ne\nn\n \nsei\nn\n.\n \n \nE\ni\nn\n \nan\nd\ner\nes \nB\ni\nl\nd\n \ner\ngi\nb\nt \nsi\nc\nh \nfür \nd\nen\n \nLa\nn\nd\nkr\neis\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk: \nI\nn\nsb\neso\nn\nd\ner\ne \ni\nm \nB\ner\neic\nh \nd\ner\n \nWi\nn\nd\nen\ner\ngie \nspi\nelt\n \nd\ner\n \nLan\nd\nkr\neis\n \nein\ne \nVor\nr\nei\nter\nroll\ne. \nM\ni\nt \nei\nn\ner\n \nS\ntrome\nrz\neu\ngu\nn\ng \na\nu\ns \ne\nr\nn\ne\nu\ner\nb\na\nr\nen\n \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\nn\n \ni\nn\n \nH\nöhe \nv\no\nn\n \n1.\n4\n0\n0\n \nG\nWh \ni\nm \nJ\nahr \n20\n18\n \n(\nd\nav\non\n \nc\na.\n \n7\n50\n \nG\nWh \nd\nu\nrch \nWi\nn\nd\nkr\naf\nta\nn\nl\nag\nen\n)\n \nd\neckt \nd\ne\nr \nLa\nn\nd\nkr\neis\n \nb\ner\neits \nhe\nu\nt\ne\n \nb\ni\nl\nan\nziel\nl\n \n78\n \n% \nsei\nn\nes \nVe\nrbr\nauchs \nd\nu\nrch \ne\nrn\neu\ner\nb\nar\ne \nE\ni\nge\nn\ner\nz\neu\ngu\nn\ng \nab\n.\n \nDie \nhoh\ne \nDu\nrc\nhdri\nn\ng\nu\nn\ng \nmi\nt \nWi\nn\nd\n-\nkr\naf\nta\nn\nl\nage\nn\n \nfüh\nrt \njed\noc\nh \ni\nn\n \nTeil\ne\nn\n \nv\non\n \nB\ne\nv\nöl\nk\ner\nu\nn\ng\n \nu\nn\nd\n \nP\nol\ni\ntik \nz\nu\n \nei\nn\ner\n \nge\nri\nn\ng\nen\n \nB\ner\neitsc\nhaf\nt \nd\ne\nn\n \nA\nu\nsb\na\nu\n \nd\ner\n \nWi\nn\nd\nkr\naf\nt \nw\neit\ner\n \nz\nu\n \nfo\nr\nc\ni\ner\nen\n \nu\nn\nd\n \ner\nn\neu\ner\nb\nar\nen\n \nS\ntrom \nzu\n \nex\npor\ntiere\nn\n.\n \nDie \nM\nögli\nc\nhke\ni\nte\nn\n \nv\non\n \ngr\nö\nßer\nen\n \n \n \n \n5\n \nKÄMM\nE\nRER \nP\na\np\ne\nr\n \nG\nm\nb\nH\n \n(e\nhe\nma\nl\ns\n \nA\nhl\ns\ntr\nom \nO\ns\nn\na\nb\nrüc\nk\n \nG\nmb\nH\n)\n, \nSch\noe\nl\nl\ne\nr \nT\ne\nc\nhn\noc\ne\nl\nl\n \nG\nmb\nH\n \n&\n \nCo. \nKG\n \nun\nd\n \nV\no\nl\nk\ns\n-\nwagen \nO\ns\nn\na\nb\nrüc\nk\n \nG\nm\nb\nH\n \n6\n \nD\ni\ne\n \nf\no\nl\nge\nn\nd\ne\nn\n \nV\ne\nr\nb\nra\nuc\nhs\nw\ne\nrt\ne\n \ns\nta\nmm\ne\nn\n \na\nus\n \nd\ne\nm \nMas\nter\npl\na\nn\n \n100\n \n% \nKl\ni\nma\ns\nc\nhutz \na\nus\n \nd\ne\nm \nJahr \n2\n0\n10. \nE\ns\n \ni\ns\nt \nd\na\nv\non\n \na\nus\nzuge\nhe\nn\n, \nd\na\ns\ns\n \ns\ni\ne\n \ns\ni\nc\nh \nl\ne\ni\nc\nht \nv\ne\nrä\nn\nd\ne\nrt\n \nhab\ne\nn\n.\n \nRe\nl\ne\nv\na\nn\nte \nV\ne\nrs\nc\nhi\ne\nb\nun\nge\nn\n \ni\nm \nV\ne\nr\nb\nra\nuc\nhs\nv\ne\nrh\nal\nt\nen\n \ni\nn\n \nd\ne\nn\n \nv\ne\nrga\nn\n-\nge\nn\ne\nn\n \nJahr\ne\nn\n \ns\ni\nn\nd\n \nje\nd\no\nc\nh u\nn\nwahr\ns\nc\nhe\ni\nn\nl\ni\nc\nh, \ns\no d\na\ns\ns\n \nd\ni\ne\n \ngr\nun\nd\ns\nä\ntz\nl\ni\nc\nhe\n \nA\nus\ns\na\nge\nk\nra\nf\nt \nd\ne\nr \nWe\nrt\ne\n \nBe\ns\nta\nn\nd\n \nhat\n.\n \n7\n \nE\ni\nge\nn\ne\n \nBe\nre\nc\nhnun\ng \na\nuf\n \nd\ne\nr \nA\nn\nn\na\nhme\n, \nd\na\ns\ns\n \nd\ni\ne\n \nge\nn\na\nn\nn\nten \nA\nn\nwe\nn\nd\nun\nge\nn\n \nzu \n100\n \n% \nd\nurch\n \nE\nrd\nga\ns\n \ns\nub\ns\ntituie\nrt\n \nwe\nrd\ne\nn\n.\n \nD\ni\ne\n \nWe\nrt\ne\n \nb\ne\nz\ni\ne\nhe\nn\n \ns\ni\nc\nh a\nuf\n \nd\na\ns\n \nJahr \n2\n0\n10.\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n6\n \n/ \n38\n \nM\ne\nn\nge\nn\n \nan\n \ngr\nü\nn\ne\nn\n \nSt\nromi\nmporte\nn\n \nal\ns \nb\ni\nsher \nn\nac\nh \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \naus \nd\nem \nd\ni\nre\nkte\nn\n \nUml\nan\nd\n \nzu\n \nb\nez\ni\nehe\nn\n \ni\nst \nso-\nmi\nt \nb\neg\nre\nn\nzt.\n \nA\nu\nf \nB\nasi\ns \nd\ni\neser\n \nA\nn\nal\nys\ne\n \nw\nu\nrde\n \nd\ni\ne \nA\nrb\neitsh\ny\np\noth\nese\n \naufge\n-\nstell\nt, \nd\nass\n \nd\ni\ne\n \nSe\nk\ntoren\nk\nop\np\n-\nlu\nng\n \nfür \nd\ni\ne\n \nB\ner\neic\nhe\n \nS\ntrom,\n \nWärm\ne, \nVe\nr\nke\nh\nr \nu\nn\nd\n \nI\nn\nd\nu\nstrie\n \nein\ne\n \nök\nolo\ng\nis\nc\nh\n \nnotwe\nnd\nig\ne\n \nu\nn\nd\n \nök\nonom\nisc\nh\n \na\nttra\nk\nti\nve\n \nEr-\ng\nä\nnzun\ng\n \nzu\n \nb\neste\nhe\nn\nd\ne\nn\n \nM\naß-\nn\nahm\ne\nn\n \ni\nn\n \nOs\nn\na\nb\nr\nü\nc\nk\n \nd\nar\nstell\nt. \nZu\nd\nem \nw\ni\nrd \nd\ner\n \nA\nu\nfb\nau\n \nein\ner\n \nWas\nserstoff\nw\ni\nrtschaf\nt \nd\nu\nr\nc\nh \nd\ni\ne \nP\nol\ni\ntik \nma\nss\ni\nv\n \nfo\nrci\ner\nt, \nsod\nass\n \nUn\nt\ner\nn\nehm\nu\nn\nge\nn\n \ni\nm \nB\ner\nei\nc\nh \nd\ner\n \nSe\nkto\nre\nn\nko\npp\nl\nu\nn\ng \nge\nf\nördert\n \nw\ner\nd\nen\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n1\n)\n. \nB\nasi\ne-\nre\nn\nd\n \nauf \nd\ni\neser\n \nA\nrbei\nts\nhypo-\nthe\nse \ne\nrsc\nhein\nt \nes \nfür \nd\ni\ne\n \nSt\nad\nt \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nSt\nad\nt\nw\ner\nke\n \nal\ns \nI\nn\nfras\ntr\nu\nkt\nu\nrbe\ntre\ni\nb\ne\nr \nu\nn\nd\n \n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nkler \nn\neu\ner\n \nG\nesc\nhäf\ntsm\nod\nell\ne\n \nsi\nn\nn\nv\nol\nl\n \nzu\n \npr\nü\nfen\n,\n \ni\nn\nw\ni\nefe\nrn\n \nd\ni\ne \nI\nn\ni\ntia\nti-\nv\ne\nn\n \nzu\nm \nA\nu\nfb\nau \nein\ner\n \nWas\nserstoff\nw\ni\nr\ntsc\nhaf\nt \nauf \nLan\nd\nesebe\nn\ne \nal\ns \nChan\nc\ne \nzu\nr \nLösun\ng \nv\no\nn\n \nH\ner\nausfo\nrder\nu\nn\n-\nge\nn\n \ni\nm \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz \nu\nn\nd\n \nSt\närk\nu\nn\ng \nd\ner\n \nan\nsäs\nsi\nge\nn\n \nWi\nrt\nsc\nhaf\nt \nge\nn\nu\nt\nzt \nw\ner\nd\nen\n \nkö\nn\nn\ne\nn\n.\n \nDie \nSe\nktor\nen\nkop\npl\nu\nn\ng \nmi\ntte\nl\ns\n \ner\nn\neu\ner\nb\nare\nr G\nase \n(\nz.\n \nB.\n \nWas\nserstoff\n)\n \ni\nst \nein\n \nju\nn\nge\ns \nG\nesc\nhäf\ntsf\neld\n,\n \ni\nn\n \nd\nem\n \nd\ni\ne W\ner\ntsc\nhöpfu\nn\ngsk\nett\ne\n \ni\nn\n \nd\nen\n \nB\ne\nre\ni\nc\nhe\nn\n \nE\nr\nze\nu\ng\nu\nn\ng, \nTran\ns\npor\nt \nu\nn\nd\n \nVe\nrt\neil\nu\nn\ng \nsow\ni\ne \nd\nem \nVe\nr\ntrieb \nb\ni\nsl\nan\ng nic\nht \nd\nu\nrch \nma\nrk\ntdom\ni\n-\nn\ni\ner\ne\nn\nd\ne \nUn\nt\ner\nn\nehm\nen\n \nb\ne\nsetzt\n \ni\nst.\n \nDe\nme\nn\ntsp\nre\nc\nhe\nn\nd\n \nkan\nn\n \nei\nn\n \nfrü\nhze\ni\ntig\nes \nE\nn\ngage\nm\nen\nt \ni\nn\n \nein\nem \nw\nac\nh\n-\nsen\nd\ne\nn\n \nM\na\nrk\nt \nd\ni\ne \nChan\nc\ne\n \nb\ni\nete\nn\n,\n \nr\nü\nc\nkläufi\nge\n \nG\nesc\nhä\nfts\nfel\nd\ner\n \nzu\n \nkomp\nen\nsi\ner\ne\nn\n.\n \nSchl\ni\neßli\nc\nh \nb\nedeu\ntet\n \nd\ni\ne \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nan\nv\ni\nsi\ner\nt\ne \nR\nedu\nktion\n \nd\nes \nE\nn\nd\nen\ner\ngiev\ner\nb\nr\nauchs \nu\nm \n50\n \n% \nb\ni\ns \nz\nu\nm \nJ\nah\nr \n20\n50\n \ner\nh\nebl\ni\nc\nhe \nE\ni\nn\nb\nu\nße\nn\n \nim \nCom\nmo\nd\ni\nty\n-\nVe\nrtr\ni\neb \ns\now\ni\ne \nd\ner\n \nb\nesteh\nen\nd\nen\n \nI\nn\nf\nrastru\nktu\nr\n \n–\n \nzw\nei\n \nE\nc\nkp\nf\neil\ner\n \nd\ner\n \nWert\nsc\nhö\npfu\nn\ng \nd\ner\n \nSt\nad\nt\nw\ner\nke\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk.\n \n1\n.2\n \nSta\nk\neh\nold\ner\n-\nP\nroze\nss\n \nB\nasi\ner\ne\nn\nd\n \nauf \nd\ne\nr \nA\nrbei\ntsh\nypothes\ne\n \nw\nu\nrde \nei\nn\n \nSt\na\nke\nh\nol\nd\ner\n-\nP\nroz\ness\n \ni\nn\ns \nLebe\nn\n \ng\ne\nru\nfe\nn\n.\n \nZiel\n \nw\nar \nes, \nE\ni\nn\nsatz\n-\npote\nn\ntia\nl\ne \nv\non\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nr\nen\n \nG\nase\nn\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nu\nn\nter\nn\nehm\ne\nn\nss\np\nez\ni\nfi\nsc\nh\n \nzu\n \ne\nv\nal\nu\ni\ner\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nso \nd\ni\ne \nH\nypo\n-\nthe\nse \nk\nriti\nsc\nh \nzu\n \nhi\nn\nter\nfr\nag\nen\n.\n \nI\nm \nSin\nn\ne \nei\nn\ner\n \nsy\nst\nema\ntis\nc\nhe\nn\n \nVo\nrg\ne\nhe\nn\nsw\neis\ne \nw\nu\nrde\nn\n \nz\nu\nn\näc\nhst\n \nE\ni\nn\nz\neli\nn\nte\nr\n-\nv\ni\ne\nw\ns \nmi\nt \npote\nn\ntiel\nl\nen\n \nE\nrz\neu\ng\ner\nn\n,\n \nI\nn\nfr\nastru\nkt\nu\nrbet\nre\ni\nb\ner\n \nu\nn\nd\n \nV\ner\nb\nra\nu\nc\nhe\nrn\n \nv\non\n \nWas\nserstoff\n \nd\nu\nrch\nge\nfü\nhrt\n.\n \nI\nm \nR\nahm\nen\n \nei\nn\nes \na\nn\nsc\nhl\ni\neß\nen\nd\ne\nn\n \nWor\nkshops \nw\nu\nrd\nen\n \nd\ni\ne \ni\nd\nen\ntif\ni\nzierte\nn\n \nE\ni\nn\nze\nl\npo\nten\ntia\nl\ne \ng\nemei\nn\nsam\n \nd\ni\nsku\n-\ntiert.\n \nDie \nE\nr\nge\nb\nn\ni\nss\ne w\ne\nrde\nn\n \ni\nm \nF\nol\nge\nn\nd\ne\nn\n \nzu\nsam\nm\nen\nge\nfa\nss\nt.\n \n \nI\nnter\nvie\nws\n \nDie \nIn\nter\nv\ni\ne\nw\ns \nw\nu\nrde\nn\n \nn\nac\nh \nd\ner\n \nWert\nsc\nhöpf\nu\nn\ngsk\nett\ne \ni\nn\n \nd\ni\ne \nB\ner\neic\nhe\n \nE\nrz\neu\ng\nu\nn\ng, \nTran\nspo\nrt \nu\nn\nd\n \nVe\nrbra\nu\nc\nh\n, \nu\nn\nt\ner\nt\neil\nt. \nI\nn\nsgesam\nt \nw\nu\nrd\nen\n \n20\n \nE\ni\nn\nze\nl\ni\nn\nt\ner\nv\ni\ne\nw\ns \nmi\nt \nA\nkte\nu\nre\nn\n \naus \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nsow\ni\ne\n \nü\nb\ner\nre\ngio\nn\nal\ne\nn\n \nSt\nake\n-\nhol\nd\ner\nn\n \nge\nf\nü\nhrt\n.\n \nWi\ne \naus \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n2\n \ner\nsi\nc\nht\nl\ni\nc\nh \ni\nst,\n \nl\ni\neg\nt \nd\ner\n \nSchw\ne\nrp\nu\nn\nkt \nd\ner\n \nl\nokalen\n \nA\nkte\nu\nre\n \ni\nn\n \nd\ner\n \nWert\n-\nsc\nhöpfungss\ntu\nf\ne \nVe\nrbr\nauc\nh. \nDies \ni\nst \nkohär\nen\nt\n \nmi\nt \nd\ne\nn\n \nE\nrg\nebn\ni\nss\ne\nn\n \nd\ne\ns \nM\nast\ner\np\nl\nan\n \n„\n100\n \n% \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz\n“\n,\n \nd\na\n \nd\ni\ne \nP\noten\ntia\nl\ne \nfür \ne\nr\nn\ne\nu\ner\nb\nare\n \nE\nn\ner\ngi\nen\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk\n \nsehr \nb\neg\nr\nen\nzt \nsi\nn\nd\n.\n \nI\nm \nF\nol\nge\nn\nd\ne\nn\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nd\ni\ne \nw\nese\nn\nt\n-\nl\ni\nc\nhen\n \nE\nrk\nen\nn\nt\nn\ni\nss\ne d\ner\n \nE\ni\nn\nze\nl\nge\nsp\nräche \nn\nac\nh \nWert\nsc\nhöpfu\nn\ngssc\nhritt \nz\nu\nsam\nme\nn\nge\nfa\nss\nt\n.\n \n \n \nP\no\nlit\nik\nK\nlim\na\nW\nir\nt\n-\ns\nc\nh\na\nf\nt\nE\nt\na\nb\nl\ni\neru\nn\ng\n \nn\neu\ner \nGes\nc\nh\nä\nf\nt\ns\nf\nel\nd\ner\nR\ned\nu\nk\nt\ni\no\nn\n \nv\no\nn\n \nC\nO\n2\n-\nE\nm\ni\ns\ns\ni\no\nn\nen\nF\no\nrc\ni\neru\nn\ng\n \nei\nn\ner \nW\na\ns\ns\ners\nt\no\nf\nf\nw\ni\nrt\ns\nc\nh\na\nf\nt\nS\ne\nk\nt\no\nr\ne\nn\n-\nk\no\np\np\nlu\nn\ng\nAb\nb\nild\nu\nng\n \n1\n: \nTr\neiber d\ner \nSe\nkt\nor\nenkop\np\nlu\nng\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n7\n \n/ \n38\n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n2\n: Ü\nb\nersicht\n d\ner In\nt\nervi\new\np\nart\nner im\n St\nakeh\nold\ner\n-\nP\nro\nze\nss\n \nH\ni\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \nd\ner\n \nEr\nzeu\ng\nung\n \nv\no\nn\n \nWas\nserstoff\n \nw\nu\nrd\nen\n \nG\nespr\näc\nhe \nmi\nt \nd\nem \nLa\nn\nd\nk\nre\ni\ns \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk, \nWestWi\nn\nd\n \nE\nn\ner\ngy,\n \nG\neo\nrg\nsm\nari\nen\nh\nü\ntt\ne \nu\nn\nd\n \nd\nem \nOl\nd\ne\nn\nb\nu\nrg\ne\nr \nE\nn\ner\ngiec\nl\nu\nste\nr \ne.V. \nge\nfü\nhrt\n.\n \nWi\ne \nb\ner\neits \ni\nm \nv\norh\ner\ni\ng\ne\nn\n \nK\napi\ntel \ner\nw\näh\nn\nt, \ni\nst \nd\ni\ne \nSt\na\nd\nt \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \na\nu\nf \nd\nen\n \nI\nmp\no\nrt \nv\no\nn\n \ne\nrn\neu\ner\nb\nar\nen\n \nE\nn\ner\ngien\n \na\nn\ng\new\ni\nes\nen\n.\n \nDe\nr \nLa\nn\nd\n-\nkr\neis\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nd\neckt \na\nktu\nell\n \n53\n \n% \nsei\nn\nes \nSt\nromb\nedar\nfs\n \naus \nl\nokaler \nWi\nn\nd\ne\nn\ner\ngie \nu\nn\nd\n \nd\nu\nrch \nA\nu\ns\nw\neis\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \nn\ne\nu\ne\nn\n \nWi\nn\nd\nv\no\nrr\na\nn\ngg\nebi\net\nen\n \nu\nn\nd\n \nM\naß\nn\nahm\nen\n \nz\nu\nm \nR\ne\np\now\ner\ni\nn\ng \ner\nsc\nhei\nn\nt \nd\nas \nZiel\n \nein\ner\n \n10\n0\n \n% \nSt\nrom\nv\ner\n-\nsorgu\nn\ng \na\nu\ns \nWi\nn\nd\nstrom \ni\nn\n \ngr\neif\nb\nare\nr \nNäh\ne. \nE\ni\nn\n \nw\neit\ner\ner\n \nA\nu\nsb\nau \na\nn\n \nWi\nn\nd\nstrom \nü\nb\ner\n \n10\n0\n \n% \nE\ni\nge\nn\nv\ne\nrsorg\nu\nn\ng\n \nhi\nn\naus, \nd\ne\nr \nfü\nr \nd\ne\nn\n \nE\nxp\nort\n \nv\ner\nw\ne\nn\nd\ne\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n \nkön\nn\nt\ne\n,\n \ni\nst \nauf \nG\nru\nn\nd\n \nv\non\n \nVog\nels\nc\nhu\ntz \nod\ner\n \nWi\nd\ner\ns\ntan\nd\n \nd\ner\n \nA\nn\nw\noh\nn\ner\n \nehe\nr \nu\nn\nw\na\nhrsch\nein\nl\ni\nc\nh. \nDie \nE\nrz\neu\ng\nu\nn\ng \nv\non\n \nWas\nserstoff\n \nv\nor \nOrt \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nd\ni\nre\nkte\n \nVe\nrk\na\nu\nf \nn\nac\nh \nOs\n-\nn\nab\nrü\nc\nk \nkö\nn\nn\nte \ni\nn\n \nd\ni\nes\ner\n \nSi\ntu\nati\no\nn\n \njed\noc\nh \nn\neu\ne \nP\ner\nsp\nek\ntiv\nen\n \nd\ner\n \nl\nokale\nn\n \nW\ner\ntsc\nhöpfu\nn\ng \na\nu\nfw\neis\nen\n \nu\nn\nd\n \nd\ne\nr\n \naktu\nell\nen\n \nDisku\nss\ni\no\nn\n \nn\ne\nu\ne\nn\n \nA\nu\nftri\neb\n \nv\ner\nl\neihe\nn\n.\n \nDe\ns \nWei\nter\ne\nn\n \nw\ner\nd\nen\n \n20\n21 \ni\nm \nLan\nd\nkr\neis\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \n17\n \nWi\nn\nd\n-\nkr\naf\nt\na\nn\nl\nage\nn\n \nmi\nt \nein\ner\n \nG\nesam\ntlei\nstung \nv\no\nn\n \nc\na.\n \n4\n,\n5\n \nM\nW \naus \nd\ner\n \nE\nE\nG\n-\nF\nörd\ner\nu\nn\ng \nfa\nl\nl\nen\n.\n \nH\ni\ner\n \nstell\nt \nsi\nc\nh\n \nd\ni\ne\n \nF\nrage\n \nd\nes \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhe\nn\n \nWei\nter\nb\netr\ni\nebs\n.\n \nDie\n \nP\nrod\nu\nktio\nn\n \nv\no\nn\n \nW\nass\ner\nstof\nf \nb\ne\nziehu\nn\ngs\nw\neis\ne \nd\ni\ne \nw\neiter\ne\n \nM\neth\nan\ni\nsi\ner\nu\nn\ng kö\nn\nn\nte \nein\ne v\ni\nel\nv\ner\ns\npr\nech\nen\nd\ne O\nptio\nn\n \nsei\nn\n \nu\nn\nd\n \nma\nßg\nebe\nn\nd\n \nfür\n \nd\ni\ne zu\nk\nü\nn\nfti\ng a\nu\ns \nd\nem \nE\nE\nG\n \nher\na\nu\nsf\nal\nl\nen\nd\ne\nn\n \nA\nn\nl\nage\nn\n \ni\nn\n \nd\nen\n \nJ\nahre\nn\n \nab\n \n20\n21 \nsei\nn\n.\n \nDiese \nP\noten\ntia\nl\ne \nal\nl\nein\n \nw\ner\nd\nen\n \nfür \nein\ne \ngr\noß\nfl\näc\nhi\nge\n \nVe\nrsor\ngu\nn\ng \nv\no\nn\n \ner\nn\neu\ner\nb\na\nre\nn\n \nG\nasen\n \nfür \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \njed\noc\nh \nn\ni\nc\nht \nausre\ni\nc\nhen\n,\n \nso \nd\nass\n \nw\neiter\ne \nQu\nell\nen\n \ni\nd\nen\n-\ntif\ni\nziert \nw\ner\nd\nen\n \nm\nü\nss\ne\nn\n.\n \nDe\nr \nOl\nd\nen\nb\nu\nrg\ner\n \nE\nn\ner\ngiec\nl\nu\nster \ne.V. \nb\nesc\nhäf\ntigt \nsi\nc\nh \nauf \nG\nru\nn\nd\n \nd\nes \nhoh\nen\n \nWi\nn\nd\n-\naufkomm\ne\nn\ns \ni\nn\n \nd\ner\n \nR\neg\ni\non\n \nzu\nn\nehme\nn\nd\n \nmi\nt \nd\nem \nThema \nd\nes \nWas\nserstoff\nex\npo\nr\nt \nu\nn\nd\n \nw\näre\n \nd\nahe\nr \nein\n \ng\nee\ni\ng\n-\nn\net\ner\n \nP\nartn\ne\nr \nfür \nein\ne \nl\nan\ngf\nris\ntige \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng.\n \nDie \ner\nsten\n \nG\nespr\näc\nh\ne \nhab\nen\n \ngr\noß\nes \nI\nn\nter\nesse \nam\n \nv\norli\neg\ne\nn\n-\nd\nen\n \nK\no\nn\nz\nep\nt \nge\nze\ni\ngt. \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n8\n \n/ \n38\n \nD\ni\ne \nI\nnfr\na\nstruk\ntur\n \nfür \nd\nen\n \nI\nmport\n \ner\nn\neu\ner\nb\nar\ner\n \nG\nase \nn\nac\nh \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nw\näre\n \nb\nei \ngr\noß\nfl\näc\nhi\nge\nr\n \nA\nn\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ng\n \nl\nan\ngfris\ntig \na\nu\nf \nP\ni\npe\nl\ni\nn\nes \nu\nmzuste\nl\nl\ne\nn\n.\n \nDa\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk\n \nd\nu\nrch \nd\nas \nÜber\nt\nrag\nu\nn\ngsn\netz\n \nv\non\n \nOpe\nn\n \nG\nrid\n \nE\nu\nro\npe\n \n(\nOG\nE\n)\n \nmi\nt \nE\nrd\ngas \nv\ne\nrsorg\nt\n \nw\ni\nrd\n,\n \ni\nst \nOG\nE\n \nd\ner\n \nn\natü\nrli\nc\nhe P\nartn\ne\nr d\ner\n \nS\nWO\n \nNe\ntz G\nmb\nH\n \nb\nez\nü\ngli\nc\nh \nd\ner\n \nG\nasve\nr\n-\nsorgu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nal\nl\nen\n \nre\nl\ne\nv\nan\nt\nen\n \nt\nechn\ni\nsc\nhe\nn\n \nu\nn\nd\n \nöko\nn\no\nmi\nsc\nhen\n \nF\nrag\nestell\nu\nn\ng\nen\n.\n \nDa O\nG\nE\n \na\nktu\nell\n \nge\nmei\nn\nsa\nm \nmi\nt \nA\nmpri\non\n \nd\nas\n \nP\nrojek\nt \nH\nyb\nrid\nge\n8\n \nv\norbere\ni\nte\nt\n,\n \ni\nn\n \nd\nem \nein\n \n10\n0\n \nM\nW \nE\nl\nek\ntroly\nse \ni\nn\nstal\nl\ni\ner\nt \nw\ne\nrde\nn\n \nsol\nl\n,\n \nw\ni\nrd \nd\nas \nThema \nWas\nserstoff\np\nro\nd\nu\nktio\nn\n \nu\nn\nd\n \nTran\ns\npor\nt \nb\nei \nOG\nE\n \nmi\nt \nhoher\n \nstra\nteg\ni\nsc\nh\ner\n \nPr\ni\norität \nb\neha\nn\nd\nelt.\n \nDa\n-\nher\n \nb\nesteh\nt \nsei\nte\nn\ns \nOG\nE\n \nein\n \nI\nn\nt\ner\ness\ne \nge\nmei\nn\nsam\n \nmi\nt \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nd\ni\ne \nVor\nau\nss\netz\nu\nn\ng \nfür \nd\nen\n \nWas\nse\nr-\nstof\nftran\nsp\nort \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nÜbe\nrg\nab\ne \ni\nn\ns \nVe\nrte\ni\nl\nn\netz\n \nz\nu\n \nd\ni\nsku\ntie\nre\nn\n \nu\nn\nd\n \nal\ns \nSp\na\nrr\ni\nn\ngsp\nartn\ner\n \nb\nei \nd\ner\n \nTra\nn\nsf\norma\n-\ntio\nn\n \nd\nes \nE\nn\ner\ngiesy\nstems\n \nz\nu\nr \nVe\nrf\nü\ngu\nn\ng \nz\nu\n \nstehe\nn\n.\n \nDie \nSt\nad\ntw\ne\nrk\ne \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nsi\nn\nd\n \ni\nn\n \nd\ni\ne\nsem \nK\non\ntex\nt \nd\nas\n \nB\ni\nn\nd\ne\ngli\ned \nzw\ni\nsc\nhe\nn\n \nd\ner\n \n„\ne\nxte\nr\nn\ne\nn\n“\n \nWas\nserstoff\np\nrodu\nktion\n \nu\nn\nd\n \nd\nem \n„\ni\nn\nte\nrn\nen\n“\n \nWas\nserstoff\nv\ner\nb\nra\nu\nc\nh. \nDa\n-\nher\n \nkomm\nt \ni\nhn\ne\nn\n \nei\nn\ne \nb\nes\non\nd\ner\ne \nB\nedeu\ntu\nn\ng \nz\nu\n.\n \nI\nm \nF\nol\nge\nn\nd\ne\nn\n \nw\ner\nd\nen\n \nd\ni\ne \nS\nta\nd\ntw\ner\nke\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nA\nG\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne 1\n0\n0\n \n%\n-\ni\nge\n \nToc\nhte\nr S\nW\nO \nN\netz\n \nG\nmb\nH\n \nu\nn\nte\nr \nS\ntad\nt\nw\ner\nke\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \n(\nSWO\n)\n \nz\nu\nsam\nme\nn\nge\nn\nfa\nss\nt\n.\n \nI\nn\nsg\nesam\nt \nf\ni\nele\nn\n \nd\ni\ne \nThem\nen\nsc\nh\nw\ner\npu\nn\nk\nte \nv\no\nn\n \nz\nw\nöl\nf\n \nd\ner\n \nge\nfü\nhrt\ne\nn\n \nI\nn\nt\ner\nv\ni\new\ns\n \ni\nn\n \nd\nen\n \nB\ne\nre\ni\nc\nh \nV\ner\nbr\na\nuc\nh\n.\n \nDiese\n \nkö\nn\nn\ne\nn\n \ni\nn\n \nd\ni\ne \nUnterb\ner\neic\nhe \nM\nob\ni\nl\ni\ntät\n \nu\nn\nd\n \nH\naus\nen\ne\nrg\ni\ne \nu\nn\nter\nt\neil\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nI\nm \nU\nn\nte\nrbere\ni\nc\nh \nM\nob\ni\nl\ni\ntät\n \ni\nst \ndie\n \nI\nn\ntr\nal\nogis\ntik \nd\nom\ni\nn\ni\ner\ne\nn\nd\n.\n \nF\ni\nrmen\n \nw\ni\ne\n \nH\nell\nma\nn\nn\n \nW\norld\nw\ni\nd\ne \nLogis\ntic\ns\n,\n \nH\nE\nI\nF\nO,\n \nM\neyer\n \n&\n \nM\neye\nr\n \nu\nn\nd\n \nK\näm\nmer\ner\n \nSp\nez\ni\nal\npa\np\ni\ner\ne \nze\ni\ngte\nn\n \nI\nn\nte\nre\nss\ne \nan\n \nei\nn\ner\n \nge\nn\na\nu\ne\nre\nn\n \nA\nn\nal\nys\ne \nd\nes\n \nE\ni\nn\nsatz\nes\n \nv\non\n \nw\nass\ner\ns\ntoff\nb\ne\n-\ntriebe\nn\ne\nn\n \nF\nl\nu\nrförderz\neu\nge\nn\n. \nB\nei \nd\nen\n \nre\ni\nn\ne\nn\n \nLogis\ntiku\nn\nte\nrn\neh\nme\nn\n \nw\ni\ne \nM\neyer\n \n&\n \nM\neye\nr \nu\nn\nd\n \nH\nell\nma\nn\nn\n \nWorl\nd\n-\nw\ni\nd\ne \nLogis\ntic\ns\n \nw\nu\nrd\nen\n \nz\nu\ns\nätzli\nc\nh \nd\ni\ne \nSu\nb\nsti\ntu\ntio\nn\n \nv\no\nn\n \n12\n \nt \nLkw\n \nd\nu\nrc\nh\n \nb\nre\nn\nn\nstof\nfzell\nen\nb\net\nrieb\ne\nn\n \nLk\nw\n \ni\nn\n \nDe\n-\nmo\npr\no\nje\nkte\nn\n \nd\ni\nsku\ntiert. \nDi\ne \nF\ni\nrma \nH\nE\nI\nF\nO \nstell\nt\n \nu\nn\nter\n \nan\nd\ner\nem \nK\nü\nhl\nt\nechn\ni\nk \nfür \nd\nen\n \nLi\nefer\nv\ne\nrk\ne\nhr\n \n(\n7\n,\n5\n \nbis\n \n12\n \nt\n \nLkw\n)\n \nh\ner\n.\n \nDa\n \nd\ner\n \nE\nn\ner\ngi\nev\ner\nb\nra\nu\nc\nh\n \ni\nn\n \nd\ni\nes\ne\nm\n \nA\nn\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ng\nsb\ner\neic\nh\n \nein\ne\nn\n \nr\nein\n \nb\natter\ni\ne\ne\nl\nek\nt\nr\ni\nsc\nhen\n \nB\ne\ntrie\nb\n \nd\nes \nLkw\n \ner\nsc\nh\nw\ner\nt, \nb\nesteh\nt \nauch \nhi\ner\n \nI\nn\nt\ner\ness\ne \nd\ni\ne \nE\nn\ner\ngiev\ner\nso\nr\ngu\nn\ng \nf\nü\nr \nd\nas \nK\nü\nhl\nag\ngr\neg\nat \nd\nu\nrc\nh\n \nB\nre\nn\nn\n-\nstof\nfz\ne\nlle\nn\n \nsi\nc\nher\nzu\nst\nell\nen\n.\n \nF\nü\nr \nd\ni\ne \nw\ni\nss\ne\nn\nsc\nhaf\ntli\nc\nhe \nB\neg\nl\neitu\nn\ng \nd\nes\n \nB\ne\nre\ni\nc\nh\nes\n \nLo\ngis\ntik \nb\ni\nete\nt \nsi\nc\nh \nd\ni\ne \nH\noc\nh-\nsc\nhu\nl\ne \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nan\n.\n \nSp\ne\nzial\nfa\nhrz\ne\nu\nge\n \nsi\nn\nd\n \ne\ni\nn\n \nw\neit\ner\ner\n \nThem\nen\nko\nm\nple\nx \ni\nm \nB\ner\neic\nh\n \nM\nob\ni\nl\ni\ntät\n.\n \nDie\n \nSWO\n \nze\ni\ngte\nn\n \ngr\noßes \nI\nn\nte\nre\nss\ne \nan\n \nB\nre\nn\nn\nstof\nfzell\ne\nn\nan\nw\nen\nd\nu\nn\ng\nen\n \nfür \nM\nü\nl\nl\n-\n \nu\nn\nd\n \nK\na\nn\nal\nre\ni\nn\ni\ng\nu\nn\ngsf\nahrz\neu\ng\ne, \nd\na \nd\ni\nese\n \nsehr \nen\ne\nrg\ni\nein\nte\nn\nsi\nv\n \ni\nm \nB\netr\ni\neb \nsi\nn\nd\n \nw\nod\nu\nrch \ne\ni\nn\ne \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\nv\ner\nso\nr\ng\nu\nn\ng \nal\nl\nein\n \nd\nu\nrch \nB\natt\ner\ni\ne\nn\n \nsc\nhw\ni\ner\ni\ng\n \nu\nmzus\netz\nen\n \ni\nst\n.\n \nWei\nter\ne\n \nG\nespr\näc\nhe \nmi\nt \nH\ner\nst\nell\ner\nn\n \nv\non\n \nA\ngr\na\n \nSp\nez\ni\nal\nfa\nhrz\neu\nge\nn\n \n(\nF\ne\nn\nd\nt, \nCl\naas\n,\n \netc.\n)\n \nsi\nn\nd\n \nzu\nm \naktu\nell\nen\n \nZ\neitpu\nn\nk\nt \nn\noc\nh \nn\ni\nc\nht \nab\nge\nsc\nhl\noss\nen\n.\n \nA\nu\nc\nh \nhi\ner\n \nze\ni\nc\nhn\net \nsi\nc\nh \nein\ne \nähn\nl\ni\nc\nhe \nP\nrobl\nemstel\nl\nu\nn\ng\n \nw\ni\ne \nb\nei \nd\nen\n \ns\nt\näd\ntis\nc\nhen\n \nSp\nez\ni\na\nl\nfa\nhrz\ne\nu\ng\nen\n \nab\n, \nw\nod\nu\nr\nc\nh\n \nein\ne \nK\no\nope\nration\n \ni\nm \nR\na\nhmen\n \nein\nes \nü\nb\ner\nr\neif\ne\nn\nd\ne\nn\n \nP\nrojek\ntes \nmö\ngli\nc\nh\n \ner\nsc\nhei\nn\nt.\n \nDie \nB\ner\neitsc\nhaf\nt \nzu\nr \nA\nn\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \nWas\nser\nst\nof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nstof\nfzell\ne\nn\ntech\n-\nn\nol\nogie\nn\n \ni\nm \nH\nause\nn\ne\nrg\ni\neb\ner\neic\nh \nw\ni\nrd \nakt\nu\nell\n \nmi\nt \nd\ne\nm \ngr\nößte\nn\n \nVe\nrt\nre\nt\ner\n \nd\ner\n \nWohn\nu\nn\ngsw\ni\nr\ntsc\nhaf\nt \ni\nn\n \nOs\nn\n-\nab\nrü\nc\nk\n \nVo\nn\no\nv\ni\na \nd\ni\nsku\ntier\nt. \nV\nor\n \nd\ni\nesem \nH\ni\nn\nte\nrg\nr\nu\nn\nd\n \ni\nst \nauch \nd\ni\ne per\nsp\nek\nti\nv\ni\nsc\nhe V\ner\nsorg\nu\nn\ng vo\nn\n \nQ\nu\nartie\nre\nn\n \nd\nu\nrch \nWas\nsers\ntoff\n \nein\n \nr\nele\nv\nan\ntes \nTh\nema\n \nfür \nd\ni\ne \nS\nW\nO \nNetz\n \nG\nmb\nH\n \nal\ns \nB\netr\neib\ne\nr \nd\nes \nG\nasve\nr\nteil\nn\netz\n \ni\nn\n \nOs\nn\n-\nab\nrü\nc\nk\n \nso\nw\ni\ne \nfür \nd\ni\ne \nSt\nad\nt\nw\ner\nke\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk\n \nAG\n \nb\nei \nd\ner\n \nE\nn\ntw\ni\nc\nkl\nu\nn\ng \nn\ne\nu\ne\nr \nG\nesc\nhäf\ntsm\nod\nell\ne \ni\nn\n \nd\nen\n \nB\ner\nei-\nc\nhen\n \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\nv\ner\nt\nrieb\n,\n \nE\nn\ner\ngied\ni\nen\nstl\neis\nt\nu\nn\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \nI\nmm\nob\ni\nl\ni\nen\n.\n \nWei\nter\ne \nI\nn\nte\nrv\ni\ne\nw\ns \nw\nu\nrde\nn\n \nmi\nt \nVe\nrtr\nete\nrn\n \nd\ner\n \nS\ntad\nt \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nu\nn\nd\n \nd\ne\nn\n \nM\ni\nt\ng\nl\ni\ne\nd\ner\nn\n \nd\nes \nB\nei\nrate\ns \nd\nes \nM\nas\n-\nter\npla\nn\n \n„\n100\n \n% \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz\n“\n \nge\nführ\nt.\n \nDie \nI\nn\nteg\nration\n \nv\non\n \ne\nrn\neu\ner\nb\nar\nen\n \nG\nase\nn\n \ni\nn\n \nd\nas \nl\nokale \nE\nn\ner\ngiesy\nste\nm\n \nw\nu\nrde \nv\no\nn\n \nb\neid\nen\n \nS\neite\nn\n \nu\nn\nte\nrstü\nt\nzt u\nn\nd\n \nal\ns \nein\n \nre\nl\nev\nan\ntes \nstrat\neg\ni\nsc\nhe Th\nema \ner\nac\nhte\nt.\n \nA\nu\nf\n \nLan\nd\nesebe\nn\ne\n \nw\nu\nrde\nn\n \nG\nespr\näc\nhe \nmi\nt\n \nd\nem \nn\ni\nedersäc\nhsi\nsc\nhen\n \nM\ni\nn\ni\nster \nfür \nWi\nrtschaf\nt, \nA\nrbei\nt, \nVe\nrk\nehr\n \nu\nn\nd\n \nDigita\nl\ni\nsi\ner\nu\nn\ng\n \nB\ner\nnd\n \nA\nl\nthu\nsm\na\nn\nn\n \n(\nCD\nU)\n \nsow\ni\ne \nmi\nt \nd\nem \nn\ni\nedersäc\nh\nsi\nsc\nhen\n \nM\ni\nn\ni\nster \nfü\nr \nUm\nw\ne\nl\nt\n,\n \nE\nn\ner\ngie,\n \nB\na\nu\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nK\nl\ni\n-\nma\nsc\nhu\ntz \nOl\naf\n \nLi\nes \n(\nSPD)\n \nge\nfüh\nrt. \nB\neid\ne \nG\nespr\näc\nh\ne \nze\ni\ngte\nn\n \nd\ni\ne \nw\ni\nrtschaf\nt\ns\n-\n \nu\nn\nd\n \nk\nl\ni\nma\npoli\ntis\nc\nhe \nR\nelev\nan\nz\n \nd\nes \nThemas\n \nSe\nktor\nen\nkop\nplun\ng \nmi\ntte\nl\ns \nWas\nserstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nst\nof\nfzell\nen\ntech\nn\nol\nogie \nfür \nNi\nedersac\nhs\nen\n \nauf\n.\n \nW\nork\nsh\nop\n \nD\nas \nd\nu\nrch \nd\ni\ne \nE\ni\nn\nze\nl\ni\nn\nt\ner\nv\ni\new\ns \nw\ni\neder\nge\nspi\ne\nge\nl\nte \nI\nn\nt\ner\nesse \nam\n \nTh\nema \nSe\nktor\ne\nn\nkop\np\nl\nu\nn\ng \nmi\ntte\nl\ns \ner\nn\ne\nu\ne\nr\n-\nb\nare\nr \nG\nase \nb\nzw\n.\n \nWas\nserstoff\n \nführ\nte \nzu\nr \nE\nn\ntsc\nh\neid\nu\nn\ng, \nein\nen\n \nWorksh\nop \nmi\nt \nd\nen\n \ni\nn\nv\nol\nv\ni\ner\nte\nn\n \nSt\nak\nehold\ner\nn\n \n \n \n \n8\n \nhttps\n:/\n/www.a\nmpr\ni\non.n\ne\nt/\npt\ng/\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n9\n \n/ \n38\n \nzu\n \ni\nn\ni\ntii\ner\nen\n.\n \nZiel\n \nw\nar\n \nes\n, \nd\ni\ne A\nu\nsga\nn\ngssi\nt\nu\nati\non\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk d\na\nr\nzu\nstell\ne\nn\n,\n \nei\nn\ne \nVe\nr\nn\net\nzu\nn\ng\n \nal\nl\ne \nA\nkte\nu\nre\n \nz\nu\n \ni\nn\ni\ntii\ner\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nein\n \ng\nemeins\nam\nes \nVor\ng\nehe\nn\n \nab\nzu\nsti\nm\nmen\n.\n \nD\ner\n \nWor\nkshop \nfa\nn\nd\n \nam\n \n20\n.\n \nDe\nze\nmb\ner\n \n20\n19\n \nsta\ntt\n \nu\nn\nd\n \nst\nie\nß\n \nmi\nt \n17\n \nTeil\nn\nehmer\nn\n \na\nu\nf \nsehr \ngu\nt\ne \nR\neson\na\nn\nz\n. \nI\nm \nE\nrg\neb\nn\ni\ns \nw\nu\nrd\ne \nein\ne \nb\nre\ni\nte \nZu\nsti\nmm\nu\nn\ng \nfür \nei\nn\n \nkon\nsol\ni\nd\ni\ner\nt\nes \nVor\ng\nehe\nn\n \ne\nrz\ni\nelt\n. \nF\nü\nr \nd\nas \nw\neiter\ne \nVor\nge\nhe\nn\n \nw\nu\nrde\nn\n \nd\ni\ne \nK\no\nn\nkr\ne\ntis\ni\ner\nu\nn\ng \nd\nes \nan\ng\nestr\nebte\nn\n \nP\nroz\nesses,\n \nein\ne \nklar\ne \nR\nol\nl\nen\n-\n \nu\nn\nd\n \nA\nu\nfgab\ne\nn\nv\ner\nteil\nu\nn\ng \nd\ner\n \nA\nkte\nu\nr\ne\n,\n \nein\ne \nA\nu\nsge\nstal\ntu\nn\ng\n \nmö\ngli\nc\nher\n \nP\nrojek\nt\n-\nan\nsätz\ne s\now\ni\ne ei\nn\n \nScre\nen\ni\nn\ng \nn\nac\nh \nF\nördermö\ngli\nc\nhke\ni\nte\nn\n \nfestge\nhal\nte\nn\n.\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n10\n \n/ \n38\n \n2\n \nLösu\nn\ngsa\nn\nsa\nt\nz\n \nDie \ni\nm \nR\nahm\nen\n \nd\ne\nr \nVor\na\nn\na\nl\nys\ne \na\nu\nfgest\nell\nte \nA\nrbei\ntshy\npothe\ns\ne, \nd\nass\n \nein\ne\n \nS\nek\nto\nre\nn\nkop\nplu\nn\ng \nei\nn\ne \nök\nol\nogis\nc\nh\n \nn\not\nw\ne\nn\nd\ni\nge\n \nu\nn\nd\n \nö\nko\nn\nom\ni\nsc\nh \nattrak\nti\nv\ne \nCh\nan\nc\ne \nf\nü\nr \nd\ni\ne \nSt\nad\nt \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \ni\nst,\n \nhat \ns\ni\nc\nh \ni\nm \nSt\nake\nhol\nd\ne\nr\n-\nP\nro\nze\nss\n \nb\nestätigt\n. \nDah\ner\n \ner\nsc\nh\nein\nt \nes \nsi\nn\nn\nv\nol\nl\n,\n \nein\ne\nn\n \nstru\nktu\nrierte\nn\n \nu\nn\nd\n \nsekt\no\nrü\nb\ne\nrg\nr\ne\ni\nfe\nn\nd\ne\nn\n \nTran\nsf\no\nrmati\non\ns\np\nro\n-\nze\nss\n \nzu\nr \nI\nn\nt\neg\nra\ntio\nn\n \nv\no\nn\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nn\n \nG\nasen\n \ni\nn\n \nd\nas \nl\nokale \nE\nn\ner\ngi\nesys\ntem \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk zu\n \ni\nn\ni\ntii\ner\ne\nn\n.\n \nH\ni\ner\nzu\n \ni\nst \nzu\nn\näc\nhst \nein\ne \ngr\nu\nn\nd\nsät\nzli\nc\nhe \nÜber\nl\ne\ngu\nn\ng \nz\nu\n \nd\nen\n \nu\nn\nte\nrsc\nhi\nedl\ni\nc\nhen\n \nP\nfa\nd\nen\n \nd\ner\n \nI\nn\nt\neg\nratio\nn\n \nv\no\nn\n \ner\nn\neu\ner\nb\nar\nen\n \nG\nase\nn\n \ni\nn\n \nd\nas\n \nl\nokale \nE\nn\ner\ngi\nesys\ntem \nn\not\nw\ne\nn\nd\ni\ng. \nA\nu\nfgr\nu\nn\nd\n \nd\nes \nb\neg\nre\nn\nzte\nn\n \nP\note\nn\ntia\nl\ns \nan\n \nB\ni\no-\ngas,\n \nd\nes \nfo\nrtg\nesc\nhritte\nn\ne\nn\n \nR\neif\neg\nrades \nd\ne\nr \nd\nam\ni\nt \nv\ne\nrbun\nd\nen\nen\n \nT\nechn\nol\nogie \ns\now\ni\ne \nd\nes \ng\ner\ni\nn\nge\nn\n \nA\nn\npas-\nsun\ngsb\nedarf\nes \nv\no\nn\n \nE\nn\nd\nv\ne\nr\nb\nrau\nc\nhe\nrn\n,\n \nw\ne\nrde\nn\n \ni\nm \nF\nol\nge\nn\nd\nen\n \nn\nu\nr \nstromb\nasi\ner\nte \nG\nasen\n \nge\nn\nau\ner\n \nb\netr\nac\nht\net.\n \nUn\nt\ner\n \nd\ni\nese\nn\n \nVor\na\nu\nss\netz\nu\nn\nge\nn\n \nsi\nn\nd\n \nd\nre\ni\n \nP\nfa\nd\ne zu\nr In\nt\neg\nratio\nn\n \nv\no\nn\n \nstromb\nasi\ner\nt\nen\n \nG\nase\nn\n \nd\nen\nkba\nr:\n \n\n \nP\nfa\nd\n \n1:\n \nS\nyn\nthe\ntis\nc\nhes \nM\ne\nt\nhan\n \n(\nsy\nn\n.\n \nCH\n4\n)\n \n\n \nP\nfa\nd\n \n2:\n \nUm \nWas\nserstoff\n \nan\nge\nre\ni\nc\nh\ner\ntes \nE\nrdgas \n(\nCH\n4\n \n+\n \nH\n2)\n \n\n \nP\nfa\nd\n3\n:\n \nR\nein\ner\n \nWas\nserstoff\n \n(\nH\n2)\n \nDie \nB\nesc\nhr\neitu\nn\ng d\ner\n \ng\nen\na\nn\nn\nt\ne\nn\n \nP\nfa\nd\ne b\ni\nete\nt\n \nd\nen\n \nVor\nteil\n,\n \nd\nass\n \nDe\nu\ntsc\nhl\nan\nd\n \ni\nm \nB\ner\neic\nh \nd\ner\n \nhi\ner\nf\nü\nr n\not\nw\ne\nn\n-\nd\ni\nge\nn\n \nP\no\nw\ner\n-\nto\n-\nG\nas \nTech\nn\nol\nogie\nn\n \n(\nz.\n \nB\n.\n \nE\nl\nek\ntr\nol\nys\neu\nr\ne)\n \nw\nelt\nw\neit \nfü\nhre\nn\nd\n \ni\nst.\n \nTe\nc\nhn\nol\nogis\nc\nhe \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\n-\nge\nn\n \nso\nw\ni\ne \nd\ni\ne \nE\ntab\nl\ni\ne\nru\nn\ng \nn\ne\nu\ner\n \nG\nesc\nhäf\ntsm\nod\nell\ne \nb\ni\nete\nn\n \nsom\ni\nt \nn\neb\nen\n \nd\ne\nr \nl\nokalen\n \nA\nn\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ng \nd\ni\ne \nCha\nn\nc\ne\n,\n \ni\nn\nter\nn\nati\no\nn\nal\ne \nE\nxp\no\nrte\n \nzu\n \nr\neali\nsi\ner\nen\n.\n \nI\nn\nsgesam\nt\n \ni\nst \nzu\n \ner\nw\nart\nen\n,\n \nd\nass\n \nE\nn\ner\ngiesy\ns\nteme, \nd\ni\ne \nauf \nein\ner\n \nK\nopp\n-\nl\nu\nn\ng \nd\ner\n \nSe\nktor\nen\n \nb\ner\nu\nhe\nn\n \nd\nas \nZiel\nd\nre\ni\neck \nd\ner\n \nE\nn\ner\ngiepoli\ntik \naus \nUmw\nelt\nv\ne\nrtr\nägl\ni\nc\nhke\ni\nt, \nVe\nrsorg\nu\nn\ngssi\n-\nc\nher\nheit \nu\nn\nd\n \nW\ni\nrtschaf\ntli\nc\nh\nke\ni\nt\n \nl\nan\ngfris\ntig \nb\nestmö\ngli\nc\nh \ner\nfüll\nen\n.\n \nD\ni\ne \nUmstell\nu\nn\ng\n \nauf \ner\nn\ne\nu\ne\nrbare \nG\nase \nhat \njed\noc\nh \nw\neit\nre\ni\nc\nhen\nd\ne \nF\nol\nge\nn\n \nauf \nd\ni\ne \nV\ner\nb\nr\na\nu\nc\nhstech\nn\nol\nogie\nn\n \nu\nn\nd\n \nv\ner\nw\ne\nn\nd\ne\nte\nn\n \nTran\nsp\nortt\nechn\nol\nogie\nn\n.\n \nJ\neder \nd\ner\n \nd\nre\ni\n \nge\nn\na\nn\nn\nte\nn\n \nP\nfa\nd\ne \nge\nht \nmi\nt \nu\nn\nte\nrsc\nhi\nedl\ni\nc\nhen\n \ntech\nn\nol\no-\ngis\nc\nhen\n,\n \nöko\nn\nom\ni\nsc\nhe\nn\n \nu\nn\nd\n \nökologi\nsc\nhen\n \nF\nrage\nst\nell\nu\nn\nge\nn\n \nein\nh\ner\n.\n \nH\ni\ner\nzu\n \nsi\nn\nd\n \ni\nn\n \nTab\nell\ne \n1\n \ner\nste \nÜber\nl\neg\nu\nn\n-\nge\nn\n \nd\ne\nr\n \np\nfa\nd\nab\nhän\ngige\nn\n \nF\nr\nageste\nl\nl\nu\nn\ng\nen\n \nz\nu\nsam\nme\nn\ng\nefa\ns\nst.\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n11\n \n/ \n38\n \nTa\nb\nelle\n \n1\n: \nP\nf\nad\nab\nhäng\nig\ne Frag\nest\nellu\nng\nen zu\nr I\nnt\neg\nrat\nion\n von\n \nerneu\nerb\naren Gasen\n \nin d\nas lo\nkale E\nnerg\niesy\nst\nem\n \n \nDie \ni\nn\n \nTab\nell\ne \n1\n \nd\narge\nstell\nten\n \nF\nrage\ns\ntell\nu\nn\nge\nn\n \nd\ni\nen\nen\n \nal\ns \nG\nru\nn\nd\ng\ner\nü\ns\nt \nfür \nd\ni\ne \nE\nn\ntw\ni\nc\nklu\nn\ng \nein\nes \nTran\nsf\no\nr-\nma\ntio\nn\nspr\noze\nss\n \nzu\nr \nI\nn\nteg\nra\ntio\nn\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nr \nG\nase \ni\nn\n \nd\nas \nl\nokale \nE\nn\ne\nrg\ni\nesys\nt\nem.\n \nA\nl\nl\ner\nd\ni\nn\ngs \ni\nst \ne\ni\nn\ne \nre\ni\nn\ne \nB\ne-\nan\nt\nw\nort\nu\nn\ng \nd\ner\n \ntechn\ni\nsc\nh\nen\n,\n \nökon\no\nmi\nsc\nhen\n \nu\nn\nd\n \nökologi\nsc\nhen\n \nF\nrage\nst\nell\nu\nn\nge\nn\n \nfür \nein\n \nkoor\nd\ni\nn\ni\ner\ntes \nu\nn\nd\n \nstru\nk\ntu\nrie\nrte\ns \nVo\nrg\neh\ne\nn\n \nn\ni\nc\nht \nausre\ni\nc\nhe\nn\nd\n.\n \nDie \nd\nre\ni\n \nb\netr\nac\nht\nete\nn\n \nI\nn\nteg\nration\ns\npf\nad\ne \nmüssen\n \na\nu\nc\nh \ni\nn\n \nein\ne\nn\n \nze\ni\ntli\nc\nhen\n \nZ\nu\nsam\nme\nn\nha\nn\ng \nge\nsetz\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n,\n \nd\na \nd\ner\n \ntec\nhn\nol\nogis\nc\nhe \nA\nn\npas\ns\nu\nn\ngsb\nedarf\n \nmi\nt \nd\nem \nA\nn\nteil\n \nan\n \nre\ni\n-\nne\nm\n \nWas\ns\ner\nstof\nf \ni\nm\n \nE\nn\ne\nrg\ni\nesys\ntem \nsteigt\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng\n \n3\n)\n.\n \nE\ns \ni\nst \nn\ni\nc\nht \nd\na\nv\no\nn\n \nauszu\nge\nh\nen\n,\n \nd\nass\n \nv\no\nn\n \nAn-\nfa\nn\ng\n \nan\n \ng\nröße\nr\ne \nM\ne\nn\nge\nn\n \nan\n \nr\nein\ne\nm\n \nWas\nserstoff\n \ni\nn\n \nd\nas \nE\nn\ner\ngiesy\nst\nem \ni\nn\nt\neg\nriert\n \nw\ner\nd\nen\n \nk\nö\nn\nn\nen\n,\n \nd\na \nd\ni\ne\ns\n \naufgr\nu\nn\nd\n \nv\no\nn\n \ntechn\nol\nogis\nc\nh\nen\n \nal\ns \nauch\n \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhen\n \nA\nspek\nt\nen\n \nn\ni\nc\nht \nmö\ngli\nc\nh \nod\ner\n \nsi\nn\nn\nv\nol\nl\n \ni\nst.\n \nUm \njed\noc\nh\n \nd\ni\ne \ns\ntru\nkt\nu\nre\nl\nl\ne\nn\n \nVor\na\nu\nss\net\nzu\nn\nge\nn\n \nzu\nr \nWas\nserstoff\nb\ne\nr\neitst\nell\nu\nn\ng\n \nv\no\nrz\nu\nb\ner\neit\nen\n \nu\nn\nd\n \nd\nen\n \nsu\nkz\nessi\nv\ne \nsteig\nen\n-\nd\nen\n \nA\nn\nsp\nrü\nc\nh\nen\n \na\nn\n \nd\nen\n \nK\nl\ni\nma\nsc\nhu\ntz\n \nzu\n \njed\ner\n \nZe\ni\nt \nz\nu\n \nge\nn\nü\nge\nn\n,\n \nkö\nn\nn\nt\ne\n \nes \nz\nw\nec\nkmäßi\ng \nsei\nn\n,\n \nal\ns \nÜber\ngan\ng\n \nb\ner\neits \nfr\nü\nh\nze\ni\ntig \ner\nn\ne\nu\ner\nb\nare\n \nG\nase \ni\nn\n \nF\no\nrm \nv\non\n \nsy\nn\nth\netisc\nhe\nm\n \nM\neth\na\nn\n \ni\nn\n \nd\nas \nE\nn\ner\ngiesy\nst\nem \nz\nu\n \ni\nn\nt\neg\nrie\nre\nn\n, \nd\na \nd\ner\n \ntechn\nol\nogis\nc\nhe \nA\nn\np\nass\nu\nn\ngsb\nedarf\n \nv\ner\nglei\nc\nhs\nw\neis\ne \nge\nrin\ng \ni\nst\n \nu\nn\nd\n \nein\ne \nsc\nhl\neic\nhen\nd\ne\nr \nTran\nsf\no\nrmati\n-\non\nspro\nze\nss\n \nv\no\nrber\neitet \nw\ne\nrden\n \nka\nn\nn\n.\n \n \nP\nF\nA\nD\nE\nR\nZE\nU\nGU\nN\nG\nT\nR\nA\nN\nS\nP\nO\nR\nT\nV\nE\nR\nB\nR\nA\nU\nC\nH\n•\nT\ne\nc\nh\n.\n/\nÖ\nk\no\nn\n.\n \nF\nr\na\ng\ne\nn\n \nz\nu\nr\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\ne\nr\nz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n•\nT\ne\nc\nh\n.\n/\nÖ\nk\no\nn\n.\n \nF\nr\na\ng\ne\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\ne\nn\n \nz\nu\nr\n \nM\ne\nth\na\nn\ni\ns\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n \n(\ns\ny\nn\nth\n.\n \nM\ne\nth\na\nn\nh\ne\nr\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\n)\n•\nA\nn\na\nl\ny\ns\ne\n \nu\nn\nd\n \nF\ne\ns\ntl\ne\ng\nu\nn\ng\n \nv\no\nn\n \n(\nb\ni\no\ng\ne\nn\ne\nn\n)\n \nCO\n2\n-\nQ\nu\ne\nl\nl\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\na\nm\ni\nt \nS\nta\nn\nd\no\nr\ntb\ne\ns\nti\nm\nm\nu\nn\ng\n \n•\nA\nn\nl\na\ng\ne\nn\nd\ni\nme\nn\ns\ni\no\nn\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n \n(\nz\n.\n \nB\n.\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\n-\nu\nn\nd\n \nCO2\n-\nS\np\ne\ni\nc\nh\ne\nr\n)\n•\nÖ\nk\no\nl\no\ng\ni\ns\nc\nh\ne\n \nE\nf\nf\ni\nz\ni\ne\nn\nz\n \nd\ne\nr\n \nE\nr\nz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n \nd\nu\nr\nc\nh\n \nW\na\nn\nd\nl\nu\nn\ng\ns\nv\ne\nr\nl\nu\ns\nte\n•\nM\ne\nth\na\nn\ng\na\ns\ne\ni\nn\ns\np\ne\ni\ns\nu\nn\ng\n \ni\nn\n \nd\na\ns\n \nE\nr\nd\ng\na\ns\nn\ne\ntz\n(\nG\na\ns\nq\nu\na\nl\ni\ntä\nt,\n \nO\nd\no\nr\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n)\n•\nK\ne\ni\nn\ne\n \ng\ne\ns\no\nn\nd\ne\nr\nte\nn\n \nF\nr\na\ng\ne\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\ne\nn\n•\nT\ne\nc\nh\n.\n/\nÖ\nk\no\nn\n.\n \nF\nr\na\ng\ne\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\ne\nn\n \nz\nu\nr\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\ne\nr\nz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n.\n•\nD\ni\nm\ne\nn\ns\ni\no\nn\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n \nd\ne\nr\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\np\nr\no\nd\nu\nk\nti\no\nn\ns\na\nn\nl\na\ng\ne\n \n(\nQ\nu\na\nl\ni\ntä\nt/\nT\nr\no\nc\nk\nn\nu\nn\ng\n/\nR\ne\ni\nn\ni\ng\nu\nn\ng\n,\n \nS\np\ne\ni\nc\nh\ne\nr\nv\no\nl\nu\nm\ne\nn\n,\n \nD\nr\nu\nc\nk\nn\ni\nv\ne\na\nu\n)\n•\nÖ\nk\no\nl\no\ng\ni\ns\nc\nh\ne\n \nE\nf\nf\ni\nz\ni\ne\nn\nz\n \nd\ne\nr\n \nE\nr\nz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n \nd\nu\nr\nc\nh\n \nW\na\nn\nd\nl\nu\nn\ng\ns\nv\ne\nr\nl\nu\ns\nte\n•\nB\ne\ni\nmi\ns\nc\nh\nu\nn\ng\ns\ng\nr\ne\nn\nz\ne\nn\n \n(\nte\nc\nh\nn\ni\ns\nc\nh\n,\n \nr\ne\ng\nu\nl\na\ntor\ni\ns\nc\nh\n)\n•\nR\ne\ng\nu\nl\na\nto\nr\ni\ns\nc\nh\ne\n \nA\ns\np\ne\nk\nte\n \n(\ng\ng\nf\ns\n.\n \nA\nb\ntr\ne\nn\nn\nu\nn\ng\n \nb\ne\ni\n \nk\nr\ni\nti\ns\nc\nh\ne\nn\n \nN\nu\ntze\nr\nn\n \n(\nE\nr\nd\ng\na\ns\nta\nn\nk\ns\nte\nl\nl\ne\nn\n)\n•\nE\ni\nn\ns\np\ne\ni\ns\ne\nte\nc\nh\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\n \n(\nM\ni\ns\nc\nh\ns\ntr\ne\nc\nk\ne\nn\n)\n•\nÜ\nb\ne\nr\ng\na\nb\ne\n \nÜ\nN\nB\n/\nV\nN\nB\n•\nT\ne\nc\nh\nn\n.\n/\nÖ\nk\no\nn\n.\n \nA\nu\ns\nw\ni\nr\nk\nu\nn\ng\ne\nn\n \na\nu\nf\n \nE\nn\nd\nv\ne\nr\nb\nr\na\nu\nc\nh\ne\nr\n \ni\nn\n \nA\nb\nh\nä\nn\ng\ni\ng\nk\ne\ni\nt \nv\no\nn\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\nb\ne\ni\nm\ni\ns\nc\nh\nu\nn\ng\n•\nP\nr\nü\nf\nu\nn\ng\n \nd\ne\nr\n \nT\na\nu\ng\nl\ni\nc\nh\nk\ne\ni\nt \nb\nz\nw\n.\n \nU\nms\nte\nl\nl\nu\nn\ng\n \nv\no\nn\n \nE\nn\nd\ng\ne\nr\nä\nte\nn\n,\n \nG\ne\nn\ne\nh\nmi\ng\nu\nn\ng\n/\nZu\nl\na\ns\ns\nu\nn\ng\n•\nZe\ni\ntp\nl\na\nn\n \n•\nT\ne\nc\nh\n.\n/\nÖ\nk\no\nn\n.\n \nF\nr\na\ng\ne\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\ne\nn\n \nz\nu\nr\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\ne\nr\nz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n•\nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\nq\nu\na\nl\ni\ntä\nt \n(\ns\n.\n \no\nb\ne\nn\n)\n \n•\nÖ\nk\no\nl\no\ng\ni\ns\nc\nh\ne\n \nE\nf\nf\ni\nz\ni\ne\nn\nz\n \nd\ne\nr\n \nE\nr\nz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n \nd\nu\nr\nc\nh\n \nW\na\nn\nd\nl\nu\nn\ng\ns\nv\ne\nr\nl\nu\ns\nte\n•\nZe\ni\ntl\ni\nc\nh\ne\n \nE\nn\ntw\ni\nc\nk\nl\nu\nn\ng\n \nI\nn\nf\nr\na\ns\ntr\nu\nk\ntu\nr\n \n(\nT\nr\na\ni\nl\ne\nr\n \n→\nP\ni\np\ne\nl\ni\nn\ne\n)\n•\nT\ne\nc\nh\n.\n/\nb\ne\ntr\ni\ne\nb\nl\ni\nc\nh\ne\n \nF\nr\na\ng\ne\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\ne\nn\n \nz\nu\nr\n \nN\nu\ntzu\nn\ng\n/\nU\nmr\nü\ns\ntu\nn\ng\n \nv\no\nn\n \na\nl\nte\nn\n \nE\nr\nd\ng\na\ns\np\ni\np\ne\nl\ni\nn\ne\ns\n \n(\nM\na\nte\nr\ni\na\nl\n,\n \nD\nr\nu\nc\nk\nw\ne\nc\nh\ns\ne\nl\nb\ne\na\nn\ns\np\nr\nu\nc\nh\nu\nn\ng\n,\n \nS\ntr\nö\nmu\nn\ng\ns\ng\ne\ns\nc\nh\nw\ni\nn\nd\ni\ng\nk\ne\ni\nt)\n•\nÜ\nb\ne\nr\ng\na\nb\ne\n \nÜ\nN\nB\n/\nV\nN\nB\n•\nT\ne\nc\nh\n.\n/\nÖ\nk\no\nn\n.\n \nF\nr\na\ng\ne\ns\nte\nl\nl\nu\nn\ng\n \nz\nu\nr\n \nI\nn\nte\ng\nr\na\nti\no\nn\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\n-\n/\nB\nr\ne\nn\nn\ns\nto\nf\nf\nz\ne\nl\nl\ne\nn\n-\nT\ne\nc\nh\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\nn\n \ni\nn\n \nH\na\nu\ns\nh\na\nl\nte\nn\n \nu\nn\nd\n \nK\nl\ne\ni\nn\ng\ne\nw\ne\nr\nb\ne\n•\nK\nü\nn\nf\nti\ng\ne\n \nW\nä\nr\nme\nv\ne\nr\ns\no\nr\ng\nu\nn\ng\ns\ni\nn\nf\nr\na\ns\ntr\nu\nk\n-\ntu\nr\ne\nn\n(\nf\ne\ni\nn\nv\ne\nr\nz\nw\ne\ni\ng\nte\ns\n \nG\na\ns\nv\ne\nr\nte\ni\nl\nn\ne\ntz\n \n=\n \nl\no\nk\na\nl\ne\ns\n \nG\na\ns\nn\ne\ntz\n \nv\ns\n.\n \nW\nä\nr\nme\nz\ne\nn\ntr\na\nl\ne\n \n=\n \nl\no\nk\na\nl\ne\ns\n \nW\nä\nr\nme\nn\ne\ntz; \nmo\ntor\ni\ns\nc\nh\ne\n \nv\ns\n.\n \nb\nr\ne\nn\nn\ns\nto\nf\nf\nz\ne\nl\nl\ne\nn\nb\na\ns\ni\ne\nr\nte\n \nK\nW\nK\n)\n \n•\nI\nn\nte\ng\nr\na\nti\no\nn\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nto\nf\nf\n \ni\nn\n \nI\nn\nd\nu\ns\ntr\ni\ne\np\nr\no\nz\ne\ns\ns\ne\nn\n \n(\ns\ntof\nf\nl\ni\nc\nh\n,\n \nP\nr\no\nz\ne\ns\ns\nw\nä\nr\nme\n)\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n12\n \n/ \n38\n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n3\n: \nZ\neit\nlich\ne \nAb\nhäng\nig\nke\nit\n d\nes Tech\nno\nlog\nieanp\nass\nu\nng\ns\ng\nrad\nes \nzu\nr\n \nG\naszusam\nm\nenset\nzu\nng\n im\n \nlokalen Ene\nrg\niesy\nst\nem\n \n \nSomi\nt \ner\nge\nb\ne\nn\n \nsi\nc\nh\n \nz\nw\nei \nw\ni\nc\nhtige \nR\nahm\ne\nn\nb\nedi\nn\ngu\nn\ng \nf\nü\nr \nd\ni\ne \nA\nu\ns\nge\nstal\nt\nu\nn\ng \nd\nes \na\nv\ni\nsi\ner\nte\nn\n \nTr\nan\nsf\norm\nati\non\ns\n-\npr\noze\nss\n.\n \nZ\nu\nm \nein\nen\n \nm\nü\nss\nen\n \nd\ni\ne \ntech\nn\nol\nogis\nc\nhe\nn\n,\n \nö\nkon\nom\ni\nsc\nhe\nn\n \nu\nn\nd\n \nökologi\nsc\nhen\n \nF\nra\ng\nestell\nu\nn\ng\nen\n \nal\nl\ne\nr \nd\nre\ni\n \nP\nfa\nd\ne\n \nan\nal\nys\ni\ner\nt \nu\nn\nd\n \nb\nean\nt\nw\nor\ntet\n \nw\ne\nrde\nn\n \nu\nn\nd\n \nzu\nm \nan\nd\ner\ne\nn\n \nm\nu\nss\n,\n \ni\nn\n \nA\nb\nhän\ngigke\ni\nt \nd\ni\neser\n \nE\nrg\nebn\ni\nss\ne\n,\n \nd\ni\ne T\nran\nsf\normati\non\n \ni\nm \nze\ni\ntli\nc\nhen\n \nA\nb\nl\nauf\n \nge\npla\nn\nt \nw\ne\nrd\nen\n.\n \nI\nn\n \nd\nen\n \nfo\nl\nge\nn\nd\ne\nn\n \nK\napi\nt\neln\n \nw\ni\nrd \nd\naher\n \nein\n \nK\no\nn\nze\npt\n \nfür ei\nn\n \nstr\nu\nkt\nu\nrie\nrte\ns\n \nVor\nge\nhen\n \nz\nu\nr Er\narbei\nt\nu\nn\ng d\nes \nTran\nsf\no\nrmati\no\nn\ns\np\nro\nze\nss\nes \nv\norg\nest\nell\nt.\n \nZ\nE\nI\nT\nA\nnt\ne\ni\nl\n \ns\ny\nn.C\nH\n4\nA\nnt\ne\ni\nl\n \nH\n2\nT\ne\nc\nh\nno\nl\no\ng\ni\ne\na\nnp\na\ns\ns\nu\nng\nA\nnt\ne\ni\nl\n \ns\ny\nn.\nC\nH\n4\n+\nH\n2\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n13\n \n/ \n38\n \n3\n \nM\net\nh\nod\ni\nk\n \nd\nes Tra\nn\ns\nf\no\nrma\nt\ni\nonsprozesses\n \nDe\nr\n \nz\nu\nv\no\nr \nab\nge\nl\neite\nte\n \nTra\nn\nsf\normati\non\nsp\nroz\ness \nzu\nr \nI\nn\nt\neg\nratio\nn\n \nv\no\nn\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nn\n \nG\nasen\n \nze\ni\ngt, \nd\nass\n \nzu\nm \nE\nr-\nre\ni\nc\nhen\n \nd\ner\n \nK\nl\ni\nma\nziel\ne \nw\neit\nre\ni\nc\nhen\nd\ne \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\ng\nen\n \nge\ntroff\ne\nn\n \nw\ner\nd\nen\n \nm\nü\nss\ne\nn\n.\n \nDiese \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\nge\nn\n \nha-\nb\nen\n \nv\nora\nu\nss\ni\nc\nhtli\nc\nh\n \nstarke\n \nA\nu\nsw\ni\nrk\nu\nn\nge\nn\n \na\nu\nf \nd\nas \nl\nokale \nE\nn\ne\nrg\ni\nesys\nt\nem \nu\nn\nd\n \nb\nrin\nge\nn\n \ngg\nf.\n \nauch \ng\nesell\nsc\nhaf\nt-\nl\ni\nc\nhe \nVe\nrän\nd\ner\nu\nn\nge\nn\n \nmi\nt \nsi\nc\nh.\n \nDie \nE\nn\ntsc\nh\neid\nu\nn\ngsf\ni\nn\nd\nu\nn\ng \nfi\nn\nd\net \nal\nso \ni\nn\n \nein\nem \nU\nmf\neld\n \ngr\noßer\n \nU\nn\nsi\nc\nher\nheit\n \nstatt.\n \nDahe\nr i\nst \nes \nfür d\ne\nn\n \nE\nrfol\ng \nd\nes \nan\ng\nestr\nebte\nn\n \nTra\nn\nsf\normati\no\nn\nspro\nze\nss\n \nn\notw\nen\nd\ni\ng\n,\n \nei\nn\n \nsehr\n \nst\nru\nk\ntu\nri\ner\n-\nte\ns\n \nu\nn\nd\n \ntra\nn\nspar\nen\nt\ne\ns\n \nVor\ng\nehe\nn\n \nsi\nc\nher\nzu\nst\nell\nen\n.\n \nDies \ni\nst \nzw\ni\nn\ng\nen\n \nn\no\ntw\nen\nd\ni\ng\n,\n \nu\nm \nal\nl\ne\nn\n \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nd\ni\ne \nn\notw\nen\nd\ni\ng\nen\n \nG\nr\nu\nn\nd\nl\nag\nen\n \nz\nu\nr\n \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\ngsf\ni\nn\nd\nu\nn\ng \nzu\nr Ver\nf\nü\ng\nu\nn\ng zu \nstell\ne\nn\n.\n \nDahe\nr \nw\ne\nrd\nen\n \nf\nü\nr d\nas \nw\neit\ner\ne Vor\nge\nh\nen\n \nv\ni\ner\n \nw\nese\nn\ntli\nc\nhe \nA\nu\nfgab\ne\nn\nfel\nd\ner\n \nd\nefi\nn\ni\ner\nt\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n4\n)\n.\n \n1.\n \nA\nk\nzept\na\nnz\n \nd\ner\n \nN\no\ntw\nen\nd\ni\ng\nke\ni\nt \nd\nes \nTr\nan\nsf\norm\nati\non\nsp\nr\noze\nss\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nd\na\nmi\nt \nein\nh\ner\nge\nhe\nn\nd\ne\nn\n \nI\nnn\no\nv\na-\ntio\nn\nstech\nn\nol\nogie\nn\n,\n \nw\ni\ne z.\n \nB\n.\n \nWas\nserstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nst\nof\nfzell\ne\nn\nt\nechn\nol\no\ngie.\n \n2.\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng \nein\ner\n \nge\nm\nein\nsam\nen\n \nV\nis\nion\n \nzu\nr \nI\nn\nt\neg\nra\ntio\nn\n \nv\no\nn\n \ner\nn\neu\ner\nb\nar\nen\n \nG\nase\nn\n \nal\ns \nLeitfa\nd\nen\n \nfü\nr\n \nal\nl\ne w\neiter\nen\n \nA\nkti\nv\ni\ntäte\nn\n.\n \n3.\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng\n \nkon\nkr\ne\nte\nr\n \nP\nr\noje\nk\nte\n \nal\ns \nK\neim\nze\nl\nl\ne\nn\n \nfür \nd\nen\n \nTra\nn\nsf\norma\ntio\nn\nsp\nroz\ne\nss\n. \nDiese \nd\ni\nen\nen\n \nal\ns\n \nw\ni\nc\nhtige \nLe\nu\nc\nhtt\nü\nrme \ni\nn\n \nd\ner\n \nR\neg\ni\non\n \nu\nn\nd\n \nstärke\nn\n \nd\nu\nrc\nh \ni\nhre\n \nSic\nhtbarke\ni\nt \nauch \nd\ni\ne \nal\nl\nge\nmei\nn\ne \nA\nkz\nep\n-\ntan\nz.\n \n4.\n \nZu\nsam\nme\nn\nfü\nhre\nn\n \nal\nl\ner\n \nE\ni\nn\nze\nl\naktiv\ni\ntä\nte\nn\n \nzu\n \nein\nem \nSy\nstem\n,\n \ns\no \nd\nass\n \nd\ner\n \ngr\nößt\nm\nögli\nc\nhe \nNu\ntze\nn\n \nfü\nr\n \nd\ni\ne j\new\neil\ni\nge\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne G\nesell\nsc\nhaf\nt \ner\nre\ni\nc\nht w\ner\nd\ne\nn\n \nkan\nn\n.\n \n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n4\n: D\nie vie\nr \nAuf\ng\nab\nenf\nel\nd\ner \nd\nes \ng\nep\nlant\nen P\nro\njekt\nes\n \n \n3.1\n \nA\nk\nzept\na\nnz\n \nZu\nm \nZe\ni\ntp\nu\nn\nkt \nd\ner\n \nre\ngio\nn\na\nl\nen\n \nSt\nake\nhol\nd\ner\n-\nDial\nog\ne \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nsteht \nd\ni\ne \nE\ni\nn\nfüh\nru\nn\ng \nd\ner\n \nWas\nserstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nstof\nfzell\ne\nn\ntech\nn\nol\nog\ni\ne \ni\nn\n \nd\ni\ne \nre\ngion\nal\nen\n \n(\nE\nn\ner\ng\ni\ne\n-\n)\nWi\nr\ntsc\nhaf\ntskr\neis\nkäu\nf\ne \nam\n \nA\nn\nfa\nn\ng. \nDie \nre\ngio\nn\nal\ne\nn\n \nV\nI\nS\nI\nO\nN\nPR\nO\nJ\nE\nKT\nE\nS\nY\nS\nT\nE\nM\nE\nr\ns\nt\nd\nu\nr\nc\nh\ne\ni\nn\ng\ne\nm\ne\ni\nn\ns\na\nm\ne\ns\nB\ni\nl\nd\ne\ni\nn\ne\nr\nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nt\no\nf\nf\nw\ni\nr\nt\ns\nc\nh\na\nf\nt\nim\nJa\nh\nr\n2050\nk\nö\nn\nn\ne\nn\nd\ni\ne\ne\ni\nn\nz\ne\nl\nn\ne\nn\nAk\nt\ni\nv\ni\nt\nä\nt\ne\nn\nz\ni\ne\nl\ng\ne\nr\ni\nc\nh\nt\ne\nt\nu\nm\ng\ne\ns\ne\nt\nz\nt\nw\ne\nr\nd\ne\nn\n.\nD\ne\nr\ng\ne\nm\ne\ni\nn\ns\na\nm\ne\nn\nV\ni\ns\ni\no\nn\nf\no\nl\ng\ne\nn\nd\n,\ns\no\nl\nl\ne\nn\ne\ni\nn\nz\ne\nl\nn\ne\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\nzu\ne\nn\ne\nu\ne\nr\nb\na\nr\ne\nn\nG\na\ns\ne\nn\nund\nk\no\nn\nk\nr\ne\nt\nz\nu\nr\nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nt\no\nf\nf\n-\nund\nB\nr\ne\nn\nn\ns\nt\no\nf\nf\nz\ne\nl\nl\ne\nn\nt\ne\nc\nh\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\na\nu\ns\ng\ne\na\nr\nb\ne\ni\nt\ne\nt\nund\nf\nü\nr\nd\ni\ne\nU\nm\ns\ne\nt\nz\nu\nn\ng\nvo\nr\nb\ne\nr\ne\ni\nt\ne\nt\nw\ne\nr\nd\ne\nn\n.\nV\ni\ns\ni\no\nn\nund\ne\ni\nn\nz\ne\nl\nn\ne\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\nw\ne\nr\nd\ne\nn\nin\ne\ni\nn\nS\nys\nt\ne\nm\nz\nu\ns\na\nm\nm\ne\nn\ng\ne\nf\nü\ng\nt\n,\nd\n.\nh\n.\ne\ni\nn\nz\ne\nl\nn\ne\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\ns\nt\ne\nh\ne\nn\nin\nt\ne\nc\nh\nn\ni\ns\nc\nh\ne\nn\n,\nw\ni\nr\nt\ns\nc\nh\na\nf\nt\nl\ni\nc\nh\ne\nn\nu\nn\nd\n/\no\nd\ne\nr\nz\ne\ni\nt\nl\ni\nc\nh\ne\nn\nB\ne\nz\nu\ng\nz\nu\ne\ni\nn\na\nn\nd\ne\nr\n,\num\nd\ne\nn\ng\nr\nö\nß\nt\nm\nö\ng\nl\ni\nc\nh\ne\nn\nN\nu\nt\nz\ne\nn\nzu\ne\nr\nz\ni\ne\nl\ne\nn\n.\nA\nKZ\nE\nPT\nA\nN\nZ\nIn\na\nl\nl\ne\nn\nP\nh\na\ns\ne\nn\nd\ne\ns\nG\ne\ns\na\nm\nt\np\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\ns\nm\nu\ns\ns\nd\ni\ne\nAk\nz\ne\np\nt\na\nn\nz\na\nl\nl\ne\nr\nb\ne\nt\ne\ni\nl\ni\nt\ne\nn\nAk\nt\ne\nu\nr\ne\ns\ni\nc\nh\ne\nr\ng\ne\ns\nt\ne\nl\nl\nt\nw\ne\nr\nd\ne\nn\n.\nD\ni\ne\ns\ns\no\nl\nl\nd\nu\nr\nc\nh\ne\ni\nn\ne\nb\nr\ne\ni\nt\ne\nW\ni\ns\ns\ne\nn\ns\nve\nr\nm\ni\nt\nt\nl\nu\nn\ng\nf\nü\nr\ni\nn\nt\ne\nr\nn\ne\nund\ne\nx\nt\ne\nr\ne\nn\ne\nAk\nt\ne\nu\nr\ne\ns\no\nw\ni\ne\nd\nu\nr\nc\nh\nd\na\ns\nAn\ng\ne\nb\no\nt\ne\nn\nt\ns\np\nr\ne\nc\nh\ne\nn\nd\ne\nr\nAu\ns\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng\ns\nm\nö\ng\nl\ni\nc\nh\nk\ne\ni\nt\ne\nn\nl\na\nn\ng\nf\nr\ni\ns\nt\ni\ng\ng\ne\nw\nä\nh\nr\nl\ne\ni\nt\ns\nt\ne\nt\nw\ne\nr\nd\ne\nn\n.\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n14\n \n/ \n38\n \nu\nn\nd\n \nze\nn\ntrale\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \nd\ner\n \nge\nsel\nl\nsc\nhaf\ntli\nc\nhen\n \nDe\nb\natt\ne \nmüssen\n \ni\nn\n \nein\ne\nr \nSitu\nati\no\nn\n \ngr\noße\nr \nUn\ns\ni\nc\nher\nheit\n \nha\nn\n-\nd\neln\n:\n \nDie \nWas\nse\nrstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nstof\nfzell\ne\nn\ntech\nn\nol\no\ngie \ni\nst \nzu\nm \nG\nroßt\neil\n \nNeu\nl\na\nn\nd\n \nfür \nd\ni\ne \nA\nkt\neu\nre\n \nu\nn\nd\n \nei\nn\n-\nfa\nc\nh \nzu\ngän\ngli\nc\nhe, \nfür \nsi\ne \npassen\nd\ne \nI\nn\nfo\nrmati\no\nn\nsaufb\ne\nr\neitu\nn\nge\nn\n \nfehl\nen\n.\n \nF\ner\nn\ner\n \ngib\nt \nes \nb\ni\nsher \nke\ni\nn\ne \nB\nl\naup\na\nu\n-\nsen\n \nzu\nr \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklun\ng \nd\ner\n \nTechn\nol\nogie\n-\n \nu\nn\nd\n \nSyst\nemd\ne\nsi\ngn\ns\n,\n \nd\ner\n \nw\neitre\ni\nc\nhe\nn\nd\ne\nn\n \nI\nn\nte\ngr\nati\no\nn\n \nv\non\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\n-\nre\nn\n \nG\nase\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\nen\n \ne\nrfol\ngr\neic\nhe \nE\ni\nn\nf\nü\nhr\nu\nn\ng. \nWahrs\nc\nhein\nl\ni\nc\nh \ni\nst \njed\noc\nh, \nd\nass\n \nd\ni\ne \nn\notw\nen\nd\ni\ng\ne \nI\nn\nt\neg\nratio\nn\n \nv\non\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nn\n \nG\nasen\n \nb\ni\nsherige \nSt\nr\nu\nkt\nu\nre\nn\n \nv\ner\nä\nn\nd\ner\nt \nu\nn\nd\n \nn\neu\ne \nA\nkte\nu\nrs\nkon\nst\nell\nati\non\ne\nn\n \ns\now\ni\ne \nG\nesc\nhäf\nts\n-\nmo\nd\nell\ne \nn\not\nw\ne\nn\nd\ni\ng \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nSchl\ni\neßli\nc\nh \ngib\nt \nes \nkon\nk\nu\nrr\ni\ne\nre\nn\nd\ne \nI\nd\ne\nen\n,\n \nw\ni\ne \nd\ni\ne \nE\nn\ner\ngie\nw\ne\nn\nd\ne \nge\nsc\nhaf\nft \nw\ne\nr-\nd\nen\n \nka\nn\nn\n;\n \nd\ni\ne \nNotw\nen\nd\ni\ng\nk\neit \nu\nn\nd\n \nR\nol\nl\ne \nv\non\n \nWas\nse\nrst\nof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nr\ne\nn\nn\nstof\nfz\nell\nen\nt\nechn\nol\nogie \nfü\nr \nd\ni\ne \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\n-\nw\ne\nn\nd\ne i\nst \nd\naru\nm \nn\ni\nc\nht p\ner\n \nse \nv\ner\ni\nn\nn\ner\nl\ni\nc\nht.\n \nVon\n \nd\ni\neser\n \nSitu\nati\no\nn\n \nausg\ne\nhen\nd\n,\n \ner\nsc\nh\nein\nt \nes \nfü\nr \nein\ne\nn\n \ner\nfo\nl\ngr\neic\nhe\nn\n \nG\nesam\ntpr\no\nze\nss\n \nzu\nn\näc\nhst \nw\ni\nc\nhtig\n,\n \nei\nn\ne\n \nb\nre\ni\nte \nB\nasi\ns \nd\ner\n \nA\nkz\nep\nt\nan\nz \nzu\n \nsc\nhaf\nfen\n.\n \nNu\nr \nw\ne\nn\nn\n \nei\nn\ne\n \nw\neitre\ni\nc\nhe\nn\nd\ne\n \nU\nn\nte\nrstü\ntz\nu\nn\ng \ner\nre\ni\nc\nht \nw\ni\nrd\n,\n \nkan\nn\n \nein\n \nsol\nc\nh\n \ntief\ngr\neif\nen\nd\ne\nr \nTran\nsf\normati\non\ns\npr\noz\ness \nauch \nl\nan\ngfris\ntig \nge\nl\ni\nn\nge\nn\n.\n \nDah\ner\n \nw\ni\nrd \nd\nem \nThema \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\n \nein\ne \ngr\noße \nB\nede\nu\ntu\nn\ng \nz\nu\ng\nemesse\nn\n.\n \nDiese \nE\ni\nn\nsc\nhätz\nu\nn\ng \nb\nestätig\nt \nsi\nc\nh \nsow\nohl\n \ni\nn\n \nd\ner\n \nE\nrfahr\nu\nn\ng\n \naus\n \nv\ner\nsc\nhi\ne\n-\nd\nen\ne\nn\n \nöf\nfe\nn\ntli\nc\nh \nge\nfö\nrdert\ne\nn\n \nP\nroje\nkte\nn\n9\n \nzu\nr \nWas\ns\ner\nst\nof\nfwirtsc\nhaf\nt\n \nal\ns \nauch \ni\nn\n \nd\ner\n \nakt\nu\nell\ne\nn\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng\n,\n \nd\nass\n \nR\neg\ni\non\nen\n \nu\nn\nd\n \nK\nom\nm\nu\nn\nen\n \nzu\nn\nehme\nn\nd\n \nf\nü\nr \nd\ni\ne \nSchaf\nfun\ng \nv\non\n \nA\nkz\ne\npta\nn\nz \nfi\nn\nan\nziel\nl\ne \nUn\nt\ner\nst\nü\ntz\nu\nn\ng \ner\n-\nhal\nten\n \n(\nH\ny\nLan\nd\n10\n,\n \nM\nod\nell\nko\nmm\nu\nn\ne/\n-\nr\neg\ni\no\nn\n \nWas\nsersto\nff\n-\nM\nob\ni\nl\ni\ntät \nNR\nW\n11\n \netc.\n)\n.\n \nI\nn\n \nd\ni\nesem \nVor\nhab\nen\n \nw\ni\nrd \nd\nas \nd\nu\nrch\n \nSp\ni\nl\nett\n12\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nte\n \nTheor\ni\nemod\nell\n \nzu\nr \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n5\n) \nv\ner\nw\ne\nn\nd\ne\nt\n. \nI\nn\n \nd\ni\nesem \nw\ne\nrd\nen\n \nzu\nm \nei\nn\ne\nn\n \nv\ner\nsc\nhi\ned\nen\ne\n \nA\nkz\nep\ntan\nzobj\nek\nte \nu\nn\nd\n \nzu\nm \nan\nd\ner\ne\nn\n \nd\ni\ne\n \nR\neic\nhw\neite\nn\n \nd\ner\n \nA\nkz\nep\ntan\nz \nb\netr\nac\nht\net\n.\n \nF\nol\nge\nn\nd\ne\n \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne \nw\ni\nc\nhtigs\nten\n \nO\nb\njek\nte,\n \nd\ni\ne es \nzu\n \nb\ner\nü\nc\nksi\nc\nhtigen\n \ngil\nt\n:\n \n\n \nTechn\ni\nsc\nhe A\nkz\nep\nta\nn\nzobj\ne\nkte\n \no\n \nDie \nVis\ni\non\n \nd\ner\n \nTech\nn\nol\nogie\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nzu\nge\nsc\nhri\neben\ne\nn\n \nP\noten\ntia\nl\ne\n \no\n \nDas \nzu\nr Ums\netz\nu\nn\ng \nein\nge\ns\netz\nte\n \nT\nechn\nol\no\ngie\n-\n \nu\nn\nd\n \nSy\nstemd\nesi\ngn\n \n\n \nS\nozia\nl\ne \nA\nkz\ne\nptan\nzobj\nek\nte\n \no\n \nDie \nSt\nr\nu\nk\ntu\nr\nen\n \nu\nn\nd\n \nP\nroz\nes\nse\n \ni\nm \nP\nrojek\nt \nsel\nb\nst \nu\nn\nd\n \ni\nm\n \nR\nahm\nen\n \nd\ne\nr \nan\nsc\nhl\ni\neß\nen\nd\nen\n \nW\neiter\n-\nführ\nu\nn\ng \nd\ne\nr \nA\nktiv\ni\ntät\nen\n \n(\nu\n.\na.\n \nVe\nrtr\na\nu\ne\nn\n \ni\nn\n \nA\nkte\nu\nr\ne \nu\nn\nd\n \nP\nroz\nesse, \nG\nesc\nhäf\nts\n-\n \nu\nn\nd\n \nK\nooper\na-\ntio\nn\nsm\nod\nell\ne, \nG\ner\nechti\ng\nke\ni\nt)\n \no\n \nDe\nr r\neg\ni\non\nal\ne un\nd\n \ni\nn\nd\ni\nv\ni\nd\nu\nell\ne Kon\nt\nex\nt\n \nz\nu\nm \nZe\ni\ntp\nu\nn\nk\nt \nd\ner\n \nP\nl\nan\nu\nn\ng u\nn\nd\n \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ng\n \nDie \nv\ni\ne\nr \nA\nkz\ne\npta\nn\nzobj\ne\nkte\n \nkön\nn\ne\nn\n \nz\nu\nd\nem\n \nd\nahi\nn\nge\nh\nen\nd\n \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\ne\nd\ne\nn\n \nw\ner\nd\ne\nn\n,\n \nob\n \nsi\ne \np\nroj\nek\ntim\nma\nn\ne\nn\nt \nsi\nn\nd\n,\n \nd\n.\n \nh. \nd\nu\nrch \nd\ni\ne \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \nb\nee\ni\nn\nfl\nu\nss\nb\nar,\n \nod\ner\n \nre\ni\nn\n \nd\nu\nrch \nex\nt\ner\nn\ne \nE\ni\nn\nfl\nü\nss\ne \nb\nedi\nn\ngt \nsi\nn\nd\n \n(\np\nro\n-\njekt\nex\nte\nr\nn\n)\n.\n \nP\nroje\nk\ntim\nm\nan\nen\nt\ne \nA\nkz\nep\nt\nan\nz\nob\njekt\ne \nsi\nn\nd\n \nd\nas \nTechn\nol\nogie\n-\n \nu\nn\nd\n \nSy\nstemd\nesi\ngn\n \nso\nw\ni\ne \nd\ner\n \nal\nl\n-\nge\nmei\nn\ne \nA\nu\nfb\nau \nd\nes \nP\nroje\nkte\ns \n(\nS\ntru\nkt\nu\nr, \nP\nroz\nesse\n,\n \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n)\n.\n \nP\nroje\nkte\nxte\nrn\ne \nA\nkz\nep\nta\nn\nzobj\nek\nt\ne \nsi\nn\nd\n \n \n \n \n9\n \nU\n.a\n. \nC\nHIC\n \n-\n \nC\nle\na\nn Hydroge\nn in Eu\nrop\ne\na\nn C\ni\nt\ni\ne\ns \ng\ne\nf\nörd\ne\nrt\n \nd\nurc\nh F\nCH\n-\nJU \n(Pro\nje\nk\ntla\nuf\nz\ne\ni\nt:\n \n2\n0\n10\n-\n2\n0\n16\n). \nWe\ni\nt\ne\nre \nI\nn\nf\nor-\nma\ntio\nn\ne\nn\n \nO\nn\nl\ni\nn\ne\n \nun\nter: \nhttps\n:/\n/www.f\nu\ne\nl\nc\ne\nl\nl\nb\nus\ne\ns\n.eu/pr\noje\nc\nts\n/ch\ni\nc\n \n; \nHy\nT\nr\nus\nt\nPlus \n-\n \nSoz\ni\na\nl\nwi\ns\ns\ne\nn\ns\nc\nha\nf\ntli\nc\nh\ne\n \nBe\ng\nl\ne\ni\nt-\ns\ntud\ni\ne\n \nzum\n \nNa\ntio\nn\na\nl\ne\nn\n \nI\nn\nn\no\nv\na\ntio\nn\ns\nprogra\nmm\n \nWas\ns\ne\nrs\ntof\nf\n-\n \nun\nd\n \nBre\nn\nn\ns\ntof\nf\nzel\nl\ne\nn\nt\ne\nc\nhn\nol\nog\ni\ne\n \n(N\nI\nP\n) \nb\ne\na\nuf\ntr\na\ngt \nd\nurch\n \nd\na\ns\n \nBund\ne\ns\nm\ni\nn\ni\ns\nterium \nf\nür \nV\ne\nrke\nhr \nun\nd\n \nD\ni\ng\ni\nta\nl\ne\n \nI\nn\nf\nra\ns\ntr\nuk\ntur\n \n(Pro\nje\nk\ntla\nuf\nz\ne\ni\nt:\n \n2\n0\n14\n-\n2\n0\n1\n6\n). \nWe\ni\ntere\n \nI\nn\nf\norma\nt\ni\none\nn\n \nonli\nn\ne\n \nun\nt\ne\nr:\n \nhttps\n:/\n/www.\nhytr\nus\ntplus\n.d\ne\n/ \n; \nZe\nroE \nHa\nm\nbu\nr\ng\n \n-\n \nE\ni\nn\ns\na\ntz\n \nv\non \nBre\nn\nn\ns\ntof\nf\nz\ne\nl\nl\ne\nn\nf\na\nhrze\nuge\nn\n \nb\ne\ni\n \nFl\notten-\nk\nun\nd\ne\nn\n \nun\nd\n \nTa\nxenun\nt\ne\nrn\ne\nhm\ne\nn\n \ni\nn\n \nH\na\nmb\nurg \ng\ne\nf\nörd\ne\nrt\n \nd\nur\nc\nh das\n \nBund\ne\ns\nminis\nterium \nf\nür \nV\ne\nr\nk\ne\nhr \nun\nd\n \nD\ni\ngi\nta\nl\ne\n \nI\nn\nf\nra\n-\ns\ntr\nuk\ntur\n \nun\nd\n \nd\ni\ne\n \nBe\nhö\nr\nd\ne\n \nf\nür \nWi\nrt\ns\nc\nha\nf\nt\n, \nV\ne\nr\nk\ne\nhr \nun\nd\n \nI\nn\nn\no\nv\na\ntio\nn\n \nd\ne\nr \nFr\ne\ni\ne\nn\n \nun\nd\n \nH\na\nn\ns\ne\ns\nt\na\nd\nt \nH\na\nmb\nurg \n(\nP\nroj\ne\nk\ntla\nu\nf\n-\nzei\nt:\n \n2\n0\n16\n-\n2\n0\n19\n)\n;\n \nH2\nm\nov\ne\ns\n \nS\nc\na\nnd\ni\nnav\ni\na\n \nge\nf\nör\nd\ne\nrt\n \nd\nur\nc\nh F\nCH\n-\nJU \n-\n \nA\nk\nzep\nta\nn\nzs\ntei\ng\ne\nrun\ng\n \nzur\n \nNut\nzun\ng \nv\non \nBre\nn\nn\ns\ntof\nf\n-\nzel\nl\ne\nn\nf\na\nhrz\ne\nuge\nn\n \n(\nP\nroj\ne\nk\ntla\nu\nf\nzei\nt:\n \n2\n0\n10\n-\n2\n0\n1\n2\n)\n. \nW\ne\ni\nter\ne\n \nI\nn\nf\no\nrm\na\ntio\nn\ne\nn\n \nO\nn\nl\ni\nn\ne\n \nun\nt\ne\nr:\n \n \nhttp:\n//\nwww\n.s\nc\na\nn\nd\ni\nn\na\nv\ni\na\nn\nhyd\nro-\nge\nn\n.org/\nh2\nm\nov\ne\ns\n-\ns\nc\na\nn\nd\ni\nn\na\nv\ni\na\n/h2\nmo\nv\ne\ns\n-\npa\nrt\nn\ne\nrs\n/\n \nu\nn\nd\n \nhtt\nps\n:/\n/hyd\nrog\ne\nn\ne\nur\nop\ne\n.\ne\nu/pr\no\nj\ne\nc\nt/\nh\n2\nmo\nv\ne\ns\n-\ns\nc\na\nn\nd\ni\nn\na\nv\ni\na\n; \nSt\nrom\nba\nsie\nrt\ne\n K\nraft\nst\no\nff\ne\n in\n d\ne\nr Bi\nnne\nns\nc\nh\ni\nf\nff\na\nh\nrt\n \ng\ne\nf\nör\nd\ne\nrt\n \nd\nur\nc\nh \nd\na\ns\n \nBund\ne\ns\nmin\ni\ns\nte\nrium \nf\nür \nV\ne\nr\nk\ne\nhr \nun\nd\n \nD\ni\ng\ni\nta\nl\ne\n \nI\nn\nf\nra\ns\ntr\nuk\ntur\n \nun\nd\n \nd\ni\ne\n \nBe\nh\nörd\ne\n \nf\nür \nWi\nrt\ns\nc\nhaft, \nV\ne\nr\nk\ne\nhr \n(\nP\nroj\ne\nk\ntla\nu\nf\nze\ni\nt:\n \n2\n0\n18\n-\nhe\nut\ne\n)\n. \n \n \n10\nhttps\n:/\n/www.no\nw\n-\ngmb\nh.d\ne\n/d\ne\n/b\nun\nd\ne\ns\nf\noe\nr\nd\ne\nrun\ng\n-\nwas\ns\ne\nrs\ntof\nf\n-\nun\nd\n-\nb\nr\ne\nn\nn\ns\ntof\nf\nz\ne\nl\nl\ne\n/wa\ns\ns\ne\nrs\ntof\nf\nr\ne\ngi\none\nn\n-\nin\n-\nd\ne\nuts\nc\nhl\na\nn\nd\n \n11\n \nhttps\n:/\n/www.wi\nrt\ns\nc\nhaft.n\nrw/\nj\ne\ntz\nt\n-\nmod\ne\nl\nl\nk\nomm\nun\ne\n-\no\nd\ne\nr\n-\nr\ne\ngi\non\n-\nf\nue\nr\n-\nwas\ns\ne\nrs\ntof\nf\n-\nmo\nb\ni\nl\ni\nta\ne\nt\n-\nnrw\n-\nwe\nrd\ne\nn\n \n12\n \nhttp:\n//\nwww\n.s\npi\nl\ne\ntt\n.\nd\ne\n/s\nta\nrt\ns\ne\ni\nte.html\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n15\n \n/ \n38\n \nd\nas \ngr\nu\nn\nd\nsät\nzli\nc\nhe \nTechn\no\nl\nogiepote\nn\ntia\nl\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nr\neg\ni\non\nal\ne \nu\nn\nd\n \ng\nese\nl\nl\nsc\nhaf\ntli\nc\nhe \nK\non\nt\nex\nt\n,\n \ni\nn\n \nd\nem \nd\nas \nP\nro-\njekt\n \nd\nu\nrch\nge\nfü\nhrt\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \ns\nol\nl\n.\n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n5\n:\n \nAkzep\nt\nanzm\nod\nell na\nch\n Sp\nilet\nt\n \n \nDe\nr \nz\nw\neite \nB\net\nrachtu\nn\ngs\ng\neg\ne\nn\nsta\nn\nd\n \nd\nes \nTheor\ni\nemo\nd\nell\ns\n \nzu\nr \nA\nkz\nep\nta\nn\nz \ni\nst \nd\ni\ne \nR\neic\nhw\neite \nd\ne\nr \nA\nkz\nep\nt\nan\nz.\n \nD\n.\n \nh. \njed\nes \nA\nkz\nep\ntan\nz\nob\nje\nkt \nkan\nn\n \nv\non\n \njed\nem \nein\nze\nl\nn\nen\n \nA\nkte\nu\nr \nu\nn\nter\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nh \nb\new\ne\nrte\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nDie \ni\nn\nd\ni\nv\ni\n-\nd\nu\nell\ne \nB\ne\nw\ner\ntu\nn\ng \ni\nst \naussc\nhl\nagge\nb\ne\nn\nd\n \nfür \nd\ni\ne \nR\neic\nhw\neite \nd\ner\n \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\n.\n \nM\ni\nt \nd\ne\nr \nR\neic\nhw\neite \ni\nst \ni\nn\n \nd\ni\nesem \nZu\nsam\nme\nn\nha\nn\ng \nd\ni\ne \nH\nan\nd\nl\nu\nn\ngsb\ner\neitsc\nhaf\nt \nb\nz\nw\n.\n \n-\nfä\nhi\ngk\ne\ni\nt \nge\nmei\nn\nt.\n \nDies \nw\ni\nrd \ni\nn\n \nd\nre\ni\n \nA\nkz\nep\ntan\nze\nn\n \nu\nn\nt\ner\n-\nsc\nhi\neden\n:\n \n\n \nDie \nEinste\nll\nun\ng\nsa\nk\nzept\na\nn\nz\n \nb\nesc\nhre\ni\nb\nt \nd\ni\ne \ngr\nu\nn\nd\nsätzl\ni\nc\nhe \nH\nal\ntu\nn\ng \n(\nt\nol\ner\ni\ner\nen\nd\n,\n \nz\nu\nsti\nmm\ne\nn\nd\n,\n \nab\nl\neh-\nn\ne\nn\nd\n)\n \ng\neg\nen\nü\nb\ner\n \nd\ner\n \nI\nn\nn\no\nv\nati\non\n,\n \no\nhn\ne \nein\ne \nA\nu\nsk\nu\nn\nf\nt \nd\narü\nb\ne\nr \nzu\n \nge\nb\ne\nn\n,\n \nob\n \nd\ni\nese \ni\nn\n \nein\ne\nr \nA\nktion\n \nmün\nd\net od\ne\nr n\ni\nc\nht.\n \n\n \nDie \nHa\nnd\nlu\nng\nsa\nk\nzept\na\nn\nz\n \nu\nmf\nass\nt \nd\nen\n \nA\nkti\nv\ni\ner\nu\nn\ngssc\nhritt \nzu\n \nge\nst\nal\nten\nd\nem \nH\nan\nd\neln\n:\n \nDas/\nd\ni\ne \nfü\nr\n \nd\ni\ne \nG\nestal\ntu\nn\ng \nd\nes \nVor\nha\nb\nen\ns \n(\nT\nechn\nol\no\ngie\nei\nn\nführ\nu\nn\ng, \nR\nestru\nktu\nrier\nu\nn\ng \nb\nes\nteh\ne\nn\nd\ner\n \nP\nro\nze\nss\ne\n \netc.\n)\n \ner\nfo\nrd\ner\nl\ni\nc\nhe \nI\nn\nd\ni\nv\ni\nd\nu\nu\nm\n \nod\ner\n \nOr\ngan\ni\nsati\no\nn\n \ni\nst \nb\ner\neit\n \nz\nu\n \nh\nan\nd\neln\n.\n \nI\nm \nn\neg\na\ntive\nn\n \nF\nal\nl\n \ni\nst \nd\nas/\nd\ni\ne \nd\nu\nrch \nd\nas \nVor\nhab\ne\nn\n \nb\netr\no\nff\nen\ne \nI\nn\nd\ni\nv\ni\nd\nu\nu\nm/\nO\nrg\nan\ni\nsa\ntio\nn\n \nb\ner\neit,\n \nP\nrote\nst \nz\nu\n \norg\nan\ni\nsi\ner\ne\nn\n \nb\nzw\n.\n \nd\na\ns\n \nVor\nhab\ne\nn\n \nzu\n \nb\ne\nhi\nn\nd\ne\nrn\n.\n \n\n \nDie \nNutzun\ng\nsa\nk\nzept\na\nnz\n \nb\nez\ni\neht\n \nsi\nc\nh \neben\nfa\nl\nl\ns \nauf \nd\nen\n \nA\nktiv\ni\ne\nru\nn\ngssc\nhrit\nt\n \nd\ner\n \nn\ni\nc\nht\n-\ng\nestal\nte\nn\nd\ne\nn\n \nI\nn\nd\ni\nv\ni\nd\nu\ne\nn\n \nb\nzw\n.\n \nOr\ngan\ni\nsati\non\ne\nn\n.\n \nSie \nu\nmf\nass\nt \nd\ni\ne Be\nr\ne\ni\ntsc\nhaf\nt\n,\n \nd\ni\ne \nTechn\nol\nogie/\nS\nys\nteme wie \nsi\ne \nam\n \nM\nark\nt \nan\ng\nebote\nn\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \na\nl\ns \nA\nn\nw\ne\nn\nd\ner\n,\n \nK\nä\nu\nfer \nod\ne\nr A\nn\nl\neg\ne\nr i\nm \nA\nl\nl\ntag zu n\nu\ntz\ne\nn\n \nod\ner\n \nn\ni\nc\nht.\n \nDie \nb\nesc\nhriebe\nn\ne\nn\n \nR\neic\nhw\neiten\n \nd\ne\nr \nA\nkz\nep\ntan\nz \nsi\nn\nd\n \nn\ni\nc\nht \nzw\ni\nn\nge\nn\nd\n \nz\neitl\ni\nc\nh \nko\nn\nsta\nn\nt \nu\nn\nd\n \nkön\nn\ne\nn\n \nsi\nc\nh \ni\nm\n \nP\nrojek\nt\nv\ner\nl\na\nu\nf\n \nje \nA\nkte\nu\nr \nä\nn\nd\ner\nn\n.\n \nF\nü\nr \nd\ne\nn\n \nE\nrfol\ng \nd\nes \nP\nr\nojekte\ns \ni\nst \nes \nd\nahe\nr \nw\ni\nc\nhtig\n,\n \nd\ni\ne \nal\nl\nge\nmei\nn\ne \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\n \nzu\n \nmo\nn\ni\ntore\nn\n \nu\nn\nd\n \ngg\nf.\n \ne\nn\nt\nspre\nc\nhe\nn\nd\ne \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n \nz\nu\n \ner\ng\nre\ni\nfe\nn\n,\n \nu\nm \nd\ne\nn\n \nE\nrfol\ng\n \nd\nes \nP\nrojek\ntes \nn\ni\nc\nh\nt \nzu\n \nge\n-\nfä\nh\nrden\n.\n \nUm \nd\nen\n \nb\nesc\nhrieb\nen\nen\n \nU\nms\ntän\nd\ne\nn\n \ni\nn\n \nd\ni\nesem \nP\nroje\nkt \nR\nechn\nu\nn\ng\n \nz\nu\n \ntrag\nen\n,\n \nw\ne\nrden\n \nfü\nr \njed\nen\n \nd\ne\nr \nv\ni\ner\n \nTeil\n-\nb\ner\neic\nhe \ne\nn\ntsp\nre\nc\nh\nen\nd\ne \nM\naßn\nahm\nen\n \nz\nu\nr \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nd\ner\nen\n \nE\nrhalt \ng\netr\nof\nfe\nn\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n6\n)\n. \nDie \nn\not\nw\ne\nn\nd\ni\nge\n \nR\neic\nhw\neit\ne \nd\ner\n \nA\nkz\nep\nta\nn\nz \ni\nst \nje \nn\nac\nh \nA\nkte\nu\nr \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nh \nu\nn\nd\n \nmuss \ni\nm\n \nLau\nfe \nd\nes \nP\nrojek\n-\ntes \nev\nal\nu\ni\ner\nt \nu\nn\nd\n \ne\nn\ntspr\nech\nen\nd\n \nge\nfö\nrdert\n \nw\ner\nd\nen\n.\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ni\nm\nm\na\nn\nen\nt\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\n-\nex\nt\ner\nn\nT\nech\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\n-\n&\nS\ny\ns\nt\ne\nm\nd\ne\ns\ni\ng\nn\ns\nT\nech\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\n-\np\no\nt\nen\nt\ni\na\nl\ne\nR\ne\ng\ni\no\nn\na\nl\ne\nr\n \nK\no\nn\nt\ne\nx\nt\nP\nr\no\nj\nek\nt\na\nu\nf\nb\na\nu\n(\nS\nt\nr\nu\nk\nt\nu\nr\n,\n \nP\nr\no\nz\ne\ns\ns\ne\n,\n \nM\na\nß\nn\na\nh\nm\nen\n)\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n16\n \n/ \n38\n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n6\n:\n \nAb\nleit\nu\nng\n d\ner \nM\naßn\nahm\nen nach d\nem T\nhe\nor\niemo\nd\nell z\nu\nr A\nkze\np\nt\nanz\n \n \nI\nnter\nne Wisse\nnsve\nrm\nitt\nlu\nng\n \nDie \ni\nn\nte\nrn\ne \nWi\nss\nen\ns\nv\ne\nrmi\nt\ntlun\ng \nric\nhte\nt \nsi\nc\nh \nan\n \nal\nl\ne \nd\ni\nr\nek\nt \nam\n \nP\nrojek\nt \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \nu\nn\nd\n \ni\nst \nein\ne \nM\naß\n-\nn\nahm\ne \nzu\nm \npr\noje\nktim\nma\nn\nen\nt\nen\n \nA\nk\nze\np\ntan\nzobj\nek\nt\n \nd\ne\ns \nTechn\nol\nogie\n-\n \nu\nn\nd\n \nSys\ntem\nd\nesi\ngn\ns \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n6\n)\n.\n \nZu\nn\näc\nhst \nb\netr\ni\nff\nt \nd\ni\nes\n \nd\ni\nejen\ni\nge\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n,\n \nd\ni\ne \nb\ner\neits \ni\nm \nSt\nake\nhol\nd\ner\n-\nP\nroz\ness \n(\nv\ng\nl\n.\n \nK\napi\ntel \n1.2\n) \ni\nn\nv\nol\nv\ni\ne\nrt \nw\na-\nre\nn\n.\n \nB\nei \nP\nrojek\ntbegi\nn\nn\n \nsol\nl\nte\n \njed\noc\nh \nn\noc\nhma\nl\ns \nge\npr\nü\nf\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n,\n \nob\n \nd\ni\nese \nG\nru\npp\ne\n \ngg\nf.\n \nn\noc\nh \ner\ngän\nzt \nw\ne\nrde\nn\n \nmuss\n. \nI\nm \nP\nrojek\nt\n \nsel\nb\nst\n \nsol\nl\n \nein\ne \nge\nmei\nn\nsam\ne \nVis\ni\non\n \nal\ns \nLeitfa\nd\nen\n \nfür \nal\nl\ne \nw\neit\ne\nre\nn\n \nA\nkti\nv\ni\ntäte\nn\n \nen\ntw\ni\nc\nk\nelt \nw\ner\nd\nen\n.\n \nE\ni\nn\ne \nG\nru\nn\nd\nv\nora\nu\ns\nsetzu\nn\ng \nzu\nr \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng \nd\ner\n \nge\nmei\nn\nsam\ne\nn\n \nVis\ni\non\n,\n \nw\nelc\nhe \nv\non\n \nal\nl\nen\n \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nakz\nep\ntie\nrt \nu\nn\nd\n \ng\netr\nag\nen\n \nw\ni\nrd,\n \ni\nst \nein\ne \ngr\nu\nn\nd\nl\neg\nen\nd\ne \nK\nen\nn\nt\nn\ni\ns \nd\ner\n \nz\nu\n \nb\netr\nac\nht\nen\nd\ne\nn\n \nT\nechn\nol\no\ngie\nn\n \nal\ns \nauch \nd\ner\nen\n \nP\notenti\nal\n \nzu\nr \nE\nrr\neic\nhu\nn\ng \nd\ner\n \nge\ns\netz\nt\nen\n \nK\nl\ni\nma\nziel\ne\n.\n \nI\nm \nR\nahm\nen\n \nein\nes\n \ner\nste\nn\n \nSt\nak\ne\nhol\nd\ner\n-\nW\nork\nsho\np\ns\n \n(\nv\ngl.\n \nK\napi\ntel \n1.2\n)\n \nw\nu\nrde \njed\noc\nh \ner\nsi\nc\nhtli\nc\nh\n,\n \nda\ns\ns \nein\n \nu\nn\nter\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nher\n \nWi\nss\nen\nss\ntan\nd\n \nzu\nr \nWas\nser\n-\nstof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nr\nen\nn\nstof\nfz\nell\nen\ntechn\nol\no\ngie\n \nz\nw\ni\nsc\nhen\n \nd\nen\n \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nv\norh\ne\nrr\nsc\nht\n.\n \nDah\ner\n \nw\ni\nrd \nal\ns \nVor\n-\nb\ner\neitu\nn\ng \nz\nu\nr \nE\nrar\nb\neit\nu\nn\ng\n \nd\ner\n \nge\nmei\nn\nsam\ne\nn\n \nVis\ni\non\n \ne\ni\nn\n \nSe\nmi\nn\na\nr \nfür \nal\nl\ne \nb\nete\ni\nl\ni\ng\nten\n \nA\nkt\neu\nr\ne \nan\ng\nebote\nn\n.\n \nI\nn\n \nd\ni\nesem \nsol\nl\n \nein\n \nge\nn\ner\nell\ner\n \nÜ\nb\ner\nb\nl\ni\nc\nk \nzu\nm \nS\nta\nn\nd\n \nd\ner\n \nWa\nss\ner\nstof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\ns\ntoff\nze\nl\nl\nen\ntech\nn\nol\nogie \nv\ner\nmi\ntt\nel\nt\n \nw\ner\nd\nen\n \nu\nn\nd\n \nM\nac\nhba\nr\nke\ni\nte\nn\n \naufge\nze\ni\ngt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nH\ni\ner\nb\nei \ni\nst \nes \nw\ni\nc\nhtig\n,\n \nein\nen\n \nof\nfen\ne\nn\n \nTech\nn\nol\nogie\nv\ner\nglei\nc\nh\n \nsi\nc\nher\nzu\nst\nell\nen\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nVor\n-\n \nu\nn\nd\n \nNac\nhte\ni\nl\ne\n \nzu\n \na\nn\nd\ner\ne\nn\n \nTechn\nol\nogie\nn\n \nd\narzu\nst\nell\nen\n.\n \nDabei\n \nsol\nl\nen\n \nauch \nP\nraxis-\nb\neis\npiel\ne \nv\ner\nsc\nhi\ned\nen\ner\n \nA\nn\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ngsf\neld\ne\nr\n \npr\näse\nn\ntier\nt \nu\nn\nd\n \nd\ni\nsku\ntiert \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nA\nb\nsc\nhl\ni\neße\nn\nd\n \nsol\nl\n \nd\ni\ne\n \naktu\n-\nell\ne \npoli\ntis\nc\nhe \nu\nn\nd\n \nre\ngu\nl\nat\noris\nc\nhe \nSitu\nati\non\n \nru\nn\nd\n \nu\nm \nd\nas \nThema \nWas\nserstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nst\nof\nfz\nell\nen\ntech\nn\no\n-\nl\nogie \ner\nl\näut\ner\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nExter\nne Wis\nsensv\ner\nm\ni\nt\ntlu\nng\n \nund\n A\nusb\nild\nun\ng\n \nDie \nM\naß\nn\nahm\ne\n \nd\ner\n \nex\nter\nn\nen\n \nWi\nss\ne\nn\nsv\ner\nmi\nttlu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nA\nu\nsb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \nb\netr\ni\nff\nt \nd\nas \nsozi\nal\ne \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\nob\njekt\n \nd\ne\ns\n \nre\ngio\nn\nal\nen\n \nK\no\nn\nt\nex\ntes\n \nu\nn\nd\n \ni\nst \nan\n \nd\ni\ne \np\nrojek\ntex\nte\nrn\nen\n \nA\nkte\nu\nre\n \nge\nric\nht\net. \nDie\n \nA\nd\nre\nss\naten\n \nd\ni\neser\n \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n \nsi\nn\nd\n \ni\nn\n \ner\ns\nter\n \nLi\nn\ni\ne \nd\ni\ne \nb\nr\neit\ne \nÖf\nfen\ntli\nc\nhk\neit \nal\ns\n \nauch \nd\ner\n \nA\nkte\nu\nrs\nkr\neis\n,\n \nd\ner\n \nv\no\nn\n \nd\ne\nm \nan\ng\nestre\nb\nt\ne\nn\n \nTech\nn\nol\no-\ngiew\na\nn\nd\nel \nse\nku\nn\nd\när \nb\ne\ntrof\nfen\n \ni\nst \n(\nI\nn\nst\nal\nl\nateu\nre\n,\n \nB\netr\ni\ne\nb\nstechn\ni\nk\ner\n \netc.\n)\n. \nI\nn\n \nA\nb\nhä\nn\ngigke\ni\nt\n \nd\ne\nr \nA\nd\nre\nss\nate\nn\n \nsol\n-\nl\nen\n \ni\nn\n \nd\ni\nese\nm \nP\nrojek\nt\n \nz\nw\nei \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nhe \nK\no\nn\nz\nep\nt\ne\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \n \nZ\nu\nm \nDial\nog \nmi\nt \nd\ner\n \ni\nn\nt\ner\nes\nsi\ner\nte\nn\n \nÖf\nfen\ntli\nc\nhke\ni\nt\n \nk\nön\nn\nte \nein\n \nsol\nc\nhes \nK\no\nn\nz\nep\nt\n \neig\ne\nn\ne \nI\nn\nfo\nrmati\no\nn\ns\nv\ner\na\nn\nstal\n-\ntu\nn\nge\nn\n,\n \nM\nedi\nen\nb\ner\ni\nc\nhte\n \no\nd\ner\n \nd\ni\ne \nTeil\nn\nah\nme \na\nn\n \nöf\nfe\nn\ntli\nc\nhen\n \nVe\nran\ns\ntal\ntu\nn\ng\nen\n \nb\nein\nhal\nte\nn\n. \nF\nü\nr \nd\ni\ne \ns\nek\nu\nn\nd\nä\nr\n \nb\netr\nof\nfe\nn\ne\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \nsol\nl\nten\n \ne\nn\ntspr\neche\nn\nd\ne \nA\nu\nsb\ni\nl\nd\nu\nn\ngs\nko\nn\nze\npte\n \nv\no\nrber\neit\net \nw\ne\nrden\n,\n \nso \nd\nass\n \nd\ni\nese\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ni\nm\nm\na\nn\nen\nt\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\n-\ne\nx\nt\ne\nr\nn\nT\ne\nch\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\n-\n&\nS\ny\ns\nt\nem\nd\nes\ni\ng\nn\ns\nT\nech\nn\no\nl\no\ng\ni\ne\n-\np\no\nt\nen\nt\ni\na\nl\ne\nR\neg\ni\no\nn\na\nl\ner\n \nK\no\nn\nt\nex\nt\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\na\nu\nf\nb\na\nu\n(\nS\nt\nr\nu\nk\nt\nu\nr\n,\n \nP\nr\no\nz\nes\ns\ne,\n \nM\na\nß\nn\na\nh\nm\ne\nn\n)\nP\nr\no\nj\nek\nt\ni\nm\nm\na\nn\nen\nt\nP\nr\no\nj\nek\nt\nex\nt\ner\nn\nI\nn\nt\ner\nn\ne \nW\ni\ns\ns\nen\ns\n-\nv\ner\nm\ni\nt\nt\nl\nu\nn\ng\nK\nei\nn\ne\nE\nx\nt\ner\nn\ne \nW\ni\ns\ns\nen\ns\n-\nv\ner\nm\ni\nt\nt\nl\nu\nn\ng\n \nu\nn\nd\n \nA\nu\ns\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng\nK\no\no\np\ner\na\nt\ni\no\nn\ns\n-\nm\no\nd\nel\nl\n \nn\na\nch\n \nC\na\np\na\nci\nt\ny\nW\no\nr\nk\ns\nu\nn\nd\n \np\nr\no\nf\nes\ns\ni\no\nn\nel\nl\nes\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\n-\nm\na\nn\na\ng\nem\nen\nt\nA\nk\nz\nep\nt\na\nn\nz\no\nb\nj\nek\nt\ne\nM\na\nß\nn\na\nh\nm\nen\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n17\n \n/ \n38\n \nA\nkte\nu\nre\n \nd\nen\n \nt\nechn\nol\no\ngis\nc\nhen\n \nWa\nn\nd\nel \ni\nn\n \nd\ner\n \nP\nraxis \nb\neg\nl\neiten\n \nk\nön\nn\ne\nn\n.\n \nDies \nkö\nn\nn\nt\nen\n \nSe\nmi\nn\nar\ne\n \nfür d\nas \nl\nokal\ne\n \nH\nan\nd\nw\ner\nk \nz\nu\nm \nSt\na\nn\nd\n \nd\ner\n \nTechn\ni\nk \nab\ne\nr \nauch \nzu\nm\n \nT\nhema \nZe\nr\ntif\ni\nzieru\nn\ng \nu\nn\nd\n \nNormu\nn\ng \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nhe\nr \nTechn\nol\nogi\nen\n \nu\nmf\nass\ne\nn\n. \nZ\ni\nel \ni\nst \nes, \nd\ni\ne\n \nA\nkte\nu\nre\n \nd\naz\nu\n \nzu\n \nb\nefähi\ng\nen\n,\n \nd\ni\ne \nWas\nse\nrst\nof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nstof\nfzell\ne\nn\n-\ntechn\nol\no\ngien\n \nn\nac\nhhal\ntig \nz\nu\n \nb\netr\neu\nen\n \nu\nn\nd\n \nei\nn\ne\nn\n \nb\nre\ni\nte\nn\n \nR\nol\nl\no\nu\nt \nv\norz\nu\nb\ne\nre\ni\nte\nn\n.\n \nB\neid\ne \nge\nn\nan\nn\nt\nen\n \nK\no\nn\nze\npt\ne\n \nsol\nl\nte\nn\n \nn\nac\nh \nA\nb\nsc\nhl\nu\nss\n \nd\ni\neses \nP\nrojek\ntes, \ni\nn\n \nd\ner\n \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ngsphas\ne\n,\n \nb\neg\nl\neite\nn\nd\n \nzu\n \nd\nen\n \nt\nechn\ni\nsc\nhe\nn\n \nP\nro\nje\nk\nt\nen\n \ni\nn\n \nd\ni\ne P\nraxis \nü\nb\ner\nf\nü\nhrt\n \nw\ner\nd\nen\n.\n \nKoop\ner\na\nti\nonsm\nod\nel\nl na\nc\nh\n C\na\np\na\nc\nity W\nork\ns und\n p\nrof\nessione\nll\nes P\nroj\nek\ntma\nna\ng\nem\nen\nt\n \nDas \nsozi\nal\ne, \npr\nojektim\nma\nn\nen\nt\ne \nA\nkz\nep\nta\nn\nz\nob\njekt\n \nd\nes \nP\nrojek\nta\nu\nfb\nau\ns\n \nb\netr\ni\nff\nt \nd\nas \nVe\nrtr\na\nu\ne\nn\n \nal\nl\ner\n \nB\nete\ni\nl\ni\ngt\nen\n \ni\nn\n \nd\ni\ne \nv\ner\nw\ne\nn\nd\net\ne\nn\n \nSt\nru\nk\ntu\nre\nn\n \nu\nn\nd\n \nP\nroz\ness\ne. \nDieses \nV\ner\ntra\nu\ne\nn\n \nka\nn\nn\n \nn\nu\nr \nd\nu\nrch \nklare \nu\nn\nd\n \ntra\nn\nspa\nre\nn\nte \nS\ntru\nk-\ntu\nr\nen\n \nu\nn\nd\n \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\ngsp\nroz\nesse \nso\nw\ni\ne \nd\nu\nrch \nein\ne \nklare \nDe\nfi\nn\ni\ntio\nn\n \nd\ner \np\nroje\nk\ntint\ner\nn\ne\nn\n \nR\nol\nl\ne\nn\nv\ner\nt\neil\nu\nn\ng\n \nen\ntst\nehe\nn\n \nu\nn\nd\n \nb\neib\nehalt\nen\n \nw\ner\nd\nen\n.\n \nDie \nb\neson\nd\ne\nre\nn\n \nH\ner\naus\nfo\nrder\nu\nn\nge\nn\n \ni\nn\n \nK\no\nop\ner\nati\non\ns\npr\noje\nkte\nn\n,\n \ni\nm \nVe\nr\n-\nglei\nc\nh \nzu\n \nu\nn\nt\ner\nn\nehm\nen\nsi\nn\nt\ner\nn\nen\n \nP\nroj\nek\nt\nen\n,\n \nl\ni\neg\nt \ni\nn\n \nd\ne\nm \nn\ni\nc\nht \nh\ni\ner\narchi\nsc\nh \nor\nga\nn\ni\nsi\ner\nte\nn\n \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\ngs\npr\no\n-\nze\nss\n \nu\nn\nd\n \nd\nen\n \nu\nn\nter\n \nUmst\nä\nn\nd\ne\nn\n \nsehr\n \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nh\ne\nn\n \nI\nn\nt\ner\ness\nen\nsl\nag\nen\n \nal\nl\ner\n \nb\ne\nteil\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nr\ne\n. \nDe\ns \nWei\n-\nter\ne\nn\n \nsi\nn\nd\n \nK\noope\nration\ns\npr\nojekte\n,\n \nauf \nG\nru\nn\nd\n \nd\ner\n \nu\nn\nte\nr\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nhen\n \nA\nkte\nu\nr\ne \nu\nn\nd\n \nT\nheme\nn\nsc\nhw\ner\np\nu\nn\nkt\ne,\n \nhäu\n-\nfi\ng \nd\nu\nrch\n \nei\nn\ne \nko\nmpl\nex\ne \nP\nrojek\ntst\nru\nktu\nr \nge\npr\näg\nt. \nP\nrojek\ntin\nter\nn\ne \nK\nom\nm\nu\nn\ni\nka\ntio\nn\n, \nF\nris\ntein\nhal\ntu\nn\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \nCon\ntroll\ni\nn\ng s\ni\nn\nd\n \nd\nemen\ntsp\nre\nc\nhe\nn\nd\n \nher\na\nu\nsf\norde\nrn\nd\n.\n \nUm \nd\ni\nesen\n \nUmstä\nn\nd\nen\n \nz\nu\n \nb\neg\neg\nn\nen\n,\n \norie\nn\ntiert \nsi\nc\nh \nd\ni\ne \nge\nn\ner\nell\ne \nP\nrojek\nto\nrg\na\nn\ni\nsati\non\n \nan\n \nd\nem \nCapac\ni\nty\n \nWO\nR\nK\n \nM\nod\nell\n13\n \nd\ner\n \nG\nesell\nsc\nh\naf\nt \nfür \nI\nn\nte\nrn\na\ntio\nn\nal\ne \nZ\nu\ns\nam\nmen\na\nrbei\nt\n \n(\nG\nI\nZ\n)\n.\n \nDieses\n \nM\nod\nell\n \nb\nasi\ner\nt \nauf \nl\nan\ng-\njähri\nge\nn\n \nE\nrfahr\nu\nn\ng\nsw\ner\nt\nen\n \naus \nK\nooper\nati\no\nn\ne\nn\n \nv\no\nn\n \nA\nkte\nu\nr\nen\n \naus \nSt\naa\nt, \nZiv\ni\nl\nge\nsel\nl\nsc\nhaf\nt \nu\nn\nd\n \nWi\nrtschaf\nt\n,\n \nd\ni\ne \nge\nmei\nn\nsam\n \nVe\nrä\nn\nd\ner\nu\nn\nge\nn\n \ni\nn\n \nd\ner\n \nG\nesell\nsc\nhaf\nt\n \nge\nstal\nten\n \nmö\nc\nhte\nn\n.\n \nD\ni\nese \nE\nrfah\nru\nn\ngs\nw\ner\nt\ne \nw\nu\nrde\nn\n \nsy\nste-\nma\ntis\ni\ner\nt \nu\nn\nd\n \nsi\nn\nd\n \ne\nn\ntsp\nre\nc\nhen\nd\n \ni\nn\n \nd\nas\n \nM\nod\nell\n \nein\nge\nf\nl\noss\nen\n.\n \nDie \nko\nn\nkr\nete\n \nA\nu\ns\ng\nestal\ntu\nn\ng \nd\ner\n \nP\nrog\nramm\nor\n-\ngan\ni\nsati\no\nn\n \nu\nn\nd\n \nS\nteu\ner\nu\nn\ng \nw\ni\nrd\n \ni\nn\n \nK\napi\nt\nel \nII\n \nausf\nü\nhrli\nc\nh \ner\nl\näut\ne\nrt\n.\n \nZu\nr \nG\ne\nw\näh\nrlei\nstu\nn\ng\n \nei\nn\nes\n \nre\ni\nb\nu\nn\ngsl\nosen\n \nP\nroj\nek\nt\nv\ne\nrlaufes\n \nw\ni\nrd \nein\n \npr\no\nf\nessi\non\nell\nes \nP\nrojek\ntma\nn\nag\neme\nn\nt\n \netabl\ni\ner\nt \nu\nn\nd\n \nmi\nt \nen\ntspr\nec\nhen\nd\ner\n \nG\new\ni\nc\nhtu\nn\ng \ni\nn\n \nd\nas \nG\nesam\ntpr\noje\nkt \nein\ng\nep\nl\na\nn\nt.\n \nDas \nP\nrojek\ntman\nag\neme\nn\nt\n \norien\ntie\nrt s\ni\nc\nh \nhi\ner\nb\nei \nan\n \nd\nen\n \nSt\na\nn\nd\nards\n \nd\ner\n \nI\nn\nt\ner\nn\nati\non\nal\n \nP\nroject \nM\na\nn\na\ng\neme\nn\nt \nA\nss\noc\ni\nati\non\n14\n \n(\nI\nP\nM\nA\n)\n.\n \n3.2\n \nV\nisio\nn\n \nE\ni\nn\n \nge\ns\nell\nsc\nhaf\ntli\nc\nher\n \nTran\nsf\normati\non\nsp\nroz\ness,\n \nso \nw\ni\ne \ner\n \nb\neabs\ni\nc\nhtigt \ni\nst,\n \nführ\nt\n \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nhste \nA\nkte\nu\nr\ne\n \nmi\nt \nv\ner\nsc\nhi\nede\nn\ne\nn\n \nI\nn\nte\nre\nss\nen\n \nu\nn\nd\n \nK\ne\nn\nn\nt\nn\ni\nss\ntän\nd\ne\nn\n \nz\nu\nsam\nme\nn\n.\n \nE\ni\nn\ne\nn\n \nso\nlc\nh\ne\nn \nTran\nsf\norma\ntio\nn\nsp\nroz\ness\n \nko\n-\nordi\nn\ni\ner\nt \nz\nu\n \nb\nesc\nhre\ni\nt\nen\n,\n \ns\netz\nt \nein\ne \ngu\nt\ne \nOri\ne\nn\ntier\nu\nn\ng \nfür \njed\nen\n \nein\nz\neln\ne\nn\n \nA\nkte\nu\nr \nv\no\nrau\ns,\n \nso \nd\nass\n \nal\nl\ne \nB\nete\ni\n-\nl\ni\ngte\nn\n \na\nn\n \nei\nn\nem \nSt\nra\nn\ng \nzi\ne\nhen\n \nkön\nn\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nein\n \nG\nem\nein\nsc\nhaf\ntsgeist \nen\ntsteh\nt\n.\n \nDie\nse \nG\nru\nn\nd\nv\no\nrau\nss\netz\nu\nn\nge\nn\n \nkön\nn\ne\nn\n \nd\nu\nrch \nd\ni\ne \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nkl\nu\nn\ng \nein\ne\nr\n \nge\nm\nein\nsam\ne\nn\n \nVi\nsi\non\n \nge\nsc\nhaf\nfe\nn\n \nw\ne\nrde\nn\n \nu\nn\nd\n \nge\nb\nen\n \nd\ne\nm \nG\nesam\ntv\no\nr-\nhab\nen\n \nei\nn\ne\nn\n \nrote\nn\n \nF\nad\nen\n.\n \n \nDahe\nr \nw\ni\nrd \nzu\nn\näc\nhst \nei\nn\n \nSc\nhw\ne\nrp\nu\nn\nkt\n \nauf \nd\ni\ne \nge\nm\nein\ns\nam\ne \nE\nn\ntw\ni\nc\nklu\nn\ng \nein\ne\nr \nVis\ni\non\n \nge\nl\ne\ngt, \nd\ni\ne \nfür \nal\nl\ne \nw\nei\n-\nter\ne\nn\n \nA\nktiv\ni\ntä\nte\nn\n \nal\ns \nLeitb\ni\nl\nd\n \nd\ni\nen\nen\n \nsol\nl\n \nu\nn\nd\n \na\nn\nha\nn\nd\n \nd\ner\ner\n \nd\ni\ne \nZiel\ne\nrr\neic\nh\nu\nn\ng \ng\nemesse\nn\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nka\nn\nn\n.\n \nDi\ne\n \nE\nrstell\nu\nn\ng d\ne\nr \nVis\ni\non\n \ner\nfo\nl\ng\nt \ni\nn\n \nd\nre\ni\n \nSchritte\nn\n:\n \nV\norb\ner\neitun\ng\n \nI\nm \nR\nahm\ne\nn\n \nd\ner\n \nVor\nb\ne\nre\ni\nt\nu\nn\ng\n \nsol\nl\n \nd\nas\n \nG\nesa\nm\ntv\norha\nb\nen\n \nöf\nfen\ntli\nc\nh \nb\nek\na\nn\nn\nt \nge\nma\nc\nht \nw\ner\nd\ne\nn\n,\n \nso \nd\nass\n \nsi\nc\nh \nw\neite\nre\n \ni\nn\nter\nessi\ner\nt\ne \nA\nkte\nu\nre\n \nmel\nd\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nam\n \nVor\nhab\ne\nn\n \nb\net\neil\ni\nge\nn\n \nkön\nn\ne\nn\n.\n \nDi\nes \nk\nan\nn\n \nd\nu\nr\nc\nh \nein\ne \nP\nre\nss\nemi\nt\n-\nteil\nu\nn\ng \nod\ner\n \nan\nd\ne\nre\n \nK\nom\nmu\nn\ni\nkatio\nn\nska\nn\näl\ne \nw\ni\ne \nSoci\nal\n \nM\nedi\na \ng\nesc\nheh\ne\nn\n.\n \n \nI\nn\n \nein\ne\nr \nA\nu\nfta\nktvera\nn\nstal\ntu\nn\ng \nsol\nl\n \nzu\nm\n \nein\nen\n \nd\nas \nge\nsa\nmte \nVor\nge\nh\nen\n \npr\näs\nen\ntie\nrt \nw\ner\nd\nen\n \nu\nn\nd\n \nzu\nm \nan\nd\ne\nre\nn\n \nein\ne \ner\nste \nWi\nss\nen\ns\nv\ne\nrmi\nttlun\ng \nü\nb\ne\nr \nd\ni\ne \nWas\nse\nrstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nstof\nfze\nl\nl\ne\nn\ntech\nn\nol\nogie \nan\nge\nb\not\nen\n \nw\ne\nrde\nn\n \n \n \n \n13\n \nhttps\n:/\n/www.gi\nz.\nd\ne\n/\nf\na\nc\nhe\nxp\ne\nrt\ni\ns\ne\n/htm\nl\n/4\n6\n19\n.htm\nl\n \n14\n \nhttps\n:/\n/www.i\npma\n.w\norl\nd\n/\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n18\n \n/ \n38\n \n(\nv\ngl.\n \nK\napi\ntel \n3\n.\n1\n).\n \nI\nm \nR\nahm\ne\nn\n \nd\ner\n \nA\nu\nftak\ntv\ner\na\nn\nstal\ntu\nn\ng\n \nsol\nl\nen\n \nw\neite\nrhin\n \na\nu\nc\nh \nd\ni\ne\nje\nn\ni\nge\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \ni\nd\ne\nn\ntif\ni\nzier\nt\n \nw\ner\nd\ne\nn\n, \ndie\n \nein\ne \nge\nw\ni\nss\ne \nG\nestal\ntu\nn\ngs\n-\n \nu\nn\nd\n \nE\nn\ntsc\nhei\nd\nu\nn\ngsb\nefug\nn\ni\ns \nb\nesi\ntze\nn\n \nu\nm \nd\nas \nG\nesam\ntv\norhabe\nn\n \nv\no-\nran\nz\nu\ntr\neib\nen\n.\n \nEinz\nel\ng\nes\np\nrä\nc\nh\ne\n \n \nI\nn\n \npe\nrsön\nl\ni\nc\nhe\nn\n \nG\nespr\näc\nhe\nn\n \nmi\nt \nausge\nw\nähl\nte\nn\n \nA\nkte\nu\nr\nen\n \nd\ner\n \nSt\nad\nt \nOs\nn\na\nb\nr\nü\nc\nk \n(\nv\ng\nl\n.\n \nv\norhe\nriges\n \nK\na\npitel\n)\n,\n \nw\ner\n-\nd\nen\n \nd\ni\ne \ne\nrste\nn\n \nUm\nris\nse \nei\nn\ner\n \nge\nm\nein\nsam\ne\nn\n \nVis\ni\no\nn\n \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nH\ni\ner\nf\nü\nr \nw\ni\nrd\n \nein\n \ns\ntru\nkt\nu\nriert\ner\n \nG\ne\n-\nsprächs\nl\neitf\nad\ne\nn\n \ne\nn\ntw\ni\nc\nk\nel\nt, \nu\nm \nein\nen\n \nA\nb\nglei\nc\nh \nd\ner\n \nv\ner\nsc\nhi\nede\nn\ne\nn\n \nG\nespr\näc\nhe \nsi\nc\nher\nz\nu\nstell\ne\nn\n.\n \nZu\nm \nE\ni\nn\nb\ne\n-\nzu\ng \nd\ner\n \nb\nre\ni\nte\nn\n \nÖf\nfen\ntli\nc\nhk\neit \nw\ni\nrd\n \nein\ne\n \nOn\nl\ni\nn\neb\nefrag\nu\nn\ng \n(\nz.\n \nB\n.\n \nSu\nr\nv\ney \nM\no\nn\nk\ney)\n \nv\norbe\nre\ni\nte\nt \nw\ner\nd\nen\n,\n \nu\nm \nei\nn\n \nge\nn\ner\nell\nes \nB\ni\nl\nd\n \nd\ner\n \nöf\nfen\ntli\nc\nhen\n \nM\nein\nu\nn\ng \nzu\nm \nT\nhema\n \nWas\nserstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nre\nn\nn\nst\nof\nfzell\nen\nt\nechn\nol\no\ngie \nzu\n \ne\nr-\nhal\nten\n.\n \n \nV\nisio\nnsen\ntw\nic\nk\nlu\nng\n \n \nB\nasi\ner\ne\nn\nd\n \nauf \nd\ne\nn\n \nE\nrg\nebn\ni\nss\nen\n \nd\ner\n \nv\norhe\nrige\nn\n \nA\nktiv\ni\nt\näten\n \nw\ni\nrd \nein\n \ner\nst\ner\n \nVo\nrs\nc\nhl\nag \nein\ner\n \ng\nemeinsa\nme\nn\n \nVi-\nsi\non\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt. \nD\ner \ner\nst\ne \nE\nn\nt\nw\nu\nrf \nd\ner\n \nVis\ni\non\n \nsol\nl\n \ni\nm \nR\nahm\nen\n \nv\no\nn\n \nzw\nei \nA\nrbei\ntstre\nff\nen\n \nmi\nt \nal\nl\nen\n \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\nn\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nfi\nn\nal\ni\nsi\ner\nt \nu\nn\nd\n \nv\ne\nrabs\nc\nhi\nedet w\ner\nd\ne\nn\n.\n \nu\nm \nei\nn\ne ef\nfi\nzie\nn\nte A\nrbei\nts\nw\neis\ne \nsi\nc\nher\nzu\nst\nell\nen\n \nu\nn\nd\n \nal\nl\ne A\nk-\nteu\nr\ne \ni\nn\n \ni\nhre\nm \nIn\nte\nre\nss\ne\nn\ng\nebi\net\n \nein\nz\nu\nb\ni\nn\nd\ne\nn\n,\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nd\ni\ne \nA\nrbei\ntstre\nff\nen\n \ng\ngf.\n \ni\nn\n \nthe\nma\ntis\nc\nhe \nA\nrbei\ntsgr\nu\npp\ne\nn\n \nu\nn\nt\ner\ngli\ned\ner\nt\n.\n \nZu\nm \nA\nb\nsc\nhl\nu\nss\n \nein\ne\ns \nzw\neit\nen\n \nA\nrbei\ntstre\nff\nen\ns \nsol\nl\n \nd\ni\ne \nge\nmei\nn\nsam\ne Vi\nsi\non\n \nv\no\nn\n \nal\nl\nen\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nv\ne\nrabs\nc\nhi\nedet\n \nw\ner\nd\nen\n \nu\nn\nd\n \nal\ns \nG\nru\nn\nd\nl\na\nge\n \nfür al\nl\ne w\neite\nre\nn\n \nA\nktiv\ni\ntät\ne\nn\n \nd\ni\nen\ne\nn\n.\n \n3.3\n \nEinz\nel\np\nroj\nek\ntent\nwic\nk\nlu\nn\ng\n \nNac\nh \nd\ner\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklun\ng \nd\ner\n \nVis\ni\non\n \n–\n \nd\nes \n„\nb\ni\ng\n \npic\ntu\nre\n“ \n–\n \ni\nst \nes \nratsam\n,\n \nd\nen\n \nF\noku\ns \nauf \nein\nze\nl\nn\ne \nP\nrojek\nte \nzu\n \nl\neg\ne\nn\n,\n \nu\nm \nkon\nk\nre\nt\ne A\nn\nsatzp\nu\nn\nkt\ne zu\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nziere\nn\n,\n \nzu\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nn\n \nu\nn\nd\n \nein\ner\n \nE\nrstbe\nw\ner\ntu\nn\ng zu un\nter\nziehe\nn\n.\n \nDabei\n \nfi\nn\nd\net ei\nn\n \nstän\nd\ni\nge\nr A\nb\nglei\nc\nh \nmi\nt\n \nd\ner\n \nv\ner\nab\nsc\nhi\nedete\nn\n \nVis\ni\non\n \nstatt.\n \nI\nm \nNac\nhgan\ng (K\napi\ntel \n3\n.\n4\n)\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nd\ni\nes\ne\n \nzu\nn\näc\nhst \nu\nn\nab\nhä\nn\ngig \nb\netr\nac\nhte\nte\nn\n \nE\ni\nn\nze\nl\np\nroje\nkte\n \ni\nm \nSin\nn\ne \nd\ner\n \nVis\ni\non\n \nz\nu\nsam\nmen\ng\nefüh\nrt. \nDie \nE\ni\nn\nz\nelpro\n-\njekt\ne\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng \ner\nfo\nl\ng\nt \nd\nab\nei \ni\nn\n \nv\ni\ner\n \nSchritt\nen\n:\n \nP\nroje\nktid\nen\ntif\ni\nzier\nu\nn\ng, \nB\neda\nrfsa\nn\nal\nys\ne, \ntech\nn\ni\nsc\nhe \nK\no\nn\nze\np\n-\ntio\nn\n \nu\nn\nd\n \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhe u\nn\nd\n \nre\ngu\nl\nato\nris\nc\nhe B\ne\nw\ne\nrtu\nn\ng.\n \nP\nroj\nek\ntide\nntifizier\nun\ng\n \nI\nn\n \nVor\nb\ne\nre\ni\nt\nu\nn\ng \nauf \nd\nas \nv\norli\neg\nen\nd\ne \nK\non\nz\nep\nt \nw\nu\nrde\nn\n \ner\nste \nP\nrojek\ntid\ne\nen\n \ni\nn\n \nG\nespr\näc\nhen\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nziert, \nd\ni\ne \nB\na-\nsi\ns \nfür \nd\ni\ne \nw\neit\ner\ne \nP\nroje\nkta\nrbei\nt \nsi\nn\nd\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n2\n)\n.\n \nDe\nn\nn\noc\nh \ni\nst \nes \nr\natsam\n,\n \nd\nen\n \nP\nro\nze\nss\n \nw\neite\nrhin\n \nof\nf\nen\n \nzu\n \nhal\nte\nn\n \nu\nn\nd\n \nw\neite\nre\nn\n \nSt\na\nke\nhol\nd\ner\nn\n \naus \nd\ne\nn\n \nB\ne\nre\ni\nc\nh\nen\n \nE\nr\nze\nu\ng\nu\nn\ng, \nI\nn\nfras\nt\nru\nkt\nu\nr \nu\nn\nd\n \nVe\nrbra\nu\nc\nh \nd\ni\ne \nChan\nc\ne\n \nzu\n \nge\nw\nähre\nn\n,\n \na\nm \nP\nrojek\nt \nzu\n \npart\ni\nzipi\ner\nen\n.\n \nSchl\ni\neßli\nc\nh \nsteigt \nmi\nt\n \nd\ner\n \nA\nn\nzahl \nd\ner\n \nge\nsam\nmel\nt\nen\n \nP\nrojek\ntid\ne\ne\nn\n \nd\ni\ne W\nahrsc\nhein\nl\ni\nc\nhke\ni\nt, \nd\ni\ne\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nte Vi\nsi\non\n \nmö\ngli\nc\nhst \nu\nmf\nass\nen\nd\n \nz\nu\n \ner\nf\nü\nl\nl\nen\n.\n \n \nH\ni\ner\nzu\n \nsi\nn\nd\n \nzu\nn\näc\nhs\nt \nLü\nc\nke\nn\n \nzw\ni\nsc\nhe\nn\n \nVis\ni\no\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\nen\n \nb\nesteh\ne\nn\nd\ne\nn\n \nP\nrojek\ntid\ne\nen\n \nzu\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nziere\nn\n.\n \nB\neis\npiel\ns-\nw\neis\ne \ni\nst \nein\ne \nhohe \nA\nn\nzah\nl\n \nan\n \nw\nass\ner\nstof\nfb\netr\ni\nebe\nn\ne\nn\n \nF\nahrz\ne\nu\nge\nn\n \n(\nz.\n \nB\n.\n \ni\nn\n \nd\ner\n \nLan\nd\nw\ni\nrtschaf\nt)\n \nn\nu\nr \nd\na\nn\nn\n \nsi\nn\nn\nv\nol\nl\n,\n \nw\nen\nn\n \nauch \nein\ne \nen\ntspr\neche\nn\nd\ne \nI\nn\nfras\ntr\nu\nkt\nu\nr\n \nzu\nr \nstati\non\när\nen\n \nod\ner\n \nmo\nb\ni\nl\nen\n \nB\neta\nn\nk\nu\nn\ng \naufg\nebau\nt\n \nw\ni\nrd.\n \nB\neste\nhe\nn\n \nLü\nc\nk\nen\n,\n \nsi\nn\nd\n \nn\neu\ne A\nkt\neu\nre\n \nzu\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nziere\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\nese f\nü\nr ei\nn\ne P\nr\nojektt\neil\nn\nahm\ne z\nu\n \nmo\ntivie\n-\nre\nn\n.\n \nN\neu\ne A\nkte\nu\nre\n \nm\nü\nss\ne\nn\n \nn\ni\nc\nht u\nn\nb\nedi\nn\ngt re\ngion\nal\n \na\nn\nge\nsi\ned\nelt \nsei\nn\n,\n \nso\nn\nd\ner\nn\n \nk\nön\nn\nen\n \nauch \nz\nu\nr \nUmsetz\nu\nn\ng\n \nd\ner\n \nVis\ni\non\n \nü\nb\ner\nr\neg\ni\no\nn\nal\n \nak\nquiri\ner\nt \nw\ne\nrden\n \n(\nz.\n \nB\n.\n \nE\nrz\ne\nu\nge\nr \nv\non\n \nW\nass\ner\nstof\nf\n)\n.\n \nWei\nt\ner\nhi\nn\n \ni\nst \nes \nw\ni\nc\nhtig,\n \nd\ni\ne \nVe\nr\n-\nn\netz\nu\nn\ng \nmi\nt \nb\nes\nteh\nen\nd\ne\nn\n \nA\nktiv\ni\ntäte\nn\n \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \ns\ni\nc\nher\nzu\nst\nell\nen\n \n–\n \nz.\n \nB\n.\n \nd\nem \nM\naste\nrp\nl\nan\n \n10\n0\n \n% \nK\nl\ni\nma\n-\nsc\nhu\ntz. \n \nB\ned\na\nrf\nsa\nna\nly\nse\n \nVon\n \nz\nen\ntraler \nB\ned\neu\nt\nu\nn\ng \nf\nü\nr \nd\ni\ne \ner\nfo\nl\ngr\neic\nhe \nR\ne\nal\ni\nsi\ner\nu\nn\ng \nv\non\n \nP\nroj\nek\nt\nen\n \ni\nst \nes, \nd\ni\ne \nB\nedarf\ne \nu\nn\nd\n \nR\nestriktio\n-\nn\ne\nn\n \nd\nes \nje\nw\neil\ni\nge\nn\n \nP\nart\nn\ner\ns \nzu\n \nke\nn\nn\ne\nn\n,\n \nzu\n \nv\ne\nrsteh\nen\n \nu\nn\nd\n \nd\ne\nn\n \nz\nu\n \nsti\nfte\nn\nd\ne\nn\n \nNu\nt\nze\nn\n \nab\nzu\nl\neit\nen\n.\n \nOh\nn\ne \nd\na\ns\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n19\n \n/ \n38\n \nWi\nss\nen\n \nu\nm \nkon\nkr\net\ne \nB\ned\nü\nrfn\ni\nss\ne \nu\nn\nd\n \nsi\nc\nh \nd\narau\ns \nab\nl\neiten\nd\nen\n \nakt\nu\nell\ne\nn\n \nb\nzw\n.\n \nzu\nkü\nn\nfti\nge\nn\n \nP\nrobl\nemen\n \nw\ni\nrd\n \nd\ni\ne Ums\nt\nell\nu\nn\ng a\nu\nf \nein\ne er\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\n \nG\nasv\ner\nsor\ngu\nn\ng \nn\ni\nc\nht gel\ni\nn\nge\nn\n.\n \nI\nm \nUmke\nhr\nsc\nhl\nu\nss\n \nführ\nt \nd\ni\nese\nr n\nu\ntz\nen\n-\nze\nn\nt\nriert\ne A\nn\nsatz \nz\nu\n \nein\ner\n \nhohe\nn\n \nA\nkz\nep\ntan\nz un\nd\n \nB\ner\ne\ni\ntsc\nhaf\nt \nzu\nm \nWan\nd\nel \nd\nu\nrch\n \nd\ni\ne A\nn\nw\ne\nn\nd\ner\n.\n \nH\ni\ner\nzu\n \nmüsse\nn\n \nmi\nt \nal\nl\nen\n \npo\nten\nti\nell\nen\n \nP\nro-\njekt\npa\nrtner\nn\n \nE\ni\nn\nze\nl\ng\nespr\näc\nhe \nge\nf\nü\nhr\nt\n \nw\ner\nd\nen\n,\n \nu\nm \nd\ner\ne\nn\n \nH\nan\nd\nl\nu\nn\ngsd\nr\nü\nc\nke\n \nu\nn\nd\n \nG\nestal\ntu\nn\ngsf\nre\ni\nrä\nu\nme\n \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \nb\ne-\ntriebl\ni\nc\nher\n \nA\nn\nfo\nrde\nru\nn\ng\nen\n,\n \nR\neg\nu\nl\ni\ner\nu\nn\ng\n \nu\nn\nd\n \nWi\nrtschaf\ntli\nc\nhk\neit\n \nzu\n \nv\ner\nst\nehe\nn\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n7\n)\n.\n \nE\ns \nkan\nn\n \njed\noc\nh \nauch \nsei\nn\n,\n \nd\nass\n \nA\nkte\nu\nr\ne \nakt\nu\nell\n \nke\ni\nn\ner\nl\nei \nH\nan\nd\nl\nu\nn\ngs-\nd\nru\nc\nk \nhab\ne\nn\n.\n \nSofe\nrn\n \nab\nz\nu\nsehe\nn\n \ni\nst,\n \nd\nass\n \nsi\nc\nh \nd\ni\nes \naufgr\nu\nn\nd\n \na\nktu\nell\n \nd\ni\nsku\ntiert\ner\n \nG\ne\n-\nsetze\nsi\nn\ni\ntia\nti\nv\ne\nn\n \nän\nd\ne\nrn\n \nw\ni\nrd,\n \ni\nst \nes\n \nge\nb\no-\nten\n,\n \nd\ni\ne \nB\net\nroff\ne\nn\ne\nn\n \nd\narau\nf \nhi\nn\nzu\nw\neis\ne\nn\n,\n \nsod\nass\n \nsi\ne \naus \nd\ni\nesem \nWi\ns\nsen\n \nz\nu\nk\nü\nn\nfti\nge\n \nH\nan\nd\nl\nu\nn\ngsd\nrü\nc\nke\n \nz\nu\n \ne\nrk\ne\nn\nn\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\ne\nre\nn\n \nA\nu\nsw\ni\nrk\nu\nn\nge\nn\n \nb\new\ner\nt\nen\n \nk\nön\nn\nen\n.\n \nF\nü\nr \nein\ne\n \nstru\nk\ntu\nrie\nrte\n \nV\norg\nehe\nn\ns\nw\ne\ni\nse \nd\ner\n \nE\ni\nn\nz\nel-\nge\nspräch\ne \nu\nn\nd\n \nein\ne \nb\nest\nmö\ngli\nc\nhe \nA\nu\ns-\nw\ner\ntu\nn\ng \ni\nst \ni\nn\n \nd\ner\n \nV\norber\neitu\nn\ng \nei\nn\n \nG\ne-\nsprächs\nl\neitf\nad\ne\nn\n \nzu\n \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nn\n,\n \nd\ner\n \ni\nn\n-\nhal\ntli\nc\nhe \nu\nn\nd\n \nm\neth\nod\ni\nsc\nh\ne \nLeitl\ni\nn\ni\ne\nn\n \nf\nü\nr\n \nd\ni\ne G\nespr\nä\nc\nhsf\nü\nhr\nu\nn\ng vo\nrg\ni\nb\nt. \n \nDie \nE\nr\nge\nb\nn\ni\nss\ne \nd\ner\n \nB\nedar\nfs\nan\nal\nys\ne \nsi\nn\nd\n \nG\nru\nn\nd\nl\nag\ne\n \nfü\nr \nd\ni\ne \nE\nn\ntsc\nhei\nd\nu\nn\ng, \nob\n \nd\ni\ne \nP\nrojek\ntid\nee\nn\n \nw\neite\nre\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt \nod\ne\nr \nv\ner\nw\norfe\nn\n \nw\ne\nrde\nn\n.\n \nJ\nedes \nE\ni\nn\n-\nze\nl\npr\noje\nkt \nsol\nl\n \nd\narau\nf \nhi\nn\n \ng\nep\nr\nü\nft \nw\ner\nd\ne\nn\n,\n \nob\n \nein\ne \nv\ner\nt\ni\nefen\nd\ne \nB\net\nracht\nu\nn\ng \n(\nv\ngl.\n \nT\nechni\ns\nche \nK\non\nz\nept\ni\non\n \nso\nw\ni\ne\n \nWi\nrt\ns\ncha\nftl\ni\nche \nu\nn\nd \nr\negu\nl\na\nt\nor\ni\ns\nche \nB\ne\nw\nert\nun\ng\n) \nsi\nn\nn\nv\nol\nl\n \ner\nsc\nhein\nt \nod\ner\n \nn\ni\nc\nht. \nK\nrite\nr\ni\nen\n \nhi\ner\nf\nü\nr \nsi\nn\nd\n \nd\ner\n \nH\na\nn\nd\n-\nl\nu\nn\ngsd\nr\nu\nc\nk, \nd\ni\ne \nI\nn\nv\nestiti\non\nsb\ner\neitsc\nhaf\nt \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nK\no\nn\ng\nru\ne\nn\nz \nmi\nt \nd\ner\n \nVis\ni\non\n,\n \nw\nelc\nhe \ni\nn\n \nein\ner\n \nB\nal\nan\nc\ned\n-\nScor\ne\n-\nc\nard \nab\nge\nb\ni\nl\nd\net w\ner\nd\nen\n.\n \n \n \nT\nec\nh\nnisc\nh\ne K\nonze\np\nt\nion\n \nB\nasi\ner\ne\nn\nd\n \nauf \nd\nen\n \nE\nrg\nebn\ni\nss\nen\n \nd\ner\n \nE\ni\nn\nze\nl\nge\nspr\näc\nhe \nsol\nl\nen\n \nzu\nn\näc\nhst \nfür \nd\ni\ne \nP\nrojek\nte \ntech\nn\ni\nsc\nhe \nLösu\nn\ngs-\nkon\nz\nep\nt\ne \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt \nw\ner\nd\nen\n.\n \nWese\nn\ntli\nc\nhe \nB\nesta\nn\nd\nte\ni\nl\ne \nd\ner\n \ntechn\ni\nsc\nhen\n \nE\nn\ntw\ni\nc\nklun\ng \nsi\nn\nd\n \nM\nen\nge\nn\nge\nrü\nst\ne\n,\n \nA\nu\nsl\neg\nu\nn\ngsd\nat\nen\n,\n \nVor\ngab\nen\n \nfü\nr \nB\nedar\nfs\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\net\nrie\nb\nsprofi\nl\ne, \nI\nn\nstal\nl\nati\no\nn\nsrah\nmen\nb\nedi\nn\ng\nu\nn\nge\nn\n,\n \nb\nete\ni\nl\ni\ng\nte\n \nA\nkte\nu\nre\n \nu\nn\nd\n \nthe\nme\nn\nb\ne\nzog\nen\ne \nB\nedarf\ns\n-\n \nu\nn\nd\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ngsziel\nd\nat\nen\n,\n \nd\ni\ne \ni\nter\nati\nv\n \nm\ni\nt \nd\nen\n \nA\nkte\nu\nr\ne\nn\n \nab\nzu\nspr\ne-\nc\nhen\n \nsi\nn\nd\n.\n \nE\nrfahr\nu\nn\ng\ne\nn\n \nz\nei\nge\nn\n,\n \nd\nass\n \nd\ni\ne Dat\nen\nl\nag\ne \nfü\nr \nd\ni\ne \nK\no\nn\nze\npte\nrmi\nttlu\nn\ng ni\nc\nht \nan\nha\nn\nd\n \nei\nn\nes \nein\nz\neln\ne\nn\n \nE\nrstg\nespr\näc\nh\nes \nab\nge\nsi\nc\nher\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n \nkan\nn\n,\n \nd\na \nd\ni\ne \nA\nn\nw\nen\nd\nu\nn\ng\ne\nn\n \nzu\n \nv\ner\nsc\nhi\ned\nen\n \nf\nü\nr \nein\n \nstan\nd\na\nrdi\nsi\ner\ntes \nVor\n-\nge\nhe\nn\n \nsi\nn\nd\n.\n \nW\nirts\nc\nh\na\nftlic\nh\ne u\nnd\n \nr\ne\ng\nul\na\ntorisc\nh\ne B\newe\nrtu\nng\n \nNac\nhfol\nge\nn\nd\n \nmüss\nen\n \nd\ni\ne \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt\nen\n \ntech\nn\ni\nsc\nhe\nn\n \nLösu\nn\ngsko\nn\nz\nep\nt\ne \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \ni\nh\nrer \nW\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhke\ni\nt\n \nu\nn\nt\ner\ns\nu\nc\nht \nu\nn\nd\n \ng\neg\nebe\nn\ne\nn\nfa\nl\nl\ns \nan\nge\npasst\n \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nK\no\nn\nze\npte\n \nv\ne\nrlan\nge\nn\n \nd\nab\nei \nof\nt\nma\nl\ns \nn\ni\nc\nht \nz\nw\ni\nn\ng\nen\nd\n \nn\nac\nh\n \nd\nem \ntechn\ni\nsc\nhe\nn\n,\n \nson\nd\ner\nn\n \nd\nem \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhe\nn\n \nOpti\nmum,\n \nd\nam\ni\nt \nsi\ne überha\nu\npt \nu\nmges\netz\nt \nw\ner\nd\nen\n.\n \nE\ns \ngil\nt,\n \nd\nen\n \nTrad\ne\n-\nof\nf \nz\nw\ni\nsc\nhe\nn\n \nte\nc\nhn\ni\ns\nc\nhem \nu\nn\nd\n \nb\net\nrieb\nsw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhem \nOpti\nmum \nb\nestmögl\ni\nc\nh \nzu\n \nl\nöse\nn\n.\n \nD\nes\n \nW\neiter\nen\n \nw\ni\nrd \nein\ne e\nrste \nre\nc\nhtli\nc\nhe\n \nE\ni\nn\nsc\nhätz\nu\nn\ng \nzu\nm\n \ntechn\ni\nsc\nhe\nn\n \nLösu\nn\ngsk\non\nz\nep\nt \nstattfi\nn\nd\nen\n.\n \nBe\nd\na\nr\nf\ns\n-\na\nn\na\nly\ns\ne\nB\ne\nt\nr\ni\ne\nb\nl\ni\nc\nh\ne\nA\nn\nf\no\nr\nd\ne\nr\nu\nn\ng\ne\nn\n\nQ\nu\na\nl\ni\nt\nä\nt\n\nV\ner\nf\nü\ng\nb\na\nr\nk\nei\nt\nen\n\n…\nZ\nu\nk\nü\nn\nf\nt\ni\ng\ne\nRe\ng\nu\nl\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n\nC\nO\n2\n-\nB\nep\nr\nei\ns\nu\nn\ng\n\nC\nO\n2\n-\nO\nb\ner\n-\ng\nr\nen\nz\nen\n\n…\nA\nk\nt\nu\ne\nl\nl\ne\nG\ne\nse\nt\nz\ne\nsl\na\ng\ne\n\nC\nO\n2\n-\nF\nr\nei\nk\no\nn\nt\ni\nn\ng\nen\nt\ne\n\n…\nW\ni\nr\nt\ns\nc\nh\na\nf\nt\n-\nl\ni\nc\nh\nk\ne\ni\nt\n\nM\ni\nn\ni\nm\ni\ner\nu\nn\ng\n \nd\ner\n \nE\nn\ner\ng\ni\nek\no\ns\nt\nen\n\nS\nch\na\nf\nf\nu\nn\ng\n \nn\neu\ner\n \nW\ner\nt\ns\nch\nö\np\nf\nu\nn\ng\n\n…\nAb\nb\nild\nu\nng\n \n7\n: Einf\nlu\nss\nf\nakt\nor\nen d\ner B\ned\narf\nsan\nalyse\n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n20\n \n/ \n38\n \n3.4\n \nSy\nstem\nk\non\nzept\ni\nonier\nun\ng\n \nNeben\n \nd\ner\n \nK\no\nn\nze\nption\ni\ne\nru\nn\ng \nei\nn\nz\neln\ne\nr \nP\nrojek\nte \ni\nst \nd\ner\ne\nn\n \nZ\nu\nsam\nme\nn\nfüh\nru\nn\ng \ne\nn\ntsc\nheid\ne\nn\nd\n \nfü\nr \nd\ni\ne \nTra\nn\ns-\nfo\nrmati\non\n \nhi\nn\n \nz\nu\n \nei\nn\ner\n \nmo\nd\ner\nn\nen\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nn\n \nG\nasi\nn\nf\nrastru\nktu\nr \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk. \nE\nr\nfa\nhru\nn\nge\nn\n \nz\neige\nn\n,\n \nd\nass\n \nd\ni\ne\n \nP\nrojek\ntbea\nrbei\ntu\nn\ng \nn\ni\nc\nht \nl\ni\nn\near\n,\n \nson\nd\ne\nrn\n \ni\nter\nati\nv\n \nzu\n \ner\nfo\nl\nge\nn\n \nhat\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n8\n)\n.\n \nDabei\n \nsol\nl\n \nd\nas\n \nG\nesam\nt-\nsy\nstem \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nmö\ngli\nc\nhst \nkon\ng\nru\nen\nt \nz\nu\nr \nVis\ni\non\n \ns\nein\n \nu\nn\nd\n \nglei\nc\nhze\ni\ntig \nma\nxim\nal\n \nmi\nt \nd\nen\n \nB\nedür\nf\nn\ni\nss\nen\n \nd\ne\nr \nUn\nt\ner\nn\nehm\nen\n \nu\nn\nd\n \nA\nn\nw\ne\nn\nd\ner\n \ni\nm \nE\ni\nn\nklan\ng s\nteh\ne\nn\n.\n \nDa\nzu\n \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne Sc\nhritte\n \n4\n \nb\ni\ns \n7\n \ni\nter\nati\nv\n \nzu\n \nw\ni\ned\ner\nhol\nen\n.\n \n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n8\n: \nI\nnhalt\nlich\ne Vorge\nhe\nns\nw\neise\n zu\nr Ent\nw\nicklu\nn\ng\n d\ner P\nro\njek\nt\ne\n \nE\ns \nempfi\nehlt \nsi\nc\nh, \nei\nn\ne \nm\no\nd\nell\nb\nasi\ner\nte \nqua\nn\ntitati\nv\ne \nA\nn\nal\nys\ne \na\nu\nfzuba\nu\ne\nn\n,\n \nd\ni\ne \nd\nas \nen\ne\nrg\ne\ntis\nc\nhe \nSyst\nem \ni\nn\n \nOs\n-\nn\nab\nrü\nc\nk i\nn\n \nsei\nn\ne\nr\n \nG\nesam\nth\neit \nu\nmf\nass\nt. \nH\ni\ner\nzu\n \nsi\nn\nd\n \nu\n.\na\n.\n \ni\nn\nstal\nl\ni\ner\nte Er\nze\nu\ng\nu\nn\ngsl\nei\nstunge\nn\n,\n \nTran\ns\npor\ntk\napazi\n-\ntäten\n \nu\nn\nd\n \nVe\nrbra\nu\nc\nhss\ne\nn\nk\nen\n \nmi\nt \ni\nhre\nn\n \nsp\nez\ni\nfi\nsc\nhen\n \nA\nn\nfo\nrder\nu\nn\nge\nn\n \nfür \nd\ni\ne \nSys\nteme \nSt\nr\nom\n,\n \nG\nas,\n \nWärm\ne, \nI\nn\nd\nu\nstrie \nsow\ni\ne \nVe\nrk\ne\nhr \ni\nn\n \nein\nem \nM\nod\nell\n \nab\nzu\nb\ni\nl\nd\nen\n.\n \nSo \nw\ni\nrd \nsi\nc\nher\nge\ns\ntell\nt, \nd\nass\n \nd\ni\ne \nCO\n2\n-\nM\ni\nn\nd\ner\nu\nn\ngs\nziel\ne\n \nmi\nt \nd\nen\n \nv\norg\nesehe\nn\ne\nn\n \nM\na\nßn\nahm\nen\n \ner\nre\ni\nc\nht \nw\ne\nrde\nn\n \nkön\nn\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\nas \nG\nesam\ntop\ntim\nu\nm \nb\nestmögl\ni\nc\nh \ner\nre\ni\nc\nh\nt\n \nw\ni\nrd.\n \nWei\nc\nht \nd\ni\neses \ni\nn\n \nE\ni\nn\nze\nl\nfä\nl\nl\nen\n \nv\nom\n \nOpti\nm\nu\nm \nau\nf \nUn\nter\nn\ne\nhme\nn\ns\n-\n \nod\ne\nr \nA\nn\nw\ne\nn\nd\ner\nebe\nn\ne \nab\n,\n \nsi\nn\nd\n \nM\no\n-\nd\nell\ne f\nü\nr T\nran\nsf\ne\nrz\nahl\nu\nn\nge\nn\n \nod\ner\n \nS\nu\nb\nv\nen\ntio\nn\ne\nn\n \nzu\n \ne\nn\ntw\ni\nc\nke\nl\nn\n,\n \nu\nm \nA\nn\nre\ni\nz\ne zu\nr U\nms\netz\nu\nn\ng z\nu\n \nsc\nhaf\nfen\n.\n \n \nE\nrfahr\nu\nn\nge\nn\n \naus \nan\nd\ne\nre\nn\n \nP\nrojek\nte\nn\n \nze\ni\nge\nn\n,\n \nd\nass\n \nzw\ne\ni\n \nI\nter\nati\non\nen\n \nd\ner\n \nSchritt\ne \n4\n \nb\ni\ns \n7\n \ni\nm\n \nR\neg\nelf\nal\nl\n \nein\n \neff\ni\nzi-\nen\nt\nes \nVe\nrh\näl\ntn\ni\ns \nzw\ni\nsc\nh\nen\n \nA\nu\nfwa\nn\nd\n \nu\nn\nd\n \nN\nu\ntz\nen\n \nd\narst\nell\nen\n.\n \nDie \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ng \nd\ne\nr \nP\nrojek\nte \n(\nSchritt\n \n8\n)\n \ni\nst \nn\ni\nc\nh\nt\n \nTeil\n \nd\nes \nP\nrojek\ntes\n.\n \nSie \ner\nfo\nl\ngt i\nm \nNac\nhgan\ng i\nn\n \nd\nr\nei \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ngs\nphase\nn\n \nb\ni\ns \nzu\nm \nJ\nahr 20\n50\n.\n \n \n3.5\n \nRea\nlisier\nung\nsp\nh\na\nsen\n \nDas \nu\nn\nte\nr\n \n3\n.\n4\n \nb\nesc\nhrieb\nen\ne\n \nVor\ng\nehe\nn\n \ni\nst \ni\nn\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n9\n \nu\nn\nt\ner\n \nd\nem \nP\nu\nn\nkt \n„\nI\nN\nI\nT\nI\nI\nE\nR\nUNG“\n \nzu\nsam\nme\nn\ng\nefas\nst.\n \nDie \nP\nrojek\ntr\neali\nsi\ner\nu\nn\ng \ni\nst \nzw\nar \nn\ni\nc\nht \nTeil\n \nd\nes \nP\nrojek\ntes, \nw\ni\nrd \njed\noc\nh \nv\norber\neite\nn\nd\n \nd\nu\nrchd\nac\nht\n.\n \nE\ns \nw\ni\nrd \nein\ne\n \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ng \ni\nn\n \nd\nre\ni\n \nP\nhasen\n \nv\norg\nesc\nhl\nage\nn\n \n(\nv\ngl.\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n9\n)\n.\n \nVor\nteil\n \nd\nes \nP\nhasen\nmo\nd\nell\ns \ni\nst \nd\ni\ne \nsc\nhn\nell\ne \nA\nb\ng\nl\ne\ni\nc\nh\n \nV\ni\ns\ni\no\nn\n \nu\nn\nd\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nti\nd\ne\ne\nn\nPro\nj\ne\nk\nt\ni\nd\ne\ne\nn\nPro\nj\ne\nk\nt\ni\nd\ne\ne\nn\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\np\no\nr\nt\nf\no\nl\ni\no\n \n1\n \n…\n \nn\nG\ne\ns\na\nm\nts\ny\ns\nte\nm\n \nO\ns\nn\na\nb\nr\nü\nc\nk\nV\ni\ns\ni\no\nn\n \nB\ne\ns\nte\nh\ne\nn\nd\ne\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nti\nd\ne\ne\nn\nEn\ntw\ni\nc\nk\nl\nu\nn\ng\n \nw\ne\ni\nte\nr\ne\nr\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nte\nD\ne\nta\ni\nl\nl\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n \n(\nT\ne\nc\nh\nn\ni\nk\n,\n \nR\ne\nc\nh\nt,\n \nW\ni\nr\nts\nc\nh\na\nf\nt)\nA\nb\ng\nl\ne\ni\nc\nh\n \nV\ni\ns\ni\no\nn\n \nu\nn\nd\n \nG\ne\ns\na\nm\nts\ny\ns\nte\nm\n \nO\ns\nn\na\nb\nr\nü\nc\nk\n2\n1\n3\n6\n1\n6\n7\nD\ne\nta\ni\nl\nl\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n \n(\nT\ne\nc\nh\nn\ni\nk\n,\n \nR\ne\ng\nu\nl\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n,\n \nW\ni\nr\nts\nc\nh\na\nf\nt)\n4\n5\nR\ne\ni\nh\ne\nn\nf\no\nl\ng\ne\nA\nk\nt\ni\no\nn\nE\nrg\ne\nb\nni\ns\nR\ne\na\nl\ni\ns\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n8\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n21\n \n/ \n38\n \nUmsetz\nu\nn\ng \nei\nn\nze\nl\nn\ner\n \nP\nr\nojekte\n,\n \nd\ni\ne \nein\ne\n \nÜbe\nrtr\nag\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \nE\nrfahr\nu\nn\ngsw\ner\nt\nen\n \na\nu\nf \nP\nrojek\nt\ne \nspät\ner\ne\nr \nP\nhase\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne s\nu\nk\nze\nss\ni\nv\ne Ver\nn\net\nz\nu\nn\ng d\ner\n \nP\nrojek\nt\ne ermö\ngli\nc\nhen\n.\n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n9\n: R\nealisieru\nng\nsp\nhasen\n \nI\nn\n \nRea\nlisier\nun\ng\ns\np\nh\na\nse\n \n1\n \ns\nol\nl\nen\n \nmö\ngli\nc\nhst \nkon\nkr\nete\n \nP\nrojek\ntid\ne\nen\n,\n \nd\ni\ne \nw\neit \nv\nor\nan\nge\nsc\nhritte\nn\n \nsi\nn\nd\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\nen\n \ntechn\ni\nsc\nhe \nK\nom\npo\nn\ne\nn\nte\nn\n \nam\n \nM\nark\nt \nv\ner\nf\nü\ngbar \nsi\nn\nd\n,\n \nr\neali\nsi\ner\nt \nw\ner\nd\nen\n.\n \nDie \nP\nroje\nkte\n \nsteh\nen\n \nd\nab\nei \ngr\nößt\nen\n-\nteil\ns \nfür \nsi\nc\nh \nu\nn\nd\n \nsi\nn\nd\n \nn\nu\nr \ni\nn\nfo\nrmatori\nsc\nh, \nn\ni\nc\nht \nab\ner\n \nte\nc\nhn\ni\nsc\nh \nmi\ntein\nan\nd\ner\n \nv\ne\nrk\nn\nü\npft.\n \nP\naral\nl\nel \nd\nazu\n \nw\ni\nrd \nv\nor\n-\nge\nsc\nhl\nage\nn\n,\n \nd\ni\ne \nP\nroje\nkte\n \nd\ner\n \nspät\ner\ne\nn\n \nP\nhase\nn\n \n2 \nu\nn\nd\n \n3\n \nzu\n \nd\netail\nl\ni\ner\nen\n \nu\nn\nd\n \nf\nü\nr \nd\ni\ne Ums\netz\nu\nn\ng vor\nzu\nb\ner\neite\nn\n. \nZu\nd\nem \nsol\nl\nte \nan\nal\nys\ni\ner\nt\n \nw\ne\nrden\n,\n \ni\nn\nw\ni\nefer\nn\n \nSyn\ner\ngie\nn\n \nz\nw\ni\nsc\nhen\n \nd\ne\nn\n \nein\nze\nl\nn\ne\nn\n \nP\nrojek\nte\nn\n \nd\ni\ne \nG\nesam\nteffi\nzien\nz\n \nd\nes \nSystems\n \ner\nhö\nhe\nn\n \nkö\nn\nn\nen\n.\n \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ngsp\nhase\n \n1 \nl\näuft \ni\nn\n \nd\nen\n \nJ\nahr\nen\n \n20\n2\n1\n \nb\ni\ns \n20\n2\n4\n.\n \nF\nü\nr \nd\ni\ne \nJ\nahre\n \n20\n2\n4\n \nb\ni\ns \n20\n3\n0\n \ni\nst \nd\ner\n \ni\nn\ni\ntia\nl\ne \nA\nu\nfb\nau \nei\nn\ne\nr \nsy\nstemi\nsc\nhen\n \nWas\nserstof\nfi\nn\nfras\ntru\nkt\nu\nr \nv\norg\neseh\nen\n.\n \nDaz\nu\n \nsol\nl\nen\n \ni\nn\n \nd\ner\n \nRea\nlisie\nru\nng\nsp\nh\na\ns\ne\n \n2\n \nn\neu\ne \nP\nrojek\nte \nu\nm\nge\nset\nzt \nu\nn\nd\n \nu\nn\nter\nein\nan\nd\ner\n \nso\nw\ni\ne \nmi\nt \nb\nesteh\nen\n-\nd\nen\n \nI\nn\ni\ntia\nti\nv\ne\nn\n \nv\ner\nk\nn\nü\npft \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nDie \nE\nrfahr\nu\nn\ngs\nw\ner\nt\ne \naus \nd\ne\nr \nR\neal\ni\nsi\ner\nu\nn\ngs\npha\nse\n \n1 \nkön\nn\ne\nn\n \nd\nab\nei \ng\ne\nw\ni\nn\nn\n-\nb\nrin\nge\nn\nd\n \nein\nge\nb\nracht \nw\ne\nr\nd\nen\n.\n \nZe\ni\ntglei\nc\nh \nsol\nl\nte ei\nn\ne\n \nWei\nter\nen\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng \nv\non\n \nn\ne\nu\ne\nn\n \nP\nrojek\nt\nen\n \nstatt\nfi\nn\nd\ne\nn\n.\n \nDe\nr\nen\n \nUmsetz\nu\nn\ng \ni\nst \ni\nn\n \nRe\na\nlisier\nungs\np\nh\na\nse\n \n3\n \nv\no\nrg\nes\nehe\nn\n.\n \nH\ni\ner\nb\nei \nhan\nd\nelt \nes \nsi\nc\nh \ni\nn\nsb\neson\nd\ne\nre\n \nu\nm \ni\nn\nfra\n-\nstru\nk\ntu\nr\nell\ne \nG\nro\nßpr\noje\nkte\n \n(\nw\ni\ne \nz.\n \nB\n.\n \nn\neu\ne \nWas\nserstoff\npipeli\nn\nes\n)\n \nod\ner\n \nP\nrojek\nt\ne, \nd\ni\ne \nauf \nTechn\nol\nogie\nn\n \nfuße\nn\n,\n \nd\ni\ne \nn\noc\nh \nn\ni\nc\nht \nam\n \nM\nark\nt \nv\ner\nfügba\nr \nsi\nn\nd\n.\n \nDas \nkön\nn\ne\nn\n \nb\neis\npiel\nsw\neis\ne \nmi\nt \nB\nre\nn\nn\ns\ntoff\nze\nl\nl\nen\n \nb\netr\ni\neben\ne \n4\n0\n \nt \nLkw\n \nsei\nn\n.\n \nZiel\n \nv\no\nn\n \nR\neali\nsi\ner\nu\nn\ngsphase\n \n3\n \ni\nst \nes, \nd\ni\ne \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt\ne \nVis\ni\no\nn\n \nb\nestmögl\ni\nc\nh \nu\nmges\netz\nt \nu\nn\nd\n \nei\nn\ne \nsy\ns-\ntemi\nsc\nh \nre\nl\ne\nv\nan\nte \nWas\ns\ner\ns\ntoff\ni\nn\nfras\ntr\nu\nkt\nu\nr \na\nu\nfges\netz\nt \nzu\n \nhab\nen\n.\n \nD\ner\ne\nn\n \nv\nol\nl\nstän\nd\ni\nge\n \nUmset\nzu\nn\ng \ni\nst \nfü\nr \nd\ne\nn\n \nZe\ni\ntra\nu\nm \n20\n3\n0\n \nb\ni\ns \n20\n50\n \nav\ni\nsi\ner\nt.\n \n \nR\nE\nA\nL\nI\nS\nI\nE\nR\nU\nN\nG\nS\nP\nH\nA\nS\nE\n \n1\nR\nE\nA\nL\nI\nS\nI\nE\nR\nU\nN\nG\nS\nP\nH\nA\nS\nE\n \n2\nRE\nA\nL\nI\nS\nI\nE\nRU\nN\nG\nS\nP\nH\nA\nS\nE\n \n3\nI\nN\nI\nT\nI\nI\nE\nR\nU\nN\nG\n2\n0\n2\n1\n-\n2\n0\n2\n4\n2\n0\n2\n4\n-\n2\n0\n3\n0\n2\n0\n3\n0\n-\n2\n0\n5\n0\n▪\nK\nn\no\nw\n-\nh\no\nw\n \nI\nn\np\nu\nt\n \nf\nü\nr\n \nR\nP\n2\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ne\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\nE\n \nR\nP\n1\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\nE\n \nR\nP\n2\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\nE\n \nR\nP\n3\nV\nE\nRN\nE\nT\nZ\nU\nN\nG\n2\n0\n1\n9\n-\n2\n0\n2\n0\n▪\nK\no\nn\nk\nr\ne\nt\ne\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nid\ne\ne\n,\n \nb\ne\nr\ne\nit\n \nf\nü\nr\n \nd\nie\n \nU\nm\ns\ne\nt\nz\nu\nn\ng\n▪\nBe\ng\nin\nn\n \nA\nu\nf\nb\na\nu\n \ne\nin\ne\nr\n \ns\ny\ns\nt\ne\nm\nis\nc\nhe\nn\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nt\no\nf\nf\nin\nf\nr\na\ns\nt\nr\nu\nk\nt\nu\nr\n▪\nW\nei\nt\ner\nen\nt\nw\ni\nck\nl\nu\nn\ng\n \nd\ner\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ni\nd\nee\n▪\nS\ny\nn\ner\ng\ni\nen\n \nm\ni\nt\n \nR\nP\n \n1\n/\n2\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\nen\n \ni\nd\nen\nt\ni\nf\ni\nz\ni\ner\nen\n▪\nK\nn\no\nw\n-\nh\no\nw\n \nI\nn\np\nu\nt\n \nf\nü\nr\n \nR\nP\n3\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ne\n▪\nK\nn\no\nw\n-\nh\no\nw\n \nI\nn\np\nu\nt\n \nf\nü\nr\n \nR\nP\n3\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ne\n▪\nK\no\nn\nk\nr\ne\nt\ne\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nid\ne\ne\n,\n \nb\ne\nr\ne\nit\n \nf\nü\nr\n \nd\nie\n \nU\nm\ns\ne\nt\nz\nu\nn\ng\n▪\nI\nm\np\nle\nm\ne\nn\nt\nie\nr\nu\nn\ng\n \ne\nin\ne\nr\n \ns\ny\ns\nt\ne\nm\nis\nc\nhe\nn\n \nW\na\ns\ns\ne\nr\ns\nt\no\nf\nf\nin\nf\nr\na\ns\nt\nr\nu\nk\nt\nu\nr\n▪\nK\no\nn\nk\nr\ne\nt\ne\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nid\ne\ne\n,\n \nb\ne\nr\ne\nit\n \nf\nü\nr\n \nd\nie\n \nU\nm\ns\ne\nt\nz\nu\nn\ng\n▪\nN\nu\nk\nle\nu\ns\n \nf\nü\nr\n \nd\nie\n \nwe\nit\ne\nr\ne\n \nE\nn\nt\nwick\nlu\nn\ng\n \nin\n \nO\ns\nn\na\nb\nr\nü\nc\nk\n▪\nW\nei\nt\ner\nen\nt\nw\ni\nck\nl\nu\nn\ng\n \nd\ner\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\ni\nd\nee\n▪\nS\ny\nn\ner\ng\ni\nen\n \nm\ni\nt\n \nR\nP\n1\n \nP\nr\no\nj\nek\nt\nen\n \ni\nd\nen\nt\ni\nf\ni\nz\ni\ner\nen\n▪\nB\neg\ni\nn\nn\n \nK\no\nn\nz\nep\nt\ni\no\nn\n \nu\nn\nd\n \nM\na\nch\nb\na\nr\nk\nei\nt\ns\na\nn\na\nl\ny\ns\nen\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n22\n \n/ \n38\n \n4\n \nHa\nn\nd\nlu\nn\ngsempf\nehl\nu\nn\ng\n \nDie \nE\ni\nn\nb\ni\nn\nd\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \ner\nn\neu\ne\nrbare\nn\n \nG\na\nsen\n \ni\nn\n \nd\nas \nl\nokale \nE\nn\ner\ngiesy\nst\nem \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nd\na\nmi\nt \nv\ner\nb\nu\nn\nd\ne\nn\ne \nI\nn\ni\ntia\nti\nv\ne \nz\nu\n \nein\ne\nm \nge\nmei\nn\nsam\ne\nn\n \nV\norg\nehe\nn\n \nd\ner\n \nl\no\nkale\nn\n \nA\nkte\nu\nr\ne \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk\n \nstößt\n \na\nu\nf \ngr\no\nßes \nI\nn\nte\nre\nss\ne\n \nu\nn\nd\n \ne\nn\ntspric\nht\n \neben\nfa\nl\nl\ns \nd\nen\n \nb\nu\nn\nd\nes\n-\n, \nl\na\nn\nd\nes\n-\n \nu\nn\nd\n \nr\neg\ni\no\nn\nal\npoli\ntis\nc\nhen\n \nZi\nels\netz\nu\nn\nge\nn\n.\n \nA\nu\nf \nWun\nsc\nh \nd\ne\nr \nl\no\nkale\nn\n \nA\nkte\nu\nre\n \nwu\nrde \nd\naher\n \nei\nn\n \nstring\nen\nte\ns \nK\non\nze\npt \nzu\nr \nVor\nb\ne\nre\ni\ntu\nn\ng \nd\nes \nav\ni\nsi\ner\nte\nn\n \nTran\nsf\no\nrm\nati\non\nspro\nze\nss\nes \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt\n.\n \nDieses \nK\non\nze\np\nt \nb\ner\nü\nc\nksi\nc\nh\ntigt \nsow\no\nhl\n \nd\ni\ne \nge\ns\nell\nsc\nhaf\ntli\nc\nhen\n \nu\nn\nd\n \nsozi\nal\ne\n \nA\nspek\nt\ne \nal\ns \nauch \nd\ni\ne \ntech\nn\ni\nsc\nhen\n,\n \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhe\nn\n,\n \nre\nc\nhtli\nc\nhe\nn\n \nu\nn\nd\n \nökologi\nsc\nhe\nn\n \nG\nesi\nc\nhtspu\nn\nkt\ne\n.\n \nDas \nu\nn\nt\ner\n \nK\na\npitel\n \n3\n \nb\nesc\nhr\ni\neben\ne \nme\nthodi\nsc\nhe \nVor\ng\nehe\nn\n \nw\nu\nrde \ni\nn\n \nko\nn\nkr\net\ne \nP\nr\nojektstr\nu\nkt\nu\nr\nen\n,\n \nw\nelc\nhe \ni\nn\n \nd\nen\n \nA\nn\nl\nage \nI\n \nb\ni\ns \nA\nn\nl\nage\n \nVI\n \nd\netail\nl\ni\ner\nt\n \nd\narge\nstell\nt \nsi\nn\nd\n,\n \nü\nb\ner\nführ\nt. \nDie\n \nP\nrojek\ntst\nru\nktu\nr\n \nb\nein\nh\nal\ntet\n \nein\ne\nn\n \nP\nro-\njekt\nstr\nu\nkt\nu\nr\npla\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\nie\n \nd\nazu\ng\nehör\ni\ng\nen\n \nA\nrbei\nts\npake\ntspez\ni\nfi\nkatio\nn\ne\nn\n, \nein\ne \nG\nru\nn\nd\nstr\nu\nkt\nu\nr \nfür \nd\ni\ne \nP\nrog\nram\n-\nmo\nrg\na\nn\ni\nsati\non\n \nu\nn\nd\n \nSt\ne\nu\ne\nr\nu\nn\ng, \nein\ne kl\nar\ne A\nu\nftei\nl\nu\nn\ng \nd\ner\n \nR\nol\nl\nen\n \nu\nn\nd\n \nV\ner\na\nn\nt\nw\nortl\ni\nc\nhke\ni\nten\n \nd\nes \nK\non\nso\nrtiums\n, \nein\nen\n \nZe\ni\nt\n-\n \nu\nn\nd\n \nA\nb\nl\naufpla\nn\n \nsow\ni\ne ei\nn\ne d\net\nai\nl\nl\ni\ner\nte Kos\nten\nab\nsc\nhät\nzu\nn\ng d\nes\n \nG\nesa\nmtv\norh\nab\ne\nn\ns.\n \nDas \ner\narbei\nte\nte \nK\non\nze\np\nt\n \nen\ntspric\nht \nd\ner\n \ni\nn\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n9\n \nd\narge\nstell\nt\nen\n \nI\nn\ni\ntii\ner\nu\nn\ng\ns\nphase\n. \nI\nm\n \nEr\ng\neb\nnis \nwer\nd\nen\n \nd\nie \nbe\nteilig\nten \nA\nk\nteur\ne \nv\nom\n \n„W\noll\nen“ \nzum\n \n„Könn\nen“ \nbe\nfä\nh\nig\nt\n, \nso \nd\na\nss \nna\nc\nh\n \nA\nbsch\nlu\nss \nd\nie \nEinz\nel\np\nro\n-\nje\nk\nte \nd\ner\n \nRea\nlisier\nungs\np\nh\na\nse \n1\n \nso \na\nusgea\nrb\neit\ne\nt \nsin\nd\n, \nd\na\nss \nsie \nre\na\nlisier\nt\n \nwer\nd\nen \nk\nönne\nn\n.\n \nF\nü\nr \nd\ni\ne \nP\nrojek\n-\ntarbei\nt\n \nhat \nsi\nc\nh \nein\n \nK\no\nn\nsort\ni\nu\nm\n \nge\nfu\nn\nd\ne\nn\n,\n \nd\nas\n \nal\nl\ne \nn\not\nw\ne\nn\nd\ni\nge\nn\n \nA\nn\nfo\nrd\ner\nu\nn\nge\nn\n \nan\n \nd\ni\ne \ner\nfo\nl\ng\nre\ni\nc\nhe \nUmset\n-\nzu\nn\ng\n \nei\nn\nes \nsol\nc\nh \nkompl\nex\ne\nn\n \nVor\nhab\ne\nn\ns \ner\nf\nü\nl\nl\nt\n.\n \nDu\nrch \nE\nCO\nS \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne \nl\nokale \nu\nn\nd\n \nr\neg\ni\non\nal\ne \nVe\nr\nn\ne\ntzu\nn\ng \nge\nsi\n-\nc\nher\nt. \nDie \nBBH\n-\nG\nru\npp\ne\n \nst\neu\ne\nrt \nd\ni\ne \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhen\n \nu\nn\nd\n \nre\nc\nhtli\nc\nhe\nn\n \nK\nom\np\nete\nn\nze\nn\n \nb\nei \nu\nn\nd\n \nLB\nST \nb\nesi\ntz\nt \nw\nelt\nw\neit \na\nn\ner\nka\nn\nn\nt\ne \nE\nx\npe\nrtise \ni\nn\n \nd\ner\n \nWas\ns\ner\nstof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nr\nen\nn\nstof\nfz\nell\nen\nt\nechn\no\nl\nogie.\n \nDie \nSWO \nsi\nn\nd\n \ni\nn\nsb\ne-\nson\nd\ner\ne \nb\nei \nP\nr\nojek\nte\nn\n \ni\nm \nB\ner\neic\nh \nsy\nstemi\nsc\nhe\nr \nI\nn\nfras\nt\nru\nkt\nu\nr \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nA\nb\nl\neitu\nn\ng \nv\non\n \nG\nesc\nhäf\ntsm\nod\nell\ne\nn\n \nei\nn\n \nge\nw\ni\nn\nn\nb\nrin\ng\nen\nd\ner\n \nP\nart\nn\ner\n.\n \nSom\nit \nist \nd\na\ns \nFund\na\nm\nent\n \nfür \nein\ne \nb\nre\ni\nt \nan\nge\nl\neg\nte \ng\nesell\nsc\nhaf\ntli\nc\nhe \nA\nn\nstre\nn\ngu\nn\ng \nzur\n \nI\nnteg\nra\nti\non \nvon \ner\n-\nneu\ner\nba\nre\nn Gase\nn\n \nu\nn\nd\n \nzu\nr stra\nteg\ni\nsc\nh\nen \nA\nusr\ni\nc\nh\ntu\nng\n \nO\nsna\nbr\nüc\nk\ns\n \nfü\nr d\nie Z\nu\nk\nunf\nt g\nel\neg\nt\n.\n \nNu\nn\n \nstell\nt \nsi\nc\nh\n \nd\ni\ne \nF\nrage\n,\n \nw\ni\ne \nd\ni\nese \nsehr \ngu\nte \nA\nu\nsgan\ngssi\ntu\nati\no\nn\n \nb\nest\nmö\ngli\nc\nh \nge\nn\nu\ntzt\n \nw\ne\nrde\nn\n \nka\nn\nn\n.\n \nDie \nb\nete\ni\nl\ni\ngt\nen\n \nA\nkte\nu\nr\ne \nsi\nn\nd\n \nn\noc\nh \nn\ni\nc\nht \nso\nw\neit\n,\n \nei\nge\nn\ne \nI\nn\nv\nestiti\non\ns\nen\ntsc\nh\nei\nd\nu\nn\ng\nen\n \nzu\n \ntr\ne\nff\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nb\ne\nd\nü\nrfe\nn\n \nein\nes\n \nb\nesser\nen\n \nV\ner\n-\nstän\nd\nn\ni\nss\nes \nd\ner\n \nM\nögli\nc\nhke\ni\nten\n \nu\nn\nd\n \nCh\nan\nc\ne\nn\n,\n \nd\ni\ne \ni\nn\n \nd\ni\nesem \nP\nroz\ness \nl\ni\ne\nge\nn\n.\n \nDah\ner\n \ner\nsc\nh\nein\nt\n \nzu\nn\näc\nhst \nei\nn\ne\n \nF\nörderu\nn\ng d\ne\nr öf\nfen\ntli\nc\nhe\nn\n \nH\nan\nd\n \nsi\nn\nn\nv\nol\nl\n,\n \nu\nm \nd\ni\neses \nA\nktiv\ni\ner\nu\nn\ngshü\nrde \nzu\n \nü\nb\ner\nw\ni\nn\nd\ne\nn\n.\n \nD\ni\ne \nge\nsc\nhätzt\nen\n \nK\nos\nte\nn\n \nd\nes \nd\ner\n \nI\nn\ni\ntii\ner\nu\nn\ngsph\nase\n \nl\ni\neg\ne\nn\n \nzw\ni\nsc\nhe\nn\n \n77\n6\n.4\n0\n0\n \n€\n \nu\nn\nd\n \n9\n6\n4\n.700\n \n€\n \ni\nn\n \nA\nb\nhän\ngigk\neit\n \nd\ner\n \nA\nn\nza\nhl\n \nd\ner\n \nz\nu\n \nr\neali\nsi\ner\nen\nd\ne\nn\n \nE\ni\nn\nz\nelp\nroje\nkte\n \n(\nv\ngl.\n \nK\napi\ntel\n \n3\n.\n3\n \nu\nn\nd\n \nK\napi\ntel \nV\n)\n.\n \nDie \nK\nost\nen\n \ner\nst\nre\nc\nk\nen\n \nsi\nc\nh\n \nü\nb\ner\n \nei\nn\ne \nGesa\nm\ntla\nuf\nzeit \nvon \nc\na\n. ei\nnem\n Ja\nh\nr\n \n(\nv\ngl.\n \nK\napi\ntel \nIV\n).\n \n \nI\nm \nR\nahm\nen\n \nein\nes \nF\nörderscr\nee\nn\ni\nn\ngs \nma\nn\ni\nfesti\ner\nt \nsi\nc\nh \nd\ni\ne \nE\nrk\ne\nn\nn\nt\nn\ni\ns\n,\n \nd\nass\n \nd\nas\n \nski\nzz\ni\ner\nte \nP\nrojek\nt\n \nn\nu\nr \nb\neg\nre\nn\nz\nt\n \nod\ner\n \nn\nu\nr \nan\nt\neil\ni\ng \nmi\nt \nb\nesteh\nen\nd\ne\nn\n \nF\nörde\nrp\nro\ngr\nam\nm\ne\nn\n \nfi\nn\nan\nziert \nw\ner\nd\nen\n \nka\nn\nn\n. \n \nFür \nd\na\ns \nL\na\nnd\n \nNied\ner\nsa\nc\nh\ns\nen\n,\n \nal\ns \nb\nedeu\nte\nn\nd\ne\nn\n \nE\nrz\ne\nu\nge\nr \ne\nrn\neu\ner\nb\nar\nen\n \nSt\nrom\ns\n \nu\nn\nd\n \nmi\nt \nei\nn\nem \nü\nb\ner\nd\nu\nrch-\nsc\nhn\ni\nttli\nc\nh \nhohen\n \nA\nn\nt\neil\n \nan\n \nE\nrdgas\n \ni\nm \nE\nn\nd\ne\nn\ner\ngie\nv\ne\nrbrau\nc\nh, \nbie\ntet\n \nd\nie \nI\nm\np\nle\nm\nentier\nung\n \ner\nneu\ner\nba\nre\nr\n \nGase\n in lok\na\nle\n Ene\nrgi\nesy\ns\ntem\ne \neine\n \nbe\nsond\ner\ne\n \nCha\nnc\ne\n.\n \n \nI\nn\n \nd\ni\nesem \nP\nroj\nek\nt \nsol\nl\ne\nn\n \nEr\nk\nenn\ntnisse \nzur\n \nk\nom\np\nle\nx\nen \nI\nnteg\nra\ntio\nn \ner\nneu\ner\nba\nre\nr \nGase\n \nin \nein\n \nstäd\ntis\nc\nh\ne\ns \nEn\ner\ng\niesy\nstem\n \ng\nene\nrie\nrt\n \nwer\nd\nen\n. \nI\nm \nVe\nrg\nl\neic\nh \nz\nu\n \ngr\noßi\nn\nd\nu\nstri\nell\nen\n \nP\nroje\nkte\nn\n,\n \nw\ni\ne \nz.B\n.\n \nWas\nsers\ntoff\n \ni\nn\n \nR\naf\n-\nfi\nn\ner\ni\ne\nn\n,\n \nhat \nd\ni\neses \nP\nrojek\nt \nein\ne\nn\n \nw\nes\nen\ntli\nc\nhen\n \nge\ns\nell\nsc\nhaf\ntli\nc\nhen\n \nTran\nsf\no\nrmati\no\nn\nspro\nze\nss\n \nzu\n \neig\nen\n,\n \nd\na \nv\ni\nel\ne\n \nein\nze\nl\nn\ne A\nn\nw\nen\nd\ner\n \nu\nn\nd\n \nVe\nrb\nr\nauch\ner\n \nv\no\nn\n \nei\nn\nem \nsol\nc\nh\nen\n \nWa\nn\nd\nel \nb\netr\nof\nfen\n \nsi\nn\nd\n.\n \nDie \ngr\nu\nn\nd\nsät\nzli\nc\nhe H\ner\na\nu\ns-\nfo\nrderu\nn\ng \ni\nst \ni\nd\ne\nn\ntis\nc\nh \nfür \nan\nd\ner\ne \nmi\ntte\nl\n-\n \nb\ni\ns \ngr\noß\nst\nä\nd\ntis\nc\nhe \nG\nebi\nete\n,\n \nsod\nass\n \nd\ni\neses \nV\norh\na\nbe\nn \na\nls \ninh\na\nltli\n-\nc\nh\ne u\nnd\n m\neth\nod\nisc\nh\ne B\nla\nupause\n d\niene\nn k\na\nnn\n \nu\nn\nd\n \nsol\nl\n.\n \nA\nu\nfgru\nn\nd\n \nd\ner\n \nK\non\ng\nr\nu\ne\nn\nz zu d\nen\n \npoli\ntis\nc\nhen\n \nZiel\nsetz\nu\nn\nge\nn\n \nNi\nedersac\nhs\nen\ns\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nÜber\ntr\nagba\nr\nke\ni\nt \nd\ner\n \nE\nr\n-\nke\nn\nn\nt\nn\ni\nss\ne \nauf \na\nn\nd\ner\ne \nSt\nä\nd\nte, \ner\nsc\nhei\nn\nt \nein\ne \nFörd\ner\nung \nd\nes \nP\nroj\nek\ntes \nd\nur\nc\nh\n \nL\na\nnd\nesm\nit\nt\nel \nd\nur\nc\nh\na\nus \ng\ne-\nre\nc\nh\ntfer\ntig\nt und\n soll\nte \nin \nB\netra\nc\nh\nt g\nezo\ng\nen \nwer\nd\nen\n.\n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n23\n \n/ \n38\n \n \nANLAGE\nN\n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n24\n \n/ \n38\n \nI.\n \nP\nroje\nkt\nst\nrukt\nu\nr\np\nl\na\nn\n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n10\n: P\nro\njekt\ns\nt\nruk\nt\nu\nrp\nlan d\nes g\ne\np\nlant\nen Vo\nrhab\nens\n \nEI\nNZ\nEL\nP\nROJ\nEK\nT\nE \nENT\nW\nI\nC\nK\nEL\nT\n1\n5\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n…\nA\nK\nZ\nEP\nT\nA\nNZ\n \nSI\nC\nH\nERG\nES\nT\nEL\nL\nT\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n…\nERG\nEB\nNI\nSS\nE \nÜ\nB\nERG\nEB\nEN\nH\n2\n-\nR\ne\na\nl\nl\na\nb\no\nr\n \nO\ns\nn\na\nb\nr\nü\nc\nk\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n2\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\n…\n…\n…\nZ\nu\ns\na\nmme\nn\nf\nü\nh\nr\nu\nn\ng\n \nE\ni\nn\nz\ne\nl\np\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\nP\nROJ\nEK\nT\n \n \nA\nB\nG\nES\nC\nH\nL\nO\nSS\nEN\n2\n2\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\nV\nI\nSI\nO\nN \n \nA\nB\nG\nES\nC\nH\nL\nO\nSS\nEN\n1\n4\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n…\n1\n7\n.\n0\n2\n.\n2\n0\n2\n0\n…\nSY\nST\nEM\nK\nO\nNZ\nEP\nT\n \nENT\nW\nI\nC\nK\nEL\nT\n \n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\na\nb\ns\nc\nh\nl\nu\ns\ns\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n2\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\nB\nB\nH\nC\n…\n…\n2\n0\n.\n0\n4\n.\n2\n0\n2\n0\n1\n5\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\nA\nb\ns\nc\nh\nl\nu\ns\ns\nv\ne\nr\na\nn\ns\nt\na\nl\nt\nu\nn\ng\nE\nCO\nS\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nk\no\no\nr\nd\ni\nn\na\nt\ni\no\nn\nW\ni\nr\nt\n.\n/\nR\ne\nc\nh\nt\n.\n \nB\ne\nw\ne\nr\nt\nu\nn\ng\nB\nB\nH\nC\nB\nB\nH\nC\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n…\n…\n2\n2\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n0\n9\n.\n1\n2\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n7\n.\n0\n2\n.\n2\n0\n2\n0\nVi\ns\ni\no\nn\ns\ne\nn\nt\nw\ni\nc\nk\nl\nu\nn\ng\nTe\nc\nh\nn\ni\ns\nc\nh\ne\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nk\nl\nu\nn\ng\nB\nB\nH\nC\nE\nCO\nS\nL\nB\nS\nT\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n…\n…\n2\n2\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n0\n5\n.\n0\n8\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n4\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n5\n.\n1\n1\n.\n2\n0\n1\n9\n0\n3\n.\n0\n2\n.\n2\n0\n2\n0\nE\nn\nd\nb\ne\nr\ni\nc\nh\nt\nB\nB\nH\nC\nB\nB\nH\nC\nB\nB\nH\nC\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\n2\n7\n.\n0\n1\n.\n2\n0\n2\n0\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n2\n0\n.\n0\n4\n.\n2\n0\n2\n0\n0\n8\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n2\n3\n.\n0\n3\n.\n2\n0\n2\n0\nH\na\nn\nd\nl\nu\nn\ng\ns\ne\nmp\nf\ne\nh\nl\nu\nn\ng\ne\nn\nA\nu\ns\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng\ns\nk\no\nn\nz\ne\np\nt\nVe\nr\nn\ne\nt\nz\nu\nn\ng\nB\nB\nH\nC\nE\nCO\nS\nB\nB\nH\nC\n1\n3\n.\n0\n4\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\n2\n7\n.\n0\n1\n.\n2\n0\n2\n0\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n2\n1\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n7\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n1\n9\n3\n0\n.\n1\n2\n.\n2\n0\n1\n9\nP\no\nl\ni\nt\ni\ns\nc\nh\ne\n \nK\no\nmmu\nn\ni\nk\na\nt\ni\no\nn\nL\nB\nS\nT\nB\nB\nH\nC\n…\n2\n1\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\nW\ni\ns\ns\ne\nn\ns\nv\ne\nr\nmi\nt\nt\nl\nu\nn\ng\n \nE\nx\nt\ne\nr\nn\n…\n0\n1\n.\n0\n7\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n5\n.\n0\n7\n.\n2\n0\n1\n9\n…\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n0\n8\n.\n0\n7\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n1\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n8\n.\n1\n1\n.\n2\n0\n1\n9\n0\n4\n.\n1\n1\n.\n2\n0\n1\n9\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nb\ne\nw\ne\nr\nt\nu\nn\ng\nB\nB\nH\nC\n2\n5\n.\n1\n1\n.\n2\n0\n1\n9\nW\ni\ns\ns\ne\nn\ns\nv\ne\nr\nmi\nt\nt\nl\nu\nn\ng\n \nI\nn\nt\ne\nr\nn\nVo\nr\nb\ne\nr\ne\ni\nt\nu\nn\ng\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ni\nd\ne\nn\nt\ni\nf\ni\nz\ni\ne\nr\nu\nn\ng\nE\nCO\nS\nE\nCO\nS\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\n…\nE\nR\nG\nE\nB\nN\nI\nS\nVE\nR\nW\nE\nR\nTU\nN\nG\n2\n1\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n5\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n \n…\nA\nK\nZ\nE\nP\nTA\nN\nZ\n0\n1\n.\n0\n7\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\nS\nY\nTS\nE\nM\nK\nO\nN\nZ\nE\nP\nTI\nO\nN\nI\nE\nR\nU\nN\nG\n0\n4\n.\n1\n1\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n1\n.\n0\n5\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n…\nE\ni\nn\nz\ne\nl\ng\ne\ns\np\nr\nä\nc\nh\ne\nB\ne\nd\na\nr\nf\ns\na\nn\na\nl\ny\ns\ne\nB\nB\nH\nC\nE\nCO\nS\nE\nCO\nS\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n…\n…\n…\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n0\n5\n.\n0\n8\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n1\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nTE\nN\nTW\nI\nC\nK\nL\nU\nN\nG\n2\n1\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n7\n.\n0\n2\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n1\n8\n.\n1\n1\n.\n2\n0\n1\n9\nVI\nS\nI\nO\nN\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n1\n4\n.\n1\n0\n.\n2\n0\n1\n9\n…\n…\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nTM\nA\nN\nA\nG\nE\nM\nE\nN\nT\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\n2\n2\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n2\n0\n…\n \nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nc\no\nn\nt\nr\no\nl\nl\ni\nn\ng\nP\nROJ\nEK\nT\n \nG\nES\nT\nA\nRT\nET\n0\n3\n.\n0\n6\n.\n2\n0\n1\n9\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ns\nt\na\nr\nt\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n25\n \n/ \n38\n \nII.\n \nP\nrogra\nmmorga\nn\ni\nsa\nt\ni\non un\nd\n S\nt\neuerung\n \nDe\nr \nE\nrfol\ng \nd\nes \nP\nrojek\nt\nv\norh\nab\nen\ns \ni\nst \nma\nßge\nb\nl\ni\nc\nh \nv\non\n \nd\ner\n \nZu\nsam\nm\nen\na\nrbei\nt \nu\nn\nd\n \nd\nem \nA\nu\nstausc\nh \nzw\ni\nsc\nhe\nn\n \nd\ne\nn\n \nv\ner\nsc\nhi\ned\nen\nen\n \nSt\na\nke\nhol\nd\ne\nrn\n \nab\nhä\nn\ngig.\n \nA\nn\nge\nl\nehnt \nan\n \nd\nas \nCapac\ni\nty \nWO\nR\nK\nS \nM\nod\nell\n \nd\ner\n \nG\nI\nZ \nG\nmb\nH\n15\n \nw\ni\nrd\n \nfü\nr\n \nK\noop\ner\nati\no\nn\nss\nys\nteme \nfo\nl\ng\nen\nd\ne \nSt\neu\ner\nu\nn\ngsstr\nu\nkt\nu\nr \nempfohl\ne\nn\n:\n \nP\nol\ni\ntis\nc\nh\n-\nn\nor\nma\ntive\n \nSt\neu\ner\nu\nn\ng, \nstrat\neg\ni\n-\nsc\nhe \nSt\neu\ner\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nope\nrativ\ne \nSt\ne\nu\ner\nu\nn\ng\n.\n \nI\nn\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n11\n \nsi\nn\nd\n \ndi\ne \nOrgan\ni\nsat\ni\non\nss\ntru\nkt\nu\nr \nd\nes \nP\nrojek\ntes\n \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne i\nn\nv\nol\nv\ni\ner\nte\nn\n \nSt\nak\ne\nhol\nd\ner\n \ni\nn\n \nA\nb\nhän\ngig\nke\ni\nt \nz\nu\ne\ni\nn\nan\nd\ne\nr d\nar\nge\ns\ntell\nt\n. \n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n11\n: P\nro\ng\nram\nm\nor\ng\nani\nsa\nt\nion\ns\ns\nt\nruk\nt\nu\nr\n \nDabei\n \nw\ne\nrde\nn\n \nR\neg\neln\n,\n \nR\nol\nl\nen\n,\n \nM\na\nn\nd\nate \nu\nn\nd\n \nVe\nran\ntw\nortli\nc\nhke\ni\nte\nn\n \ni\nn\n \nd\ni\nese\nr \nSt\nr\nu\nktu\nr \nb\nesc\nhri\nebe\nn\n.\n \nH\ner\nv\nor\nzu\n-\nhebe\nn\n \ni\nst,\n \nd\nass\n \nsi\nc\nh \njed\ner\n \nb\nete\ni\nl\ni\ngte\n \nA\nkte\nu\nr \ngr\nu\nn\nd\nsät\nzli\nc\nh \nein\nb\nrin\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \nSt\neu\ne\nru\nn\ngsi\nmpuls\ne \nsetze\nn\n \nkan\nn\n.\n \nVor\nteil\n \nd\ne\nr \nempfo\nhl\nen\nen\n \nSt\nru\nkt\nu\nr \ni\nst,\n \nd\nass\n \nsi\nc\nh \nso \nSt\ne\nu\ner\nu\nn\ngsa\nu\nfgab\ne\nn\n \ni\nn\nn\ner\nhal\nb\n \nd\ni\neser\n \nSt\nru\nktu\nr \nd\nelegi\ner\ne\nn\n \nl\nass\nen\n \nu\nn\nd\n \ns\nom\ni\nt \nmehr \nA\nkz\nep\nta\nn\nz \nu\nn\nter\n \nd\nen\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nge\nsc\nhaf\nfe\nn\n \nw\ni\nrd.\n \nG\nemeinsam \nmüssen\n \nsi\nc\nh \nd\ni\ne \nK\noope-\nration\nspa\nrt\nn\ner\n \nfür \nd\ni\ne \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng \ni\nhre\nr \nSt\neu\ner\nu\nn\ngsstru\nk\ntu\nr \nmi\nt \nv\ne\nrsc\nhi\nede\nn\ne\nn\n \nF\nrage\nst\nell\nu\nn\nge\nn\n \nause\ni\nn\na\nn\n-\nd\ner\nsetz\nen\n.\n \nG\nrob \nu\nmf\nass\nt \nsi\nn\nd\n \nd\nas \nF\nrage\nn\n \nd\nan\nac\nh \nw\nelc\nhe Zi\nele \ne\nrr\neic\nh\nt \nw\ne\nrde\nn\n \nso\nl\nl\nen\n,\n \nw\nelc\nh\ne Stra\nteg\ni\ne \nein\n-\nge\nsetz\nt \nw\ne\nrde\nn\n \nsol\nl\n \nu\nn\nd\n \nw\ne\nl\nc\nhe \nM\naßn\na\nhme\nn\n \nd\nu\nrchz\nu\nf\nü\nhre\nn\n \nsi\nn\nd\n.\n \nE\ns \ner\nge\nb\nen\n \nsi\nc\nh\n \nab\ner\n \nn\noc\nh \nw\neita\nu\ns \nd\netail\n-\nl\ni\ner\nter\ne F\nra\nge\nn\n \nje \nn\nac\nh \nP\nroj\nek\nt\nv\norhab\nen\n.\n \nDie \ngr\nu\nn\nd\nsätzl\ni\nc\nhe \nP\nrog\nra\nmm\norg\na\nn\ni\nsati\non\nss\ntr\nu\nkt\nu\nr \norien\ntie\nrt \nsi\nc\nh \nd\nab\nei \nan\n \nd\ner\n \nein\nga\nn\ngs \ner\nw\näh\nn\nte\nn\n \nE\ni\nn\nt\nei\n-\nl\nu\nn\ng \ni\nn\n \npoli\ntis\nc\nhe, \nstrateg\ni\ns\nc\nhe \nu\nn\nd\n \nope\nra\ntive\n \nSt\neu\ne\nru\nn\ng. \nI\nm \nF\nol\nge\nn\nd\ne\nn\n \nw\ne\nrden\n \nd\ni\nese \nOrgan\ni\nsati\no\nn\nsei\nn\nh\nei-\nten\n \ne\nrläute\nrt u\nn\nd\n \ni\nhre\n \nR\nol\nl\ne f\nü\nr d\ni\ne Steu\ner\nu\nn\ngsst\nru\nktu\nr\n \nku\nrz\n \nb\nesc\nhrieb\nen\n.\n \n \n \n \n15\n \nhttps\n:/\n/www.gi\nz.\nd\ne\n/\nf\na\nc\nhe\nxp\ne\nrt\ni\ns\ne\n/htm\nl\n/4\n6\n19\n.htm\nl\n \nB\nE\nI\nR\nA\nT\nL\nE\nI\nT\nU\nN\nG\nS\nG\nR\nE\nM\nI\nU\nM\nG\nR\nU\nPP\nE\n \n1\n:\nM\na\nn\na\ng\ne\nm\ne\nn\nt\nM\nob\ni\nl\ni\nt\nä\nt\nG\nR\nU\nPPE\n \n2\n:\nE\nrz\ne\nu\ngu\nn\ng \n&\n \nT\nra\nn\ns\nport\nG\nR\nU\nPPE\n \n3\n:\nA\nn\nw\ne\nn\nd\ne\nr\nG\nR\nU\nPPE\n \n4\n:\nA\nk\nz\ne\np\nt\na\nn\nz\nHa\nu\ns\ne\nn\ne\nrgi\ne\nW\ne\ni\nt\ne\nre\nI\nn\ns\nt\na\nn\nd\nha\nl\nt\nu\nn\ng\n&\nW\na\nrt\nu\nn\ng\nB\nü\nrge\nr\n-\nbe\nt\ne\ni\nl\ni\ngu\nn\ng\nE\nrz\ne\nu\ngu\nn\ng\nT\nra\nn\ns\nport\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n26\n \n/ \n38\n \n \n \n \n \n \n \n \nDie \nstrat\neg\ni\nsc\nhe \nSt\neu\ner\nu\nn\ngsebe\nn\ne \nw\ni\nrd \nd\nu\nrch \nd\nas \nL\neitu\nn\ngsgr\ne-\nmi\nu\nm \nre\npr\näsen\ntiert. \nH\ni\ner\n \nk\noordi\nn\ni\ner\nen\n \nV\ner\nt\nre\nte\nr \nd\ner\n \nS\ntake\nhol\nd\ne\nr-\ngr\nu\npp\ne\nn\n \nP\nol\ni\ntik \nu\nn\nd\n \nM\na\nn\nageme\nn\nt \nd\ni\ne \nSt\nrat\neg\ni\ne \nd\ne\ns \nP\nrojek\ntes.\n \nA\nu\nc\nh \nd\ner\n \nA\nu\nftragge\nb\ner\n \ni\nst \ni\nm \nG\nre\nmi\nu\nm \nv\ner\ntre\nt\ne\nn\n.\n \nK\ner\nn\na\nu\nfgab\ne\nn\n \ni\nm \nv\norli\neg\ne\nn\nd\ne\nn\n \nP\nrojek\nt \nsi\nn\nd\n \nu\nn\nter\n \na\nn\nd\ner\nem \nd\ni\ne \nP\nrü\nfun\ng \nd\ner\n \nl\no-\nkalpol\ni\ntis\nc\nhen\n \nZiel\nse\ntzu\nn\ng \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \ni\nhre\nr \nK\no\nn\nfo\nrmi\ntät. \nF\nal\nl\ns \nes \nzu\n \nA\nb\nw\neic\nhu\nn\ng\nen\n \nv\nom\n \nP\nrojek\ntpla\nn\n \nkomm\nt, \nw\ne\nrde\nn\n \nauf \nd\ni\neser\n \nfi\n-\nn\nal\ne\nn\n \nE\nskal\nati\non\nss\nt\nu\nfe \nE\nn\nt\nsc\nheid\nu\nn\nge\nn\n \nge\ntroff\ne\nn\n.\n \nDie \nF\normuli\ne-\nru\nn\ng vo\nn\n \npoli\ntis\nc\nhe\nn\n \nB\notsc\nhaf\nten\n \nf\nü\nr d\ni\ne öf\nfen\ntli\nc\nhe K\nom\nmun\ni\nka-\ntio\nn\n \nd\nes \nP\nrojek\nt\nes \nw\ni\nrd \na\nu\nc\nh \nauf \nd\ni\neser\n \nE\nb\ne\nn\ne \ng\neste\nu\ner\nt \nu\nn\nd\n \na\nn\n \nd\nen\n \nB\neirat \nw\neiter\nge\ng\nebe\nn\n.\n \nF\nü\nr \nal\nl\ne, \nauch \nfür \nd\ni\ne \nu\nn\nter\nge\nord\nn\net\nen\n \nG\nru\npp\nen\n,\n \nw\ni\nrd \nd\nas \nM\na\nn\nag\ne\nmen\nt \nu\nn\nd\n \nCo\nn\ntr\nol\nl\ni\nn\ng d\nes \nG\nesam\ntpr\no\n-\njekt\nes \nhi\ner\n \nkoo\nrdi\nn\ni\ner\nt.\n \nDa\ns\n \nLeitu\nn\ngsg\nre\nmi\nu\nm \nkomm\nt \nb\nei \nB\neda\nrf\n \nein\nma\nl\n \nmo\nn\na\ntli\nc\nh \nzu\nsam\nm\nen\n.\n \nI\nn\nhal\nte \nsi\nn\nd\n \ni\nm \nP\nSP \nu\nn\nter\n \nA\nrbei\nts-\npake\nt \n1.\n1.\n3\n \nd\nefi\nn\ni\ner\nt.\n \n \nA\nu\nf \nd\ner\n \npoli\ntis\nc\nh\n-\nn\norma\ntiv\nen\n \nE\nb\nen\ne, \nhi\ner\n \n„\nP\nol\ni\ntik“\n \nge\nn\nan\nn\nt, \nb\ni\nl\n-\nd\nen\n \nd\ni\ne \nA\nkte\nu\nre\n \na\nu\ns \nLa\nn\nd\n/\nB\nu\nn\nd\n \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nLok\nal\npoli\ntik \nd\nen\n \nl\nokale\nn\n \nB\neirat. \nDieser\n \nw\ni\nrd \nal\ns \nP\nol\ni\ntikn\net\nzw\ner\nk \nge\nn\nu\nt\nzt \nu\nn\nd\n \ni\nn\n \nz\nw\neim\nal\n \njährl\ni\nc\nh \nstattfi\nn\nd\ne\nn\nd\nen\n \nSit\nzu\nn\nge\nn\n \nü\nb\ner\n \nd\ni\ne \nE\nn\ntw\ni\nc\nkl\nu\nn\ng \ni\nm \nP\nro-\njekt\n \nu\nn\nt\ner\nric\nht\net. \nE\ni\nn\ne \ng\nro\nße \nCha\nn\nc\ne \nfü\nr \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \ni\nst \nd\nas \nI\nn\nte-\nre\nss\ne \nd\nes \nLan\nd\nes \nNi\nede\nrsa\nc\nhsen\n,\n \nu\nm \nsi\nc\nh \nmi\nt \nd\nessen\n \nUn\nt\ner\nst\nü\nt-\nzu\nn\ng \nal\ns \nv\norbi\nl\nd\nhaf\nte \n„\nM\no\nd\nell\nstad\nt“ \nzu\n \nposi\ntio\nn\ni\ner\nen\n.\n \nDie \nP\nol\ni\ntik\n \ni\nst \nein\n \nw\ni\nc\nhtiger\n \nSt\nake\nhol\nd\ner\n \ni\nm \nv\norli\neg\nen\nd\ne\nn\n \nP\nrojek\nt\n \nu\nn\nd\n \nmuss\n \nd\neshal\nb\n \nre\nge\nl\nmä\nßi\ng \nü\nb\ner\n \nd\ni\ne \nA\nktiv\ni\ntäten\n \nzu\nm \nP\nroje\nktfortschri\nt\nt\n \ni\nn\nfo\nrmi\ner\nt \nw\ner\nd\nen\n.\n \nWei\nt\ner\nhi\nn\n \nkön\nn\ne\nn\n \nd\nu\nrch \nd\ni\ne \nU\nn\nt\ner\nstü\ntzu\nn\ng\n \nu\nn\nd\n \nN\netz\nw\ner\nke\n \nd\ner\n \nP\nol\ni\ntik \nw\neit\ner\ne \nR\neg\ni\non\nen\n \nmi\nt\nei\nn\nan\nd\ner\n \nv\ner\n-\nn\netz\nt \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nDie \nSchaf\nf\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \nSy\nn\ne\nrg\ni\ne\nn\n \nz\nu\nr \nWi\nss\nen\nsb\nü\nn\nd\ne\n-\nl\nu\nn\ng, \nA\nu\nsta\nu\nsc\nh \nu\nn\nd\n \nWei\nt\ne\nre\nn\ntw\ni\nc\nklu\nn\ng \nzw\ni\nsc\nhe\nn\n \nR\ne\ngion\ne\nn\n \nmi\nt\n \nähn\nl\ni\nc\nhen\n \nP\nroje\nktv\no\nrhabe\nn\n \nkan\nn\n \nd\nab\nei \nn\nu\nr \nv\non\n \nVo\nrt\neil\n \nsei\nn\n \nu\nn\nd\n \ni\nst \nau\nf \nd\ni\ne \npoli\ntis\nc\nhe \nUn\nter\ns\ntü\ntz\nu\nn\ng \nan\nge\nw\ni\nes\nen\n.\n \nDas \nSt\neu\ne\nru\nn\ngs\n-\neleme\nn\nt \nB\neirat \ni\nst \ni\nm \nA\nrbei\ntspake\nt \n1.\n6 \nd\nes \nP\nroje\nktstr\nu\nktu\nr\npla\nn\nes\n \n(\nP\nSP)\n \ni\nn\nte\ngr\ni\ne\nrt.\n \nP\nO\nL\nI\nT\nI\nK\n \nST\nRAT\nEGI\nE\n \nB\nE\nI\nR\nAT\nL\nE\nI\nT\nU\nNG\nS\nG\nR\nE\nM\nI\nU\nM\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n27\n \n/ \n38\n \n \nUn\nt\ner\n \nd\ne\nr G\nru\np\npe\n \n1 \ngli\ned\ner\nt \nsi\nc\nh \nd\ni\ne operati\nv\ne S\nteu\ner\nu\nn\ngsstru\nkt\nu\nr i\nn\n \nd\nr\nei \nw\neiter\ne E\nl\neme\nn\nt\ne a\nu\nf,\n \nw\nelc\nhe s\ni\nc\nh \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \ni\nhre\nr \nA\nkte\nu\nr\ne \nu\nn\nte\nrsc\nheid\ne\nn\n.\n \nWas\n \nal\nl\ne \nein\nt \ni\nst,\n \nd\nass\n \nsi\ne i\nn\n \nd\nem \nstrateg\ni\nsc\nhen\n \nP\nrojek\ntr\nahm\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nfür \nd\ni\ne \nP\nrojek\ntziel\nsetz\nu\nn\ng \nkon\nkr\nete\n \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n \nzu\nr \nU\nms\netz\nu\nn\ng \nl\ni\nefer\nn\n.\n \nDami\nt \nb\ni\nl\nd\net \nd\ni\nese \nE\nb\nen\ne \nein\ne \nw\ni\nc\nh\n-\ntige \nG\nru\nn\nd\nl\nage \nf\nü\nr \nd\ni\ne \nE\nn\nt\nsc\nheid\nu\nn\ngsf\ni\nn\nd\nu\nn\ng \ni\nn\n \nd\ner\n \ns\ntrate\ngis\nc\nh\nen\n \nSt\ne\nu\ner\nu\nn\ngse\nb\nen\ne, \nd\ni\ne \nsi\nc\nh \na\nu\nf \nE\nr\nke\nn\nn\nt\n-\nn\ni\nss\ne, \nF\nortschri\ntt\ne \nu\nn\nd\n \nA\nb\nw\neic\nhu\nn\ng\nen\n \naus \ng\nep\nl\na\nn\nte\nn\n \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n \nd\ne\nr \nop\ner\nati\nv\nen\n \nE\nb\nen\ne \nst\nü\ntzt\n.\n \nDie \nB\nete\ni\nl\ni\n-\ngu\nn\ng u\nn\nd\n \nB\nes\netz\nu\nn\ng d\ner\n \nG\nru\np\npe\nn\n \ner\nfo\nl\ngt b\nei \nP\nrojek\ntb\neg\ni\nn\nn\n.\n \n \n \n \n \n \nO\nP\nERA\nT\nI\nV\nE S\nT\nEU\nERU\nNG\n \nST\nRAT\nEGI\nE \n–\n \nO\nP\nERA\nT\nI\nV\nE S\nT\nEU\nERU\nNG\n \nDie \ner\nste \nG\nr\nu\npp\ne a\nu\nf \nd\ner\n \no\npe\nrati\nv\ne\nn\n \nSt\ne\nu\ne\nru\nn\ngseb\nen\ne i\nst \nG\nru\npp\ne\n \n2 \n„\nE\nrz\neu\ngu\nn\ng \n&\n \nTra\nn\nspor\nt\n“\n.\n \nSie \nb\nesteh\nt \naus \nd\ner\n \nSWO,\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \npote\nn\nziel\nl\ner\n \nWas\nsers\ntoff\ne\nr\nze\nu\nge\nr\n \nu\nn\nd\n \nA\nkte\nu\nre\nn\n \nmi\nt \nF\nähi\ngk\neite\nn\n \nfür \nd\nen\n \nTra\nn\nspor\nt \nd\ner\n \nWas\nserstoff\nt\nech\nn\nol\nogie.\n \nA\nu\nfgab\nen\n \nd\ne\nr\n \nG\nru\npp\ne \n2 \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne \nI\nd\nen\ntif\ni\nkation\n \nv\no\nn\n \npote\nn\nzi\nell\nen\n \ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\nn\n \nWas\nserstoff\nq\nu\nell\nen\n \n(\nUn\nt\ner\ngr\nu\npp\ne \nE\nr\nze\nu\nge\nr)\n \nsow\ni\ne\n \nd\ni\ne \nE\nrar\nb\nei-\ntu\nn\ng \nv\no\nn\n \nTran\ns\npor\ntlö\ns\nu\nn\nge\nn\n \nn\nac\nh \nQu\nell\ne \nu\nn\nd\n \nB\ne\nd\narf \n(\nUnter\n-\ngr\nu\npp\ne \nTra\nn\nspor\nt)\n.\n \nG\nemei\nn\nsam\n \nw\ni\nrd \nein\n \nze\ni\ntli\nc\nher\n \nE\nn\ntw\ni\nc\nklu\nn\ngs\n-\npfad\n \nfür \nd\ni\ne \nWas\nserstoff\nv\ner\nsorg\nu\nn\ng \nv\no\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk\n \ner\narbei\nte\nt. \nDabei\n \ni\nst \nd\ni\ne \nK\nosten\nsc\nhät\nzu\nn\ng \nd\ner\n \nWas\nserst\nof\nfk\nost\nen\n \nje \nn\nac\nh\n \nQu\nell\ne \nesse\nn\nziel\nl\n.\n \nF\nü\nr \nd\ni\ne\n \nK\non\nze\npte\nrstell\nu\nn\ng \nein\nz\neln\ner\n \nP\nrojek\nte \nal\ns\n \nE\nrg\neb\nn\ni\ns \nmuss \nd\ni\ne \nR\neali\nsi\ner\nb\nark\neit \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh\n \nw\ni\nrt\nsc\nhaf\ntli\nc\nher\n,\n \ntechn\ni\nsc\nhe\nr \nu\nn\nd\n \nr\nechtl\ni\nc\nher\n \nA\nspek\nte \nge\npr\nü\nft \nw\ne\nrde\nn\n.\n \nUn\nt\ner\n \n1.\n3\n \ni\nm\n \nP\nSP \nsi\nn\nd\n \nd\ni\ne A\nrbei\ntssc\nhritte i\nn\n \nmehre\nre\n \nA\nrbei\ntspa\nke\nt\ne a\nu\nfget\neil\nt.\n \nSchn\ni\nttst\nell\ne \nzw\ni\nsc\nhen\n \nd\ner\n \nstrateg\ni\nsc\nhen\n \nu\nn\nd\n \nope\nrati\nv\ne\nn\n \nSt\neu\ne-\nru\nn\ngsebe\nn\ne \ni\nst \nd\ni\ne \nO\nrg\na\nn\ni\nsati\non\nsei\nn\nheit \nG\nr\nu\np\npe\n \n1 \n„\nM\nan\na\nge\n-\nmen\nt“\n.\n \nDiese\n \nw\ni\nrd \nv\no\nn\n \nd\nen\n \nK\noope\nration\ns\npart\nn\ne\nrn\n \nE\nCO\nS, \nB\nB\nH\nC\n, \nLB\nST \nu\nn\nd\n \nSWO\n \nge\nb\ni\nl\nd\net. \nSie \nkoor\nd\ni\nn\ni\ner\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nv\ne\nr\nn\netz\ne\nn\n \nal\nl\ne \nG\nru\npp\nen\n \nmi\nt\nein\na\nn\nd\ner\n.\n \nA\nrb\neitsi\nn\nhal\nte \nu\nn\nd\n \n-\ntr\neff\nen\n \nw\ne\nr\nd\nen\n \nor\ngan\ni\n-\nsi\ner\nt \nu\nn\nd\n \nd\no\nku\nm\nen\ntie\nrt. \nI\nn\nsb\neson\nd\ne\nre\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nI\nn\nfo\nr\nma\ntio\nn\ne\nn\n \nso\n \naufb\ner\neit\net, \nd\nass\n \nsi\ne f\nü\nr d\ni\ne En\ntsc\nheid\nu\nn\ngsf\ni\nn\nd\nu\nn\ng vo\nm \nLeitu\nn\ngs-\ngr\nemi\nu\nm \nher\nan\nge\nzo\nge\nn\n \nw\ner\nd\ne\nn\n \nkön\nn\ne\nn\n.\n \nA\nu\nc\nh \nd\nas\n \nM\nan\nag\neme\nn\nt\n \nu\nn\nd\n \nCo\nn\ntroll\ni\nn\ng \nfür \nal\nl\ne \nu\nn\nte\nrg\neo\nrdn\nete\nn\n \nG\nru\npp\ne\nn\n \nw\ni\nrd \ni\nn\n \nd\ne\nr\n \nG\nru\npp\ne \n1 \n„\nM\nan\nag\neme\nn\nt“ \nk\noordi\nn\ni\ner\nt. \nDas \nb\ned\neu\nt\net, \nd\nass\n \nd\ner\n \nP\nro-\njekt\nstat\nu\ns \nre\ng\ne\nl\nmä\nßi\ng \nakt\nu\nal\ni\nsi\ner\nt\n,\n \nZiel\ne, \nLeistun\nge\nn\n,\n \nTer\nmi\nn\ne\n \nu\nn\nd\n \nR\nessour\nc\nen\n \nko\nn\ntroll\ni\ne\nrt\n,\n \nd\ni\ne \nSt\nake\nhol\nd\ner\nb\ne\nzieh\nu\nn\nge\nn\n \nü\nb\ne\nr-\npr\nü\nft \nu\nn\nd\n \nE\nn\ntsc\nheid\nu\nn\ng\nen\n \nfür \nd\ne\nn\n \nP\nrojek\ntau\nft\nragg\neb\ner\n \naufb\ner\nei-\ntet\n \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \n„\nM\nan\nagem\nen\nt\n“\n \ni\nst \ni\nm \nP\nSP \nd\nen\n \nA\nrbei\ntspake\nte\nn\n \n1.\n1.\n3\n \nu\nn\nd\n \n1.\n1.\n4\n \nzu\nge\nord\nn\net.\n \n \nG\nR\nU\nP\nP\nE\n \n1\n:\nM\na\nn\na\ng\ne\nm\ne\nn\nt\nG\nR\nU\nPPE\n \n2\n:\nE\nrz\ne\nu\ng\nu\nn\ng\n \n& \nT\nra\nn\nsport\nE\nrz\ne\nu\ngu\nn\ng\nT\nra\nn\ns\np\nort\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n28\n \n/ \n38\n \nG\nru\nn\nd\nsät\nzli\nc\nh \nmüssen\n \nP\nroj\nek\nte\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng, \nZ\nw\ni\nsc\nhens\ntän\nd\ne u\nn\nd\n \nZiel\ne, \nab\ner\n \nauc\nh \nVe\nra\nn\ntw\nortli\nc\nhke\ni\nt\nen\n \nu\nn\nd\n \nR\nessour\nc\ne\nn\n \ni\nn\n \nein\nem \nM\non\ni\ntorin\ngsys\nt\nem \nü\nb\ner\nw\nac\nht \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nNu\nr \nso \nkan\nn\n \nd\ner\n \nE\nrfol\ng \nd\ner\n \nSt\neu\ner\nu\nn\ngsstr\nu\nkt\nu\nr\n \ngaran\ntiert \nw\ne\nrde\nn\n \nu\nn\nd\n \nd\nen\n \nK\noop\ner\nati\no\nn\nspart\nn\ne\nrn\n \ni\nst \ne\ns \nmö\ngli\nc\nh, \njed\ner\nze\ni\nt \nR\nech\ne\nn\nsc\nhaf\nt \nz\nu\nm \nF\nortschri\ntt \nd\nes\n \nP\nrojek\ntes \nz\nu\n \nl\ni\nefer\nn\n.\n \n \nO\nP\nERA\nT\nI\nV\nE S\nT\nEU\nERU\nNG\n \nI\nn\n \nd\ne\nr\n \nl\netz\nte\nn\n \nG\nr\nu\npp\ne \n„\nA\nkz\nep\nta\nn\nz“ \n–\n \nG\nru\npp\ne \n4\n \n–\n \nauf \nd\ner\n \nope\nrati-\nv\ne\nn\n \nSt\ne\nu\ne\nru\nn\ngseb\nen\ne \nsi\nn\nd\n \nA\nkte\nu\nr\ne \nfür \nd\ni\ne \nU\nn\nter\ngr\nu\np\npe\n \nI\nn\nstan\nd\n-\nhal\ntu\nn\ng \n&\n \nW\nart\nu\nn\ng \nd\ner\n \nn\ne\nu\nen\n \nWas\ns\ner\nstof\nf\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nr\nen\nn\nze\nl\nl\ntechn\no\n-\nl\nogie \nsow\ni\ne \nE\ni\nn\nric\nht\nu\nn\nge\nn\n \ni\nm \nB\ner\neic\nh \nA\nu\nsb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \nv\ner\ntr\nete\nn\n.\n \nI\nn\n \nd\nen\n \nU\nn\nter\ngr\nu\npp\nen\n \nw\ni\nrd \nd\ni\ne \nVis\ni\non\n \n(\nK\napi\nt\nel \n3\n.\n1) \nu\nn\nd\n \nd\ner\ne\nn\n \nM\naß-\nn\nahm\ne\nn\n \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt. \nSi\ne \ni\nd\nen\ntif\ni\nzier\nen\n \nd\nen\n \nB\nedarf\n \nn\na\nc\nh \nWartu\nn\ng\n \nu\nn\nd\n \nI\nn\nsta\nn\nd\nhal\ntu\nn\ng \nd\ne\nr \nn\ne\nu\ne\nn\n \nTechn\nol\nogie\nn\n \nu\nn\nd\n \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nn\n \nK\non\n-\nze\npt\ne \nzu\nr \nB\ner\neitst\nell\nu\nn\ng \nein\ner\n \ni\nn\ni\ntia\ntiv\ne\nn\n \nG\nru\nn\nd\nv\ner\ns\nor\ngu\nn\ng \nfür \nd\ni\ne\n \nWartu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nI\nn\nsta\nn\nd\nhal\nt\nu\nn\ng. \nF\nü\nr \nH\nan\nd\nw\ner\nke\nr \nu\nn\nd\n \nan\nd\ner\ne \nb\ne-\ntroff\nen\ne \nP\ner\nson\nen\nkr\neis\ne \nw\ni\nrd \nein\n \nA\nu\nsb\ni\nl\nd\nu\nn\ngsk\non\nz\nep\nt \nen\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nt,\n \nu\nm \nd\ni\ne \nn\neu\ne\nn\n \nTech\nn\nol\nogi\nen\n \nn\nac\nhh\nal\ntig \nu\nn\nd\n \nl\nan\ngf\nris\ntig \ni\nn\n \nd\nas \nE\nn\ner\ngiea\nn\ng\nebot \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \ni\nn\nt\neg\nrie\nre\nn\n \nz\nu\n \nkö\nn\nn\ne\nn\n.\n \nWei\nter\nhi\nn\n \nsi\nn\nd\n \nTeil\nn\nehm\ner\n \nv\ner\ntr\nete\nn\n,\n \nd\ni\ne \nb\nei \nd\ner\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng \nv\non\n \nK\nom\nm\nu\n-\nn\ni\nkatio\nn\nsko\nn\nze\npte\nn\n \nfür \nd\ni\ne \nzw\neite \nU\nn\nter\ngr\nu\npp\ne \nB\nü\nrg\ner\nb\nete\ni\nl\ni\n-\ngu\nn\ng \nu\nn\nte\nrstü\ntze\nn\n.\n \nDie \nTe\ni\nl\nn\nehmer\n \nd\ner\n \nG\nru\npp\ne \n4\n \ner\ns\ntell\nen\n \nei\nn\ne\n \nK\noste\nn\nab\nsc\nhätz\nu\nn\ng \nfür \nd\ni\ne \ni\nn\ni\ntia\ntive\n \nG\nru\nn\nd\nv\ner\nso\nrg\nu\nn\ng\n \nu\nn\nd\n \nsc\nhät-\nze\nn\n \nd\ni\ne \nR\neali\nsi\ner\nb\nark\neit \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nter\n \nM\na\nßn\na\nhme\nn\n \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nher\n,\n \ntechn\ni\nsc\nh\ner\n \nu\nn\nd\n \nre\nc\nhtli\nc\nher\n \nA\nspek\nt\ne\n \nab\n.\n \nDe\ntai\nl\ns \nzu\n \nd\nen\n \nv\ner\nsc\nhi\neden\nen\n \nA\nrb\neitspake\nte\nn\n \nfür \nd\ni\neses \nSt\neu\ner\nu\nn\ngsele\n-\nmen\nt \nsi\nn\nd\n \ni\nm \nP\nSP \nu\nn\nte\nr 1\n.\n5 \nzu\n \nfi\nn\nd\nen\n.\n \nDas \nzw\neite \nope\nrativ\ne \nSt\neu\ner\nu\nn\ngs\neleme\nn\nt \ni\nst \nd\ni\ne\n \nG\nru\npp\ne \n3\n \n„\nA\nn\n-\nw\ne\nn\nd\ner\n“\n.\n \nWi\ne \nd\ner\n \nNam\ne \nb\ner\neits \ni\nmpl\ni\nziert \nsi\nn\nd\n \nhi\ner\n \nv\ner\nsc\nhi\nede\nn\ne\n \nA\nn\nw\nen\nd\ne\nrg\nr\nu\np\npe\nn\n \nv\ner\nt\nre\nt\nen\n,\n \nd\ni\ne \nd\nen\n \nUn\nter\ngr\nu\npp\ne\nn\n \nM\nob\ni\nl\ni\ntät, \nH\nause\nn\ner\ngi\ne \nu\nn\nd\n \nWei\nt\ner\ne\n \nan\nge\nhö\nre\nn\n.\n \nI\nn\n \nein\nem \ner\ns\nten\n \nSchrit\nt\n \nmüsse\nn\n \npote\nn\nzie\nl\nl\ne \nA\nn\nw\ne\nn\nd\ner\n \nb\nz\nw\n.\n \nU\nn\nte\nrn\nehme\nn\n \nu\nn\nd\n \nE\ni\nn\nric\nh-\ntu\nn\nge\nn\n \nd\ner\n \nU\nn\nt\ner\ng\nru\np\npe\nn\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nziert \nw\ner\nd\ne\nn\n.\n \nDie\ns \nge\nsc\nhi\neht\n \nu\n.\na.\n \nd\nu\nrch \nei\nn\ne \nB\nedarf\nsa\nn\na\nl\nys\ne. \nA\nu\nc\nh \nhi\ner\n \nmuss \nd\ni\ne \nR\neali\nsi\ner\nb\nar-\nke\ni\nt \nd\ner\n \nei\nn\nz\neln\ne\nn\n \nA\nn\nw\ne\nn\nd\nu\nn\ngsf\neld\ner\n \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \nw\ni\nrtschaf\ntli\n-\nc\nher\n,\n \ntech\nn\ni\nsc\nher\n \nu\nn\nd\n \nre\nc\nhtli\nc\nher\n \nA\nspek\nte \ng\nep\nr\nü\nft \nw\ner\nd\nen\n.\n \nZu\n-\nsätzl\ni\nc\nh \nw\ni\nrd \nauch \nd\ner\n \nUm\nw\nelt\nn\nu\nt\nze\nn\n \nab\nge\nsc\nhät\nzt. \nI\nm \nw\neiter\nen\n \nVe\nrlauf \nsol\nl\ne\nn\n \nd\na\nn\nn\n \nK\no\nn\nze\npte\n \nfü\nr \nein\nze\nl\nn\ne \nP\nroje\nkt\nv\no\nrhabe\nn\n \ner\n-\nstell\nt \nw\ne\nrden\n.\n \nM\nögli\nc\nhe\nrw\neis\ne \nl\nass\nen\n \nsi\nc\nh \nauch \nSy\nn\ner\ngie\nn\n \nz\nw\ni\n-\nsc\nhen\n \nE\ni\nn\nze\nl\npr\nojekt\nen\n \nu\nn\nd\n \nTeil\nn\nehmer\nn\n \ni\nd\nen\ntif\ni\nzier\ne\nn\n.\n \nA\nb\nsc\nhl\ni\ne-\nßen\nd\n \nw\ni\nrd \nein\n \nze\ni\ntli\nc\nher\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklun\ngspfad\n \nzu\nr \nI\nm\nple\nmen\ntie\nru\nn\ng\n \nv\non\n \nWas\nse\nrstoff\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\nr\ne\nn\nn\nze\nl\nl\ntech\nn\nol\nogie\nn\n \ner\narb\neitet. \nI\nm \nP\nSP \ni\nst \nd\ni\neses \nE\nl\nemen\nt \nu\nn\nt\ner\n \nP\nu\nn\nkt 1\n.\n3\n \nin\n \nv\ner\nsc\nhi\neden\ne A\nrbei\ntspake\nte\n \naufge\nt\neil\nt.\n \nO\nP\nERA\nT\nI\nV\nE S\nT\nEU\nERU\nNG\n \nM\nobi\nl\ni\nt\nä\nt\nG\nR\nU\nPPE\n \n3\n:\nA\nn\nw\ne\nn\nde\nr\nHa\nu\ns\ne\nn\ne\nr\ngi\ne\nW\ne\ni\nt\ne\nre\nG\nR\nU\nPPE\n \n4\n:\nA\nk\nz\ne\np\nt\na\nn\nz\nI\nn\ns\nt\na\nn\ndha\nl\nt\nu\nn\ng\n&\nW\na\nr\nt\nu\nn\ng\nB\nü\nrg\ne\nr\n-\nbe\nt\ne\ni\nl\ni\ngu\nn\ng\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n29\n \n/ \n38\n \nIII.\n \nRoll\nen\n \nu\nn\nd\n \nV\nera\nn\nt\nwo\nrt\nu\nn\ngen\n \nDie \nK\noope\nration\ns\npart\nn\ne\nr \nE\nCO\nS, \nB\necker\n \nB\nü\ntt\nn\ne\nr \nH\neld\n \nCon\nsulti\nn\ng \nA\nG\n \n(\nB\nB\nH\nC)\n,\n \nLu\nd\nw\ni\ng\n-\nB\nöl\nko\nw\n-\nSystem\ntech\n-\nn\ni\nk\n \n(\nLB\nST)\n \nu\nn\nd\n \nS\nWO\n \nv\ner\nei\nn\ne\nn\n \nu\nn\nt\ner\nsc\nhi\nedl\ni\nc\nhe \nK\ner\nn\nkompet\nen\nze\nn\n,\n \nd\ni\ne \nsi\nc\nh \ni\nn\n \ni\nhre\nn\n \nR\nol\nl\nen\n \nu\nn\nd\n \nd\nen\n \nVe\nran\nt-\nw\nortli\nc\nhk\neite\nn\n \nw\ni\nd\ne\nrspieg\neln\n.\n \nSo \nb\nri\nn\ng\nen\n \nd\ni\ne \nF\ni\nrm\nen\n \nE\nCO\nS \nu\nn\nd\n \nSWO \nd\nu\nrch \ni\nhr \nw\neit \nv\ne\nrz\nw\neigt\nes \nl\nokale\ns\n \nNetz\nw\ner\nk \nw\ni\nc\nhtige \nre\ngio\nn\na\nl\ne \nK\nom\npe\nte\nn\nz\nen\n \nein\n.\n \nE\nxp\ner\nte \nfür \nd\ni\ne \nw\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhen\n \nu\nn\nd\n \nre\nc\nhtli\nc\nhen\n \nA\nspek\nt\ne \ni\nst \nd\ni\ne \nB\nB\nH\nC \ni\nn\n \nK\noope\nratio\nn\n \nmi\nt \nd\ner\n \nM\nu\ntte\nr\nge\ns\nell\nsc\nhaf\nt \nB\nB\nH\n.\n \nSt\na\nrk\ne \nK\nom\np\nete\nn\nz\nen\n \nhi\nn\nsi\nc\nhtli\nc\nh \ntechn\ni\nsc\nher\n \nA\ns\n-\npe\nkt\ne \nw\ne\nrde\nn\n \nv\nom\n \nL\nB\nST \ne\ni\nn\nge\nb\nrach\nt. \nSomi\nt \ni\nst \nes \nd\nen\n \nv\ni\ner\n \nP\nartn\ner\nn\n \nmö\ngli\nc\nh\n,\n \nSyn\ner\ngie\neff\nek\nt\ne \nv\nor\nteil\nhaf\nt \nfür d\nas \nP\nrojek\nt \nzu\n \nn\nu\nt\nze\nn\n.\n \nI\nn\n \nTab\nell\ne \n2\n \nsi\nn\nd\n \nal\nl\ne \nan\nfa\nl\nl\nen\nd\ne\nn\n \nA\nrbei\ntsp\nake\nte \nso\nw\ni\ne \nd\ni\ne \nVe\nra\nn\nt\nw\nor\ntli\nc\nhke\ni\nte\nn\n \nd\ner\n \nP\nrojek\nt\npart\nn\ne\nr\n \na\nu\nf\nge\nl\ni\ns-\ntet\n.\n \nTa\nb\nelle\n \n2\n: V\nerant\nw\nor\nt\nu\nng\nsm\na\nt\nrix \nd\nes G\nesam\nt\np\nro\njekt\nes\n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n30\n \n/ \n38\n \nECO\nS \nCo\nnsul\nt\n \n(E\nCOS\n)\n \nE\nCO\nS \ni\nst \nein\n \ni\nm\n \nJ\nahr \n1\n98\n8\n \nge\ngr\nü\nn\nd\nete\ns \nB\ner\nat\nu\nn\ngs\n-\n \nu\nn\nd\n \nP\nrojek\nte\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ngsu\nn\nter\nn\nehm\nen\n \nmi\nt \n3\n0\n-\njähri\nge\nr\n \nE\nrfahr\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nB\nü\nros \ni\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk, \nB\ner\nl\ni\nn\n \nu\nn\nd\n \nTokyo\n.\n \nF\nü\nr \nA\nu\nftragge\nb\ner\n \nu\nn\nd\n \nP\nartn\ner\n \nd\ner\n \nöf\nfen\ntli\nc\nhe\nn\n \nH\nan\nd\n \nw\ni\ne \nfü\nr \nU\nn\nter\nn\nehme\nn\n \ni\nn\ni\ntii\ner\nt \nu\nn\nd\n \nb\neg\nl\neitet \nE\nCO\nS \nP\nr\nojekte\n \nv\no\nn\n \nd\ner\n \ner\nste\nn\n \nI\nd\nee\n \nb\ni\ns \nzu\nr \nD\nu\nrchf\nü\nh\nru\nn\ng \nu\nn\nd\n \nE\nv\nal\nu\nati\non\n.\n \n \nDie\n \nLeistu\nn\ng\nen\n \nv\non\n \nE\nCO\nS \nu\nmf\nass\nen\n \nu\n.\na.\n \nd\ni\ne\n \n•\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng d\ner\n \nP\nroj\nek\ntid\ne\ne, \nu\n.\na.\n \nd\nu\nrch \nmo\nd\ner\ni\ner\nt\ne St\nrate\ngie\nw\no\nrk\nsho\nps\n,\n \n•\n \nd\netail\nl\ni\ner\nte Ko\nn\nze\npte\nrstell\nu\nn\ng i\nn\nkl.\n \nM\naß\nn\nahm\ne\nn\n-\n,\n \nK\no\nsten\npla\nn\n \nu\nn\nd\n \nZu\nstä\nn\nd\ni\ngk\nei\nten\n,\n \n•\n \nB\nu\nd\ng\netier\nu\nn\ng u\nn\nd\n \nB\nea\nn\nt\nra\ngu\nn\ng\n,\n \n•\n \nDu\nrchf\nü\nhr\nu\nn\ng i\nn\nkl\nu\nsi\nv\ne d\ner\n \nK\noordi\nn\nati\no\nn\n \nv\no\nn\n \nP\nrojek\nt\nt\neams\n \nu\nn\nd\n \n•\n \nOrgan\ni\nsati\no\nn\n \nu\nn\nd\n \nDu\nrchf\nü\nhru\nn\ng \nv\no\nn\n \nWor\nkshops \nu\nn\nd\n \nSe\nmi\nn\na\nre\nn\n \nfü\nr \nP\nrojke\ntbete\ni\nl\ni\ngte\n \nu\nn\nd\n \nM\nu\nl\ntipl\ni\n-\nkator\ne\nn\n.\n \nE\nCO\nS \nv\ner\nfü\ngt \nü\nb\ne\nr \nein\n \na\nu\ns\nge\nd\neh\nn\ntes \nK\non\ntakt\nn\net\nzw\ne\nrk\n \nauf \nB\nu\nn\nd\nes\n-\n \nu\nn\nd\n \nLä\nn\nd\ner\neben\ne \nsow\ni\ne \ni\nm \nre\ngion\nal\ne\nn\n \nUmfel\nd\n \ni\nn\nsb\neso\nn\nd\ner\ne \ni\nn\n \nd\ne\nn\n \nB\ner\neic\nh\nen\n \nUm\nw\nelttech\nn\ni\nk, \nE\nr\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\n \nE\nn\ner\ngie\nn\n,\n \nE\nl\nek\ntromob\ni\nl\ni\ntät \nu\nn\nd\n \ne\nn\ne\nr-\ngieeff\ni\nzien\ntes \nB\na\nu\ne\nn\n.\n \nM\ni\nt \nü\nb\ner\n \n3\n0\n \nJ\nahre\nn\n \nE\nrfahr\nu\nn\ng i\nn\n \nd\ner\n \nd\ne\nu\ntsc\nh\n-\njapa\nn\ni\nsc\nhen\n \nZ\nu\nsam\nme\nn\narb\neit \nv\ne\nrfüg\nt \nE\nCO\nS eb\ne\nn\nfa\nl\nl\ns \nü\nb\ner\n \nei\nn\n \nw\neites \nN\netz\nw\ne\nrk\n \ni\nn\n \nJ\napa\nn\n \nu\nn\nd\n \nfüh\nrt \nal\ns \nan\ne\nrk\na\nn\nn\nter\n \nP\nartn\ne\nr \nstaatl\ni\nc\nher\n \nOrg\nan\ni\ns\nati\non\ne\nn\n \ni\nn\n \nD\neu\ntsc\nhl\na\nn\nd\n \nw\ni\ne\n \ni\nn\n \nJ\napan\n \nre\nge\nl\nmä\nßi\ng \nb\ni\nl\nater\nal\ne \nP\nroje\nkte\n,\n \nF\nac\nhv\ne\nr\nan\ns\ntal\ntu\nn\nge\nn\n,\n \nF\nac\nhex\nku\nrsi\non\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nM\nesseb\nete\ni\nl\ni\ngu\nn\ng\nen\n \nd\nu\nrch.\n \n \nDaz\nu\n \ng\nehör\nen\n \nb\neis\npiel\ns\nw\nei\nse \nP\nrojek\nte i\nm \nR\nahm\nen\n \nd\ne\ns \nI\nNTERR\nE\nG\n-\nP\nrog\nramm\ns \nd\ner\n \nE\nU, \nd\nas \nDe\nu\ntsc\nh\n-\nJ\napa\nn\ni\n-\nsc\nhe W\ni\nrtschaf\ntsf\noru\nm \nu\nn\nd\n \nd\nas \nDe\nu\ntsc\nh\n-\nJ\nap\nan\ni\nsc\nhe U\nmwe\nl\nt\n-\n \nu\nn\nd\n \nE\nn\ne\nrg\ni\nedi\nal\nogf\noru\nm.\n \n \nI\nm \nR\nahm\ne\nn\n \nd\nes \nP\nro\njekt\nes \nDe\nu\ntsc\nh\n-\nJ\napa\nn\ni\nsc\nher\n \nK\noop\ner\nati\non\ns\nrat \nz\nu\nr \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\nw\ne\nn\nd\ne \nG\nJ\nE\nTC \ni\nst \nE\nCO\nS \nf\nü\nr \nd\ni\ne\n \norg\na\nn\ni\nsatori\nsc\nhe \nK\noordi\nn\na\ntio\nn\n \nd\ner\n \nR\natsarb\neit \nzu\nstän\nd\ni\ng. \nDaz\nu\n \nge\nhört \nd\ni\ne \nOrgan\ni\nsati\non\n \nd\ner\n \nR\natss\ni\ntzu\nn\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \nw\neiter\ner\n \nV\ner\na\nn\nstal\ntu\nn\nge\nn\n.\n \nE\nCO\nS \ni\nst \nA\nn\nspre\nc\nh\npa\nrtner \nfür \nd\ni\ne \nP\nartn\ner\n \nu\nn\nd\n \nU\nn\nte\nrstü\nt\nze\nr \ni\nn\n \nDe\nu\ntsc\nhl\nan\nd\n \nu\nn\nd\n \nJ\napa\nn\n \ni\nn\n \nal\nl\nen\n \norg\na\nn\ni\nsa\ntoris\nc\nhen\n \nF\nrag\ne\nn\n.\n \n \n \nECO\nS \nCo\nnsul\nt\n \nWester\nb\nre\ni\nte 7\n \n4\n90\n8\n4\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nck\n \nK\non\nt\naktp\ner\nso\nn\n:\n \nP\nete\nr \nB\neck\n \n \nTel:\n \n[TELEFONNUMMER ENTFERNT] \n90\n9 \n0\n \nF\nax: \n+49 \n(\n0\n)\n54\n1 \n91\n1 \n90\n9 \n99\n \nE\n-\nM\nai\nl\n:\n \npbec\nk@e\nc\nos.\ne\nu\n \nWeb:\n \nw\nw\nw\n.\necos\n.\ne\nu\n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n31\n \n/ \n38\n \nB\necke\nr B\nüttner\n He\nld\n C\non\ns\nul\nting\n A\nG (BB\nH\nC)\n \nDie\n \nB\neck\ner\n \nB\nü\ntt\nn\ne\nr \nH\neld\n \nC\non\nsulti\nn\ng \nA\nG\n \n(\nn\nac\nhfol\nge\nn\nd\n \nB\nB\nH\nC)\n \ni\nst \nein\n \ni\nm \nJ\nahr \n20\n10\n \nge\ngr\nü\nn\nd\net\nes \ner\nfo\nl\ngr\neic\nh\n \nw\nac\nhse\nn\nd\nes, \nmi\ntte\nl\nstän\nd\ni\ns\nc\nhes \nB\ner\nat\nu\nn\ngsu\nn\nte\nrn\nehm\nen\n \nmi\nt \nSitz \ni\nn\n \nM\nü\nn\nc\nhe\nn\n \nu\nn\nd\n \nNi\nederlas\nsun\ng\nen\n \ni\nn\n \nB\ne\nrli\nn\n \nu\nn\nd\n \nK\nöl\nn\n.\n \nSie \nv\ner\nst\neht\n \nsi\nc\nh, \nge\nmei\nn\nsam\n \nmi\nt \nd\ner\n \nB\nB\nH\n-\nG\nru\npp\ne, \nal\ns \nein\ner\n \nd\ner\n \nM\nar\nkt\nführ\ne\nr \ni\nn\n \nd\ner\n \nSt\nrat\neg\ni\ne\n-\n \nu\nn\nd\n \nM\nan\nagem\nen\nt\n-\n,\n \nP\nroz\ness\n-\n,\n \nOrgan\ni\nsati\no\nn\ns\n-\n \nso\nw\ni\ne \nI\nT\n-\nB\ner\na\ntu\nn\ng \nfü\nr \nd\ni\ne \nE\nn\ner\ngi\nev\ne\nrsorg\nu\nn\ngs\nw\ni\nrtschaf\nt \ni\nn\n \nDe\nu\ntsc\nhl\nan\nd\n.\n \n \nB\nB\nH\nC \nko\nope\nriert \nen\ng \nmi\nt \ni\nhre\nr \nM\nu\ntte\nr\nge\nsel\nl\nsc\nhaf\nt, \nd\ner\n \nB\necke\nr \nB\nü\ntt\nn\ner\n \nH\neld\n \nP\nartG\nmb\nB\n \n(\nB\nB\nH\n)\n.\n \nDies \nz\neigt\n \nauch\n \nd\ni\ne \nge\nmei\nn\nsa\nme \nP\nräs\nen\nz\n \na\nn\n \nd\nen\n \nSt\na\nn\nd\nor\nte\nn\n \nM\nü\nn\nc\nhe\nn\n,\n \nB\ner\nl\ni\nn\n \nu\nn\nd\n \nK\nöl\nn\n.\n \nB\nB\nH\n \nv\ner\nf\nü\ngt \nd\nar\nü\nb\ner\n \nhi\nn\naus\n \nü\nb\ner\n \nd\nr\nei \nw\neiter\ne Sta\nn\nd\no\nrt\ne i\nn\n \nD\neu\ntsc\nhl\na\nn\nd\n \n(\nH\nam\nb\nu\nr\ng, \nSt\nu\nttg\nar\nt \nu\nn\nd\n \nE\nrfur\nt\n)\n \nso\nw\ni\ne ei\nn\ne\nn\n \nw\neiter\ne\nn\n \nSt\na\nn\nd\no\nrt\n \ni\nn\n \nB\nr\nü\nss\nel.\n \nDi\ne \nP\nart\nn\ner\nsc\nha\nft \nd\ner\n \nB\nB\nH\n \nha\nt \nü\nb\ner\n \n69\n \nP\nar\ntn\ne\nr \nu\nn\nd\n \nr\nu\nn\nd\n \n55\n0\n \nM\ni\ntarb\neiter\n,\n \nhi\ner\nzu\n \nge\nhö\nre\nn\n \nn\nebe\nn\n \nR\nechtsan\nw\näl\nte\nn\n \nauch \nWi\nrt\nsc\nhaf\ntsprü\nfe\nr u\nn\nd\n \nSt\ne\nu\ner\nb\ner\nate\nr.\n \n \nSe\ni\nt \nd\ner\n \nG\nr\nü\nn\nd\nu\nn\ng \ni\nm \nJ\nahr \n20\n10\n \nkan\nn\n \nd\nas \nB\ner\nat\nu\nn\ngsu\nn\nte\nrn\nehme\nn\n \nB\nB\nH\nC\n \nd\nu\nrch \nstetiges \nWac\nhstu\nm \nmi\nttler\n-\nw\neil\ne a\nu\nf \nd\ni\ne Erfahr\nu\nn\ng, \nK\no\nmpete\nn\nz u\nn\nd\n \nd\nas \nK\nn\no\nw\n-\nho\nw\n \nmi\nt \nü\nb\ner\n \n50\n \nI\nn\ng\nen\ni\neu\nr\nen\n,\n \nÖkon\nom\ne\nn\n,\n \nP\nroz\ness\n-\n \nu\nn\nd\n \nIT\n-\nB\ner\nater\n \nso\nw\ni\ne W\ni\nrtschaf\ntsw\ni\nss\ne\nn\nsc\nhaf\ntler \n(\nSt\na\nn\nd\n:\n \n3\n1.\n12.\n20\n16\n)\n \nzu\nrü\nc\nk\ngr\neif\nen\n.\n \n \nDas \nUn\nt\ner\nn\nehm\nen\n \nv\ner\nf\nü\ngt \nü\nb\ner\n \nu\nn\nte\nrn\nehme\nris\nc\nh \nhan\nd\neln\nd\ne \nE\nx\npe\nrt\nen\n,\n \nd\ni\ne \nfür \nK\no\nmm\nu\nn\nen\n \nu\nn\nd\n \nE\nn\ner\ngi\ne\n-\n \nu\nn\nd\n \nI\nn\nfras\ntru\nktu\nru\nn\nt\ner\nn\nehme\nn\n \nauf \nal\nl\nen\n \nE\nb\nen\nen\n \nd\ne\nr \ne\nn\ner\ngiew\ni\nrtschaf\ntli\nc\nhe\nn\n \nWe\nrtsc\nhöpfu\nn\ngsk\nett\ne \ntätig \nsi\nn\nd\n.\n \nM\ni\nt \ni\nhre\nr Br\na\nn\nc\nhe\nn\ne\nrfahr\nu\nn\ng, \nF\nac\nh\n-\n \nu\nn\nd\n \nM\neth\no\nd\ne\nn\nko\nmpete\nn\nz ko\nn\nze\nn\nt\nriere\nn\n \nsi\ne s\ni\nc\nh\n \nauf \npr\nagma\ntis\nc\nhe un\nd\n \nu\nms\netz\nb\na\nre\n \nLös\nu\nn\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \nb\neg\nl\neite\nn\n \nM\na\nn\nd\nan\nte\nn\n \nb\nei \nd\ner\n \nUmset\nzu\nn\ng.\n \n \n \nB\necke\nr B\nüttner\n He\nld\n C\non\ns\nul\nting\n A\nG\n \nA\ngr\ni\npp\ni\nn\na\nw\ne\nrft \n26\n-\n3\n0\n \n \n50\n67\n8\n \nK\nöl\nn\n \nK\non\nt\naktp\ne\nrso\nn\n:\n \nDr\n.\n \nH\nan\nn\no \nB\nu\ntsc\nh\n \nTel.\n:\n \n[TELEFONNUMMER ENTFERNT]\n \n25 \n3\n23\n \nF\nax: \n+49 \n(\n0\n)\n \n221 \n65\n0\n \n25 \n3\n99\n \nE\n-\nM\nai\nl\n:\n \nh\nan\nn\no.\nb\nu\ntsc\nh@b\nbh\n-\nb\ner\na\ntu\nn\ng.d\ne\n \nWeb:\n \nw\nw\nw\n.\nb\nb\nh\n-\nb\ner\nat\nu\nn\ng.\nd\ne\n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n32\n \n/ \n38\n \nL\nud\nwig\n-\nB\nölk\no\nw\n-\nSy\nste\nmt\nech\nnik\n Gmb\nH (\nL\nB\nST\n)\n \nDie \nLu\nd\nw\ni\ng\n-\nB\nöl\nko\nw\n-\nSyst\nemtech\nn\ni\nk \nG\nmb\nH\n \n(\nLB\nST\n)\n \ni\nst \nein\n \nB\ner\nat\nu\nn\ngsu\nn\nte\nrn\ne\nhme\nn\n \nfür \nn\nac\nhhal\nti\nge \nE\nn\ner\ngie\nv\ne\nrsorg\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nM\nob\ni\nl\ni\ntät. \nUn\nser\ne \ni\nn\nte\nrn\na\ntio\nn\nal\ne\nn\n \nK\nu\nn\nd\ne\nn\n \na\nu\ns \nI\nn\nd\nu\nstri\ne, \nF\ni\nn\nan\nzs\nek\nto\nr, \nP\nol\ni\ntik \nu\nn\nd\n \nVe\nrbä\nn\nd\ne\nn\n \nu\nn\nter\nst\nü\ntz\nen\n \nw\ni\nr \nb\nei \nF\nrage\nn\n \nzu\n \nTech\nn\nol\nogie,\n \nSt\nrat\neg\ni\ne \nu\nn\nd\n \nNac\nhh\nal\ntigkeit.\n \nA\nc\nht \nv\non\n \nd\nre\ni\nßi\ng\n \nDAX\n-\nUnter\nn\neh\nme\nn\n \nv\ne\nrtr\na\nu\ne\nn\n \nd\ner\n \nLB\nST \nfür \nz\nu\nv\ner\nl\nä\nss\ni\nge\n \nE\ni\nn\nsc\nhätz\nu\nn\nge\nn\n \nzu\n \nn\ne\nu\ne\nn\n \nE\nn\ntw\ni\nc\nkl\nu\nn\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \nI\nn\nn\no\nv\nati\non\nen\n \ni\nm \nB\ne\nre\ni\nc\nh \nE\nn\ner\ngie\nw\ni\nrtschaf\nt \nu\nn\nd\n \nM\nob\ni\nl\ni\ntät.\n \nÜber\n \nd\nre\ni\n \nJ\nahr\nze\nh\nn\nte \nkon\ntinu\ni\ne\nrli\nc\nher\n \nE\nrfah\nru\nn\ng \nd\ne\ns \ni\nn\nter\nd\ni\nszi\npli\nn\när\nen\n \nT\neam\ns \nre\nn\nom\nmi\ne\nrte\nr \nE\nxp\ner\nt\ne\nn\n \nb\ni\nl\nd\nen\n \nd\ni\ne Basi\ns \nd\ner\n \nu\nmf\nass\nen\nd\ne\nn\n \nK\nom\npe\nt\nen\nz d\ner\n \nLB\nS\nT.\n \n \nDie \nLB\nST b\ni\nete\nt \ni\nhre\nn\n \nK\nu\nn\nd\nen\n:\n \nS\nystem\n-\n \nun\nd \nT\nech\nn\nolo\ngi\ne\ns\nt\nudi\ne\nn\n \nTechn\nol\nogi\nebe\nw\ner\nt\nu\nn\ng u\nn\nd\n \nDu\ne Di\nl\ni\nge\nn\nc\ne;\n \nE\nn\ner\ngie\n-\n \nu\nn\nd\n \nI\nn\nfr\nastr\nu\nkt\nu\nr\nkon\nz\nep\nt\ne;\n \nM\nac\nhba\nrk\neitss\nt\nu\nd\ni\nen\n;\n \nS\nt\nrategi\neber\na\nt\nun\ng\n \nP\nroduk\ntp\nortfol\ni\noan\nal\nys\nen\n,\n \nI\nd\nen\ntif\ni\nzieru\nn\ng n\neu\ner\n \nP\nrod\nu\nkte\n \nu\nn\nd\n \nDien\nstl\neis\ntu\nn\nge\nn\n;\n \nM\nar\nkta\nn\nal\nys\nen\n;\n \nNa\nchh\na\nlt\ni\ngk\nei\nt\ns\nb\neratu\nn\ng\n \nLebe\nn\nszykl\nu\ns\n-\nA\nn\nal\nys\nen\n;\n \nCarb\non\n \nF\nootp\nrin\nt \nA\nn\nal\nys\ne\nn\n;\n \nB\ne\nw\ner\ntu\nn\ng \nn\natü\nrli\nc\nher\n \nR\nessou\nrcen\n \n(\nE\nn\ner\ngie,\n \nM\ni\nn\ner\nal\ni\ne\nn\n,\n \nWas\nser\n)\n;\n \nNac\nhhal\ntigkeitsb\ne\nw\ner\nt\nu\nn\ng\n \n(\nSu\nstai\nn\nab\ni\nl\ni\nty \nDu\ne Di\nl\ni\nge\nn\nc\ne)\n;\n \nK\noo\nrd\ni\nn\na\nt\ni\no\nn\n \nP\nrojek\ntma\nn\nag\neme\nn\nt, \n-\nb\neg\nl\neitung \nu\nn\nd\n \n-\nb\ne\nw\ner\nt\nu\nn\ng;\n \nEntschei\nd\nun\ngs\nvor\nb\nereitu\nn\ng\n \nS\ntu\nd\ni\ne\nn\n,\n \nB\nriefi\nn\ngs,\n \nE\nxp\ner\nt\ne\nn\nkr\neis\ne, \nTrai\nn\ni\nn\ngs.\n \nB\neso\nn\nd\ner\ne \nA\nrbei\ntssc\nhw\ner\np\nu\nn\nkte\n \nl\ni\neg\nen\n \ni\nn\n \nd\nen\n \nB\ner\neic\nhen\n \nE\nn\ner\ngie\n \n(\ner\nn\ne\nu\ner\nb\na\nre\n \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\n,\n \nE\nn\ner\ngies\npe\ni\nc\nher\nu\nn\ng, \nWas\nserstoff\n \nu\nn\nd\n \nB\nr\ne\nn\nn\nstof\nf\nze\nl\nl\nen\n)\n \nu\nn\nd\n \nVe\nrk\ne\nhr \n(\nK\nraftstof\nfe \nu\nn\nd\n \nA\nn\nt\nrieb\ne,\n \nI\nn\nfras\ntru\nktu\nr, \nM\nob\ni\nl\ni\ntätsko\nn\nze\npte\n)\n,\n \nsow\ni\ne b\nei \nu\nmf\nass\ne\nn\nd\ne\nn\n \nNac\nhhal\ntigk\neitsa\nn\nal\ny\nsen\n.\n \nE\ni\nn\n \nko\nn\nseq\nu\ne\nn\nter\n \nSys\ntema\nn\nsatz \ni\nst \nK\ne\nn\nn\nze\ni\nc\nhe\nn\n \nal\nl\ner\n \nA\nrbei\nten\n.\n \nNu\nr \nd\nad\nu\nrch,\n \nd\nass\n \nw\ni\nrk\nl\ni\nc\nh \nal\nl\ne \nre\nl\nev\na\nn\nte\nn\n \nE\nl\neme\nn\nte \nei\nn\ner\n \nv\ner\nn\net\nzt\nen\n \nWel\nt \nb\ner\nü\nc\nksi\nc\nhtigt \nw\ner\nd\nen\n,\n \ner\nhal\nte\nn\n \nu\nn\ns\ner\ne\n \nK\nu\nn\nd\nen\n \nei\nn\ne \nv\nol\nl\nstä\nn\nd\ni\nge\n \nG\nru\nn\nd\nl\nag\ne f\nü\nr i\nhre\n \nE\nn\ntsc\nh\ne\ni\nd\nu\nn\ng\nen\n.\n \nM\ni\nt \ni\nhre\nm \ntief\nen\n \nVe\nrst\nän\nd\nn\ni\ns \nge\nsel\nl\nsc\nhaf\ntli\nc\nher\n \nu\nn\nd\n \ntechn\nol\nogis\nc\nhe\nr \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklun\nge\nn\n \nsow\ni\ne \ni\nhre\nr \nUn\nab\nhä\nn\ngi\ngk\neit \nhi\nl\nft \nd\ni\ne \nL\nB\nST \ni\nhr\nen\n \nK\nu\nn\nd\ne\nn\n \nmi\nt \nob\nje\nktiv\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nfu\nn\nd\ni\ner\nte\nn\n \nI\nn\nfo\nr\nma\ntio\nn\ne\nn\n \nb\nei \nd\ne\nr \nSic\nher\nu\nn\ng\n \ni\nhre\nr Zu\nku\nn\nft.\n \n \n \nL\nud\nwig\n-\nB\nölk\no\nw\n-\nSy\nstem\nt\nech\nnik\n Gmb\nH\n \nDaim\nl\ner\nstra\nß\ne\n \n15 \n \n8\n55\n21\n \nM\nü\nn\nc\nh\nen\n–\nOttob\nr\nu\nn\nn\n \nK\non\nt\naktp\ner\nso\nn\n:\n \nDr\n.\n \nUlric\nh \nB\nü\nn\ng\ner\n \nTel:\n[TELEFONNUMMER ENTFERNT]\n \n1100\n \nF\nax:\n \n+49 \n(\n0\n) \n89\n \n609\n \n97\n3\n1\n \nE\n-\nM\nai\nl\n:\n \ni\nn\nfo\n@l\nb\nst.\nd\ne\n \nW\neb:\n \nw\nw\nw\n.\nl\nb\nst.\nd\ne\n \n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n33\n \n/ \n38\n \n \nSta\nd\ntwerk\ne O\nsna\nbr\nü\nc\nk\n \nA\nG und\n SW\nO\n Ne\ntz G\nm\nbH\n \nA\nl\ns \nein\n \nkomm\nu\nn\nal\ner\n \nI\nn\nfr\nast\nru\nkt\nu\nrdi\ne\nn\nstl\neis\nte\nr \ni\nst \nd\ni\ne \nS\ntad\ntw\ne\nrk\ne \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nA\nG\n \ne\ni\nn\n \nzu\nv\ner\nl\näss\ni\ng\ner\n \nP\nart\nn\ner\n \nf\nü\nr \nd\ni\ne Me\nn\nsc\nh\nen\n \ni\nn\n \nd\ner\n \nR\neg\ni\no\nn\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk. \nZu\n \nd\nen\n \nK\ner\nn\nge\nsc\nhäf\ntsf\neld\ner\nn\n \nd\ner\n \nSt\nad\nt\nw\ner\nke\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk A\nG\n \nge\nhö\n-\nre\nn\n \nd\ni\ne \nE\nn\ne\nrg\ni\ne\nv\ner\nso\nrg\nu\nn\ng\n,\n \nd\ni\ne \nWas\nserv\ner\ns\norg\nu\nn\ng, \nd\ner\n \nöf\nfen\ntli\nc\nhe \nP\ner\ns\non\nen\nn\na\nhv\ne\nrk\ne\nhr \nsow\ni\ne \nd\ne\nr \nB\netr\ni\ne\nb\n \nd\ner\n \nE\nn\ntw\näss\ner\nu\nn\ng, \nd\nes \nH\naf\nen\ns \nu\nn\nd\n \nd\ner\n \nB\näd\ner\n \ni\nn\n \nOs\nn\na\nb\nrü\nc\nk. \nZu\nd\nem \nhäl\nt \nd\nas \nUnt\ner\nn\nehme\nn\n \nd\ni\nv\ne\nrse\n \nB\nete\ni\nl\ni\n-\ngu\nn\nge\nn\n \nu\nn\nd\n \ne\nn\nga\ngiert \nsi\nc\nh \ni\nn\n \nzahlreic\nh\nen\n \nku\nl\nt\nu\nre\nl\nl\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nsozi\nal\ne\nn\n \nA\nktiv\ni\ntät\nen\n \nsow\ni\ne \ni\nn\n \nUmw\nelt\n-\n \nu\nn\nd\n \nB\ni\nl\n-\nd\nu\nn\ngs\npr\noje\nkte\nn\n.\n \nM\ni\nt \nmehr \nal\ns \n1\n.\n0\n0\n0\n \nM\ni\ntarbei\nter\nn\n \ner\nfül\nl\nt \nd\ni\ne \nSt\nad\ntw\ner\nke\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk \nA\nG\n \nein\ne \nw\ni\nc\nhtige \nF\nu\nn\nk\n-\ntio\nn\n \ni\nm \nWi\nrtschaf\ntsl\neben\n \nd\ner\n \nSt\nad\nt \nu\nn\nd\n \nü\nb\ne\nr \nd\ni\ne G\nre\nn\nze\nn\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nks \nhi\nn\naus.\n \nDie \nSWO \nNe\ntz \nG\nmb\nH\n,\n \nein\ne \n10\n0\n \n%\n-\ni\nge\n \nToc\nhte\nr\nge\ns\nell\nsc\nhaf\nt \nd\ner\n \nSt\nad\nt\nw\ne\nrk\ne \nOs\nn\nab\nrü\nc\nk \nA\nG\n,\n \nn\nahm\n \ng\nemäß \nE\nn\nt-\nfl\nechtu\nn\ngsv\no\nrg\nab\ne\nn\n \nd\nes \nE\nn\nWG\n \ni\nhre\nn\n \nope\nr\nati\nv\ne\nn\n \nG\nes\nc\nhäf\ntsb\netr\ni\neb \nzu\nm \n0\n1.\n0\n1.\n2\n0\n13 \nauf.\n \nZu\n \ni\nhre\nn\n \nA\nu\nfgab\ne\nn\n \nge\nhör\nen\n \n \nd\ne\nr\n \nB\netr\ni\neb \nu\nn\nd\n \nd\ni\ne \nB\ne\nw\ni\nrtschaf\nt\nu\nn\ng \nd\ner\n \nOs\nn\nab\nrü\nc\nke\nr \nVe\nr\n-\n \nu\nn\nd\n \nE\nn\ntso\nrg\nu\nn\ngsn\netz\ne\nn\n \ni\nn\n \nd\ne\nn\n \nS\npart\nen\n \nSt\nrom,\n \nG\nas,\n \nWas\nser, \nE\nn\nt\nw\näss\ner\nu\nn\ng, \nB\neleu\nc\nht\nu\nn\ng \nu\nn\nd\n \nTelekomu\nn\ni\nkatio\nn\n.\n \nDie \nS\nWO\n \nNetz\n \nG\nmb\nH\n \nsorgt \nmi\nt\n \ni\nhre\nn\n \nM\ni\ntarbei\nt\ner\nn\n \nfür \nei\nn\ne\n \nsi\nc\nher\ne \nu\nn\nd\n \nein\nw\na\nn\nd\nfreie \nVe\nrsor\ngu\nn\ng \nfü\nr \nd\ni\ne \nan\nge\nsc\nhl\noss\nen\ne\nn\n \nH\naush\nal\nts\n-\n,\n \nG\ne-\nw\ner\nb\ne\n-\n \nu\nn\nd\n \nI\nn\nd\nu\nst\nriek\nu\nn\nd\ne\nn\n \nu\nn\nd\n \nl\neis\ntet\n \n \n \n \nSta\nd\ntwerk\ne O\nsna\nbr\nü\nc\nk\n \nAG\n \nund\n SW\nO\n Ne\ntz \nGmb\nH\n \nA\nl\nte P\nosts\ntraße\n \n9\n \n \n4\n90\n7\n4\n \nOs\nn\nab\nr\nü\nc\nk\n \nK\non\nt\naktp\ner\nso\nn\n:\n \nJ\nan\n-\nP\ne\nter\n \nB\nru\nn\ns\n \nTel:\n[TELEFONNUMMER ENTFERNT]\n0\n2 \n1\n0\n7\n0\n \nE\n-\nM\nai\nl\n:\n \njan\n-\np\nete\nr.b\nr\nu\nn\ns@s\nw\no.\nd\ne\n \nW\neb:\n \nhttp\ns:\n/\n/\nw\nw\nw\n.\nstad\nt\nw\ne\nrk\ne\n-\nosn\nab\nru\neck.d\ne\n \n \n \n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n34\n \n/ \n38\n \nIV\n.\n \nZ\nei\nt\n-\n \nu\nn\nd\n Ab\nla\nu\nf\np\nl\na\nn\n \n \n \n \nTa\nb\nelle\n \n3\n: \nZ\neit\n-\n \nu\nnd\n Ab\nlau\nf\np\nlan d\nes G\nesam\nt\nvor\nhab\nens u\nnt\ner d\ner An\nn\na\nhme von\n \nzw\nölf\n \nE\ninzelp\nro\njekt\nen\n \n \n \nA\nR\nB\nE\nI\nT\nS\nP\nA\nK\nE\nT\nE\n1\n.\n1\nPR\nO\nJ\nEK\nT\nM\nA\nN\nA\nG\nEM\nEN\nT\n1\n56\n1\n.\n1\n.\n1\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\n \nG\nE\nS\nT\nA\nR\nT\nE\nT\n1\n1\n1\n.\n1\n.\n2\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ns\nt\na\nr\nt\n1\n1\n1\n.\n1\n.\n3\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nc\no\nn\nt\nr\no\nl\nl\ni\nn\ng\n1\n56\n1\n.\n1\n.\n4\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nk\no\no\nr\nd\ni\nn\na\nt\ni\no\nn\n1\n56\n1\n.\n1\n.\n5\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\na\nb\ns\nc\nh\nl\nu\ns\ns\n1\n56\n1\n.\n1\n.\n6\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\n \n \nA\nB\nG\nE\nS\nC\nH\nL\nO\nS\nS\nE\nN\n56\n56\n1\n.\n2\nV\nI\nSI\nO\nN\n1\n20\n1\n.\n2\n.\n1\nV\no\nr\nb\ne\nr\ne\ni\nt\nu\nn\ng\n1\n6\n1\n.\n2\n.\n2\nE\ni\nn\nz\ne\nl\ng\ne\ns\np\nr\nä\nc\nh\ne\n1\n10\n1\n.\n2\n.\n3\nV\ni\ns\ni\no\nn\ns\ne\nn\nt\nw\ni\nc\nk\nl\nu\nn\ng\n10\n20\n1\n.\n2\n.\n6\nV\nI\nS\nI\nO\nN\n \n \nA\nB\nG\nE\nS\nC\nH\nL\nO\nS\nS\nE\nN\n20\n20\n1\n.\n3\nPR\nO\nJ\nEK\nT\nEN\nT\nW\nI\nC\nK\nL\nU\nN\nG\n21\n38\n1\n.\n3\n.\n1\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\ni\nd\ne\nn\nt\ni\nf\ni\nz\ni\ne\nr\nu\nn\ng\n21\n25\n1\n.\n3\n.\n2\nB\ne\nd\na\nr\nf\ns\na\nn\na\nl\ny\ns\ne\n21\n25\n1\n.\n3\n.\n3\nT\ne\nc\nh\nn\ni\ns\nc\nh\ne\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nk\nl\nu\nn\ng\n26\n36\n1\n.\n3\n.\n4\nW\ni\nr\nt\n.\n/\nR\ne\nc\nh\nt\n.\n \nB\ne\nw\ne\nr\nt\nu\nn\ng\n28\n38\n1\n.\n3\n.\n6\nE\nI\nN\nZ\nE\nL\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\nE\n \nE\nN\nT\nW\nI\nC\nK\nE\nL\nT\n38\n38\n1\n.\n4\nSY\nT\nSE\nM\n \nK\nO\nN\nZ\nEP\nT\nI\nO\nN\nI\nER\nU\nN\nG\n23\n50\n1\n.\n4\n.\n1\nP\nr\no\nj\ne\nk\nt\nb\ne\nw\ne\nr\nt\nu\nn\ng\n23\n26\n1\n.\n4\n.\n2\nZ\nu\ns\na\nm\nm\ne\nn\nf\nü\nh\nr\nu\nn\ng\n \nE\ni\nn\nz\ne\nl\np\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\n31\n46\n1\n.\n4\n.\n3\nH\na\nn\nd\nl\nu\nn\ng\ns\ne\nm\np\nf\ne\nh\nl\nu\nn\ng\ne\nn\n43\n50\n1\n.\n4\n.\n6\nS\nY\nS\nT\nE\nM\nK\nO\nN\nZ\nE\nP\nT\n \nE\nN\nT\nW\nI\nC\nK\nE\nL\nT\n \n50\n50\n1\n.\n5\nA\nK\nZ\nEP\nT\nA\nN\nZ\n5\n50\n1\n.\n5\n.\n1\nW\ni\ns\ns\ne\nn\ns\nv\ne\nr\nm\ni\nt\nt\nl\nu\nn\ng\n \nI\nn\nt\ne\nr\nn\n5\n7\n1\n.\n5\n.\n2\nW\ni\ns\ns\ne\nn\ns\nv\ne\nr\nm\ni\nt\nt\nl\nu\nn\ng\n \nE\nx\nt\ne\nr\nn\n35\n50\n1\n.\n5\n.\n3\nA\nu\ns\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng\ns\nk\no\nn\nz\ne\np\nt\n35\n50\n1\n.\n5\n.\n6\nA\nK\nZ\nE\nP\nT\nA\nN\nZ\n \nS\nI\nC\nH\nE\nR\nG\nE\nS\nT\nE\nL\nL\nT\n50\n50\n1\n.\n6\nER\nG\nEB\nN\nI\nSV\nER\nW\nER\nT\nU\nN\nG\n21\n55\n1\n.\n6\n.\n1\nP\no\nl\ni\nt\ni\ns\nc\nh\ne\n \nK\no\nm\nm\nu\nn\ni\nk\na\nt\ni\no\nn\n21\n50\n1\n.\n6\n.\n2\nV\ne\nr\nn\ne\nt\nz\nu\nn\ng\n21\n51\n1\n.\n6\n.\n3\nE\nn\nd\nb\ne\nr\ni\nc\nh\nt\n47\n54\n1\n.\n6\n.\n4\nA\nb\ns\nc\nh\nl\nu\ns\ns\nv\ne\nr\na\nn\ns\nt\na\nl\nt\nu\nn\ng\n47\n55\n1\n.\n6\n.\n6\nE\nR\nG\nE\nB\nN\nI\nS\nS\nE\n \nÜ\nB\nE\nR\nG\nE\nB\nE\nN\n55\n55\nV\nER\nA\nN\nST\nA\nL\nT\nU\nN\nG\nEN\n0\n0\nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\nW\nO\nC\nH\nE\nN\n1\n2\n3\n4\n5\n6\nB\nE\nA\nR\nB\nE\nIT\nU\nN\nG\nS\nV\nO\nR\nS\nC\nH\nL\nÄ\nG\nE\n:\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n35\n \n/ \n38\n \nV.\n \nKost\nen\na\nbsch\nä\nt\nzu\nn\ng\n \n \nDa d\ni\ne G\nesam\ntkost\nen\n \nd\nes \nVor\nhab\ne\nn\ns \nstar\nk v\no\nn\n \nd\ner\n \nA\nn\nzahl\n \nd\ner\n \nz\nu\n \ne\nn\nt\nw\ni\nc\nke\nl\nn\nd\ne\nn\n \nP\nrojek\nt\ne a\nb\nhä\nn\ng\nen\n \nu\nn\nd\n \ni\nm \nVor\nhi\nn\nein\n \nn\ni\nc\nht \nge\nn\nau \na\nb\nsehba\nr \ni\nst\n \nw\ni\ne\n \nv\ni\nel\ne\n \nP\nrojek\nte \ntatsäc\nhl\ni\nc\nh \nan\nal\nys\ni\ner\nt\n \nw\ner\nd\nen\n, \nw\ne\nrde\nn\n \nf\nü\nr \nein\ne \ner\nst\ne\n \nK\noste\nn\nab\nsc\nhätz\nu\nn\ng \nz\nw\nei \nS\nze\nn\na\nrien\n \nb\netr\nac\nh\ntet\n.\n \nI\nm \ner\ns\nten\n \nSz\ne\nn\nario\n \nw\ni\nrd\n \na\nn\nge\nn\no\nmm\nen\n,\n \nd\nass\n \nz\nw\nöl\nf\n \nP\nrojek\nt\ne\n \nn\nac\nh \nd\ner\n \nB\nedarf\nsa\nn\nal\nys\ne (\nA\nP\n \n1.\n3\n.\n2)\n \ni\nn\n \nd\ni\ne \nw\neit\ner\ne \nt\nechn\ni\nsc\nhe \nu\nn\nd\n \nw\ni\nrtsc\nhaf\ntli\nc\nhe \nE\nn\ntw\ni\nc\nkl\nu\nn\ng \nein\nge\nh\nen\n \n(\nA\nP\n \n1.\n3\n.\n3\n \nu\nn\nd\n \nA\nP\n \n1.\n3\n.\n4\n)\n.\n \nI\nm \nzw\ne\ni\nten\n \nSz\nen\na\nrio \nw\ni\nrd\n \nan\ng\nen\no\nmm\nen\n,\n \nd\nass\n \nn\nu\nr \nsec\nhs \nP\nroj\nek\nte \ni\nn\n \nd\ni\ne \nd\netail\nl\ni\ner\nte \nE\nn\nt\n-\nw\ni\nc\nklu\nn\ng ei\nn\nfl\ni\neß\nen\n.\n \n \nI\nn\n \nd\nen\n \npr\noje\nktu\nn\nab\nhä\nn\ngig\nen\n \nA\nrb\neitspak\nete\nn\n \n(\n1.\n1 \nP\nr\nojektma\nn\nag\neme\nn\nt\n;\n \n1.\n2 \nVis\ni\non\n;\n \n1.\n5 \nA\nkz\nep\nta\nn\nz \nu\nn\nd\n \n1.\n6\n \nP\nrojek\ntab\nsc\nhl\nu\nss\n)\n \ni\nst \nke\ni\nn\ne\n \nK\noste\nn\nre\nd\nu\nktio\nn\n \nauf\ng\nru\nn\nd\n \nein\ner\n \ng\ner\ni\nn\nge\nr\ne\nn\n \nA\nn\nzahl \nan\n \nP\nrojek\nte\nn\n \nzu\n \ne\nrw\narte\nn\n.\n \nDahe\nr s\ni\nn\nd\n \nd\ni\ne Kost\nen\nb\nl\nöc\nke\n \nfür\n \nd\ni\nese A\nrbei\ntspa\nke\nt\ne i\nn\n \nb\neid\nen\n \nSz\nen\na\nrie\nn\n \nglei\nc\nh.\n \nDie \nA\nrbei\ntspak\nete\n \n1.\n3\n \nP\nroj\nek\nte\nn\nt\nw\ni\nc\nklu\nn\ng u\nn\nd\n \n1.\n4\n \nSy\nstemko\nn\nze\nption\ni\ne\nru\nn\ng\n \nsi\nn\nd\n \njed\noc\nh \nstark\n \nab\nhän\ngig \nv\no\nn\n \nd\ner\n \nP\nrojek\nta\nn\nzahl\n.\n \nDe\nr \nA\nrb\neitsa\nu\nfw\nan\nd\n \nb\nei \nd\ner\n \nE\nn\nt\nw\ni\nc\nklun\ng \nd\ner\n \nE\ni\nn\nze\nl\np\nrojek\nte \nsteig \nl\ni\nn\near\n \nmi\nt \nd\ner\n \nA\nn\nzahl \nd\ner\n \nE\ni\nn\nz\nelproje\nkte\n.\n \nDie \nSy\nstemko\nn\nze\nption\ni\ne\nru\nn\ng \nw\ni\nr\nd\n \njed\noc\nh \nmi\nt \nsteigen\nd\ner\n \nP\nrojek\nta\nn\nzahl \nzu\nn\ne\nhme\nn\nd\n \nkompl\nex\ner\n,\n \nsod\nass\n \nhi\ner\n \nein\n \nü\nb\ner\np\nrop\no\nrtion\nal\ner\n \nA\nn\nsti\ne\ng d\ner\n \nb\nen\nöti\ngte\nn\n \nLeistu\nn\ngs\ntage\n \nan\nge\nn\nom\nme\nn\n \nw\nu\nrd\ne. \n \nF\nü\nr \nd\nas \nSz\nen\nario\n \nmi\nt \n1\n2 \nP\nr\noje\nk\nten\n \ner\ng\nebe\nn\n \nsi\nc\nh \nsom\ni\nt \nG\nesam\ntkost\nen\n \nv\no\nn\n \n9\n6\n4\n.7\n0\n0\n \n€\n,\n \nw\nohi\nn\nge\nge\nn\n \nsi\nc\nh \nfü\nr\n \nd\nas \nSz\nen\nario\n \nmi\nt \n6\n \nP\nroj\nek\nt\nen\n \nG\nesam\ntkoste\nn\n \nv\non\n \n77\n6\n.\n4\n0\n0\n \n€\n \ne\nrg\neb\nen\n. \nDie \nK\noste\nn\naufteil\nu\nn\ng \nb\neid\ner\n \nSz\ne\nn\nari\ne\nn\n \ni\nst \ni\nn\n \nA\nb\nb\ni\nl\nd\nu\nn\ng \n12\n \nn\noc\nhma\nl\ns \nge\nge\nn\nü\nb\ne\nrg\nest\nell\nt.\n \n \n \nAb\nb\nild\nu\nng\n \n12\n: Ge\ng\nenü\nb\nerst\nellu\nng\n \nd\ner Ko\nst\nenau\nf\nt\neilu\nng\n f\nü\nr d\nie beid\ne\nn Szenar\nien 6 u\nnd\n 12 P\nro\njekt\ne\n \n \nDiese\n \nA\nb\nsc\nhät\nzu\nn\ng \nze\ni\ngt\n \nd\nen\n \nd\nyn\nam\ni\nsc\nhe\nn\n \nB\nu\nd\nge\ntra\nhmen\n \nd\nes \nG\nesam\nt\nv\norhab\ne\nn\n \nauf,\n \nd\nem \ni\nn\n \nein\ner\n \nmö\ngli\n-\nc\nhen\n \nF\nörder\nu\nn\ng \ne\nn\ntspr\nech\nen\nd\n \nb\neg\neg\nn\net \nw\ner\nd\ne\nn\n \nmus\ns.\n \nE\ni\nn\ne \nd\netail\nl\ni\ner\nte \nDa\nrstell\nu\nn\ng\n \nd\ner\n \nK\nost\nen\n \nfi\nn\nd\ne\nt \nsi\nc\nh\n \ni\nn\n \nTab\nell\ne \n4\n \nfür\n \nd\nas \nSz\ne\nn\nari\no \nmi\nt \n12 \nP\nrojek\nten\n \nu\nn\nd\n \ni\nn\n \nT\nab\nell\ne \n5\n \nfür d\nas \nSz\nen\na\nrio \nmi\nt \n6 \nP\nrojek\nten\n.\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n36\n \n/ \n38\n \nTa\nb\nelle\n \n4\n: K\nos\nt\nen\nkalku\nlat\nion\n f\nü\nr \n1\n2 P\nro\njekt\ne\n, d\nie\n \nent\nw\nicke\nlt\n \nw\nerd\nen\n \nu\nnd\n in d\nie Sy\nst\nemko\nnzep\nt\nion\nieru\nn\ng\n einf\nließ\nen\n \n \nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nB\nA\nS\nI\nS\n \n[\n€\n]\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n37\n \n/ \n38\n \nTa\nb\nelle\n \n5\n: K\nos\nt\nenkalku\nlat\nion\n f\nü\nr \n6\n \nP\nro\njekt\ne, d\nie e\nnt\nw\nicke\nlt\n w\nerd\nen u\nnd\n in d\nie Sy\nst\nemko\nnzep\nt\nion\nieru\nng\n einf\nließ\nen\n \n \nK\nO\nST\nEN\nP\nL\nA\nN\n6\n \nP\nR\nO\nJ\nE\nK\nT\nE\nH\n2\n \nR\ne\nl\nl\na\nb\no\nr\n \nO\nsn\na\nb\nr\nü\nc\nk\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\n-\nK\nO\nS\nTE\nN\nR\nE\nI\nS\nE\nK\nO\nS\nTE\nN\nB\nA\nS\nI\nS\n \n[\n€\n]\nTa\ng\ne\ns\ns\nä\nt\nz\ne\n1\n.\n0\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n \n3\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n \n1\n.\n4\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n \n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n \n1\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n \n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n \n1\n.\n0\n0\n0\n \n€\n \n \n-\n €\n \n \n1\n.\n1\nPR\nO\nJ\nE\nK\nT\nM\nA\nN\nA\nG\nE\nM\nE\nN\nT\n2\n0\n.\n4\n7\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n8\n.\n2\n7\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n3\n.\n4\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n 1\n9\n.\n5\n0\n0\n €\n \n -\n €\n \n 9\n1\n.\n6\n5\n0\n €\n \n1\n.\n1\n.\n2\nPr\no\nj\ne\nk\nt\ns\nt\na\nr\nt\nA\nnz\na\nhl\n0\n0\n0\n0\n0\n0\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n.\n1\n.\n3\nPr\no\nj\ne\nk\nt\nc\no\nnt\nr\no\nl\nl\ni\nng\nA\nnz\na\nhl\n6\n,\n5\n0\n6\n,\n5\n0\n6\n,\n5\n0\n6\n,\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n6\n.\n8\n2\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n9\n.\n4\n2\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n.\n5\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n3\n0\n.\n5\n5\n0\n \n€\n1\n.\n1\n.\n4\nPr\no\nj\ne\nk\nt\nk\no\no\nr\nd\ni\nna\nt\ni\no\nn\nA\nnz\na\nhl\n13\n0\n13\n0\n13\n0\n13\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n3\n.\n6\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n8\n.\n8\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n3\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n6\n1\n.\n1\n0\n0\n \n€\n1\n.\n1\n.\n5\nPr\no\nj\ne\nk\nt\na\nb\ns\nc\nhl\nus\ns\nA\nnz\na\nhl\n0\n0\n0\n0\n0\n0\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n.\n2\nV\nI\nS\nI\nO\nN\n4\n8\n.\n3\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n0\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n9\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n7\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n2\n6\n.\n0\n5\n0\n \n€\n1\n.\n2\n.\n1\nV\no\nr\nb\ne\nr\ne\ni\nt\nung\nA\nnz\na\nhl\n12\n0\n4\n1\n1\n1\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n2\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n2\n5\n.\n1\n0\n0\n \n€\n1\n.\n2\n.\n2\nE\ni\nnz\ne\nl\ng\ne\ns\np\nr\nä\nc\nhe\nA\nnz\na\nhl\n20\n0\n11\n3\n2\n0\n6\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n2\n1\n.\n0\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n.\n9\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n.\n4\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n4\n5\n.\n8\n0\n0\n \n€\n1\n.\n2\n.\n3\nV\ni\ns\ni\no\nns\ne\nnt\nw\ni\nc\nk\nl\nung\nA\nnz\na\nhl\n14\n0\n13\n0\n13\n0\n6\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n4\n.\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n8\n.\n8\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n5\n5\n.\n1\n5\n0\n \n€\n1\n.\n3\nPR\nO\nJ\nE\nK\nT\nE\nN\nT\nW\nI\nC\nK\nL\nU\nN\nG\n3\n4\n.\n6\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n8\n7\n.\n7\n2\n5\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n1\n.\n0\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n.\n4\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n9\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n8\n4\n.\n3\n7\n5\n \n€\n1\n.\n3\n.\n1\nPr\no\nj\ne\nk\nt\ni\nd\ne\nnt\ni\nf\ni\nz\ni\ne\nr\nung\nA\nnz\na\nhl\n14\n0\n0\n,\n5\n0\n0\n,\n5\n0\n4\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n4\n.\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n2\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n2\n0\n.\n0\n2\n5\n \n€\n1\n.\n3\n.\n2\nB\ne\nd\na\nr\nf\ns\na\nna\nl\ny\ns\ne\nA\nnz\na\nhl\n16\n0\n7\n4\n6\n4\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n6\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n0\n.\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n.\n4\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n3\n6\n.\n1\n5\n0\n \n€\n1\n.\n3\n.\n3\nT\ne\nc\nhni\ns\nc\nhe\n \nE\nnt\nw\ni\nc\nk\nl\nung\nA\nnz\na\nhl\n1\n0\n5\n0\n28\n0\n2\n,\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n.\n0\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n.\n2\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n3\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n.\n5\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n4\n4\n.\n4\n0\n0\n \n€\n1\n.\n3\n.\n4\nW\ni\nr\nt\n.\n \n/ \nR\ne\nc\nht\n.\n \nB\ne\nw\ne\nr\nt\nung\nA\nnz\na\nhl\n2\n0\n48\n0\n8\n0\n2\n,\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n2\n.\n1\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n9\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n9\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n.\n5\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n8\n3\n.\n8\n0\n0\n \n€\n1\n.\n4\nS\nY\nT\nS\nE\nM\n \nK\nO\nN\nZ\nE\nPT\nI\nO\nN\nI\nE\nR\nU\nN\nG\n2\n9\n.\n9\n2\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n0\n7\n.\n3\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n9\n.\n4\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n2\n.\n5\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n8\n0\n.\n1\n2\n5\n \n€\n1\n.\n4\n.\n1\nPr\no\nj\ne\nk\nt\nb\ne\nw\ne\nr\nt\nung\nA\nnz\na\nhl\n0\n,\n5\n0\n3\n0\n0\n,\n5\n0\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n5\n2\n5\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n5\n.\n4\n7\n5\n \n€\n1\n.\n4\n.\n2\nZ\nus\na\nm\nm\ne\nnf\nühr\nung\n \nE\ni\nnz\ne\nl\np\nr\no\nj\ne\nk\nt\ne\nA\nnz\na\nhl\n14\n0\n56\n1\n20\n1\n7\n,\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n4\n.\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n8\n1\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n4\n.\n0\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n.\n5\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n2\n7\n.\n9\n0\n0\n \n€\n1\n.\n4\n.\n3\nH\na\nnd\nl\nung\ns\ne\nm\np\nf\ne\nhl\nung\ne\nn\nA\nnz\na\nhl\n14\n0\n15\n1\n4\n1\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n4\n.\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n1\n.\n7\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n4\n6\n.\n7\n5\n0\n \n€\n1\n.\n5\nA\nK\nZ\nE\nPT\nA\nN\nZ\n5\n3\n.\n5\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n.\n9\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n5\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n8\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n0\n2\n.\n7\n0\n0\n \n€\n1\n.\n5\n.\n1\nW\ni\ns\ns\ne\nns\nv\ne\nr\nm\ni\nt\nt\nl\nung\n \nI\nnt\ne\nr\nn\nA\nnz\na\nhl\n3\n0\n4\n0\n6\n0\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n3\n.\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n6\n.\n1\n5\n0\n \n€\n1\n.\n5\n.\n2\nW\ni\ns\ns\ne\nns\nv\ne\nr\nm\ni\nt\nt\nl\nung\n \nE\nxt\ne\nr\nn\nA\nnz\na\nhl\n11\n0\n3\n0\n3\n0\n3\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n1\n.\n5\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n2\n2\n.\n5\n0\n0\n \n€\n1\n.\n5\n.\n3\nA\nus\nb\ni\nl\nd\nung\ns\nk\no\nnz\ne\np\nt\nA\nnz\na\nhl\n37\n0\n4\n0\n12\n0\n5\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n3\n8\n.\n8\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n4\n.\n4\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n6\n4\n.\n0\n5\n0\n \n€\n1\n.\n6\nE\nR\nG\nE\nB\nN\nI\nS\nV\nE\nR\nW\nE\nR\nT\nU\nN\nG\n2\n6\n.\n2\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n3\n.\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n.\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n1\n.\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n.\n7\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n.\n0\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n9\n1\n.\n5\n0\n0\n \n€\n1\n.\n6\n.\n1\nPo\nl\ni\nt\ni\ns\nc\nhe\n \nK\no\nm\nm\nuni\nk\na\nt\ni\no\nn\nA\nnz\na\nhl\n4\n2\n4\n4\n4\n2\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n4\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n1\n6\n.\n7\n0\n0\n \n€\n1\n.\n6\n.\n2\nV\ne\nr\nne\nt\nz\nung\nA\nnz\na\nhl\n5\n2\n5\n4\n5\n2\n0\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n5\n.\n2\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n.\n2\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n.\n0\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n7\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n \n€\n0\n \n€\n2\n0\n.\n4\n0\n0\n \n€\n1\n.\n6\n.\n3\nE\nnd\nb\ne\nr\ni\nc\nht\nA\nnz\na\nhl\n5\n0\n10\n0\n5\n0\n3\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n5\n.\n2\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n4\n.\n5\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n6\n.\n0\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n 3\n.\n0\n0\n0\n €\n \n -\n €\n \n 2\n8\n.\n7\n5\n0\n €\n \n1\n.\n6\n.\n4\nA\nb\ns\nc\nhl\nus\ns\nv\ne\nr\na\nns\nt\na\nl\nt\nung\nA\nnz\na\nhl\n11\n0\n4\n1\n4\n1\n3\n0\nK\no\ns\nt\ne\nn\n1\n1\n.\n5\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n0\n,\n0\n0\n \n€\n5\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n3\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n 3\n.\n0\n0\n0\n €\n \n -\n €\n \n 2\n5\n.\n6\n5\n0\n €\n \nP\nE\nR\nS\nO\nN\nA\nL\nK\nO\nS\nTE\nN\n \nG\nE\nS\nA\nM\nT\n2\n1\n3\n.\n1\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n3\n1\n3\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n1\n6\n9\n.\n8\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n \n7\n2\n.\n0\n0\n0\n \n€\n \n \n7\n6\n8\n.\n1\n5\n0\n \n€\n \n \nR\nE\nI\nS\nE\nN\nK\nO\nS\nTE\nN\n \nG\nE\nS\nA\nM\nT\n1\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n2\n.\n8\n5\n0\n,\n0\n0\n \n€\n4\n.\n2\n0\n0\n,\n0\n0\n \n€\n-\n €\n \n \n8\n.\n2\n5\n0\n \n€\n \n \nG\nE\nS\nA\nM\nTK\nO\nS\nTE\nN\n7\n7\n6\n.\n4\n0\n0\n \n€\n \n \nP\nS\nP\nP\nH\nA\nS\nE\n \n/\n \nA\nR\nB\nE\nI\nTS\nP\nA\nK\nE\nT \nG\nE\nS\nA\nM\nT\nE\nC\nO\nS\nB\nB\nH\nC\nL\nB\nS\nT\nS\nW\nO\nP\nA\nR\nTN\nE\nR\nB\nE\nA\nR\nB\nE\nIT\nU\nN\nG\nS\nV\nO\nR\nS\nC\nH\nL\nÄ\nG\nE\n:\n-\n\n \n \n0\n8.\n0\n4.\n2\n0\n19\n \nSei\nte \n38\n \n/ \n38\n \nV\nI.\n \nAb\nsi\nch\nt\nserk\nlä\nrungen\n \n\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 1\nOsnabrück, 02. April 2019\nVorstellung des Konzeptentwurfes für ein \nH2-Kompetenzzentrum Osnabrück\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 2\nInhalt\n\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 3\nVORANAL YSE\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 4\nSektorenkopplung mit H2 schafft den Brückenschlag \nzwischen Klimaschutz und Wirtschaft.\nWirt-\nschaft\nEtablierung neuer \nGeschäftsfelder\nKlima\nReduktion von \nCO2-Emissionen\nPolitik\nForcierung einer \nWasserstoffwirtschaft\nSektoren-\nkopplung\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 5\nÜber 20 Unternehmen in und um Osnabrück \nhaben Interesse am Thema Wasserstoff.\n\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 6\nLÖSUNGSANSÄTZE\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 7\nErneuerbare Gase können auf drei Pfaden \nnach Osnabrück importiert werden.\nWasserstoff\nSABATIER PROZESS\n4H2 + CO2→ CH4\nH2 EINSPEISUNG\nH2 + CH4\nLOKALES ENERGIESYSTEM\nERDGAS\nkeine CO2 Emissionen\nkeine CO2 Emissionen\nred. CO2 Emissionen\nErzeugungspfade für erneuerbare Gase:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 8\nMit steigendem Anteil an reinem H2 verschiebt sich die \nTechnologieanpassung von der Erzeugung zum Verbraucher.\nPFAD ERZEUGUNG TRANSPORT VERBRAUCH\nSyn. CH4 +++ + -\nCH4+H2\n++ ++ ++\nH2 ++ +++ +++\nTechnologischer Anpassungsbedarf nach Pfad:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 9\nÜber die Zeit wird der Anteil an reinem H2 \nim Energiesystem ansteigen.\nZEIT\nAnteil syn.CH4\nAnteil H2\nTechnologieanpassung\nAnteil CH4+H2\nTechnologieanpassung/ \nGaszusammensetzung\n▪ Syn. CH4 in der 1. Phase einfach \nzu integrieren, da keine \nAnpassung der Verbraucher.\n▪ H2 Beimischung in der 2. Phase \nfordert teilweise technische \nAnpassungen im Transport und \nVerbrauch.\n▪ Reine H2 Nutzung in der 3. Phase \nfordert strukturelle Anpassungen \nim Transport und Verbrauch.\nZeitliche Entwicklung der drei Pfade:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 10\nMETHODIK\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 11\nEine akzeptierte Vision ist die Basis des \nTransformationsprozesses zu einem neuen System.\nVISION PROJEKTE SYSTEM\nAKZEPTANZ\nMethodischer Aufbau des Vorhabens:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 12\nAkzeptanz erhöht die Realisierungschancen.\nProjektimmanent Projekt-extern\nSoziale \nAkzeptanzobjekte\nTechnische \nAkzeptanzobjekte\nTechnologie-\n&\nSystemdesigns\nTechnologie-\npotentiale\nRegionaler Kontext\nProjektaufbau\n(Struktur, Prozesse, \nMaßnahmen)\nAkzeptanzobjekte\nProjektimmanent Projektextern\nInterne Wissens-\nvermittlung Keine\nExterne Wissens-\nvermittlung und \nAusbildung\nKooperations-\nmodell nach \nCapacityWorks und \nprofessionelles \nProjekt-\nmanagement\nMaßnahmen\nGrundzüge des Theoriemodells zur Akzeptanz:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 13\nAlle Projekte werden aus der \nNutzerperspektive entwickelt.\nBedarfs-\nanalyse\nBetriebliche\nAnforderungen\n Qualität\n Verfügbarkeiten\n …\nZukünftige\nRegulierung\n CO2-Bepreisung\n CO2-Ober-\ngrenzen\n …\nAktuelle\nGesetzeslage\n CO2-\nFreikontingente\n …\nWirtschaft-\nlichkeit\n Minimierung der \nEnergiekosten\n Schaffung neuer \nWertschöpfung\n …\nDie vier Einflussfaktoren auf den Handlungsdruck:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 14\nIm iterativen Prozess werden Projekte zum \nSystem entwickelt.\nAbgleich Vision \nund Projektideen\nProjektideenProjektideen\nProjektportfolio \n1 … n\nGesamtsystem \nOsnabrück\nVision Bestehende \nProjektideen\nEntwicklung \nweiterer Projekte\nDetaillierung \n(Technik, Recht, \nWirtschaft)\nAbgleich Vision \nund \nGesamtsystem \nOsnabrück\n2\n1\n3\n6\n1\n6\n7\nDetaillierung \n(Technik, \nRegulierung, \nWirtschaft)\n4\n5\nReihenfolgeAktionErgebnis\nRealisierung8\nProjektablaufplan:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 15\nAlle Erkenntnisse werden in einen zeitlich aufeinander \naufbauenden Handlungsplan zusammengeführt.\nREALISIERUNGSPHASE 1 REALISIERUNGSPHASE 2 REALISIERUNGSPHASE 3INITIIERUNG\n2021-2024 2024-2030 2030-2050\n▪ Know-how Input für RP2 \nProjekte\nPROJEKTE RP1\nPROJEKTE RP2\nPROJEKTE RP3\nVERNETZUNG\n2019-2020\n▪ Konkrete Projektidee, \nbereit für die Umsetzung\n▪ Beginn Aufbau einer \nsystemischen \nWasserstoffinfrastruktur\n▪ Weiterentwicklung der \nProjektidee\n▪ Synergien mit RP 1/2 \nProjekten identifizieren\n▪ Know-how Input für RP3 \nProjekte\n▪ Know-how Input für RP3 \nProjekte\n▪ Konkrete Projektidee, \nbereit für die Umsetzung\n▪ Implementierung einer \nsystemischen \nWasserstoffinfrastruktur\n▪ Konkrete Projektidee, \nbereit für die Umsetzung\n▪ Nukleus für die weitere \nEntwicklung in Osnabrück\n▪ Weiterentwicklung der \nProjektidee\n▪ Synergien mit RP1 \nProjekten identifizieren\n▪ Beginn Konzeption und \nMachbarkeitsanalysen\nSystematik des Handlungsplans:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 16\nKlare Strukturen in der Kooperation sorgen für einen \neffizienten Ablauf und können als Blaupause genutzt werden.\nBEIRAT\nLEITUNGSGREMIUM\nGRUPPE 1:\nManagement\nMobilität\nGRUPPE 2:\nErzeugung & Transport\nGRUPPE 3:\nAnwender\nGRUPPE 4:\nAkzeptanz\nPOLITIKSTRATEGIEOPERATIVE STEUERUNG\nHausenergie\nWeitere\nInstandhaltung\n&\nWartung\nBürger-\nbeteiligung\nErzeugung\nTransport\nOrganisationsstruktur:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 17\nKOSTENABSCHÄTZUNG\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 18\nDie Gesamtkosten sind abhängig von den zu \nrealisierenden Projekten.\nKostenabschätzung der Szenarien:\n© 2019 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 19\nVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!\nAnsprechpartner:\n• Dr. Hanno Butsch [E-MAIL ENTFERNT]\n• Wilhelm Meemken [E-MAIL ENTFERNT]\n• Dr. Ulrich Bünger [E-MAIL ENTFERNT]\n• Heinz-Werner Hölscher [E-MAIL ENTFERNT]", "tokens_cl100k": 100176, "masked": true} {"city_slug": "leipzig", "oparl_id": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/oparl/papers?id=1001740", "name": "Bebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung;\nStadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch;\nBilligungs- und Auslegungsbeschluss", "reference": "VI-DS-01249", "date": "2016-01-27", "paper_type": "Beschlussvorlage", "source_url": "https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/doc?DOLFDNR=1027184&DOCTYP=130&OTYP=41&ANNOTS=1", "pdf_bytes": 10586329, "pages": 152, "text": "Ratsversammlung\nBeschlussvorlage Nr. VI-DS-01249\nStatus: öffentlich\nBeratungsfolge:\nGremium Termin Zuständigkeit\nDienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung\nFachausschuss Umwelt und Ordnung 16.06.2015 1. Lesung\nFachausschuss Stadtentwicklung und Bau 23.06.2015 1. Lesung\nFachausschuss Umwelt und Ordnung 30.06.2015 2. Lesung\nOrtschaftsrat Wiederitzsch 07.07.2015 Anhörung\nFachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 2. Lesung\nRatsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung\nEingereicht von\nDezernat Stadtentwicklung und Bau\nBetreff\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", \n2. Änderung;\nStadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch;\nBilligungs- und Auslegungsbeschluss\nBeschlussvorschlag:\nDer Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.\nDie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner \nBegründung wird beschlossen.\nHinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des \nBilligungs- und Auslegungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.\nPrüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:\n Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze\n (siehe Anlage Prüfkatalog)\n \nSachverhalt:\n Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.\n \nAnlagen:\n1 Prüfkatalog\n2 Beschreibung des Sachverhaltes\n3 Übersichtskarte\n4 Übersichtsplan\n5 Bebauungsplan Teil A: Planzeichnung\n6 Bebauungsplan, Planzeichenerklärung\n7 Bebauungsplan Teil B: Text\n8 Begründung zum Bebauungsplan\n9 Städtebauliches Konzept\n10 Landschaftsgestalterisches Konzept\nB E S C H L U S S A U S F E R T I G U N G \nRatsversammlung vom 08.07.2015 \nzu 19.8 Bebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener \nLandstraße Nord\", 2. Änderung; \nStadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch; \nBilligungs- und Auslegungsbeschluss \nVorlage: VI-DS-01249 \nBeschluss: \nDer Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. \nDie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie \nseiner Begründung wird beschlossen. \nAbstimmungsergebnis: \nmehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen \nBurkhard Jung \nOberbürgermeister \nLeipzig, den 9. Juli 2015 \nSeite: 1/1 \nPrüfkatalog\nPrüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. \ndie Neuschaffung von Arbeitsplätzen\nWenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:\nverbessert gesichert verschlechtert keine \nAuswirkung\nBegründung \nin Vorlage \nSeite 1\n1 Arbeitsplatzsituation      \n2 Ausbildungsplatz-\nsituation\n     \n3 finanzielle Situation der \nUnternehmen: sie wird \ndurch städtische \nEntscheidung (z. B. zu \nSteuern, Gebühren, \nPreisen für Gas-Wasser-\nStrom)\n     \n4 Bedeutung des \nVorhabens für \nwirtschaftliche \nEntwicklung\npositive Auswirkung negative \nAuswirkung\nkeine \nAuswirkung\n hoch mittel niedrig      \n5 Finanzierung\nprivate Mittel Drittmittel/\nFördermittel\nfinanzielle \nFolgewirkungen \nfür die Stadt\nkeine \nAuswirkung\n ja nein ja nein ja nein      \n1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.\nStadt Leipzig\n01.15/016/01.12\nStadt Leipzig\n01.15/016/01.12\nBeschreibung des Sachverhaltes\nBebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“,\n2. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss\nMit dieser V orlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss als V oraussetzung für die Durch-\nführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und seiner Begründung \nherbei geführt werden. \nInformation zum Verfahren\nDie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB geäußerten \nAnregungen und Hinweise wurden geprüft. Dabei fanden die planungsrechtlich relevanten Hinweise \nin der vorliegenden Planung entsprechende Berücksichtigung (siehe dazu Kapitel 8 der Begründung \nzum Bebauungsplan). Im Anschluss an die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist geplant von \nder Möglichkeit einer frühzeitigen Genehmigung nach § 33 BauGB Gebrauch zu machen, falls \nkeine planungsrechtlich relevanten Hinweise vorgebracht werden und anzunehmen ist, dass das \nV orhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht.\nÜbereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:\nIn Folge der Änderung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der „Schaffung \nvon Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen“ eine \nÜbereinstimmung dahingehend besteht, dass mit Realisierung der Planung die V oraussetzungen für \neine wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes insgesamt und somit auch zur Schaffung von \nArbeitsplätzen gegeben ist. Das generelle Ziel der Planung besteht in der Entwicklung eines \nGewerbegebietes. Durch den Ausschluss verschiedener Nutzungen sollen sich an dem gut \nerschlossenen Standort vor allem Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit höheren \nAnforderungen an das Umfeld und für industrienahe Dienstleistungen bzw. für \narbeitsplatzintensives Gewerbe ansiedeln. \nDie Prüfbelange der „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur“ \nsind nicht von Relevanz, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine weiteren Wohn- und \nMischgebiete geplant sind.\nDie Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. \nDer Ortschaftsrat Wiederitzsch hat den V orentwurf in seiner Sitzungen am 08.07.2014 behandelt \nund die Planung befürwortet. \nMaßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten , die infolge der Änderung des \nBebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen \nFlächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem \nBundesnaturschutzgesetz), sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.\nDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: \nNach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und \nBau, Stadtplanungsamt,\n• die öffentliche Auslegung und\n• zeitgleich die Beteiligung der TöB zum Entwurf durchführen sowie\n• die Bürgervereine beteiligen.\nDem Ortschaftsrat Wiederitzsch wird die V orlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmit -\ntelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“- Teil 2\n„Dübener Landstraße Nord“, 2. Änderung\nÜbersichtskarte – Lage des Plangebietes\nDatengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 50000, Stand: 10 / 2014\nHerausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung\n Grenze des Plangebietes \n\nBebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“- Teil 2 \n„Dübener Landstraße Nord“, 2. Änderung \nÜbersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches\nDatengrundlage: ALK, M 1 : 5000, Stand: 03/ 2015\nHerausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung\n \n \n Grenze des Plangebietes \n\nK 6529\nMerkurpromenade\n$OWH\u0003'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\nMaximilianallee (B2)\nPelzgasse\nBahnlinie Leipzig - Berlin\nSeehausener Allee\nM 3\nM 2\nM 3\nM 4M 4\nA\nC\nG\nB\nE\nP 2\nP 1\nJI\n0,8a GE 1\nM 6\n114,00 m\n5,00 m5,00 m\n38,00 m 10,00 m\n32,00 m\n3,00 m\n3,00 m\n14,00 m 5,00 m10,00 m\n16,00 m\n2,00 m16,00 m\n9,50 m\n14,00 m\nM 5\nS 1\nS 2\nS3\nS 4S 5\n-GH von12,50 m bis14,50 mEHU\u0003%H]XJVK|KH\nM 2\nD\nF H\nK\n0,8a GE 2.1-\n0,8a GE 2.2-\nGH von12,50 m bis14,50 mEHU\u0003%H]XJVK|KH\n63/48dB (A)\nGH von12,50 m bis14,50 mEHU\u0003%H]XJVK|KH\n63/48dB (A)\n64/49dB (A)\nM 1.1\nM 1.2\nM 1.2\nL\nL\nL\nL\nL L\nTeil A: Planzeichnung\nRKQH\u00030D‰VWDE Kartengrundlage:/LHJHQVFKDIWVNDUWH\u000f\u0003$PW\u0003IU\u0003*HRLQIRUPDWLRQund Bodenordnung, Stadt LeipzigStand: November 2012 %HEDXXQJVSODQ\u00031U\u0011\u0003\u0016\u0018\u0011\u0015\u0003\u00051HXHV\u00030HVVHJHOlQGH\u0005\u0003\u0010\u00037HLO\u0003\u0015\u0005'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\u00031RUG\u0005\u000f\u0003\u0015\u0011\u0003bQGHUXQJ\u0003\u000b(QWZXUI\f20.04.2015 Planverfasser:Ingenieur Consult'U\u0011\u0010,QJ\u0011\u0003$\u0011\u0003.ROEPOOHU\u0003*PE+\u0003\n>†\u0003\u0015\u0016\u0003%DX192@\n1.1 Art der baulichen Nutzung*HZHUEHJHELHW\u0003\u000bJHPl‰\u0003†\u0003\u001b\u0003%DX192\fI. Festsetzungen\n0,8\n>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0014\u0003%DX*%@\n*UXQGIOlFKHQ]DKO\u000f\u0014\u0011\u0015\u00030D‰\u0003GHU\u0003EDXOLFKHQ\u00031XW]XQJ>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0014\u0003%DX*%@\n1.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen\n>†\u0003\u0014\u0019\u0003$EV\u0011\u0003\u0015\u00031U\u0011\u0014\u0003%DX192\u001e\nBaugrenze\n1.8 Sonstige Planzeichen\n>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u001a\u0003%DX*%@*UHQ]H\u0003GHV\u0003UlXPOLFKHQ\u0003*HOWXQJV\u0010\nII. Darstellungen ohne Normcharakter\nIII. Darstellungen der Plangrundlage (Auszug)*HElXGHEHVWDQG)OXUVWFNVJUHQ]HQ\u0003PLW)OXUVWFNVQXPPHUQ\nGE 1\n\u0014\u0011\u0017\u00039HUNHKUVIOlFKHQ6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKH\n3ODQ]HLFKHQHUNOlUXQJ\nmit Leitungsrechten\n>†\u0003\u0015\u0015\u0003%DX192@abweichende Bauweise\n8PJUHQ]XQJ\u0003YRQ\u0003HLJHQVWlQGLJHQ\u0003)OlFKHQ\u0003IU\na\n>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0014\u0014\u0003%DX*%@\n>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0015\u0014\u0003%DX*%@\nBaugebietBauweise*UXQGIOlFKHQ]DKO\u0003\u000b*5=\f\n6922Gemarkungsgrenze\nKLHU\u001d\u0003\u0013\u000f\u001b\u0003DOV\u0003+|FKVWPD‰\n]X\u0003*XQVWHQ\u0003GHU\u0003/HLWXQJVWUlJHU\u0003bereiches des Bebauungsplanes\nRechtsgrundlagen\nL\n\u0003†\u0003\u0014\u001c\u0003%DX192@\n9HUPD‰XQJ3,00 m\n)OOVFKHPD\u0003GHU\u00031XW]XQJVVFKDEORQH\n-\nhier z.B.: Baugebiet, GE 1\n>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0014\u0003%DX*%\u0003L\u00119\u0011P\u0011\n1. Planungsrechtliche Festsetzungen\n\u0014\u0011\u0018\u0003)OlFKHQ\u0003RGHU\u00030D‰QDKPHQ\u0003]XP\u00036FKXW]\u000f\u0003]XU\n>†\u0003\u0015\u0016\u0003%DX192@Baulinie\nPflege und zur Entwicklung von Boden, Naturund Landschaft0D‰QDKPHQ\u0003]XP\u00036FKXW]\u000f\u0003]XU\u00033IOHJH\u0003XQG\u0003]XU\u0003Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft\n8PJUHQ]XQJ\u0003YRQ\u0003)OlFKHQ\u0003]XP\u0003$QSIODQ]HQ\n\u0014\u0011\u0019\u0003)OlFKHQ\u0003]XP\u0003$QSIODQ]HQ\u0003YRQ\u0003%lXPHQ\u000f\u0003>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0015\u0018\u0003D\u0003%DX*%@6WUlXFKHUQ\u0003XQG\u0003VRQVWLJHQ\u0003%HSIODQ]XQJHQ\nYRQ\u0003%lXPHQ\u000f\u00036WUlXFKHUQ\u0003XQG\u0003VRQVWLJHQ\u0003%HSIODQ]XQJHQ\u0003PLW\u0003%H]HLFKQXQJ\u0003GHU\u0003)OlFKH\u000f\nPLW\u0003%H]HLFKQXQJ\u0003GHU\u0003)OlFKH\u000f\u0003KLHU\u0003]\u0011%\u0011\u001d\u00030\u0003\u0017M 4\nhier z.B.: M 5M 5\n8PJUHQ]XQJ\u0003YRQ\u0003)OlFKHQ\u0003IU\u0003GHQ\u0014\u0011\u001a\u0003)OlFKHQ\u0003IU\u0003GLH\u0003(UKDOWXQJ\u0003YRQ\u0003%lXPHQ\u000f\u0003>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0015\u0018\u0003E\u0003%DX*%@6WUlXFKHUQ\u0003XQG\u0003VRQVWLJHQ\u0003%HSIODQ]XQJHQ(UKDOW\u0003YRQ\u0003%lXPHQ\u000f\u00036WUlXFKHUQ\u0003XQG\u0003sonstigen Bepflanzungen \n$QSIODQ]HQ\u0003YRQ\u0003%lXPHQ\n8PJUHQ]XQJ\u0003YRQ\u0003)OlFKHQ\u0003IU\u0003>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0017\u0003XQG\u0003\u0015\u0015\u0003%DX*%@\n/lUPHPLVVLRQVNRQWLQJHQWHtags/nachts\n\u0010\u0003VWDQG|UWOLFK\u0003IHVWJHVHW]W\u0003\nPunkte zur Abgrenzung von Bereichen der $X‰HQZlQGH\u0003GHU\u0003*HElXGH\u0003]XP\u0003=ZHFNHP 1,P 2\nS 1GHU\u0003)OlFKH\u000f\u0003KLHU\u0003]\u0011%\u0011\u001d\u00036\u0003\u0014\n+|KH\u0003EDXOLFKHU\u0003$QODJHQGH von mind.+|KH\u0003GHU\u00032EHUNDQWH\u0003YRQ\u0003*HElXGHQDOV\u00030LQGHVW\u0010\u0003XQG\u0003+|FKVWPD‰EHU\u0003%H]XJVK|KH\u000f\u0003KLHU\u0003YRQ>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0015\u0003%DX*%@\n>†\u0003\u0014\u0019\u0003$EV\u0011\u0003\u0018\u0003%DX192@Abgrenzung von Baugebieten mit \n[entsprechend PlanZV]\nHLQHU\u0003)DVVDGHQEHJUQXQJA...KPunkte zur Abgrenzung von Bereichen der $X‰HQZlQGH\u0003\u000b)DVVDGHQDEVFKQLWWH\f\u0003]XP\u0003Zwecke eines Mindestumfangs von \n†\u0003\u0014\u0019\u0003$EV\u0011\u0003\u0015\u00031U\u0011\u0003\u0017\u0003%DX192@mind. 12,50 m bis max. 14,50 m\ntransparenten Verglasungen innerhalb des\nBereich ohne Ein- und Ausfahrt>†\u0003\u001c\u0003$EV\u0011\u0003\u0014\u00031U\u0011\u0003\u0015\u0013\u0003%DX*%@\n3.:\u0010\u00036WHOOSOlW]H\u0003PLW\u0003%H]HLFKQXQJ]X\u0003EHODVWHQGH\u0003)OlFKHQ\ndefinierten Fassadenabschnitts\n12,50 m bismax. 14,50 m\nunterschiedlichen Festsetzungen,hier: TF 3.2 und TF 3.3\n( siehe Teil B: Text Nr. 7.4 und 8.1.1)\nEHU\u0003%H]XJVK|KH\nPlanverfasser:%HEDXXQJVSODQ\u00031U\u0011\u0003\u0016\u0018\u0011\u0015\u0003\u00051HXHV\u00030HVVHJHOlQGH\u0005\u0003\u0010\u00037HLO\u0003\u0015\u0005'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\u00031RUG\u0005\u000f\u0003\u0015\u0011\u0003bQGHUXQJ\u0003\u000b(QWZXUI\f20.04.2015 Ingenieur Consult'U\u0011\u0010,QJ\u0011\u0003$\u0011\u0003.ROEPOOHU\u0003*PE+\u0003\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 1\nTeil B: Text\nDie der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vor-\nschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen\nRathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, Zimmer 499, während der\nSprechzeiten eingesehen werden.\nI. Festsetzungen\n1. Art der baulichen Nutzung [§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB]\n1.1 Gewerbegebiete [§ 1 Abs. 3 BauNVO]\n1.1.1 Allgemein zulässig sind (soweit sich aus den nachfolgenden Festsetzungen nichts an-\nderes ergibt):\na) Gewerbebetriebe aller Art,\na) Lagerhäuser,\nb) öffentliche Betriebe,\nc) Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.\n1.1.2 Unzulässig sind (soweit sich aus den nachfolgenden Festsetzungen nichts anderes er-\ngibt)\na) Einzelhandelsbetriebe,\na) Lagerplätze,\nb) Tankstellen,\nc) Anlagen für sportliche Zwecke,\nd) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und \nBetriebsleiter,\ne) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,\nf) Vergnügungsstätten,\ng) Verteilzentren für den Einzelhandel, für Kurier-, Express-, Paket- und Postdienste \nsowie für Baustoffe und Baumaterialien,\nh) Freiflächen-Photovoltaikanlagen als eigenständige Hauptnutzung,\ni) Werbeanlagen als eigenständige Hauptnutzung.\n[§ 1 Abs. 5, 6 und 9 BauNVO]\n1.1.3 Abweichend von 1.1.2 Buchstabe a) sind Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und\nanderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an den Endverbraucher rich-\nten („Werksverkauf“) zulässig, wenn\na) die Sortimente in räumlicher und fachlicher Verbindung zu der Produktion, der Ver-\nund Bearbeitung von Gütern einschließlich Reparatur- und Serviceleistungen einer\nim räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes oder in dessen unmittel-\nbaren Umfeld befindlichen Betriebsstätte stehen und\na) die Größe der dem Verkauf der Sortimente nach Buchstabe a) dienenden Fläche\n(Verkaufsfläche) max. 10% der Geschossfläche der zugehörigen Betriebsstätte, je-\ndoch max. 800 m² nicht überschreitet.\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 2\n2. Abweichendes Maß der baulichen Nutzung / Bezugshöhe\n2.1 Von der festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhe darf durch die Errichtung von\nnotwendigen technischen Aufbauten und solartechnischen Anlagen abgewichen werden,\nwenn\na) die Überschreitung max. 2,00 m beträgt und\nb) die Aufbauten und Anlagen von den äußeren Kanten des betreffenden Daches um \nmindestens 5,00 m zurückgesetzt angeordnet werden.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO]\n2.2 Bezugshöhe\nBezugshöhe ist:\nƒ Für das Baugebiet GE 1: 128,50 m ü. NHN\nƒ Für die Baugebiete GE 2.1; GE 2.2: 129,50 m ü. NHN\n[§ 18 Abs. 1 BauNVO]\n3. Abweichende Bauweise [§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V. mit § 22 Abs. 4 BauNVO]\n3.1 Im Baugebiet GE 1 sind die Gebäude in abweichender Bauweise wie folgt zu errichten:\na) Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.\nb) Die Länge eines jeden Gebäudes muss mindestens 48,00 m betragen und darf \n150,00 m nicht überschreiten.\n3.2 Im Baugebiet GE 2.1 sind die Gebäude in abweichender Bauweise wie folgt zu errich-\nten:\na) Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.\nb) Die Länge eines jeden Gebäudes muss mindestens 48,00 m betragen.\n3.3 Im Baugebiet GE 2.2 sind die Gebäude in abweichender Bauweise wie folgt zu errich-\nten:\na) Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.\nb) Die Länge eines jeden Gebäudes muss mindestens 30,00 m betragen und darf \n75,00 m nicht überschreiten.\n4. Überbaubare Grundstücksfläche \n4.1 Abweichend von der zeichnerisch festgesetzten Baulinie ist ausnahmsweise im Bauge-\nbiet GE 2.1 zwischen den in der Planzeichnung festgesetzten Punkten P 1 und P 2 ein\nVortreten vor die festgesetzte Baulinie zur Realisierung einer zur „Alten Dübener Land-\nstraße“ vollständig geschlossenen Anlieferschleuse in einer Tiefe von bis zu 6,00 m und\nin einer Höhe von maximal 8,00 m über Bezugshöhe zulässig.\n[§ 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO]\n4.2 Nebenanlagen in Form von Gebäuden \nNebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO in Form von Gebäuden sind nur inner-\nhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.\n[§ 23 Abs. 5 BauNVO]\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 3\n4.3 Sonstige Nebenanlagen \n4.3.1 Abweichend von 4.2 ist in den festgesetzten Flächen für Stellplätze S 1 und S 5 je ein\nPförtnergebäude mit einer max. Grundfläche von jeweils 6,00 m x 8,00 m und einer\nmax. Höhe von 4,00 m über Bezugshöhe zulässig. \n[§ 23 Abs. 5 BauNVO]\n4.3.2 Abweichend von 4.2 ist in den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 die Errichtung je eines\nSprinklertanks mit einer max. Grundfläche von 8,00 m im Durchmesser und in einer\nHöhe von max. 8,00 m über Bezugshöhe zulässig. \n[§ 23 Abs. 5 BauNVO]\n4.4 Andockstationen\nAndockstationen einschließlich deren Aufstellflächen sind nur innerhalb der überbauba-\nren Grundstücksflächen zulässig. Abweichend von Satz 1 sind im Baugebiet GE 2.1 Auf-\nstellflächen von Andockstationen auch innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflä-\nche zwischen der westlichen Baugrenze und der mit M 6 bezeichneten „Fläche zum An-\npflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ zulässig.\n[§ 23 BauNVO].\n4.5 PKW-Stellplätze \nPKW-Stellplätze sind nur auf den dafür festgesetzten Flächen (S 1 bis S 5) und inner-\nhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.\nGaragen (einschließlich Carports) sind unzulässig.\n[§ 12 Abs. 6 BauNVO]\n5. Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen \nDie erforderliche Mindesttiefe der Abstandsflächen beträgt 5,00 m.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB]\n6. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen\n6.1 Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden\nTabelle angegebenen Lärmemissionskontingente L\nEK nach DIN 45691 weder tags (6:00\nbis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten.\nFestsetzung von Lärmemissionskontingenten\nTeilfläche L EK tags\ndB (A)\nLEK nachts\ndB (A)\nGE 1 64 49\nGE 2.1, GE 2.2 63 48\nDie Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach \nDIN 45691:2006-12, Abschnitt 5.\nFestsetzung von Zusatzkontingenten\nFür die Immissionsorte IO 7 und IO 8 gelten um die in der folgenden Tabelle genannten\nZusatzkontingente erhöhte Lärmemissionskontingente.\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 4\nImmissionsort Zusatzkontingent tags\ndB (A)\nZusatzkontingent nachts\ndB (A)\nIO 7\nBürogebäude\n55\nIO 8\nStandort im Geltungs-\nbereich des B-Plans \nNr. 35.3\n55\nDer Immissionsort wird mit folgenden Gauss-Krüger-Koordinaten wie folgt definiert:\nIO 7: x=4527610.26; y=5695580.00\nIO 8: x=4527645.72; y=5695361.60\nDie Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach\nDIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für die\nImmissionsorte j L \nEK,i durch L EK,i + L EK, zus j zu ersetzen ist.\n[§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO]\n6.2 In den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 bzw. GE 2.2 sind alle Gebäudefassaden, die zur\n„Alten Dübener Landstraße“, zur „Merkurpromenade“ oder zur „Maximilianallee“ gerich-\ntet sind und hinter denen sich schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 (Novem-\nber 1989), Nr. 4.1, Anmerkung 1 befinden, mit technischen Vorkehrungen zum Schutz\nvor Außenlärm auszurüsten, die gewährleisten, dass die Anforderungen an die Luft-\nschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tabelle 8 eingehalten werden.\nFür die Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind für die\nbetreffenden Fassaden Schallschutznachweise zu erstellen.\n7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und \nLandschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]\n7.1 Maßnahmeflächen M 1.1 und M 1.2\n7.1.1 Die in der Planzeichnung mit M 1.1 bezeichnete Fläche ist als Habitatfläche für die\nBlauflügelige Ödlandschrecke anzulegen. Sie ist dazu als Magerrasen zu entwickeln\nund dauerhaft zu erhalten. Die gesamte Fläche ist als offener, vegetationsarmer Bereich\nvorzuhalten. Gehölzpflanzungen sind unzulässig. \nDie überwinternden Vermehrungsstadien der Blauflügeligen Ödlandschrecke sind durch\nAbtrag der obersten 5 cm Bodenschicht aus allen Vorkommen innerhalb des räumlichen\nGeltungsbereiches dieses Bebauungsplanes und durch die unmittelbar anschließende\nAusbringung auf Habitaten in der mit M 1.1 bezeichneten Fläche zu sichern.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.1.1\n7.1.2 Innerhalb der in der Planzeichnung mit M 1.1 bezeichneten Fläche sind geeignete Tro-\nckenhabitate für die Zauneidechse anzulegen, indem zwei Steinschüttungen von je etwa\n5 m², 0,75 m bis 1,00 m Höhe, aus Feldsteinen oder Schotter ohne Feinerdeanteil aus-\ngebracht werden. Die Stellen sind regelmäßig von Gehölzaufwuchs zu befreien, die\nErhaltung ist dauerhaft zu sichern.\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 5\n7.1.3 Die mit M 1.2 bezeichneten Flächen sind mit Sträuchern (100- 50 cm hoch, 1 Stück\nje m²) zu bepflanzen. Die Pflanzen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu erset-\nzen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.1.3\n7.2 Maßnahmefläche M 2\nAuf der mit M 2 bezeichneten Fläche ist der vorhandene artenreiche Hochstaudensaum\nzu erhalten und mit einer flächendeckenden Ansaat aus heimischen Wildstaudenarten\nweiter zu entwickeln.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.2\n7.3 Maßnahmefläche M 3\nAuf den mit M 3 bezeichneten Flächen sind jeweils 20 Straßenbäume einheitlicher Art\nund Sorte als Laubbaum-Hochstamm, Stammumfang mindestens 20-25 cm, Kronenan-\nsatz in 2,50 m Höhe, an den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten zu pflanzen,\ndauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Flächen sind darüber hinaus voll-\nständig mit Rasen zu begrünen\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.3 \n7.4 Maßnahmefläche M 4\n7.4.1 Auf der mit M 4 bezeichneten Fläche sind insgesamt 25 Laubbäume verschiedener\nArten und Sorten und mit unterschiedlichem Habitus in lockerer Anordnung zu pflanzen,\ndauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Davon müssen drei Bäume Blumen-\nEschen (Fraxinus ornus), drei Bäume Japanische Blüten-Kirschen (Prunus serrulata\n‚Kanzan’) und drei Bäume mit säulenförmigem Habitus (Acer saccharinum 'Pyramidae'\noder Populus tremula 'Erecta' oder Pyrus commununis 'Beach Hill') sein. Die Pflanzqua l-\nität der Bäume muss im Stammumfang mindestens 16-18 cm betragen. Mindestens\n50 % sind als Stammbüsche zu pflanzen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.4\n7.4.2 Die Gesamtfläche M 4 ist zu 50 % der Fläche mit Bodendeckern (5 Stück je m\n2) und\nkleinwüchsigen Ziersträuchern (40-80 cm hoch, 1 Stück je m2) zu bepflanzen und zu\n50 % mit Rasen zu begrünen. Die Pflanzen sind dauerhaft zu erhalten.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.4 \n7.4.3 Die Fläche M 4 kann im zeichnerisch festgesetzten zulässigen Bereich für Ein- und Aus-\nfahrten zum Zwecke einer Zufahrt einmalig in einer Breite von bis zu 12,00 m unterbro-\nchen werden.\n7.5 Befestigung von Oberflächen\nSämtliche versiegelte Flächen innerhalb der Baugebiete, die nicht durch bauliche Anla-\ngen überbaut werden, sind mit hellen (Wärme reflektierenden) Oberflächen herzustellen.\n7.6 Befestigung von PKW-Stellplätzen\nDie Befestigung der PKW-Stellplatzflächen auf den Baugrundstücken muss einen Ab-\nflussbeiwert von ≤ 0,75 haben. \n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 6\n8. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB]\n8.1 Maßnahmefläche M 5\n8.1.1 Die mit M 5 bezeichnete Fläche ist mit 56 mittelkronigen Laubbäumen der Art und Sorte\nJapanische Blüten-Kirsche (Prunus serrulata ‚Kanzan’) als Hochstamm, Stammumfang\nmindestens 20-25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe, an den in der Planzeichnung fest-\ngesetzten Baumstandorten zu bepflanzen.\nEine Verschiebung der Baumstandorte parallel zur „Alten Dübener Landstraße“ um bis\nzu 2,00 m von den festgesetzten Baumstandorten ist ausnahmsweise\nzulässig, die Dop-\npelständigkeit der Alleebäume in Querausrichtung ist beizubehalten. Die Bäume sind\ndauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.\n8.1.2 Die mit M 5 bezeichnete Fläche ist im Übrigen mit Rasen zu begrünen. Davon aus-\ngenommen ist die Fläche für PKW-Stellplätze S 4. Die Baumscheiben müssen mind-\nestens 6 m² offene Bodenfläche je Baum aufweisen, sie sind mit Rasen zu begrünen\nund vor Überfahren zu schützen.\n8.1.3 Die Fläche M 5 kann im zeichnerisch festgesetzten zulässigen Bereich für Ein- und Aus-\nfahrten zum Zwecke einer Zufahrt in einer Breite von bis zu 12,00 m unterbrochen wer-\nden.\n8.2 Maßnahmefläche M 6\nAuf der mit M 6 bezeichneten Fläche ist eine durchgängige Hecke aus mindestens fünf\nverschiedenen einheimischen Laubgehölzarten zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und\nbei Abgang zu ersetzen.\nDie Pflanzqualitäten der Gehölze müssen für Pflanzhöhe 1 (stärkerwüchsige Arten) min-\ndestens 200 - 250 cm, für Pflanzhöhe 2 (schwächerwüchsige Arten) mindestens\n150 - 200 cm betragen. Dabei sind 1,5 Stück Gehölze je laufenden Meter in einer\nPflanzbreite von 1 Meter in alternierender Abfolge der stärker- bzw. schwächerwüch-\nsig-en Arten entlang der Mittellinie der Fläche zu pflanzen. Die Hecke ist auf eine Endhö-\nhe von mindestens 5 Metern über Oberkante Gelände zu entwickeln.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.2 \n8.3 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen\n8.3.1 Gewerbegebiet GE 1 \nDie gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenanteile\ndes Baugrundstückes sind mit einem einheimischen, standortgerechten Laubbaum\n(Stammumfang mindestens 18-20 cm) je angefangene 250 m² zu bepflanzen. \nDavon sind parallel zur östlichen Baulinie mindestens 9 säulenförmige Laubbäume mit\neinem Stammumfang von mindestens 20-25 cm zu pflanzen. \nDie Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. \nDie übrigen nicht überbaubaren Flächen sind mit Rasen oder Bodendeckern zu be-\ngrünen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.3 \n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 7\n8.3.2 Gewerbegebiet GE 2.1 \nDie gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenanteile\neines jeden Baugrundstückes sind mit einem einheimischen, standortgerechten Laub-\nbaum (Stammumfang mindestens 18-20 cm) je angefangene 250 m² zu bepflanzen. \nDavon sind parallel zur östlichen Baulinie mindestens 8 säulenförmige Laubbäume ein-\nheitlicher Art und Sorte mit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm zu pflanzen. \nDie Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. \nDie übrigen solchen Flächen sind mit Rasen oder Bodendeckern zu begrünen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.3\n8.3.3 Gewerbegebiet GE 2.2 \nDie gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenanteile\neines jeden Baugrundstückes sind mit einem einheimischen, standortgerechten Laub-\nbaum (Stammumfang mindestens 18-20 cm) je angefangene 250 m² zu bepflan-\nzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen . Die übrigen solchen Flächen\nsind mit Rasen oder Bodendeckern zu begrünen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.3\n8.4 Bepflanzung der Flächen für PKW-Stellplätze\n8.4.1 Gewerbegebiet GE 1\nAuf der mit S 1 festgesetzten Fläche sowie bei PKW-Stellplatzanlagen innerhalb der\nüberbaubaren Grundstücksflächen sind je vier PKW-Stellplätze ein Laubbaum-\nHochstamm, StU 20-25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe (Lichtraumprofil), dauerhaft\nzu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Baumscheibe muss mindestens 6 m\n2\nbetragen und ist vor Überfahren zu schützen.\nDie Baumpflanzungen sind zwischen den Stellplätzen einzuordnen. \nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.4\n8.4.2 Gewerbegebiet GE 2.1\nAuf den mit S 2, S 3, S 4 und S 5 festgesetzten Flächen sowie bei PKW-Stellplatz-\nanlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist je vier PKW-Stellplätze ein\nLaubbaum-Hochstamm, StU 20-25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe (Lichtraumprofil)\nzu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Baumscheibe muss\nmindestens 6 m\n2 betragen und ist vor Überfahren zu schützen.\nDie mit Festsetzungen 7.3 (M 3) auf der Südseite der „Seehausener Allee“ sowie 8.1.1\n(M 5) zu pflanzenden Bäume werden angerechnet. \nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.4\n8.5 Dachbegrünung/solarenergetische Nutzung [§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 23b BauGB]\n8.5.1 Im Baugebiet GE 1 und im Baugebiet GE 2.1 sind die Dachflächen auf baulichen Anla-\ngen zu mindestens 50 % extensiv mit standortgerechten Arten auf einer Substratschicht-\ndicke von mindestens 5 cm zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und\nbei Abgang zu ersetzen.\nAlternativ ist das Gebäudetragwerk, insbesondere die Dachkonstruktion statisch so zu\nertüchtigen, dass die Dachflächen zur Errichtung von solartechnischen Anlagen genutzt\nwerden können.\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 8\n8.5.2 Die Dachflächen auf baulichen Anlagen sind im Baugebiet GE 2.2 auf mindestens 60 %\nihrer Fläche extensiv mit standortgerechten Arten auf einer Substratschichtdicke von\nmindestens 5 cm zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang\nzu ersetzen.\n8.6 Fassadenbegrünung\nWird im Baugebiet GE 2.1 eine geschlossene Anlieferschleuse gemäß Nr. 4.1 realisiert,\nso ist in dem Bereich zwischen den in der Planzeichnung mit P 1 und P 2 bezeichneten\nPunkten die Fassade mit Kletterpflanzen (Pflanzabstand maximal 1 m) zu begrünen.\n9. Örtliche Bauvorschriften [§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 SächsBO]\n9.1 Dachneigungen\nEs sind ausschließlich Dächer mit einer Neigung von 0° bis 5° zulässig.\n9.2 Werbeanlagen\n9.2.1 Werbeanlagen mit wechselndem und/oder sich bewegendem Licht sind unzulässig.\n9.2.2 Werbeanlagen oberhalb der Attika bzw. auf dem Dach sind unzulässig.\n9.2.3 Fahnen als Werbeanlagen sind unzulässig.\n9.2.4 Großflächige Werbeanlagen über 15 m² Ansichtsfläche sind unzulässig.\n9.3 Gestaltung der Außenwände der Gebäude\n9.3.1 Die Außenwände der Gebäude müssen über transparente Verglasungen (Fenster, Tü-\nren, sonstige Glaselemente) in folgendem Mindestumfang, bezogen auf die gesamte Au-\nßenwandfläche des in der Planzeichnung definierten Fassadenabschnitts, verfügen:\nIm Fassadenabschnitt A – B 35 %\nIm Fassadenabschnitt B – C 35 %\nIm Fassadenabschnitt D – E 25 %\nIm Fassadenabschnitt F – G 25 %\nIm Fassadenabschnitt G – H 25 %\nIm Fassadenabschnitt I – J 25 %\nIm Fassadenabschnitt J – K 25 %\nFür die Fassadenabschnitte G – H und J – K gilt die Verpflichtung nach Satz 1, soweit\ndie Fassaden auf der Baugrenze oder in einem Abstand von weniger als 5,00 m von der\nfestgesetzten Baugrenze errichtet werden.\n9.3.2 Für die Außenwände der Gebäude sind lichtgraue bis anthrazitfarbene Farbtöne zu ver-\nwenden. Zur Gliederung der Fassaden sind davon abweichende Farbtöne bis maximal\n10 % – bezogen auf die Fassadenfläche der jeweiligen Gebäudeseite – zulässig.\n9.3.3 Stark reflektierende und spiegelnde Oberflächen der Fassaden sind unzulässig.\n20.04.2015\nBebauungsplan Nr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nTeil B: Text\nSeite 9\n9.4 Optische Abschirmung von nicht begrünten Freiflächen innerhalb der überbauba-\nren Grundstücksflächen\n9.4.1 Im Baugebiet GE 1 sind nicht begrünte Freiflächen innerhalb der überbaubaren Grund-\nstücksfläche mittels bepflanzter Mauern oder hochwachsender Hecken in einer Höhe\nvon jeweils mindestens 2,00 m über Oberkante Gelände derart optisch abzuschirmen,\ndass die Einsicht von den anliegenden öffentlichen Straßen (der „Pelzgasse“, der „Alten\nDübener Landstraße“ und der „Seehausener Allee“) nicht möglich ist.\n9.4.2 Im Baugebiet GE 1 sind auf der westlichen Baugrenze, soweit dort keine Gebäude er-\nrichtet werden, blickdichte Hecken gemäß der Festsetzung TF Nr. 8.2 derart zu pflan-\nzen, dass die Einsicht von der „Maximilianallee“ nicht möglich ist. Zwischen den Gebäu-\nden und der Hecke ist ein Mindestabstand von 3,00 m einzuhalten.\n9.4.3 Im Baugebiet GE 2.2 sind nicht begrünte Freiflächen innerhalb der überbaubaren Grund-\nstücksfläche mittels bepflanzter Mauern oder hochwachsender Hecken in einer Höhe\nvon jeweils mindestens 2,00 m über Oberkante Gelände derart optisch abzuschirmen,\ndass die Einsicht von der „Merkurpromenade“ nicht möglich ist.\n9.5 Einfriedungen\nDie Oberkanten der Einfriedungen dürfen eine maximale Höhe von 2,00 m über Ober-\nkante Gelände nicht überschreiten. Blickdichte Einfriedungen sind unzulässig.\n20.04.2015\n%HJUQGXQJ\u0003]XP\nMaximilianallee\nA14\n20.04.2015\n(Entwurf)\nJHlQGHUW\u001d\u0003\u0013\u0016\u0011\u0013\u0019\u0011\u0015\u0013\u0014\u0018\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 1\nInhaltsverzeichnis\nA Einleitung\n1. Lage und Größe des Plangebietes ........................................................................4\n2. Planungsanlass und -erforderniss................................................................. .........4\n3. Ziele und Zwecke des Planes............................................................................. ....5\n 4. Ve rfahren................................................................................................................5\nB Grundlagen der Planung.......\n5. Planungsrechtlic he Grundlagen..............................................................................6\n5.1 Topografie und B augrundverhältnisse.....................................................................6\n5.2 Vorhandene Bebauung und Nutzungen..................................................................6\n5.3 Vorhandene Wohnbevölkerung...............................................................................6\n5.4 Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung.............................................................6\n5.5 Soziale Infr astruktur................................................................................................7\n5.6 Technische In frastruktur..........................................................................................7\n5.6.1 Verkehrsinfrastruktur...............................................................................................7\n5.6.2 Ver- und Entsorgungsanlagen................................................................................8\n6. Planerische und re chtliche Grundlagen..................................................................9\n6.1 Planungsrecht liche Grundlagen..............................................................................9\n6.1.1 Ziele der Raumordnung..........................................................................................9\n6.1.2 Flächennutzungsplan............................................................................................10\n6.1.3 Landschaftsplan....................................................................................................11\n6.1.4 Zulässigkeit von Bauvorhaben..............................................................................11\n6.2 Sonsti ge Planungen..............................................................................................12\n6.2.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo)........................ .......12\n6.2.2 Stadtentwicklungsplan „Gewerbliche Bauflächen“................................................12\n6.2.3 Stadtentwicklungsplan „Zentren“..........................................................................12\n6.2.4 Stadtentwicklungsplan „Wohnungsbau und Stadterneuerung“.............................13\n6.2.5 Stadtentwicklungsplan „Verkehr und Öffentlicher Raum“.....................................13\n7. Umweltbericht............................................................................................... ........14\n7.1 Einlei tung..............................................................................................................14\n7.1.1 Ziele und Inhalt des Planes (Kurzdarstellung) .....................................................15\n7.1.2 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes.........................................16\n7.1.3 Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Ermittlung der \n Umweltbelange ....................................................................................................22\n7.2 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen \n Umweltauswirkungen der Planung.......................................................................24\n7.2.1 Boden/ Altlasten ...................................................................................................24\n7.2.2 Wasser .................................................................................................................28\n7.2.3 Klima ....................................................................................................................32\n7.2.4 Luft .......................................................................................................................35\n7.2.5 Tiere......................................................................................................................39\n7.2.6 Biologische Vielfalt ...............................................................................................50\n7.2.7 Landschaft ............................................................................................................55\n7.2.8 Menschen .............................................................................................................59\n7.2.9 Wechselwirkungen zwischen den o.g. Belangen..................................................66\n7.3 Anderweitige Planungs möglichkeiten...................................................................67\n7.4 Überwachung der erheb lichen Umweltauswirkungen ..........................................67\n7.5 Zusammenf assung ...............................................................................................68\n8. Ergebnisse der Beteiligung...................................................................................69\n8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.............................................................69\n8.2 Frühzeitige Beteiligung der Tr äger öffentlicher Belange.......................................80\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 2\n9. Städtebauliches Konzept......................................................................................83\n9.1 Gliederung des Gebietes/ Bebauungs- und Nutzungskonzept.............................83\n9.2 Erschließung skonzept...........................................................................................85\n9.2.1 Verkehrserschließung...........................................................................................85\n9.2.2 Ver- und Entsorgungsanlagen..............................................................................89\n9.3 Landschaftsgestalter isches Konzept....................................................................89\n9.4 Städtebaulicher Vertrag........................................................................................91\nC INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES\n10 Grenze des räum lichen Geltungsbereiches.......................................................91\n11 Gliederung des Plangebiets...............................................................................92\n12 Baugebi ete.........................................................................................................92\n12.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................92\n12.2 Maß der baulichen Nutzung ..............................................................................95\n12.2.1 Grundflächenzahl...............................................................................................96\n12.2.2 Höhe baulicher Anlagen.....................................................................................96\n12.2.3 Abweichendes Maß der baulichen Nutzung ......................................................96\n12.2.4 Bezugshöhe.......................................................................................................97\n12.2.5 Baulinien/ Baugrenzen.......................................................................................98\n12.2.6 Abweichende Bauweise.....................................................................................99\n12.3 Nebenanlagen..................................................................................................100\n12.3.1 Nebenanlagen in Form von Gebäuden ...........................................................100\n12.3.2 Sonstige Nebenanlagen ..................................................................................100\n12.4 Ando ckstationen...............................................................................................101\n12.5 Flächen für PKW-Stellplätze............................................................................101\n12.6 Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen ........................................102\n12.7 Verk ehrsflächen...............................................................................................102\n12.7.1 Straßenverkehrsflächen...................................................................................102\n12.7.2 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt.....................................................................103\n12.8 Mit Leitungsrecht en zu belastende Flächen....................................................103\n12.9 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen...................103\n12.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, \n Natur und Landschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]............................................105\n12.10.1 Maßnahmefläche M 1.1 und M 1.2..................................................................106\n12.10.2 Maßnahmefläche M 2......................................................................................107\n12.10.3 Maßnahmefläche M 3......................................................................................108\n12.10.4 Maßnahmefläche M 4......................................................................................109\n12.10.5 Befestigung von Oberflächen...........................................................................110\n12.10.6 Befestigung von PKW-Stellplätzen...................................................................110\n12.11 Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen \n Bepflanzungen [§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB].......................................................110\n12.11.1 Maßnahmefläche M 5.......................................................................................110\n12.11.2 Maßnahmefläche M 6.......................................................................................111\n12.11.3 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen.................................112\n12.11.4 Bepflanzung der Flächen für PKW-Stellplätze.................................................114\n12.11.5 Dachbegrünung/ solarenergetische Nutzung...................................................115\n12.11.6 Fassadenbegrünung.........................................................................................116\n12.12 Örtliche Bauvorschriften [§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 SächsBO]............ ...116\n12.12.1 Dachneigungen................................................................................................116\n12.12.2 Werbeanlagen..................................................................................................117\n12.12.3 Gestaltung der Außenwände der Gebäude......................................................117\n12.12.4 Optische Abschirmung von nicht begrünten Freiflächen innerhalb der \n überbaubaren Grundstücksflächen..................................................................118\n12.12.5 Einfriedungen...................................................................................................119\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 3\nD STÄDTEBAULICHE KALKULATION\n13. Flächenb ilanz.......................................................................................................120\nAnhang I: Quellenverzeichnis\nAnhang II: Hinweise\nAnhang III: Anwendung der Eingriffsregelung\nAnhang IV: Pflanzempfehlungen\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 4\nA EINLEITUNG\n1 Lage und Größe des Plangebietes\nDas Plangebiet dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.2 „Neues Messegelände\"\n- Teil 2 „Dübener Landstraße Nord\" befindet sich im Stadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch.\nDas Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 35.2 und\nüberplant einen Teilbereich desselben.\nEs wird umgrenzt von\n- der „Pelzgasse“ und dem Flurstück 82/ 33 im Norden,\n- der „Alten Dübener Landstraße“ im Osten,\n- den öffentlichen Verkehrs- bzw. Grünflächen („Merkurpromenade“ einschließlich der\nStadtbahnlinie 16) im Süden sowie\n- der „Maximilianallee“ (Bundesstraße B2) im Westen.\nDas Gebiet hat eine Größe von ca. 11 ha. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen\nGeltungsbereiches und die betroffenen Flurstücke bzw. Flurstücksteile können aus der Plan-\nzeichnung bzw. aus dem Kap. 10 dieser Begründung entnommen werden.\n2 Planungsanlass und -erfordernis\nDer rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35.2 ist ein Teilplan aus insgesamt 12 Bebauungsplä-\nnen, die mit dem Ziel der Errichtung der „Neuen Messe“ in Leipzig und den damit verbunde-\nnen Entwicklungsabsichten im Umfeld dieses Messegeländes aufgestellt wurden.\nDer Bebauungsplan trat am 14.08.1993 in Kraft, die 1. Änderung wurde am 12.02.1998\nrechtskräftig. Er setzt ein Gewerbegebiet mit dem Planungsziel fest, Büro- und Dienstleis-\ntungsbetriebe sowie private und öffentliche Verwaltungen anzusiedeln.\nAuf der planungsrechtliche Grundlage des Bebauungsplanes wurden die Verkehrsanlagen\nzur Erschließung des Gebietes hergestellt sowie ein Hotel und ein Dienstleistungsunterneh-\nmen im Norden des Plangebietes errichtet. Darüber hinaus sind die öffentlichen Grünanla-\ngen zwischen der „Merkurpromenade“ und der „Messe-Allee“ hergestellt worden.\nAuf einem Großteil der Fläche fand dagegen keine bauliche Entwicklung statt, diese liegt\nbrach. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ließen sich größtenteils nicht um-\nsetzen, da sie der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung nicht entsprechen. Auch sind die\nPlanungsziele nicht mit den aktuellen Zielen der Stadtentwicklung kompatibel. \nAnlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Absicht der Grundstückseigentümer\nund potentiellen Investoren, die brach gefallenen Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen. \nDas Planungerfordernis ergibt sich daraus, dass die Entwicklungsabsichten auf der Grund-\nlage des bisherigen Bebauungsplanes nicht zugelassen werden können. Zur Schaffung der\nplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung ist folglich die Ände-\nrung des Bebauungsplanes erforderlich. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 5\n3 Ziele und Zwecke der Planung\nDie 2. Änderung des Bebauungsplanes dient dem übergeordneten Ziel, auf der Grundlage\ndes städtebaulichen und des landschaftsgestalterischen Konzeptes die planungsrechtlichen\nVoraussetzungen zur Entwicklung eines den aktuellen Rahmenbedingungen entsprechenden\nGewerbegebietes zu schaffen.\nIm Einzelnen sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:\n- Umsetzen des städtebaulichen und des landschaftsgestalterischen Konzeptes \n- Herstellen von Planungssicherheit für die zukünftige bauliche Entwicklung des Gebie-\ntes,\n- Mobilisierung der brachliegenden gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von\nUnternehmen, für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für die Unterstützung der\ngesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Leipzig,\n- Anpassung der Planungsinhalte an die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt\nund an die aktuellen Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers,\n- Ausschluss der Zulässigkeit von wesentlichen Nutzungen des ausschließlichen Wa-\nrenumschlages (z.B. Verteilzentren für den Einzelhandel),\n- Nutzung der guten Anbindung des Plangebiets an den ÖPNV,\n- Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders mit den angrenzenden Nutzun-\ngen\n- städtebaulich-gestalterische Einbindung des Gewerbegebietes in das Umfeld durch\neine angemessene Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, \n- Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse, z.B.\ndurch geeignete Festsetzungen zum Immissionsschutz,\n- Berücksichtigung des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der\nLandschaftspflege,\n- Ausschluss von Photovoltaikanlagen als ebenerdige Freiflächenanlagen.\n4 Verfahren\nIm Rahmen des Verfahrens wurden bislang folgende Verfahrensschritte durchgeführt:\nAufstellungsbeschluss vom\nBeschluss Nr. RBV-1680/13,\nbekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 13/2013 vom 29.06.2013\n19.06.2013\nfrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit\n(§ 3 Abs. 1 BauGB), bekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr.\n13/2014 vom 21.06.2014\n24.06.-08.07.2014\nfrühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange\n(§ 4 Abs. 1 BauGB), mit Schreiben vom 10.06.2014\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 6\nB GRUNDLAGEN DER PLANUNG\n5 Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes\n5.1 Topografie und Baugrundverhältnisse\nDas Plangebiet liegt auf Höhen zwischen 126 m ü. NHN im Westen sowie 130 m ü. NHN im\nOsten. Das Relief des Grundstücks ist relativ eben und fällt von Osten nach Westen leicht\nab.\nZur naturräumlichen Zuordnung, Geologie und zu den Baugrundverhältnissen siehe Umwelt-\nbericht, Kap. 7.2.1.\n5.2 Vorhandene Bebauung und Nutzungen\nDas Gelände wird derzeitig nicht genutzt. Es ist keine Bebauung vorhanden, sämtliche ehe-\nmaligen Bauwerke wurden abgebrochen. Auf den westlichen Baugrundstücken sind größere\nversiegelte Bereiche vorhanden (Betonflächen, gepflasterte Flächen).\nNördlich des räumlichen Geltungsbereiches dieser Änderung, jedoch innerhalb des rechts-\nkräftigen Bebauungsplanes Nr. 35.2, 1. Änderung schließen sich unbebaute gewerbliche\nBauflächen (GEe) sowie ein Bürogebäude und ein Hotel an. \nDas Gewerbe- und Sondergebiet „Sachsenpark“ liegt östlich der „Alten Dübener\nLandstraße“.\nSüdöstlich befindet sich das Messegelände mit der gläsernen Eingangshalle, den Ausstel-\nlungshallen, dem Messeturm und dem Congress Center Leipzig. An die Leipziger Messe\ngrenzt im Süden ein großflächiges Gewerbegebiet an.\nSüdlich des Geltungsbereiches der vorliegenden 2. Änderung, jedoch innerhalb des rechts-\nkräftigen Bebauungsplanes Nr. 35.2, 1. Änderung befinden sich die öffentliche Verkehrsflä-\nche der „Merkurpromenade“ mit der Straßenbahntrasse sowie eine unbebaute gewerbliche\nBaufläche (GEe).\n5.3 Vorhandene Wohnbevölkerung\nInnerhalb des Plangebietes gibt es keine Wohnnutzung. Die nächstgelegene Wohnnutzung\nbefindet sich westlich der „Maximilianallee“ bzw. der Bahnlinie in einer Entfernung von\nca. 200 m.\n5.4 Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung\nDas Gelände ist derzeitig ungenutzt, insofern sind die vorhandenen Freiflächen Brachflä-\nchen.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 7\nFeldhecken bzw. größere Grünstrukturen befinden sich am südwestlichen Rand entlang der\n„Maximilianallee“ sowie als rudimentärer Gebüschstreifen entlang der, von einer Baumreihe\nbegleiteten „Alten Dübener Landstraße“.\nSüdlich des Geltungsbereiches befindet sich die „Merkurpromenade“ mit der im Geländeein-\nschnitt verlaufenden Straßenbahntrasse. Sie ist nördlich und südlich von öffentlichen Grün-\nflächen umgeben und mündet östlich in den großzügigen Freibereich der Leipziger Messe.\nDie Flächen nördlich der Pelzgasse stellen sich wie die Plangebietsfläche als Brachfläche\ndar. \nZur weiteren detaillierten Beschreibung der Freiflächen siehe Umweltbericht, Kap. 7.2.\n5.5 Soziale Infrastruktur\nSoziale Infrastruktureinrichtungen sind im Gebiet selbst und in der näheren Umgebung nicht\nvorhanden. Sie sind auch bei der vorliegenden 2. Änderung dieses Bebauungsplanes nicht\nvon Relevanz, da es Ziel der Planung ist, ein Gewerbegebiet zu entwickeln.\nDie Beschäftigten können die sozialen Einrichtungen im Ortsteil Wiederitzsch bzw. in den an-\ngrenzenden Ortsteilen (Mockau, Eutritzsch, Seehausen) als auch im gesamten Stadtgebiet\nnutzen.\n5.6 Technische Infrastruktur\n5.6.1 Verkehrsinfrastruktur\nÄußere Erschließung\nDas Plangebiet befindet sich verkehrsräumlich südlich der Bundesautobahn (BAB A 14) und\nöstlich der „Maximilianallee“. Aus Richtung Osten wird das geplante Gewerbegebiet über die\nAnschlussstelle (AS) Leipzig- Messegelände erreicht, aus Richtung Westen über die AS\nLeipzig-Mitte. Verkehre aus Richtung Norden und aus dem Stadtzentrum fahren über die\n„Maximilianallee“ zu. Die „Maximilianallee“ weist einen zweibahnigen Querschnitt mit jeweils\nzwei bis drei Fahrstreifen auf, in Knotenpunktbereichen bis zu vier Fahrstreifen.\nDas Plangebiet wird über die öffentlich gewidmeten Straßen „Alte Dübener Landstraße“ so-\nwie „Pelzgasse“ an das städtische Straßennetz angebunden. Von der „Alten Dübener Land-\nstraße“ führt eine befestigte und befahrbare Zuwegung auf die südlichen Baugebiete (GE 2.1\nund GE 2.2).\nAuf der westlichen Straßenseite der „Alten Dübener Landstraße“ ist nördlich der „Seehause-\nner Allee“ ein Gehweg vorhanden. Dieser steht zur gemeinsamen Nutzung mit Radfahrern\nzur Verfügung und ist auch für das Befahren in Gegenrichtung freigegeben. Südlich der „See-\nhausener Allee“ stehen beidseitig der „Alten Dübener Landstraße“ gemeinsame Fuß- und\nRadwege zur Verfügung. In Richtung Autobahn ist auf der südlichen Straßenseite ein ge-\nmeinsamer Fuß- und Radweg vorhanden (weiteres siehe Kap. 9.).\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 8\nDas geplante Gewerbegebiet ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Neben dem\nBahnhof Leipzig Messe für Nahverkehrszüge bzw. S-Bahnen stehen die Straßenbahnlinie 16\nund die Regionalbusse 85, 86, 176 und 196 zur Verfügung. Dabei verkehrt die Buslinie 85\nzwischen S-Bahnhof Messe und Pelzgasse.\nInnere Erschließung\nDer Geltungsbereich der 2. Änderung wird durch die „Seehausener Allee“, einer bestehen-\nden öffentlichen Verkehrsfläche in zwei Teilbereiche gegliedert. Innerhalb dieser Baugebiete\nwerden keine öffentlichen Straßen geplant.\n5.6.2 Ver- und Entsorgungsanlagen\nIm Umfeld und innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich vorhandene Systeme der Ver-\nsorgungsunternehmen.\nWasserversorgung, Abwasserentsorgung\nInnerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich folgende wasserwirt-\nschaftliche Anlagen:\nIn den Flurstücken 33/19 der Gemarkung Großwiederitzsch sowie 69/45, 69/2 2 und 69/43\nder Gemarkung Kleinwiederitzsch befindet sich eine Trinkwasserleitung VW 200 GGG der\nKWL (Westseite der „Alten Dübener Landstraße“, „Pelzgasse“ und Nordseite „Seehausener\nAllee“). \nAußerdem verläuft in den Flurstücken 81/9, 75/9, 69/43, 69/22 und 69/45 der Gemarkung\nKleinwiederitzsch sowie im Flurstück 33/19 der Gemarkung Großwiederitzsch eine Schmutz-\nwasserleitung DN 300 Stz der KWL („Pelzgasse“ und westliche Seite der „Alten Dübener\nLandstraße“). \nIm westlichen Geltungsbereich parallel zur \"Maximilianallee\" werden die Flurstücke 69/38,\n69/19 und 69/2 der Gemarkung Kleinwiederitzsch sowie 33/16, 34/14 und 35/51 der Gemar-\nkung Großwiederitzsch von einem Regenwasserkanal DN 1600 B / DN 2000 SB der KWL\ngequert.\nGasversorgung\nIn der „Alten Dübener Landstraße“ westliche Seite liegt eine Leitung GLT 102/026 Kabel-\nschutzrohr KSR DN 40 im Anlagenbestand der GasLine.\nDes Weiteren befinden sich im Plangebiet Gashochdruckleitungen TN 106 (DN 300/DP 4);\nTN 106.05 (DN 150/DP 4) und TN 106.05.01 (DN 100/DP 4) als Anlagen der MITNETZ GAS\n(„Alte Dübener Landstraße“ sowie Querung des Geltungsbereich im südlichen Drittel) sowie\neine Gasmitteldruckleitungen in der „Pelzgasse“ im Anlagenbestand der MITNETZ GAS.\nElektroenergie\nDie envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtig-\nte betreibt im Plangebiet Verteilungsanlagen des Mittel- und Niederspannungsnetzes. Außer-\ndem befinden sich im Bereich Gemeinschafts-FM-Kabelanlagen in Rechtsträgerschaft der\nenviaM und enviaTEL GmbH.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 9\n6 Planerische und rechtliche Grundlagen\n6.1 Planungsrechtliche Grundlagen\n6.1.1 Ziele der Raumordnung\nDie 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.2 ist aus folgenden übergeordneten Planun-\ngen entwickelt:\n- Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen (LEP 2013)\n- verbindlich seit dem 12.07.2013\n- Regionalplan Westsachsen, verbindlich seit dem 25.07.2008.\nGemäß dem Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen Ziel 1.3.6 wirken die Träger\nder Regionalplanung grundsätzlich darauf hin, dass die Oberzentren, wie bspw. Leipzig, als\nüberregionale Wirtschafts-, Innovations-, Bildungs-, Kultur- und Verwaltungszentrum weiter\nzu entwickeln sind. Die Bebauungsplanänderung entspricht dieser Zielsetzung.\nMit dem Bebauungsplan wird insbesondere folgenden Grundsätzen der Raumordnung\n(§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 6 ROG) entsprochen:\n- der Raum ist als eine langfristig wettbewerbsfähige und räumlich ausgewogene Wirt-\nschaftsstruktur und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auf ein ausreichendes und\nvielfältiges Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu entwickeln (G 2.2.3.1),\n- die Flächenneuinanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen,\n- die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen ist insbesondere durch die vorrangi-\nge Ausschöpfung der Potentiale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen zu ver-\nmeiden (G 2.2.1.1) und\n- die Entwicklung der Städte soll so erfolgen, dass die Brachflächen einer neuen Nut-\nzung zugeführt werden und eine energiesparende und energieeffiziente, integrierte\nSiedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung gewährleistet ist (G 2.2.2.2),\n- des Weiteren sollen für eine nachfrageorientierte Entwicklung attraktiver Industrie-\nund Gewerbestandorte die räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen ge-\nschaffen werden (G 2.3.1.1). \nDie Landesplanung setzt in ihrem Ziel Z 2.2.1.7 insbesondere darauf, dass die brachliegen-\nden und brach gefallenen Bauflächen, insbesondere Gewerbe-, Industrie-, Militär- und Ver-\nkehrsbrachen zu beplanen und die Flächen wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen sind,\nwenn die Marktfähigkeit des Standortes gegeben ist und den Flächen keine siedlungsklimati-\nsche Funktion zukommt.\nDiese raumordnerischen Grundsätze und Ziele werden von diesem Bebauungsplan erfüllt.\nDer Bebauungsplan Nr. 35.2, 2. Änderung entspricht ebenfalls den Erfordernissen des Re-\ngionalplanes Westsachsen.\nIn dem Planwerk ist die Fläche als Siedlungsfläche dargestellt. Als hoch gewichtete Belange\nsind die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Leipzig und die Schaffung von Arbeitsplätzen\nzu benennen. Um die Ansiedlung weiterer Gewerbeunternehmen zu befördern, ist die Aus-\nweisung von attraktiven Bauflächen zwingend notwendig.\nDabei werden gerade größere Bauflächen (Flächengröße >10 ha) ohne Störpotenzial für vor-\nhandene Wohnbebauung nachgefragt.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 10\nDurch die Wiedernutzung der Brachfläche kann dem Druck auf vorhandene landwirtschaftli-\nche Nutzflächen als potentielle Gewerbeflächen im Umfeld der engeren Siedlungsbereiche\nder Stadt Leipzig entgegengewirkt werden.\nDie vorliegende Änderungsplanung wird aus dem Regionalplan entwickelt, was dadurch be-\nlegt ist, dass die Planung folgenden Grundsätzen und Zielen folgt:\n- \"Die Stadt Leipzig soll [...] als bundesweit bedeutender Gewerbestandort sowie als\nWissenschaftszentrum [...], und damit als \"Wachstumsmotor der Region\" [...] gestärkt\nwerden“ (G 2.1.6),\n- „Im Umland des Oberzentrums Leipzig und im Umfeld des Schkeuditzer Kreuzes soll\ndie Nutzung der wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale unterstützt werden.\"\n(G 2.1.7),\n- \"Bodenverbrauchende Nutzungen sollen auf das unabdingbar notwendige Maß be-\nschränkt werden. Durch Trassenbündelung, Flächenrevitalisierung brachliegender In-\ndustrie- und Gewerbeareale, die Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme\ndurch vorrangige Nutzung des vorhandenen innerörtlichen Bauflächenpotenzials und\ndie Umsetzung eines Verwertungsgebots im Zuge von Baumaßnahmen ist auf den\nsparsamen Umgang mit Flächen und Bodenmaterial hinzuwirken.\" (Z 4.4.1),\n- \"Die Gemeinden sollen vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen industrielle\nund gewerbliche Altstandorte nachnutzen, ihre bereits baurechtlich genehmigten Ge-\nwerbegebiete auslasten sowie bei Bedarf verstärkt interkommunale Gewerbegebiete\nentwickeln.\" (Z 6.1.3),\n- \"Bei der Ansiedlung von Industrie ist darauf hinzuwirken, dass diese vorrangig auf ge-\neigneten Industriebrachen im Oberzentrum […] und auf geeigneten innerstädtischen\nKonversionsflächen im Oberzentrum Leipzig [...] erfolgt.\" (Z 6.1.5).\n6.1.2 Flächennutzungsplan\nIn dem seit 5/1995 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der ehemaligen Gemeinde Wie-\nderitzsch ist die Fläche des Geltungsbereiches der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr.\n35.2 im Wesentlichen als eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt. Außerdem sind Ver-\nkehrsflächen und öffentliche Grünflächen dargestellt.\nDer Flächennutzungsplan wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform fortgeschrieben. Da-\nbei wurden auch die Ziele der bereits vorhandenen Flächennutzungspläne der eingemeinde-\nten Ortsteile auf ihre Aktualität hin überprüft. Für die Flächen innerhalb des Geltungsberei-\nches wurden die Darstellungen aufrechterhalten. Das heißt, die Flächen innerhalb des Gel-\ntungsbereiches der 2. Änderung sind auch weiterhin fast vollständig als gewerbliche Bauflä-\nche dargestellt.\nAuf die gesonderte Darstellung des kleinteiligen Straßennetzes wurde im fortgeschriebenen\nFNP allerdings aus Maßstabsgründen verzichtet. Es sind lediglich die Straßen des Hauptnet-\nzes und Straßenneuplanungen des Hauptnetzes dargestellt. Im Geltungsbereich der 2. Än-\nderung sind keine Straßen dieser Kategorie vorhanden. \nIm südlichen Abschnitt weichen die Darstellungen des FNP geringfügig von den Festsetzun-\ngen des Bebauungsplanes ab: Die im FNP dargestellte gewerbliche Baufläche wurde jeweils\nan den Seiten geringfügig verkleinert, so dass die Ränder Bestandteil der Grünfläche sind,\ndie das Gewerbegebiet nach Süden hin abschließt. Es handelt sich dabei um eine Fläche,\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 11\ndie im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes als Ausgleichsmaßnahme entwickelt wer-\nden soll. Das Grundkonzept des FNP mit seiner Zielaussage „Gewerbliche Nutzung“ wird\ndurch diese Abweichung jedoch nicht beeinträchtigt. \nDie Änderung und Ergänzung des FNP wurde bereits am 4.12.2014 von der Landesdirektion\ngenehmigt und soll im II. Quartal 2015 durch Neubekanntmachung wirksam werden.\n6.1.3 Landschaftsplan\nGemäß § 6 Abs. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ist für das Gebiet einer\nGemeinde ein Landschaftsplan als ökologische Grundlage für die vorbereitende Bauleitpla-\nnung aufzustellen. Der Landschaftsplan ist am 16.10 2013 vom Stadtrat der Stadt Leipzig\nbeschlossen worden. Im Integrierten Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes wird das\nPlangebiet als bestehender Industrie- und Gewerbestandort, teilräumliches Leitbild (LB 12-\nIndustrie- und Gewerbestandorte) dargestellt. Der Bebauungsplan entspricht somit den Dar-\nstellungen des Landschaftsplanes.\n6.1.4 Zulässigkeit von Bauvorhaben\nDie zu überplanenden Flächen liegen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 35.2 „Neues Mes-\nsegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 1. Änderung. Die Bebauungsplanänderung\nist am 12.02.1998 in Kraft getreten.\nWesentliche Inhalte des rechtskräftigen Bebauungsplanes (mit Stand vom 08.09.1997) und\nmaßgeblich für die derzeit zulässige Bebaubarkeit und Nutzung nach § 30 BauGB sind:\nArt der baulichen Nutzung:\nIm Bebauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) fest-\ngesetzt.\nZulässig sind die in § 8 Abs. 2 BauNVO genannten baulichen Nutzungen, Schank- und Spei-\nsewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit folgenden Einschränkungen:\n- die in Anlage zu § 3 UVPG (BGbl. 90 l, 205 ff) und dem Anhang zu Ziffer 1 dieser An-\nlage genannten Vorhaben sind nicht zulässig,\n- Einzelhandelsbetriebe sind nur ausnahmsweise zulässig und\n- reine Lagergebäude und Lagerflächen, Speditionsbetriebe, Güterverkehrszentren\nund Betriebe mit ähnlicher Struktur sind nicht zulässig.\nMaß der baulichen Nutzung:\nDie überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baulinien und Baugrenzen bestimmt.\nEntlang der „Maximilianallee“ beträgt die Grundflächenzahl (GRZ) 0,8 und die Geschoßflä-\nchenzahl (GFZ) 2,4 dagegen beträgt die GRZ an der „Alten Dübener Landstraße“ 0,5, die\nGFZ 1,8.\nDie festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen ist gestaffelt: parallel zur „Maximilianallee“ sind\nfünf Vollgeschosse mit einer maximalen Traufhöhe von 17,25 m zulässig. Innerhalb der östli-\nchen Baufelder sind minimal zwei und maximal vier Vollgeschosse zulässig.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 12\nBauweise:\nEntlang der „Maximilianallee“ ist eine geschlossene Bauweise innerhalb der Baufenster zu-\nlässig, die Baulinien sind auf voller Länge zu bebauen.\nEntlang der „Alten Dübener Landstraße“ ist eine abweichende Bauweise innerhalb der Bau-\nfenster zulässig. Diese wird derart beschrieben, dass innerhalb der Baugrenzen und Baulini-\nen Gebäude ohne Längenbegrenzung zulässig sind. Die Baulinien sind auf voller Länge zu\nbebauen.\nBauvorhaben sind derzeit mit dieser rechtskräftigen Bebauungsplanung unter Einhaltung der\nFestsetzungen realisierbar.\n6.2 Sonstige Planungen\n6.2.1 Integriertes Stadtentwickl ungskonzept Leipzig 2020 (SEKo)\nDas Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo) ist als städtebauliches Ent-\nwicklungskonzept im Sinne des BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 11) vom Stadtrat beschlossen worden\n(RB IV – 1595-09). Im SEKo wird eine fachübergreifende Stadtentwicklungsstrategie für die\nStadt Leipzig bis 2020 formuliert. Auf Basis der Vernetzung sektoraler Planungen (Stadtent-\nwicklungspläne und Fachplanungen) benennt es inhaltliche und stadträumliche Ziele und\nHandlungsschwerpunkte sowie zentrale Maßnahmeschwerpunkte zu deren Umsetzung.\nLaut Ratsbeschluss vom 20.05.2009 sind die im SEKo benannten neun Schwerpunkträume\nräumliche Schwerpunkte eines abgestimmten Verwaltungshandelns. Ziel ist die ressortüber-\ngreifende Konzentration von Ressourcen in diesen Räumen und die Stärkung der spezifi-\nschen Potentiale der Schwerpunkträume in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort.\nDas Plangebiet wird dem „Nordraum“ als fachübergreifendem Schwerpunktraum zugeordnet,\nin dem der Schwerpunkt der Clusterentwicklung im verkehrs- und produktionsorientierten\nGewerbe liegt. Durch die angestrebte nachfragegerechte gewerbliche Entwicklung werden\nsomit die Ziele des SEKo unterstützt.\n6.2.2 Stadtentwicklungsplan „Gewerbliche Bauflächen“\nDer Stadtentwicklungsplan (STEP) „Gewerbliche Bauflächen“ weist das Plangebiet wegen\nseiner Lagegunst als besonders geeignet für Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes\nmit höheren Anforderungen an das Umfeld und für industrienahe Dienstleistungen bzw. für\narbeitsplatzintensives Gewerbe aus. Somit sind die Planungsziele des Bebauungsplanes mit\ndem STEP „Gewerbliche Bauflächen“ kompatibel.\n6.2.3 Stadtentwicklungsplan „Zentren“\nDer Stadtentwicklungsplan (STEP) „Zentren“ ist seit 1999 das räumlich-funktionale Ord-\nnungskonzept der Stadt Leipzig zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungs-\nbereiche. Er wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 18.03.2009 (RB IV-1544/09) fortge-\nschrieben. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 13\nDamit liegt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB\nvor, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbe-\nreiche der Stadt enthält. Der STEP „Zentren“ fördert bewusst eine Konzentration von Einzel-\nhandel und weiteren Nutzungen an geeigneten Standorten, um eine räumliche Diversifizie-\nrung von Einzelhandelsstandorten an nicht bzw. nicht ausreichend integrierten Standorten zu\nvermeiden. Dazu weist er auf der Basis eines abgestuften integrierten Zentrensystems zen-\ntrale Versorgungsbereiche verschiedener Größe in entsprechender räumlicher Verteilung im\nStadtgebiet aus. Für den B-Plan relevant sind das im STEP „Zentren“ formulierte Ziel, die\nzentralen Versorgungsbereiche zu stabilisieren und die wohnortnahe Grundversorgung si-\ncher zu stellen. Die „Leipziger Sortimentsliste“ ist Bestandteil des STEP „Zentren“. Ihre fort-\ngeschriebene Fassung wurde am 18.06.2014 vom Stadtrat (RBV-2107/14) beschlossen. In\nihr sind die in Leipzig nahversorgungs- und zentren- sowie nicht-zentrenrelevanten Sortimen-\nte zusammengestellt. Sie stellt für den Bebauungsplan die Grundlage für Festsetzungen zum\nAusschluss bzw. zur Beschränkung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben für zentren-\nrelevante Sortimente dar. \nDas Plangebiet des Bebauungsplanes liegt außerhalb der im STEP „Zentren“ ausgewiese-\nnen zentralen Versorgungsbereiche. Mit dem Bebauungsplan sollen städtebaulich nachteili-\nge Auswirkungen auf die Zentrenstruktur Leipzigs vermieden werden. Dies gilt insbesondere\nfür das im STEP „Zentren“ ausgewiesene „Nähversorgungszentrum Wiederitzsch“ (D-Zen-\ntrum) an der „Delitzscher Landstraße“. Die Zielstellungen des STEP „Zentren“ sind Grundla-\nge für diesen Bebauungsplan:\nEinzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten, die städtebaulich negative\noder sogar schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche haben können\nsollen nicht zulässig sein. Der sogenannte „Werksverkauf“ auch zentrenrelevanter Sortimen-\nte soll zulässig bleiben.\n6.2.4 Stadtentwicklungsplan „Wohnungsbau und Stadterneuerung“\nEs werden weder die Belange dieses Stadtentwicklungsplanes berührt, noch sind dessen\nAussagen von Bedeutung für diesen Bebauungsplan.\n6.2.5 Stadtentwicklungsplan „Verkehr und Öffentlicher Raum“\nDer Stadtentwicklungsplan (STEP) „Öffentlicher Raum und Verkehr“ wurde am 15.10.2003\nvom Stadtrat der Stadt Leipzig (Beschlussnummer: RB III-144/03) beschlossen. \nAm 25.02.2015 beschloss die Ratsversammlung die Fortschreibung dieses Stadtentwick-\nlungsplanes.\nDer STEP nennt Ziele und Leitlinien für die einzelnen Verkehrsarten. Diese können wie folgt\nzusammengefasst werden:\n- Der Fußverkehr ist z.B. durch Sicherung ausreichend breiter und begehbarer Gehwe-\nge und dem qualitätsvollem Ausbau des straßenunabhängigen Fußwegenetzes be-\nsonders zu fördern (Bsp. fußgängerfreundliche Gehwege, bedarfsgerechte Que-\nrungsmöglichkeiten)\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 14\n- Im Radverkehrsentwicklungsplan (2010-2020), welcher ebenfalls vom Stadtrat be-\nschlossen wurde, sind als Ziele die Steigerung des Radverkehrs, die Senkung des\nUnfallrisikos und die Erhöhung der Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radver-\nkehrsbedingungen zu nennen. Das Haupt- und Radroutennetz als Teil des Entwick-\nlungsplanes ist schrittweise umzusetzen. Als Schwerpunkte sind die Verknüpfung von\nFahrrad und ÖPNV als auch das Fahrradparken zu nennen.\n- Der Öffentliche Nahverkehr ist in seinen Funktionen als mobilitätssichernde Grund-\nversorgung und als umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr\nfür alle Bevölkerungsgruppen auszubauen. Dabei bildet der Nahverkehrsplan der\nStadt den verbindlichen Rahmen. Hier wird insbesondere eine stärkere Netzverknüp-\nfung angestrebt, d.h. eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr, der Straßenbahn,\ndem Stadtbus, der S-Bahn und dem Regionalverkehr.\n- Der motorisierte Individualverkehr ist zur Verbesserung der Lebensbedingungen, im\nInteresse der Stadtentwicklung und der Gesundheit der Bewohner, jedoch unter Be-\nachtung des Wirtschaftsverkehrs auf ein stadtverträgliches Maß zu beschränken.\nAus dem STEP ergeben sich für das Plangebiet folgende Aussagen:\nDas Plangebiet ist verkehrsseitig vollständig erschlossen. Die anliegenden öffentlichen Stra-\nßen sind ausreichend ausgebaut, die vorhandenen Geh- und Radwege entsprechen dem Er-\nfordernis. Auch ist eine optimale ÖPNV-Anbindung durch den S-Bahn-Haltepunkt sowie der\nStraßenbahnhaltestelle der Linie 16 und durch die angrenzenden Bushaltestellen gegeben.\nSomit entspricht das vorhandene Verkehrsnetz der geplanten Gewerbeentwicklung, die auf\narbeitsplatzintensive Nutzungen ausgerichtet ist. Diese Nutzung wurde bei der Berechnung\nund Festsetzung der PKW-Stellplätze innerhalb der Gewerbegebiete berücksichtigt. \nDer Bebauungsplan entspricht den Zielen des Stadtentwicklungsplanes „Öffentlicher Raum\nund Verkehr“.\n7 Umweltbericht\n7.1 Einleitung\nFür die Belange des Umweltschutzes wird im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung\ndurchgeführt, in der \n- die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und \n- die ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben\nund bewertet werden (§ 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB sowie Anlage 1 zum BauGB).\nDazu wird wie folgt vorgegangen: \na) Einschätzung aufgrund einer überschlägigen Prüfung, auf welche Umweltbelange der\nBauleitplan voraussichtlich erhebliche Auswirkungen haben kann, die in der Abwä-\ngung zu berücksichtigen sind.\nb) Festlegung der Stadt Leipzig, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermitt-\nlung der Umweltbelange für diesen Bauleitplan für die Abwägung erforderlich ist, auf\nder Grundlage der Einschätzung (siehe dazu Kap. 7.1.3). \nc) Ermittlung der Umweltbelange in dem festgelegten Umfang und Detaillierungsgrad.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 15\nd) Beschreibung und Bewertung der ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen im\nUmweltbericht (siehe Kap. 7.2).\ne) Ergänzung der Ermittlungen und des Umweltberichtes, soweit im Ergebnis der Betei-\nligungen zum Entwurf erforderlich.\n7.1.1 Ziele und Inhalt des Planes (Kurzdarstellung) \n7.1.1.1 Wichtigste Ziele des Planes\nWichtigstes Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes ist die Mobilisierung bisher weitgehend\nbrachliegender Flächen des Plangebietes vor allem für gewerbliche Nutzungen.\nFür die Umweltprüfung sind insbesondere die städtebaulich-gestalterische Einbindung des\nGewerbegebietes in das Umfeld durch eine angemessene Gestaltung des Orts- und Land-\nschaftsbildes, sowie die Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsver-\nhältnisse, z.B. durch geeignete Festsetzungen zum Immissionsschutz und die Berücksichti-\ngung des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege rele-\nvant.\nWeiteres zu Zielen und Zwecken der Planung siehe in Teil A, Kap. 3.\n7.1.1.2 Inhalte des Planes\nUm die Planziele zu erreichen, sollen insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, der\nZuschnitt der gewerblichen Baufelder und die Kompensationsmaßnahmen und -flächen ge-\nändert werden. \nIn der Planzeichnung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung wurden in-\nnerhalb des hier behandelten Geltungsbereichs fünf Teilbaugebiete mit der Nutzungsart ein-\ngeschränktes Gewerbe sowie öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt (siehe Tabelle 1). \nTab. 1: zulässige Flächen lt. Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung (1998)\nFlächen der \nTeilbaugebiete (m2)G R Z\nFlächen \nm2\n% der Flä-\nchen\nGeltungsbereich 110635 100\nTeilbaugebiete 91.440 davon \nbebau-\nbar\n64\nGEe 1 (NW) 11.240 0,8 8.992 8\nGEe 2 (SW) 19.000 0,8 15.200 14\nGEe 3 (S) 14.150 0,8 11.320 10\nGEe 4 (SO) 27.100 0,5 13.550 12\nGEe 5 (NO) 19.950 0,5 9.975 9\nZul. Nebenanlagen GEe 1-5 11.763 11\nVerkehrsflächen\n19.195 17\nVerkehrsfläche Nord 4.880 4\nVerkehrsfläche Süd 9.080 8\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 16\nSeehausener Allee 5.235 5\nFreiflächen (rechnerisch) 20.641 19\nMit der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35.2 sollen innerhalb des Geltungsbereichs die\nBaugebiete GE 1 und GE 2.1 und GE 2.2 mit der Nutzungsart Gewerbe festgesetzt werden.\nDie „Seehausener Allee“ verbleibt als öffentliche Verkehrsfläche. Darüber hinaus sind auf\nden Bauflächen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Bo-\nden, Natur und Landschaft und Flächen für die Anpflanzung sowie die Erhaltung von Bäu-\nmen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festzusetzen, um die städtebaulichen Ziele\numzusetzen und die Forderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erfüllen\n(siehe Tabelle 2). Dabei sind umfangreiche vorhandene Leitungsrechte zu beachten.\nTab. 2: zulässige Flächen lt. Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 35.2, 2. Änderung (Entwurf\n2015)\nFlächen der \nBaugrundstücke (m2)G R Z\nFlächen \nm2\n% der \nFlächen\nGeltungsbereich 110635 100\nBaugrundstücke 89.595\nBebaubare Flächen, davon in 71.676 65\n...GE 1 (N) 32.840 0,8 26.272\n...davon Stellplatzflächen PKW 1.400\n...GE 2.1 (Mitte) 48.045 0,8 38.436\n...davon Freiflächen (M 5, M 6)\ngemäß §9 Abs.1 Nr. 25 BauGB\n2.985\n...davon Stellplatzflächen PKW 3.300\n...GE 2.2 (S) 8.710 0,8 6.968\n...davon Freiflächen \ngemäß §9 Abs.1 Nr. 25 BauGB\n0\n...davon Stellplatzflächen PKW 0\nZul. Nebenanlagen im GE 0 0\nSumme nicht bebaubare Flächen im GE 14.934 15\nVerkehrsflächen (Seehausener Allee) 5.235 5\nMaßnahmeflächen (M 1 - M 6) \ngemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 17.990 16\n7.1.2 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes\n7.1.2.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG\na) Vogelschutzrichtlinie\nDas Plangebiet ist kein Bestandteil von Gebieten nach der Vogelschutzrichtlinie. Das nächst-\ngelegene Gebiet dieser Art (SPA Leipziger Auwald) liegt von den Bauvorhaben mindestens 5\nkm entfernt und hat keinen räumlichen Zusammenhang zum Bearbeitungsgebiet.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 17\nb) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie\nDas Plangebiet ist kein Bestandteil von Gebieten nach der Flora - Fauna - Habitat – Richtli-\nnie. Das nächstgelegene Gebiet dieser Art (FFH Leipziger Auensystem) liegt von den Bau-\nvorhaben mindestens 5 km entfernt und hat keinen räumlichen Zusammenhang zum Bear-\nbeitungsgebiet.\nc) Naturschutzgebiete\nIm Geltungsbereich liegt kein Naturschutzgebiet. Das nächstgelegene solche Gebiet\n(NSG Burgaue) liegt ca. 7 km entfernt in südwestlicher Richtung und hat keinen räumlichen\nZusammenhang zum Bearbeitungsgebiet.\nd) Landschaftsschutzgebiete\nIm Südwesten reicht eine Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Rietzschke“\nbis 1500 m an das Plangebiet heran\n1, ist jedoch durch die Trassen von „Maximilianallee“\n(4-spurig) und S-Bahn-Strecke (2-gleisig in Dammlage) hiervon deutlich räumlich getrennt,\nsodass kein räumlicher Zusammenhang oder Bezug zum Plangebiet festzustellen ist.\ne) Flächennaturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, Besonders ge-\nschützte Biotope\nFlächennaturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile und Besonders geschützte Bio-\ntope sind im Geltungsbereich der 2. Änderung nicht vorhanden.\n7.1.2.2 Landschaftsplan\nDer aktuelle Landschaftsplan der Stadt Leipzig wurde am 16. Oktober 2013 vom Stadtrat be-\nschlossen (RBV-1806/13) und ist die ökologische Grundlage des Flächennutzungsplanes\n(FNP). Er bildet die wichtigste Informationsgrundlage für die gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durch-\nzuführende Umweltprüfung in der Bauleitplanung, aus welcher der vorliegende Umweltbe-\nricht hervorgeht (siehe Kap. 6.1.4). \nIm Integrierten Entwicklungskonzept (IEKO) des Landschaftsplanes (2013) werden die Er-\ngebnisse der Schutzgutbewertungen und die Entwicklungsziele zusammenfassend darge-\nstellt. Das Plangebiet ist Bestandteil des integrierten Leitbildes LB 12 (Industrie- und Gewer-\nbestandorte) im IEKO. Das Integrierte Entwicklungskonzept stellt für das Plangebiet folgende\nZiele und Inhalte zeichnerisch dar: \n- die Darstellung der Baugebiete stimmt mit der des FNP überein, für das Plangebiet\nwird GI/GE dargestellt\n- Schaffung von begrünten Freiräumen an vorhandenen und geplanten Industrie-, Ge-\nwerbe- und Militärstandorten und deren verkehrlichen Erschließungen, Verknüpfung\nmit dem Grünsystem der Stadt (entlang „Alte Dübener Landstraße“, „Merkurpromena-\nde“)\n- Stadtklimatische Entlastung durch Erhöhung des Durchgrünungsgrades durch Vege-\ntation (parallel zur Trassierung B 2 und S-Bahn)\n- Abbau der Barrierewirkung durch Einbindung in die Alltagsrouten für Geh- und Rad-\nverkehr (im Bereich Plangebiet nicht explizit dargestellt, betrifft den Geh-/Radweg an\nder „Alten Dübener Landstraße“)\n1http://www.leipzig.de/imperia/md/content/36_amt_fuer_umweltschutz/lsg_noerdliche_rietzschke.pdf\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 18\n7.1.2.3 Grünordnungsplan\nFür den Bebauungsplan Nr. 35.2 wurde 1993 ein Grünordnungsplan (§ 6 Abs. 2 Sächs-\nNatSchG) aufgestellt, der im Rahmen der 1. Änderung 1998 seine Gültigkeit in den Berei-\nchen behielt, in denen er der Planzeichnung der 1. Änderung nicht widersprach. \nDessen Inhalte sind im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.2\nökologische Grundlage auch für die vorliegende 2. Änderung. \nJedoch waren die Festsetzungen entsprechend den geänderten Planinhalten sowie infolge\nder seit 1998 deutlich gestiegenen Ansprüche an die ökologischen Anforderungen des Um-\nweltrechts anzupassen und zu präzisieren. \nAls naturschutzfachliche Grundlage für die grünordnerischen Festsetzungen des Bebau-\nungsplans wurde ein Landschaftsarchitektonisches Konzept erarbeitet, welches den hohen\nAnforderungen an eine Gestaltung der Baugebietsflächen infolge der Nähe zur Messe Leip-\nzig einerseits und den ökologischen Anforderungen andererseits gerecht wird.\nDieses Konzept stellt das Grundgerüst der Grünordnung dar, die wesentlichen Inhalte wer-\nden mittels zeichnerischer (Planzeichnung- Teil A) und textlicher Festsetzungen (Text- Teil B)\nin den Bebauungsplan übernommen. \nDie geplanten Grünstrukturen sollen zur gezielten Gestaltung und Identitätsbildung des Plan-\ngebietes und seiner Umgebung beitragen. Hierfür soll als landschaftsgestalterische Zielstel-\nlung den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen eine attraktive Prägung durch Vegetation\ngegeben werden. Gleichzeitig soll dadurch dem Minderungsgebot hinsichtlich der Eingriffe in\nNatur und Landschaft entsprochen werden.\nIn Bezug auf die Freiraum- und Landschaftsgestaltung ergeben sich folgende Zielsetzungen: \n- Entwicklung einer intensiven und strukturreichen Begrünung (Bäume, Sträucher,\nStauden, Rasenflächen) der Randbereiche und damit \n- Ermöglichung eines Biotopverbundes durch die Anlage von linearen Vernetzungsele-\nmenten\n- Sicherung vorhandener Grünelemente, Vegetationsausstattung und Habitate\n- Durch Bepflanzung von Randbereichen zu befestigten Flächen sowie den Pflanzvor-\nschriften in Stellplatzanlagen wird der Aufheizung der befestigten Flächen entgegen-\ngewirkt und durch die Verdunstung gleichzeitig zu einem verbesserten Kleinklima bei-\ngetragen \n- Nachhaltiger Umgang mit Grund- und Oberflächenwasser \n- Erhaltung, Entwicklung und Neuschaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen \n7.1.2.4 Eingriffsregelung\nFür diesen Bebauungsplan wurde die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB berück-\nsichtigt. Die Eingriffsregelung wird für die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans im\nVergleich zur rechtskräftigen 1. Änderung (1998) angewandt. Dazu wurde eine Eingriff-Aus-\ngleichs-Bilanz erstellt. Grundlage für die Bestandsbeurteilung sind dabei die rechtskräftigen\nPlandarstellungen im Bebauungsplan Nr. 35.2, Teil 2, 1. Änderung von 1998 innerhalb des\nGeltungsbereichs der 2. Änderung. (siehe Kap. 7.1.1.2)\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 19\nDie Eingriff-Ausgleichs-Bilanz beruht auf folgenden maßgeblichen Prämissen:\n- Für die Bilanzierung des Eingriffs und der notwendigen Kompensation kommt das\nLeipziger Bewertungsmodell zur Anwendung, um die Vergleichbarkeit im Stadtgebiet\nzu gewährleisten. \n- Innerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes der 2. Änderung\nsind keine festgesetzten Flächen für Maßnahmen zu Ausgleich oder Ersatz für Ein-\ngriffe durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35.2 (1993 bzw. 1998) betroffen.\nDie Flächen sind vielmehr als bebaubare Flächen bis zu einer GRZ von 0,8 (im West-\nteil) und 0,5 (im Ostteil) festgesetzt. Für die verbleibenden Grundstücksflächen erfol-\ngen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35.2 (1993 bzw. 1998) keine Festsetzun-\ngen im Sinne der Grünordnung oder Landschaftspflege, so dass davon auszugehen\nist, dass sie für Stellplätze, Wegeflächen oder als „Abstandsgrün“ mit Rasen und\nZiersträuchern angelegt worden wären. \n- Ein erheblicher Flächenanteil ist Verkehrsflächen vorbehalten.\n- Für die „Seehausener Allee“ werden standörtlich Straßenbäume festgesetzt. Außer-\ndem gibt es eine standörtliche Festsetzung von insgesamt 14 Bäumen, jeweils als\nGruppe am Westkopf der öffentlichen Erschließungsstraßen im Plangebiet.\nDie im Plangebiet vorhandenen und geplanten Nutzungstypen wurden als Grundlage der Bi-\nlanzierung in einer Typologie für die Schutzgüter Boden (B), Wasser (W), Klima (K),\nFlora/Fauna (F) nach dem Leipziger Bewertungsmodell beschrieben und bewertet (siehe Ta-\nbelle 1 Typologie der Eingriffsbilanz [18]).\nTab. 3: Flächengegenüberstellung Bebauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) und 2. Än-\nderung (2015) \nÄnderungsstand 1. Änderung \n1998\n2. Änderung\n2015\nGeltungsbereich der vorliegenden Änderung 11,1 ha 11,1 ha\nFlächennutzung innerhalb des Geltungsbereichs (s. \nauch Blatt 1 und 3 zur Eingriffsbilanz)\nVerkehrsflächen 1,9 ha 0,5 ha\nMaßnahmenflächen* (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) keine 1,58 ha\nTeilbaugebiete GEe 1 bis 5 GE 1, 2.1 und \n2.2\n9,1 ha 9,1 ha\n -- davon bebau-/ versiegelbar 5,9+1,2 ha 7,0 ha\n -- Freiflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 2,1 ha* 1,4 ha\n -- Standörtl. festgesetzte Bäume „Seehausener Allee“ 40 40\n -- Standörtl. festgesetzte Bäume in Baugebieten 14 40+56\n -- Anzahl festgesetzte Bäume auf Baugrundstücken 0* 25+14\n -- Bäume für Stellplatzflächen (ohne Darstellung PlanZ) je 4 St 1 \nBaum*\nje 4 St 1 Baum\n*In der Planzeichnung der 1. Änderung (1998) wurden keine Maßnahmeflächen, Flächen für\nBepflanzungen und Flächen für PKW-Stellplätze festgesetzt.\nIm Vergleich zur 1. Planänderung 1998 kommt es mit der vorliegenden 2. Änderung zur er-\nheblichen Verringerung öffentlicher Verkehrsflächen. Die detaillierten Festsetzungen, wie\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 20\nPKW-Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. Ökopflaster) herzustellen, die Flä-\nchenanteile der Maßnahmenflächen (Textliche Festsetzungen M 1 bis M 6) sowie weitere\nFestsetzungen zu Anpflanzungen auf den Baugrundstücken tragen zur Kompensation der\nEingriffe bei. \nDie Gegenüberstellung von Bestand (1998) und Planung (2015) ergibt folgende Bilanz: \nTab. 4: Ergebnis der Eingriffsbilanzierung für alle Schutzgüter (Berechnung nach \nWertpunkten) \nBoden Wasser Klima Flora/Fauna Landsch.bild\nBestand (1998) 169.415 288.181 173.706 868.699 82.976\nPlanung (2015) 234.298 267.111 144.093 755.878 82.976\nDiff. Planung \nBestand - \nPlanung\n64.883 -21.071 -29.613 -112.821 0\nEs verbleibt ein rechnerisches Defizit für die Schutzgüter Wasser, Klima und für Flora/Fau-\nna. Dies ist aus der höheren GRZ und der rechnerisch geringeren Fläche für Dachgrün in\nder Planung zu erklären. Die Gesamtbilanz über alle Schutzgüter weist ein Ergebnis von\n-98.622 Wertpunkten zum Bestand 1998 (rechtskräftiger Bebauungsplan 35.2, 1. Änderung)\nauf, welches einem Defizit von 6,2 % entspricht (Begründung siehe Anhang III). \n7.1.2.5 Sonstige fachliche Grundl agen und Ziele des Umweltschutzes\na) Bodengutachten \nGeotechnischer Bericht zum Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Alter Dübener Land-\nstraße und Maximilianallee vom 24.01.2013 (Baugeo Baugrund Geotechnik GmbH Leipzig)\n[3]\nb) Altlastengutachten \nAltlastenorientierte Grundstücksbewertung für den Standort ASB GmbH in Leipzig- Wieder-\nitzsch vom 31.05.2001 (GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden) [1] und Fort-\nschreibung Altlastenorientierte Grundstücksbewertung - Einschätzung des Altlastenrisikos\nauf Basis der durchgeführten Rückbaumaßnahmen für den Standort ASB GmbH in Leipzig-\nWiederitzsch vom 04.09.2006 (GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden) [2]\nc) Verkehrsgutachten\nVerkehrsgutachten zum B-Plan 35.2, 2. Änderung, vom 30.04.2013, IVAS Dresden [6], mit ei-\nner ergänzenden verkehrlichen Untersuchung zum Messeverkehr vom Dezember 2014 [7]\nd) Entwässerung\nSchreiben zur Prüfung der Hydraulischen Situation, BV VGP Park Leipzig Erschließung Re-\ngenentwässerung Seehausener Allee, durch Frank Laudage Büro für Bauwesen für VGP In-\ndustriebau GmbH vom 11.09.2014 [16]\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 21\ne) Lärmgutachten\nSchalltechnische Untersuchung zum B-Plan 35.2 „Neues Messegelände“, Teil 2 „Dübener\nLandstraße Nord“, 2. Änderung –Geräuschkontingentierung–, Gutachten Nr. 5100513\nDr. Kiebs + Partner GmbH Ingenieurbüro für Umweltschutz Fuchshain bei Leipzig, Mai 2013\n[4] und Ergänzende Untersuchung zu den angrenzenden Gewerbeflächen im B-Plangebiet\nE-16 vom Dezember 2014 [5]\nf) Artenschutzrechtliche Bewertung\nPotenzialabschätzung, Bebauungsplan „Neues Messegelände“ Teil 2 „Dübener Landstraße\nNord“, 2. Änderung vom 19.03.2013 , bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsöko-\nlogie Dr. Petra Strzelczyk [9] und \nArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Neue Messe Leipzig, B-Plan Nr. 35.2, vom 14.06.2013,\nbioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk [10]\nMehrfache Begehungen zur Ermittlung und Bewertung von geeigneten Flächen für die Ziel-\narten Brachpieper, Feldlerche und Flußregenpfeifer; bioplan Gutachterbüro für Stadt- und\nLandschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk [12] bis [15] und [17]\nArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag AFB Überarbeitung, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und\nLandschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk, April 2015 [19]\nMaßnahmenkonzept zur Herstellung und Pflege einer Maßnahmenfläche als externe Arten-\nschutzmaßnahme, Bebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ Teil 2 „Dübener Land-\nstraße Nord“, 2. Änderung, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Pe-\ntra Strzelczyk, April 2015 [20]\ng) bundes- und landesrechtliche Regelungen\n- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)\nvom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des\nGesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) \n- Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)\n(Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen), vom 6. Juni\n2013 (SächsGVBl. S. 451)\n- Baugesetzbuch (BauGB)\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zu-\nletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) \n- Fachgesetze wie z. B. \nWasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert\ndurch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154).\nDie für die Schutzgüter geltenden rechtlichen Regelungen werden in den entsprechenden\nKapiteln gesondert genannt.\nh) Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig \nIn den „Umweltqualitätszielen und -standards für die Stadt Leipzig“ (Beschluss Nr. III-\n1356/03 vom 18.06.2003; hrsg. vom Amt für Umweltschutz) werden messbare Ziel- bzw.\nGrenzwerte für die maximale Luftbelastung bezogen auf die menschliche Gesundheit, die\nmaximale Verkehrslärmbelastung, Belastungen durch Radioaktivität und elektromagnetische\nFelder sowie Schadstoffe in Trinkwasser und Boden festgeschrieben. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 22\nAußerdem sind folgende Ziele und Standards (verbal bzw. als Minderungs- / Verbesserungs-\nanteil beschrieben) für das Plangebiet relevant bzw. haben Berührungspunkte (detailliert sie-\nhe Kap. 7.1.1):\n- Reduzierung der Immissionsbelastung\n- Verbesserung des Lokalklimas\n- Naturschutz: über die gesetzlichen Vorgaben hinaus reichende Ziele zum Arten-\nschutz, Landschaftsschutz, Schutz der Oberflächengewässer und der Landbereiche\n- Bodenschutz: nachhaltiger Schutz der natürlichen Bodenfunktionen\n- Schadstoffemissionen und indirekte Umweltbelastungen \n7.1.3 Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der \nErmittlung der Umweltbelange \nIm Rahmen des Verfahrens wurde geprüft, auf welche Umweltbelange oder Teilaspekte von\nUmweltbelangen der Bebauungsplan möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen ha-\nben kann, die in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Umfang und Detaillierungsgrad der\nErmittlung der Umweltbelange werden im Ergebnis dessen wie folgt festgelegt:\nBelang / Teilaspekt mögliche erhebliche Um-\nweltauswirkungen\nArt, Umfang und Detaillierungs-\ngrad der Ermittlungen\n1. Boden/ Altlasten: Weitere Verluste von Boden-\nfunktionen durch weitere \nVersiegelungen, Bodenbe-\nwegungen sowie Ab- und \nAuftrag \nDarstellung von Bestand, Planung \nundAuswirkungen durch Auswer-\ntung bestehender Datengrundla-\ngen (BK50, FIS Boden, Altlasten-\norientierte Grundstücksbewer-\ntung)\n2. Wasser: Verluste von Grundwasser-\nneubildungsfunktion in be-\nbauten und versiegelten Be-\nreichen\nDarstellung von Bestand, Planung \nund Auswirkungen durch Auswer-\ntung bestehender Datengrundla-\ngen (Begründungen zum Bebau-\nungsplan Nr. 35 und Nr. 35.2 1. \nÄnd., Geotechnischer Bericht \nzum Bebauungsplan)\n3. Klima: Beeinflussung des Stadtkli-\nmas durch die bauliche Nut-\nzung der (teil)versiegelten \nBrachfläche\nBewertung der Auswirkungen an-\nhandvon topographischen Karten, \nLandschaftsplan Stadt Leipzig, \nOrtsbegehungen und der Stadtkli-\nmauntersuchung 2010\n4. Luft: Stärkere verkehrliche Belas-\ntung im Gebiet\nBewertung der Auswirkungen an-\nhand von topographischen Kar-\nten, Begründungen zum Bebau-\nungsplan Nr. 35 und 35.2 1. Änd., \nOrtsbegehungen, Landschafts-\nplan Stadt Leipzig und der Stadt-\nklimauntersuchung 2010\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 23\n5. Tiere: Verluste von Lebensräumen \nbesonders bzw. streng ge-\nschützter Tierarten durch \nUmnutzung der vorhande-\nnen Brachfläche\nArtenschutzfachliche Habitatpo-\ntenzialanalyse, Erfassung, Erstel-\nlung eines artenschutzrechtlichen \nFachbeitrages, Ergänzung durch \nspezielle artenschutzrechtliche \nPrüfung mit Prüfung der Ausnah-\nmevoraussetzungen, Ableitung \nvon Maßnahmen zur Sicherung \nder Populationen/Habitate von \neuroparechtlich geschützten Arten \n6. Biologische Vielfalt: Verluste von Lebensraum \nauf (teil)versiegelter Brach-\nfläche\nAbschätzung der Vorgaben des \nBebauungsplanes Nr. 35.1, 1. Än-\nderung im Zusammenhang mit \nden Belangen für Fauna und Flo-\nra, Geländebegehungen, Arten-\nschutzfachlicher Beitrag\n7. Landschaft: Beeinträchtigung des Land-\nschaftsbildes durch Versie-\ngelung, Bebauung und Nut-\nzung und durch neu entste-\nhende Bebauungskanten\nDarstellung von Bestand, Planung \nund\nAuswirkungen durch Auswertung \nbestehender Datengrundlagen \n(topographische Karten, Begrün-\ndungen zum Bebauungsplan Nr. \n35 und Nr. 35.2 1. Änd., Land-\nschaftsplan Stadt Leipzig), Be-\nwertung auf Grundlage der Land-\nschaftsbildtypen des Landschafts-\nplanes Stadt Leipzig \n8. Menschen:\n8.1\nVerkehrslärmbelastung \nder Wohnbevölkerung \nLärmwirkung in Folge der \nGE-Nutzung auf Wohnbe-\nbauung der Umgebung\nErstellung eines Schallimmissi-\nonsgutachtens und eines Ver-\nkehrsgutachtens\n8.2\nGewerbelärmbelastung \nder Wohnbevölkerung \n9. Wechselwirkungen Auswertung und Verknüpfung der \no. g. Ermittlungen\nKeine weiteren Ermittlungen und Darlegungen sind erforderlich zu:\n- Pflanzen: Auf die vorhandenen Pflanzenarten des Gebiets hat die Planung keine er-\nheblichen Auswirkungen. Besonders oder streng geschützte Pflanzenarten sind für\ndas hier behandelte Gebiet nicht bekannt. Beeinträchtigungen durch den Verlust an\nLebensraum werden unter „Biologische Vielfalt“ abgehandelt.\n- Menschen/ Erholungspotential: Für das im FNP/Landschaftsplan dargestellte Erho-\nlungspotential im Umfeld des Plangebiets ist durch die Planänderung keine Verbes-\nserung oder Verschlechterung zu erwarten.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 24\n- Menschen/ Gerüche: Bislang ist für das Plangebiet keine Belastung durch Gerüche\nbekannt und ist auch durch die vorliegende Planung nicht zu erwarten.\n- Kultur- und sonstigen Sachgütern: Im Plangebiet sind keine Kultur- und sonstigen\nSachgüter bekannt. Evtl. sich im weiteren Planungsverlauf ergebene neue Erkennt-\nnisse zur Thematik der archäologischen Relevanz werden im Verlauf der weiteren\nPlanung ergänzt. Auf die Gültigkeit des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes bei\nAuftreten von Auffälligkeiten oder archäologischen Funden wird im Bebauungsplan\nhingewiesen.\n7.2 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen \nUmweltauswirkungen der Planung\nNachfolgend werden die aufgrund der Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades\nder Ermittlung der Umweltbelange (siehe Kap. 7.1.3) in der Umweltprüfung ermittelten erheb-\nlichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.\n7.2.1 Boden/ Altlasten \n7.2.1.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nFür das Plangebiet wurde der Landschaftsplan Leipzig ausgewertet. Außerdem standen die\n„Altlastenorientierte Grundstücksbewertung für den Standort ASB GmbH in Leipzig-Wieder-\nitzsch“ [1] sowie die „Fortschreibung Altlastenorientierte Grundstücksbewertung - Einschät-\nzung des Altlastenrisikos auf Basis der durchgeführten Rückbaumaßnahmen für den Stand-\nort ASB GmbH in Leipzig-Wiederitzsch“ [2] und der aktuelle „Geotechnische Bericht zum Be-\nbauungsplan für das Gebiet zwischen „Alter Dübener Landstraße“ und Maximilianallee“ [3]\nzur Verfügung. \nFür die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erfolgte die Bewertung nach dem Leipziger Bewertungs-\nmodell.\nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nDas Plangebiet gehört regionalgeologisch zur Leipzig- Naunhofer Grundmoränenplatte. Die\ngeologischen Verhältnisse werden bis zur Quartärbasis in ca. 35 bis 40 m unter Geländeo-\nberkante (GOK) durch kaltzeitliche Ablagerungen von gemischt- bis feinkörnigen und rolligen\nBöden in unterschiedlichen Mächtigkeiten geprägt (siehe [3]). Unterhalb gehen diese in terti-\näre Schichtenfolgen über. \nDie Geländeoberfläche verläuft im Plangebiet verhältnismäßig eben und fällt von\n128,5 m ü. NHN im Süden auf 126 m ü. NHN im Norden flach ab. Das umliegende Gelände\nist schwach hügelig. \nDer gesamte westliche Grundstücksbereich gehörte seit Mitte der 1960er Jahre zur Betriebs-\nfläche eines Asphaltmisch- und Betonplattenwerks mit Werkstattkomplex, Tankstellen und\nweiteren Betriebsgebäuden. Diese Bebauung ist bis 2006 oberirdisch komplett abgerissen\nworden. Aktuell befinden sich auf dem Gelände noch umfangreiche Bodenplatten, Funda-\nmente, Flächenversiegelungen (Beton, Asphalt, Pflaster), Montagegruben, Kanalisation etc.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 25\nsowie aufgehaldetes Rückbaumaterial. Der Versiegelungsgrad des westlichen Grundstücks-\nbereiches wird mit ca. 90 % abgeschätzt.\nDie östlichen Teile des Baugrundstückes (Flurstücke 33/19, 69/45, 69/43, 75/9, 81/9) blieben\ndagegen unbebaut, es sind derzeit unversiegelte, mit Rückbaumaterialen aufgehaldete\nBrachflächen. \nNach Bewertung der Baugrundschichtung und der Grundwasserstände ist am Standort keine\ndauerhaft versickerungsfähige Schicht vorhanden. Im Sinne des Arbeitsblattes\nDWA-A 138:2005-04 sind Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert im Bereich zwischen\n10\n-6 ≤ k ≤ 10-3 m/s gut aufnahmefähig. Der standortbezogene k-Wert des Geschiebelehms/-\nmergels ist dafür als ungeeignet einzuschätzen. Aufgrund der hydrogeologischen Randbe-\ndingungen ist eine Versickerung auch in die im Geschiebelehm/-mergel eingelagerten\nSchmelzwassersande (k = 1*10\n-5 bis 1*10-3) am Standort nicht zu empfehlen.\nAltlasten\nIn den Bereichen der Altstandorte:\n- ehemaliges Asphaltmischwerk im südlichenm Teil des Plangebietes AKZ 65 95 2790\n- ehemaliges Plattenwerk im nördlichen Teil des Plangebiete AKZ 65 95 2791\nliegen konkrete Altlastenverdachtsflächen:\n- Werkstatt- und Lagergebäude im Norden bzw. im Zentralteil des Flurstückes 69/38\nder Gemarkung Kleinwiederitzsch\n- Garagen und Labor im Westen des Flurstückes 69/38 der Gemarkung Kleinwieder-\nitzsch\n- Mischanlage im Zentralbereich des Flurstückes 69/20 der Gemarkung Kleinwieder-\nitzsch\n- Tankstellenanlage im Grenzbereich zwischen den Flurstücken 33/16 und 34/14 der\nGemarkung Großwiederitzsch sowie\n- anthropogene Auffüllungen\nDurch technische Untersuchungen in den relevanten Bereichen wurden im Boden nutzungs-\nbedingt vor allem oberflächennah erhöhte Konzentrationen an Mineralölkohlenwasserstoffen\n(MKW) und zum Teil auch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt.\nDer ehemals vorhandene Gebäudebestand ist zwischenzeitlich komplett zurückgebaut wor-\nden. Der Rückbau der ehemaligen Tankstelle und einer Trafostration erfolgte unter fachgut-\nachterlicher Begleitung. Die Oberfläche ist nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch noch um-\nfangreich versiegelt (Beton, Asphalt, Pflaster).\nGemäß den recherchierten Unterlagen [1] bis [3] ist nicht mit großräumig verbreiteten Verun-\nreinigungen zu rechnen. Bodenverunreinigungen sind insbesondere wegen des hohen Ober-\nflächenversiegelungsgrades und der Nutzungsvorgeschichte des Geländes nur lokal be-\ngrenzt zu erwarten. Konkrete Angaben über Schadensfälle liegen nicht vor.\nIm Rahmen der Altlastenorientierenden Grundstücksbewertung [1], [2] erfolgte die Einteilung\ndes Grundstückes in unterschiedliche „Belastungsbereiche“ (Verdachtsbereiche). Eine Dar-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 26\nstellung der Belastungsbereiche und Vornutzung erfolgte im Detail in der „Risikoprognose-\nkarte“ in [1, in Anlage 5]. \nDa als altlastenrelevante Stoffgruppe nutzungsbedingt fast ausschließlich Mineralölprodukte\n(gehandhabt als Bindemittel, Brennstoff, Schmierstoff und Kraftstoff) in Frage kommen, kon-\nzentrierte sich die technische Untersuchung auf den Leitparameter MKW (Mineralölkohlen-\nwasserstoffe). Anderweitige Parameter wurden stichprobenartig untersucht. [1]\nAus Archivunterlagen [3] geht hervor, dass im Bereich der Messe Leipzig (ehemaliger Flug-\nhafen Leipzig-Mockau) mit intensiven Kriegseinwirkungen in Form von Bombeneinschlägen\nzu rechnen ist. Insbesondere im östlichen bisher baulich ungenutzten Untersuchungsbereich\nwird vor dem Aushub daher eine Untersuchung auf Kampfmittel empfohlen.\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nNationale Nachhaltigkeitsstrategie 2002\n- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr 2020 auf 30 ha/ Tag\n- Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung von 3:1 erreichen\nBundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)\n- Schutz des Bodens vor schädlichen Umwelteinflüssen (z. B. Erosion, Versiegelung, \nSchadstoffeintrag)\n- Verbesserung und Wiederherstellung des Bodenzustandes\n- Als Standard für die Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten \ngelten die “Prüf- und Maßnahmenwerte” der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver-\nordnung (BBodSchV) vom 12.07.99 (Anhang) \n2Für eine Bewertung im Sinne des vor-\nsorgenden Bodenschutzes gelten grundsätzlich die entsprechenden “Vorsorgewerte \nfür Böden” (BBodSchV, Anhang) \n3.\nBaugesetzbuch (§ 1 Abs. 2) und BNatSchG (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 u. 3)\n- Schonender Umgang mit Boden \n- Erhaltung der Bodenfunktionen\nSächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)\n- nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen\n- Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen \nauf den Boden\n- Sanierung von Boden und Altlasten\nUmweltqualitätsziele der Stadt Leipzig \n- Minimierung Anteil versiegelter Flächen (max. durchschnittl. Versieglung in Gewerbe- \nund Industriegebieten 70%, Grünflächen möglichst unversiegelt), \n- natürliche Bodenfunktionen nachhaltig sichern \n- Bodenverbrauch minimieren bzw. Flächeninanspruchnahmen reduzieren\n- anthropogen bedingten Eintrag von Schadstoffen in den Boden vermeiden. \n- nachhaltige Schutz der natürlichen Bodenfunktionen durch u. a. \no schonenden Umgang mit Bodenaushub (Weiterverwendung)\no unbedingte Erhaltung von in der Stadt vorhandenem Mutterboden gewährleisten. \n2BGBl. I Nr. 36 S. 1554 ff; siehe Anhang 2 dieser VO, Punkte 1., 2. und 3, S. 1575 - 1577\n3ebenda: siehe Anhang 2 dieser VO, Punkt 4, Seiten 1578 – 1579\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 27\n7.2.1.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung würde sich am derzeitigen Umweltzustand für das\nSchutzgut Boden bis auf Weiteres nichts ändern. Es besteht Baurecht im Rahmen des\nrechtskräftigen Bebauungsplanes 35.2, 1. Änderung (1998). Der vorhandene Boden mit sei-\nnen Funktionen würde – ebenso wie die versiegelten und teilversiegelten Bestandsflächen –\nsolange erhalten bleiben, bis das Baurecht umgesetzt wird. Dessen Umsetzung wurde in\n7.2.1.1) als Bestand beschrieben.\nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes und der Einhaltung der relevanten Ziele\ndes Umweltschutzes bei Durchführung der Planung\nDie Flächen des Geltungsbereiches der 2. Änderung werden im vorliegenden Entwurf für die\nBilanzierung des Eingriffs wie folgt beurteilt:\nüberbaute Fläche mit GRZ 0,8 ohne Bodenbildung\nFlachdach mit Dachbegrünung zu 60 % im Baufeld GE 2.2\nFlächen für Stellplätze (S 1 bis S 5)\nFlächen mit Ökopflaster oder sandgeschlämmt gesplittet, Pflasterflächen mit höheren \nFugenanteilen (Festsetzung)\nBewertung Boden: Bodenbildung auf Sekundärstandorten mit ersten Ansätzen von \nVegetation,\nÖffentliche Straßenverkehrsfläche („Seehausener Allee“)\nunverändert lt. Vorgaben des B-Plans Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) \nBewertung Boden: vollversiegelt, Asphalt ohne besondere Vorgaben, \nRasenflächen \nsonstige Flächen mit Bepflanzungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB, \nMaßnahmeflächen M 3 und M 5 und 50% der Flächen von M 4 lt. Planzeichnung als \nScherrasen, \nBewertung Boden: gestörtes Profil, u. U. Auftrag standortfremdes Material, \nMagerrasenfläche mit Offenbereichen (A1) Abmagern der Fläche mit sandigem Substrat\nBewertung Boden: gestörtes Profil, u.U. Auftrag standortfremdes Material, \nGehölz- und Hochstaudenflächen (M 1, M 2, M 4 (50%), M 6) Substrate gemischter Herkunft\nBewertung Boden: gestörtes Profil, u.U. Auftrag standortfremdes Material, \nDer aus den oben beschriebenen Flächen mögliche Versiegelungsanteil beträgt für\no vollversiegelte Flächen (GE, Verkehrsfläche) ca. 68.000 m² \no teilversiegelte Flächen (St), ca. 4.700 m²\n(Anrechnung 50% = +2.350 m²)\nDamit ist die insgesamt versiegelbare Fläche\n4 um etwa 22.000 m² geringer als in der 1. Än-\nderung (im Ergebnis v. a. auf die verringerten Verkehrsflächen zurückzuführen).\nEs erfolgt also keine neue Vollversiegelung gegenüber der 1. Änderung (1998) des rechts-\nkräftigen Bebauungsplanes. Eine Kompensation nach dem so genannten „Entsiegelungser-\nlass“ ist deshalb nicht notwendig.\n41998: 90.000m2, 2015: 65.000 m2\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 28\nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nDie relevanten Ziele des Umweltschutzes in Bezug auf das Schutzgut Boden können bei\nUmsetzung des Bebauungsplanes unter Beachtung der festzusetzenden Maßnahmen be-\nzüglich ausgewählter Bodeneigenschaften eingehalten werden.\nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nHinsichtlich der zulässigen Versiegelung und dem damit verbundenen Bodenverlust ist die\nrechtskräftige Bebauungsplanung 35.2, 1. Änderung (1998) von Bedeutung, die für das Plan-\ngebiet bereits umfassende Versiegelungen ermöglicht – siehe 7.2.1.1 b). Die dort zulässige\nVersiegelung von ca. 9 ha hätte bereits realisiert werden dürfen. Nach dem Bebauungsplan\nNr. 35.2, 2. Änderung wird die mögliche Versiegelung geringer sein – siehe 7.2.1.2 a). \nEs kommt durch Umlagerungen und Geländemodellierungen zu Eingriffen mit Beeinträchti-\ngungen des Schutzguts Boden. Bei Umsetzung der Festsetzungen für Maßnahmen und Flä-\nchen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft können diese Aus-\nwirkungen jedoch vollständig kompensiert werden.\nIm Ergebnis kommt es zu keinen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.\n7.2.1.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nEs erfolgen Maßnahmen bzw. Festsetzungen zum Schutz des Bodens:\n- Festsetzung zur Befestigung von PKW-Stellplatzflächen \nder Boden ist auf diesen Flächen soweit zu befestigen, dass mindestens 25% eines \njeden Stellplatzes unversiegelt bleibt \n- Festsetzung einer Magerrasenfläche mit Offenbereichen\n- Festsetzung von Gehölz- und Hochstaudenflächen \n- Festsetzung von mit Rasen begrünten Flächen und solchen für die Anpflanzungsfest-\nsetzungen \nLokale Bodenbelastungen, insbesondere in den genannten Belastungsbereichen, können\nnicht ausgeschlossen werden, so dass sämtliche zukünftige Maßnahmen mit Bodeneingriff\neiner fachgutachterlichen Baubegleitung \nund einer anschließenden Dokumentation gegen-\nüber dem Amt für Umweltschutz, Sachgebiet Abfall-/Bodenschutzbehörde bedürfen.\nEs ist nach Einschätzung des Amtes für Umweltschutzes von erhöhten Kosten für die Entsor-\ngung von Bodenaushub auszugehen. \n7.2.2 Wasser \n7.2.2.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEs wurden die Angaben zum Schutzgut Wasser im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Leip-\nzig ausgewertet. Außerdem stand der „Geotechnische Bericht zum Bebauungsplan für das\nGebiet zwischen Alter Dübener Landstraße und Maximilianallee [3] zur Verfügung, und es\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 29\nwurden die Begründungen zum Bebauungsplan Nr. 35 „Neues Messegelände“ (1992) sowie\nzum Bebauungsplan Nr. 35.2 (1992) ausgewertet.\nZur Prüfung der hydraulischen Situation lag ein Schreiben von Frank Laudage – Büro für\nBauwesen, Warburg, vom 11.09.2014 [16] vor. \nFür die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erfolgt die Bewertung nach dem Leipziger Bewertungs-\nmodell auf der Basis des Bestandes nach Bebauungsplan Nr. 35.2 1. Änderung (1998,\nrechtskräftige Planfassung). \nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nOberflächenwasser:\nIm Plangebiet befinden sich keine Fließgewässer. Etwa 230 m von der\nnördlichen Grundstücksgrenze entfernt befindet sich mit dem Seehausener Mühlgraben der\nlokale Vorfluter als Gewässer 2. Ordnung mit Fließrichtung nach Westen zur Nördlichen\nRietzschke. \nGrundwasser:\nDie saalekaltzeitlichen Schmelzwassersande (SWS) der Grundwasserleiter\nGWL 1.3/1.4 bilden die obersten Grundwasserleiter. Bei den vorliegenden Altbohrungen wur-\nde Wasser in sehr unterschiedlichen Teufen angetroffen. Das belegt, dass diese Schmelz-\nwassersandeinlagerungen in ihrer Ausbreitung/Verzahnung mit dem Geschiebelehm/-mergel\nund hydraulischen Verbindungen stark variieren und daher jahreszeitlich und niederschlags-\nabhängig auf engstem Raum mit erheblich unterschiedlichen Wasserständen und Ergiebig-\nkeiten gerechnet werden muss. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann temporär\nauch oberflächennahes Schichtenwasser auftreten.\nEin geschlossener, durchgängig verbreiteter Grundwasserspiegel ist erst ab ca. 18,50 m u.\nGeländeoberkante GOK im GWL 1.5 mit einer Wasserspiegelhöhe von ca. 112 m ü. NHN\n(entspricht ca. 14 bis 16,50 m unter GOK) zu erwarten. Langjährige bzw. aktuelle Messdaten\naus repräsentativen Grundwassermessstelle n des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft\nund Geologie LfULG in der unmittelbaren Umgebung des Untersuchungsgebietes liegen\nnicht vor. Für die Bauplanung wird daher empfohlen, einen höchsten Wasserstand HW von\nca. 2,00 m unter GOK anzusetzen. Bemessungswasserstände sind im weiteren Planungs-\nverlauf bauwerksbezogen festzulegen.\n5\nNiederschlagswasser: Eine Versickerung von Niederschlagswässern ist auf Grund der stark\nbindigen Bodenverhältnisse (siehe 7.2.1.1 b) nur bedingt möglich. Die Ableitung des anfal-\nlenden nicht belasteten Regenwassers sollte zweckmäßigerweise über Entwässerungsmul-\nden/-gräben erfolgen. Alternativ sind Versickerungsanlagen mit geringen Einbindetiefen (Mul-\nden-Rigolen-, Rigolen- oder Füllkörper-Rigolenversickerung, ungedichtete Becken) in Verbin-\ndung mit einem Drosselabfluss denkbar. Deren Versickerungsleistung wird aber als sehr ge-\nring eingeschätzt. Eine Präzisierung der örtlichen Baugrundverhältnisse und hydrogeologi-\nschen Randbedingungen ist für die Planung solcher Anlagen zu empfehlen.\nDie Aufnahmekapazität der vorhandenen Vorfluter (Nördliche Rietzschke, Parthe) ist er-\nschöpft (Allgemeine Begründung zum Bebauungsplan „Neues Messegelände“, 1992). Für\neine geeignete Regenwasserableitung wurde damals mit der Studie „Neue Messe Leipzig,\nNachweis der Regenwasserentsorgung“ (1992) sowie der „Erarbeitung eines Entwässe-\nrungskonzeptes einschließlich landschaftsökologisches Gutachten für den Nordost-Raum\nLeipzig“ die Grundlagen für die Regenwasserableitung aufgearbeitet, worüber in der Folge\n5siehe Geotechnischer Bericht BAUGEO 01/2013 [3]\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 30\nmit den Ämtern der Stadt Leipzig und den sonstigen betroffenen Behörden und Institutionen\nabgestimmt wurde 6. In der Begründung zur Grünordnung für den Bebauungsplan Nr. 35.2\n(1992) war zudem das Bestreben nach „hohen Verdunstungs- und Versickerungsraten“ ge-\nnannt\n7. \nDas Baugebiet GE 1 von etwa 35.000 m 2 ist gemäß Bestandsangaben der KWL erschlossen\n(Bestandsplan der KWL). Geht man davon aus, dass die vorhandene Rohrleitung mit 0,5%\nvorverlegt wurde, errechnet sich ein Abfluss bei Vollfüllung von 650 l/s. \nDie Baugebiete GE 2.1 und GE 2.2 mit insgesamt ca. 57.000 m\n2 sind mit einem Grund-\nstücksanschluss erschlossen. Für dieses Rohr errechnet sich eine hydraulische Leistungsfä-\nhigkeit von 925 l/s, ebenfalls bei einem Gefälle von 0,5%. \nSchmutzwasser: \nDie Schmutzwasserableitung erfolgt über eine Druckleitung entlang der Er-\nschließungsstraße zwischen Messegelände und dem südlich angrenzenden Gewerbegebiet,\nmit Anschluss über Pumpstationen in den Hauptsammler. Die Abwässer werden der Kläran-\nlage Leipzig-Rosental zugeführt.\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nUmweltqualitätsziele der Stadt Leipzig\n: \n- Grundsätzlich Vermeidung von Schadstoffeintrag in das Grundwasser\n- Konsequente Umsetzung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG\n- Prioritätenliste für den Umgang mit Niederschlagswasser: 1. Verwendung auf den \nGrundstücken, 2. Versickerung auf den Grundstücken, 3. Einleitung in Fließgewässer, \n4. Einleitung in Kanalisation (im Trennsystem).\n7.2.2.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung würde sich am derzeitigen Umweltzustand für das\nSchutzgut Wasser nichts ändern. Es besteht Baurecht im Rahmen des rechtskräftigen Be-\nbauungsplanes 35.2, 1. Änderung (1998). Versickerung und Grundwasserneubildung würden\nunverändert solange erhalten bleiben, bis das Baurecht umgesetzt wird. Dessen Umsetzung\nwurde in 7.2.3.1 b) als Bestand beschrieben.\n6B-Plan „Neues Messegelände“ (1992), Allgemeine Begründung, S. 56f.. Hier wird ausgesagt: „Eine großräumige\nRückhaltung wurde für das etwa 700 m lange Tal des ehemaligen Flughafenentwässerungsgrabens vorgesehen.\nDadurch kann eine extrem gedrosselte Wasser ableitung in zwei vorhandene Gräben („Wiesengraben“,\n„Binnengraben“) erfolgen und dort eine annähernd kont inuierliche Wasserführung bringen. In der genannten\nTalsenke wurde ein naturnah gestalt etes Sammelbecken vorgesehen (Volumen 30-40 Tcbm), das direkt die\nbilanzierten Wassermengen von etwa 8-9 cbm/s ( =15 min Starkregen) abzüglich vorgeschalteter\nSpülstoßauffangmengen über den nördlichen Flugplat zgraben aufnehmen kann. Ebenfalls in dieses\nSammelbecken kann das vom „RRHB Quelle“ kommende Wasser (max. 300l/s) eingeleitet werden.\nZwischengeschaltet wurde ein „Zentrales Sammel becken“ mit dem genannten Stauvolumen, das bei Extrem-\nNiederschlagsereignissen mit dem Dreifachen der nach ATV -Abwasser berechneten Rückhaltevolumina („Neue\nMesse“, „Quelle“) ausgelegt ist (3 x 4.500 cbm + 9.000cbm = 3 x 13.500 cbm = 40.500 cbm). Anfallendes Wasser\nverbleibt somit vorerst im Gelände und versorgt durch einen stark reduzierten Abfluss (5...10 l/s) die genannten\nzwei Gräben über mehrere Tage bis Wochen mit Wasser. Dies ist eine Maßnahme zur Vermeidung einer\nmaximalen Störung des Wasserhaushaltes, als Min imierungsgebot vor allem für Bebauungsplan Teil 35.1. Die\nMaßnahmen waren auf dem Gelände „Neue Messe“ unterzubringen bzw. in die vorhandene Tallage (Teil-Plan Nr.\n35.10) zu integrieren.“\n7B-Plan „Neues Messegelände“ (1992), Teil 2, Begründung zur Grünordnung, Pkt. 4.4\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 31\nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nDie Flächen des Geltungsbereiches der 2. Änderung werden im vorliegenden Entwurf für die\nBilanzierung des Eingriffs wie folgt beurteilt:\nGewerbegebiet (GE) mit maximal mögliche Baufläche bei GRZ 0,8 incl. Nebenanlagen, \nexkl. Festsetzungsflächen für PKW-Stellplätze und \nFlächen für Anpflanzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB, \nBewertung Wasser: völlig versiegelt, \nFlachdach mit Dachbegrünung (GEd)\n60% von Baufeld GE 2.2\nBewertung Wasser: <10 cm Substratschicht, ABW ca. 0,5, \nFlächen für Stellplätze \nFlächen mit Ökopflaster oder sandgeschlämmt gesplittet, Pflasterflächen mit höheren \nFugenanteilen (Festsetzung)\nBewertung Wasser: Beläge etwas höherer Wasserdurchlässigkeit, \nÖffentliche Straßenverkehrsfläche „Seehausener Allee“ \nunverändert lt. Vorgaben des B-Plans Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) \nBewertung Wasser: völlig versiegelt, \nRasenflächen:\no \"sonstige Flächen\" von GRZ 0,8 \no Bepflanzungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB,\no Maßnahmefläche M 3 und \no 50% der Fläche von M 4 \nScherrasen\nBewertung Wasser: zeitweise gedrosselte Verdunstung durch Pflanzen\nMagerrasenfläche mit Offenbereichen (Festsetzung M 1.1)\nBewertung Wasser: zeitweise gedrosselte Verdunstung durch Pflanzen\nGehölz- und Hochstaudenflächen (Festsetzungen – M 1.2, M 2, M 4 (tlw.), M 5, M 6)\nSubstrate gemischter Herkunft\nBewertung Wasser: ±gleichmäßige Verdunstung durch Pflanzen, \nIm Gutachten zur Regenwasserableitung [16] werden folgende Aussagen getroffen:\n„Die Teilfläche 1 (GE1) hat eine Größe von rund 36.000m\n2. Unter Berücksichtigung eines\nmittleren Abflussbeiwertes von 0,85 errechnet sich ein Au von 24.480 m 2. Bei Anwendung\nder DIN 1986-100 und unter Berücksichtigung einer 5-jährlichen, 10-minütigen Regenspen-\nde von r\n(10,2) =192,6 l/s gemäß KOSTRA-DWD 2000 errechnet sich ein Abfluss von 471,5 l/s.\nDieser Wert liegt deutlich unter dem möglichen Abfluss von 650 l/s (Einleitmenge gemäß\nStellungnahme der KWL zum Vorentwurf). \nFür die Teilfläche 2 (GE 2.1 und GE 2.2) verhält sich die hydraulische Situation ähnlich. Die\nGrundstücksgröße beträgt hier insgesamt rund 69.000 m\n2. Hieraus errechnet sich unter Be-\nrücksichtigung der vorgenannten Parameter ein Au von 46.920 m 2 und ein Abfluss von\n903 l/s. Auch für diese Teilbaugebiete liegt der nach DIN errechnete Wert unterhalb des\nmöglichen Abflusses von 903 l/s (Einleitmenge gemäß Stellungnahme der KWL zum Vorent-\nwurf). \nAufgrund der unterschiedlichen Bemessungsansätze für die öffentliche Erschließung und der\nGrundstücksentwässerung errechnen sich verschiedene Abflusswerte. Genaue Aussagen\nüber die anfallenden Wassermengen können deshalb sinnvoller Weise erst nach einer de-\ntaillierten Entwässerungsplanung erfolgen. Grundsätzlich ist das Plangebiet aber durch die\nvon der KWL vorverlegten Regenwasseranschlüsse gut erschlossen.“\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 32\nHinsichtlich der Einleitung von Niederschlagswasser in die bestehenden Anlagen der KWL\nergibt sich aktuell vorliegend kein planungsbedüftiger Konflikt. Das Versorgungsunternehmen\nhat erklärt, welche maximalen Wassermengen eingeleitet werden können. Eine abschließen-\nde Betrachtung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht erforderlich. Eine Be-\nrechnung wird erst anhand eines konkreten Vorhabens erfolgen und im Rahmen des Bauge-\nnehmigungsverfahrens geprüft. Sollten sich demgemäß höhere Einleitmengen ergeben,\nmüssen auf dem Grundstück geeignete Maßnahmen für eine Regenrückhaltung erfolgen.\nDiese sind auch tatsächlich möglich. \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nDas Plangebiet ist entwässerungsseitig gut erschlossen. Bei Umsetzung aller für das Schutz-\ngut Wasser getroffenen Festsetzungen können die relevanten Ziele des Umweltschutzes ein-\ngehalten werden.\nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nDie Planung hat auf das Schutzgut Wasser keine erheblichen Auswirkungen. \n7.2.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\n- Festsetzungen von Flächen mit Ökopflaster oder sandgeschlämmt gesplittet, Pflas-\nterflächen mit höheren Fugenanteilen für die Pkw-Stellplätze auf ca. 0,5 ha\n- Festsetzung einer Magerrasenfläche mit Offenbereichen auf ca. 0,6 ha\n- Festsetzung von Gehölz- und Hochstaudenflächen auf ca. 0,8 ha\n- Festsetzung von mit Rasen begrünten Flächen für die Anpflanzung von Straßenbäu-\nmen, Heistern und Pyramidenbäumen\n7.2.3 Klima \n7.2.3.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEs wurden die Angaben zum Schutzgut Klima im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Leipzig\nausgewertet. Außerdem stand der Bebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände in Leipzig,\nTeil 2 „Dübener Landstraße Nord“ (1992) zur Verfügung.\nFür die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erfolgte die Bewertung nach dem Leipziger Bewertungs-\nmodell. \nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nDas Plangebiet ist nach der vorliegenden Klimafunktionskarte 2010 als (geringfügig) Wärme-\ninsel bis (angehende) Kaltluftfläche einzustufen.\n8\nMit dem Bebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände in Leipzig, Teil 2 „Dübener Landstra-\nße Nord“ (1992) erfolgte die Anordnung von Bauflächen und die Sicherung von Freiflächen\nfür das Gesamtgebiet „Neue Messe“ (letztere durch die Bebauungsplanteile 10 und 11). \n8 Stadtklimauntersuchung 2010, Klimafunktionskarte. Steinicke und Streifeneder, Freiburg 2010. \nhttp://www.leipzig.de/imperia/md/content/36_amt_fuer_umweltschutz/klimafunktionskarte.pdf\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 33\nDadurch wurden lokale Belüftungssysteme (Kaltluftentstehungsgebiet, Luftregenerations-\nraum, Luftleitbahn) gesichert bzw. entwickelt und Hindernisse bezüglich des Zuflusses von\nKaltluft minimiert. Diese großen Freiflächen sind in der Lage, die im Zusammenhang mit den\nverschiedenen Vorhaben auftretenden stadtklimatischen Defizite zu minimieren. Sie werden\nvon der vorliegenden 2. Änderungen nicht berührt.\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nDie „Umweltqualitätsziele und -standards der Stadt Leipzig“ (2003) schreiben folgende für\ndiese Planung relevanten Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut Klima vor: \n- Verbesserung des Lokalklimas: \n- Reduzierung der Klima-Stress-Belastung, z. B. durch den Erhalt von Kaltluftentste-\nhungsflächen und Ventilationsbahnen, Förderung natürlicher Temperaturschwankun-\ngen\n- Minimierung des Versiegelungsanteils (maximale durchschnittliche Versieglung in Ge-\nwerbe- und Industriegebieten 70%, in Mischgebieten 60%; Grünflächen möglichst un-\nversiegelt), \n- Erhöhung und dauerhafte Erhaltung des Grün- und Freiflächenbestandes und des \nBestandes an Straßenbäumen und Sträuchern. \n- Schutz und Vernetzung vorhandener Grünbereiche\n- Verhinderung von Barrierewirkungen für den Luftaustausch\n- Ressourcenschutz: \no Energie: Senkung des Endenergieverbrauchs, Einsatz regenerativer Energien\no Freiflächen: Revitalisierung von Brachflächen, Vorrang der Entsiegelung bereits \nversiegelter Flächen; Vermeidung der Zerschneidung großer zusammenhängen-\nder Freiflächen.\no Konsequente Umsetzung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG. \nDas Zielkonzept für das Schutzgut Klima\n9 gibt für den Bereich des Plangebiets einen intensi-\nven städtischen Überwärmungsbereich an. Die westlich verlaufende Trasse der S-Bahn ist\nals „sekundäre Luftleitbahn, belastet“ eingetragen.\n7.2.3.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung würde sich der derzeitige Umweltzustand für das Schutz-\ngut Klima nicht ändern. Es besteht Baurecht im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungspla-\nnes 35.2, 1. Änderung (1998), dessen Umsetzung in 7.2.3.1b) als Bestand beschrieben ist.\nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nMit Umsetzung der vorliegenden Planung wird die bestehende Industriebrache in einen städ-\ntischen Überwärmungsbereich überführt. Dieser Eingriff ist jedoch bereits mit dem Bebau-\nungsplan Nr. 35.2 von 1992 und der 1. Änderung (1998) bewertet und innerhalb des Bebau-\nungsplanes Nr. 35 „Neue Messe“ ausgeglichen worden. Nach dem Leipziger Bewertungsmo-\ndell erfolgt die Bewertung für die Planung wie folgt: \n9Landschaftsplan Leipzig, Zielkonzept Klima/Luft M 1:30.000 mit Stand vom 31.03.2011\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 34\nGewerbegebiet (GE)\nmaximal mögliche Baufläche bei GRZ 0,8 \no inkl. Nebenanlagen, \no exkl. Festsetzungsflächen für PKW-Stellplätze und \nFlächen für Anpflanzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB, \nBewertung Klima: versiegelt, \nFlachdach mit Dachbegrünung (GE d)\n60% von Baufeld GE 2.2\nBewertung Klima: <5 cm Substratschicht, \nFlächen für Stellplätze \nFlächen mit Ökopflaster oder sandgeschlämmt gesplittet, Pflasterflächen mit höheren \nFugenanteilen (Festsetzung)\nBewertung Klima: wie wassergebundene Decke, \nStraßenverkehrsfläche „Seehausener Allee“ \nunverändert lt. Vorgaben des B-Plans Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) \nBewertung Klima: völlig versiegelt, \nRasenflächen:\no \"sonstige Flächen\" von GRZ 0,8 \no Bepflanzungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB\no Maßnahmefläche M 3 und M 5\no 50% der Fläche von M 4 lt. Planzeichnung) Scherrasen\nBewertung Klima: wie Rasen, Bodendecker, kleine Strauchflächen, \nOffenfläche, Gehölz- und Hochstaudenflächen (Festsetzungen – M 1.1 und M 1.2, M 2, M 4 \n(tlw.), M 6)\nBewertung Klima: wie öffentliche Grünfläche, \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nDie Vorgaben aus dem Landschaftsplan der Stadt Leipzig können eingehalten werden. \nMit einer vorgesehenen GRZ von maximal 0,8 zur Entwicklung eines Gewerbegebietes ge-\nlingt die Umsetzung der relevanten Umweltziele (GRZ unter 0,7) jedoch nur bedingt. Bei der\nBetrachtung zum Grad der Versiegelung sollte deshalb Berücksichtigung finden, dass mit\ndem Vorhaben eine ehemalige, bereits in den 1990er Jahren existierende und beplante Ge-\nwerbefläche mit Vorbelastungen revitalisiert und nachgenutzt wird. \nDemnach wird das Ziel - unbebaute, klimawirksame Flächen im Außenbereich zu schonen -\numgesetzt, da hier auf eine Fläche mit bestehendem Baurecht zurückgegriffen wird. (siehe\nauch Ziel 6.1. des Regionalplanes, 3 und 6.1.5 sowie Ziel 5.1.5 des Landesentwicklungs-\nplans sowie Ausführungen in Kap. 6.2).\nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nDurch die Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwar-\nten.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 35\n7.2.3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nVermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für anlage- und betriebsbedingte Beeinträchti-\ngungen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden:\n- Begrünungsmaßnahmen (Minderung der Aufheizung durch Verschattung)\no innerhalb der Baugebiete\no der PKW-Stellplätze\no der Verkehrsflächen durch Alleebäume \n- Verwendung heller Beläge (Minderung der Aufheizung)\n- Erhaltung der vorhandenen Gehölze innerhalb der Maßnahmenfläche M 2 \nIm Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen:\n- Anlage Magerwiese, Hochstaudensaum, Gehölzflächen, Baumreihen (M 1 bis M 5)\nHinweise für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für baubedingte Beeinträchtigun-\ngen:\n- Reduzierung der Vegetationsbeseitigung auf das notwendigste Maß \n- Die Herstellung einer externen Dachbegrünung auf mindestens 60 % der Dachflä-\nchen im Baugebiet GE 2.2 \nDa vorliegend kein vorhabensbezogener Bebauungsplan erstellt wird, können Ergebnisse ei-\nnes Energiekonzeptes nicht vollumfänglich als Festsetzungen integriert werden. Als Beitrag\nzur Unterstützung der klimaökologischen Ziele der Stadt Leipzig bei der Senkung der CO\n2\nBelastung unter Anwendung energiesparender Gebäudeausstattung und der Nutzung alter-\nnativer Energien werden berücksichtigt:\nIm Bebauungsplan wurde eine Festsetzung getroffen, die einen Mindestglasanteil innerhalb\nvon definierten Fassadenabschnitten in den Außenwandflächen der Gebäude zwingend vor-\nsieht. Dies entspricht neben nutzungsspezifischen Aspekten und gestalterischen Gesichts-\npunkten auch der Umsetzung des Prinzips der Tageslichtarchitektur.\nDie Nutzung alternativer Energien wird in der Festsetzung Nr. 8.5.1 insofern berücksichtigt,\nals dass eine Alternative zur Ausführung von Dachflächen der baulichen Anlagen getroffen\nwurde. Im Falle des Verzichts auf eine Dachbegrünung wird der Forderung zur statischen Er-\ntüchtigung der Gebäude erhoben, um die Dachflächen durch solartechnische Anlagen zu\nnutzen.\n7.2.4 Luft \n7.2.4.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEs wurden die Angaben zum Schutzgut Luft im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Leipzig\nausgewertet. Außerdem standen die Allgemeine Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35\n„Neues Messegelände in Leipzig (1992), die spezielle Begründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 „Neues Messegelände in Leipzig, Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, mit Begrün-\ndung zur Grünordnung (1992) und das Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 35.2,\n2. Änderung vom 30.04.2013, IVAS Dresden zur Verfügung. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 36\nSpezielle Gutachten zu Emissionen oder Immissionen bzw. zur aktuellen lufthygienischen Si-\ntuation im Geltungsbereich lagen nicht vor (Schalltechnische Untersuchung zu Lärmimmis-\nsionen [4] siehe Kap. 7.2.8). \nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nBereits seit mehreren Jahren hat die Luftqualität in Sachsen ein gutes Niveau erreicht (Luft-\nqualität Sachsen – Jahresbericht 2012 LfULG). Im Jahr 2012 wurden an der Messstelle Leip-\nzig-West die Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 02.08.2010 und\ndie zur Gesundheitsvorsorge und zum Wohlbefinden der Menschen festgelegten Standards\nder Stadt Leipzig für das Jahr 2015 aktuell weitgehend eingehalten.\nInnerhalb des Geltungsbereichs sind derzeit keine Emissionsquellen vorhanden. Die Fläche\ndes Gewerbegebietes ist gegenwärtig eine beräumte Brache, auf der Baurecht gemäß\nrechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 35.2 (1. Änderung 1998) besteht. Aufgrund des weitge-\nhend fehlenden Bezuges zu Siedlungsbereichen mit hoher Vorbelastung wird die Bedeutung\ndes Plangebietes für die lufthygienische Situation als mittel eingeschätzt.\nDie umgebenden Flächen des Bebauungsplanes Nr. 35 „Neues Messegelände“ werden als\nGewerbegrundstücke u.a. mit einem Hotel (nördlich des Plangebiets), verschiedene Han-\ndelseinrichtungen (nordöstlich), Ausstellungsgelände und -hallen der Neuen Messe (östlich)\ngenutzt. Im Westen grenzt die „Maximilianallee“ als vierspurig ausgebaute Bundesstraße\n(B 2) an das Plangebiet, im Süden die im Einschnitt verlaufende Straßenbahntrasse, woran\nsüdlich weitere Gewerbeflächen folgen. Westlich der B 2 folgt die Trasse der Deutschen\nBahn bzw. S-Bahn. (Siehe Kap. 5.2.)\nBis nach 1990 befanden sich auf dem betrachteten Areal industrielle Nutzungen (Baukombi-\nnat, Asphaltwerk, Dieseltankstelle). Diese und die in der Begründung zum Bebauungsplan\nNr. 35 „Neues Messegelände“ (1992) genannten Verursacher der Emissionsbelastung im\nLeipziger Norden sind mit der technischen Entwicklung in den vergangenen 20 Jahren und\ndamit einhergehenden verschärften Vorschriften (BImSchG, BImSchV-en, Umweltzone) nicht\nmehr relevant.\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 1 Abs. 3)\n- Luft und Klima sind zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit \ndes Naturhaushalts auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-\nschaftspflege zu schützen\n- Schutz von Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Fri-\nschluft- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen\n- Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nut-\nzung erneuerbarer Energien\nLuftreinhalteplan und Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig\n- anthropogen bedingte Umwelteinwirkungen sind so zu beeinflussen, dass Menschen, \nPflanzen und Tiere sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nicht beeinträchtigt werden\n- Zielwerte für die Jahre 2005 und 2015 für die Langzeitbelastung (Jahresmittelwerte) \nfür Luftschadstoffe Ozon, NO2, Benzol, Ruß und PM-10.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 37\nUmweltqualitätsziele Stadt Leipzig: \n- Festschreibung messbarer Ziel- bzw. Grenzwerte für die maximale Luftbelastung, Be-\nlastungen durch Radioaktivität und elektromagnetische Felder, bezogen auf die \nmenschliche Gesundheit\n- Reduzierung der Immissionsbelastung: \no durch Verbesserung der umweltgerechteren Mobilität (ÖPNV, Radverkehr, etc.)\no Energie: Senkung des Endenergieverbrauchs, Einsatz regenerativer Energien\n7.2.4.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung würde sich der derzeitige Umweltzustand für das Schutz-\ngut Luft bis auf Weiteres nicht ändern. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nFür das Investitionsvorhaben erfolgte im o. g. Verkehrsgutachten die Abschätzung des Ver-\nkehrsaufkommens auf Grundlage der Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens\nvon Gebietstypen\n10. Dabei wurde das Verkehrsaufkommen getrennt nach Beschäftigten,\nKunden/ Besuchern und Lieferverkehren sowie nach nördlichem und südlichem Baugebiet\nabgeschätzt. Das Verkehrsaufkommen von Gewerbegebieten resultiert aus der Summe der\nFahrten, die durch Beschäftigte, Besucher und Wirtschaftsverkehre entstehen.\nDer vorliegende Planungsstand sieht eine gewerbliche Nutzungen vor. Aufgrund der bisher\nnoch unbestimmten Branchennutzung wurde im Verkehrsgutachten eine grobe Schätzung\ndes zukünftigen Verkehrsaufkommens vorgenommen. Es wurden dazu Kennwerte für Be-\nschäftigten-, Besucher- und Wirtschaftsverkehr sowie zusätzliche Fahrten „von außen“ ange-\nsetzt.\nDie Ergebnisse werden hier kurz zusammengefasst (aus Verkehrsgutachten 2013 [6]): \nTab. 5: Erwartetes Verkehrsaufkommen\nNördl. Baugebiet Südl. Baugebiet \nBrutto-/ Nettobaufläche (ha) 3,5 / 2,8 6,3 / 5,3\nVerkehrsaufkommen insgesamt (Kfz/Werktag) 480 810\ndavon Schwerverkehrsanteil 19 % 20 %\nDamit geht eine Erhöhung des Verkehrsanteils einher. Der Bereich der Messe Leipzig (öst-\nlich der „Maximilianallee“) liegt nicht innerhalb der Umweltzone Leipzig, sodass die hier ver-\nkehrenden Fahrzeuge nicht zwingend die darin vorgeschriebenen Standards erfüllen müs-\nsen. \nÖPNV:\nDie Lage des geplanten Gewerbegebietes in der Nähe der Messe Leipzig ist bereits\ndurch gute Erreichbarkeit mit ÖPNV gekennzeichnet. \nFußgängerverkehr: Das Fußgängerverkehrsaufkommen im geplanten Gewerbegebiet in\nStadtrandlage wird sich hauptsächlich aus den ÖPNV-Nutzern ergeben.\n10Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und \nVerkehrswesen (FGSV), Ausgabe 2006\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 38\nRadverkehr: Aus der Stadtrandlage ergibt sich, dass der Radverkehrsanteil am Modal Split\nnicht den Leipziger SrV-Wert von 2008 mit 14,4 % erreichen wird. Dennoch sollte für den an-\nkommenden Radverkehr ein Angebot an Fahrradstellplätzen geschaffen werden. Eine gra-\nvierende Verbesserung der umweltgerechten Mobilität dürfte demnach durch das Plangebiet\nnicht erwartet werden. \nDie im Plangebiet vorgesehenen Gebäude können auf den Flachdächern mit Solarmodulen\nausgestattet werden. Insofern ist vom Einsatz regenerativer Energien zusätzlich zur Grund-\nversorgung mit Erdgas auszugehen, als Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und da-\nmit zum Klimaschutz.\nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nBei Umsetzung der Planung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wer-\nden die für das Schutzgut Luft relevanten Ziele des Umweltschutzes voraussichtlich einge-\nhalten werden.\nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nDas geplante Gewerbegebiet wird im Westen von einem Grünstreifen von mehr als 10m\nBreite und im Osten von Baumreihen flankiert. Damit kann die gute Durchlüftung des Gebie-\ntes zu einer ständigen Durchmischung der Luftschichten beitragen und die nachteiligen Aus-\nwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung (Hotel) bleiben relativ gering.\nBezüglich der zusätzlichen Schadstoffbelastung sind keine erheblichen Auswirkungen der\nPlanung zu erwarten, da die Vorbelastung unter den Vorsorgestandards der 39. BImSchV\nund der Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig liegt und die voraussichtliche Zusatzbelas-\ntung als gering einzustufen ist.\nIm Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan ist nicht mit erheblichen Auswirkungen der\nPlanung auf das Schutzgut Luft zu rechnen.\n7.2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nGeeignete Maßnahmen wie z. B. Jobticket o. ä. sollten die ÖPNV-Nutzung weiter fördern,\nsodass der ÖPNV-Anteil am Modal Split in die Nähe der im System repräsentativer Verkehrs-\nbefragung erhobenen SrV\n11-Werte 2008 zumindest im südlichen Baugebiet mit 18,8 % er-\nreicht werden kann. Weitere Maßnahmen sind:\nVermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für anlage- und betriebsbedingte Beeinträchti-\ngungen, die im Bebauungsplan festgesetzt:\n- Teilversiegelung PKW-Stellplätze\n- Bepflanzungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB\n- Erhaltung unbebauter Freiflächen \n- Erhaltung vorhandener Gehölze zwischen der Maßnahmenfläche M 2 und der „Maxi-\nmilianallee“\n- Wahl heller Oberflächenbelege u.a. für Stellplätze und Wege\n11 Unterwegs in Richtung Zukunft – Mobilität in Leipzig und Umland im Auftrag der Stadt Leipzig, Verkehrs- und \nTiefbauamt\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 39\nHinweise für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für baubedingte Beeinträchtigun-\ngen:\n- Begrenzung der Vegetationsbeseitigung auf das gering notwendigste Maß\n- Minderung von Schadstoffemissionen durch Einsatz neuester Technik\n7.2.5 Tiere\n7.2.5.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nZur Ermittlung des möglichen Bestandes wurde im Februar 2013 eine Habitatpotenzialanaly-\nse vom Büro bioplan Leipzig [9] durchgeführt.\nAuf Grund der potenziellen Eignung der vorgefundenen Habitate für streng geschützte bzw.\nstark gefährdete Arten wie Zauneidechse und Brachpieper wurden in den anschließenden\ngeeigneten Monaten (Mai/Juni 2013) Begehungen zur Erfassung der durch das Bauvorha-\nben gefährdeten Tierarten durchgeführt und die Ergebnisse in einem Artenschutzrechtlichen\nFachbeitrag (AFB) [10] dargestellt. Diese Ergebnisse wurden im Zeitraum September 2014\nbis April 2015 ergänzt und der AFB überarbeitet. [19].\nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nHabitatpotenzial\n: Die bestehende Brachfläche zwischen „Maximilianallee“ und „Alter Dübener\nLandstraße“ im Norden Leipzigs ist überwiegend eben. Strukturen werden im Südteil durch\neine Sand-Kies-Aufschüttung, an der östlichen Grenze durch ca. 1,5 m hohe Wälle und im\nöstlichen Bereich durch sowohl trocken liegende als auch temporär Wasser führende Gräben\nund Feuchtstellen gebildet. Im Mittelteil gibt es verbliebene asphaltierte bzw. betonierte Flä-\nchen und Wege sowie gepflasterte Areale aus der Zeit der gewerblich-industriellen Nutzung.\nDas Gelände wurde im Winter 2012/13 vollständig entkusselt und gemulcht, Gehölzauf-\nwuchs und Ruderalfluren waren zum Erfassungszeitpunkt daher nur eingeschränkt vorhan-\nden. \nDiese Habitatstrukturen auf dem stark frequentierten\n12 Gelände eignen sich- trotz der Nähe\nzur Bundesstraße (Autobahnzubringer)- grundsätzlich als Nahrungs- und Vermehrungshabi-\ntate für:\n- Offenlandbrüter,\n- trockene Flächen bewohnende, geschützte Heuschreckenarten,\n- Reptilien (als Sonnungs- und Eiablageplätze) und als Amphibienlaichgewässer. \nAvifauna\n: Durch die Begehungen 2013 13 konnten 16 Vogelarten im Gebiet festgestellt wer-\nden, davon 7 Arten als Brutvögel. Die restlichen 9 beobachteten Arten sind Nahrungsgäste. \nAls Nahrungsgäste wurden die Vogelarten Elster, Rabenkrähe, Bachstelze, Hänfling, Ringel-\ntaube, Mauersegler, Haustaube, Feldsperling und Amsel angetroffen.\nBrachpieper ( Anthus campestris ) und Flussregenpfeifer ( Charadrius dubius ) sind laut Bun-\ndesartenschutzverordnung streng geschützt, der Brachpieper wird zudem in der Roten Liste\nSachsens als „stark gefährdet“ geführt (vgl. AFB [19]).\n12Begängnis durch z. B. Aktivitäten von Menschen mit Hund, Skateboard, Flugdrachen u.v.m., bis hin zu \nAusweichparkern zu Zeiten von Messen und Veranstaltungen.\n13Zur Erfassung der durch das Bauvorhaben gefährdeten Tierarten - siehe AFB [19].\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 40\nTab. 6: Ergebnisse der Brutvogelerfassung im Untersuchungsgebiet \nArt Anz. \nBP\nA 5 E 5 A 6 M 6 BArtSchV RL SN RL D\nBrachpieper 1 nur \n2013 xx Streng ge-\nschützt\nStark \ngefährdet\nvom Ausster-\nben bedorht\nFeldlerche 2 x x x x Vorwarnliste gefährdet\nSumpfrohr-\nsänger\n1x x x - -\nDorngrasmücke 2 x x x x Vorwarnliste -\nStieglitz 2x x - -\nGrünfink 1 x x x Vorwarnliste -\nFlussregen-\npfeifer\n1 nur \n2013 xxx Streng ge-\nschützt\n--\nBArtSchV – Bundesartenschutzver ordnung, RL SN - Rote Liste Brutvögel Sachsens (RAU et al. 1999), RL D -\nRote Liste Deutschland\nBP- Brutpaare, NG – Nahrungsgast \nA 5: Begehungen Anfang Mai (09., 13, 16.05.2013); E 5: Begehung Ende Mai (29.05.2013); A 6: Begehungen \nAnfang Juni (05., 08.06.2013); M 6: Begehung Mitte Juni (11.06.2013), x: Nachweis\nHeuschrecken: \nZu den Begehungen Anfang und Mitte Juni 2013 wurde im Untersuchungsgebiet die Blau-flü-\ngelige Ödlandschrecke mit wenigen Imagines festgestellt. Da die Entwicklungsperiode erst\nmit wärmerem Wetter beginnt, waren adulte Ödlandschrecken in diesem Jahr nicht vor Juli\nzu erwarten. (vgl. AFB [19]).\nIm Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass im Plangebiet eine relativ individuenrei-\nche Population existiert, insbesondere in den Bereichen mit den in Abb. 1 dargestellten\nFundpunkten.\nBei der Heuschreckenart handelt es sich nicht um eine europarechtlich geschützte Art, wes-\nhalb sie im Rahmen der Eingriffsregelung betrachtet wird. \nTab. 7: geschützte Heuschreckenarten im Plangebiet zu den durchgeführten Begehungszei-\nten:\nArt A 5 E 5 A 6 M 6 BArtSchV RLSN\nBlauflügelige Ödland-\nschrecke\nxx Besonders \ngeschützt\nungefährdet\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 41\n(blauer Punkt - Vorkommen) Quelle: Artenschutz-\nrechtlicher Fachbeitrag 14.06.2013. [10]\nAbb. 1: Erfasste Vorkommen von Imagines \nder Blauflügeligen Ödlandschrecke \nAmphibien und Reptilien insbesonder Zauneidechsen:\nBei der Begehung am 16.05.13 wurde von 9:00-12:00 ausschließlich auf die Erfassung/ Kon-\ntrolle von Zauneidechsenvorkommen (Adulte und Subadulte) fokussiert. Der Zeitraum wurde\nwährend der Paarungszeit im Mai gewählt. Der Zeitraum Mai/ Juni ist auch insgesamt – wit-\nterungsabhängig – ein optimaler Zeitraum für diese Erfassung. Auch bei allen anderen Erfas-\nsungsgängen (09.5., 13.5., 29.05., 05.06., 08.06. und 11.06.2013) wurde im Bereich geeig-\nneter Strukturen (s. o.) - v. a. in den späteren Vormittagsstunden bis 11:00 auf Vorkommen\nder Art geachtet. Hier wurden die potenziellen Habitatstrukturen (Astschnitthaufen, Steine/\nBetonrestflächen und ihre Säume, Böschungen/ Wälle, Sonnungsplätze) gezielt angelaufen.\nDie Kontrollen blieben trotzdem ohne Nachweis. Es ist jedoch auch nicht 100%-ig auszu-\nschließen, dass auf der Fläche Einzeltiere vorkommen könnten, die aber bei den Begehun-\ngen nicht nachweisbar waren (unterhalb der Nachweisdichte). Die Fläche kann aber auch\ndurch die stark frequentierten Verkehrswege (\"Maximillianallee\", \"Seehausener Allee\") isoliert\nsein. Allerdings ist es möglich, dass einzelne Individuen unter der Brücke der Merkurprome-\nnade von der Bahnlinie (hier sind Vorkommen bekannt) auf die B-Plan-Fläche gelangen kön-\nnen (siehe AFB [19].\nEine Nutzung als Amphibienlebensraum erwies sich als unwahrscheinlich, da sich die nächst\ngelegenen Laichgewässer weit über die 2 km-Wanderdistanzen der weit wandernden Arten\nwie z. B. Erdkröte, Springfrosch hinaus entfernt befinden (Naturbad Nordost und Gewässer\nauf dem Golfpark Seehausen). Außerdem stellen sich die Bundesautobahn BAB 14 im Nor-\nden, Richtung Golfpark sowie weitere viel befahrene Straßen als Ausbreitungsbarrieren dar. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 42\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nBundesnaturschutzgesetz\n- Berücksichtigung spezifischer Belange des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten in \nUmsetzung der europäischer Richtlinien (FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) in \nnationales Recht\n- Schutz der besonders und streng geschützten Arten\nSächsisches Naturschutzgesetz\n- nachhaltige Sicherung des Bestands bedrohter Pflanzen- und Tiergemeinschaften \nund ihrer Standorte, ihrer natürlichen Zug- und Wanderwege, ihrer Rastplätze und ih-\nrer sonstigen Lebensbedingungen\n- Lebensräume sind in einer Weise zu Biotopverbundsystemen zu entwickeln, so dass \nsie den artspezifischen Bedürfnissen, insbesondere der bedrohten Arten, gerecht \nwerden\nUmweltqualitätsziele Stadt Leipzig\n- Schutz aller im Stadtgebiet wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, \n- zusätzliches Angebot von Brut- und Lebensstätten gefährdeter und potenziell gefähr-\ndeter gebäudebewohnender Tierarten\n- Orientierung an den Erfordernissen einer kleinräumigen ökologischen Vernetzung \n(zwischen Grünstrukturen aller Größenordnungen)\n- Anwendung naturschutzgerechter Richtlinien\n- Für alle Freiflächen gilt: Konsequente Umsetzung der Eingriffsregelung nach \n§ 14 BNatSchG.\n7.2.5.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung kann sich der derzeitige Umweltzustand ohne Umset-\nzung baurechtlich relevanter Planungen auf Grund der am Standort stattfindenden starken\nSukzessionsdynamik ändern. Dafür ergeben sich folgende Szenarien:\n- erneutes Brachfallen mit Aufwuchs von Gehölzen bis hin zum Vorwaldstadium\n- Eingriffe durch Pflege auf der Fläche, bis hin zu bewuchsarmem Offenland durch ra-\ndikalen Schnitt des Gehölzaufwuchses (wie 2013).\nSolche dynamischen Habitatentwicklungen wirken sich entsprechend auf das Schutzgut Tie-\nre aus, mit der Folge, dass sich auch die Tierartenzusammensetzung (z. B. Verschwinden\nvon Arten, Hinzukommen von Arten) auf der Fläche binnen relativ kurzer Zeiträume vor allem\nin frühen Sukzessionsstadien, wie es hier der Fall ist, augenfällig verändern kann. \nBei einer Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35.2, 1. Änderung von 1998\nsind die artenschutzrechtlichen Belange nach den Vorgaben des geltenden Naturschutz-\nrechts abzuarbeiten. Dies ist vergleichbar der Entwicklungsprognose unter b).\nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nDie Beurteilung von Erheblichkeit und Nachhaltigkeit ist insbesondere aus der bau- und anla-\ngebedingten Flächeninanspruchnahme, dem funktionalen Wert der betroffenen Bereiche\n(Empfindlichkeit, Vorbelastung) und deren räumlicher Ausdehnung abzuleiten. \nNachfolgend als Eingriff zu beurteilende Konflikte und sonstige Auswirkungen bauen auf den\nErgebnissen der Geländekartierung auf und sind vorrangig für die Schutzgüter Tiere und\nPflanzen und deren Lebensräume nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen\nkomprimiert dargestellt. Eine tatsächliche Erheblichkeit und Nachhaltigkeit („Eingriff ja/nein“)\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 43\nergibt sich einzelfallbezogen aus der Wichtung der Dimension von Beeinträchtigung/Wirkin-\ntensität und Empfindlichkeit des Schutzgutes. Eine Fläche kann aufgrund der bestehenden\nWechselwirkungen durch mehrere Konflikte belastet sein.\nBaubedingte Auswirkungen\n sind während der Durchführung der Baumaßnahme meist zeit-\nlich begrenzt und beinhalten für das geplante Vorhaben:\n- Habitatverluste durch Baufeldräumung, Bereitstellung von Flächen für die Lagerung \nvon Baustoffen\n- Habitatverluste bzw. -schädigungen durch Entnahme und Lagerung von Böden, Bo-\ndenverdichtung\n- Störungen durch Lärm- und Schadstoffbelastung für Tiere und Habitate durch Trans-\nporte, Baumaschinen, u. ä.\n- Tötung von Tieren im Zuge der Baufeldberäumung durch Baumaschinen usw.\nAnlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens beziehen sich auf die vollständig realisierte\nPlanung und umfassen:\n- Habitatverluste durch Flächenversiegelung für Gebäude, Verkehrswege und Stellplät-\nze\n- Dauerhafter Verlust von Vegetationsflächen/Lebensräumen von Tieren\nBetriebsbedingte Auswirkungen sind alle Auswirkungen, die dauerhaft durch die Nutzung der\nGebäude entstehen:\n- akustische und optische Störungen durch Begängnis/ Fahrbewegungen\n- ggf. Störungen durch Beleuchtung (zurzeit nicht bekannt).\nDie Beräumung der obersten Bodenschicht und Vegetation ist auf die Monate zwischen An-\nfang Oktober und Ende Februar zu beschränken. Damit werden die Störungen der Brutvögel\n(Zugvögel) während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten, die aus den baubedingten Wir-\nkungen resultieren würden, vermieden.\nAuch Tötungen von Vögeln bzw. die Zerstörung von Gelegen sind so ausgeschlossen.\nAllerdings können Tötungen der Zauneidechse (überwinternd, am Standort nicht nachgewie-\nsen) sowie von Blauflügeligen Ödlanschrecken (überwinternde Larven) nicht ausgeschlossen\nwerden. \nFür Gehölzfreibrüter\n(Dorngrasmücke, Grünfink, Stieglitz) werden Ersatzlebensräume auf\nden Maßnahmenflächen M 3, M 4 und M 6 geschaffen. Die Erhaltungsfestsetzung an der\nPlangebietsgrenze zur „Maximilianallee“ trägt zur Eingriffsminimierung bei. \nFür den Sumpfrohrsänger\nals Vogelart des Halboffenlandes werden im Bereich der in der\nPlanzeichnung dargestellten Flächen für Natur und Landschaft (M 1.1) durch die Abschie-\nbung vegetationsbestandener Flächen ohne Auftragung von Mutterboden vegetationsarme\nBrutplätze angelegt. Außerdem steht solchen Arten die Maßnahmenfläche M 2 zur Verfü-\ngung. Die Flächen müssen ruhig liegen, d. h. keine Störung durch Begängnis oder Hunde\nstattfinden. Diesem Anspruch genügen die beiden genannten Flächen. \nDie streng geschützte Art Brachpieper\nhat in der Leipziger Umgebung ihre Vorkommens-\nschwerpunkte in der Bergbaufolgelandschaft. Andere Sekundärlebensräume können auch\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 44\nkleinteilige städtische Sonderstandorte mit kleinen, offenen Kernrevieren, die auch randliche\nartuntypische Strukturen einbeziehen, sein. \nDie Freiflächen im Geltungsbereich sind für die Art nicht geeignet 14. Gleiches gilt für Feldler -\nche und Flussregenpfeifer . Für die Arten werden daher Kompensationsmaßnahmen am\nZwenkauer See durchgeführt. (vgl. AFB [19] und Maßnahmenkonzept [20]).\nÜberwinterungsstadien der Blauflügeligen Ödlandschrecke werden mit dem Substrat, in dem\nsie sich befinden, auf eine geeignete Fläche verbracht. Auf der Maßnahmenfläche M 1.1\nkann ein optimaler Lebensraum entwickelt und langfristig gesichert werden. Weiterhin ent-\nsteht am Zwenkauer See - subsummiert für die Maßnahmen der Offenlandbrüter – auch für\ndie Blauflügelige Ödlandschrecke ein Optimallebensraum, der langfristig gesichert wird.\nFür die Zauneidechse\n, deren Vorkommen im Plangebiet nicht gänzlich ausgeschlossen wer-\nden kann, werden geeignete Strukturen innerhalb des Geltungsbereiches als auch auf der\nexternen Kompensationsfläche am Zwenkauer See geschaffen (vgl. AFB [19] und Maßnah-\nmenkonzept [20]).\nc) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nEs ist im Worst-case-Fall aufgrund der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnah-\nmen von einem Verlust der Fortpflanzungsstätten der Brutvogelarten Brachpieper, Flussre-\ngenpfeifer, Feldlerche sowie nicht ausgeschlossen der Zauneidechse und damit einem arten-\nschutzrechtlichen Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auszugehen. \nFür die übrigen nachgewiesenen Arten sind die Auswirkungen der Planung nicht bedeutsam.\n7.2.5.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nArtenschutzmaßnahme (Vermeidungsmaßnahme V1): Aus artenschutzfachlicher Sicht ist\neine Beschränkung der Beräumung der obersten Bodenschicht und Vegetation auf die Mo-\nnate zwischen Anfang Oktober und Ende Februar d.J. (vgl. AFB [19] und Maßnahmenkon-\nzept [20]).\nNachteilige Auswirkungen für die Art Blauflügelige Ödlandschrecke\nwerden mit Maßnahmen\nauf der Fläche M 1.1 sowie der externen Maßnahme am Zwenkauer See ausgeglichen (vgl.\nAFB [19] und Maßnahmenkonzept [20]).\nZur Kompensation der erheblichen Auswirkungen der Planung auf europarechtlich geschütz-\nte Arten werden kompensatorische Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) erforderlich (vgl. AFB\n[19] und Maßnahmenkonzept [20]). \nExterne FCS-Maßnahme:\nAnlage und dauerhafte Sicherung/ Pflege von Offenlandflächen\n(Rohböden, vegetationsfreie Stellen, niedriger horstartige Vegetation) am Ostufer des Zwen-\nkauer Sees zur Erhöhung der Attraktivität der Flächen als Bodenbrüter-Lebensraum für\nBrachpieper, Feldlerche und Flussregenpfeifer (vgl. AFB [19] und Maßnahmenkonzept [20]). \n14siehe Schreiben bioplan vom 23.01.2015 zur Begehung und Bewertung der B-Plan-Flächen 35.2 [14]\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 45\nBzgl. der Maßnahme M 1.1 sind überwinternde Vermehrungsstadien der Blauflügeligen Öd-\nlandschrecke durch Abtrag der obersten 5 cm Bodenschicht auf den dargestellten Vorkom-\nmensbereichen und Ausbringung auf geeigneten, ggf. neu anzulegenden Bereichen in Maß-\nnahmenfläche M 1.1 zu sichern. Wichtig sind offene sandige Stellen, schütterer Bewuchs\n(Sedum, Gras) und eine sonnenexponierte Lage. Dafür ist auch schon ein kleinflächiges\n(mind. 300 m\n2) Biotop (z. B. Neuverlegen vorhandener Betonplatten) ausreichend. Die ge-\nnannten Maßnahmen sind zeitlich vor Beanspruchung der bestehenden Lebensräume – un-\nter ökologischer Baubegleitung – umzusetzen.\nAuf der Maßnahmenfläche am Zwenkauer See erfolgt kein aktives Ausbringen von\nLarven/Vermehrungsstadien. Da im Umfeld Vorkommen der Art bestehen, ist von einer\nselbstständigen Besiedlung der hergerichteten Fläche durch die benachbarte lebende Popu-\nlation auszugehen. Die Anlage und langfristige Erhaltung von Rohbodenstandorten und Be-\nreichen mit schütterer Vegetation ermöglicht eine optimale Entwicklung der Ödlandschre-\nckenpopulation.\nMit der Umsetzung der beiden Maßnahmen kann eine Kompensation für die Eingriffe auf\ndem Plangebiet erwirkt werden.\nFür Brachpieper, Flussr \negenpfeifer und Feldlerche wurden folgende, möglicherweise geeig-\nnete Flächen in der Umgebung, auf denen Maßnahmen durchgeführt werden könnten, ge-\nprüft\n- Zwei Flächen südlich des Plangebietes F 1 und F 2; siehe Begehungsprotokoll\nbioplan vom 19.12.2014 [12]\n- zwei Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft, südlich und nördlich an das vorliegende \nPlangebiet anschließend, siehe Begehungsprotokoll bioplan vom 09.01.2015 [13]\n- Fläche „Schladitzer Biotop“, siehe Begehungsprotokoll bioplan vom 23.01.2015 [14]\n- Nochmalige Prüfung des südlichen Plangebietsbereich (Fläche M 1.1) bzgl. Eignung \nfür die Zielart Brachpieper; siehe Begehungsprotokoll bioplan am 23.01.2015 [15]\nBezüglich der Eignung der in Frage kommenden Flächen wurde festgestellt, dass keine ge-\neigneten und umsetzbaren CEF - Maßnahmen und somit auch keine zumutbaren Alternati-\nven im Umfeld des Plangebietes zur Verfügung stehen. Daher ist es erforderlich, neben den\nAnträgen auf Ausnahme, kompensatori sche Maßnahmen – FCS-Maßnahmen – im Rahmen\neines artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahrens zu entwickeln und umzusetzen. \nFür diese FCS-Maßnahme wurden von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagene\nFlächen am Ufer des Zwenkauer Sees begangen und bewertet. Grundlage dieser Aussage\nsind die Begehungen „B-Plan 35.2- Ersatzlebensräume für die Zielarten Brachpieper, Fluss-\nregenpfeifer, Feldlerche“, die bioplan mit der Unteren Naturschutzbehörde am 11.02. und\n17.3.1015 durchgeführt hat [17]. Im Ergebnis der Begehungen wurde festgestellt, dass sich\ndie Fläche am Ostufer des Zwenkauer See in Größe, Struktur und Zuschnitt/ Lage gut eig-\nnet, um als FCS- Maßnahme für die Zielarten Brachpieper, Flussregenpfeiffer, Feldlerche\nund Zauneidechse (und für die syntope Art: Blauflügelige Ödlandschrecke) entwickelt zu wer-\nden (vgl. AFB [19] und Maßnahmekonzept [20]).\nIm Bebauungsplan werden für die geschützten Arten Brachpieper, Flussregenpfeifer, Feldler-\nche und Zauneidechse Maßnahmen zur Bewahrung bzw. Förderung des Erhaltungszustan-\ndes der jeweiligen Population als FCS- Maßnahmen festgesetzt und über einen städtebauli-\nchen Vertrag gesichert. Diese FCS-Maßnahmen können nur im Rahmen einer Ausnahmege-\nnehmigung gemäß § 45 BNatSchG herangezogen werden.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 46\nSo können von den artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 BNatSchG im Einzelfall nach\n§ 45 BNatSchG Abs. 7 Nr. 5 Ausnahmen zugelassen werden, soweit die Ausnahmegründe\nvorliegen. \nIm Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ Teil 2\n„Dübener Landstraße Nord“ sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung bzw. In-Aus-\nsicht-Stellung einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde darzule-\ngen und zu begründen:\n1. Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses, ein-\nschließlich öffentlicher Interessen sozialer und wirtschaftlicher Art\nFür den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35.2 besteht ein überwiegend öffentli-\nches Interesse an einer wirtschaftlichen Entwicklung. Dies begründet sich wie folgt:\nbestehender Gewerbestandort\nFolgende Aspekte sind bei einer Bewertung der Standorteignung zu berücksichtigen:\n• Der Bereich ist geprägt durch einen ehemaligen Industrie- bzw. Gewerbestandort.\nHier befand sich das ehemalige Asphaltmischwerk und ein Teil des ehemalige Plat-\ntenwerkes Podelwitz. Es handelt sich somit um eine Revitalisierung eines Altstand-\nortes, deren Nutzung sinnvoller ist als die Neuausweisung von Bauflächen. Dies ist\nauch ein Ziel der übergeordneten Planung, z.B. Landesentwicklungsplan, Regional-\nplan Westsachsen, welche gem. § 1 BauGB zu berücksichtigen sind.\n• Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungs-\nplanes Nr. 35.2. und überplant einen Teilbereich desselben. Die Fläche ist somit pla-\nnungsrechtlich bereits weitgehend „nutzungsfähig“.\n• Bereits der bestehende Bebauungsplan von 1993 setzte ein Gewerbegebiet mit dem\nPlanungsziel fest, Büro- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwaltungen anzusie-\ndeln. Diese angestrebte Entwicklung ist seitdem auf einem Großteil der Fläche des\nrechtskräftigen Bebauungsplanes nicht eingetreten, da sie den wirtschaftlichen Rah-\nmenbedingungen nicht entsprach und auch heute nicht entspricht. Dagegen soll an\neiner gewerblichen Entwicklung festgehalten werden.\n• Die Fläche befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers, welcher somit ein legiti-\nmes Nutzungsinteresse auf Grundlage von Art. 14 GG besitzt.\n• Das Plangebiet befindet sich zwischen der Maximilianallee, der Merkurpromenade,\nder Alten Dübener Landstraße und der Pelzgasse nordöstlich der Leipziger Messe.\nAlle angrenzenden Verkehrsanlagen sind hergestellt, der Bau weiterer Verkehrser-\nschließungsanlagen wird somit nicht notwendig; eine entsprechende Nutzung der\nverkehrlichen Infrastruktur kann gewährleistet werden.\n• Die vorhandene Verkehrsanbindung ist u.a. durch Quantitität, Qualität sowie redun-\ndante Anbindungsmöglichkeiten zur BAB 14 für eine gewerbliche Nutzung nahezu\noptimal.\n• Die unmittelbare Autobahnnähe führt zur Vermeidung von innerstädtischen Verkehrs-\nbelastungen.\n• Die beabsichtigte Ansiedlung von arbeitsplatzintensiven Betrieben erfordert gute ÖP-\nNV-Anbindung, die hier durch S-Bahn und Straßenbahn gegeben ist. Durch die west-\nlich der Maximilianalle verlaufende Bahnstrecke Leipzig- Magdeburg einschließlich\ndes Haltepunktes Leipzig-Messe und die südlich des Plangebietes verlaufende Stra-\nßenbahnlinie ist das Gebiet ebenfalls gut mit dem öffentlichen Nah- (aber auch Fern-)\nverkehr vernetzt.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 47\n• Die geplante Ansiedlung von „sauberen“ Gewerbebetrieben ist auch im Umfeld der\ngestalterisch hochwertigen Messe möglich, so dass ggf. Alternativflächen für störin-\ntensivere Betriebe vorgehalten werden können.\nZiele der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.2 \n„Neues Messegelände“ Teil 2 „Dü - \nbener Landstraße Nord“\nDer Grundstückseigentümer beabsichtigt, wirtschaftlich tragfähige gewerblich Nutzungen auf\nseinen Grundstücken zu realisieren. Übergeordnetes Planungsziel für diese Bebauungsplan-\nänderung ist es deshalb, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines\nden aktuellen Rahmenbedingungen entsprechenden Gewerbegebietes zu schaffen. Damit\nentspricht die Bebauungsplanänderung den übergeordneten regionalplanerischen und stadt-\nentwicklungspolitischen Zielstellungen, wonach die Ansiedlung von Gewerbe dort vorzuse-\nhen ist, wo sich eine leistungsfähige Infrastruktur befindet und sich die Nutzung in die Umge-\nbung integriert. \nIm Bebauungsplan wird das Planungsziel verfolgt, die brachliegenden gewerblichen Bauflä-\nchen für die Ansiedlung von Unternehmen, für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für die\nUnterstützung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Leipzig zu mobilisieren. Die\nInhalte der Planung wurden diesen Zielen angepasst. Dabei dienen insbesondere die Nut-\nzungseinschränkungen dazu, arbeitsplatzintensives Gewerbe anzusiedeln, um die vorhande-\nne Infrastruktur und die gute ÖPNV-Anbindung des Plangebietes zu nutzen. Der Ausschluss\nvon Nutzungen wie bspw. Einzelhandelsbetriebe, Lagerplätze als auch Verteilzentren für den\nEinzelhandel, für Kurier-, Express-, Paket- und Postdienste und für Baustoffe und Baumate-\nrialien wurden vorgesehen, da diese in der Regel verkehrsintensiv sind, nur wenige Ar-\nbeitsplätze bieten und durch einen hohen Flächenverbrauch gekennzeichnet sind. \nDerzeit zeichnet sich eine gewerbliche Entwicklung ab. Bei positiver Standortentscheidung\nmöchte sich ein Unternehmen für die Produktion und Entwicklung von Geräten und Waren\nfür Forschung, Medizintechnik und Umweltanalytik am Standort ansiedeln. In diesem Zusam-\nmenhang werden im 1. Bauabschnitt ca. 100 bis 150 Arbeitsplätze neu geschaffen. \n2. Darstellung von potenziellen Standortalternativen\nDie Möglichkeit räumlicher Planungsalternativen hängt von den übergeordneten Planungen\nab. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, welche Alternativen, die den Zielen und Zwecken des\nBebauungsplanes entsprechen, an anderer Stelle ohne geringe Beeinträchtigungen zu errei-\nchen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Falle der räumlichen Verlagerung des Gel-\ntungsbereiches und der Beibehaltung der Ziele und Zwecke der Planung zunächst die Über-\neinstimmung mit den übergeordneten Planungen, hier dem Flächennutzungsplan und dem\nStadtentwicklungsplan „Gewerbliche Bauflächen“ geprüft wurden, um dem Entwicklungsge-\nbot des § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu entsprechen. Dies ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung\nfür die Aufstellung eines Bebauungsplanes.\nSchon aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt Leipzig ist es zumutbar, eine Alternativen-\nprüfung auf das Stadtgebiet zu beschränken. Hier ist jedoch festzustellen, dass die Nachfra-\nge nach gewerblichen Bauflächen insbesondere für und durch die Zulieferindustrie sowie\nauch Logistikbetriebe seit der Ansiedlung von Porsche, BMW und DHL stark angestiegen ist\nund diese kaum noch ausreichend befriedigt werden kann. Aus gesamtstädtischer Betrach-\ntungsweise - begründet durch stadtentwicklungspolitische Erwägungen - ist eine Etablierung\nvon Gewerbe- bzw. Indusrieflächen im Leipziger Südraum nicht vorrangiges Ziel, da in die-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 48\nsen Stadtgebieten eine Entwicklung eher im Bereich „Freizeit und Erholung“ gesehen wer-\nden kann. \nAus Verfügbarkeitsgründen bei der hier explizit nachgefragten Flächengröße von > 10 ha ist\neine Alternativenfindung im verbleibenden und auch für eine solche Ansiedlung prädestinier-\nten Suchraum „Leipziger Nordraum“ überschaubar. Dabei erfolgt die Flächenprüfung auf\nGrundlage von in der Verwaltung vorhandenen Fachwissen, da ein geeignetes und beschlos-\nsenes diesbezüglichen Flächenkonzept derzeitig nicht nutzbar ist.\nPrinzipiell geeignet wäre insbesondere sicherlich eine Fläche im Güterverkehrszentrum Leip-\nzig, jedoch sind hier sämtliche Flächen bereits anderweitig genutzt. Für weitere ggf. geeigne-\nte Flächen, so zum Beispiel im Industriepark Nord, ist festzustellen, dass diese sogenannte\nVorbehaltsflächen für den Automobilsektor darstellen. Dies ist durchaus sinnvoll und legitim,\num eine aus wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderliche Sicherung und Entwicklung\ndes Automibilclusters gewährleisten zu können. Planerisch vorstellbar wäre auch eine Flä-\ncheninanspruchnahme des Areales im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 208 „See-\nhausen II“, für welches gerade ein Aufstellungsverfahren durchgeführt wird. Hier spricht je-\ndoch der Planungsfortschritt, welcher eine kurzfristige Ansiedlung nicht ermöglichen würde\ndagegen. Des Weiteren ist es städtisches Ziel, diese Fläche mit einer Größe von ca. 35 ha,\nwelche z.Z. einmalig im Leipziger Stadtgebiet ist, für eine großflächige, industrielle Ansied-\nlung eines Einzelunternehmens vorzuhalten. In eine Alternativenüberlegung mit einzubezie-\nhen sind ggf. auch Flächen im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Leipzig-Stahmeln,\nfür welches derzeitig gerade ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Diese Potenzialflä-\nchen besitzen jedoch auf Grund der topographischen Gegebenheiten sowie der Verkehrsan-\nbindung und der ÖPNV-Anbindung eine geringere Eignung als die hier gegenständliche Flä-\nche an der Messe. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass eine Flächeninanspruchnah-\nme an dieser Stelle auch unter Würdigung der oben genannten Aspekte, welche die Stand-\norteignung darlegen, eher alternativlos ist. \n3. Prüfung der Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der Population\nFolgende FCS-Maßnahmen für die Zauneidechse\n werden durchgeführt:\nFläche M 1.1: Auf der vorgesehenen Ersatzfläche im Vorhabensgebiet werden Steinschüt-\ntungen/ -riegel als Sonnenplatz/Versteckmöglichkeit für Zauneidechsen angelegt. Die Flä-\nche wird außerdem regelmäßig gepflegt, sodass eine übermäßige Gehölzsukzession aus-\nzuschließen ist. \nFläche Zwenkauer See: Die Fläche am Zwenkauer See wird für die Zauneidechse optimiert\n(es ist davon auszugehen, dass im Bereich und Umfeld Vorkommen der Zauneidechse\nexistieren). In geeigneten Bereichen werden Lesesteinhaufen und Totholzhaufen angelegt\nund dauerhaft gepflegt (Verhinderung eines Überwucherns). Außerdem werden vegetations-\nlose bis –arme Bereiche angelegt und dauerhaft erhalten.\nHierdurch wird einer individuenreichen lokalen Population ein Optimallebensraum geschaffen\nund dauerhaft erhalten.\nZu berücksichtigen ist, dass innerhalb des Plangebietes sich langfristig aufgrund Gehölzsuk-\nzession die Lebensraumeignung verschlechtern würde (auch ohne eine Bebauung).\nDurch die beiden o. g. Maßnahmen kann sicher gestellt werden, dass sich der derzeit un-\ngünstige Erhaltungszustand der Art (betrifft lokale Population als auch die im Freistaat\nSachsen) nicht weiter verschlechtert und eine Verbesserung nicht verhindert wird.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 49\nDurch die lanfristig gesicherte Maßnahme am Zwenkauer See ist zu prognostizieren,\ndass sich für die Zauneidechse insgesamt gegenüber dem Ausgangszustand (die Ent-\nwicklungsperspektive berücksichtigend) eine Verbesserung ergeben wird.\nDie Gewährung einer Ausnahme führt zu:\n• keiner nachhaltigen Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustandes der\nPopulationen auf beiden Ebenen\n• keiner, im Endergebnis weiteren Verschlechterung des jetzigen ungünstigen Erhal-\ntungszustandes der Populationen\n• keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands \n• Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes erforderlich\nDie Ausnahmevoraussetzung ist damit erfüllt.\nFolgende FCS-Maßnahme für den Brachpieper\n wird durchgeführt:\nExterne FCS-Maßnahme: Schaffung und dauerhafte Sicherung/ Pflege von Offenlandflächen\n(Rohböden, Steinschüttungen, vegetationsfreie Stellen, niedriger horstartige Vegetation) am\nOstufer des Zwenkauer Sees. Die Teilfläche 1 wird zu 80% vegetationsfrei gehalten, da\nder Brachpieper eine Kombination aus vegetationslosen und vegetationsarmen Teilflä-\nchen benötigt. Ein Teil der Fläche wird mit Besenheide und Sedum bepflanzt. Auf der\nTeilfläche 2 werden einige, kleine Bäume als Singwarte für den Brachpieper erhalten. Der\nOffenlandcharakter wird auf beiden Flächen gewährleistet\nDurch die o.g. Maßnahmen kann sicher gestellt werden, dass sich der derzeit unzureichen-\nde Erhaltungszustand der Art nicht weiter verschlechtert und eine Verbesserung nicht ver-\nhindert wird.\nDie Gewährung einer Ausnahme führt zu:\n• keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der\nArt \n• Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes erforderlich\nDie Ausnahmevoraussetzung ist damit erfüllt.\nFolgende FCS-Maßnahme für die Feldlerche\n wird durchgeführt:\nDie Feldlerche benötigt sehr offenes aber nicht vegetationsloses Gelände. Auf Teilfläche 1\nwerden 20% der Fläche mit niedriger Vegetation (Besenheide, Sedum) bepflanzt. Die Vege-\ntation auf Teilfläche 2 bleibt überwiegend erhalten, sodass beide Teilflächen geeignete\nStrukturen für die Feldlerche aufweisen. Der Offenlandcharakter wird auf beiden Flächen\ngewährleistet.\nDurch die o.g. Maßnahmen kann sicher gestellt werden, dass sich der derzeit unzureichen-\nde Erhaltungszustand der Art nicht weiter verschlechtert und eine Verbesserung nicht ver-\nhindert wird.\nDie Gewährung einer Ausnahme führt zu:\n• keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der\nArt \n• Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes erforderlich\nDie Ausnahmevoraussetzung ist damit erfüllt.\nFolgende FCS-Maßnahme für den Flussregenpfeifer\n wird durchgeführt:\nExterne FCS-Maßnahme: Schaffung und dauerhafte Sicherung/ Pflege von Offenlandflächen\n(Rohböden, Steinschüttungen, vegetationsfreie Stellen, niedriger horstartige Vegetation) am\nOstufer des Zwenkauer Sees. Die Teilfläche 1 wird zu 80% vegetationsfrei gehalten da\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 50\nder Flussregenpfeifer fast vegetationslose, übersichtliche Flächen benötigt. Ein Teil der Flä-\nche wird mit Besenheide und Sedum bepflanzt. Teilfläche 2 wird ein Mosaik aus kiesigen\nFlächen und Flächen mit Vegetation.\nDurch die o.g. Maßnahmen kann sicher gestellt werden, dass sich der derzeit unzureichen-\nde Erhaltungszustand der Art nicht weiter verschlechtert und eine Verbesserung nicht ver-\nhindert wird.\nDie Gewährung einer Ausnahme führt zu:\n• keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der\nArt \n• Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes erforderlich\nDie Ausnahmevoraussetzung ist damit erfüllt.\nMit dem im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschriebenen Maßnahmekonzept für die\nAusgleichsmaßnahme am Zwenkauer See wird gesichert, dass sich der Erhaltungszustand\nder genannten Populationen nicht verschlechtert, so dass auch aus naturschutzfachlichen\nGründen neben den hier geschilderten naturschutzrechtlichen Sachverhalten ein Flächenin-\nanspruchnahme verträglich und zumutbar ist.\nSpätestens bis zur Planreife ist die Flächensicherung und deren dauerhafte Pflege vertrag-\nlich zu regeln. Grundlage dafür ist die Erstellung eines Maßnahmen- und Entwicklungsplans\nfür diese FCS-Maßnahme.\nSoweit bis zum Satzungsbeschluss keine Ausnahme von der zuständigen Naturschutzbehör-\nde erteilt wurde, muss eine Inaussichtstellung der vorgesehenen Ausnahmeerteilung vorlie-\ngen, die ebenfalls unter Darstellung des Vorliegens der o.g. Voraussetzungen bei der zustän-\ndigen Naturschutzbehörde einzuholen ist.\n7.2.6 Biologische Vielfalt \n7.2.6.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEs wurden die relevanten Angaben im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Leipzig ausge-\nwertet. Außerdem standen die Allgemeine Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35 „Neues\nMessegelände“ in Leipzig (1992) und die spezielle Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35.2\n„Neues Messegelände“ in Leipzig, Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, mit Begründung zur\nGrünordnung (1992) zur Verfügung.\nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nDer Landschaftsplan weist im Zielkonzept Arten und Biotope\n15 “GI/GE” (Industrie-/ Gewerbe-\ngebiet) aus, auf der Fläche nördlich der „Seehausener Allee“ unter „Erhaltung von Lebens-\nräumen in bebauten Gebieten“. Dies entspricht den Aussagen des Bebauungsplans 35.2, 1.\nÄnderung von 1998.\nDas Gelände wird aktuell weder baulich noch anderweitig genutzt, die Freiflächen des Ge-\nländes stellen sich als Brachflächen dar. Auf den versiegelten Flächenteilen (spröder Beton,\n15Landschaftsplan Leipzig, Zielkonzept Arten und Biotope, M 1:30.000 mit Stand vom 30.10.2009\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 51\nAsphalt, Pflasterungen) haben sich Moose, Sedum-Arten und Arten magerer Standorte (u.a.\nHabichtskraut, Margerite, Stink-Storchschnabel, Hornklee) als dünne Vegetationsauflage an-\ngesiedelt. Außerdem sind Arten der Wiesen (z. B. Knaulgras, Glatthafer, Schwingel- und Ris-\npengräser), Hochstaudenfluren frischer Standorte (u.a. Kanadische Goldrute), Ruderalarten\n(Wilder Mohn) sowie Junggehölze (v.a. Pappel) und angehende Brombeergebüsche vorherr-\nschend. Die Fläche wurde 2013 gemäht und wies keinen hohen Bewuchs auf. Im Jahr 2014\nerfolgte keine Mahd und es ist Gehölzsukzession zu beobachten. In der südwestlichen Ecke\ndes südlichen Plangrundstücks befindet sich ein nur wenige Quadratmeter umfassender\nleicht vernässter Bereich.\nEine feldheckenartige größere Grünstruktur (überwiegend heimische Wildstraucharten) be-\nfindet sich am südwestlichen Rand entlang der „Maximilianallee“. Entlang der „Alten Dübener\nLandstraße“ ist ein Gebüschstreifen aus gepflanzten Wildrosenarten vorhanden. Die „See-\nhausener Allee“ wird bis zum Brückenbauwerk von einer niedrigen und schmalen, geschnit-\ntenen Ligusterhecke gesäumt. \nSeltene oder geschützte Biotope sind im Gebiet nicht vorhanden.\nFür Fauna und Flora verweist der Allgemeine Begründungsteil des Bebauungsplanes „Neues\nMessegelände“ auf die Beschreibung und Begründung der Festsetzungen zur Grünordnung\nin den Teilbebauungsplänen. Aus dem Bebauungsplan Nr. 35.2 (1992, Pkt. 4.0) seien folgen-\nde „Ziele und Maßnahmen der Grünordnung“ zitiert:\nPflanzgebot Verkehrsgrün (4.1): „Die Straßen sollen Alleen erhalten. Die gewählten Baumar-\nten tragen zur Identifikation und Orientierung im Stadtbild bei. Durch die Pflanzung im Kro-\nnenschluss bilden sie Wanderungsschienen für Vögel und Insekten. Straßenbäume mildern\ndie Aufheizung der Straße, haben eine Lüftungsfunktion und sind immissionsschützend, in-\ndem sie Staub binden. \nAus diesem Grund sind auch die Pkw-Stellplätze mit Bäumen zu bepflanzen. Die Baum-\nscheibengrößen von mind. 6 m² unversiegelter Fläche kann auch als Rechteck gebaut sein,\num sich platzsparend in verkehrstechnische Vegetationsstreifen einzupassen. Die Leitungs-\ntrassen dürfen nicht unter den Baumreihen verlaufen und sind lagemäßig mit den Baumrei-\nhen rechtzeitig abzustimmen.“\nPrivate Grünflächen (4.2): „Flächen der Grundstücke, die nicht überbaut werden, sollen un-\nversiegelt bleiben und begrünt werden. Für befestigte Nutzflächen und die Erschließung soll\neine 100 %ige Versiegelung nur erfolgen, wenn Schadstoffeintrag in den Untergrund durch\ndie Nutzung zu erwarten ist (Autoöl, Gummiabrieb auf ständig genutzten Flächen). \nDie Offenhaltung von Flächen ist wichtig, damit die Möglichkeit einer Versickerung von Re-\ngenwasser gegeben ist, Grundwasser angereichert werden kann und die Möglichkeit von\nRetentionsflächen gegeben wird. Auch werden hierdurch Kosten für die Ableitung in und die\nNutzung von einer Kanalisation eingespart.\nDie Begrünung verbessert das Mikroklima innerhalb der Bebauung.“\nÖffentliche Grünflächen (4.3): relevant ist für das vorliegende Plangebiet nur die Aussage,\ndass diese Flächen als ökologische Ausgleichsflächen mit hoher Artenvielfalt extensiv aus-\ngebaut und mit wenig Pflegeaufwand unterhalten werden und ästhetischen Ansprüchen ge-\nnügen sollen. Die „Maximilianallee“ „ist eine wichtige Eingangsstraße in die Stadt Leipzig und\nmuss deshalb gestalterisch ein Image prägendes Landschaftsbild im extensiven Ausbau er-\nhalten.“\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 52\nAls Bestand sind für die vorliegende Planung die rechtskräftigen Planaussagen der 1. Ände-\nrung Bebauungsplan Nr. 35.2 anzusetzen. \nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nNationale Strategie zur biologischen Vielfalt (2007):\n- dauerhafte Sicherung des nationalen Biotopverbundsystems sowie langfristige Siche-\nrung von Naturschutzprojekten\n- Erarbeitung und Durchführung von Artenschutzprogrammen zur Erhaltung und Wie-\nderansiedlung spezieller Arten und Artengruppen\n- Etablierung von Biotopverbundsystemen für die Ausbreitung bzw. Wanderung der \nvom Klimawandel betroffenen Arten\nBundesnaturschutzgesetz\n- biologische Vielfalt, Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts \n- dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung lebensfähiger Popula-\ntionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten\n- Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedlungen\n- Gefährdungen natürlich vorkommender Biotope und Arten entgegenwirken\n- Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen mit ihren strukturellen und geo-\ngrafischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung\nRegionalplan Westsachsen (Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan)\n- weiteren Verbrauch ökologisch notwendiger Freiräume und zunehmende Isolierung \nder Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wirksam begegnen \n- Stadtränder ökologisch wirksam begrünen und harmonischen Übergang von der \nStadt ins Umland unter anderem durch Vorlagerung von Streuobstwiesen, Siedlungs-\ngärten und öffentlichem Grün vermitteln.\nUmweltqualitätsziele Stadt Leipzig \n- Schutz und Vernetzung vorhandener Grünbereiche, Vermeidung optischer Land-\nschaftszerstörung\n- über die gesetzlichen Vorgaben hinaus reichende Ziele zum Naturschutz, wie:\no Schutz aller im Stadtgebiet wild lebenden Pflanzen- und Tierarten\no Erhaltung aller in Leipzig vorkommenden Biotoptypen in repräsentativem Umfang \nund Erweiterung bzw. Schutz und Entwicklung von wichtigen und seltenen Bioto-\nptypen\no zusätzliches Angebot von Brut- und Lebensstätten gefährdeter und potenziell ge-\nfährdeter gebäudebewohnender Tierarten\no Differenzierung vorhandener Standortunterschiede außerhalb von im Zusammen-\nhang bebauten Flächen entsprechend ihres natürlichen Potenzials\n- Landbereiche: \no Erhöhung der Strukturvielfalt: Gliederung ausgeräumter landwirtschaftlicher Nutz-\nflächen durch Strukturanreicherung, Erhaltung von Geländeformen\no Orientierung an der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation und deren Er-\nsatzgesellschaften und an den Erfordernissen einer kleinräumigen ökologischen \nVernetzung \no Anwendung naturschutzgerechter Richtlinien, Müllvermeidung\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 53\n- Ressourcenschutz Freiflächen: \no Revitalisierung von Brachflächen, Vorrang der Entsiegelung bereits versiegelter \nFlächen; Vermeidung der Zerschneidung großer zusammenhängender Freiflä-\nchen.\no Konsequente Umsetzung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG. \no Ab 2005 dürfen pro Jahr maximal ein Anteil von 2 % der Grün- und Freiflächen \nbebaut werden (bezogen auf die zum jeweiligen Zeitpunkt noch vorhandenen \nGrün- und Freiflächen, die im FNP als Bauland ausgewiesen sind).\n7.2.6.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung kann sich der derzeitige Umweltzustand durch Sukzessi-\non ändern (siehe 7.2.6.1b). \nSolche dynamische Habitatentwicklungen wirken sich entsprechend auf die Biodiversität aus,\nso dass sich sowohl die faunistische als auch die floristische Artenzusammensetzung auf der\nFläche binnen relativ kurzer Zeiträume auch ohne bauliche Nutzung wie z. B. durch Umset-\nzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) verändern kann.\nDie Umsetzung dieses Bebauungsplans wurde in 7.2.3.1 b) als Bestand beschrieben.\nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nDie Flächen des Geltungsbereiches der 2. Änderung werden für die Bilanzierung des Ein-\ngriffs nach dem Leipziger Bewertungsmodell wie folgt beurteilt: \nGewerbegebiet (GE)\n- maximal mögliche Baufläche bei GRZ 0,8 \no inkl. Nebenanlagen, \no exkl. Festsetzungsflächen für Pkw-Stellplätze und \nFlächen für Anpflanzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB, \nBewertung Fauna/Flora: Dachfläche, nicht begrünt, \nFlachdach mit Dachbegrünung (GE d)\n- 60% von Baufeld GE 2.2\nBewertung Fauna/Flora: Dachgrün, extensiv (ohne Pflege)\nFlächen für Stellplätze\n- Flächen mit Ökopflaster oder sandgeschlämmt gesplittet, Pflasterflächen mit höheren \nFugenanteilen (Festsetzung)\nBewertung Fauna/Flora: wasserdurchlässig befestigt\nStraßenverkehrsfläche „Seehausener Allee“\n- unverändert lt. Vorgaben des B-Plans Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) \n- Bewertung Fauna/Flora: völlig versiegelt\nRasenflächen:\no \"sonstige Flächen\" (nicht überbaubar bei GRZ 0,8)\no Bepflanzungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB,\no Maßnahmefläche M 3 und M 5\no 50% der Fläche von M 4 \n- Scherrasen\nBewertung Fauna/Flora: intensiv gepflegte Rasenfläche, \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 54\nMagerrasen mit Offenflächen (Festsetzung M 1.1)\n- magere extensiv genutzte Wiese mit schütteren Offenbodenbereichen (für Fauna, \nspeziell Blauflügelige Ödlandschrecke), \n- Ansaat artenreiches Regionalsaatgut, \n- Synergieeffekt Fauna / Bodenbrüter\nBewertung Fauna/Flora: Magerrasen, \nAbschluss Magerrasen (Festsetzung M 1.2) und freiwachsende Hecke als Sichtschutz \n- Decksträucher und schnittverträgliche Gehölzarten heimischer standortgerechter Ar-\nten, Neupflanzung \nBewertung Fauna/Flora: Strauchpflanzungen heimisch, standortgerecht\nErhaltungsfestsetzung: Erhaltung vorhandener freiwachsender Sträucher außerhalb Lei-\ntungsrecht: \n- Strauchpflanzungen heimisch und standortgerecht, \nSaum parallel „Maximilianallee“ (Festsetzung M 2)\n- Hochstaudensaum aus Ansaat von artenreichem Regionalsaatgut, \n- 1x jährlich Mahd \nBewertung Fauna/Flora: Rainstruktur, \nGehölzfläche an der Pelzgasse (Festsetzung M 4) Ziergehölze \n- Ziersträucher nicht nur heimischer standortgerechter Arten, Neupflanzung auf 50 % \nder Fläche\nBewertung Fauna/Flora: Strauchpflanzungen, standortgerecht, neu, \nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nDie relevanten Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut biologische Vielfalt können bei\nDurchführung der Planung eingehalten werden. Die umfangreichen Maßnahmen zu Anpflan-\nzungen im Rahmen der Kompensation, besonders auf Fläche M 1.1, führen – im Vergleich\nzur 1. Änderung 1998 – zu einer Bereicherung der Artenausstattung (verschiedene Gehölze,\nHochstauden, wiesenartige Flächen). Daraus ergeben sich Synergieeffekte für verschiedene\nsolche Lebensräume besiedelnde Arten (z. B. Schmetterlinge, Käfer, Heuschrecken, Vögel).\nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nAuf das Schutzgut Biodiversität / Biologische Vielfalt sind \n- nachteilige Auswirkungen durch den Verlust von Lebensräumen sowie\n- positive Auswirkungen durch die Schaffung von Lebensräumen auf den Flächen für \nMaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Land-\nschaft sowie der sonstigen grünordnerischen Maßnahmen \nzu erwarten. Näheres dazu siehe unter b) aber auch 7.2.5.2. b).\nDie natürliche Eignung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist bereits mit Rechtskraft des\nBebauungsplanes Nr. 35.2, 1. Änderung (1998) auf großen Teilen des Geltungsbereichs\ntheoretisch verlorengegangen. \nDie nachteilige Auswirkung der Planung hinsichtlich des Schutzgutes Biologische Vielfalt be-\nsteht vor allem in dem Verlust von Habitaten von Tierarten (siehe 7.2.5). \nDies kann durch die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von\nBoden, Natur und Landschaft weitgehend ausgeglichen werden.\nIm Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan sind keine erheblichen Auswirkungen auf\ndas Schutzgut biologische Vielfalt zu erwarten, da die genannten Auswirkungen auch bei\ndessen Umsetzung eingetreten wären.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 55\n7.2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nFolgende festgesetzten Maßnahmen haben direkte positive Wirkung oder entfalten Synergie-\neffekte zur Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität:\nMaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zum Eingriffsausgleich:\n- M 1.1: magere Wiesenfläche mit Offenbodenabschnitten an der südlichen Grund-\nstücksgrenze zur Merkurpromenade, Habitat für Blauflügelige Ödlandschrecke und \nZauneidechse, Gesamtfläche ca. 6.200 m\n2\n- M 1.2: Strauchpflanzung aus heimischen Arten zur Abschirmung von M 1.1 zum GE, \nunterhalb Doppelbaumreihe, ca. 375 m2 \n- M 2: Saumstruktur zwischen östlicher Grundstücksgrenze und Fahrgasse: Hochstau-\nden und Heckensträucher in Ergänzung bestehender Strukturen entlang der Grund-\nstücksgrenze „Maximilianallee“, unter Einbeziehung vorhandener Heckengehölze, \nGesamtfläche ca. 6.000 m\n2\n- M 3: Baumreihe beidseits der „Seehausener Allee“ (Rasen/ Wiese mit Straßenbäu-\nmen im Abstand von 9 m voneinander), Gesamtfläche ca. 2.080 m²\n- M 4: Gehölzfläche an der Pelzgasse (Laubbäume unterschiedlicher Arten und \nWuchsformen, Ziersträucher, Bodendecker und Rasen), Gesamtfläche ca. 2.200 m²\nMaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zur Grünordnung:\n- M 6: Hecke aus heimischen standortgerechten Laubgehölzen zur Abschirmung der \nFläche M 3 zum GE, 3 m breit 5 m hoch, Gesamtfläche ca. 650 m2 \n- Festsetzung zur Sicherung von Laubbäumen zu den PKW-Stellplätze auf den Bau-\ngrundstücken (je 4 Stellflächen 1 Laubbaum-Hochstamm in Qualität nach Forderung \nder Stadt Leipzig), \n- M 5: Doppelbaumreihe aus 56 Zierkirschen\n- Festsetzung zur Entwicklung aller nicht bebaubaren oder befestigten Flächen als Ra-\nsen oder Wiese, mit Gehölzen auf bis zu einem Flächendrittel\nMaßnahme zum Bodenschutz:\n- Wasserdurchlässige Befestigung für die PKW-Stellplätze\nVerminderungsmaßnahmen: können besonders in der Wahl der anzusäenden (Rasen-)\nMischung bestehen, z. B. Anwendung regionaler Saatgutmischungen (so genanntes „Regio-\nsaatgut“) statt Regelsaatgutmischungen auch für Zierrasenbereiche, womit nicht nur die Ar-\ntenvielfalt heimischer Arten erhöht, sondern auch der Pflegeaufwand deutlich minimiert wer-\nden kann – von jährlich 6 auf 1-2 Schnitte und deutlich geringerem Mahdgutanfall - Voraus-\nsetzung hierfür ist die Herstellung möglichst magerer Bodenverhältnisse bereits bei Herrich-\ntung der Fläche.\n7.2.7 Landschaft \n7.2.7.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEs wurden die Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild im aktuellen Landschaftsplan der\nStadt Leipzig ausgewertet. Außerdem standen die Allgemeine Begründung zum Bebauungs-\nplan Nr. 35 „Neues Messegelände in Leipzig“ (1992) und die spezielle Begründung zum Be-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 56\nbauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände in Leipzig“, Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“,\nmit Begründung zur Grünordnung (1992) zur Verfügung.\nFür das Plangebiet lassen sich anhand der Landschaftsbildtypen im Landschaftsplan der\nStadt Leipzig wesentliche „Zuordnungsbereiche“ abgrenzen, für die im Landschaftsplan eine\nLandschaftsbildbewertung\n16 vorgenommen wurde. Anhand dieser Vorgaben erfolgte die Be-\nwertung nach dem Leipziger Bewertungsmodell. Diese ist in die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz\neingeflossen. Schwierigkeiten sind dabei nicht aufgetreten.\nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nDie „Karte der Zeugnisse historischer Kulturlandschaftsentwicklung“ aus dem Landschafts-\nplan\n17 gibt für das Plangebiet keine vorhandenen Kultur- und Sachgüter an.\nMit dem Bebauungsplan Nr. 35 „Neues Messegelände“ (1992) werden gesichert:\n- ein Grünzug von Nord nach Süd entlang der Bahnlinie und B 2 in unterschiedlicher \nBreite und Ausprägung, übergehend vom landschaftlichen in urbanes „Element“.\n- Großflächige Gebiete im Nordosten des Geltungsbereiches (B-Plan Teil 10 und 11), \nals Übergang Stadt – offene Landschaft\n- Festsetzungen innerhalb der Planteile, wie Pflanzgebote, Dachbegrünungen, Versie-\ngelungsverbote, private Grünflächen usw., zur Kompensation des Eingriffs im direk-\nten Zusammenhang mit den Baumaßnahmen. \nDas Plangebiet ist dem Landschaftsbildtyp „Industrie- und Gewerbeflächen“ zuzuordnen und\nwird für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teil 2 (1998), innerhalb des Planum-\ngriffs nach dem Leipziger Modell wie folgt bewertet: \nEs handelt sich um markant bebaubare Grundstücke mit umfangreichen gewerblich nutzba-\nren Flächen, die deshalb und wegen verschiedener Restriktionen (z. B. durch Leitungsrech-\nte) nur auf einem verhältnismäßig geringen Flächenanteil eine fürs Landschaftsbild wirksame\nBegrünung ermöglichen.\nEs ergeben sich diese vier geringen (gB) und zwei schweren Beeinträchtigungen (sB):\n- Vegetations- und Biotopstrukturen weniger vielfältig und naturnah. Mit Be-\nbauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung liegt die Priorität auf Gewerbeflächen \n(Nebenanlagen, Stellflächen zulässig bis zu GRZ 0,8), die Grünordnung be-\nschränkt sich daher auf 15% der Grundstücksfläche \ngB1\n- Stark beeinträchtigende Nutzungen, weithin sichtbare Großformbebauung. \nFünfgeschossige Baukörper auf der Westseite, bis zu viergeschossig auf \nOstseite der Grundstücke.\ngB2\n- hoher Bebauungsanteil (GRZ 0,5 bis 0,8) gB3\n- historische/ kulturelle Bedeutung nicht gegeben. Im Gebiet sind keine be-\nsonderen Merkzeichen etc. vorgesehen\ngB4\n- hoher Versiegelungsgrad (Versiegelung zulässig bis 0,8) sB1\n- Zerschneidung durch stark befahrene Straße. Die „Seehausener Allee“ zer-\nschneidet die Gewerbeflächen - im Bestand wie in der Planung; Leitungs-\nrechte schränken Durchgrünung ein\nsB2\n16Herbstreit Landschaftsarchitekten: Bewertungsgrundlage Schutzgut Landschaftsbild. Im Auftrag des \nStadtplanungsamtes Leipzig. 07/2005)\n17Landschaftsplan Leipzig, Zeugnisse historischer Kulturlandschaftsentwicklung, mit Stand vom 30.10.2009\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 57\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nZielkonzept Landschaftsbild des Landschaftsplanes18 \n- Entwicklung bzw. Ergänzung einprägsamer Stadt-/ Siedlungskanten \n- Erhöhung raumwirksamer Grünanteile \n- Für Messe Leipzig: markante Allee | Gebäude | Wasserfläche.\nUmweltqualitätsziele Stadt Leipzig\n- Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten, z. B. durch \no Verbesserung der Zugänglichkeit der Landschaft durch landschaftsverträgliche \nAnlage bzw. Nutzung und Pflege von Wegen\no Vermeidung optischer Landschaftszerstörung\no Naturschutz: über die gesetzlichen Vorgaben hinaus reichende Ziele, wie:\no Landschaftsschutz: Erhaltung der typischen Landschaftsteile des Leipziger Lan-\ndes \no Landbereiche: Trassenbündelung, Gliederung ausgeräumter landwirtschaftlicher \nNutzflächen durch Strukturanreicherung, Erhaltung von Geländeformen\no Müllvermeidung\n7.2.7.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung kann sich der derzeitige Umweltzustand durch Sukzessi-\non ändern (siehe 7.2.5.2a). Dies kann auch ohne bauliche Nutzung wie z. B. durch Umset-\nzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr 35.2, 1. Änderung (1998) das Landschaftsbild\naugenfällig verändern (z. B. Zuwachsen von Sichtbeziehungen).\nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nAuch in der Planung handelt es sich um markant bebaubare Grundstücke mit umfangreichen\ngewerblich nutzbaren Flächen, die deshalb und wegen verschiedener Restriktionen (z. B.\ndurch Leitungsrechte) nur auf einem verhältnismäßig geringen Flächenanteil eine fürs Land-\nschaftsbild wirksame Begrünung ermöglichen. Der Bebauungsanteil wird im Vergleich zu den\nmit Bebauungsplan Nr. 35.2. 1. Änderung (1998) möglichen Baudichten (von GRZ 0,5 zu 0,8\nim Bereich an der „Alten Dübener Landstraße“) erhöht, der Anteil an öffentlichen Verkehrsflä-\nchen wird verringert.\nEs ergeben sich folgende drei geringen (gB) und drei schweren Beeinträchtigungen (sB).\n- Vegetations- und Biotopstrukturen weniger vielfältig und naturnah. Trotz der \ngewerblichen Auslastung erfolgt eine qualifizierte Durchgrünung, auch wenn \ndie Wahrung von Naturnähe nur auf kleinen Flächenanteilen möglich ist.\ngB1\n- Stark beeinträchtigende Nutzungen, weithin sichtbare Großformbebauung. \nZum Teil große Hallen als Baukörper, jedoch kein emittierendes Gewerbe.\ngB2\n18Landschaftsplan Leipzig, Zielkonzept Landschaftsbild, M 1:30.000 mit Stand vom 31.03.2011\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 58\n- ungünstige Erschließung/ Zugänglichkeit, geringer Anteil allgemein nutzba-\nrer Flächen. Sehr gute Anbindung an ÖPNV, Fußweg „Alte Dübener Land-\nstraße“. Zusätzliche Wege ins Gebiet sind nur eingeschränkt möglich, da \ndie Grundstücksflächen überwiegend eingezäunt und daher nicht allgemein \nnutzbar sind.\ngB3\n- sehr hoher Bebauungsanteil (GRZ 0,8) sB1\n- hoher Versiegelungsgrad (Versiegelung zulässig bis 0,8) sB2\n- Zerschneidung durch stark befahrene Straße. Die „Seehausener Allee“ zer-\nschneidet die Gewerbeflächen - im Bestand wie in der Planung; Leitungs-\nrechte schränken Durchgrünung ein\nsB3 \nsB1\nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nDie Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgutes Landschaft, wie Schutz von Vielfalt, Ei-\ngenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft, können innerhalb der\nGE-Flächen nicht eingehalten werden. Jedoch werden durch sorgsame Gestaltung der Frei-\nflächen im Plangebiet landschaftsräumliche Qualitäten, wie sie im Umfeld der Messe in den\nletzten 20 Jahren geschaffen wurden, umfänglich weiterentwickelt. Durch die geplanten\nMaßnahmen wird die bestehende Landschaft angereichert und nachteilige Auswirkungen\ndurch die gewerbliche Nutzung werden vermindert. \nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nAuf die Landschaft sind Umweltauswirkungen \n- als nachteilige Auswirkungen vor allem durch die Bebauung der Gewerbegebiete so-\nwie\n- als positive Auswirkungen durch neue Landschaftsqualitäten auf den Freiflächen für \nMaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Land-\nschaft mit ca.1,5 ha sowie durch die sonstigen grünordnerischen Maßnahmen\nzu erwarten. Näheres dazu siehe unter b) und auch 7.2.6.2.b).\nDas Landschaftsbild konnte theoretisch bereits mit Rechtskraft des Bebauungsplanes\nNr. 35.2, 1. Änderung (1998) auf großen Teilen des Geltungsbereichs nachhaltig verändert\nwerden, womit der Verlust einer vorbelasteten Ackerfläche und Industriebrache einhergeht. \nDie mit der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplans zulässige Verdichtung der Be-\nbauung innerhalb der gewerblich genutzten Bereiche (GRZ maximal 0,8) stellt im Vergleich\nzu den Festsetzungen der 1. Änderung eine größere Beeinträchtigung dar. Dagegen wird die\nöffentliche Verkehrsfläche deutlich reduziert (siehe dazu auch 7.1.2.4). Die umfangreichen\nGestaltungs- und Anpflanzungsmaßnahmen innerhalb der privaten Grundstücke können die-\nse nachteiligen Auswirkungen in einer Weise kompensieren, dass im Ergebnis keine erhebli-\nchen Beeinträchtigungen verbleiben.\n7.2.7.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nFolgende grünordnerische Maßnahmen, die aus dem Landschaftsgestalterisches Konzept\nentwickelt wurden, führen maßgeblich zur Stärkung des Landschaftsbildes. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 59\nDabei wurde das gestalterische Prinzip des angrenzenden Landschaftsraumes aufgenom-\nmen, dem Standort angepasst und weiterentwickelt bzw. qualifiziert: \n- Doppelreihe aus Blüten-Kirschen zur Stärkung des Grünzugs „Alte Dübener Land-\nstraße“ (M 5)\n- Säulenbäume: Zitat des Säulen-Motivs der Messe mit entsprechenden Laubbäumen \neinheitlicher Art, z. B. Pyramideneiche oder -Pappel, zur Betonung von Fassaden und \nEingangssituation \n- Offene Flächen mit Magerrasenarten (regionales Saatgut) für den faunistischen Ar-\ntenschutz\n- Erhaltung des Offenlandcharakters für Landschaftsbild (M 1.1)\n- Gebüsch als Sichtschutz und \"Rahmung\" des Grünzuges Messe-Mulde aus Sträu-\nchern (M 1.2)\n- Schutz und Abschirmung des Gewerbegebietes zur „Maximilianallee“ (M 6) in Kombi-\nnation mit Saumcharakter auf den Restriktionsflächen der Leitungstrassen (M 2)\n- Erhaltung des „Inventars“ vorhandener Gehölzstrukturen (Erhaltungsfestsetzung)\n- Allee: Weiterführung der „Seehausener Allee“ mit Straßenbäumen einheitlicher Art \nund Sorte (M 3)\n- \"Zierobst\": Wiederkehr dieses Motivs der Messe im Bereich der Pelzgasse durch lo-\nckere Bepflanzung mit verschiedenen Arten/ Sorten (z. B. Japanische Zierkirsche, \nWeiß- und Rotdorne, Hainbuche, Feld-Ahorn, Säulenformen) (M 4)\n- Akzente durch Rasenflächen mit Gehölzgruppen im Gewerbegrundstück im Bereich \nder nicht überbaubaren Flächen\n- Schotterrasen im Bereich von Feuerwehrumfahrten und -stellflächen \nAuch die unter den entsprechenden Abschnitten der vorangegangenen Schutzgüter aufge-\nführten Maßnahmen haben Synergieeffekte für das Landschaftsbild.\n7.2.8 Menschen \n7.2.8.1 Bestandsaufnahme\na) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten \nEs wurden die Angaben zur Erholungsvorsorge im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Leip-\nzig ausgewertet. Außerdem standen die Allgemeine Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35\n„Neues Messegelände in Leipzig“ (1992) und die spezielle Begründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 „Neues Messegelände in Leipzig, Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, mit Begrün-\ndung zur Grünordnung (1992) zur Verfügung. \nAußerdem lagen die Schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 35.2 „Neu-\nes Messegelände“, Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 2. Änderung [4] und [5] vor. Zusätzlich\nwurden die Verkehrsgutachten [6] und [7] zum Bebauungsplan Nr. 35.2, 2. Änderung heran-\ngezogen. \nb) Beschreibung und Bewertung des Bestandes\nErholungsfunktion und Verkehrsanbindung:\nFür das Plangebiet wird im Landschaftsplan der Stadt Leipzig keine Freiflächenkategorie an-\ngegeben. Das Plangebiet schließt an die bestehende Grünverbindung entlang der „Alten Dü-\nbener Landstraße“ an, in der ein straßenbegleitender Geh-/Radweg vom „Fuggerpark“ zum\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 60\n„Messegrund“ und weiter Richtung Innenstadt führt. Erholungsfunktionen bestehen hier aller-\ndings nicht. \nDie Anbindung an den ÖPNV ist mit den Bussen der Linien 85, 86, 176 und 196), Straßen-\nbahn (Linie 16) und S-Bahn gegeben. Außerdem verkehren Nahverkehrszüge (Bahnhof\nLeipzig Messe). Mit Entfernungen zur Straßenbahn bzw. auch zum Bahnhof von 300 m bzw.\n500 m hat das südliche Baugebiet bei der ÖPNV-Erschließung Vorteile. Für das nördliche\nBaugebiet kämen ein Umstieg (z. B. Straßenbahn/ Bus) oder längere Fußwege hinzu. \nDas geplante Gewerbegebiet am „Neuen Messegelände“ ist deshalb mit öffentlichen Ver-\nkehrsmitteln gut erreichbar.\nImmissionsschutz:\nIm bisher rechtskräftigen Bebauungsplan sind für die Baugebiete keine Geräuschemissions-\nkontingente festgesetzt worden. Im Schallgutachten wird- in Abstimmung mit den Fachbehör-\nden– von folgenden maßgeblichen Immissionsorten und Schutzbedürftigkeiten im Bestand\nausgegangen, die in den verschiedenen Richtungen jeweils die Orte mit der höchsten\nSchutzbedürftigkeit darstellen (siehe Anlage 4 Schalltechnische Untersuchung [4] bzw. Anla-\nge 5 Schalltechnische Untersuchung [5]):\nTab. 8: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005-1\nImmissionsort Gebiets- Orientie-\nrungswert19\nBezeichnung Nr. Kategorie tags dB(A)\nHotel Fuggerstraße 2 IO1 GE 65\nBaugrenze der Fläche nördlich Pelzgasse (vorsorgl. Berücksichtigung) IO2 GE 65\nWohnhaus Brentanostraße 17 IO3 MI 60\nWohnhaus Brentanostraße 20 IO4 WA 55\nWohnhaus Fritz-Reuter-Straße 26 IO5 WA 55\nNächstgelegene WA-Fläche IO6 WA 55\nBürogebäude Primacon IO7 GE 65\nPotenzieller Hotelstandort (vorsorgliche Berücksichtigung) IO8 GE 65\nAn den Immissionsorten bestehen Vorbelastungen durch Verkehrslärm. Bei den Vorbelastun-\ngen durch Gewerbelärm wird überwiegend von jeweils nur einer maßgeblichen tatsächlichen\nbzw. plangegebenen Nutzung ausgegangen; in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz\nder Stadt Leipzig wird in der Schalltechnischen Untersuchung in konkreten Fällen die jeweili-\nge Vorbelastung durch einen Abschlag von 3 dB(A) vom gebietsbezogenen Immissionsricht-\nwert berücksichtigt.\nAußerdem ist zu berücksichtigen, dass auch auf den westlich angrenzenden GE-Flächen\ndes Bebauungsplanes Nr. E-16 „Sachsenpark“ die Auswirkungen des vorliegenden Bebau-\nungsplanes Nr. 35.2, 2. Änderung dort nicht einschränkend wirken dürfen.\nc) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes \nBaugesetzbuch\n- Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt\n- Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen\n- Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse\n19nach Beiblatt 1 DIN 18005-1\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 61\nDIN 18005\n- Angabe der einzuhaltenden Orientierungswerte für Lärmbelastungen an schutzbe-\ndürftigen Nutzungen: Allgemeine Wohngebiete tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A); Ge-\nwerbegebiete tags 65 dB(A), nachts 55 dB(A)\nUmweltqualitätsziele Stadt Leipzig\n- Vorgabe messbarer Ziel- bzw. Grenzwerte für die maximale Luftbelastung bezogen \nauf die menschliche Gesundheit, die maximale Verkehrslärmbelastung, Belastungen \ndurch Radioaktivität und elektromagnetische Felder \n- Reduzierung der Immissionsbelastung durch Verbesserung umweltgerechter Mobilität \n- Verbesserung des Lokalklimas durch Erhöhung und dauerhafte Erhaltung des Grün- \nund Freiflächenbestandes und des Bestandes an Straßenbäumen und Sträuchern, \nSchutz und Vernetzung vorhandener Grünbereiche\n- Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten, z. B. durch \no Abbau der Defizite einer ÖPNV-Anbindung, \no Vermeidung optischer Landschaftszerstörung\n- Ressourcenschutz: \no Abfall: vorrangig Vermeidung, ansonsten Verwertung von Abfall; flächendecken-\nde Erfassung der Bioabfälle, Förderung der Weiterverwendung von Produkten. \nVerwertung von Sperrmüll, Bioabfällen, Baustellenabfällen, Straßenaufbruch, un-\nbelastetem Bauschutt und Bodenaushub\no Energie: Senkung des Endenergieverbrauchs, Einsatz regenerativer Energien\no Freiflächen: Revitalisierung von Brachflächen, Vorrang der Entsiegelung bereits \nversiegelter Flächen; Vermeidung der Zerschneidung großer zusammenhängen-\nder Freiflächen. \n- Konsequente Umsetzung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG. \nDas Zielkonzept Erholung im Landschaftsplan\n20 weist als Maßnahmen der Erholungsvorsor-\nge die Durchgrünung (Erhaltung, Entwicklung) entlang der vorhandenen Achsen „Alte Dü-\nbener Landstraße“ und „Merkurpromenade“ (als Straßenbahneinschnitt mit angrenzenden\nGrünbereichen) aus. \nAus schalltechnischer Sicht sollen die städtebauliche Planung und ihre rechtliche Umsetzung\ngewährleisten, dass es durch die Geräuscheinwirkungen durch die künftig zulässigen Nut-\nzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schutzzieles kommt. \n7.2.8.2 Entwicklungsprognose / erhe bliche Auswirkungen der Planung\na) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung\nBei Nichtdurchführung der Planung würde sich der derzeitige Umweltzustand für das Schutz-\ngut Menschen bis zur Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans 35.2, 1. Änderung\n(1998) nicht ändern. \nb) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung\nErholungsfunktion und Verkehrsanbindung:\nPlanungen und Prognosen zur Erholungsvorsorge sind für das hier betrachtete Plangebiet\nnicht relevant. \n20Landschaftsplan Leipzig, Zielkonzept Erholung, M 1:30.000 mit Stand vom 31.03.2011\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 62\nDas Verkehrsgutachten (2013 [6] inklusive der „Ergänzenden verkehrlichen Untersuchung\nbei Messeverkehr“ 12/2014 [7]) gibt folgende Prognose:\nÖPNV: Die Lage des geplanten Gewerbegebietes in der Nähe des Messegeländes ist be-\nreits durch gute Erreichbarkeit mit ÖPNV gekennzeichnet. \nFußgängerverkehr: Das Fußgängerverkehrsaufkommen im geplanten Gewerbegebiet in\nStadtrandlage wird sich hauptsächlich aus den ÖPNV-Nutzern ergeben.\nRadverkehr: Es sind für die Beschäftigen Fahrradabstellplätze einzurichten. Der bestehende\nGeh-/Radweg entlang der „Alten Dübener Landstraße“ bleibt erhalten.\nMesseverkehr: Das umliegende Straßennetz ist aus verkehrlicher Sicht geeignet, die zu er-\nwartenden Verkehrsmengen aufzunehmen und leistungsfähig abzuwickeln. Die Messever-\nkehre treten in der Regel teilweise zeitlich versetzt zu den Spitzenstunden des Normalver-\nkehrs und auch des aus dem Bebauungsplan resultierenden Verkehrs auf. Für die beein-\nflussten Knotenpunkte konnte mit Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 35.2 nachgewiesen\nwerden, dass sie auch in den Spitzenstunden eine ausreichende Qualitätsstufe aufweisen.\nDie mit Lichtsignalanlage LSA ausgestatteten Knotenpunkte „Messe-Allee/ Handelsring“ und\n„Messe-Allee/ Alte Dübener Landstraße“ können die zusätzlichen Verkehrsmengen aus dem\nPlangebiet in guter bis hoher Qualität abwickeln. Auch bei Messeveranstaltung an Normal-\nwerktagen\n21 erfüllen die Knotenpunkte das Verkehrsqualitätskriterium.\nImmissionsschutz:\nMit der schalltechnischen Untersuchung wurden folgende Planwerte hinsichtlich zulässiger\nImmissionen für die Gewerbegebietsflächen des vorliegenden Plangebiets ermittelt, unter\nBerücksichtigung eines Abschlags von 3 dB(A) wegen vorhandener Vorbelastungen:\nTab. 9: Zulässige Schallimmissionswerte \nImmissionsort Gebiets- Planwert\nBezeichnung Nr. Kate-\ngorie\ntags\ndB(A)\nHotel nh Fuggerstraße 2 IO1 GE 62\nBaugrenze der Fläche nördlich Pelzgasse (vorsorgl. Be-\nrücksichtigung) IO2 GE 62\nWohnhaus Brentanostraße 17 IO3 MI 57\nWohnhaus Brentanostraße 20 IO4 WA 52\nWohnhaus Fritz-Reuter-Straße 26 IO5 WA 52\nNächstgelegene WA-Fläche IO6 WA 52\nBürogebäude Primacom IO7 GE 62\nPotenzieller Hotelstandort (vorsorgliche Berücksichtigung) IO8 GE 62\nFür die Immissionsorte IO 2 und IO 7 wurden schutzbedürftige Nutzungen wie z. B. Hotel\noder Betriebsleiter-/Hausmeisterwohnung berücksichtigt. Bei einer ausschließlichen Büronut-\nzung würde auch nachts der Planwert des Tageszeitraumes zum Tragen kommen.\nDiese Planwerte dürfen – ausgehend von der Gesamtheit aller gewerblichen Geräuschemis-\nsionen von den Teilflächen innerhalb des hier behandelten Geltungsbereiches – in den\n21Normalwerktag: verkehrstypischer Werktag außerhalb von Ferienzeiten\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 63\nschutzwürdigen Gebieten bzw. an den Immissionsorten der Umgebung nicht überschritten\nwerden.\nDas vorliegende Plangebiet ist in ein Baugebiet GE 1 im Norden und die Baugebiete GE 2.1\nund GE 2.2 im Süden gegliedert. Nördliches und südliche Baugebiete sind durch eine öffentli-\nche Straßenverkehrsfläche voneinander getrennt. In den Baugebieten sind außer Bebauung\nverschiedene Flächen für die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun-\ngen vorgesehen. Diese Einteilung lag dem Verfahren der Geräuschkontingentierung nach\nDIN 45691 in der Schalltechnischen Untersuchung zugrunde.\nDie Emissionskontingente wurden dabei so festgelegt, dass an keinem der untersuchten Im-\nmissionsorte IO 1 bis 8 der Planwert durch die energetische Summe der Immissionskontin-\ngente aller Bauflächen überschritten wird. Die Berechnung erfolgte nach Formeln im Re-\nchenprogramm SAOS NP\n22.\nIm Ergebnis wurden Geräusch- (Emissions-)kontingente für das nördliche (GE 1) und die\nsüdlichen (GE 2.1 und GE 2.2) Baugebiete des vorliegenden Bebauungsplanes bestimmt,\nwobei die Größenunterschiede zwischen Tag- und Nachtwert sich aus der unterschiedlichen\nSchutzbedürftigkeit der Beurteilungszeiträume ergeben. Die Summe der Geräuschemissio-\nnen aller Baugebiete liegt dabei unter oder gleich mit dem Planwert der möglichen Immissio-\nnen an den untersuchten Immissionsorten IO 8, wobei der maßgebliche Immissionsort IO 6\n(WA im Westen des Plangebiets) liegt. \nDie Bauflächen für die Geräuschkontingentierung sind in der Planzeichnung des Bebauungs-\nplanes als Grenzen festgesetzt. Die Lärmemissionskontingente wurden zeichnerisch festge-\nsetzt. (siehe 7.2.8.3) \nEinwirkungen durch Verkehrslärm:\nIn der Schalltechnischen Untersuchung; Mai 2013 [4], werden ergänzend die Einwirkungen\ndurch Verkehrslärm betrachtet. Relevant für das Plangebiet sind für den Straßenlärm die\nBundesstraße B 2, die Bundesautobahn BAB A 4 und angrenzende Straßen, für Schienen-\nlärm die Straßenbahnlinie 16. Davon ausgehend ist innerhalb der Baufelder des Plangebiets\nim nördlichen Baugebiet mit Beurteilungspegeln zwischen 69 dB(A) und 63 dB(A) und in den\nsüdlichen Baugebieten zwischen 69 dB(A) und 61 dB(A) zu rechnen. Für den Eisenbahnver-\nkehr wird im Analogieschluss – abzüglich des Schienenbonus – von Beurteilungspegeln zwi-\nschen 61 und 54 dB(A) ausgegangen. \nDie anzusetzende Gesamtbelastung durch Verkehrslärm beträgt deshalb 70...64 dB(A) für\ndas nördliche Baugebiet und 70...62 dB(A) für die südlichen Baugebiete.\nc) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchfüh-\nrung der Planung\nErholungsvorsorge und Verkehrsaufkommen\n: Die relevanten Umweltziele werden eingehal-\nten.\nImmissionsschutz: Im Tageszeitraum stellen die Emissionskontingente der genannten Größe\nfür die Flächen GE 1, GE 2.1 und GE 2.2 in der Regel keine Einschränkung für eine gewerb-\nliche Nutzung dar. Die Werte sind relativ hoch und bewegen sich in gebietstypischer Größe. \n22SAOS NP Version 2012 der Kramer Schalltechnik GmbH\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 64\nDagegen sind wegen der strengeren Orientierungs-/ Immissionswerte im Nachtzeitraum ge-\ngenüber dem Tageszeitraum geringere Emissionen möglich. Sie sind aber für Anlagen in\nBaukörpern und Anlagen im Freien, die nach dem Stand der Technik errichtet werden, in den\nmeisten Fällen ausreichend. Es können sich hieraus allerdings Beschränkungen für Qualität\nund Quantität nächtlichen Fahrzeugverkehrs auf den Betriebsflächen ergeben.\nZur Ausschöpfung maximal möglicher Emissionen können die Kontingente für einzelne Emis-\nsionsorte in südlicher Abstrahlrichtung vom Plangebiet (zu den Immissionsorten IO 7 und\nIO 8) auf den Teilflächen GE 1, GE 2.1 und GE 2.2 bis zu 5 dB(A) erhöht werden, ohne dass\nes zu Überschreitungen an den Immissionsorten kommt. \nDie Auswirkungen wurden für die gewerbliche Nutzung der noch unbebauten westlich an-\ngrenzenden Gewerbegebietsflächen des Bebauungsplangebiets Nr. E-16 „Sachsenpark See-\nhausen“ auf zwei Teilflächen geprüft, siehe ergänzende Betrachtung zur Geräuschkontingen-\ntierung [5]. Auf der nördlichen GE-Fläche (zwischen „Alte Dübener Landstraße“, „Schwarzer\nWeg“ und „An der Autobahn“) wurde dazu ein Geräuschkontingent von 60 dB(A) tags und 45\ndB(A) nachts, für die südliche GEe-Fläche (zwischen „Alte Dübener Landstraße“, „Seehau-\nsener Allee“ und den Flächen der Messe) ein Geräuschkontingent von 58 dB(A) tags und 43\ndB(A) nachts angesetzt. Diese Emissionskontingente stellen im Tageszeitraum üblicherweise\nkeine Einschränkung dar, für eingeschränkte Gewerbenutzung liegt der Wert sogar ver-\ngleichsweise hoch. Der Nacht-Wert wirkt dagegen einschränkend, bedingt durch die um 15\ndB(A) niedrigeren Richtwerte der schutzbedürftigen Nutzungen. Für Anlagen in Baukörpern\noder im Freien nach dem Stand der Technik sollten die Werte aber in den meisten Fällen\nausreichend sein. Es können sich aus den Emissionskontingenten jedoch geringfügig Be-\nschränkungen für Qualität und Quantität nächtlichen Fahrverkehrs auf den Betriebsflächen\ndieses Bebauungsplangebietes ergeben. Eine maßgebliche Einschränkung für weitere An-\nsiedlungen auf den unbebauten Flächen im Westen des Bebauungsplangebietes Nr. E-16\n„Sachsenpark Seehausen“ wird nicht erwartet.\nDie relevanten Umweltziele des Immissionsschutzes können mit den genannten Festsetzun-\ngen eingehalten werden.\nVerkehrslärm\n: Im Westen der Baugebiete GE 1, GE 2.1 und GE 2.2 werden die Orientie-\nrungswerte für Immissionen für Gewerbegebiete innerhalb des Gebietes selbst überschritten.\nEin zusätzlicher aktiver Schallschutz ist jedoch nicht sinnvoll zu praktizieren. Die Verträglich-\nkeit der Nutzung (Büroräume) mit dem Verkehrslärm ist hier über passiven Schallschutz zu\nerreichen.\nDie maßgeblichen Außenlärmpegel an den westlichen Grenzen der Baufelder im Plangebiet\nliegen bei 73 dB(A) im Tageszeitraum (maximal Lärmpegelbereich V). Für Büroräume erge-\nben sich erforderlich resultierende Schalldämmmaße für die maßgeblichen Außenbauteile\nvon 40 dB(A). Die entsprechenden Schallschutznachweise für schutzbedürftige Räume sind\nGegenstand der Baugenehmigungsplanung. Dazu werden im Bebauungsplan entsprechen-\nde Festsetzungen formuliert (siehe 7.2.8.3).\nd) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung\nDie Planung hat keine erheblichen Auswirkungen hinsichtlich Erholungsvorsorge und Immis-\nsionsschutz.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 65\n7.2.8.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich \nder nachteiligen Auswirkungen\nEs wird für die textliche Festsetzung der Geräuschkontingente folgende Formulierung getrof-\nfen [4]:\n„Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Ta-\nbelle angegebenen Emissionskontingente L\nEK nach DIN 45691 weder tags (6:00 bis 22:00\nUhr) noch nachts (22:00 bis 6:00) Uhr) überschreiten.\nEmissionskontingente der Teilflächen tags und nachts in dB\nBaugebiet L EK, tags (dB) L EK, nachts (dB)\nGE 1 64 49\nGE 2.1 und GE 2.2 63 48\nDie Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691; 2006-12, Abschnitt 5. \nFür die Immissionsorte IO7 und IO8 gelten um die in der Tabelle genannten Zusatzkontin-\ngente erhöhte Emissionskontingente:\nImmissionsort Zusatzkontingent tags (dB) Zusatzkontingent \nnachts (dB)\nIO7 Bürogebäude (Prima-\ncom)\n55\nIO8 (potentieller Hotelstand-\nort im B-Plangebiet 35.3)\n55\nIO7 - Rechtswert\nx= 4527610.26\ny= 5695580.00\nIO 8 - Rechtswert\nx= 4527645.72\ny= 5695361.60\nDie Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach\nDIN 45691; 2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für die Im-\nmissionsorte j L \nEK,i durch L EK,i +L EK,zus j zu ersetzen ist.“\nDie Gliederung des Plangebiets hinsichtlich des Emissionsverhaltens der Betriebe und Anla-\ngen soll zum einen den Schutz der außerhalb des Plangebietes vorhandenen schutzbedürfti-\ngen Bereiche (WA, MI und GE) im Tages- und Nachtzeitraum sicherstellen und zum anderen\nein hohes Maß an gewerblichen Aktivitäten ermöglichen.\nDie Festsetzung bedeutet, dass jeder Betrieb Schallschutzmaßnahmen so zu treffen hat,\ndass die von ihm ausgehenden Geräusche in keinem Punkt außerhalb des Betriebsgeländes\neinen höheren Beurteilungspegel erzeugen, als dort bei ungehinderter Schallausbreitung\nentstehen würde, wenn von jedem Quadratmeter Grundstücksfläche das für ihn benannte\nEmissionskontingent abgestrahlt würde. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 66\nDas Emissionskontingent ist ein zulässiger Maßstab für das Emissionsverhalten eines Be-\ntriebes oder einer Anlage, das als Eigenschaft einer Teilfläche bzw. Strecke in einem Bebau-\nungsplan festgesetzt werden kann. Dabei wurde das Plangebiet in Teilflächen unterteilt, in\ndenen unterschiedlich hohe Schallleistungspegel zulässig sind. Dadurch wird eine Staffelung\nvon Betrieben und/oder Anlagen nach ihrem Störgrad erreicht und der konkreten Umgebung\nRechnung getragen. Das festgesetzte Emissionskontingent enthält für jede Baufläche die\nverbindliche planerische Schranke des anteiligen Immissionskontingentes, das sich aus der\nDifferenz zwischen dem abgestrahlten Emissionskontingent und dem Abstandsmaß ergibt.\nDiese Regelung führt dazu, dass Vorhaben, die den aus dem festgesetzten Emissionskontin-\ngent abgeleiteten anteiligen Immissionswert einhalten, unter dem Aspekt des Lärmschutzes\nzulässig sind. Es kommt bei einer späteren Ansiedlung von Vorhaben oder Anlagen auf die\nzu prüfende Einhaltung des in dem Emissionskontingent enthaltenen anteiligen Immissions-\nkontingentes an. Berücksichtigt wird hierbei die wirkliche Schallausbreitung unter den tat-\nsächlichen Verhältnissen des konkreten Vorhabens und seiner Umgebung zum Zeitpunkt der\nGenehmigung. Dabei wird dem Vorhabenträger die Entscheidung überlassen, mit welchen\nMitteln (Grundrissgestaltung, Abschirmung o. ä.) er eine Überschreitung seines Immissions-\nkontingentes verhindert.“\nZum Schutz vor Verkehrslärm wird folgende Festsetzung getroffen:\n„An allen westlich, nördlich und südlich orientierten Fassaden der Baukörper im Plangebiet,\nhinter denen sich schutzbedürftige Räume im Sinne von Anmerkung 1 in 4.1 der DIN 4109\n(Nov. 1989) befinden, sind technische Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm vorzuse-\nhen (Schallschutzfenster der entsprechenden Schallschutzklassen, siehe VDI 2719, Schall-\ndämmung von Fenstern), die gewährleisten, dass die Anforderungen an die Luftschalldäm-\nmung von Außenbauteilen nach Tabelle 8 der DIN 4109 eingehalten werden. Für die Ermitt-\nlung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind für die betreffenden\nFassaden Schallschutznachweise zu erstellen.“\n7.2.9 Wechselwirkungen zwischen den o.g. Belangen\nDas integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig, das der Be-\nstandsaufnahme zu Grunde liegt, ist unter gründlicher Betrachtung aller Schutzgüter entwi-\nckelt und geprüft worden.\nDie natürlichen Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander sind im gesam-\nten Einflussbereich des Standortes bereits verändert (z. B. durch Aufschüttungen/Abgrabun-\ngen in Folge der Bebauung und des Abrisses). Es sind indirekte Veränderungen der natürli-\nchen Standortbedingungen und Lebensgemeinschaften durch anthropogene Einflüsse vor-\nhanden. Der Standort ist bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung von 1998\nrechtskräftig überplant.\nWechselwirkungen zwischen dem Vorhaben und den Schutzgütern betreffen vor allem die\nBoden- und Klimafunktionen, die Grundwasserneubildung, das Landschaftsbild und die Bio-\ntopstrukturen mitsamt der Tierwelt. Sie werden unter den jeweiligen Schutzgütern abgehan-\ndelt.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 67\n7.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten\nAufgrund der guten infrastrukturellen Gegebenheiten, der bereits bestehenden Vorbelastung\n(Altgewerbestandort) und der seit 1993 beplanten und wenig später erschlossenen Fläche ist\ndie Ansiedlung von Gewerbe in diesem Bereich zu favorisieren. Die Steuerung und Vorberei-\ntung der künftigen Gewerbeansiedlungen im Norden der Stadt Leipzig wird im „Nordraum-\nkonzept“ (2001) entwickelt. Dies geschieht unter Einbeziehung einer großräumigen, regiona-\nlen Landschaftsgestaltung. Das Konzept befindet sich derzeit in Überarbeitung. Im Rahmen\ndieser Bearbeitung wurden verschiedene Standorte für Gewerbeansiedlungen geprüft. Das\nPlangebiet ist als Gewerbestandort Teil des Nordraumkonzeptes.\nMit dem Bebauungsplan Nr. 35.2, 1. Änderung, der die planungsrechtliche Zulässigkeit von\nGewerbeansiedlungen bereits regelt, verfügt der Standort über einen Vorteil gegenüber an-\nderen Flächen, die über kein Planungsrecht verfügen. \nAndere Aufteilungen des Plangebietes wären grundsätzlich möglich, jedoch gewährleistet die\nvorliegende Planung unter Berücksichtigung der bestehenden Erschließungsanlagen eine\noptimale Nutzung der Baugrundstücke gemäß dem Entwicklungsziel, Das Plangebiet wird in\ndie bestehenden Strukturen städtebaulich und landschaftsgestalterisch eingebunden. Aus\ndiesem Grunde wurden andere Varianten nicht weiter verfolgt.\n7.4 Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen \nDie Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der\nDurchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehe-\nne nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maß-\nnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (§ 4c BauGB). Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung\nder erheblichen Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht zu beschreiben (Nr. 3b) Anlage\nzum BauGB).\nIm Rahmen der Umweltprüfung für diesen Bebauungsplan wurde festgestellt, dass dessen\nDurchführung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen\nauf die Schutzgüter\nBoden, Klima, Biodiversität und Landschaft nach sich ziehen wird. Deshalb sind für die Über-\nwachung keine Maßnahmen vorgesehen.\nFolgende erhebliche\nAuswirkungen bedingen die jeweils angegeben geplanten Überwa-\nchungsmaßnahmen (N negativ/ nachteilig, P positiv):\nSchutzgut Erhebliche Umweltauswirkung Überwachungsmaßnahme\nTiere N: Verlust von Lebensräumen \nP: Schaffung Magerrasenfläche mit Of-\nfenbereichen (M 1.1) als Maßnahme \nfür die Blauflügelige Ödlandschrecke \nund FCS-Maßnahme für die Zaun-\neidechse\nMonitoring der FCS-Maßnahmen\nDurch die vertraglich zu vereinbarenden FCS-Maßnahmen werden die erheblichen Umwelt-\nauswirkungen auf das Schutzgut Tiere kompensiert.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 68\nSollte es bei der Durchführung dieses Bebauungsplanes Hinweise auf unvorhergesehene\nUmweltauswirkungen geben, werden erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen.\n7.5 Zusammenfassung \nFür die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die\nvoraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden (siehe Kap. 7.1.).\nDer Umweltbericht beinhaltet im Wesentlichen eine umfassende Beschreibung und Bewer-\ntung der in der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungs-\nplans. Berücksichtigt werden dabei die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen\nund Tiere, Landschaft, Menschen sowie Sach- und Kulturgüter. \nZiel dieses Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwick-\nlung eines Gewerbegebietes zu schaffen. \nDie relevanten fachlichen Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes (siehe Kap. 7.1.2) wer-\nden berücksichtigt.\nInnerhalb des Plangebietes erfolgt ein Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG bzw. § 8 Sächs-\nNatSchG. Daher wird für den vorliegenden Bebauungsplan eine quantitative Eingriffs-Aus-\ngleichsbilanz vorgenommen. \nAuszugleichen ist der über den zuvor mit dem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan\nNr. 35.2, 1. Änderung ermöglichten und ausgeglichenen Eingriff hinausgehende Eingriff.\nDieser wird mit umfangreichen internen Ausgleichsmaßnahmen zu 93,8 % kompensiert (sie-\nhe Kap. 7.2.2.4).\nAufgrund der ermittelten Umweltbelange und ihrer Auswirkungen auf die betrachtenden\nSchutzgüter werden im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 35.2, 2. Änderung Festsetzungen\ngetroffen zu:\n- Lärmemissionskontingenten\n- einer qualitativ hochwertigen Gestaltung der Freianlagen mit über 120 Großgehölzen\nund Bäumen in bereits ökologisch wirksamer Qualität\n- Gestaltung einer ökologisch wirksamen Fläche (Offenland als magere Wiese und\nHochstaudenflur) von ca. 1,0 ha zur Übernahme von Funktionen des Artenschutzes\nund der Biodiversität\n- funktionellen und Sichtschutzpflanzungen zur Abschirmung ökologisch wirksamer\nFreianlagenbestandteile\n- einer Begrünung von Fassadenbereichen\n- Dachbegrünung von 60 % im Baugebiet GE 2.2; für die Baugebiete GE 1 und GE 2.1\nist die Begrünung für 50 % der Dachfläche vorgeschrieben, soweit keine solar-\ntechnische Nutzung erfolgt.\n- einer klimatischen Entlastung von versiegelten / befestigten Flächen\n- einer Entlastung des Regenwasserabflusses.\nFolgende verbleibende erheblichen Umweltauswirkungen des vorliegenden Bebauungs-\nplanes wurden ermittelt (Details siehe Kap. 7.2):\nSchutzgut Tiere: Verlust von Lebensräumen, namentlich bodenbrütender Offenlandarten\n(Brachpieper, Flussregenpfeifer, Feldlerche) sowie der Zauneidechse (nicht ausgeschlos-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 69\nsen, jedoch ohne Nachweis). Dafür kommen FCS-Maßnahmen zur Anwendung, die auf einer\nErsatzfläche am Zwenkauer See umgesetzt werden sollen bzw. für die Zauneidechse auch\ninnerhalb des Geltungsbereiches auf der Maßnahmenfläche M 1.1.\nZur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sind geeignete Maßnahmen vorge-\nsehen und im Kap. 7.4 angegeben.\n8 Ergebnisse der Beteiligungen \n8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit\nDie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom\n24.06.2014 bis zum 08.07.2014 statt. Die Planunterlagen konnten im Stadtplanungsamt ein-\ngesehen werden.\nErgänzend dazu erfolgte eine Beteiligung Leipziger Bürgervereine durch die Stadt Leipzig.\nDrei Bürgervereine (alles Umweltverbände) erhielten durch Zusendung des Vorentwurfes\ndes Bebauungsplanes sowie seiner Begründung (jeweils der auch den Trägern öffentlicher\nBelange zugesandten Fassung) mit Schreiben des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2014 Ge-\nlegenheit, sich frühzeitig am Planverfahren zu beteiligen.\nIm Rahmen dieser Beteiligungen gingen insgesamt vier Stellungnahmen aus der Öffentlich-\nkeit ein.\nEin im Umfeld des Plangebietes ansässiges Unternehmen teilte einerseits mit, dass die\nGrundausrichtung der Bebauung grundsätzlich begrüßt werde. Anderseits wurde allerdings\nfolgende Problematiken angesprochen (Zitate kursiv wiedergegeben; Buchstabierung er-\ngänzt):\na) Insbesondere eine Umschlagnutzung, auch geringen Umfanges, wird […] kritisch gese-\nhen. Die Verkehrsauslastung im Umfeld des Messegeländes während der Veranstaltungs-\nperioden ist bereits heute hoch und wird durch das Logistikzentrum am ehemaligen „Quel-\nle-Areal“ bereits zusätzlich erhöht. Die verschiedenen Verkehrsströme werden zum ge-\ngenwärtigen Zeitpunkt auf wenige Knotenpunkte konzentriert. Hier ist die Verkehrssituati-\non – Individual und Lieferverkehr – bei weiteren Umschlagpunkten genau zu betrachten.\nDie großen Beladeflächen in dem Areal lassen auf eine hohe Umschlagsfrequenz schlie-\nßen. Hervorzuheben sind hier zum einen die publikumsstärksten Messen […]. Zur Ver-\ndeutlichung der Problematik möchten wir […] ins Feld führen – in zwei Tagen steuern\netwa 1.000 Lkw das Messegelände allein für den Aufbau […] an, was einen großen ver-\nkehrtechnischen Regelungsaufwand bedeutet. […]. Hinzu kommen der Lieferverkehr des\nSachsenparks sowie der allgemeine Personenverkehr. \n[…] Im Interesse aller Beteiligten sollte hier eine optimale Lösung - vor allem für die Alte\nDübener Landstraße, hinsichtlich der Verkehrsführung, Ampelschaltungen oder Erweite-\nrung des Straßennetzes, angestrebt werden.\nb) Die nunmehr vorgesehenen Gebäude zeigen großflächige Grundrisse und engen Gebäu-\ndestand. Dies konkurriert mit den flächigen Strukturen der Messe und deren Grünflächen-\ngestaltung, […]. Insofern wünschen wir uns eine passende Gestaltung der Gebäudestruk-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 70\nturen und des Landschaftsbildes, um eine landschaftliche Verträglichkeit mit dem Umfeld\nherzustellen.Insbesondere ist es […] wünschenswert, wenn die großen Hallengebäude\neine bauliche Unterteilung bzw. eine gestalterische Abschnittsbildung erfahren, die nicht\nnur auf eine Farbgestaltung reduziert wird. Vor allem die Gebäude, welche direkt an die\nMessemulde angrenzen werden, sollten durch landschaftsgestalterische Einbindung dem\nStandort gerecht und der architektonischen Ausprägung, welche von der Glashalle und\nder umliegenden Messebauten ausgeht, ähnlich gestaltet werden. Ausgehend vom vorge-\ngebenen Qualitätsmaßstab der Messebebauung und des Messeumfelds scheint es un-\nverzichtbar, dass sich Mindestglasanteile in den Fassaden wiederfinden, so dass ein na-\nhezu durchlässiger Blick entlang der Achse möglich ist. Analog zu den Dachflächen der\nGebäude der Leipziger Messe ist auch eine Dachbegrünung gern gesehen. Durch die Bil-\ndung von Raumkanten an der Alten Dübener Landstraße und an der Merkurpromenade in\nZusammenschau mit dem Einbau von Glasfassaden kann die Bedeutung der raumprä-\ngenden Achse von der Merkurpromenade über die Messemulde bis hin zum Hauptein-\ngang der Messe sehr gut hervorgehoben werden. Wichtig ist uns die Integration des Ge-\nsamtbildes […], um die durch die Eingangshalle West und Messemulde geprägte und be-\nkannte Ansicht nicht zu verlieren. Ausgehend vom Blickpunkt an der Glashalle befürwor-\nten wir es, dass auf der dem Messegelände zugewandten Seite aus optischen Gründen\nkeine Andockstationen für Lkw geplant sind.\n[…] Weiter möchten wir rechtlich gesichert wissen, dass es ein differenziertes, landschaft-\nliches Konzept sowie keine Andockstationen im Sichtfeld geben wird. Ferner legen wir\ngroßen Wert auf die Gestaltung der Hallen und Gebäude durch den Einbau von Glas-\nfassaden. Das architektonische, durch die Messebauten geprägte Niveau darf durch die\nneue Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Daher sollte in der weiteren Planung und\nUmsetzung verbindlich geregelt werden, dass die Fassaden und die Freiraumgestaltung\nzur Merkurpromenade und zur Alten Dübener Landstraße dem vorgegebenen Qualitäts-\nmaßstab der Messebebauung und des Messeumfeldes entsprechen müssen. \nUmgangsweise:\nDie Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung überprüft und weiter entwickelt. Dafür\nwurde auch die Stellungnahme zugrunde gelegt. Zu den einzelnen Inhalten der Stellungnah-\nme ist anzumerken:\nZu a):\nEs liegt ein Verkehrsgutachten vor, das die typologische verkehrliche Machbarkeit der Pla-\nnung nachweist. Zusätzlich erfolgte eine weitergehende Betrachtung in Bezug auf messe-s-\npezifische Ereignisse und wurde in einem ergänzenden Gutachten untersucht. Die Leis-\ntungsfähigkeit der Knoten konnte darin bestätigt werden (siehe dazu auch Kap. 9.2).\nAls notwendig wurde frühzeitig ein weitgehender Ausschluss von ausschließlich logistisch tä-\ntigen Unternehmen erkannt. Es wird deshalb die Festsetzung getroffen, nach der in den Ge-\nwerbegebieten eigenständige Verteilzentren für den Einzelhandel, für Kurier-, Paket- und\nPostdienste sowie für Baustoffe und Baumaterialien ausgeschlossen sind. Näheres ist dem\nKap. 12.1 zu entnehmen.\nInsofern ist mit einer geringeren Umschlagnutzung, als vom Absender der Stellungnahme\nbefürchtet, zu rechnen.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 71\nZu b): \nDie Stadt ist sich der besonderen Anforderungen, die sich vor allem auch aus der Nähe des\nPlangebietes zum Gelände der Leipziger Messe ergeben, bewusst. Deshalb wurden ein\nstädtebauliches und ein landschaftsgestalterisches Konzept erarbeitet. In beiden Konzepten\nwird der angemessenen gestalterischen Einbindung der im Plangebiet zulässigen Nutzungen\nin das bestehende Umfeld besondere Bedeutung beigemessen, wobei auch alle in der Stel-\nlungnahme genannten Aspekte berücksichtigt wurden. Beide Konzepte sind planerische\nGrundlage für diesen Bebauungsplan und werden mit dessen Festsetzungen bauplanungs-\nrechtlich umgesetzt. Damit ist davon auszugehen, dass eine dem Umfeld angemessene Inte-\ngration der sich im Plangebiet ansiedelnden Nutzungen gewährleistet ist. \nZu den einzelnen, in der Stellungnahme genannten Punkten: \nlandschaftsgestalterische Einbindung, Integration des Gesamtbildes\nDas landschaftsgestalterische Konzept greift die spezifischen landschaftsgestalterischen Mit-\ntel, die den angrenzenden Landschaftsraum prägen, wie bspw. raumbildprägende Achsen, li-\nneare Grünzüge, Freihalten von Wiesenbereichen, gezielte Auswahl und Anordnung von Ge-\nhölzen auf, passt dieses gestalterische Prinzip dem Standort an und qualifiziert es weiter.\nDieses Konzept wurde durch gezielte grünordnerische Festsetzungen in der vorliegenden 2.\nÄnderung des Bebauungsplanes umgesetzt. Näheres dazu siehe Teil A: Planzeichnung bzw.\nKap. 9 und 12\nbauliche Unterteilung der Hallen, gestalterische Abschnittsbildung\nWie im städtebaulichen Konzept beschrieben (siehe Kap. 9.1) wird die großmaßstäbliche\nBaustruktur der umgebenden Bebauung aufgegriffen und standortbezogen der geplanten ge-\nwerblichen Entwicklung angepasst. Dabei soll der städtebaulich prägnante Standort am\nStadteingang und im Umfeld der Messe Leipzig neu geordnet und städtebaulich bzw. archi-\ntektonisch attraktiv gestaltet werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, wurden Leitlinien für\ndie städtebauliche Planung entwickelt, die sich letztlich in den Festsetzungen widerspiegeln.\nDamit die Gebäude einer städtebaulichen Ordnung folgen, wurden Raumkanten und die\nMaßstäblichkeit durch festgesetzte Baulinien und minimale bzw. maximale Gebäudelängen\ndefiniert. Eine geplante Anlieferschleuse gliedert die östliche Fassade im Gewerbegebiet GE\n2.1. Weiteres ist der Planzeichnung bzw. dem Kap. 12 zu entnehmen.\nMindestglasanteilen in den Fassaden\nEs ist geplant, die Fassaden der Gebäude, die sich der „Alten Dübener Landstraße“ und der\n„Merkurpromenade“ zuwenden, zu gliedern bzw. zu gestalten. Dementsprechend wird durch\ntextliche Festsetzungen bestimmt, dass die Außenwände der Gebäude über einen Mindest-\numfang von transparenten Verglasungen verfügen müssen. Das bedeutet, dass innerhalb\nvon definierten Fassadenabschnitten jeweils festgesetzte prozentuale Anteile an Verglasun-\ngen umzusetzen sind. Mit der Orientierung der Fassaden zu den genannten Straßen wird die\nBedeutung dieser Achsen hervorgehoben (siehe Teil A: Planzeichnung und Kap. 12).\nDachbegrünung\n \nIm Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Dächer der Gebäude im Gewerbegebiet GE\n2.2 zu mindestens 60% extensiv zu begrünen sind. In den Gewerbegebieten GE 1 und GE\n2.1 sind für die Dachflächen alternativ entweder eine 50%ige Dachbegrünung oder eine so-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 72\nlartechnische Nutzung vorzusehen. Für alle Gebäude werden die notwendigen Dachaufbau-\nten in Höhe und Ausmaß begrenzt.\nkeine Andockstationen auf der dem Messegelände zugewandten Seite\nEntsprechend dem städtebaulichen Konzept sollen sogenannte Andockstationern in den\nBaugebieten GE 1 und GE 2.2 nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig\nsein. \nDagegen dient die im Baugebiet GE 2.1 begrenzte Fläche zwischen der westlichen Baugren-\nze und der mit M 6 bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sons-\ntigen Bepflanzungen, als Andockstation und deren Aufstellflächen und wird als solche festge-\nsetzt.\nIm Bereich der „Alten Dübener Landstraße“ bzw. der „Merkurpromenade“ sind keine Aufstell-\nflächen für LKW geplant, alle Gewerbehöfe sind zu den angrenzenden Straßenverkehrsflä-\nchen durch Mauern oder Hecken abzugrenzen. Näheres dazu siehe Teil A: Planzeichnung\nund Kap. 9.1, 9.2 und 12.\nEin Fahrgastverband teilte mit, die Ziele der 2. Änderung könnten in der vorliegenden Art\nund Weise unter keinen Umständen mitgetragen werden. Zum einen sei die vorliegende Pla-\nnung in sich weder durchdacht noch in irgendeiner Art und Weise fahrgastfreundlich im Sin-\nne kurzer Wege zu den Stationen im Umfeld, noch könne die Außenwirkung (selbst im ange-\nnommenen optimistischten Falle) die zeitgenössische Antwort auf das Messegelände Leip-\nzigs sein.\nDies wird wie folgt begründet:\na) Umwege: „Im näheren Umfeld befindet sich südwestlich die S-Bahnstation „Messe“ mit ei-\nnem 10/20 Takt und sehr attraktiven Fahrzeiten, ebenfalls südwestlich die Busstation S-Bf\nMesse“ mit Linienverkehren Richtung Seehausen und südöstlich des Plangebietes die\nTramstation „Messegelände“ mit einem 10 Minutentakt. Im nordöstlichen Umfeld stoppt\neine Buslinie zur näheren Erschließung mit untergeordneter Bedeutung. Die Anbindung\nim stadtweiten Vergleich kann als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Entspre-\nchend steigt die Nutzung an, insbesondere seit Inbetriebnahme der S-Bahn. Von keiner\neinzigen Station gibt es unmittelbare, geradlinige und damit annehmbare Fußwegebezie-\nhungen. Der Hauptzugang liegt außerhalb am Ostrand des Baufeldes und bedeutet für\nFußgänger (und damit Fahrgäste) den öden Gang über Parkplätze. Die Umwege als Ver-\ngleich zwischen einer angenommenen Zugangsmöglichkeit am nächstgelegenen Punkt\nund dem geplanten Zugang Ost bis zur auf diese Weise erreichbaren stelle betragen für\n→die S-Bahnstation+Busstation Messe: [...]= 650 m Umweg\n→Die Tramstation (Ankunft): […] 330 m = Umweg\n→die Tramstation (Abfahrt): […] = 170 m Umweg\nDiese Werte zeigen die Unzumutbarkeit einer Neuinvestition auf, liegen für den besten\nNahverkehrsträge weit über dem anzunehmenden fußläufigen Einzugsbereich einer Stati-\non.“\nb) Art der Nutzung: „Die angestrebte Nutzung des Gebietes als (produzierendes) Gewerbe-\ngebiet widerspricht dem verpflichtenden Ansatz, die hochwertigsten Verknüpfungspunkte\ndes ÖPNV im Rahmen der Bauleitplanung mit einer entsprechenden Nutzung zu verse-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 73\nhen. Auf dem Potenzial der hier betreffenden 100.000 m² Grundfläche lassen sich durch\nz.B. adäquate Nutzung für Verwaltungen / Büroarbeitsplätze ganz andere Nutzungsdich-\nten erzielen, welche für die volkswirtschaftliche Nutzungsberechnung der Verkehrsinvesti-\ntionen zu Grunde gelegt wurde. Die Darstellung der Stellflächen für die Gewerbenutzung\nlässt Platz für ca. 750 bis 1.000 Fahrzeuge zu, das lässt auf ca. 1.200 Arbeitsplätze\nschließen. Selbst bei idealisierter […] ÖV-Anteile von 20 % wären das lediglich 200 Per-\nsonen (400 Fahrten). Viel zu wenig, um die gewaltigen Investitionen in Stadtbahnnetze\nund S-Bahnsystem dauerhaft tragfähig zu gestalten. Eine entsprechend dichte Nutzung\nermöglichst das 5 bis 10fache an Mitarbeiterpotenzialen. Bei lediglich 25 Jahren Nut-\nzungsdauer liegt allein der Fahrgeldverlust bei ca. 15 Millionen Euro.“\nc) Städtebauliche Wirkung: „Die städtebauliche Wirkung einer Produktionshalle als abschlie-\nßende Raumkante der elementaren Sichtachse der Messemulde kann nur als misslich\nangesetzt werden. Im Falle der baulichen Simulation einer ansprechenden Nutzung durch\nPotemkinsche Fassadengestaltung wäre dies obendrein ein peinlicher Ausweg. Das An-\nsehen der Leipziger Messe nimmt nachhaltig Schaden. Industriefassaden werden schon\ndem allgemeinen Kostendruck folgend auf minimalste Zusatzkosten für Gestaltung errich-\ntet. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bürogebäude eine hochwertige Fassadenausprä-\ngung erfahre, sei ungleich größer.“\nUmgangsweise:\nDie Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung überprüft und weiter entwickelt. Dafür\nwurde auch die Stellungnahme zugrunde gelegt. Zu den einzelnen Inhalten der Stellungnah-\nme ist anzumerken:\nZu a):\n \nOptimale Fußwegebeziehungen zu den im Umfeld befindlichen Haltestellen des ÖPNV wur-\nden geprüft und als ein Belang in die Abwägung eingestellt. Dem gegenüber stehen vor al-\nlem die sonstigen der Planung zugrunde liegenden städtebaulichen Rahmenbedingungen,\nAnforderungen des Artenschutzes und die städtebaulichen Ziele sowie die Interessen und\nAnforderungen, die sich aus betrieblichen Nutzungsaspekten ergeben. Ergebnis ist, dass es\nbei der bisherigen Lösung bleiben soll. \nDies ist wie folgt begründet:\nEine gradlinige Wegeverbindung des Plangebietes in Richtung S-Bahnhof „Leipzig Messe“\nwürde eine Wegeverbindung zur Merkurpromenade voraussetzen, die die Maßnahmefläche\nM 1.1 queren müsste. Dies würde einerseits Teile der Maßnahmenflächen in Anspruch neh-\nmen, die dann an anderer Stelle bereit zu stellen wären. Andererseits wären von der Benut-\nzung des Weges ausgehende Störungen der Maßnahmenfläche nicht auszuschließen. Auch\nist auf Grund der Geländetopographie an der Merkurallee eine auch im Winter sichere We-\ngeführung kaum oder nur mit hohem Aufwand möglich. Hinzu kommen Sicherheitsbelange\nkünftiger Nutzer, für die ein im Nachtzeitraum publikumsarmer Weg ein zusätzliches Ein-\nbruchsrisiko darstellt. Deshalb entscheidet sich die Stadt gegen eine solche Wegeverbin-\ndung. \nFür die gradlinige Anbindung des nördlichen Planungsgebietes (GE 1) in Richtung S-Bahn-\nhof würde zudem ein öffentlicher oder zumindest öffentlich zugänglicher Weg entlang der\nwestlichen Grenze des Plangebietes zwischen Merkurpromenade und Seehausener Allee\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 74\nverlaufen müssen. Auch dagegen entscheidet sich die Stadt. Eine solche Wegeverbindung\nwürde zu Lasten der für den Eingriffsausgleich erforderlichen Maßnahmefläche „M 2“ gehen. \nEine gradlinige Wegeverbindung in Richtung Straßenbahn-Haltestelle „Messegelände“\nmüsste ebenfalls die Maßnahmenfläche M 1.1 queren (siehe dazu oben). Eine solche Wege-\nverbindung wäre für den südlichen Teil des Plangebietes von keinem nennenswerten Vorteil.\nIm südlichen Teil kann der Grundstückseigentümer ab einem Abstand von nur ca. 65 m zur\nsüdlichen Plangebietsgrenze Zugänge zur „Alten Dübener Landstraße“ herstellen. Ob er dies\ntut, soll ihm überlassen bleiben. Für den nördlichen Teil des Plangebietes wäre eine solche\nVerbindung nur von Vorteil, wenn etwa von der Mitte des im Plangebiet gelegenen Teils der\nSeehausener Allee ein möglichst gradliniger Weg in Richtung Haltestelle hergestellt würde.\nDadurch würde aber der südliche Teil des Plangebietes auf unzweckmäßige und unange-\nmessene Art und Weise zerschnitten. Dies stünde im Widerspruch zu den Zielen der Stadt\nfür das Plangebiet und wäre auch für den Grundstückseigentümer nicht zumutbar.\nAbschließend ist festzustellen, dass die südlichen Gewerbegebiete in zumutbarer Entfernung\nzu den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs liegen. Die Anbindung des nördlichen Ge-\nwerbegebietes kann trotz der größeren Entfernungen zu der S-Bahn- und Straßenbahnhalte-\nstelle als gut eingeschätzt werden, da es zu diesen Haltestellen verbindende Buslinien gibt.\nIndividuelle Lösungen sind dem Grundstückseigentümer im Rahmen der Entwicklung des\nGebietes vorbehalten.\nZu b):\nEs ist sicherlich zutreffend, dass sich durch eine Nutzung für Verwaltungen bzw. Büroar-\nbeitsplätze ganz andere Nutzungsdichten erzielen ließen. Dieser Aspekt wurde auch geprüft\nund als ein Belang in die Abwägung eingestellt. Bereits der bestehende Bebauungsplan von\n1993 setzte ein Gewerbegebiet mit dem Planungsziel fest, Büro- und Dienstleistungsbetriebe\nsowie private und öffentliche Verwaltungen anzusiedeln. Diese angestrebte Entwicklung ist\nseitdem auf einem Großteil der Fläche des bestehenden Bebauungsplanes nicht eingetreten,\nda sie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht entsprach und auch heute nicht ent-\nspricht. \nNun beabsichtigt der Grundstückseigentümer, wirtschaftlich tragfähige gewerblich Nutzungen\nauf seinen Grundstücken zu realisieren. Übergeordnetes Planungsziel für diese Bebauungs-\nplan-Änderung ist es deshalb, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung ei-\nnes den aktuellen Rahmenbedingungen entsprechenden Gewerbegebietes zu schaffen. In\ndiesem Rahmen wird das Ziel verfolgt, die brachliegenden gewerblichen Bauflächen für die\nAnsiedlung von Unternehmen, für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für die Unterstüt-\nzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Leipzig zu mobilisieren. Auf der\nGrundlage dieses Zieles wurden im Hinblick auf die Beschäftigtenzahlen – im Sinne eines In-\nteressenausgleiches zwischen einer wie auch immer gearteten vermarktbaren Gewerbenut-\nzung auf der einen und einer möglichst großen Arbeitsplatzdichte auf der anderen Seite –\nu.a. logistische Nutzung (vgl. TF 1.1.2) ausgeschlossen - um höhere Beschäftigungsquoten\npro Flächeneinheit gewerblicher Nutzfläche zu erreichen. Darüber hinaus reichende Ein-\nschränkungen der Nutzbarkeit mit dem Ziel, eine höhere Arbeitsplatzdichte zu erzielen, wür-\nde mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Flächen weiterhin ungenutzt liegen\nblieben. Das wird seitens der Stadt nicht gewollt und wäre auch für den Grundstückseigentü-\nmer nicht zumutbar.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 75\nZu c):\nDie Stadt ist sich der besonderen Anforderungen, die sich vor allem auch aus der Nähe des\nPlangebietes zum Gelände der Leipziger Messe ergeben, bewusst. Deshalb wurden ein\nstädtebauliches und ein landschaftsgestalterisches Konzept erarbeitet, in denen insbesonde-\nre die gestalterischen Belange im Umfeld der Messe dezidiert betrachtet wurden. In beiden\nKonzepten wird der angemessenen gestalterischen Einbindung der im Plangebiet zulässigen\nNutzungen in das bestehende Umfeld besondere Bedeutung beigemessen. Beide Konzepte\nsind planerische Grundlage für diesen Bebauungsplan und werden mit dessen Festsetzun-\ngen bauplanungsrechtlich umgesetzt. Damit ist davon auszugehen, dass eine dem Umfeld\nangemessene bauliche Nutzung im Plangebiet gewährleistet ist – unabhängig davon, ob es\nsich dabei um Bürogebäude oder andere Gebäude handelt. \nEin Umweltverband teilte mit, er könne der Aufstellung des Bebauungsplanes in Kombinati-\non mit dem Artenschutzbeitrag nicht zustimmen. Dies wird wie folgt begründet (Zitate kursiv\nwiedergegeben; Buchstabierung ergänzt):\na) Nach Prüfung der […] Unterlagen und der Fläche selbst stellt sich uns ein Widerspruch in\nBezug auf den kartieren Brachpieper (Anthus campestris), Anhang-1-Art der europäi-\nschen Vogelschutzrichtliche dar. Auf Seite 12 (6.1.2 Avifauna) des artenschutzrechtlichen\nFachbeitrags [...] wird angeführt: „Der Brachpieper benötigt eine Fläche von mind. 0,5 ha,\nzusätzliche Singwarten werden gern angenommen.“...“Dazu kann die Maßnahme M1 im\nSüden (4600 qm), die als offene Wiesenfläche geplant ist, entsprechend umgestaltet\n(s.o.) und auf 5000 qm erweitert werden.“ Das derzeitige Revier des Brachpiepers um-\nfasst jedoch nach Kartierungen vor Ort tatsächlich rund 3,5 ha. Auch nach Literaturanga-\nben ist von einer Minimalreviergröße von 3,1 ha auszugehen […]. In den letzten Jahren\nwar ein allgemeiner Bestandsrückgang zu verzeichnen, so dass die Art in der Roten Liste\nSachsens als „stark gefährdet“ eingeschätzt wird. Als Besiedler offener und schütter be-\nwachsener Flächen verschwindet der Brachpieper, wenn die Flächen zuwachsen\nund/oder bebaut werden. →Die Ausgleichsfläche sollte daher im Ausmaß nicht auf unter\n3,1 ha fallen. Des Weiteren muss garantiert werden, dass die Ausgleichsfläche die glei-\nchen Boden- sowie Vegetationsbedingungen wie die jetzige Brutfläche bietet und ein Zu-\nwachsen der Fläche dauerhaft durch kontinuierliche Schnitt- und Pflegemaßnahmen ver-\nhindert wird. Außerdem muss für eine erfolgreiche Brut, der Zugang zur Fläche erschwert\nwerden, damit keine Störungen durch Begängnis, Befahren oder Hunde erfolgen. Im Hin-\nblick auf die starke Gefährdung des Brachpiepers, er ist im Übrigen auch durch die Bun-\ndesartenschutzverordnung geschützt und in der Roten Liste Deutschlands als „Kategorie\n1- vom Auzssterben bedroht“ aufgeführt.[...], bedeutet bereits der Verlust eines Brutpaars\neine erhebliche Beeinträchtigung/Störung im Sinne des § 44 (1) BnatSchG. […] Da ein\nAusgleich für den vorgenannten Totalverlust nicht in Sicht scheint, handelt es sich nach\nunserer Einschätzung zusätzlich um einen Verstoß gegen § 44 BnatSchG. Es sind somit\nauch aus diesem Grund frühzeitig, sog. CEF_Maßnahmen notwendig, um ein Offenhalten\nder Flächen im gleichen Zustand, wie jetzt zu erhalten. \nb) Auf der Fläche haben wir nachrichtlich Kartierungen zum Vorkommen des Feldhasen (Le-\npus europaeus) festgestellt. Ganz offensichtlich wird das Gebiet sowohl als Nahrungs-,\nals auch Ruhehabitat aufgesucht. Der Feldhase [...] ist in der Roten Liste der gefährdeten\nTiere Sachsen (LR 3) aufgenommen worden: Die Zerschneidung der Lebensräume durch\nStraßen und Trassen stellt in zunehmenden Maße eine große Gefahr für die Tiere dar und\nführte in den letzten Jahren zu signifikanten Bestandsminderungen. [...] Das geplante Vor-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 76\nhaben bezweckt nun erneut eine Versiegelung und führt somit zur Vertreibung des Feld-\nhasen. Über entsprechende Ausgleichs- Maßnahmen in räumlicher Nähe müsse daher in\neinem ergänzenden Fachbeitrag nachgedacht werden. \nc) Der nach BNatSchG und BArtSchV streng geschützt Flussregenpfeifer (Charadrius dubi-\nus) wurde ebenfalls mit einem Brutpaar auf der Fläche kartiert. Hauptursache für den\nstarken Bestandseinbruch seit Ende des 19.Jahrhunderts war und ist der Verlust der ur-\nsprünglichen Lebensräume durch wasserbauliche Veränderungen bzw. Vernichtung sei-\nner Brutplätze. […] Infolge der weiteren Nutzung bzw. Überbauung von Industriebrachen\nverschwinden viele Brutplätze kurzfristig wieder,[...] Zusätzlich bestehen direkte Gefähr-\ndungen durch die Nutzung oder Umgestaltung derartiger Flächen auch während der Brut-\nzeit. Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen bestehen für den\nFlussregenpfeifer u.a. in der Erhaltung und Entwicklung von vegetationsarmen Kies- und\nSchotterbänken an Flüssen, Seen, Sand und Kiesgruben und der Verhinderung der Suk-\nzession durch Entbuschung und Pflege.\nd) Auch sind auf dem Plangebiet Vorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) kartiert wor-\nden. […] Die Feldlerche steht inzwischen auf der Roten Liste Deutschland (2007): Status\n3 – Gefährdet.\ne) Hinsichtlich der Kartierdaten (Mai/Juni) lässt sich feststellen, dass alle relativ spät im Jahr\nund auch relativ eng beieinander liegen. […] Somit konnte keine Erfassung der zahlenmä-\nßig häufigen Frühjahrsbruten stattfinden. Besonders in Bezug auf die Kenntnis des Brach-\npieper-Vorkommens lassen Altnachweise […] auf mehr Brutpaare schließen. Wir empfeh-\nlen daher nachdrücklich eine Neukartierung im kommenden Jahr entsprechend der Me-\nthoden-Standards zur Erfassung von Brutvögeln in Deutschland (Südbeck et.al 2005)\nempfohlen. Für Leipzig ist von 25-30 Brutpaaren auszugehen, wie dies frühere Kartierun-\ngen belegen [vgl. Leipziger Brutvogelatlas].\nf) Somit handelt es sich um eine 100 %ige Neuversiegelung einer großen Freifläche in In-\nnenstadtnähe, die somit direkt einen Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen, den\nVerlust von Filter- und Pufferfunktionen des Bodens und den Verlust der positiven Beein-\nflussung des Klimas bedeutet. Aufgrund der Größe der Fläche […] mit 11 ha […] müssen\nzwingend sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen auch für diese Schutzgüter festgesetzt wer-\nden. Denkbar ist hier die regelmäßige Freihaltung einer Fläche an einem der nahe gele-\ngenen, ehemaligen Tagebaurestflächen, die sich inzwischen zu Seenlandschaften entwi-\nckelt haben.\ng) Weiterhin zu beachten sind auch all jene Wirkungen, die aus dem Projekt herausgehen,\nalso umfangreiche Kulisseneffekte, ausgelöst durch die Baukörper und die bau- und anla-\ngebedingte Anreicherung des Ortes mit Baulärm und Beleuchtung sowie dem regelmäßi-\ngen An- und Befahren und der Außenbeleuchtung der fertiggestellten Hallen im normalen\nBetrieb. Für Offenlandbrüter müsste somit mindestens ein 200 m Radius rings um das\nBauvorhaben berücksichtigt werden. Es folgt, dass der Untersuchungsrahmen wesentlich\ngrößer sein sollte, da aus dem Vorhaben wesentlich mehr Beeinträchtigungen zu erwar-\nten stehen.\nh) Der Bebauungsplan wird somit erhebliche Umweltauswirkungen auf das Vorkommen und\ndie Lebensstätte der lokalen Population des Brachpiepers (Anthus campetris) des Fluss-\nregenpfeifers (Charadrius dubius) und der Feldlerche (Alauda averensis) haben. Es fän-\nden Verstöße gegen § 44 (1) BNatSchG statt. Diese können durch die oben beschriebe-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 77\nnen Abweichungen von der guten fachlichen Praxis auch nicht ausgeräumt werden. Damit\nist die Planung aus artenschutzrechtlichen Gründen derzeit nicht genehmigungsfähig. Wir\nempfehlen, die Ausgleichsmaßnahmen grundlegend zu erweitern.\ni) Mit nachträglichem Schreiben weist der Umweltverband auf das Vorkommen der Art Zau-\nneidechse hin, indem über Dritte das Vorkommen auf der Planfläche im atypischen Le-\nbensraum bestätigt worden sei.\nUmgangsweise:\nDie Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung überprüft und weiter entwickelt. Dafür\nwurde auch die Stellungnahme zugrunde gelegt. Zu den einzelnen Inhalten der Stellungnah-\nme ist anzumerken:\nZu a):\nFür Brachpieper, Flussregenpfeifer und Feldlerche wurden mehrere, möglicherweise geeig-\nnete Flächen in der Umgebung, auf denen die CEF-Maßnahmen durchgeführt werden könn-\nten, geprüft (siehe auch Kap. 7.2.5.3 und AFB [19]). Bezüglich der Eignung der in Frage\nkommenden Flächen wurde festgestellt, dass keine geeigneten und umsetzbaren Maßnah-\nmen im Umfeld des Plangebietes als CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)\nzur Verfügung stehen. Demzufolge kann eine Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen\nAnforderungen lediglich als FCS-Maßnahme (Maßnahme zur Sicherung des Erhaltungszu-\nstandes) erfolgen. Für eine solche Maßnahme wurden Flächen am östlichen Ufer des Zwen-\nkauer Sees begangen und bewertet. Die Flächen sind grundsätzlich als Ersatzhabitat für den\nBrachpieper- sowie Flussregenpfeifer und Feldlerche geeignet. Bis zum Satzungsbeschluss\nist die Flächensicherung vertraglich zu regeln. Dazu ist über die endgültige Flächengröße so-\nwie die Modalitäten der Sicherung im Gelände zu befinden. Grundlage dafür ist die Erstel-\nlung eines Maßnahmen- und Entwicklungsplans für die FCS-Fläche. Näheres dazu ist dem\nKap. 7.2.5 zu entnehmen.\nZu b):\n \nEs ist zutreffend, dass im Plangebiet mehrere Tiere der Art „Feldhase“ vorhanden sind. Das\nUntersuchungsgebiet stellt allerdings einen kleinen, aufgrund fehlender Deckung ungeeigne-\nteren Teil ihrer Lebensräume dar. Diese erstrecken sich nördlich an das Untersuchungsge-\nbiet angrenzend, aber besonders im Süden bis zum Mockauer Ring/ Gypsbergstraße/ Gogol-\nstraße, vgl AFB [19].\nZu c):\nFür die Art Flussregenpfeifer wird im Zuge der FCS-Maßnahme für den Brachpieper eine\nFläche am östlichen Ufer des Zwenkauer Sees hergerichtet. (vgl. Kap. 7.2.5 und AFB [19]).\nZu d):\nFür die Art Feldlerche wird im Zuge der FCS-Maßnahme für den Brachpieper eine Fläche am\nöstlichen Ufer des Zwenkauer Sees hergerichtet. (vgl. Kap. 7.2.5 und AFB [19]).\nZu e)\nDa der Winter 2012/2013 ein langer, später Winter war, wurde mit der Erfassung erst begon-\nnen, als Vogelindividuen die Lebensräume überhaupt besiedelt hatten. Die beiden Ortstermi-\nne im März und Anfang April 2013 waren negativ, d.h. es gab keinen Nachweis. Die standar-\ndisierten sechs Termine wurden daran anschließend vollständig abgearbeitet. Die Ergebnis-\nse sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag [19] zu entnehmen.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 78\nZu f ): \nDie Ist-Situation im Plangebiet stellt sich mitnichten als unversiegelt dar, da dieses zu min-\ndestens 20-30% mit Beton und Steinplatten/Steinen belegt/ teilversiegelt ist und somit ein\nwesentliches Kriterium für das Vorkommen z.B. von Brachpiepern darstellt. Dessen unge-\nachtet und weil zu erwarten ist, dass die verbleibenden Flächen im Plangebiet aus anderen\nGründen ungeeignet sein dürften, wurden Flächen am östlichen Ufer des Zwenkauer Sees\nbegangen und bewertet. Die Flächen sind grundsätzlich als Ersatzhabitat für den Brachpie-\nper- sowie Flussregenpfeifer und Feldlerche geeignet. Näheres dazu ist dem Kap. 7.2.5 zu\nentnehmen.\nZu \n g): \nIm Artenschutzbeitrag [19] erfolgte eine ausführliche Betrachtung zur Avifauna. Aufgrund die-\nser fachlichen Grundlage wurden entsprechende Maßnahmen abgeleitet und werden umge-\nsetzt. (siehe auch Kap. 7.2.5 und AFB [19].\nZu h):\n \nFür die 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Herstellung und Sicherung einer externen\nAusgleichsfläche für die streng geschützten Arten Brachpieper, Flussregenpfeifer und die be-\nsonders geschützte Art Feldlerche erforderlich.\nFür Brachpieper, Flussregenpfeifer und Feldlerche wurden mehrere, möglicherweise geeig-\nnete Flächen in der Umgebung, auf denen die CEF-Maßnahmen durchgeführt werden könn-\nten, geprüft (siehe Kap. 7.2.5.3)\nBezüglich der Eignung der in Frage kommenden Flächen wurde festgestellt, dass keine ge-\neigneten und umsetzbaren Maßnahmen im Um feld des Plangebietes als CEF-Maßnahme\nzur Verfügung stehen. \nDemzufolge kann eine Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen lediglich\nals FCS- Maßnahme erfolgen. Voraussetzung dafür ist ein hinreichend begründeter Antrag\nauf Ausnahme gem. § 45, Abs. 7 BNatSchG. \nFür die FCS-Maßnahme wurden Flächen am östlichen Ufer des Zwenkauer Sees begangen\nund bewertet. Die Flächen sind grundsätzlich als Ersatzhabitat für den Brachpieper- sowie\nFlussregenpfeifer, Feldlerche geeignet.\nZu i):\n \nIm Rahmen der Bestandserfassung wurde im Bereich geeigneter Strukturen auf Vorkommen\nder Zauneidechse geachtet. Es wurden keine Individuen nachgewiesen. Obwohl kein Nach-\nweis stattfand, wird vorsorglich eine FCS-Maßnahme im Gebiet, z. B. mittels zweier Steinhau-\nfen (ohne Umsiedlung von Tieren aus dem Vorhabengebiet) umgesetzt. Auch stellt die exter-\nne Maßnahmefläche am Zwenkauer See einen geeigneten Lebensraum für die Zauneidech-\nse dar. Näheres siehe Kap. 7.2.5. und Ausführungen im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag\n[19].\nEin anderer Umweltverband teilte insbesondere mit: \na) „Die Kartierung der Avifauna des Gebietes ergab die Nachweise von Brachpieper […] und\nFlussregenpfeifer […]. Diese beiden Arten sind streng geschützt und der […; Umweltver-\nband] fordert, dass die Maßnahmen, unter Punkt 6.1 im Gutachten genannt, durchgeführt\nwerden.\nb) Maßgeblich begrüßt wird die vorgesehene Verwendung von Dachbegrünung. Angesichts\nder zu erwartenden großen Dachflächen von Hallengebäuden sollte eine maximal mögli-\nche Ausnutzung der Flächen für die Begrünung von Seiten der Bauleitplanung festgesetzt\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 79\nwerden. Als Alternative werden in städtebaulichen Konzept Solaranlagen angeführt. Es\nwird darauf hingewiesen, dass der Aufbau von Solaranlagen und eine Dachbegrünung\nsich technisch nicht zwingend ausschließen. Festsetzungen zur Errichtung von Solaranla-\ngen auf Dachflächen sollte die Anlage von Dachbegrünung grundsätzlich nicht ausschlie-\nßen.“\nc) „Die unter Punkt 6.2 [des Gutachtens] erwähnte Maßnahme einer größeren offenen Wie-\nsenfläche ist ebenfalls durchzuführen, um die negativen Auswirkungen durch die Bau-\nmaßnahmen auszugleichen. Die regelmäßige Pflege und der Erfolg sind zu kontrollieren.\nDabei ist zum Schutz von Bodenbrütern ein Mahdtermin vor dem 01. Juli eines jeden Jah-\nres auszuschließen. Das Mähgut ist abzutransportieren.“\nd) „Das städtebauliche Konzept sieht vor, die abschnittsweise geplante Büronutzung des In-\nneren der Gebäude mittels Verglasung sichtbar zu machen. Großflächige Verspiegelun-\ngen von Glasflächen oder auch Durchsichten in offene Bereiche stellen für Vögel tödliche\nHindernisse und Fallen dar. Zur Vermeidung unnatürlichen Vogeltods durch die Bebauung\nwird empfohlen, Festsetzungen zu treffen, die ausschließlich den Einsatz von Außenglas\nmit 15 % Außenreflexionsgrad als Maximum erlauben oder Vogelschutzglas zu verwen-\nden.“\nUmgangsweise:\nZu a):\nIm Artenschutzbeitrag [19] erfolgte eine ausführliche Betrachtung zur Avifauna. Aufgrund die-\nser fachlichen Grundlage wurden entsprechende Maßnahmen abgeleitet und werden umge-\nsetzt. (siehe auch Kap. 7.2.5 und AFB [19].\nZu b): \n \nDer Anregung, eine maximal mögliche Ausnutzung der Flächen für die Dachbegrünung fest-\nzusetzen, wurde insoweit gefolgt, wie dies angesichts der zu erwartenden Baukörper als ver-\ntretbar anzusehen ist. In den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 ist mit Baukörpern zu rechnen,\ndie eine große Spannweite der Dachkonstruktionen aufweisen. Deshalb ist hier aus baustati-\nschen Gründen die Möglichkeit der Dachbegrünung nur eingeschränkt möglich. Folglich wur-\nde hier festgesetzt, dass die Dachflächen auf baulichen Anlagen nur zu mindestens 50 % ex-\ntensiv zu begrünen sind, und alternativ die Möglichkeit der statisch einfacher zu realisieren-\nden Ertüchtigung für solartechnische Anlagen eingeräumt. Für das Baugebiet GE 2.2 ist da-\ngegen mit geringeren Spannweiten der Dachkonstruktionen zu rechnen. Deshalb wurde hier\nfestgesetzt, dass die Dachflächen der baulichen Anlagen zu mindestens 60 % extensiv zu\nbegrünen sind, und auf die Alternative der Ertüchtigung für solartechnische Anlagen verzich-\ntet. \nZu c):\nIm Süden des Baugebietes GE 2.2 wird eine Maßnahmefläche M 1.1 zur Herstellung und\nEntwicklung eines Magerrasens sowie Kies – und Schotterflächen festgesetzt. \nIn der textlichen Festsetzung TF 7.1 wird die Entwicklung der in der Planzeichnung mit M 1.1\nbezeichneten Fläche als Magerrasen bestimmt. Die gesamte Fläche ist als offener, vegetati-\nonsarmer Bereich vorzuhalten. Eine Festsetzung von Mahdterminen und/ oder zum Abtrans-\nport des Mahdgutes ist jedoch nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. Einer Festsetzung\ndes Abtransportes des Mahdgutes bedarf es nicht, da dies mit der Entwicklung und Erhal-\ntung eines Magerrasens selbstverständlich verbunden ist. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 80\nZu d): \nFestsetzungen zum Reflexionsgrad von Verglasungen sind nicht Bestandteil dieses Bebau-\nungsplanes.\n8.2 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange\nAuf der Grundlage des § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden mit\nSchreiben vom 10.06.2014 über die Planung unterrichtet und zur Äußerung gebeten. Insge-\nsamt wurden 26 TöB beteiligt. Es gingen 23 Stellungnahmen ein.\nWesentliche Ergebnisse der Beteiligung sind:\nVon der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz Strom) wurde zum Vorent-\nwurf des Bebauungsplanes im Wesentlichen mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Beden-\nken bestehen. Von den Nieder- und Mittelspannungsanlagen, die im Plangebiet betrieben\nwerden, wurden Bestandsunterlagen übergeben. Zudem wurde u.a. mitgeteilt, die vorhande-\nnen sowie die geplanten Trassen und Standorte mit den dazugehörigen Schutzstreifen seien\nin den Bebauungsplan aufzunehmen und auszuweisen. Auch wurden weitere Anforderungen\nzum Schutz des Bestandes genannt. Außerdem wurden Bestandsunterlagen zu Fernmelde-\nkabeln übergeben.\nUmgangsweise:\nDie vorgetragenen Belange wurden umfassend berücksichtigt. Der Leitungsbestand des Ver-\nsorgungsunternehmens und deren Schutzstreifen wurden im Bebauungsplan, Teil A: Plan-\nzeichnung durch Festsetzung von mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flä-\nchen berücksichtigt. Zusätzlich ist der Hinweis zum Schutz der Anlagen in den Anhang II die-\nser Begründung aufgenommen worden.\nDie GDMcom antwortet als Dienstleistungsunternehmen für verschiedene, im Verbund ste-\nhende Gasversorgungsunternehmen, dass im Plangebiet vorhandene Anlagen zu beachten\nseien. Bei Planungen/Bauausführungen im Anlagenbereich seien u.a. Schutzstreifen zu be-\nachten.\nUmgangsweise:\nDie vorgetragenen Belange wurden umfassend berücksichtigt. Der Leitungsbestand des Ver-\nsorgungsunternehmens und deren Schutzstreifen wurden im Bebauungsplan, Teil A: Plan-\nzeichnung durch Festsetzung von mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flä-\nchen berücksichtigt. Zusätzlich ist der Hinweis zum Schutz der Anlagen in den Anhang II die-\nser Begründung aufgenommen worden.\nDie Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) haben die Anschlussmöglichkeiten\nund die Versorgungssituation im Plangebiet hinsichtlich Trinkwasser, Regen- und Schmutz-\nwasser sowie den vorhandenen Leitungsbestand benannt. Auch wurden weitere Anforderun-\ngen zum Schutz des Bestandes genannt. Gefordert wurde die Festsetzung von Leitungs-\nrechten. \nUmgangsweise:\nDie vorgetragenen Belange wurden umfassend berücksichtigt. Der Leitungsbestand des Ver-\nsorgungsunternehmens und deren Schutzstreifen wurden im Bebauungsplan, Teil A: Plan-\nzeichnung durch Festsetzung von mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flä-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 81\nchen berücksichtigt. Zusätzlich ist der Hinweis zum Schutz der Anlagen in den Anhang II die-\nser Begründung aufgenommen worden.\nDas Landesamt für Archäologie bat darum gebeten, näher bestimmte Auflagen, Gründe\nund Hinweise aufzunehmen.\nUmgangsweise:\nEin entsprechender Hinweis wurde im Anhang II dieser Begründung aufgenommen. \nDie Landesdirektion Sachsen weist auf die zu berücksichtigenden relevanten Ziele sowie\nGrundsätze der Raumordnung und Regionalplanung hin.\nUmgangsweise:\nKap. 6.1.1 dieser Begründung wurde den Hinweisen entsprechend überarbeitet.\nDie Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH betonten die hervorragende Anbindung des\nPlangebietes an den ÖPNV. Sinnvoll wäre aus Sicht der LVB eine direkte fußläufige Anbin-\ndung des südlichen Planungsgebietes an die Merkurpromenade. Angesichts der sehr guten\nÖPNV-Anbindung mit dichtem Takt und kurzen Zugangswegen wurde hinterfragt, ob derartig\nhohe Stellplatzzahlen (insgesamt 370 Plätze) erforderlich sind, da damit der Anreiz zur Nut-\nzung des ÖPNV erheblich sinken würde.\nUmgangsweise:\nDie Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung überprüft und weiter entwickelt. Dafür\nwurde auch die Stellungnahme zugrunde gelegt. Zu den einzelnen Inhalten der Stellungnah-\nme ist anzumerken:\nOptimale Fußwegebeziehungen zu den im Umfeld befindlichen Haltestellen des ÖPNV wur-\nden geprüft und als ein Belang in die Abwägung eingestellt. Dem gegenüber stehen vor al-\nlem die sonstigen der Planung zugrunde liegenden städtebaulichen Rahmenbedingungen,\nAnforderungen des Artenschutzes und Zielen sowie die Interessen und Anforderungen, die\nsich aus betrieblichen Nutzungsaspekten ergeben. Ergebnis ist, dass es bei der bisherigen\nLösung bleiben soll. Näheres zu den Gründen siehe Kap. 8.1 unter „Ein Fahrgastverband...“\nzu a).\nDie erforderliche Stellplatzanzahl wurde nach den Maßgaben der SächsBO ermittelt, die An-\nbindung an den ÖPNV wurde dabei berücksichtigt. Siehe dazu auch Kap. 9.\nDie Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH teilte zum Vorentwurf mit, sie betreibe im\nPlangebiet Gashochdruck- und Gasmitteldruckleitungen. Die Anlagen genießen Bestands-\nschutz. Eine gastechnische Erschließung sei möglich. Sicherheitsabstände zu Gebäuden\nund Mindestabstände bei Pflanzmaßnahmen seien einzuhalten. Die tatsächliche Lage und\nTiefe der angegebenen Anlagen im Baubereich seien durch fachgerechte Erkundungsmaß-\nnahmen, auf Kosten und Betreiben des Verursachers festzustellen.\nUmgangsweise\nDer Leitungsbestand des Versorgungsunternehmens und deren Schutzstreifen wurden im\nBebauungsplan, Teil A: Planzeichnung durch Festsetzung von mit Geh-, Fahr- und Leitungs-\nrechten zu belastenden Flächen berücksichtigt. Zusätzlich ist der Hinweis zum Schutz der\nAnlagen in den Anhang II dieser Begründung aufgenommen worden.\nDas Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) teilte\nvor allem mit, dass aus Sicht der Geologie, der Anlagensicherheit / Störfallvorsorge sowie\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 82\nder Vorsorge vor Fluglärm keine und aus strahlenschutzfachlicher Sicht keine rechtlichen Be-\ndenken bestünden.\nZudem wurde empfohlen, die in der Stellungnahme gegebenen Hinweise zu den nachfol-\ngend benannten Belangen zu berücksichtigen.\na) Zum Belang Geologie wurden verschiedene Hinweise zu den geologischen Verhältnissen\ngegeben. Empfohlen wurde die Durchführung einer der Bauaufgabe angepassten Baugrund-\nuntersuchung.\nb) Zum Belang Anlagensicherheit / Störfallvorsorge wurden Hinweise hinsichtlich der mögli-\nchen Ansiedlung von Betrieben, die dem Geltungsbereich der Störfall-Verordnung\n(12. BImSchV) zuzurechnen sind, gegeben. Die Zulässigkeit einer Betriebsansiedlung sei in\neinem eventuell durchzuführenden Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu prüfen.\nc) Zum Belang der natürlichen Radioaktivität wurden Hinweise zum vorsorgenden Radon-\nschutz gegeben.\nUmgangsweise:\nZu a) Die Hinweise zur Geologie wurden im Umweltbericht (vgl. Kap. 7.2.1) ergänzt.\nZu b) Die Hinweise zur Anlagensicherheit / Störfallvorsorge sind zutreffend. Regelungen des\nBebauungsplanes oder weiterer Ermittlungen und Darlegungen bedarf es dazu nicht.\nZu c) Der Hinweis zum vorsorgenden Radonschutz wird im nachfolgenden Verfahren zum\nBebauungsplan berücksichtigt.\n9 Städtebauliches Konzept \n9.1 Gliederung des Gebietes/ Bebauungs- und Nutzungskonzept\nGliederung\nDie vorhandene Infrastruktur, insbesondere die Verkehrsanlagen und die Topographie glie-\ndern das Plangebiet in zwei Teilbereiche. \nDabei schneidet die „Seehausener Allee“, die von Westen kommend in Richtung Messe\nLeipzig in Troglage verläuft, das Plangebiet in ein nördliches Plangebiet (Gewerbegebiet\nGE 1) und in ein südliches Plangebiet (Gewerbegebiete GE 2.1 und GE 2.2). Die Plangebie-\nte werden im Norden, Osten und Westen durch bestehende Straßenverkehrsflächen be-\ngrenzt. An die südliche Geltungsbereichsgrenze schließt sich eine öffentliche Grünfläche an.\nBebauungskonzept\nIn der vorliegenden Änderungsplanung wird die großmaßstäbliche Baustruktur der umgeben-\nden Bebauung aufgegriffen und standortbezogen der geplanten gewerblichen Entwicklung\nangepasst. Der Anspruch bestand darin, die Vorteile der exponierten Lage und der guten Er-\nschließung für eine gewerbliche Ansiedlung zu nutzen und gleichzeitig den städtebaulich\nprägnanten Standort am Stadteingang und im Umfeld der Messe Leipzig neu zu ordnen und\nstädtebaulich bzw. architektonisch attraktiv zu gestalten.\nUm dieses Ziel zu verwirklichen, wurden Leitlinien für die städtebauliche Planung entwickelt,\ndie zunächst im städtebaulichen Konzept und letztlich in der vorliegenden Änderungspla-\nnung ihre Umsetzung erfahren haben. Damit soll gewährleistet werden, dass sich das Ge-\nwerbegebiet in das vorhandene städtebauliche Gefüge einschließlich der bestehenden Grün-\nstrukturen integriert, aber auch einen eigenen Charakter ausbildet.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 83\nDie in den Gewerbegebieten festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ermöglichen\nden Bau von großflächigen Gebäuden bzw. Hallen. Die nicht überbaubaren Grundstücksflä-\nchen werden vorrangig als private Erschließungsflächen genutzt, teilweise jedoch auch als\nUmfahrt für die Feuerwehr. In den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2.1 dienen die festgesetz-\nten Flächen für Stellplätze der Unterbringung von PKW. Alle bestehenden Leitungstrassen\nwerden rechtlich gesichert. Mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur\nHöhe der baulichen Anlagen und den örtlichen Bauvorschriften wird gewährleistet, dass sich\ndie Gebäude nach Lage und Größe in den städtebaulichen Kontext einfügen. Das Plangebiet\nwird durch gestaltete Grünflächen gerahmt.\nIm Gewerbegebiet GE 1 sind zwei mittelgroße Hallen geplant. Anhand der festgesetzten\nüberbaubare Grundstücksfläche ist jedoch auch die Errichtung nur eines Gebäudes zulässig.\nDamit die Gebäude einer städtebaulichen Ordnung folgen, wurde parallel zur „Alten Dübener\nLandstraße“ eine Baulinie festgesetzt. Mit dieser Regelung und den Festsetzungen zu den\nHöhen der baulichen Anlagen (Mindesthöhe 12,50 m, max. Höhe 14,50 m) und der abwei-\nchenden Bauweise einschließlich der Definition von minimalen und maximalen Gebäudelän-\ngen soll der angrenzende Straßenraum baulich gefasst werden. \nGemäß dem städtebaulichen Konzept soll zwischen den geplanten Gebäuden ein Gewerbe-\nhof entstehen. Es ist vorgesehen, diesen nach außen, d. h. zu den anliegenden Straßenver-\nkehrsflächen durch bepflanzte Mauern oder Hecken räumlich zu fassen und die Sicht ins In-\nnere des Hofes zu begrenzen. Für den Fall, dass kein Gebäude auf der westlichen Baugren-\nze errichtet wird, ist zur Abgrenzung der gewerblichen Baufläche eine Hecke analog der fest-\ngesetzten Hecke im GE 2.1 zu pflanzen. Auch diese Maßnahme dient der räumlichen Ab-\ngrenzung und dem Sichtschutz und damit einer städtebaulichen Gliederung. Zwischen dieser\nHecke und dem sich östlich daran anschließenden Gebäude muss ein Abstand von mindes-\ntens 3,00 m eingehalten werden.\nIm Gewerbegebiete GE 2.1 soll der Bereich an der „Alten Dübener Landstraße“ als markante\nAdresse ausgebildet werden. In Umsetzung des Konzeptes wird im Osten des Baufeldes und\nparallel zur „Alten Dübener Landstraße“ eine durchgängige Baulinie definiert und somit eine\nBauflucht ausgebildet. Zusätzlich wird eine abweichende Bauweise festgesetzt und eine mi-\nnimale Gebäudelänge von 48,00 m bestimmt. Zusammen mit den zulässigen Höhenbe-\nschränkungen (analog dem Baugebiet GE 1) werden die Baukörper somit nach Lage und\nGröße eindeutig definiert. \nAuf der festgesetzten Baulinie wird eine Strecke durch zwei Punkte (P1 und P2) markiert und\nfestgesetzt. Für diesen Bereich wird somit die Option erteilt, dass ausnahmsweise ein Vortre-\nten vor die Baulinie durch die Realisierung einer zweckgebundenen und vollständig ge-\nschlossenen Anlieferschleuse gestattet ist. Die zulässige Größe der Anlieferschleuse ist ge-\nnau festgelegt.\nInnerhalb des Gewerbegebietes sind drei Flächen für Stellplätze (S 1 - S 3) festgesetzt. Die\nkleineren Flächen - S 1 und S 2 - grenzen jeweils nördlich und südlich an das Baufeld an.\nDie Stellplatzfläche S 5 befindet sich parallel zur „Alten Dübener Landstraße“ im unmittelba-\nren Eingangsbereich. Die Nutzung als Stellplatzfläche wurde gewählt, da durch die Siche-\nrung des Leitungsrechts keine andere überlagernde Nutzung mit baulichen Anlagen oder\nBaum- und Strauchpflanzungen möglich ist. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 84\nIm Gewerbegebiet GE 2.2 sollen die Gebäude, die an die „Merkurpromenade“ grenzen durch\ndie räumliche Einordnung, die architektonische Ausprägung und die landschaftsgestalteri-\nsche Einbindung diesem Standort gerecht werden. Diesem hohen Anspruch im Umfeld der\nMesse folgend wird die überbaubare Grundstücksfläche dreiseitig durch Baulinien begrenzt.\nLediglich im Norden ist eine Baugrenze festgesetzt. Auch in diesen Baugebiet wird eine ab-\nweichende Bauweise definiert. Durch die Regelung, dass die Gebäudelänge mindestens\n30,00 m betragen muss und 75,00 m nicht überschreiten darf, wird gewährleistet, dass an\ndiesem Standort raumbildprägende Gebäude entstehen. Es besteht die Möglichkeit, zwei\nBaukörper mit mindestens 10,00 m Abstand zueinander oder einen größeren Baukörper zu\nerrichten. Die festgesetzte mindeste und maximale Höhe mit 12,50 m – 14,50 m entspricht\ngleichfalls den Festsetzungen der nördlichen Gewerbegebiete.\nEs ist geplant, die Fassaden der Gebäude, die sich der „Alten Dübener Landstraße“ und der\n„Merkurpromenade“ zuwenden, zu gliedern bzw. zu gestalten. Dementsprechend wird fest-\ngelegt, dass die Außenwände der Gebäude über einen Mindestumfang von transparenten\nVerglasungen verfügen müssen. Das bedeutet, dass innerhalb von definierten Fassadenab-\nschnitten jeweils festgesetzte prozentuale Anteile an Verglasungen umzusetzen sind. Mit der\nOrientierung der Fassaden zu den genannten Straßen wird die Bedeutung dieser Achsen\nhervorgehoben.\nDie Fassaden selbst sollen eine dezente Farbgebung erhalten, damit die Gebäude optisch\nzurückhaltend wirken. Demgemäß sind für die Außenwände lichtgraue bis anthrazitfarbene\nFarbtöne zu verwenden.\nAlle Dächer der Gebäude sind als Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer auszubilden. In\nden Gewerbegebieten GE 1 und GE 2.1 sind für die Dachflächen alternativ entweder eine\n50%ige Dachbegrünung oder eine solartechnische Nutzung vorzusehen. Die Dächer der Ge-\nbäude im Gewerbegebiet GE 2.2 sind zu mindestens 60% extensiv zu begrünen. Für alle\nGebäude werden die notwendigen Dachaufbauten in Höhe und Ausmaß begrenzt.\nNutzungskonzept\nAm genannten Standort soll ein Gewerbegebiet entstehen. Dabei liegt der Nutzungsschwer-\npunkt auf produzierendem Gewerbe. Aufgrund der bestehenden Infrastruktur und der Lage\nim Stadtraum ist vorrangig auf arbeitsplatzintensive Nutzungen abzuzielen. Geplant ist eine\nMischung unterschiedlicher gewerblicher Nutzungen mit bestimmten Einschränkungen. Das\ngeplante Nutzungsspektrum reicht von Gewerbebetrieben aller Art sowie Lagerhäusern bis\nhin zu Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Betrieben. Ausge-\nschlossen sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerplätze, Tankstellen, Anlagen für sportliche,\nkirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten sowie Verteil-\nzentren für den Einzelhandel, für Kurier-, Express-, Paket- und Postdienste und für Baustoffe\nund Baumaterialien. Darüber hinaus sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftsperso-\nnen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Wer-\nbeanlagen als eigenständige Hauptnutzung unzulässig. Die ausgeschlossenen Nutzungen\nsind in der Regel verkehrsintensiv, bieten nur wenige Arbeitsplätze und sind durch einen re-\nlativ hohen Flächenverbrauch gekennzeichnet. Auch wurde ein Ausschluss vorgesehen,\nwenn diese Nutzungen den stadtentwicklungspolitischen Zielen entgegenstehen.\nGeplant sind Gewerbebetriebe für produktive Prozesse als auch die dazugehörige Betriebs-\nverwaltung und die Sozialräume.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 85\n9.2 Erschließungskonzept\n9.2.1 Verkehrserschließung\nIm Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde im April 2013 durch das Büros\nIVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme ein Verkehrsgutachten [6] und im De-\nzember 2014 „Ergänzende verkehrliche Untersuchungen bei Messeverkehr“ [7] erstellt.\nÄußere Verkehrserschließung\nDas bereits vorhandene Straßennetz wird grundsätzlich weiter genutzt. Die ausgebauten\nKnotenpunkte bzw. das umliegende Straßennetz können die zusätzlichen Verkehrsbelastun-\ngen infolge der Gewerbegebietsentwicklung aufnehmen und verfügen darüber hinaus über\ngroße Leistungsfähigkeitsreserven [6].\nInsbesondere der Knotenpunkt „Alte Dübener Landstraße“/ „Pelzgasse“, der für die Anbin-\ndung des nördlichen Baugebietes GE 1 relevant ist, erreicht ohne LSA in der Frühspitzen-\nstunde als auch in der Nachmittagsspitzenstunde die Qualitätsstufe A und ist leistungsfähig.\nDer vorhandene Knotenpunkt kann die zusätzlichen Verkehrsbelastungen infolge des Ge-\nwerbegebietes mühelos aufnehmen und verfügt darüber hinaus über große Leistungsfähig-\nkeitsreserven. Die Leistungsfähigkeitsnachweise liegen in den Anlagen des o. g. Gutachtens\n[6] vor.\nDie „Alte Dübener Landstraße“ ist regelgerecht ausgebaut und weist im Bereich der Anbin-\ndungen „Pelzgasse“ und „Baumwollgasse“ zusätzliche Fahrspuren auf. \nDie Anbindung des Baugebietes GE 1 erfolgt über die öffentliche Straße „Pelzgasse“.\nÜber die zeichnerische Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt wird sicherge-\nstellt, dass keine zusätzlichen Zufahrten zum Baugebiet GE 1 sowohl von der „Pelzgasse“\nals auch von der „Alten Dübener Landstraße“ entstehen. Die ermöglichte Breite der Ein- und\nAusfahrt von ca. 12,00 m ist ausreichend für eine den funktionalen Erfordernissen entspre-\nchende Ein- und Ausfahrt mit entsprechenden Radien auch für die Befahrung mit Lastzügen.\nDie „Pelzgasse“ ist gegenüber der „Alten Dübener Landstraße“ eine untergeordnete Straße.\nAuf der „Alten Dübener Landstraße“ in Richtung Norden in Höhe der Einbindung „Pelzgasse“\nist eine Abbiegung nach links vorgeschrieben, ein Geradeausbefahren ist nur für landwirt-\nschaftlichen Verkehr gestattet. Ebenso ist das Linkseinbiegen von der „Pelzgasse“ in die\n„Alte Dübener Landstraße“ nach Norden verboten. Die bestehende „Pelzgasse“ weist keine\ngesonderten Abbiegespuren auf. Mit den vorhandenen 6,50 m Fahrbahnbreite ist der Begeg-\nnungsfall LKW – LKW sichergestellt. Eine zusätzliche Regelung über die derzeitige Ver-\nkehrsregelung hinaus ist nicht erforderlich. Der Schleppkurvennachweis [8] beinhaltet auch\neine Prüfung des Knotens „Pelzgasse“ / “Alte Dübener Landstraße“.\nDie Ausfahrt eines Lastzuges von der „Pelzgasse“ in südlicher Richtung in die „Alte Dübener\nLandstraße“ ist wie die Einfahrt in die „Pelzgasse“ von der „Alten Dübener Landstraße“ aus\nbeiden Richtungen kommend möglich. Eine Einfahrt von Norden zum Baugebiet GE 1 von\nder „Pelzgasse“ ist ebenfalls möglich, die Schleppkurvennachweise (Fahrgeometrie) für das\nEin- und Abbiegen in und aus der „Pelzgasse“ wurden für Lastzüge erbracht [8]. Hinweis: Im\nVerkehrsgutachten [6] wurde vom dreiachsigen Müllfahrzeug ausgegangen; mit dem vorlie-\ngenden Schleppkurvennachweis wurden die fachlichen Grundlagen bezogen auf Lastzüge\nerweitert. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 86\nGemäß RAST 06 sind für Lastzüge nicht alle Abbiegevorgänge gleichzeitig vorzuhalten, da\ninsbesondere beim Abbiegen in die untergeordnete Straße ein Mitbenutzen der Gegenfahr-\nbahn zulässig ist, dies gilt sowohl in der Fahrbeziehung „Alte Dübener Landstraße“ – „Pelz-\ngasse“ als auch für „Pelzgasse“- Einfahrt Baugebiet GE 1.\nDie Baugebiete GE 2.1 und GE 2.2 werden ausschließlich über eine Grundstückszufahrt von\nder „Alten Dübener Landstraße“ erschlossen. \nIm Rahmen des Verkehrsgutachtens [6] wurde die Leistungsfähigkeit des bestehenden Kno-\ntens „Alte Dübener Landstraße“/ „Baumwollgasse“, in dessen Bereich die geplante Grund-\nstückszufahrt liegt, untersucht. Der Knotenpunkt erreicht ohne LSA in der Früh- als auch in\nder Nachmittagsspitzenstunde die Qualitätsstufe B und ist leistungsfähig. Die Leistungsfähig-\nkeitsnachweise liegen in den Anlagen des o. g. Gutachtens [6] vor.\nGegenwärtig ist kein Verkehrsaufkommen auf der „Baumwollgasse“ vorhanden, da diese\nStraße real nicht existiert. Die „Alte Dübener Landstraße“ ist die Vorfahrtsstraße, eine Ein-\nmündung in dem Bereich „Baumwollgasse“ wäre untergeordnet. Im Zuge der „Alten Dübener\nLandstraße“ von Süden kommend ist bereits eine Linksabbiegespur mit einer Aufstelllänge\nvon ca. 20 m vorhanden.\nEine Einfahrt aus beiden Richtungen von der „Alten Dübener Landstraße“ und die Ausfahrt\nsind möglich, die Schleppkurvennachweise (Fahrgeometrie) für das Ein- und Abbiegen wur-\nden für Lastzüge erbracht. [8]. Gemäß RAST 06 sind für Lastzüge nicht alle Abbiegevorgän-\nge gleichzeitig vorzuhalten, da insbesondere beim Abbiegen in die untergeordnete Straße\nein Mitbenutzen der Gegenfahrbahn zulässig ist. \nAuf Grund der Tatsache, dass es zu keinem stark erhöhten Aufkommen von Lastzügen\nkommt (siehe Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen), kann das Mitbenutzen der Gegen-\nfahrbahn bei den Abbiegevorgängen als regelgerecht betrachtet werden.\nDie Grundstückszufahrt stellt keine öffentliche Straße dar. Gleichwohl war zu prüfen, ob etwa\nauf Grund der Belegung der Straße Änderungen an den öffentlichen Verkehrsflächen- hier\nan der „Alten Dübener Landstraße“- erforderlich sind. Dies ist unter Ansatz der Aussagen aus\ndem Verkehrsgutachten [6] nicht der Fall. \nEine etwaige Verlängerung der Linksabbiegespur ist auf Grund der prognostizierten Bele-\ngung nicht erforderlich. \nEin entsprechender Antrag auf Anschluss an die öffentliche Straße (Grundstücks- und Bau-\nstellenzufahrt, Zuwegung) ist vom Bauherren rechtzeitig und schriftlich zu stellen. Die Zu-\nstimmung wird durch Aushändigung einer Genehmigung erteilt. Über die zeichnerische Fest-\nsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrten wird verhindert, dass zusätzliche Zufahrten\nvon der „Alten Dübener Landstraße“ entstehen. Alle weiteren Verkehrsflächen innerhalb der\nBaugebiete sind als private innere Erschließung zu betrachten.\nDie Benutzung der Straße, z. B. als Baustellenzufahrt, geht über den Gemeingebrauch hin-\naus und ist eine Sondernutzung. Von daher ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis für\nBaustellenzufahrten erforderlich.\nGegebenenfalls besteht sogar die Notwendigkeit weiterer Genehmigungen und Erlaubnisse,\ndie z.B. im Rahmen des Bauantragsverfahrens mit dem zuständigen Verkehr- und Tiefbau-\namts abzustimmen sind.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 87\nWeitere Anbindungen an das öffentliche Straßennetz erfolgen nicht. Die im Geltungsbereich\nliegende bestehende Straße – die „Seehausener Allee“ wird als öffentliche Straßenverkehrs-\nfläche festgesetzt, besitzt jedoch keine Erschließungsfunktion für das Plangebiet. Faktische\nAnbindungen an diese Straße scheiden auf Grund der vorhandenen Topografie- überwie-\ngend Lage im Einschnitt- aus.\nAuf der Grundlage der Aussagen der „Ergänzenden verkehrlichen Untersuchungen bei Mes-\nseverkehr“ des Büros IVAS [7] kann generell eingeschätzt werden, dass das zu erwartende\nVerkehrsaufkommen für das Plangebiet verglichen mit den vorhandenen Verkehrsmengen\ngering ist und nur zu einer geringen Zunahme im Gesamtverkehr führt. \nDas Verkehrsaufkommen durch Messeveranstaltungen ist um ein Vielfaches höher als das\ndurch den Bebauungsplan Nr. 35.2, 2. Änderung erzeugte Verkehrsaufkommen. Im Rahmen\neiner zusätzlichen Untersuchung [7] konnte nachgewiesen werden, dass die Knotenpunkte\nauch in den Spitzenstunden eine ausreichende Qualitätsstufe aufweisen. Auch bei Messe-\nveranstaltung an Normalwerktagen\n23 erfüllen die Knotenpunkte das Verkehrsqualitätskriteri-\num.\nEin Umbau von öffentlichen Straßenverkehrsflächen- hier in der „Alten Dübener Landstraße“\nund an der „Pelzgasse“ ist somit nicht erforderlich. \nIn den Baugebieten GE 2.1 und GE 2.2. ergeben sich hinsichtlich der ÖPNV-Erschließung\nentscheidende Vorteile, da die Entfernung zur Straßenbahn bzw. zum S-Bahnhof bei ca. 300\nm liegt. Die Anbindung des nördlichen Gewerbegebietes (GE 1) an den öffentlichen Nahver-\nkehr kann trotz der größeren Entfernungen zu der S-Bahn- und Straßenbahnhaltestelle als\ngut eingeschätzt werden, da es zu diesen Haltestellen verbindende Buslinien gibt. Zur weite-\nren Verbesserung der Erschließung ist vorgesehen, neben den Flächen für PKW-Stellplätze\nin den Gewerbegebieten auch Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen.\nInnere Verkehrserschließung\nÖffentliche Verkehrsflächen sind im Geltungsbereich (bis auf die „Seehausener Allee“ ohne\ndirekten Erschließungsbezug) nicht festgesetzt. \nEine innere Verkehrserschließung wird im vorliegenden Bebauungsplan nicht explizit festge-\nsetzt. Die innere Erschießung wird vom Eigentümer, entsprechend den konkreten Erschlie-\nßungsbedürfnissen entwickelt und ist, außer auf den Flächen mit grünordnerischen Festset-\nzungen auf dem privaten Baugrundstück grundsätzlich möglich. Die Einfahrten und die Ver-\nkehrsführung in den Baugebieten im Geltungsbereich sind durch den Eigentümer zu planen\nund auszuführen. \nDie Anbindung an das äußere Straßennetz erfolgt für das Baugebiet GE 1 wie oben be-\nschrieben über die Pelzgasse mit einer noch herzustellenden Ein- und Ausfahrt. In diesem\nBaugebiet wird der ruhende Verkehr parallel zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze bzw. di-\nrekt an der nördlichen Gebäudeseite untergebracht. Die konzeptionell vorgesehene Anzahl\nder Mitarbeiterstellplätze von bis zu ca. 120 Stück berücksichtigt den Standortvorteil bezüg-\nlich der ÖPNV-Anbindung und die geplante Nutzung (vgl. Verkehrsgutachten [6]. Für die Ge-\n23Werktage mit durchschnittlich üblichen Verkehrsbelegungswerten außerhalb von Ferienzeiten\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 88\nwährleistung des Brandschutzes ist eine Feuerwehrumfahrt mit Aufstellflächen um die Ge-\nbäude möglich.\nDie Anbindung an das äußere Straßennetz erfolgt für die Baugebiete GE 2.1 und GE 2.2\nüber die „Alte Dübener Landstraße“ mit einer Ein- und Ausfahrt. Die Unterbringung der\nPKW-Stellplätze erfolgt für die südlich der „Seehausener Allee“ gelegenen Baugebiete paral-\nlel zur „Alten Dübener Landstraße“ bzw. an der südlichen und nördlichen Stirnseite des Bau-\nfensters im GE 2.1. \nDie Anbindung des Baugebietes GE 2.2 an die öffentliche Straße erfolgt über das Baugebiet\nGE 2.1 über die Ein- und Ausfahrt an der „Alten Dübener Landstraße“: Bei einer etwaigen\nVeräußerung des Baugebietes an Dritte ist die Zufahrt über privatrechtliche Regelungen zu\nsichern. \nFür die Gewerbegebiete GE 2.1 und GE 2.2 wurde konzeptionell eine Stellplatzanzahl von\nbis zu 175 Stück unter Berücksichtigung der guten ÖPNV Erschließung und der geplanten\nNutzung (siehe auch Verkehrsgutachten [6]) in Ansatz gebracht.\nUm die stadträumliche Eingangssituation an der „Alten Dübener Landstraße“ nicht durch\nLKW-Andockstationen zu stören, soll für die logistischen Prozesse der gewerblichen Nut-\nzung ein Be- und Entladetunnel an der nordöstlichen Gebäudeseite ermöglicht werden.\nIn den Baugebieten GE 2.1 und 2.2 werden keine gesonderten Flächen für die Feuerwehr\nbenötigt, die Umfahrung und Aufstellflächen für die Feuerwehr kann auf den befestigten Er-\nschließungsflächen erfolgen.\n9.2.2 Ver- und Entsorgungsanlagen\nDie erforderlichen technischen Medien befinden sich in den öffentlichen Verkehrsflächen und\nsind für die Erschließung des Gebietes ausreichend dimensioniert. \nTrinkwasserversorgung, Löschwasser\nDie Trink- und Löschwasserversorgung können ausgehend von den im Bereich „Alte Dü-\nbener Landstraße“ bzw. „Pelzgasse“ vorhandenen Trinkwasserleitungen gesichert werden.\nFür die Versorgung des Gebietes kann Trinkwasser mit einem Druck von ca. 4,3 bar und\nLöschwasser in einer Menge von 96 m³/h bereitgestellt werden.\nAbwasserentsorgung\nDas Gewerbegebiet wird im Trennsystem erschlossen. \nSchmutzwasserentsorgung\nDie Schmutzwasserentsorgung kann für den nördlichen Bereich über die Schmutzwasserlei-\ntung DN 300 der „Pelzgasse“ oder über die Schmutzwasserleitung an der östlichen Grund-\nstücksgrenze erfolgen. Für den südlichen Bereich ist die Anbindung an die Schmutzwasser-\nleitung an der östlichen Grundstücksgrenze möglich.\nRegenwasserentsorgung\nDas Regenwasser kann über die vorhandenen Regenwassersammler der KWL abgleitet\nwerden. Weiteres dazu siehe Kap. 5.6.2 und Kap. 7.2.2.1.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 89\n9.3 Landschaftsgestalterisches Konzept\nMit der Errichtung der Messe Leipzig und der Entwicklung des Gesamtgebietes entstanden\nneue Landschaftsräume, die unterschiedliche Ausprägungen haben und durch spezifische\nlandschaftsgestalterische Mittel wie Geländemodellierungen, Freihalten von Wiesenberei-\nchen, gezielte Auswahl und Anordnung von Gehölzen gekennzeichnet sind. \nCharakteristisch sind beispielsweise die landschaftsgestalterische Einbindung der Merkur-\npromenade als raumprägende Achse zur Messe Leipzig, der lineare Grünzug entlang der\nMaximilianallee, die Einfassung der Straßenräume durch Bäume, die bestehenden Rad- und\nFußwegeverbindungen als auch separate Platzgestaltungen.\nDas gestalterische Prinzip des angrenzenden Landschaftsraumes wurde dem Standort an-\ngepasst, in das städtebauliche und gestalterische Konzept aufgenommen und qualifiziert.\nDies diente als Grundlage für die vorliegende Bebauungsplanänderung. \nDurch die Gliederung des Plangebiets in zwei Teilbereiche nördlich und südlich der „Seehau-\nsener Allee“ wurde auch eine unterschiedliche landschaftsgestalterische Betrachtung vorge-\nnommen. \nDie erarbeiteten Gestaltungsgrundsätze wurden konzeptionell umgesetzt. So wurde das\nPlangebiet mit einem „grünen Rahmen“ gefasst. Den einzelnen Bereichen wurden Motive zu-\ngeordnet, die gestalterisch wirken und den Stadtraum ordnen und perspektivisch prägen. \nFolgende Motive wurden verwendet und am Standort detailliert ausgeformt:\n1 Doppelreihe\nIm Gewerbegebiet GE 2.1 wird der Verlauf der „Alten Dübener Landstraße“ durch eine Dop-\npelreihe aus mittelkronigen Laubbäumen (Japanischen Blütenkirschen, Hochstamm mit Kro-\nnenansatz in 2,50 m Höhe) betont. Diese Baumreihe wirkt als optische und funktionale Ver-\nbindung der gewerblich genutzten Flächen zur anliegenden Straßenfläche, die hier von\nEschen und abschnittsweise von Strauchhecken aus Wildrosen und Hartriegel begleitet wird.\nDiese prägende Achse wirkt zwischen „Innen“ und „Außen“ und bestimmt die Wahrnehmung\ndes Plangebiets aus östlicher Richtung. In Teilbereichen können unter den Bäumen PKW-\nStellplatzflächen angelegt werden. Auf den übrigen Flächen erfolgt eine Unterpflanzung mit\nRasenansaat. Eine Unterbrechung der Fläche ist einmalig zum Zwecke einer Zufahrt möglich\nund flächenmäßig begrenzt. \n2 Säulen\nZur Akzentuierung der Fassaden und der architektonisch besonders hervorzuhebenden Be-\nreiche wird ein „Säulenmotiv“ gewählt. Dieses Motiv wird zitiert durch Pflanzung säulenförmi-\nger Laubbäume einheitlicher Art- z. B. Pyramideneiche oder Pyramidenpappel. Diese Bäume\nmit säulenhaftem Habitus sollen die östlichen Fassaden der Gewerbegebäude in den Bauge-\nbieten GE 1 und GE 2.1 gestalten und gliedern.\n3 Gebüsch\nDie Offenlandfläche (Magerrasen) im Gewerbegebiet GE 2.2 soll im Norden durch ein anzu-\nlegendes Gebüsch begrenzt werden. Es dient dem Schutz der dort lebenden Tierarten und\nsoll diese Fläche vor Begängnis und vor vermeidbaren optischen und funktionalen Einflüssen\nder benachbarten gewerblichen Nutzung sichern. In der West-Ost Ausdehnung nehmen die\nGebüschpflanzungen das Motiv der angrenzenden Landschaftsgestaltung auf. Es werden\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 90\nheimische standortgerechte Laubsträucher gepflanzt. Diese Sträucher bieten gleichzeitig\nNistplätze für die weniger störanfälligen Brutvogelarten Dorngrasmücke, Stieglitz, Grünfink\nund Sumpfrohrsänger. \n4 Offene Flächen\nIm Süden des Gewerbegebietes GE 2.2 wird eine Fläche in Form eines Offenlandcharakters\nmit Magerrasen sowie Kies-und Schotterflächen erhalten bzw. eine extensive, magere Wie-\nsenfläche entwickelt. In dieser Wiese sind kleinflächige offene Bereiche anzulegen. Als ma-\ngere Wiesenfläche kann diese ökologische Verbundfunktionen erfüllen, ist Lebensraum für\nz.B. Tagfalter, Kurzfühlerschrecken, Käfer und bietet darüber hinaus Nahrung für Kleinvögel.\nDie offenen Bereiche sind wichtig für geschützte Arten wie die Blauflügelige Ödlandschrecke\nund die Zauneidechse, die solche Stellen als Vermehrungshabitate benötigen. Für die Blauf-\nlügelige Ödlandschrecke ist schon ein kleinflächiges Biotop aus Sand, Kies, Schotter von\nmindestens 300 m\n2 ausreichend. Auf der Fläche soll zudem ein geeignetes Habitat für die\nZauneidechse geschaffen werden. Dies soll in Form von zwei Lesesteinhaufen in einer maxi-\nmalen Höhe von bis zu 1 m und auf einer Fläche von je ca. 5 m² erfolgen.\n5 Inventar\nDie vorhandene Baumhecke aus Großsträuchern und Kleinbäumen am westlichen Rand des\nGewerbegebietes GE 2.1 soll erhalten werden. Zusätzlich ist die bestehende Restriktionsflä-\nche (Sicherung des Leitungsrechts) durch eine Bepflanzung mit niedrig wachsenden heimi-\nschen Wildstaudenarten in diese Grünstrukturen einzubeziehen.\n6 Schutz\nAls westliche Begrenzung der gewerblichen Baufläche im Gewerbegebiet GE 2.1 und zu de-\nren Abschirmung gegenüber der „Maximilianallee“ wird eine durchgängige lineare\nSichtschutzhecke angelegt. Geplant ist eine artenreiche frei wachsende Sichtschutzhecke\naus schnittverträgliche Laubbaum-Heistern und standortgerechten Heckenpflanzen heimi-\nscher Arten. \nSie ergänzt die vorhandenen Heckenstrukturen und dient gleichzeitig stadtklimatischen und\nökologischen Belangen. Außerdem bietet sie Brutvögeln wie Dorngrasmücke, Stieglitz, Grün-\nfink und Sumpfrohrsänger Nistmöglichkeiten. \n7 Allee\nBeidseits der „Seehausener Allee“ erfolgt eine Weiterführung des Alleecharakters mit insge-\nsamt 40 mittelkronigen Laubbaumhochstämmen einheitlicher Art und Sorte mit aufrechtem\nHabitus. Zur Umsetzung der Maßnahme werden breite Grünstreifen mit Rasenuntersaat an-\ngelegt. Im Abstand von ca. 9 m sind auf diesen Grünstreifen Straßenbäume standortkonkret\nzu pflanzen. Die Baumkronen dienen neben ihrer Funktion als Baumkulisse stadtklimati-\nschen und ökologischen Belangen. \n8 Zierobst\nAls nördlicher Abschluss des Plangebietes (Gewerbegebiet GE 1) ist angrenzend an die\n„Pelzgasse“ und teilweise entlang der „Alten Dübener Landstraße“ eine lockere Gestaltung\nder Freiflächen mit Laubbaumarten unterschiedlicher Laubstruktur, Blühakzenten und Habi-\ntus geplant. Dabei zitieren die festgesetzten Baumarten die gleichartigen aus der Umgebung.\nEs soll eine abwechslungsreiche Strauch- und Baumpflanzung hälftig mit Freibereichen und\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 91\nRasenansaat erfolgen. Einmalige ist eine Unterbrechung für eine Zufahrt auf einer Breite bis\nzu 12,00 m möglich.\nDie Gestaltung der gewerblichen Freiflächen in den Baugebieten erfolgt mit Rasen und ak-\nzentuierenden Baumpflanzungen zur Unterstützung des baugestalterischen Konzeptes.\nGrundsätzlich sollen alle nicht bebauten bzw. nicht befestigten Flächen begrünt werden. Ne-\nben den Baumpflanzungen können auch Bodendecker angepflanzt werden.\nDie Gewerbehöfe sollen nach außen, zu den angrenzenden Straßenräumen, durch bewach-\nsene Mauer, Gabionen oder Hecken begrenzt werden. Gabionen können neben dem Blick-\nschutz auch die Funktion einer Trockenmauer übernehmen.\nAlle PKW- Stellplätze sind zu begrünen, indem für jeweils 4 Stellplätze ein Baum in einer\n6m\n2 große Baumscheibe zu pflanzen ist. Da die PKW-Stellflächen im Baugebiet GE 2.1 in-\nfolge der Sicherung des vorhandenen Leitungsrechts nicht bepflanzt werden dürfen, können\nandere grünordnerische Maßnahmen, die innerhalb des Baugebietes festgesetzt sind, ent-\nsprechend angerechnet werden. \nNeben den städtebaulichen und landschaftsgestalterischen Zielen dienen die grünordneri-\nschen Maßnahmen dem Ausgleich der mit der geplanten Gebietsentwicklung verbundenen\nEingriffe und der Entwicklung eines Biotopverbundes entlang der Außengrenzen des Gel-\ntungsbereichs. Es ist vorgesehen, die erforderliche Kompensation für Eingriffe in den Natur-\nhaushalt innerhalb des Plangebietes durch dafür geeignete Maßnahmen auszugleichen. \n9.4 Städtebaulicher Vertrag\nZwischen dem Grundstückseigentümer, dem Vorhabenträger und der Stadt Leipzig wird ein\nstädtebaulicher Vertrag geschlossen. Darin sollen insbesondere geregelt werden:\n- Sicherung der externe Artenschutzmaßnahme am Zwenkauer See. \nwird im weiteren Verfahren ergänzt\nC INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES\n10 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches\nDie Grenze des räumlichen Geltungsbereiches dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes ist\nim Teil A: Planzeichnung festgesetzt.\nInnerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung befinden sich folgende Flur-\nstücke der Gemarkungen Klein- und Großwiederitzsch:\nKleinwiederitzsch: 69/19, 69/20, 69/22, 69/38, 69/40, 69/42, 69/43, 69/45, 69/56, 75/6, 75/9,\n81/6, 81/9, 82/22, 82/26 \nGroßwiederitzsch: 33/16, 33/19, 34/14, 35/51 .\nDie Außengrenzen dieser insgesamt zusammenhängenden Flurstücke bilden die Grenzen\ndes Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 92\n11 Gliederung des Plangebietes\nDie Gliederung des Plangebietes erfolgt auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes. Die\ngrundsätzliche Gebietsgliederung ist im Kap. 9.1 dieser Begründung beschrieben. \nDas Plangebiet wird wie folgt gegliedert:\n- Gewerbegebiete (GE 1, GE 2.1 und GE 2.2) nach § 8 BauNVO\n- Verkehrsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB\n- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur\nund Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB\n12 Baugebiete\n[§ 9 Abs. 1 bis Abs. 3 BauGB]\nBegründung der zeichnerischen (ZF) und textlichen Festsetzungen (TF)\n12.1 Art der baulichen Nutzung \nZF 1\nGewerbegebiete \nIm Bebauungsplan werden die Baugebiete als Gewerbegebiete (GE) gemäß\n§ 8 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Die Baugebiete gliedern sich in GE 1, GE 2.1 und GE 2.2.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 3 BauNVO]\nTF 1.1.1 Allgemein zulässig sind (soweit sich aus den nachfolgenden Festsetzungen nichts\nanderes ergibt):\na) Gewerbebetriebe aller Art,\nb) Lagerhäuser,\nc) öffentliche Betriebe,\nd) Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.\nTF 1.1.2 Unzulässig sind (soweit sich aus den nachfolgenden Festsetzungen nichts ande-\nres ergibt)\na) Einzelhandelsbetriebe,\nb) Lagerplätze,\nc) Tankstellen,\nd) Anlagen für sportliche Zwecke,\ne) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be-\ntriebsinhaber und Betriebsleiter,\nf) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,\ng) Vergnügungsstätten,\nh) Verteilzentren für den Einzelhandel, für Kurier-, Express-, Paket- und Post-\ndienste sowie für Baustoffe und Baumaterialien,\ni) Freiflächen-Photovoltaikanlagen als eigenständige Hauptnutzung,\nj) Werbeanlagen als eigenständige Hauptnutzung.\n[§ 1 Abs. 5, 6 und 9 BauNVO]\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 93\nTF1.1.3 Abweichend von 1.1.2, Buchstabe a) sind Verkaufsstellen von Handwerksbetrie-\nben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an den Endver-\nbraucher richten („Werksverkauf“) zulässig, wenn\na) die Sortimente in räumlicher und fachlicher Verbindung zu der Produktion,\nder Ver- und Bearbeitung von Gütern einschließlich Reparatur- und Service\nleistungen einer im räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes\noder in dessen unmittelbaren Umfeld befindlichen Betriebsstätte stehen und\nb) die Größe der dem Verkauf der Sortimente nach Absatz a) dienen den Flä\nche (Verkaufsfläche) max. 10% der Geschossfläche der zugehörigen Be\ntriebsstätte, jedoch max. 800 m² nicht überschreitet.\nBegründung der Festsetzungen TF 1.1.1, TF 1.1.2 und TF 1.1.3: \nDer Leipziger Nordraum leidet generell unter einem Mangel an Flächen, die für eine Ansied-\nlung von Gewerbebetrieben geeignet sind. Die Stadt Leipzig hat aus Gründen der Schaffung\nund Sicherung von Arbeitsplätzen im gewerblichen Bereich ein berechtigtes Interesse am Er-\nhalt der bestehenden sowie an der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe. Stadtentwicklungs-\nplanerische Grundlage hierfür ist der STEP „Gewerbliche Bauflächen“. Stadtentwicklungspla-\nnerisches Ziel ist die ausschließliche Nutzung der Flächen für Gewerbebetriebe mit der im\nSTEP „Gewerbliche Bauflächen“ beschriebenen Gebietseignung, Dies sind vor allem Unter-\nnehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit höheren Anforderungen an das Umfeld und für\nindustrienahe Dienstleistungen bzw. für arbeitsplatzintensives Gewerbe. \nIn der Planzeichnung: Teil A sind die Flächen als Gewerbegebiete festgesetzt.\nDiesem Entwicklungsziel entsprechend sollen Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen wer-\nden. Ausgenommen davon ist die Zulässigkeit von Werksverkauf: \nDurch die Öffnung der textlichen Festsetzung Nr. 1.1.2. Buchstabe a) soll es im Plangebiet\nsich ansiedelnden Handwerksbetrieben oder anderen – vornehmlich produzierenden – Ge-\nwerbebetrieben ermöglicht werden, ihre Produkte auch im Plangebiet an Endverbraucher zu\nveräußern. \nDie dem Verkauf dienende Fläche (Verkaufsfläche) soll aber der Flächengröße der zugehöri-\ngen Betriebsstätte deutlich untergeordnet bleiben, wodurch eine angemessene Beschrän-\nkung dieser Nutzung erfolgt.\nMit der Zulässigkeit des Werksverkaufs soll insbesondere gewährleistet werden, dass diese\nNutzungen nicht in unvertretbarem Maß eingeschränkt werden. Ein Werksverkauf ist oft von\ngroßer Bedeutung für kleinere und mittlere Betriebe und damit auch für die mittelständige\nStruktur des Gewerbes. Folglich ist es nicht angemessen, die Zulässigkeit des „Werksver-\nkaufs“ aufzuheben. Aufgrund der geringen Angebotsvielfalt in Verbindung mit der zu erwar-\ntenden geringen Größe der Verkaufsflächen sind keine städtebaulich negativen oder schädli-\nchen Auswirkungen auf die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und\nder Zentrenstruktur zu erwarten. \nDer Begriff Verkaufsfläche stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge-\nrichts (Urteil Bundesverwaltungsgericht 27.04.1990, bestätigt und ergänzt am 24.11.2005 –\nBVerwG.U., 4C 10.04).\nDanach ist unter der Verkaufsfläche der Teil der Geschäftsfläche zu verstehen, auf dem übli-\ncherweise die Verkäufe abgewickelt werden (einschließlich Kassenzone, Gänge, Schaufens-\nter und Stellflächen für Einrichtungsgegenstände sowie innerhalb der Verkaufsräume befind-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 94\nliche und diese miteinander verbindende Treppen und Aufzüge). Bei der Ermittlung der Ver-\nkaufsfläche sind alle Flächen einzubeziehen, die vom Kunden betreten werden können oder\ndie er zu Kaufzwecken einsehen kann, die aber aus hygienischen oder anderen Gründen\nvom Kunden nicht betreten werden dürfen, wie etwa eine Fleischtheke mit Bedienung. Auch\nder Bereich, in den die Kunden nach der Bezahlung gelangen, ist in die Verkaufsflächenbe-\nrechnung einzubeziehen. Auch Flächen von Pfandräumen, die vom Kunden betreten werden\nkönnen, gehören zur Verkaufsfläche. Sie werden unter dem Gesichtspunkt der Verkaufsan-\nbahnung der Verkaufsfläche zugerechnet.\nErfolgt der Verkauf unmittelbar aus dem Lager, dann gilt die dafür verwendete Lagerfläche\nals Verkaufsfläche und ist vollständig mitzurechnen. Keine Verkaufsflächen sind solche Flä-\nchen, die nicht dauerhaft und saisonal, sondern nur kurzfristig zum Verkauf genutzt werden.\nZur Verkaufsfläche zählen auch Thekenbereich, Kassenzone, Windfang, Packzone und\nPfandlager. Auch die „Handlungsanleitung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren\nüber die Zulässigkeit von Großflächigen Einzelhandelseinrichtungen im Freistaat Sachsen\n(HA Großflächige Einzelhandelseinrichtungen)“ vom 03.04.2008 stützt sich auf diese Definiti-\non (siehe dort, I.Allgemeines, 4. Begriffe, Buchstabeg)). \nDie gemäß TF 1.1.2 ausgeschlossenen Gewerbenutzungen Tankstellen, Anlagen für sportli-\nche Zwecke, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Wohnun-\ngen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,\nVergnügungsstätten widersprechen der stadtentwicklungsplanerischen und städtebaulichen\nZweckbestimmung des Plangebietes. Für die ausgeschlossenen Nutzungen stehen im Stadt-\ngebiet ausreichend ausgewiesene Bauflächen zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung.\nBei Verteilzentren für den Einzelhandel, für Kurier-, Express-, Paket- und Postdienste sowie\nfür Baustoffe und Baumaterialien als eigenständige Hauptnutzung handelt es sich in der Re-\ngel um Nutzungen mit einem relativ großen Flächenverbrauch, die aufgrund ihrer Charakte-\nristik nur wenig Arbeitsplätze bieten können. Diese Nutzungen widersprechen den Planungs-\nzielen des STEP „Gewerbliche Bauflächen“, weil im Plangebiet vorwiegend höherwertige\nverarbeitende Gewerbebetriebe sowie industrienahe Dienstleistungen und arbeitsplatzinten-\nsive Nutzungen angesiedelt werden sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass\nsolche Unternehmen, \na) die als wirtschaftlich selbständiges Unternehmen derartige Dienstleistungen aus-\nschließlich im Zusammenhang mit einer im Plangebiet ansässigen Produktion über-\nnehmen und \nb) deren Größe der Betriebsfläche maximal 30 % der Betriebsfläche des Dienstleis-\ntungsempfängers beträgt, \nkeine Verteilzentren im Sinne der Festsetzung sind und grundsätzlich zulässig sein sollen.\nDarüber hinaus sollen die gewerblichen Baugebiete nicht als potentielle Flächen für das Auf-\nstellen von Werbeanlagen ohne Zusammenhang mit der auf den Flächen stattfindenden ge-\nwerblichen Nutzung dienen. Werbeanlagen als eigenständige Hauptnutzung widersprechen\nden städtebaulichen Zielen des Bebauungsplanes. Auch freistehende Photovoltaikanlagen\nals eigenständige Hauptnutzung widersprechen sowohl der städtebaulichen als auch der\nwirtschaftlichen Zweckbestimmung des Plangebietes. Die mit hohem Aufwand erschlosse-\nnen Flächen sollen vorwiegend der gewerblichen Nutzung im Sinne der Produktion dienen\nund Arbeitsplätze schaffen. Photovoltaikanlagen können alternativ auf den Dachflächen der\nGebäude vorgesehen werden.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 95\nDie gewerblichen Baugebiete umfassen nicht die eigenständigen Flächen für Maßnahmen\nzum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.\n12.2 Maß der baulichen Nutzung \n12.2.1 Grundflächenzahl\nZF 2\nGrundflächenzahl \nIn den Gewerbegebieten GE 1, GE 2.1 und GE 2.2 ist die Grundflächenzahl mit 0,8 festge-\nsetzt.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 BauNVO]\nBegründung:\nIm Leipziger Nordraum ist das Angebot an gut erschlossenen, zusammenhängenden Gewer-\nbeflächen begrenzt. Ziel ist es deshalb, eine optimale Nutzung dieser Flächen zu ermögli-\nchen. Aus diesem Grund werden die Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) wie folgt\ngetroffen: \nDie zulässige Grundflächenzahl wird mit dem nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Höchst-\nmaß von 0,8 festgesetzt. Gleichzeitig wird festgelegt, dass bei der Ermittlung der Grundflä-\nche die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 BauNVO genannten Anlagen mitzurechnen sind.\nDas bedeutet, die zulässige Grundfläche gilt als Maximum und darf durch die Grundflächen\nvon Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, von Nebenanlagen im Sinne des § 14\nBauNVO und von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Bau-\ngrundstück lediglich unterbaut wird nicht überschritten werden, \nDie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur\nund Landschaft sind als eigenständige Flächen zu behandeln, die keine Berücksichtigung in\nder Ermittlung der Grundflächenzahl finden.\nDie Festsetzung einer GRZ von maximal 0,8 gewährleistet eine gut austarierte Bodenord-\nnung. Dies zeigt sich darin, dass einerseits die Obergrenzen der BauNVO im Sinne einer ef-\nfektiven gewerblichen Entwicklung ausgeschöpft werden. Auf der anderen Seite gestattet die\nMaximalfestsetzung, dass die verbleibenden 20 % der Baugebietsflächen effektiv für grün-\nordnerische Maßnahmen genutzt werden und nicht durch Nebenanlagen u. ä. anteilig über-\nbaut werden dürfen. \nMit dem Nachweis, dass im Vergleich zur rechtskräftigen Planung die versiegelbare Fläche\ngeringer ist (siehe Kap. 7.3.1), wird die vorliegende Planänderung auch dem Grundsatz der\nBauleitplanung, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, gerecht, Da es sich hier um\nehemals gewerblich genutzte Flächen handelt, wurde von der, in § 1a Abs. 2 BauGB ge-\nnannten Möglichkeit der Wiedernutzbarmachung von Flächen Gebrauch gemacht. Dies führt\nletztlich dazu, dass gesamtstädtisch gesehen die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen\nverringert wird.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 96\n12.2.2 Höhe baulicher Anlagen\nZF 4\nGebäudehöhe\nDie zulässige Gebäudehöhe wird mit mindestens 12,50 m und maximal 14,50 m über Be-\nzugshöhe (siehe Kap. 12.2.4) festgesetzt.\nBegründung:\nDie Höhenentwicklung der Bebauung wird für die Gewerbegebiete nach dem städtebauli-\nchen Konzept mit Mindest- und Höchstmaßen für die Gebäudehöhen festgesetzt. In Anleh-\nnung an die Baustrukturen der angrenzenden Gebiete sind Gebäude geplant, die der ge-\nwerblichen Nutzung im Ausmaß und in der Höhe entsprechen. \nDie Gebäude sollen parallel zum öffentlichen Straßenraum entstehen und diesen räumlich\nfassen. Dafür ist eine angemessene Gebäudehöhe erforderlich.\n12.2.3 Abweichendes Maß der baulichen Nutzung \nTF 2.1 \nVon der festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhe darf durch die Errichtung von not-\nwendigen technischen Aufbauten und solartechnischen Anlagen abgewichen werden, wenn\na) die Überschreitung max. 2,00 m beträgt und\nb) die Aufbauten und Anlagen von den äußeren Kanten des betreffenden\nDaches um mindestens 5,00 m zurückgesetzt angeordnet werden.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO]\nBegründung: \nAufgrund der gewerblichen Nutzung können auf den Dächern der Gebäude für notwendige\ntechnische Aufbauten zusätzliche Höhen erforderlich werden. Notwendige technische Auf-\nbauten sind bspw. Lüftungsanlagen oder Überfahrten von Aufzügen. Gleichzeitig stellen die\nDachflächen von baulichen Anlagen auch ein wichtiges Potential für die solarenergetische\nNutzung dar. Die solarenergetische Nutzung der Dachflächen ist aus umweltfachlicher Sicht\nausdrücklich erwünscht. Aus diesem Grund dürfen – bei solarenergetischer Nutzung der\nDachflächen – die dazu erforderlichen technischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Solar-\nkollektoren oder Photovoltaikanlagen) wie im Übrigen auch andere notwendige technische\nAufbauten die festgesetzten Gebäudehöhen um maximal 2,00 m überschreiten. Damit diese\nnotwendigen technischen Anlagen nicht über Gebühr betont werden und so das Gesamter-\nscheinungsbild der Gebäude negativ beeinflussen, sollen diese um mindestens 5,00 m von\nder äußeren Gebäudekante zurückgesetzt angeordnet werden. Dies ist insbesondere städte-\nbaulich begründet, da aufgrund der großräumlichen Struktur des Gesamtgebietes weiträumi-\nge Blickbeziehungen entstehen, wodurch die Baukörper selbst als auch das Gesamtensem-\nble wahrgenommen werden. Damit die Baukörper nicht wesentlich durch Dachaufbauten ge-\nstört werden, wurde das Zurücksetzen und die Höhenbeschränkung der Aufbauten bestimmt. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 97\n12.2.4 Bezugshöhe\nTF 2.2 Bezugshöhe ist:\n- Für das Baugebiet GE 1: 128,50 m ü. NHN\n- Für die Baugebiete GE 2.1; GE 2.2: 129,50 m ü. NHN\nBegründung: \nFür das Baugebiet GE 1 und für die Baugebiete GE 2.1 bzw. 2.2 werden jeweils absolute\nBezugshöhen angegeben. Die Angabe der Bezugshöhen erfolgt in m (Meter) über NHN\n(Normalhöhennull; Bezugsfläche für das Nullniveau der Höhen über dem Meeresspiegel,\nAmsterdamer Pegel). Die Bezugshöhen entsprechen der Höhe bestimmter repräsentativer\nPunkte des aktuellen Geländeniveaus über NHN. Die Angabe der Bezugshöhe als absoluter\nWert über NHN ist erforderlich, da die angrenzenden Verkehrsflächen nicht niveaugleich\nausgebildet sind.\n12.2.5 Baulinien/ Baugrenzen\nZF 3\nIm Teil A: Planzeichnung werden die überbaubaren Grundstücksflächen für die Baugebiete\nGE 1 , GE 2.1 und GE 2.2 durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt.\n[§ 23 Abs. 2 und 3 BauNVO]\nIm Teil B: Text wird abweichend davon folgendes festgesetzt:\nTF 4.1 Abweichend von der zeichnerisch festgesetzten Baulinie ist ausnahmsweise im Bau-\ngebiet GE 2.1 zwischen den in der Planzeichnung festgesetzten Punkten P 1 und P 2\nein Vortreten vor die festgesetzte Baulinie zur Realisierung einer zur „Alten Dübener\nLandstraße“ vollständig geschlossenen Anlieferschleuse in einer Tiefe von bis zu 6,00\nm und einer Höhe von maximal 8,00 m über Bezugshöhe zulässig. \n[§ 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO]\nBegründung der ZF 3 und der TF 4.1:\nGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 23 BauNVO kann zur Sicherung einer städtebaulichen\nOrdnung die Lage von Gebäuden und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück geregelt\nwerden. Davon wird Gebrauch gemacht. \nDie Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) sichert die Anordnung\nder Baukörper im Plangebiet entsprechend dem städtebaulichen Konzept. Die gewählten Ab-\nmessungen entsprechen der großmaßstäblichen Baustruktur des Gebietes, gewährleisten je-\ndoch auch eine flexible Bebaubarkeit der Grundstücke innerhalb der einzelnen Baufenster. \nDie überbaubaren Grundstücksflächen in den festgesetzten Baugebieten werden durch Bau-\nlinien und Baugrenzen definiert. Die Abgrenzung der überbaubaren Flächen sichert im Zu-\nsammenhang mit den sonstigen „Flächenfestsetzungen“ die Umsetzung des städtebaulichen\nKonzeptes im Hinblick auf die Nutzungsspezifik der einzelnen Baugebiete. \nInsbesondere die Festsetzung der Baulinien entlang der „Alten Dübener Landstraße“ und\n„Merkurpromenade“ gewährleistet einheitliche Baufluchten. Es werden Raumkanten gebildet,\ndie eine geordnete Bebauung vorsehen. So bilden die bestehenden Hauptverkehrsachsen\nden Rahmen, an dem sich die geplante Bebauung orientiert. Durch die Bebauung werden\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 98\nharte Kanten gebildet, die dem vorgeprägten Charakter entsprechen. Mit den getroffenen\ngrünordnerischen Maßnahmen gelingt dann die Einfassung in den Landschaftsraum.\nIm Baugebiet GE 2.1 soll eine solche Anlieferschleuse ausnahmsweise vor die festgesetzte\nBaulinie treten dürfen, wenn und soweit die in der Festsetzung genannten Voraussetzungen\nerfüllt sind. Damit soll den logistischen Anforderungen möglicherweise zu erwartender Nut-\nzungen entsprochen werden. Diese sollen die überbaubare Grundstücksfläche vollständig für\nihr Gebäude nutzen können. Bei der hier definierten Anlieferschleuse handelt es sich um\neine bauliche Anlage, die einer Gewerbehalle vorgelagert ist. Sie dient der Geruchs- und\nStaubabschottung an Ladetoren und der Abschottung von Gebäudeöffnungen und Tempera-\nturzonen. Diese Anlage ist im Gewerbegebiet zweckbestimmt. \nEine Änderung der auf der Fläche zulässigen Nutzung wird damit nicht festgesetzt und wird\nauch nicht bezweckt. Vielmehr soll durch die Festsetzung, als in einem begrenzten Rahmen\nausnahmsweise zulässige Überschreitung der Baulinie, verhindert werden, dass das eigentli-\nche Gebäude mit den darin zulässigen Nutzungen in dem fraglichen Bereich an die „Alte Dü-\nbener Landstraße“ heran rückt. Dass nicht das Gebäude an sich, sondern nur ein mehr oder\nweniger untergeordneter Anbau die mit der Baulinie bezweckte Bauflucht überschreitet, soll\nauch durch die lage- und größenmäßige Begrenzung der Fassadenfläche, vor dem die An-\nlieferschleuse errichtet werden darf, visuell deutlich erkennbar gemacht werden.\nDie Festsetzung dient insgesamt dem Interessenausgleich zwischen den logistischen Anfor-\nderungen auf der einen und den auf das Orts- und Landschaftsbild ausgerichteten Zielen\ndieses Bebauungsplanes auf der anderen Seite. \n12.2.6 Abweichende Bauweise\nZF 4 \nIm Teil A: Planzeichnung wird für die Baugebieten GE 1 und GE 2.1 und GE 2.2 eine abwei-\nchende Bauweise festgesetzt.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 BauNVO]\nIm Teil B: Text wird die abweichende Bauweise wie folgt festgesetzt:\nTF 3.1\nIm Baugebiet GE 1 sind die Gebäude in abweichender Bauweise wie folgt zu errichten:\na) Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.\nb) Die Länge eines jeden Gebäudes muss mindestens 48,00 m betragen und darf\n150,00 m nicht überschreiten.\nTF 3.2\nIm Baugebiet GE 2.1 sind die Gebäude in abweichender Bauweise wie folgt zu errichten:\na) Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.\nb) Die Länge eines jeden Gebäudes muss mindestens 48,00 m betragen.\nTF 3.3\nIm Baugebiet GE 2.2 sind die Gebäude in abweichender Bauweise wie folgt zu errichten:\na) Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 99\nb) Die Länge eines jeden Gebäudes muss mindestens 30,00 m betragen und darf 75,00\nm nicht überschreiten.\nBegründung:\nUm die gewollte Flexibilität der gewerblichen Nutzungen sicher zu stellen und großflächige\nGewerbebauten zu gewährleisten, wird die Festsetzung der abweichenden Bauweise als ad-\näquates städtebauliches Mittel angesehen. Die Festsetzung ermöglicht größere Gebäudelän-\ngen als 50,00 m. Gleichzeitig werden jedoch Regelungen zu den Seitenlängen der Gebäude\ngetroffen. Entsprechend einer differenzierten Festsetzung werden für die einzelnen Bauge-\nbiete die Mindestlängen und maximalen Längen von Gebäuden bestimmt (siehe dazu auch\nKap. 9). Darüber hinaus werden die Regelungen der offenen Bauweise als gültig erklärt, um\ndie seitlichen Grenzabstände zu den Grundstücksgrenzen zu sichern. \nGrundlage für die getroffenen Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und der\nBauweise bildet das städtebauliche Konzept. In der Umsetzung des Konzeptes muss jedoch\nberücksichtigt werden, dass hierbei kein konkretes Vorhaben zu Grunde liegt. Mit Rücksicht\nauf die Besonderheiten des Standortes wurden die Grundsätze der Städtebaulichen Ord-\nnung mit dem Planungsziel in Einklang gebracht. Gleichzeitig ermöglichen die Festsetzun-\ngen jedoch auch eine flexible Bebauung im Hinblick auf eine variable Grundstücksnutzung\n(Anzahl und Größe der ebäude). Die Gebäudestellung nimmt somit Bezug zu den bestehen-\nden Hauptverkehrsachsen und berücksichtigt die markanten Blickbeziehungen.\n12.3 Nebenanlagen\n12.3.1 Nebenanlagen in Form von Gebäuden \nTF 4.2. Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs.1 BauNVO in Form von Gebäuden sind nur\ninnerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.\n[§ 23 Abs. 5 BauNVO]\n12.3.2 Sonstige Nebenanlagen \nTF 4.2.2 Abweichend von 4.2 ist in den festgesetzten Flächen für Stellplätze S 1 und S 5 je\nein Pförtnergebäude mit einer max. Grundfläche von jeweils 6,00 m x 8,00 m und\neiner max. Höhe von 4,00 m über Bezugshöhe zulässig.\n[§ 23 Abs. 5 BauNVO]\nTF 4.2.3 Abweichend von 4.2 ist in den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 die Errichtung je ei-\nnes Sprinklertanks mit einer max. Grundfläche von 8,00 m im Durchmesser und in\neiner Höhe von max. 8,00 m über Bezugshöhe zulässig. \n[§ 23 Abs. 5 BauNVO]\nBegründung der Festsetzungen TF 4.2., TF 4.2.2 und TF 4.2.3:\nMit diesen Festsetzungen soll die Zulässigkeit von baulichen Nebenanlagen in den Bauge-\nbieten geregelt werden. Die Beschränkung der Zulässigkeit von Nebenanlagen auf die über-\nbaubaren Grundstücksflächen dient sowohl der städtebaulichen Gestaltung als auch der Be-\ngrenzung der Versiegelung und damit dem Bodenschutz. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 100\nAbweichend von der Festsetzung Nr. 4.2. wird im Bebauungsplan geregelt, dass den Gewer-\nbegebieten nutzungsbedingt auch spezielle Nebenanlagen in der nicht überbaubaren Grund-\nstücksfläche ausnahmsweise zulässig sind.\nSo ist innerhalb der Baugebiete GE 1 und Ge 2.1, auf den mit S 1 und S 5 bezeichneten Flä-\nchen je eine Nebenanlage mit einer maximalen Grundfläche von 6,00 m x 8,00 m und einer\nmaximalen Höhe von 4,00 m zulässig. Diese Nebenanlagen sind zweckgebunden und die-\nnen als Pförtnergebäude. Die Anlagen sollen aus logistischen Gründen im Zufahrtsbereich\nder Baugebiete GE 1 und GE 2.1 und hier auf den in der Planzeichnung festgesetzten Flä-\nchen für Stellplätze errichtet werden. \nEs wird eine Beschränkung auf das notwendige Maß vorgenommen. Damit wird dem Nut-\nzungszweck entsprochen. Diese textliche Festsetzung wird gewählt, da mit jetzigem Pla-\nnungsstand noch keine konkrete Verortung der Nebenanlage und somit keine zeichnerische\nFestsetzung (Baufenster) möglich ist.\nWeiterhin sind Sprinkleranlagen innerhalb der Baugebiete aus technischen Gründen erfor-\nderlich. Die für die Betreibung der Sprinkleranlage notwendige technische Anlage- hier in\nForm eines Sprinklertanks soll in den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 auch innerhalb der nicht\nüberbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Bedingung dafür ist, dass diese Anlagen\ndem Nutzungszweck 'Sprinkleranlage' entspricht und eine Höhe von maximal 8,00 m nicht\nüberschreitet.\n12.4 Andockstationen\nTF 4.3 Andockstationen einschließlich deren Aufstellflächen sind nur innerhalb der über-\nbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Abweichend von Satz 1 sind im Baugebiet\nGE 2.1 Aufstellflächen von Andockstationen auch innerhalb der nicht überbauba-\nren Grundstücksfläche zwischen der westlichen Baugrenze und der mit M 6 be-\nzeichneten „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be-\npflanzungen“ zulässig.\n[§ 23 BauNVO].\nBegründung:\nIn der Logistikbranche wird mit dem Begriff 'Andockstation', ein Bereich bezeichnet, der sich\nan einer Gebäudeseite einer Gewerbehalle befindet, an welchem LKW's zum Zwecke des\nBe- und Endladens angedockt bzw. angekoppelt werden. Je nach Nutzung befindet sich in-\nnerhalb der Gebäudefassade eine bestimmte Anzahl von Ladetoren. Dementsprechend ist in\ndiesem Bereich eine Aufstellfläche für LKW erforderlich. Entsprechend dem städtebaulichen\nKonzept soll eine Aufstellfläche im o. g. Sinne in den Baugebieten GE 1 und GE 2.2 nur in-\nnerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sein. \nDagegen dient die im Baugebiet GE 2.1 begrenzte Fläche zwischen der westlichen Baugren-\nze und der mit M 6 bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sons-\ntigen Bepflanzungen, als Andockstation und deren Aufstellflächen und wird als solche festge-\nsetzt.\nDiese gewerblich genutzte Fläche resultiert aus dem genannten Nutzungszweck und wird\ndurch grünordnerische Maßnahmen abgegrenzt. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 101\n12.5 Flächen für PKW-Stellplätze\nTF 4.4 PKW-Stellplätze sind nur auf den dafür festgesetzten Flächen (S 1 bis S 5) und in-\nnerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.\nGaragen (einschließlich Carports) sind unzulässig.\n[§ 12 Abs. 6 BauNVO]\nBegründung:\nBasis für diese Festsetzungen bildet das städtebauliche Konzept. Demgemäß sind PKW-\nStellplätze grundsätzlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Darüber\nhinaus werden im Bebauungsplan Flächen für PKW-Stellplätze (S 1- S 5) festgesetzt. Die\nAnzahl der Stellplätze entspricht dem Nutzungszweck, die konkreten Flächenfestsetzungen\nsind im Gesamtkontext zu betrachten. \nIm Gewerbegebiet GE 1 wurde im Norden eine Fläche für PKW-Stellplätze (S 1) festgesetzt,\num die ankommenden Fahrzeuge im unmittelbaren Eingangsbereich unterzubringen. Diese\nFläche bildet eine Zonierung zum angrenzenden Baufeld, ordnet so die unterschiedlichen\nNutzungsbereiche und dient der Flächenoptimierung.\nIm Gewerbegebiet GE 2.1 werden die Flächen für die notwendigen Stellplätze für beide -\nsüdlich der „Seehausener Allee“ befindlichen – Baugebiete (GE 2.1 und GE 2.2) festgesetzt.\nEs sind nördlich und südlich der überbaubaren Grundstücksfläche Flächen für PKW-Stell-\nplätze (S 2 und S 3) vorgesehen. Innerhalb der als Baumallee festgesetzten Fläche zum An-\npflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (M 5) befindet sich eine\nTeilfläche, die zusätzlich als PKW-Stellplatzfläche dienen soll (S 4). Die größte Fläche für\nStellplätze, hier mit S 5 bezeichnet, liegt östlich davon, angrenzend an die „Alte Dübener\nLandstraße“. Diese konkrete Flächenfestsetzung (Fläche für PKW-Stellplätze - S 5) wurde\ngetroffen, da auf dieser Fläche das bestehende Leitungsrecht zu berücksichtigen ist und\ndemzufolge keine Nutzungsüberlagerung mit intensiveren baulichen Nutzungen oder Baum-\nund Strauchpflanzungen erfolgen können. \nGaragen (einschließlich Carports) werden generell ausgeschlossen, da im Interesse des\nOrts- und Landschaftsbildes keine Baukörper an dieser Stelle errichtet werden sollen. Dieser\nBereich soll von Bebauung freigehalten werden und durch die bestehenden Straßenbäume\nan der „Alten Dübener Landstraße“ und durch die die geplante doppelte Baumreihe westlich\nan diese Fläche angrenzend städtebaulich gefasst werden. Dies entspricht dem städtebauli-\nchen Konzept und damit dem Ziel des Bebauungsplanes. \n12.6 Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen \nTF 5 \nDie erforderliche Mindesttiefe der Abstandsflächen beträgt 5,00 m.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB]\nBegründung: \nDie getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund-\nstücksfläche, der Bauweise und der Gebäudehöhe ermöglichen innerhalb der Baufenster\ngroßflächige Gebäude mit einer Mindesthöhe von 12,50 m. Damit die Gewerbegebäude als\nEinzelgebäude wahrnehmbar sind, aber auch im städtebaulichen Kontext eine räumliche\nWirkung erzielen, soll die Mindesttiefe der Abstandsflächen 5,00 m betragen. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 102\n12.7 Verkehrsflächen\n12.7.1 Straßenverkehrsflächen\nZF 6\nStraßenverkehrsfläche (PlanzV 6.1)\nDie „Seehausener Allee“ wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB]\nBegründung:\nDie „Seehausener Allee“ wurde auf Grundlage der rechtskräftigen Planung realisiert und dem\nBestand nach als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.\n12.7.2 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt\nZF 7\nBereiche ohne Ein- und Ausfahrt (PlanzV 6.4)\nEntlang der Straßen „Pelzgasse“ und der „Alten Dübener Landstraße“ sind Bereiche ohne\nEin- und Ausfahrt festgesetzt.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB]\nBegründung:\nDie Zufahrt für das Baugebiet GE 1 erfolgt über die vorhandene Straße „Pelzgasse“. Die\nsüdlich der „Seehausener Allee“ gelegenen Baugebiete GE 2.1 und GE 2.2 werden über die\n„Alte Dübener Landstraße“ im Bereich der „Baumwollgasse“ erschlossen. \nDie Radien für die Ein- und Ausfahrt von Lastzügen wurden entsprechend berücksichtigt. Da-\nmit ist eine gesicherte Erschließung gewährleistet. Außerhalb dieser Zufahrtsbereiche sind\nkeine weiteren Anbindungen der Gewerbegebiete an die öffentlichen Verkehrsflächen zuläs-\nsig, da auf den vorhandenen Straßen aufgrund der Klassifizierung ein fließender Verkehr ge-\nwährleistet sein muss. \nAus diesem Grund sind in der Planzeichnung Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt.\nDies gewährleistet einen flüssigen Verkehr und entspricht den Zielen des Bebauungsplanes. \n12.8 Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen\nZF 8 \nMit Leitungsrechten zu belastende Flächen \nIn der Planzeichnung sind mit Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsunter-\nnehmen zu belastende Flächen festgesetzt. \n[§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB]\nBegründung:\nDie Festsetzung dient der planungsrechtlichen Sicherung der vorhandenen Ver- und Entsor-\ngungsanlagen der Versorgungsträger.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 103\n12.9 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen\nTF 6.1 Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der fol-\ngenden Tabelle angegebenen Lärmemissionskontingente LEK nach DIN 45691 we-\nder tags (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten.\nFestsetzung von Lärmemissionskontingenten\nTeilfläche LEK tags\ndB (A)\nLEK nachts\ndB (A)\nGE 1 64 49\nGE 2.1, GE 2.2 63 48\nDie Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach\nDIN 45691:2006-12, Abschnitt 5.\nFestsetzung von Zusatzkontingenten\nFür die Immissionsorte IO 7 und IO 8 gelten um die in der folgenden Tabelle genann-\nten Zusatzkontingente erhöhte Lärmemissionskontingente.\nImmissionsort Zusatzkontingent tags\ndB (A)\nZusatzkontingent nachts\ndB (A)\nIO 7\nBürogebäude\n55\nIO 8\nStandort im Geltungsbereich \ndes B-Plans Nr. 35.3\n55\nDer Immissionsort wird mit folgenden Gauss-Krüger-Koordinaten wie folgt definiert:\nIO 7: x=4527610.26; y=5695580.00\nIO 8: x=4527645.72; y=5695361.60\nDie Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach\nDIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für\ndie Immissionsorte j L \nEK,i durch L EK,i + L EK, zus j zu ersetzen ist.\n[§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO]\nBegründung: \nDer § 1 Abs. 4 BauNVO gestattet es, eine eigenschaftsbezogene Gliederung vorzunehmen,\num im Ergebnis der Planung bei bestimmten Schutzobjekten keine unzumutbaren Immissio-\nnen auftreten zu lassen. Hiervon wird durch eine Kontingentierung von Schallemissionen für\ndas Gewerbegebiet Gebrauch gemacht. \nZur konkreten Umsetzung der eigenschaftsbezogenen Gliederung im Sinne des § 1 Abs. 4\nBauNVO und Feinsteuerung durch die Festsetzung eines Emissionskontingents wurden zu-\nlässige Emissionskontingente ermittelt. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 104\nUnter Ansatz der Orientierungswerte der DIN 18005 sowie der konkreten Schutzwürdigkeit\nder zu beachtenden maßgeblichen Immissionsorte entsprechend der DIN 45691 wurden -\nunter Berücksichtigung der berechneten Vorbelastung - die zulässigen Emissionskontingente\nermittelt und in die textlichen Festsetzungen zu den gewerblichen Bauflächen GE 1 und GE\n2.1 und GE 2.2 übernommen.\nDie ermittelten Emissionskontingente für Bebauungspläne werden häufig durch nur einen be-\nsonders kritischen Immissionsort bestimmt, während an anderen Immissionsorten die Plan-\nwerte nicht ausgeschöpft werden. Um ein Gebiet hinsichtlich maximaler Emissionen besser\nzu nutzen, können im Bebauungsplan zusätzliche oder andere Festsetzungen getroffen wer-\nden. Die DIN 45 691 ermöglicht die Festsetzung IO-bezogener Zusatzkontingente. Im Süd-\nosten bleiben die Immissionskontingente an den IO 7 und IO 8 unterhalb des Planwertes.\nDas bedeutet, dass in südlicher Abstrahlrichtung eine deutliche Erhöhung des Emissionskon-\ntingentes zu keiner Unverträglichkeit an den IO führen würde.\nTF 6.2 In den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 bzw. GE 2.2 sind alle Gebäudefassaden, die\nzur „Alten Dübener Landstraße“, zur „Merkurpromenade“ oder zur „Maximilianal-\nlee“ gerichtet sind und hinter denen sich schutzbedürftige Räume im Sinne der\nDIN 4109 (November 1989), Nr. 4.1, Anmerkung 1 befinden, mit technischen Vor-\nkehrungen zum Schutz vor Außenlärm auszurüsten, die gewährleisten, dass die\nAnforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Ta-\nbelle 8 eingehalten werden.\nFür die Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind\nfür die betreffenden Fassaden Schallschutznachweise zu erstellen.\nBegründung: \nIm Westen der Baugebiete GE 1, GE 2.1 und GE 2.2 werden die Orientierungswerte für Im-\nmissionen für Gewerbegebiete innerhalb des Gebietes selbst überschritten. Ein zusätzlicher\naktiver Schallschutz ist jedoch nicht sinnvoll zu praktizieren. Die Verträglichkeit der Nutzung\n(Büroräume) mit dem Verkehrslärm ist hier über passiven Schallschutz zu erreichen. Die\nmaßgeblichen Außenlärmpegel an den westlichen Grenzen der Baufelder im Plangebiet lie-\ngen bei 73 dB(A) im Tageszeitraum (maximal Lärmpegelbereich V). Für Büroräume ergeben\nsich erforderlich resultierende Schalldämmmaße für die maßgeblichen Außenbauteile von 40\ndB(A). Die entsprechenden Schallschutznachweise für schutzbedürftige Räume sind Gegen-\nstand der Baugenehmigungsplanung.\nGrundlage dieser Festsetzungen bildet die Schalltechnische Untersuchung Nr. 5100513 des\nBüros Dr. Kiebs + Partner GmbH vom Mai 2013.\n12.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von \nBoden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]\nAuf der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i. V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 1a so-\nwie auf der fachlichen Grundlage des Grünordnungsplans und der Eingriffs-/ Ausgleichsbi-\nlanzierung sind Maßnahmen zum Ausgleich des durch den Bebauungsplan ermöglichten zu\nerwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft festzusetzen. \nDie Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans werden als zeichne-\nrische Festsetzung hinreichend klar bestimmt und durch die folgenden textlichen Festsetzun-\ngen qualifiziert. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 105\nEs handelt sich bei den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege\nund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft um eigenständige Flächen, die keine\nBerücksichtigung in der Ermittlung der Grundflächenzahl finden.\nHinweis: Für die Auswahl der Pflanzenarten wird auf den Anhang III Pflanzempfehlungen die-\nser Begründung, mit den entsprechend in den einzelnen Festsetzungen genannten Listen,\nverwiesen.\n12.10.1 Maßnahmefläche M 1.1 und M 1.2\nTF 7.1.1 Die in der Planzeichnung mit M 1.1 bezeichnete Fläche ist als Habitatfläche für die\nBlauflügelige Ödlandschrecke anzulegen. Sie ist dazu als Magerrasen zu entwi-\nckeln und dauerhaft zu erhalten. Die gesamte Fläche ist als offener, vegetationsar-\nmer Bereich vorzuhalten. Gehölzpflanzungen sind unzulässig. \nDie überwinternden Vermehrungsstadien der Blauflügeligen Ödlandschrecke sind\ndurch Abtrag der obersten 5 cm Bodenschicht aus allen Vorkommen innerhalb des\nräumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes und durch die unmittelbar\nanschließende Ausbringung auf Habitaten in der mit M 1.1 bezeichneten Fläche zu\nsichern.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.1.1\nTF 7.1.2 Innerhalb der in der Planzeichnung mit M 1.1 bezeichneten Fläche sind geeignete\nTrockenhabitate für die Zauneidechse anzulegen, indem zwei Steinschüttungen\nvon je etwa 5 m², 0,75 m bis 1,00 m Höhe, aus Feldsteinen oder Schotter ohne\nFeinerdeanteil ausgebracht werden. Die Stellen sind regelmäßig von Gehölzauf-\nwuchs zu befreien, die Erhaltung ist dauerhaft zu sichern.\nTF 7.1.3 Die mit M 1.2 bezeichneten Flächen sind mit Sträuchern (100- 50 cm hoch,\n1 Stück je m²) zu bepflanzen. Die Pflanzen sind dauerhaft zu erhalten und bei Ab-\ngang zu ersetzen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.1.3\nBegründung der Festsetzung TF 7.1.1, TF 7.1.2 und TF 7.1.3: \nDiese Festsetzung dient der Sicherung des Habitats der Art Blauflügelige Ödlandschrecke\n(Oedipoda caerulescens). \nDie Maßnahme ist vor Beginn der Baumaßnahmen (spätestens mit Beräumung des Bau-\ngrundstückes) umzusetzen, damit die Übernahme der Funktion der neuen Fläche als poten-\nzielles Habitat abgesichert ist. Die Fläche M 1.1 ist als Offenland-Lebensraum mit lichtem\nBewuchs zu erhalten und zu entwickeln. Zur Gewährleistung magerer Oberbodenverhältnis-\nse bedarf es einer mindestens 15 cm starken Oberbodenschicht mit Grobbodenanteil von\nmaximal 40 % und Schlämmkornanteil von maximal 30 %. Es ist notwendig, Wurzelstöcke\nvon Gehölzen sowie stark ausläufertreibenden krautigen Pflanzen (z.B. Land-Reitgras) dau-\nerhaft zu entfernen. Für die Anlage des Magerrasens wird die Verwendung von Regional-\nsaatgut für Magerrasen aus der Herkunftsregion Mitteldeutsches Tief- und Hügelland emp-\nfohlen, alternativ ist auch die Verwendung von geeignetem samenhaltigem Mahdgut ähnli-\ncher Flächen („Mahdgutverlagerung“) oder Heublumensaat zielführend. In der Magerrasen-\nfläche sind durch Abschieben vegetationsbestandener Flächen ohne Neuauftragung von\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 106\nMutterboden vegetationsarme Brutplätze anzulegen bzw. geeignete vorhandene Strukturen\nwie Kies- und Schotterbereiche oder auch grobkörniges Material aus dem Bestand zu nut-\nzen, da sie solche Stellen als Vermehrungshabitate benötigen (unbewachsen oder schütterer\nBewuchs aus Sedum, kurzem Gras und sonnenexponierte Lage). Für die Fortpflanzung der\nBlauflügelige Ödlandschrecke sind auch schon kleinflächige Biotope (Gesamtfläche mind.\n300 m²) ausreichend. \nSynergieeffekte ergeben sich mit ökologischen Lebensraum- und Verbundfunktionen, z.B. für\nbodenbrütende Vögel des Halboffenlandes, Tagfalter, Kurzfühlerschrecken, sowie Insekten,\nwie Tagfalter, Heuschrecken, Käfer und der Funktion als Nahrungshabitat für verschiedene\nVogelarten. Wichtig ist, dass diese Flächen ruhig liegen, d.h. keine Störungen durch Begäng-\nnis (z.B. Spaziergänger oder Hunde) stattfinden. Als weiterer Synergie-Effekt werden außer-\ndem Eingriffskompensationen erreicht: die Maßnahmen nützen gleichzeitig der stadtklimati-\nschen Funktion, dienen der Stärkung des Landschaftsbildes im Umfeld der Merkurpromena-\nde/ Messemulde und gehen außerdem mit eingriffsmindernden Wirkungen auf das Schutzgut\nWasser einher. \nDie Festsetzung der geeigneten Trockenhabitate für die Zauneidechse dient dem Arten-\nschutz. Es handelt sich um eine FCS Maßnahme (vgl. AFB [19]).\nUm eine Verschlechterung des Erhaltungszustands wie geboten zu verhindern, können spe-\nzielle kompensatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die üblicherweise als „Maßnahmen\nzur Sicherung des Erhaltungszustands “ oder als FCS-Maßnahmen bezeichnet werden,\nda sie dazu dienen, einen günstigen Erhaltungszustand (Favourable Conservation Status) zu\nbewahren.\nLesesteinhaufen stellen insbesondere für Reptilien wichtige Versteck- und Sonnenplätze dar.\nSonnenexponierte Steine dienen den wechselwarmen Reptilien als Wärmequellen.\nBei der Anlage von Lesesteinhaufen werden Steine unterschiedlicher Größen so aufgeschüt-\ntet/ aufgeschichtet, dass dazwischen Hohlräume und Spalten entstehen. Eine Fläche des\nSteinhaufens von 5 m² sichert der Art ein Mindesthabitat, in Nachbarschaft können auch klei-\nnere Steinriegel angegliedert werden. \nPartiell kann zur Stabilisierung oder der Förderung von magerem Bewuchs etwas Sand oder\nKiessand eingebracht werden. Zusätzlich aufgelegte Äste oder dürre Brombeerranken ver-\nbessern den Schutz vor Beutegreifern und das Mikroklima innerhalb des Haufens, sie sollten\nden Steinhaufen aber nicht vollständig bedecken. Der Aufwand zur Unterhaltung ist sehr ge-\nring. Ebenso können auf dem Steinriegel kleinere Vegetationsinseln erhalten bleiben.“ \nDie im landschaftsgestalterischen Konzeptes als „Gebüsch“ bezeichnete Maßnahme M 1.2\nwird als abgrenzende Hecke ausgebildet. Diese funktionell schützende Abgrenzung der Ma-\ngerrasenfläche M 1.1 zum Gewerbestandort hat gestalterische Funktionen und soll Störun-\ngen durch Begängnis und Lärm sowie durch Stoffeintrag für die Fauna vermeiden.\nDamit erfüllt diese Maßnahme auch Funktionen für den Artenschutz. Die Sträucher sollen\nniedrigwachsende und nicht zu wüchsige heimische Decksträucher ohne die Neigung zu\nAusläuferbildung sein, um ein Hineinwachsen in die angrenzende Magerrasenfläche sowie in\ndie Flächen mit Leitungsrechten zu verhindern. Die Strauchfläche darf in ihrer Ausdehnung\ndie Offenlandflächen nicht beeinträchtigen, damit die Funktionen für die in M 1.1 genannten\nArten gewahrt bleiben.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 107\nDas Landschaftsbild wird aufgewertet. Gleichzeitig ergeben sich Synergie-Effekte im Hinblick\nauf die übrigen Schutzgüter, vor allem Fauna/Flora, z.B. als Nistmöglichkeiten für die übrigen\nin den Begehungen von 2013 angetroffenen Brutvögel Dorngrasmücke, Stieglitz, Grünfink\nund Sumpfrohrsänger. Im Bereich der Leitungstrasse ergibt sich die technische Notwendig-\nkeit, geringer wüchsige Straucharten zu verwenden, dennoch soll auch hier ein Abschirmef-\nfekt erreicht werden. \nMit dieser Gebüschabgrenzung wird der „Messe-Mulde“ als Landschaftsraum aus baumbe-\nstandenem Gelände-Einschnitt und anschließender Wiese ein optischen Abschluss im Sinne\neines Rahmens verliehen. \n12.10.2 Maßnahmefläche M 2\nTF 7.2 Auf der mit M 2 bezeichneten Fläche ist der vorhandene artenreiche Hochstau-\ndensaum zu erhalten und mit einer flächendeckenden Ansaat aus heimischen\nWildstaudenarten weiter zu entwickeln.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.2\nBegründung: \nDie Bezeichnung „Inventar“ gibt im landschaftsgestalterischen Konzept das Ziel der Maßnah-\nme wieder. Somit soll die vorhandene Baumhecke aus Großsträuchern und Kleinbäumen er-\nhalten und in die Gestaltung einbezogen werden. Gleichzeitig wird ein Saumcharakter auf\nden angrenzenden Flächen geschaffen. Mit dieser Festsetzung wird die Aufwertung der vor-\nhandenen Landschaftsheckenstrukturen gesichert.\nAuf der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche sind Leitungen und ihre Schutzstreifen\nvorhanden, die das Anpflanzen von Bäumen bzw. Gehölzen ausschließen. Deshalb soll hier\nein Übergang vom vorhandenen Gehölz zum Baugrundstück mittels eines Saumes artenrei-\ncher Hochstauden (Regionalsaatgutmischung) geschaffen werden, die jährlich 1x gemäht\nwerden, um den Gehölzaufwuchs zu verhindern.\nEs werden vor allem ein Ausgleich von Eingriffen in das Schutzgut Fauna / Flora und darüber\nhinaus gehende positive Effekte für Pflanzen- und Tierwelt erzielt. \nDie Festsetzung geht außerdem mit eingriffsmindernden, positiven Wirkungen auf die\nSchutzgüter Boden, Wasser und Luft/Klima einher.\n12.10.3 Maßnahmefläche M 3\nTF 7.3 Auf den mit M 3 bezeichneten Flächen sind jeweils 20 Straßenbäume einheitlicher\nArt und Sorte als Laubbaum-Hochstamm, Stammumfang mindestens 20-25 cm,\nKronenansatz in 2,50 m Höhe, an den in der Planzeichnung festgesetzten Stand-\norten zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Fläche\nist darüber hinaus vollständig mit Rasen zu begrünen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.3\nBegründung: \nDie konzeptionelle gestalterische Idee besteht in der Weiterführung der vorhandenen „Al-\nleen“ mit mittelkronigen Laubbaumhochstämmen mit aufrechten Habitus. \n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 108\nDiese Festsetzung sichert die Fortführung der bestehenden Alleestruktur zwischen der „Alten\nDübener Landstraße“ und der „Maximilianallee“, betont die Straßenführung und grenzt auch\ngestalterisch das nördliche Baugebiet von den südlichen Baugebieten ab. Diese Maßnahme\nhat positive Wirkungen nicht nur auf das Landschaftsbild, sondern gleichfalls auf die faunisti-\nsche Artenvielfalt und das Stadtklima.\nDie beidseits der „Seehausener Allee“ gelegenen fünf Meter breiten Grünstreifen stellen als\nBaumkulissen einen Auftakt für die Erlebbarkeit des Stadtbildes am Standort dar.\nFür ein rasches Erreichen der gestalterischen und ökologischen Funktionen ist die Festset-\nzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich. Die festgesetzte Mindestgröße\nder Baumscheiben bzw. Mindestbreite der Vegetationsstreifen sichert den Bäumen eine Min-\ndeststandortqualität. \nWeiterhin hilft diese Maßnahme, den Eingriff in das Landschaftsbild zu kompensieren. Die\nBaumkronen dienen neben dieser Funktion auch stadtklimatischen und ökologischen Belan-\ngen. Die Flächen unter den Bäumen sollen als Rasenfläche Offenland bleiben und Durchbli-\ncke gewährleisten.\nAls besonders geeignete Art werden hier Platanen empfohlen.\n12.10.4 Maßnahmefläche M 4\nTF 7.4.1 Auf der mit M 4 bezeichneten Fläche sind insgesamt 25 Laubbäume verschiede-\nner Arten und Sorten und mit unterschiedlichem Habitus in lockerer Anordnung zu\npflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Davon müssen drei\nBäume Blumen-Eschen (Fraxinus ornus), drei Bäume Japanische Blüten-Kirschen\n(Prunus serrulata ‚Kanzan’) und drei Bäume mit säulenförmigem Habitus (Acer\nsaccharinum 'Pyramidae' oder Populus tremula 'Erecta' oder Pyrus commununis\n'Beach Hill') sein. Die Pflanzqualität der Bäume muss im Stammumfang mindes-\ntens 16-18 cm betragen. Mindestens 50% sind als Stammbüsche zu pflanzen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.4\nTF 7.4.2 Die Gesamtfläche M 4 ist zu 50% der Fläche mit Bodendeckern (5 Stück je m\n2)\nund kleinwüchsigen Ziersträuchern (40-80 cm hoch, 1 Stück je m 2) zu bepflanzen\nund zu 50 % mit Rasen zu begrünen. Die Pflanzen sind dauerhaft zu erhalten. \nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 7.4\nTF 7.4.3 Die Fläche M 4 kann im zeichnerisch festgesetzten zulässigen Bereich für Ein-\nund Ausfahrten zum Zwecke einer Zufahrt einmalig in einer Breite von bis zu 12,00\nm unterbrochen werden.\nBegründung der textlichen Festsetzungen 7.4.1, 7.4.2 und 7.4.3: \nDas landschaftsgestalterische Konzept sieht an der nördlichen Grenze des Gewerbegebietes\nGE 1 eine lockere Gestaltung der Flächen mit Laubbäumen unterschiedlicher Struktur, Blüh-\nakzenten und Habitus in Form von „Zierobst“ vor. \nMit der Festsetzung wird gesichert, dass eine Bepflanzung in einer Weise erfolgt, die sowohl\nBlühaspekte, Abwechslung in der Laubstruktur und -färbung, Wuchsformen und -höhen be-\nrücksichtigt. Damit wird die strenge Folge von Gebäuden und Alleebäumen entlang der „Al-\nten Dübener Landstraße“ nach Norden hin aufgelöst und es werden bewusst Akzente ge-\nsetzt (Wiederkehr des „Zierobst-“ und des „Säulen“-Motives). Eine zusätzliche Strukturierung\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 109\ndurch Bäume mit reicher Verzweigung und Strauchpflanzungen unterhalb der Bäume gibt\nSichtschutz, ein „Zupflanzen“ der gesamten Fläche soll jedoch ausgeschlossen werden. Auf\nder Fläche mit Leitungsrecht ist Rasen anzulegen. \nDa im Bereich der „Pelzgasse“ für die gesicherte Erschließung des Gewerbegebietes GE 1\neine Zufahrt vorgesehen ist, wird mit dieser Festsetzung auch geregelt, dass die Maßnahme-\nfläche M 4 einmalig in einer Breite von bis zu 12,00 m unterbrochen werden kann. \nDie Bäume und Sträucher haben neben ihrer gestalterischen Aufgabe ökologische Funktio-\nnen als Lebensraum und potenzielles Bruthabitat u.a. für verschiedene Kleinvogelarten. Für\neine rasche Erreichung der gestalterischen und ökologischen Funktionen ist die Festsetzung\neiner ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich. \nDie Festsetzung geht mit eingriffsmindernden, positiven Wirkungen auf die Schutzgüter Bo-\nden und Wasser, Fauna/Flora und Luft/Klima einher.\n12.10.5 Befestigung von Oberflächen\nTF 7.5 Sämtliche versiegelte Flächen innerhalb der Baugebiete, die nicht durch bauliche \nAnlagen überbaut werden, sind mit hellen (Wärme reflektierenden) Oberflächen \nherzustellen.\nBegründung:\nMit der Herstellung von versiegelten Flächen mit hellen Oberflächen kann besonders an hei-\nßen, strahlungsreichen Tagen die Aufheizung der Oberflächen deutlich gemindert und damit\nein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.\nDie Auswahl einer hellen Oberfläche des Befestigungsmaterials für die Bodenbeläge der ver-\nsiegelten Flächen trägt zur Minimierung der einstrahlungsbedingten Aufheizung durch Son-\nneneinstrahlung bei. Unter einer hellen Oberfläche ist ein Farbton vergleichbar mit der RAL-\nFarbe 7004 \"Signalgrau\" bzw. heller zu verstehen, der hier zum Einsatz kommen soll.\n12.10.6 Befestigung von PKW-Stellplätzen\nTF 7.6 Die Befestigung der PKW-Stellplatzflächen auf den Baugrundstücken muss einen \nAbflussbeiwert von ≤ 0,75 haben.\nBegründung:\nZiel der Festsetzung zur Befestigung von PKW-Stellplätzen ist es, die Oberflächenbefesti-\ngung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und darüber die Versiegelung von Flächen zu mini-\nmieren. \nMit Wasser ist sparsam und ökologisch sinnvoll umzugehen. Zur Minderung des Regenwas-\nserabflusses werden Maßnahmen zur Verwendung von wasseraufnahmefähige Bodenober-\nflächen vorgesehen (Klimaanpassungsmaßnahmen). Ganzflächig bodenversiegelnde Mate-\nrialien sollen daher nur dort verwendet werden, wo dies zur Sicherung der tatsächlichen Nut-\nzungsintensität unvermeidlich ist.\nWasseraufnahmefähige Bodenoberflächen vermindern den Regenwasserabfluss und ver-\nbessern bioklimatische Standortbedingungen. Eine verbesserte Regenrückhaltung kann z.B.\ndurch die teilweise Befestigung der Flächen für PKW-Stellplätze - z. B. der ca. 1,0 bis 1,5 m\nbreiten Frontseite der Stellplätze - mit Rasengittersteinen oder Öko-Fugenpflaster (Abfluss-\nbeiwert: 0,5) erzielt werden. Der Abflussbeiwert einer Fläche gibt an, wieviel Prozent des\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 110\nNiederschlages von dieser Fläche in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Der nicht berück-\nsichtigte prozentuale Anteil der Fläche umfasst den Versickerungsanteil (z.B. bei Pflaster\n30 %). Nicht versiegelte Flächen, z.B. Rasenflächen, haben einen Abflussbeiwert von 0 %. \nDie damit einhergehende zusätzliche Versickerung dient gleichzeitig der Wasserversorgung\nangrenzender Grünflächen (Bäume/Sträucher).\nDie reduzierte Flächenbefestigung soll dazu dienen, dass eine Versickerung des auf den je-\nweiligen Flächen anfallenden Niederschlagswassern zu mindestens 25 % innerhalb dieser\nFlächen versickern kann. Das kann mit Pflasterarten mit einem Abflussbeiwert zwischen 0,5\n(Pflaster mit offenen Fugen) und 0,75 (Pflaster mit dichten Fugen, nach DWA-A 117) erreicht\nwerden. \n12.11 Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und \nsonstigen Bepflanzungen [§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB]\n12.11.1 Maßnahmefläche M 5\nTF 8.1.1 Die mit M 5 bezeichnete Fläche ist mit 56 mittelkronigen Laubbäumen der Art und\nSorte Japanische Blüten-Kirsche (Prunus serrulata ‚Kanzan’) als Hochstamm,\nStammumfang mindestens 20-25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe, an den in der\nPlanzeichnung festgesetzten Baumstandorten zu bepflanzen.\nEine Verschiebung der Baumstandorte parallel zur „Alten Dübener Landstraße“ um\nbis zu 2,00 m von den festgesetzten Baumstandorten ist ausnahmsweise zulässig,\ndie Doppelständigkeit der Alleebäume in Querausrichtung ist beizubehalten. Die\nBäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.\nTF 8.1.2 Die mit M 5 bezeichnete Fläche ist im Übrigen mit Rasen zu begrünen. Davon aus-\ngenommen ist die Fläche für PKW-Stellplätze S 4. Die Baumscheiben müssen\nmindestens 6 m² offene Bodenfläche je Baum aufweisen, sie sind mit Rasen zu\nbegrünen und vor Überfahren zu schützen.\nTF 8.1.3 Die Fläche M 5 kann im zeichnerisch festgesetzten zulässigen Bereich für Ein-\nund Ausfahrten zum Zwecke einer Zufahrt in einer Breite von bis zu 12,00 m unter-\nbrochen werden.\nBegründung der textlichen Festsetzungen 8.1.1, 8.1.2 und 8.1.3: \nIm landschaftsgestalterrischen Konzept wird hier die Idee einer „Doppelreihe“ formuliert. Par-\nallel zur „Alten Dübener Landstraße“ soll eine doppelte Baumreihe aus Japanischen Blüten-\nkirschen an den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten angepflanzt werden. Diese\nArt und Sorte findet sich bereits im Umfeld der Messe, Habitus und Blühaspekt fügen sich\nein.\nMit dieser doppelten Baumreihe wird der Verlauf der „Alten Dübener Landstraße“ als vorhan-\ndene Grünstruktur im stadtgestalterischen Sinne unterstrichen. Die strenge Form der Dop-\npelreihe vermittelt optisch zwischen der vorhandenen Eschenallee und dem Baugebiet. Das\nWegrücken vom parallel verlaufenden Straßenraum ist bedingt durch technische Erfordernis-\nse. Dies wurde jedoch aufgegriffen und mit der vorgenommenen Zäsur entstehen neue aus-\ndrucksstarke Räume. Abweichungen von der Doppelständigkeit sind nur aus technischen\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 111\nGründen zulässig, wenn dabei auch der für die städtebauliche Gestaltung wichtige Doppel-\nreihencharakter gewahrt bleibt.\nUm die innere Erschließung des Baugebiets und gleichzeitig eine Flexibilität der Zufahrtsge-\nstaltung zu ermöglichen, kann die Fläche einmalig in einer Breite bis zu maximal 12,00 m un-\nterbrochen werden. Sofern erforderlich, können PKW-Stellplätze in der Fläche M 5 angelegt\nwerden.\nFür eine rasche Erreichung der gestalterischen und ökologischen Funktionen ist die Festset-\nzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich. Die festgesetzte Mindestgröße\nder Baumscheiben bzw. Mindestbreite der Vegetationsstreifen sichert den Bäumen eine Min-\ndeststandortqualität. \nDer Sichtschutz ist als Minderungsmaßnahme für das Schutzgut Landschaftsbild zu werten.\nWeitere eingriffsmindernde, positive Effekte ergeben sich für die Schutzgüter Boden und\nWasser, da keine Versiegelung erfolgt, das Schutzgut Fauna/Flora mit dem Angebot als Le-\nbensraum und für das Schutzgut Luft/Klima mit staubbindenden und luftverbessernden Wir-\nkungen.\nWeitere eingriffsmindernde, positive Effekte ergeben sich für die Schutzgüter Boden und\nWasser, indem hier keine Versiegelung erfolgt, für das Schutzgut Fauna/Flora mit dem Ange-\nbot als Biotop und für das Schutzgut Luft/Klima mit staubbindenden und luftverbessernden\nWirkungen.\n12.11.2 Maßnahmefläche M 6\nTF 8.2 Auf der mit M 6 bezeichneten Fläche ist eine durchgängige Hecke aus mindestens\nfünf verschiedenen einheimischen Laubgehölzarten zu pflanzen, dauerhaft zu er-\nhalten und bei Abgang zu ersetzen.\nDie Pflanzqualitäten der Gehölze müssen für Pflanzhöhe 1 (stärkerwüchsige Ar-\nten) mindestens 200 - 250 cm, für Pflanzhöhe 2 (schwächerwüchsige Arten) min-\ndestens 150 - 200 cm betragen. Dabei sind 1,5 Stück Gehölze je laufenden Meter\nin einer Pflanzbreite von 1 Meter in alternierender Abfolge der stärker- bzw. schwä-\ncherwüchsigen Arten entlang der Mittellinie der Fläche zu pflanzen. Die Hecke ist\nauf eine Endhöhe von mindestens 5 Metern über Oberkante Gelände zu entwi-\nckeln.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.2 \nBegründung: \nAls „Schutz“ wird im landschaftsgestalterischen Konzept das Anlegen einer Schutzhecke be-\nzeichnet. Diese Hecke soll aus Laubbäumen und Großsträuchern heimischer Arten entwi-\nckelt werden. Diese Maßnahme dient dem Sichtschutz von der „Maximilianallee“ auf die\nrückwärtigen Bereiche der künftigen Gebäude im Baugebiet GE 2.1. \nDer Sichtschutz soll durch die Anpflanzung einer 3 m breiten und bis zu 5 m hohen Hecke er-\nfolgen. Die in der Pflanzempfehlung genannten Arten sind schnittverträglich und bilden wenig\nQuerwurzel bzw. neigen nicht zur Ausläuferbildung. Die Pflanzung ist als Landschaftshecke\nzu entwickeln. Randlich können jährliche Schnittmaßnahmen für die Freihaltung der Lei-\ntungstrasse bzw. der Bewegungsflächen erfolgen. Die Hecke kann sowohl freiwachsen als\ngelegentlich formschnitt vertragend hergerichtet werden.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 112\nFür eine rasche Erreichung des Sichtschutzes ist die Festsetzung einer ausreichenden Min-\ndestpflanzqualität erforderlich. Die Gehölze sollten in einem vegetationsgünstigen Substrat-\naufbau aus mindestens 60 cm Stärke gepflanzt werden. Dadurch wird die gewünschte Qua-\nlität der Hecke gesichert und somit auch die aus städtebaulichen Gründen zwingend erfor-\nderliche Abschirmwirkung gegenüber den Funktionsbereichen im Baugebiet GE 2.1 (Anliefer-\nzonen mit Andockstationen) gewährleistet.\nMit der Festsetzung von mindestens fünf verschiedenen Gehölzarten und der damit erzielten\ngeschlossenen Heckenstruktur wird garantiert, dass eine Vielfalt an Biotopstrukturen und\nNahrungshabitaten für die Fauna verfügbar wird. \nDer Sichtschutz ist als Minderungsmaßnahme für das Schutzgut Landschaftsbild zu werten.\nAbb. 2: Pflanzschema zu TF 8.2 Sichtschutzhecke\nWeitere eingriffsmindernde, positive Effekte ergeben sich für die Schutzgüter Boden und\nWasser, da keine Versiegelung erfolgt, das Schutzgut Tiere mit dem Angebot als Lebens-\nraum und für das Schutzgut Luft/Klima mit staubbindenden und luftverbessernden Wirkun-\ngen.\n12.11.3 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen\nTF 8.3.1 Gewerbegebiet GE 1 \nDie gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenan-\nteile eines jeden Baugrundstückes sind mit einem einheimischen, standortgerech-\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\n\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 113\nten Laubbaum (Stammumfang mindestens 18-20 cm) je angefangene 250 m² zu\nbepflanzen. \nDavon sind parallel zur östlichen Baulinie mindestens 9 säulenförmige Laubbäume\nmit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm zu pflanzen. \nDie Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. \nDie übrigen nicht überbaubaren Flächen sind mit Rasen oder Bodendeckern zu\nbegrünen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.3 \nTF 8.3.2 Gewerbegebiet GE 2.1 \nDie gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenan-\nteile eines jeden Baugrundstückes sind mit einem einheimischen, standortgerech-\nten Laubbaum (Stammumfang mindestens 18-20 cm) je angefangene 250 m² zu\nbepflanzen. \nDavon sind parallel zur östlichen Baulinie mindestens 8 säulenförmige Laubbäume\neinheitlicher Art und Sorte mit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm zu\npflanzen. \nDie Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. \nDie übrigen solchen Flächen sind mit Rasen oder Bodendeckern zu begrünen.\nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.3\nTF 8.3.3 Gewerbegebiet GE 2.2 \nDie gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenan-\nteile eines jeden Baugrundstückes sind mit einem einheimischen, standortgerech-\nten Laubbaum (Stammumfang mindestens 18-20 cm) je angefangene 250 m² zu\nbepflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die übrigen sol-\nchen Flächen sind mit Rasen oder Bodendeckern zu begrünen. \nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.3\n[§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB]\nBegründung TF 8.3.1, TF 8.3.2 und TF 8.3.3\nFür die Gewerbegebiete wird mit der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) geregelt, wie-\nviel m² Grundfläche je m² der Fläche des Baugrundstückes zulässig sind.Da die GRZ mit 0,8\nfestgesetzt wird, können 80 % der Grundstücksflächen bebaut werden. Für die verbleiben-\nden 20 % der Grundstücksflächen werden die oben wiedergegebenen Festsetzungen ge-\ntroffen. \nAufgrund des geringen Flächenanteils an zu begrünenden Flächen ist die Festsetzung der\nhohen ökologischen Qualität dieser Flächen im Sinne der Sicherung gesunder Arbeitsver-\nhältnisse und der Übernahme städtebaulich-gestalterischer und ökologischer Funktionen be-\nsonders bedeutsam. Die nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke sind nach §\n8 Ab.s 1 Nr. 2 SächsBO zu begrünen oder zu bepflanzen. Im Bebauungsplan Nr. 35.2., 1.\nÄnderung war eine Begrünung mit Sträuchern, Bodendeckern und Rasen festgesetzt. \nDie Festsetzung zur Anpflanzung von Gehölzen wird außerdem getroffen, da bei Realisie-\nrung des Bebauungsplanes eine veränderte lokalklimatische Situation im Plangebiet zu er-\nwarten ist. Gehölze können Funktionen wie Minderung der direkten Sonneneinstrahlung\ndurch Schattenwurf, Kühlung durch Verdunstung, Binden von Schadstoffen, Stäuben und\nCO\n2 aufgrund ihrer großen Vegetationsmasse stärker wahrnehmen als z. B. Rasenflächen.\nDie Artenauswahl ist grundsätzlich an der potentiellen natürlichen Vegetation orientiert sowie\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 114\nden besonderen Standortbedingungen innerhalb der Gewerbegebiete angepasst. Anpflan-\nzung und Erhaltung einheimischer Pflanzenarten tragen zur Förderung heimischer Tier- und\nPflanzenarten bei.\nGrundlage für diese Festsetzungen bildet das städtebauliche und landschaftsarchitektoni-\nsche Konzept. Die Bepflanzungen wurden in Bezug auf die Großgehölze im Umfeld der Neu-\nen Messe entwickelt und berücksichtigen die umfangreichen Leitungsbeständee sowie not-\nwendigen Feuerwehrumfahrten auf den Grundstücksflächen. Außerdem wurden unterschied-\nliche Maßnahmen aus dem Artenschutz (Offenlandfläche) und zum Ausgleich der Eingriffe\nabgeleitet. \nAus stadtgestalterischen Gründen wurden bereits innerhalb der Gewerbegebiete umfangrei-\nche Festsetzungen als grünordnerische Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen getroffen,\nderen Festsetzungstiefe über die der 1. Änderung bereits deutlich hinausgeht.\nBesonderes Augenmerk wird im landschaftsgestalterischen Konzept darüber hinaus auf die\nWiederkehr des Motives der \"Säulen\" gelegt. Die Anpflanzungen von Laubbäumen mit säu-\nlenförmigem Habitus zitieren ein Gestaltungsmotiv der Messe Leipzig, welches das unmittel-\nbare Umfeld wesentlich prägt und führen es innerhalb des Plangebietes fort. \nDie Säulenformen dienen aus stadtgestalterischen Gründen zur Markierung und Betonung\nvon Eingangsbereichen und der optischen Gliederung und Gestaltung der Fassaden, gleich-\nzeitig übernehmen sie auch ökologische Aufgaben. Auch in den Baugebieten GE 1 und\nGE 2.1 wird deshalb das Anpflanzen von säulenförmigen Laubbäumen einheitlicher Art an\nexponierten Stellen vorgesehen und dafür eine Mindestanzahl und -qualität festgeschrieben.\nDie Festsetzungstiefe eines einfachen Bebauungsplanes erlaubt an dieser Stelle jedoch\nnoch keine detailliertere Vorgabe.\nFür eine rasche Erreichung der gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausrei-\nchenden Mindestpflanzqualität erforderlich. \n12.11.4 Bepflanzung der Flächen für PKW-Stellplätze\nTF 8.4.1 Gewerbegebiet GE 1\nAuf der mit S 1 festgesetzten Fläche sowie bei PKW-Stellplatzanlagen innerhalb\nder überbaubaren Grundstücksflächen sind je vier PKW-Stellplätze ein Laubbaum-\nHoch stamm, StU 20-25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe (Lichtraumprofil), dau-\nerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Baumscheibe muss mindes-\ntens 6 m\n2 betragen und ist vor Überfahren zu schützen.\nDie Baumpflanzungen sind zwischen den Stellplätzen einzuordnen. \nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.4\nTF 8.4.2 Gewerbegebiet GE 2.1\nAuf den mit S 2, S 3, S 4 und S 5 festgesetzten Flächen sowie bei PKW-Stellplatz-\nanlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist je vier PKW-Stellplät-\nze ein Laubbaum-Hochstamm, StU 20-25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe\n(Lichtraumprofil) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.\nDie Baumscheibe muss mindestens 6 m\n2 betragen und ist vor Überfahren zu\nschützen.\nDie mit Festsetzungen 7.4 (M 3) auf der Südseite der „Seehausener Allee“ sowie\n8.1.1 (M 5) zu pflanzenden Bäume werden angerechnet. \nPflanzempfehlung: Siehe Anhang IV, Pflanzenliste zu Festsetzung 8.4\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 115\nBegründung der Festsetzungen TF 8.4.1 und TF 8.4.2:\nDie Festsetzung zur Bepflanzung der PKW-Stellplätze dient dem generellen Ziel, die Aufhei-\nzung der versiegelten PKW-Stellflächen durch Verschattung mit Großbäumen zu vermindern.\nDies erhöht die Nutzbarkeit der Stellplätze und verringert die negativen lokalklimatischen\nAuswirkungen der Versiegelung. \nDie zu pflanzenden Bäume sollten so angeordnet werden, dass eine möglichst umfassende\nVerschattung erfolgt, die die einstrahlungsbedingte Aufheizung der Bodenoberfläche mini-\nmiert und bioklimatisch günstige Standortbedingungen befördert. \nFür eine rasche Erreichung der gestalterischen und ökologischen Funktionen ist die Festset-\nzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich. Die festgesetzte Mindestgröße\nder Baumscheiben bzw. Mindestbreite der Vegetationsstreifen sichert den Bäumen eine Min-\ndeststandortqualität. Die Festsetzung der Pflanzqualität dient einem homogenen Erschei-\nnungsbild, der Gewährleistung des Lichtraumprofils und erzielt relativ schnell einen hohen\nökologischen Wert für das Gebiet. Zur Sicherung der Vitalität der Bäume wird eine offene Bo-\ndenfläche mit einer Mindestgröße von 6 m² festgesetzt, damit die Versickerung von Regen-\nwasser nicht durch Verdichtung beeinträchtigt wird.\nIm Bebauungsplan wird festgesetzt, dass auf den definierten Stellplatzflächen je vier PKW-\nStellflächen ein Laubbaum zu pflanzen ist. Dies kann im Baugebiet GE 1 auf der mit S 1 be-\nzeichneten Fläche realisiert werden. \nDagegen ist im Baugebiet GE 2.1 auf der mit S 5 bezeichneten Fläche der dort vorhandene\nLeitungsbestand mit seinen Schutzstreifen zu berücksichtigen, so dass neben der Nutzung\nals Stellplatzfläche keine weitere Nutzungsüberlagerung mit intensiveren baulichen Nutzun-\ngen oder Baum- und Strauchpflanzungen möglich ist. \nDas planerische Konzept wurde deshalb so konzipiert, dass parallel zur Stellplatzfläche S 5\neine doppelreihige Baumallee gepflanzt wird. Auf einem Teilbereich dieser Maßnahmefläche\n(M 5) sind Stellplätze (S 4) vorgesehen. Weitere Stellplätzflächen (S 2, S 3) wurden unmittel-\nbar an den Gebäudefronten angeordnet, sodass auch hier keine Baumpflanzung sinnvoll ist. \nDafür gehen die Alleebäume südlich der „Seehausener Allee“ und die festgesetzten Bäume\nder Maßnahmeflächen M 5 in die Gesamtberechnung ein. Dies dient der Umsetzung des\nstädtebaulichen und landschaftsgestalterischen Konzeptes im Plangebiet.\n12.11.5 Dachbegrünung/ solarenergetische Nutzung\nTF 8.5.1 Im Baugebiet GE 1 und im Baugebiet GE 2.1 sind die Dachflächen auf baulichen\nAnlagen zu mindestens 50 % extensiv mit standortgerechten Arten auf einer Sub-\nstratschichtdicke von mindestens 5 cm zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft\nzu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.\nAlternativ ist das Gebäudetragwerk, insbesondere die Dachkonstruktion statisch\nso zu ertüchtigen, dass die Dachflächen zur Errichtung von solartechnischen Anla-\ngen genutzt werden können.\nTF 8.5.2 Die Dachflächen auf baulichen Anlagen sind im Baugebiet GE 2.2 auf mindestens\n60 % ihrer Fläche extensiv mit standortgerechten Arten auf einer Substratschicht-\ndicke von mindestens 5 cm zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten\nund bei Abgang zu ersetzen.\n[§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 23b, BauGB]\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 116\nBegründung der textlichen Festsetzungen TF 8.5.1 und TF 8.5.2: \nZiel der Stadt ist es, bei Entwicklung von Gewerbegebieten zwingend einen Beitrag zur um-\nweltgerechten Stadtentwicklung zu leisten. \nDementsprechend ist im Baugebiet GE 2.2 festgesetzt, dass die Dachflächen der baulichen\nAnlagen zu 60 % extensiv zu begrünen sind. Begrünte Dächer verzögern den Regenwasser-\nabfluss, verbessern die mikroklimatisch-lufthygienische Situation im direkten Baukörperbe-\nreich, binden Staub, filtern Regenwasser und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere.\nFestsetzungen zur Dachbegründung tragen deshalb zur Verminderung der Eingriffswirkun-\ngen bei. Die Begrünung der Dachflächen ist in diesem Baugebiet möglich, da die hier ge-\nplanten baulichen Anlagen flächenmäßig geringer dimensioniert sind. Neben dem ökologi-\nschen Wert der Dachbegrünung fügen sich diese baulichen Anlagen auch besser in den süd-\nlich angrenzenden Landschaftsraum ein.\nDa in den Baugebieten GE 1 und GE 2.1 großflächige Hallengebäude geplant sind, wird hier\nentweder eine Dachbegrünung von 50 % vorgesehen oder es erfolgt alternativ eine statische\nErtüchtigung der Dachkonstruktion für eine solarenergetische Nutzung. \nDamit soll die solarenergetische Nutzung der Dachflächen befördert werden, um den Aus-\nstoß von CO\n2 und anderen Schadstoffen zu minimieren. Als Zielgröße für das Mindesteigen-\ngewicht für solartechnische Anlagen können 20-25 kg/ m² angesetzt werden zuzüglich not-\nwendiger Erhöhung für Wind- und Schneelast. Im Baugenehmigungsverfahren sind niedrige-\nre Annahmen durch den Antragsteller nachzuweisen.\n12.11.6 Fassadenbegrünung\nTF 8.6 Wird im Baugebiet GE 2.1 eine geschlossene Anlieferschleuse gemäß Nr. 4.1 rea-\nlisiert, so ist in dem Bereich zwischen den in der Planzeichnung mit P 1 und P 2\nbezeichneten Punkten die Fassade mit Kletterpflanzen (Pflanzabstand maximal\n1 m) zu begrünen.\nBegründung: \nDie Festsetzung zur Begrünung der möglichen Anlieferschleuse erfolgt aus stadtgestalteri-\nschen Gründen, um funktional gestaltete Fassaden bzw. deren Abschnitte besser in die Um-\ngebung zu integrieren. Sie dient der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.\nDie Festsetzung trägt weiterhin zur Verbesserung der mikroklimatisch-lufthygienische Situati-\non im direkten Baukörperbereich, zur Verbesserung der bauphysikalischen Eigenschaften\nvon Außenwänden und zur Schaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere bei.\n12.12 Örtliche Bauvorschriften [§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 \nSächsBO]\n12.12.1 Dachneigungen\nTF 9.1 Es sind ausschließlich Dächer mit einer Neigung von 0° bis 5° zulässig.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 117\nBegründung:\nDie Festsetzung von flachen bzw. flach geneigten Dächern verfolgt das Ziel einer einheitli-\nchen Gestaltung der Dachlandschaft. Die Festsetzung der Dachneigung erfolgt zudem in An-\nlehnung an die Gestaltung der Umgebung.\n12.12.2 Werbeanlagen\nTF 9.2.1 Werbeanlagen mit wechselndem und/oder sich bewegendem Licht sind unzuläs-\nsig.\nTF 9.2.2 Werbeanlagen oberhalb der Attika bzw. auf dem Dach sind unzulässig.\nTF 9.2.3 Fahnen als Werbeanlagen sind unzulässig.\nTF 9.2.4 Großflächige Werbeanlagen über 15 m² Ansichtsfläche sind unzulässig.\nBegründung der textlichen Festsetzungen TF 9.2.1, TF 9.2.2, TF 9.2.3 und TF 9.2.4:\nWerbeanlagen sollen im Sinne einer einheitlichen Ordnung mit einer angemessenen Größe\nin die Fassadengestaltung der baulichen Anlagen integriert werden ohne in besonderer Wei-\nse unverhältnismäßig aktiv oder aggressiv zu wirken. Aus diesem Grund werden Werbeanla-\ngen mit wechselndem und / oder bewegendem Licht ausgeschlossen. Auch Werbeanlagen\noberhalb der Attika bzw. auf dem Dach und Fahnen als Werbeanlagen werden aus den glei-\nchen Gründen ausgeschlossen.\n12.12.3 Gestaltung der Außenwände der Gebäude\nTF 9.3.1 Die Außenwände der Gebäude müssen über transparente Verglasungen (Fenster,\nTüren, sonstige Glaselemente) in folgendem Mindestumfang, bezogen auf die ge-\nsamte Außenwandfläche des in der Planzeichnung definierten Fassadenab-\nschnitts, verfügen:\nIm Fassadenabschnitt A – B 35 %\nIm Fassadenabschnitt B – C 35 %\nIm Fassadenabschnitt D – E 25 %\nIm Fassadenabschnitt F – G 25 %\nIm Fassadenabschnitt G – H 25 %\nIm Fassadenabschnitt I – J 25 %\nIm Fassadenabschnitt J – K 25 %\nFür die Fassadenabschnitte G – H und J – K gilt die Verpflichtung nach Satz 1, so-\nweit die Fassaden auf der Baugrenze oder in einem Abstand von weniger als\n5,00 m von der festgesetzten Baugrenze errichtet werden.\nTF 9.3.2 Für die Außenwände der Gebäude sind lichtgraue bis anthrazitfarbene Farbtöne\nzu verwenden. Zur Gliederung der Fassaden sind davon abweichende Farbtöne\nbis maximal 10 % – bezogen auf die Fassadenfläche der jeweiligen Gebäudeseite\n– zulässig.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 118\nTF 9.3.3 Stark reflektierende und spiegelnde Oberflächen der Fassaden sind unzulässig.\nBegründung der textlichen Festsetzungen TF 9.3.1, TF 9.3.2 und TF 9.3.3:\nDem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches Konzept zugrunde, welches im Hinblick auf\ndie Planungsziele klare Prämissen formuliert. Bezugnehmend auf die örtliche Situation wer-\nden wichtige städtebauliche Parameter wie die Maßstäblichkeit der Gebäude, die Straßen-\nräume und Achsen, die Landschaftsgestaltung aufgegriffen und im Bebauungsplan konzep-\ntionell umgesetzt.\nSo werden durch geeignete Festsetzungen an der „Alten Dübener Landstraße“ und der „Mer-\nkurpromenade“ Raumkanten gebildet. Festsetzungen zu den Gebäudelängen und Höhen si-\nchern ein dem Standort angepasstes Bauvolumen. Zur Umsetzung des Konzeptes bedarf es\naber auch der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften. Die Gebäude selbst sollen eine archi-\ntektonische Ausprägung erfahren. Dies wird durch die gestalterischen Festsetzungen ge-\nwährleistet. \nDie Festsetzung zur Fassadengliederung erfolgt mit dem Ziel des Einfügens in die stadt-\nräumliche Umgebung und unter Beachtung des gestalterischen Anspruchs auf Grund der\nNähe zur Messe Leipzig. Dabei wird die Hauptblickbeziehung zur „Alten Dübener Landstra-\nße“ und zur „Merkurpromenade“ mit der Betonung einzelner Fassadenabschnitte besonders\ngewürdigt.\nInfolge der funktional erforderlichen Großmaßstäblichkeit sollen die Gebäude durch transpa-\nrente Verglasungen in den Außenwänden gegliedert werden. So erlangen diese eine gewis-\nse Leichtigkeit und Transparenz. Die Festlegung von gedeckten Farbtönen soll die Dominanz\nder Hallengebäude zurücknehmen. Ein Verzicht auf spiegelnde Oberflächen unterstützt hier-\nbei das gestalterische Anliegen.\n12.12.4 Optische Abschirmung von nicht begrünten Freiflächen \ninnerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen\nTF 9.4.1 Im Baugebiet GE 1 sind nicht begrünte Freiflächen innerhalb der überbaubaren\nGrundstücksfläche mittels bepflanzter Mauern oder hochwachsender Hecken in ei-\nner Höhe von jeweils mindestens 2,00 m über Oberkante Gelände derart optisch\nabzuschirmen, dass die Einsicht von den anliegenden öffentlichen Straßen („Pelz-\ngasse“, „Alte Dübener Landstraße“ und „Seehausener Allee“) nicht möglich ist.\nTF 9.4.2 Im Baugebiet GE 1 sind auf der westlichen Baugrenze, soweit dort keine Gebäude\nerrichtet werden, blickdichte Hecken gemäß der Festsetzung TF Nr. 8.2 derart zu\npflanzen, dass die Einsicht von der \"Maximilianallee\" nicht möglich ist. Zwischen\nden Gebäuden und der Hecke ist ein Mindestabstand von 3,00 m einzuhalten.\nTF 9.4.3 Im Baugebiet GE 2.2 sind nicht begrünte Freiflächen innerhalb der überbaubaren\nGrundstücksfläche mittels bepflanzter Mauern oder hochwachsender Hecken in ei-\nner Höhe von jeweils mindestens 2,00 m über Oberkante Gelände derart optisch\nabzuschirmen, dass die Einsicht von der „Merkurpromenade“ nicht möglich ist.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 119\nBegründung der textlichen Festsetzungen 9.4.1, 9.4.2 und 9.4.3:\nDie Festsetzung zur optischen Abschirmung im Interesse der Gestaltung des Ortsbildes er-\nfolgt mit dem Ziel des Einfügens in die stadträumliche Umgebung und unter Beachtung des\ngestalterischen Anspruchs in der Nähe der Messe Leipzig. \nDiese Festsetzungen resultieren aus dem städtebaulichen Konzept, insbesondere aus der\ngestalterischen Grundkonzeption. So sollen die Freiflächen innerhalb der Baufenster, die we-\nder bebaut noch begrünt sind, durch Mauern oder Hecken in einer Mindesthöhe optisch ab-\ngeschirmt werden. Es sollen beispielsweise Fluchten geschlossen, Gewerbehöfe einge-\ngrenzt und bestimmte Gewerbeeinheiten abgeschirmt werden. Dies dient einer baugestalteri-\nschen Ordnung, in dem Raumkanten, die nicht baulich geschlossen werden, eine geeignete\nandere Abgrenzung erfahren. Dadurch entstehen Räume und gleichzeitig werden durch be-\ngrünte Mauern oder Hecken neue Abschnitte geschaffen, die das Gebiet gliedern und ökolo-\ngisch aufwerten. Der Blick „hinter die Kulissen“, in das Baugebiet selbst, wird dadurch einge-\nschränkt bzw. verhindert.\nFür das Baugebiet GE 1 wird folgendes festgesetzt: Für den Fall, dass die baulichen Anlagen\nnicht unmittelbar auf der westlichen Baugrenze errichtet werden, muss zur optischen Abgren-\nzung der Baufläche ersatzweise eine Heckenpflanzung hergestellt werden. Dadurch soll ge-\nwährleistet werden, dass die gewerbliche Freifläche von der „Maximilianallee“ aus nicht ein-\nsehbar ist.\n12.12.5 Einfriedungen\nTF 9.5 Die Oberkanten der Einfriedungen dürfen eine maximale Höhe von 2,00 m über\nOberkante Gelände nicht überschreiten. Blickdichte Einfriedungen sind unzulässig.\nBegründung:\nDie Höhe der Einfriedung gewährleistet den Schutz und die Sicherheit des geplanten Gewer-\nbegebietes. So soll die festgesetzte Einfriedung die baulichen und technischen Anlagen in ih-\nrer Gesamtheit eingrenzen und vor äußeren Eingriffen schützen. Durch die festgesetzte Aus-\nführung und Höhe wird sichergestellt, dass sich die Gesamtanlage in das Orts- und Land-\nschaftsbild integriert.\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nSeite 120\nD STÄDTEBAULICHE KALKULATION\n13. Flächenbilanz\nFlächenbezeichnung Anteil in % Fläche in m²\nTeilflächen nördlich der Seehausener Allee 32,6 36.050\nBaugebiet GE 1 29,7 32.840\ndavon überbaubare und versiegelbare Fläche (GRZ 0,8) 23,7 26.272\nMaßnahmeflächen nördlich der Seehausener Allee 2,9 3.210\nFläche M 4 für Maßnahmen § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 2,0 2.170\nFläche M 3 (anteilig) für Maßnahmen § 9 Abs. 1 Nr. 20\nBauGB 0,9 1.040\nTeilflächen südlich der Seehausener Allee 62,0 69.350\nBaugebiet GE 2.1 43,4 48.045\ndavon: \nüberbaubare und versiegelbare Fläche (GRZ 0,8) 34,7 38.436\nFläche M 5 § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB 2,1 2.335\nFläche M 6 § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB 0,6 650\nBaugebiet GE 2.2 7,9 8.710\ndavon überbaubare und versiegelbare Fläche (GRZ 0,8) 6,3 6.968\nMaßnahmeflächen südlich der Seehausener Allee 10,7 11.795\nFlächen M 1.1 und M 1.2 für Maßn. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 6,0 6.655\nFläche M 2 für Maßnahmen § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 3,7 4.100\nFläche M 3 (anteilig) für Maßn. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 0,9 1.040\nFlächen für die Erhaltung § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB 0,7 800\nÖffentliche Verkehrsflächen (Seehausener Allee) 4,7 5.235\nGeltungsbereich Bebauungsplan 100 110.635\nLeipzig, den\nJochem Lunebach\nLeiter des\nStadtplanungsamtes\nAnhang: I: Quellenverzeichnis\nII: Hinweise\nIII: Anwendung der Eingriffsregelung\nIV: Pflanzempfehlungen\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang I: Quellenverzeichnis Seite 1 \nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nAnhang I: Quellenverzeichnis\n[1] Altlastenorientierte Grundstücksbewertung für den Standort ASB GmbH in Leipzig-Wie-\nderitzsch vom 31.05.2001 (GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden)\n[2] Fortschreibung Altlastenorientierte Grundstücksbewertung - Einschätzung des Altlas-\ntenrisikos auf Basis der durchgeführten Rückbaumassnahmen für den Standort ASB\nGmbH in Leipzig-Wiederitzsch vom 04.09.2006 (GICON Großmann Ingenieur Consult\nGmbH, Dresden)\n[3] Geotechnischer Bericht zum Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Alter Dübener\nLandstraße und Maximilianallee vom 24.01.2013 (BAUGEO Baugrund Geotechnik\nGmbH Leipzig)\n[4] Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 35.2 „Neues Messegelände“ , Teil 2 „Dü-\nbener Landstraße Nord“, 2. Änderung – Geräuschkontingentierung –, Gutachten Nr.\n5100513 Dr. Kiebs + Partner GmbH Ingenieurbüro für Umweltschutz Fuchshain bei\nLeipzig, Mai 2013\n[5] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 35.2 der Stadt Leipzig „Neues\nMessegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 2. Änderung –Ergänzende Be-\ntrachtung zur bisherigen Geräuschkontingentierung im Hinblick auf den benachbarten\nBebauungsplan Nr. E-16 „Sachsenpark Seehausen“, Gutachten Nr. 5281114 Dr. Kiebs\n+ Partner GmbH Ingenieurbüro für Umweltschutz, Fuchshain bei Leipzig, November\n2014\n[6] B-Plan 35.2 „Neues Messegelände“ in Leipzig Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 2.\nÄnderung Verkehrsgutachten, Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme IVAS\nDresden, 30.04.2013\n[7] B-Plan 35.2 „Neues Messegelände“ in Leipzig, Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 2.\nÄnderung, Ergänzende verkehrliche Untersuchungen bei Messeverkehr B-Plan 35.2\n„Neues Messegelände“ in Leipzig, Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme\nIVAS Dresden, Dezember 2014\n[8] Fachliche Einschätzung zu Befahrbarkeit mit Lastzügen, ICL IngenieurConsult GmbH\nLeipzig, Februar 2015\n[9] Potenzialabschätzung, Bebauungsplan „Neues Messegelände“ Teil 2 „Dübener Land-\nstraße Nord“, 2. Änderung vom 19.03.2013, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und\nLandschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk\n[10] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Neue Messe Leipzig, B-Plan 35.2, vom\n14.06.2013, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra\nStrzelczyk\n[11] B-Plan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ Teil 2 „Dübener Landstraße Nord, 2. Änderung“\nArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ergänzungen, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und\nLandschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk, Dezember 2014\n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang I: Quellenverzeichnis Seite 2 \nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\n[12] Bewertung möglicher Ersatzflächen für Brachpieper, Feldlerche und Flußregenpfeifer,\nFlächen südlich des B-Plangebietes F1 und F2; bioplan Gutachterbüro für Stadt- und\nLandschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk, Begehung 19.12.2014 \n[13] Bewertung möglicher Ersatzflächen für Brachpieper, Feldlerche und Flußregenpfeifer –\nzwei Flächen nördlich und südlich der Plangebietsfläche- bioplan Gutachterbüro für\nStadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk; am 09.01.2015\n[14] Bewertung möglicher Ersatzflächen für Brachpieper, Feldlerche und Flußregenpfeifer –\nBiotop Schladitz; bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra\nStrzelczyk; Begehung und Bewertung des Biotop Schladitz am 23.01.2015,\n[15] Bewertung möglicher Ersatzflächen für Brachpieper- Stellungnahme zur möglichen\nEignung der geplanten Ausgleichsfläche auf dem südlichen B-Planbereich; bioplan\nGutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk am 23.01.2015.\n[16] BV VGP Park Leipzig, Erschließung Regenentwässerung Seehausener Allee, Frank\nLaudage Büro für Bauwesen im Tief- und Straßenbau, Warburg, 11.09.2014 \n[17] Bewertung von potenziellen FCS-Maßnahmen „Ersatzlebensräume für die Zielarten\nBrachpieper, Flussregenpfeifer, Feldlerche“; Fläche Zwenkauer See; bioplan Gutach-\nterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk; Begehung am\n11.02.2015\n[18] Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan Nr. 35.2, 2. Änderung, ICL Ingenieur-\nConsult GmbH, Leipzig, 18.02.2015\n[19] B-Plan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ Teil 2 „Dübener Landstraße Nord, 2. Änderung“\nArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Überarbeitung), bioplan Gutachterbüro für Stadt-\nund Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk, April 2015\n[20] Maßnahmekonzept, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Pe-\ntra Strzelczyk, April 2015\n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang II, Hinweise Seite 1 \nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nAnhang II: Hinweise\n1. Archäologischer Relevanzbereich\nVor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten muss im von Bautätigkeiten betroffenen Are-\nal eine archäologische Grabung durchgeführt werden. Auftretende Befunde und Funde sind\nsachgerecht auszugraben und zu dokumentieren. Die Grabung ist mit dem Landesamt für\nArchäologie im Rahmen einer Vereinbarung abzustimmen. Gemäß § 14 SächsDSchG be-\nsteht eine Genehmigungspflicht. Danach bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehör-\nde, wer Erdarbeiten etc. an einer Stelle ausführen will, von der bekannt oder den Umständen\nnach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Die archäologische Relevanz\ndes Vorhabenareales ist insofern bekannt, da im Umfeld bekannte archäologische Kultur-\ndenkmale belegt sind, die nach § 2 SächsDSchG Gegenstandes des Denkmalschutzes sind.\n2. Leitungsbestand / Schutzabstände\nElektrizität\nFür Kabeltrassen sind 2,0 m Schutzstreifen in Ansatz zu bringen. Bei der Anpflanzung von\nGroßgrün ist zu den Kabeltrassen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.\nGasleitungen \nLeitungen und Anlagen dürfen nicht überbaut werden. Die Schutzstreifenbreite beträgt für\nGasnieder-/-mitteldruckleitungen je 1,0 m von der Leitung, bei Gashochdruckleitungen zwi-\nschen 1,0 und 5,0 m. \nTrink, Schmutz- und Regenwasserleitungen\nEs sind folgende Schutzstreifenbreiten zu beachten:\nNennweite der Leitung Schutzstreifenbreite·\nbis DN 150 4 m (von der Achse der Rohrleitung jeweils 2 m)\n> DN 1 50 bis DN 400 6 m (von der Achse der Rohrleitung jeweils 3 m)\n> DN 400 bis DN 600 8 m (von der Achse der Rohrleitunq jeweils 4 m)\n> DN 600 bis DN 1200 . 10 m (von der Achse der. Rohrleitung jeweils 5 m)\n> DN 12 00 12 m (von der Achse der Rohrleitung jeweils 6 m)\n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang III: Anwendung der Eingriffsregelung, Seite 1\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nAnhang III: Anwendung der Eingriffsregelung\n1. Rechtsgrundlage und Methodik\nNach § 14 BNatSchG sowie § 9 SächsNatSchG stellen Veränderungen der Gestalt oder Nut-\nzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbin-\ndung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-\nhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen, Eingriffe in\nNatur und Landschaft dar. \nEs gilt die im SächsNatSchG formulierte grundsätzliche Verpflichtung zur Unterstützung der\nZiele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ein Ausgleich von baubedingten Eingrif-\nfen ist nach § 1a BauGB erforderlich. Aus den rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen\nergibt sich die Notwendigkeit zur flächendeckenden Bestandserfassung, zur Bewertung des\nBestandes und zur Bilanzierung der Eingriffsintensität sowie der den Eingriffen gegenüber\nstehenden Ausgleichsmaßnahmen, um gesetzliche Ansprüche bezüglich des Naturschutzes\nund der Landschaftspflege sowie der sonstigen Grünordnung abzuleiten.\nDie Bewertung und Bilanzierung erfolgt nach dem „Leipziger Bewertungsmodell“. Danach er-\nfolgt die Wertermittlung innerhalb der einzelnen Schutzgüter durch Multiplikation der Wert-\npunkte, die den ökologischen Wert einer Fläche angeben, mit der betroffenen Flächengröße\n(in m²) der jeweiligen Fläche. \nDer Eingriff gilt im Regelfall als ausgeglichen, wenn die Gesamtwertzahl “Bestand“ und die\nGesamtwertzahl “Planung“ gleich groß sind. Ein gesetzlicher Anspruch bzw. eine Forderung\nnach vollständigem Ausgleich besteht nicht, wird gleichwohl in der Stadt Leipzig grundsätz-\nlich angestrebt. \n2. Ausgleichsmaßnahmen\nNach § 1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlicher erhebli-\ncher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit\ndes Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen\n(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu\nberücksichtigen.\nDas Vorhaben ist mit Eingriffen in die Schutzgüter Wasser, Klima und Flora/Fauna verbun-\nden. Die Ausgleichsmaßnahmen zielen auf die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt\nund den Schutz sowie die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen gemäß den Forde-\nrungen des BauGB in § 1 Abs. 5 ab. Unter Berücksichtigung dieses rechtlichen Rahmens\nwerden im Bebauungsplan Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen festgesetzt:\n– Vermeidung bzw. Verminderung negativer Auswirkungen der geplanten Baumaßnah-\nmen auf Natur und Landschaft durch vorhergehende Abstimmungen und Konfliktmin-\nderungen,\n– Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen auf der\nGrundlage grünordnerischer Festsetzungen im Plangebiet und auf externen Flächen. \nDie grünordnerischen Festsetzungen haben das Ziel, die Beeinträchtigungen der Leistungs-\nfähigkeit des Naturhaushalts im Plangebiet auszugleichen. Nach umfangreicher Prüfung wur-\nden Flächen bzw. Maßnahmen zum Ausgleich innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Des\n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang III: Anwendung der Eingriffsregelung, Seite 2\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nweiteren wird über eine vertragliche Regelung eine externen Artenschutzmaßnahmen pla-\nnungsrechtlich gesichert. \nAuf Grundlage des Städtebaulichen- und des Landschaftsgestalterischen Konzeptes wurden\nim Bebauungsplan folgende grünordnerischen Maßnahmen getroffen:\n– Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,\nNatur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) und\n– das Pflanzfestsetzungen, Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von\nBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB).\nErhebliche Auswirkungen sind auf das Schutzgut Tiere zu erwarten. Aufgrund von anlagebe-\ndingten Wirkungen wie der Flächeninanspruchnahme ist von einem funktionalen Verlust der\nFortpflanzungsstätten der Brutvogelarten Brachpieper, Flussregenpfeifer und damit einem\nVerstoß gegen § 44 BNatSchG auszugehen.\nZur Kompensation der erheblichen Auswirkungen der Planung werden Ausgleichsmaßnah-\nmen erforderlich. Nachteilige Auswirkungen für die Art Blauflüglige Ödlandschrecke werden\nmit Maßnahmen auf der Fläche M 1.1 (GE 2.2) ausgeglichen. Auch für die Zauneidechse\nkann auf dieser Fläche eine Maßnahme realisiert werden. Für den Brachpieper, den Flussre-\ngenpfeifer und die Feldlerche wird eine externe Ausgleichsmaßnahme am Ostufer des Zwen-\nkauer Sees vertraglich gesichert.\nInsofern wird den nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter weitgehend durch\nentsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger\nAuswirkungen begegnet, so dass nicht mit verbleibenden erheblichen Umweltauswirkungen\nzu rechnen ist. \n3. Ergebnisse der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz\nDie Eingriffsregelung wird für die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans im Vergleich\nzur rechtskräftigen 1. Änderung (1998) angewandt. Dazu wurde eine Eingriff-Ausgleichs-Bi-\nlanz erstellt. Grundlage für die Bestandsbeurteilung sind dabei die Festsetzungen im Bebau-\nungsplan Nr. 35.2 in der Fassung der 1. Änderung von 1998, soweit sie innerhalb des räumli-\nchen Geltungsbereichs der 2. Änderung liegen. \nDie im Plangebiet vorhandenen und geplanten Nutzungstypen wurden als Grundlage der Bi-\nlanzierung in der Typologie für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Flora/Fauna nach\ndem Leipziger Bewertungsmodell beschrieben und bewertet. \nDie Berechnung des Eingriffs für die 2. Änderung des Bebauungsplanes ergibt in der Zusam-\nmenfassung der schutzgutbezogenen Einzelbewertungen ein Defizit von -98.622 Wertpunk-\nten. Das bedeutet ein rechnerisches Defizit von 6,2 %. Diese Ermittlung zeigt, dass sich aus\nder vollständigen Umsetzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes eine geringfügige Min-\nderung der ökologischen Funktionen im Plangebiet gegenüber der vollständigen Umsetzung\nder 1. Änderung des Bebauungsplanes ergibt.\nBei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ist festzustellen, dass das Landschaftsbild unver-\nändert bleibt und das Schutzgut Boden rechnerisch eine Wertpunktesteigerung erfährt. Da-\ngegen verbleibt ein rechnerisches Defizit für die Schutzgüter Wasser, Klima und Flora/ Fau-\nna. Dies liegt zum einen an der Erhöhung der Grundflächenzahl und zum anderen daran,\n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang III: Anwendung der Eingriffsregelung, Seite 3\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\ndass sich die festgesetzten Flächen für eine Dachbegrünung im Vergleich zur rechtskräftigen\nPlanung verringert haben. \n4. Verbal-argumentative Bewertung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz\nZusammenfassend ist festzustellen, dass trotz des Ergebnisses der Eingriffs-Ausgleichs-Bi-\nlanz mit einem rechnerischen Defizit von -98.622 Wertpunkten (6,2 %), das aus § 1a Abs. 3\nSatz 1 BauGB vorgegebene Ziel der Vermeidung und des Ausgleichs erheblicher Beeinträch-\ntigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-\nhaltes mit diesem Bebauungsplan erreicht wird.\nDie durch den Eingriff in Natur und Landschaft verursachten erheblichen oder nachhaltigen\nBeeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch die im Bebauungsplan festge-\nsetzten Ausgleichsmaßnahmen weitestgehend wiederhergestellt bzw. in gleichwertiger Wei-\nse kompensiert. \nDas rechnerische Defizit der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist im Übrigen zu relativieren,\nda einige Maßnahmen trotz ausgleichender Wirkung nicht als Ausgleichsmaßnahmen einge-\nrechnet wurden. \nSo konnten in die punktemäßige Erfassung des ökologischen Wertes nicht alle Aspekte der\nBilanzierung eingestellt werden. \n– Für die Gewerbegebiete GE 1 und GE 2.1 wurde eine alternative Festsetzung zur\nNutzung der Dachflächen in der Form getroffen, dass die Dachflächen der baulichen\nAnlagen entweder zu mindestens 50 % extensiv zu begrünen sind oder alternativ die\nErrichtung von solartechnischen Anlagen vorgesehen wird. Da es sich hier um eine\n„Varianten-Festsetzung“ handelt und die Umsetzbarkeit von verschiedenen Faktoren\nabhängig ist (z. B. Nutzung und Größe der Gebäude), können diese Maßnahmen\nnicht in die ökologische Bewertung einfließen. Unabhängig davon dienen sie dazu,\neine Beeinträchtigung der Schutzgüter Wasser, Flora/Fauna bzw. Klima zu verrin-\ngern.\n– Die Festsetzung zur Befestigung von Oberflächen ist eine Maßnahme zum Schutz,\nzur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß\n§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB. Mit der Regelung, dass sämtliche versiegelte Flächen, die\nnicht durch bauliche Anlagen überbaut werden, mit hellen (wärmeabstrahlenden)\nOberflächen herzustellen sind, wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet,\nder sich jedoch rechnerisch nicht in der Bilanzierung (Schutzgut Klima) widerspiegelt. \n– In Umsetzung des Städtebaulichen- und Landschaftsgestalterischen Konzeptes wur-\nden im Bebauungsplan Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern\nnach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB getroffen. Die Bäume wurden in einer hohen Qualität\nfestgesetzt, damit schnell eine gestalterische und ökologische Funktion erreicht wird.\nDieser Qualitätsmaßstab wurde nicht bilanziert, da dies rein rechnerisch unerheblich\nist. Dagegen sind die festgesetzten Pflanzqualitäten wichtig, um den gestalterischen\nAnspruch an die Planung umzusetzen, aber auch um die Natur und Landschaft ins-\ngesamt aufzuwerten (positive Beeinflussung der Schutzgüter Klima/Luft, Flora/ Fau-\nna). Nicht zuletzt zielt diese Maßnahme darauf ab, dass der Erfolg sicher gestellt ist\nund somit das Werterhaltungsinteresse des Naturschutzes und der Landschaftspfle-\nge im Ergebnis gewahrt sind.\n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang III: Anwendung der Eingriffsregelung, Seite 4\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\", 2. Änderung (Entwurf)\nIn die Betrachtung ist auch einzustellen, dass der Eingriff, der durch diese Planänderung er-\nmöglicht wird, bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan bauplanungsrechtlich zuläs-\nsig war. Es ist festzustellen, dass der Eingriff nicht nur gerechtfertigt, sondern erforderlich ist,\num eine erschlossene Brachfläche wieder nutzbar zu machen und die vorhandene Infrastruk-\ntur besser auszulasten. Somit werden keine „neuen“ Flächen in Anspruch genommen. Dies\nentspricht dem Gebot gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, nach dem mit Grund und Boden sparsam\numgegangen werden soll („Bodenschutz-Klausel“).\nRechtlich gesehen bestünde auch die Möglichkeit, den fehlenden Ausgleich durch geeignete\nMaßnahmen außerhalb des Plangebietes zu erbringen. Dies wird aus den oben genannten\nGründen für diesen Bebauungsplan jedoch nicht für erforderlich gehalten. Im Übrigen wäre\ndies gegenwärtig im Stadtgebiet nur schwer umzusetzen, da geeignete Flächen nicht in aus-\nreichendem Umfang zur Verfügung stehen. \nIm Rahmen der Abwägung wurden im vorliegenden Fall u.a. die Belange des Naturschutzes\nund der Landschaftspflege insbesondere den Belangen der Wirtschaft sowie der Sicherung\nund Schaffung von Arbeitsplätzen gegenübergestellt.\nNach den Zielvorgaben der übergeordneten Planungen und des Flächennutzungsplanes der\nStadt Leipzig ist die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe dort vorzusehen, wo eine leis-\ntungsfähige Infrastruktur vorhanden ist und sich die Nutzung in die Umgebung integriert. \nZiel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Mobilisierung der brachliegenden gewerb-\nlichen Bauflächen für die Ansiedlung von Unternehmen, für die Schaffung von Arbeitsplätzen\nsowie für die Unterstützung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Leipzig. Im Be-\nbauungsplan wurden die Planungsinhalte an die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt\nund an die aktuellen Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers angepasst. Dabei\ndienen die Nutzungseinschränkungen dem Ziel, arbeitsplatzintensives Gewerbe anzusiedeln,\num die vorhandene Infrastruktur und die gute ÖPNV-Anbindung des Plangebietes zu nutzen.\nDie vorliegende Bebauungsplanänderung stimmt mit den Zielen der Landes- und Reginalpla-\nnung sowie der Stadtentwicklung überein. Die Planung dient der Umsetzung dieser Ziele, in-\ndem der rechtskräftige Bebauungsplan an die geänderten Ziele und Erfordernisse angepasst\nwird.\nIm gesamtstädtischen Kontext gesehen soll der Flächenverbrauch minimiert werden, die\nUmwandlung landwirtschaftlicher Flächen und möglicherweise eine Abwanderung arbeits-\nkraftintensiver Unternehmen ins Umland vermieden werden. \n20.04.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang IV: Pflanzempfehlungen, Seite 1\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\" 2. Änderung (Entwurf)\nAnhang IV: Pflanzempfehlungen\nIm Folgenden werden die für den räumlichen Geltungsbereich empfohlenen Pflanzenarten in\nForm von Pflanzlisten genannt:\nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 7.1.1 \nRegionalsaatgutmischung mit Mager- und Sandrasenarten, Charakterarten:\nAgrostis capillaris Rotes Straußgras\nAnthoxantum odoratum Ruchgras\nCalluna vulgaris Heidekraut\nCampanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume\nCentaurea jacea Wiesen-Flockenblume\nFestuca nigrescens, F. ovina Horst-Schwingel, Schaf-Schwingel\nGalium album, G. verum Weißes Labkraut, Echtes Labkraut\nHieracium pilosella Kleines Habichtskraut\nHypochaeris radicata Gemeines Ferkelkraut\nInula conyzae Dürrwurz-Alant\nKnautia arvensis Acker-Witwenblume\nKoeleria pyramidata Schillergras\nLeucanthemum vulgare Gewöhnliche Margerite\nLotus corniculatus Gemeiner Hornklee\nLuzula campestris Feld-Hainsimse\nPoa angustifolia, P . compressa Schmalblättriges Rispengras, Zusammengedrücktes R.\nPotentilla argentea, P . erecta Silber-Fingerkraut, Aufrechtes F.\nRumex acetosella Kleiner Sauerampfer\nSanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf\nTragopogon pretense Wiesen-Bocksbart\nTrifolium arvense, T. campestre Acker-Klee, Hasen-Klee\nViola arvensis Feld-Stiefmütterchen \nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 7.1.2\nArten mit geringem Bestreben, Ausläufer zu bilden:\nRosa canina, R. multiflora, \nR. pimpinellifolia, R. glauca, \nR. rubiginosa Wildrosen \nLigustrum vulgare, L. ovalis Liguster\nRibes alpinum, R. rubrum Johannisbeere\nBerberis vulgaris Gemeine Berberitze\nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 7.2 \nheimische Wildstaudenarten, Charakterarten:\nAchillea millefolium Gemeine Schafgarbe\nAgrimonia eupatoria Gemeiner Odermennig\nAnthemis tinctoria Färberkamille\nCampanula trachelium, \nC. glomerata Nesselblättrige Glockenblume, Knäuel-G.\nCentaurea cyanus, C. jacea, Kornblume, Wiesen- Flockenblume, Skabiosen- \nC. scabiosa, C. stoebe Flockenblume, Rispen-Flockenblume\nCichorium intybus Wegwarte, Zichorie\nDaucus carota Wilde Möhre\nDipsacus fullonum Weberkarde\nEchium vulgare Gemeiner Natternkopf\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang IV: Pflanzempfehlungen, Seite 2\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\" 2. Änderung (Entwurf)\nLeucanthemum vulgare Gewöhnliche Margerite\nLinaria vulgaris Echtes Leinkraut\nMalva sylvestris Wilde Malve\nMedicago lupulina Hopfenklee\nOenothera biennis Gemeine Nachtkerze\nOriganum vulgare Wilder Majoran\nSaponaria officinalis Gemeines Seifenkraut\nScrophularia nodosa Knotige Braunwurz\nSilene dioica, S. vulgaris Rote Lichtnelke, Taubenkropf-Leimkraut\nVerbascum densiflorum, V. nigrum, \nV. thapsus Großblütige, Schwarze und Kleinblütige Königskerze \nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 7.3 \nmittelkronige Laubbaum-Hochstämme einheitlicher Art und Sorte, Habitus aufrecht:\nAcer platanoides 'Columnare',\n'Olmstedt', 'Schwedleri' Spitz-Ahorn\nPlatanus x acerifolia Platane\nQuercus petraea Trauben-Eiche\nTilia cordata 'Greenspire' Winter-Linde\nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 7.4 \nlockere Bepflanzung, Abwechslung Laubstruktur, Blühakzente, unterschiedlicher Habitus,\nverschiedene Arten/ Sorten (z.B. Zierobst, Weiß- und Rotdorne, Hainbuche, Feld-Ahorn),\npunktuell groß- und pyramidalkronige Arten:\n* Akzente\n** schwächerwüchsige Arten\n*** Bodendecker\nAmelanchier ovalis Felsenbirne\nBerberis vulgaris** Gemeine Berberitze\nAcer campestre* Feld-Ahorn\nCalluna vulgaris*** Heidekraut\nCarpinus betulus* Hainbuche\nCornus mas Kornelkirsche\nCrataegus sp. (auch Sorten) Weißdorn, Rotdorn\nCytisus scoparius** Besenginster\nEuonymus europaeus Pfaffenhütchen\nFraxinus ornus Blumen-Esche\nMalus Hybr. (Sorten) Zier-Apfel\nPinus nigra ‚Austriaca’* Österr. Schwarz-Kiefer\nPlatanus x Hxbr.+ Platane\nPotentilla fruticosa Gewöhnlicher Fingerstrauch\nPrunus (Sorten) Zier-Pflaume\nPrunus serrulata ‚Kanzan’ Japanische Blüten-Kirsche\nPyrus communis (Sorten) Zier-Birne\nQuercus robur, Q. petraea* Eiche \nRosa sp. Wildrosenarten\nSalix repens repens*** Kriech-Weide\nSyringa vulg. i. Sorten Flieder\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\nBegründung zum Bebauungsplan Anhang IV: Pflanzempfehlungen, Seite 3\nNr. 35.2 \"Neues Messegelände\" - Teil 2 \"Dübener Landstraße Nord\" 2. Änderung (Entwurf)\nTilia sp.* Linde\nUlmus ‚Lobel’ Säulen-Ulme\nVinca minor*** Kleines Immergrün\nQuercus robur ‚Fastigiata’ Säulen-Eiche\nViburnum lantana** Wolliger Schneeball\nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 8.2 \nschnittverträgliche Laubbaum-Heister oder Heckenpflanzen heimischer Arten:\nsiehe Pflanzschema Kap. 12.11.2\nAcer campestre Feld-Ahorn\nCarpinus betulus Hainbuche\nCornus mas Kornelkirsche\nCrataegus sp. (auch Sorten) Weißdorn, Rotdorn\nEuonymus europaeus Pfaffenhütchen\nRosa sp. Wildrosenarten\nSalix caprea Sal-Weide\nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 8.3\nsäulenförmige Laubbaum-Heister oder Hochstämme einheitlicher Art:\nCarpinus betulus ‚Fastigiata’ Säulen-Hainbuche\nPopulus nigra 'Italica' Pyramiden-Pappel\nQuercus robur ‚Fastigiata’ Säulen-Eiche\nUlmus ‚Lobel’, Säulen-Ulme\nBodendecker:\nPachysandra terminalis, Dickmännchen\nCotoneaster dammeri 'Radicans' oder 'Jürgl', Zwergmispel in Sorten\nCotoneaster microphyllus, Kleinblättrige Zwergmispel\nRosa nitida Bodendeckerrosen\nPflanzempfehlung Festsetzung Nr. 8.4\nmittelkronige Laubbaum-Hochstämme einheitlicher Art und Sorte, Habitus breit-schirmkronig:\nAcer campestre 'Elsrijk' Feld-Ahorn\nAcer platanoides Spitz-Ahorn\nAcer pseudoplatanus Berg-Ahorn\nPrunus avium 'Plena' Zier-Kirsche\nPrunus serrulata \"Kanzan\" Zier-Kirsche\n20.04.2015, geändert 03.06.2015\n0HUNXUEUFNH\nMerkurpromenade\n$OWH\u0003'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\nHandelsstr.\nMaximilianallee (B2)\nPelzgasse\nBahnlinie Leipzig - Berlin\nSeehausener Allee\u0003\u001b\u0003\u0016\u0015\u001b m2\n\u0003\u001b\u0003\u0016\u0015\u001b m2\n 23.900 m2\nPPP PPP\nPPPPPPPPP\nPPPPP\nPPP\nPPP PPP\nPPPPPPPPP\nPPPPP\nPPP\nPPP PPP\nPPPPPPPPP\nPPPPP\nPPP\nPPPPPP\n\u0003\u0015\u0003\u0016\u001b\u0014 m2\n\u0003\u0015\u0003\u0016\u001b\u0014 m2\n05102550m\nVerfasser:6WlGWHEDXOLFKHV\u0003.RQ]HSW%HEDXXQJVSODQ\u00031U\u0011\u0003\u0016\u0018\u0011\u0015\u0003\u00051HXHV\u00030HVVHJHOlQGH\u0005Projekt:\nPlaninhalt:7HLO\u0003\u0015\u0003\u0005'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\u00031RUG\u0005\u001e\u0003\u0015\u0011\u0003bQGHUXQJ\nQuelle: RAPIS- Raumplanungsinformationssystem Sachsen, Erfassungsdatum 23.07.2012Leipzig, 08.04.2015\nLegendeGeplante Bebauung/\nSichtschutzhecke\nGeltungsbereich des B- Planes\nWOZ\u0011\u0003PLW\u0003'DFKEHJUQXQJ\u0003\n6lXOHQElXPHBaum- bzw.\nBaumbestand\n*HSODQWH\u00036WHOOSOlW]H\u0003\u000b3.:\f5DVHQIOlFKHQ\nPP\nStrauchpflanzung$EJUHQ]XQJ\u0003GHU\u0003*HZHUEHIOlFKH\u001dals Mauer bzw.Gabionen oder Hecken\n0HUNXUEUFNH\nMerkurpromenade\n$OWH\u0003'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\nHandelsstr.\nMaximilianallee (B2)\nPelzgasse\nBahnlinie Leipzig - Berlin\nSeehausener Allee\nPPP PPP\nPPPPPPPPP\nPPPPP\nPPP\nPPP PPP\nPPPPPPPPP\nPPPPP\nPPP\nPPPPPP\nVerfasser:Landschaftsgestalterisches Konzept%HEDXXQJVSODQ\u00031U\u0011\u0003\u0016\u0018\u0011\u0015\u0003\u00051HXHV\u00030HVVHJHOlQGH\u0005Projekt:\nPlaninhalt:7HLO\u0003\u0015\u0003\u0005'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H\u00031RUG\u0005\u001e\u0003\u0015\u0011\u0003bQGHUXQJ\n7\n8 8\n2\n3\n05102550m\n21:HLWHUIKUXQJ\u0003GHU\u0003YRUKDQGHQHQAllee an der Seehausener Alleemit mittelkronigen Laubbaum-KRFKVWlPPHQ\u0003PLW\u0003DXIUHFKWHPHabitus Anpflanzen einer BaumreiheDXV\u0003-DSDQLVFKHQ\u0003%OWHQNLUVFKHQ\u0010DQ\u0003GHU\u0003$OWHQ\u0003'EHQHU\u0003/DQGVWUD‰H]XU\u00036WlUNXQJ\u0003GHV\u0003*UQ]XJHV\n$XIQDKPH\u0003GHV\u0003\u00056lXOHQPRWLYV\u0005\u0003GHUNeuen Messe als Zitat durch PflanzungVlXOHQI|UPLJHU\u0003/DXEElXPH\u0003HLQKHLWOLFKHUArt- Pyramideneiche oder Pyramidenpappel\n/RFNHUH\u0003*HVWDOWXQJ\u0003GHU\u0003)OlFKHQDP\u0003Q|UGOLFKHQ\u0003%DXJHELHWVUDQGmit Laubbaumarten unterschiedlicher/DXEVWUXNWXU\u000f\u0003%OKDN]HQWHQ\u0003XQG\u0003+DELWXV\nAnlegen einer Sichtschutzhecke aus/DXEElXPHQ\u0003XQG\u0003*UR‰VWUlXFKHUQheimischer Arten zur Abschirmungdes Gewerbegebietes zurMaximilianallee\n%HLEHKDOWXQJ\u0003HLQHU\u0003)OlFKH\u0003PLWOffenlandcharakter mit MagerrasenVRZLH\u0003.LHV\u0010\u0003XQG\u00036FKRWWHUIOlFKHQ\n4\n5\n9\n9\n9\n1\n4\n2\n9\nLeipzig, 08.04.2015\n56\n1 Doppelreihe\n2 6lXOHQ\n3\u0003\u0003\u0003*HEVFKAnlegen einer Sichtschutzhecke]XP\u00036FKXW]\u0003GHU\u0003VGOLFKHQ2IIHQODQGIOlFKH\n4 2IIHQH\u0003)OlFKHQ\n5 InventarEinbeziehung der vorhandenen%DXPKHFNH\u0003DXV\u0003*UR‰VWUlXFKHUQXQG\u0003.OHLQElXPHQ\u0003XQG\u00036FKDIIXQJeines Saumcharakters auf)OlFKHQ\u0003PLW\u0003/HLWXQJVUHFKW\n6 Schutz\n7 Allee\n8 Zierobst9 Akzente*HVWDOWXQJ\u0003GHU\u0003)UHLIOlFKHQ\u0003LP\u0003*HZHUEHJHELHWmit Rasen und akzentuierenden Baumpflanzungen]XU\u00038QWHUVWW]XQJ\u0003GHV\u0003EDXJHVWDOWHULVFKHQ\u0003.RQ]HSWHV\n3 LegendeGeplante Bebauung/\nSichtschutzhecke\nGeltungsbereich des B- Planes\nWOZ\u0011\u0003PLW\u0003'DFKEHJUQXQJ\u0003\n6lXOHQElXPHBaum- bzw.\nBaumbestand\n*HSODQWH\u00036WHOOSOlW]H\u0003\u000b3.:\f5DVHQIOlFKHQ\nPP\n2\nund Erhaltungsfestsetzung2\nStrauchpflanzung$EJUHQ]XQJ\u0003GHU\u0003*HZHUEHIOlFKH\u001dals Mauer bzw.Gabionen oder Hecken\nStadt Leipzig\n01.15/046/11.08\nRV\nStand der Umsetzung der Beschlüsse\nBebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 2. Änderung, \nStadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch, Billigungs- und Auslegungsbeschluss \nBeschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015\nBeschluss- Nr. VI-DS-01249\nEingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau\nBebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, \n2. Änderung\nStand vom 07.12.2015\n noch nicht begonnen\n umgesetzt\n aufgehoben\n in Arbeit\n geändert\nStadtentwicklung und Bau\n Datum/Unterschrift (en) \nSachstand:\nBekanntmachung des Beschlusses im Leipziger Amtsblatt Nr. 14/15 am 11.07.2015. 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